Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2014-4
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 3 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Die Veröffentlichung dient als Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.1.4) ist ebenfalls der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen (vgl. Ziff. III.2.1)) sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden. Im Einzelnen besteht die Möglichkeit zu Verträgen über die in Anhang B aufgelisteten Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.9.2014, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.8.2014 bei der KBS eingegangen sind. Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung genannte Frist der Systematik des Bekanntmachungsformulars geschuldet ist.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.8.2016.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • Actavis Deutschland GmbH & Co. KG
- • AstraZeneca GmbH, Teva GmbH
- • Aurobindo Pharma GmbH
- • HEXAL AG
- • HEXAL AG, neuraxpharm Arzneimittel GmbH, Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG, betapharm Arzneimittel GmbH, ZENTIVA Pharma GmbH
- • HEXAL AG, TAD Pharma GmbH, ALIUD PHARMA GmbH, Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG, 1 A Pharma GmbH, ratiopharm GmbH, AbZ-Pharm
- • Neuraxpharm Arzneimittel GmbH
- • Ratiopharm GmbH
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-07-03
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Auftragsbekanntmachung
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2014-08-13
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2014-09-22
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2014-12-11
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-01-12
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-06-23
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Ergänzende Angaben
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