Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2015-1

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 3 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Die Veröffentlichung dient als Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.1.4) ist ebenfalls der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen (vgl. Ziff. III.2.1)) sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden. Im Einzelnen besteht die Möglichkeit zu Verträgen über die in Anhang B aufgelisteten Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.1.2015, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.12.2014 bei der KBS eingegangen sind. Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung genannte Frist der Systematik des Bekanntmachungsformulars geschuldet ist.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.12.2016.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-17 Auftragsbekanntmachung
2014-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-01-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-02-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-03-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-04-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-06-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-09-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-12-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-01-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-05-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-06-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-08-17 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimontepark 2/3, Wasserstr. 215
Postleitzahl: 44799
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbs.de 🌏
E-Mail: openhouse.rabattvertrag2015-1@kbs.de 📧
Fax: +49 23430486190 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-17 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 223-393731
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Abforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2015-1@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 3 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Die Veröffentlichung dient als Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.1.4) ist ebenfalls der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen (vgl. Ziff. III.2.1)) sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden. Im Einzelnen besteht die Möglichkeit zu Verträgen über die in Anhang B aufgelisteten Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen.
Mehr anzeigen
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.1.2015, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.12.2014 bei der KBS eingegangen sind. Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung genannte Frist der Systematik des Bekanntmachungsformulars geschuldet ist.
Mehr anzeigen
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.12.2016.
Mehr anzeigen
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Pregabalin
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Aripiprazol Darreichungsform Tablette
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Celecoxib
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Sultamicillin
Referenznummer: Dez. IX.1.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 1.1.2014,
b. Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (ist in den Auftragsunterlagen enthalten),
c. Eigenerklärung zur Zulassung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz (ist in den Auftragsunterlagen enthalten).

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 999
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 002
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hasenkamp, Herrn Wittig
Internetadresse: www.kbs.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Dez. IX.1.1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Etwaige Verfahrensrügen nach § 107 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter bzw. Unternehmen sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bezüglich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Quelle: OJS 2014/S 223-393731 (2014-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 242-426085
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 223-393731
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn ist der 1.1.2015.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-05 📅
Name: betapharm Arzneimittel GmbH, ALIUD Pharma GmbH, TAD Pharma GmbH, ratiopharm GmbH, Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH, betapharm Arzneimittel GmbH, TAD Pharma GmbH, ratiopharm GmbH

3️⃣
Name: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG, betapharm Arzneimittel GmbH, ALIUD Pharma GmbH, Zentiva Pharma GmbH, STADApharm GmbH, Micro Labs GmbH, 1 A Pharma GmbH, TAD Pharma GmbH, ratiopharm GmbH, AbZ-Pharma GmbH, Hexal AG

4️⃣
Name: ratiopharm GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 006
004
11
001

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hasenkamp, Frau Marel, Herrn Wittig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
Mehr anzeigen
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Quelle: OJS 2014/S 242-426085 (2014-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-12)
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Verwaltungsgebäude, Trimontepark 2/3, Wasserstr. 215

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 010-012486
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.2.2015.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-05 📅
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH
AbZ-Pharma GmbH
Actavis Deutschland GmbH & Co. KG

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 242-426085

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
Mehr anzeigen
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
§ 107 Einleitung, Antrag.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2015/S 010-012486 (2015-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 033-056090
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.3.2015.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-05 📅
Name: biomo Pharma GmbH

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 10-012486

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
Quelle: OJS 2015/S 033-056090 (2015-02-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-12)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 053-092425
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.4.2015.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-05 📅
Name: ALIUD PHARMA GmbH

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 33-056090

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: § 101b Unwirksamkeit:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Friedrich-Bert-Allee 38
Quelle: OJS 2015/S 053-092425 (2015-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-13)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 075-131648
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.5.2015.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-05 📅
Name: Hexal AG, 1 A Pharma GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 002

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 53-092425

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
Mehr anzeigen
§ 101a Informations- und Wartepflicht
Quelle: OJS 2015/S 075-131648 (2015-04-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-15)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 117-211244
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.7.2015.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-05 📅
Name: Zentiva Pharma GmbH

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 75-131648

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bzgl. der Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 117-211244 (2015-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-10)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 134-247447
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.8.2015.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-05 📅
Name: neuraxpharm Arzneimittel GmbH

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 117-211244

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriftenlauten wie folgt:
Mehr anzeigen
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 134-247447 (2015-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-09)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 177-321107
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.10.2015.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-05 📅
Name: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 134-247447

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
§ 107 Einleitung, Antrag
Quelle: OJS 2015/S 177-321107 (2015-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-14)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 244-443377
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 01.01.2016.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-05 📅
Name: Hormosan Pharma GmbH

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 177-321107
2015/S 075-131648
2015/S 053-092425
2015/S 033-056090
2015/S 010-012486

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemomblerstr 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Quelle: OJS 2015/S 244-443377 (2015-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-12)
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3, Wasserstraße 215

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 009-011407
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.2.2016.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-05 📅
Postanschrift: Südwestpark 50
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90449
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 244-443377

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 009-011407 (2016-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-10)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 031-049838
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 01.03.2016.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Dez IX.1.1

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-05 📅
Name: Aristo Pharma GmbH
Postanschrift: Wallenroder Straße 8-10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13435

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 009-011407
Quelle: OJS 2016/S 031-049838 (2016-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-10)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 091-163378
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.6.2016.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-05 📅
Name: STADA Arzneimittel STADApharm GmbH

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: poststelle@bva.de 📧

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 242-042608
2016/S 031-049838

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen von §101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 2286190 📞
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de 🌏
Fax: +49 2286191870 📠
Quelle: OJS 2016/S 091-163378 (2016-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-10)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 114-203275
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.7.2016.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-05 📅
Name: AAA-Pharma GmbH

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 091-163378

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 114-203275 (2016-06-10)
Ergänzende Angaben (2016-08-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 159-288080
ABl. S-Ausgabe: 159
Quelle: OJS 2016/S 159-288080 (2016-08-17)