Die Gemeinde Hünxe beabsichtigt, die Betriebsführung ihrer Straßenbeleuchtung zu vergeben, wobei im Rahmen der Betriebsführung die Straßenbeleuchtungsanlagen sukzessive modernisiert und auf energieeffizente Beleuchtungstechnologie (vorzugsweise LED-Technologie) umgerüstet werden sollen. Die Einführung von moderner, energieeffizienter Beleuchtungstechnologie dient primär der Einsparung von Energie und der Senkung von Energiekosten. Das Projekt soll im Wege des Finanzierungs-Contracting durchgeführt werden. Hierbei übernimmt der Auftragnehmer die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Anschließend betreibt der Auftragnehmer die Straßenbeleuchtung. Er ist zuständig für die ordnungsgemäße Beleuchtung im Vertragsgebiet sowie für die Instandhaltung und Instandsetzung der Anlagen. Die Strombeschaffung für Beleuchtungszwecke verbleibt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Der Auftragnehmer stellt der Gemeinde während der Vertragslaufzeit eine Contracting-Rate in Rechnung. Das Contracting bietet der Gemeinde die Möglichkeit einer haushaltsschonenden Finanzierung der Investitionen und der laufenden Betriebskosten. Die für die Investitionen zu zahlenden Kapitalkosten werden über die Contracting-Rate gleichmäßig über die Laufzeit verteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbeleuchtungseinrichtungen
Menge oder Umfang:
Das Vertragsgebiet umfasst ca. 1 314 Leuchtstellen und ca. 1 390 Leuchten.Das Durchschnittsalter der Beleuchtungsanlagen liegt bei ca. 26 Jahren. Ca. 60 % der Leuchten sind mit Quecksilberdampf Hochdrucklampen ausgerüstet.Als Laufzeit für die Betriebsführung sind 20 Jahre vorgesehen.
Das Vertragsgebiet umfasst ca. 1 314 Leuchtstellen und ca. 1 390 Leuchten.Das Durchschnittsalter der Beleuchtungsanlagen liegt bei ca. 26 Jahren. Ca. 60 % der Leuchten sind mit Quecksilberdampf Hochdrucklampen ausgerüstet.Als Laufzeit für die Betriebsführung sind 20 Jahre vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbeleuchtungseinrichtungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Hünxe
Postanschrift: Dorstener Str. 24
Postleitzahl: 46569
Postort: Hünxe
Kontakt
Internetadresse: http://www.huenxe.de🌏
E-Mail: michelle.pfeiffer@huenxe.de📧
Telefon: +49 285869219📞
Fax: +49 285869222 📠
(1) Zu dem unter IV.2 aufgeführten Zuschlagskriterium Qualität (Gewichtung: 15 Prozent) wurden folgende Unterkriterien
gebildet:
(a) Berichtswesen (Gewichtung: 7,5 %)
(b) Betriebsführung (Gewichtung: 7,5 %)
(2) Die Verfahrenssprache ist deutsch.
(3) Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
(4) Zu den unter www.evergabe.nrw.de genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Der Schriftverkehr wird ebenfalls über www.evergabe.nrw.de geführt. Eine digitale Angebotsabgabe ist ausdrücklich nicht zugelassen.
Unter http://www.vergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
(1) Zu dem unter IV.2 aufgeführten Zuschlagskriterium Qualität (Gewichtung: 15 Prozent) wurden folgende Unterkriterien
gebildet:
(a) Berichtswesen (Gewichtung: 7,5 %)
(b) Betriebsführung (Gewichtung: 7,5 %)
(2) Die Verfahrenssprache ist deutsch.
(3) Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
(4) Zu den unter www.evergabe.nrw.de genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Der Schriftverkehr wird ebenfalls über www.evergabe.nrw.de geführt. Eine digitale Angebotsabgabe ist ausdrücklich nicht zugelassen.
Die Gemeinde Hünxe beabsichtigt, die Betriebsführung ihrer Straßenbeleuchtung zu vergeben, wobei im Rahmen der Betriebsführung die Straßenbeleuchtungsanlagen sukzessive modernisiert und auf energieeffizente Beleuchtungstechnologie (vorzugsweise LED-Technologie) umgerüstet werden sollen. Die Einführung von moderner, energieeffizienter Beleuchtungstechnologie dient primär der Einsparung von Energie und der Senkung von Energiekosten. Das Projekt soll im Wege des Finanzierungs-Contracting durchgeführt werden. Hierbei übernimmt der Auftragnehmer die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Anschließend betreibt der Auftragnehmer die Straßenbeleuchtung. Er ist zuständig für die ordnungsgemäße Beleuchtung im Vertragsgebiet sowie für die Instandhaltung und Instandsetzung der Anlagen. Die Strombeschaffung für Beleuchtungszwecke verbleibt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.
Die Gemeinde Hünxe beabsichtigt, die Betriebsführung ihrer Straßenbeleuchtung zu vergeben, wobei im Rahmen der Betriebsführung die Straßenbeleuchtungsanlagen sukzessive modernisiert und auf energieeffizente Beleuchtungstechnologie (vorzugsweise LED-Technologie) umgerüstet werden sollen. Die Einführung von moderner, energieeffizienter Beleuchtungstechnologie dient primär der Einsparung von Energie und der Senkung von Energiekosten. Das Projekt soll im Wege des Finanzierungs-Contracting durchgeführt werden. Hierbei übernimmt der Auftragnehmer die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Anschließend betreibt der Auftragnehmer die Straßenbeleuchtung. Er ist zuständig für die ordnungsgemäße Beleuchtung im Vertragsgebiet sowie für die Instandhaltung und Instandsetzung der Anlagen. Die Strombeschaffung für Beleuchtungszwecke verbleibt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.
Der Auftragnehmer stellt der Gemeinde während der Vertragslaufzeit eine Contracting-Rate in Rechnung. Das Contracting bietet der Gemeinde die Möglichkeit einer haushaltsschonenden Finanzierung der Investitionen und der laufenden Betriebskosten. Die für die Investitionen zu zahlenden Kapitalkosten werden über die Contracting-Rate gleichmäßig über die Laufzeit verteilt.
Der Auftragnehmer stellt der Gemeinde während der Vertragslaufzeit eine Contracting-Rate in Rechnung. Das Contracting bietet der Gemeinde die Möglichkeit einer haushaltsschonenden Finanzierung der Investitionen und der laufenden Betriebskosten. Die für die Investitionen zu zahlenden Kapitalkosten werden über die Contracting-Rate gleichmäßig über die Laufzeit verteilt.
Menge oder Umfang:
Das Vertragsgebiet umfasst ca. 1 314 Leuchtstellen und ca. 1 390 Leuchten.
Das Durchschnittsalter der Beleuchtungsanlagen liegt bei ca. 26 Jahren. Ca. 60 % der Leuchten sind mit Quecksilberdampf Hochdrucklampen ausgerüstet.
Als Laufzeit für die Betriebsführung sind 20 Jahre vorgesehen.
Referenznummer: Straßenbeleuchtung Gemeinde Hünxe
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hünxe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle mit Übersendung der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen müssen dem Angebot vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle mit Übersendung der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen müssen dem Angebot vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 und Abschnitt III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 und Abschnitt III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1 und Abschnitt III.2.2 und aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/ -angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1 und Abschnitt III.2.2 und aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/ -angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Beabsichtigen die Bieter, wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunterneh-mer/Subunternehmer; keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (gemäß Vordruck) anzugeben und den/die Unterauftragnehmer zu benennen (gemäß Vordruck) sowie die unter Abschnitt III.2.1 und Abschnitt III.2. aufgeführten Unterlagen jeweils auch von dem/den benannten Unterauftragnehmern zum Nachweis der Eignung im Angebot beizubringen. Ferner sind mit dem bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erfor-derlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Beabsichtigen die Bieter, wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunterneh-mer/Subunternehmer; keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (gemäß Vordruck) anzugeben und den/die Unterauftragnehmer zu benennen (gemäß Vordruck) sowie die unter Abschnitt III.2.1 und Abschnitt III.2. aufgeführten Unterlagen jeweils auch von dem/den benannten Unterauftragnehmern zum Nachweis der Eignung im Angebot beizubringen. Ferner sind mit dem bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erfor-derlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 (sechs) Monate alt sein.
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 (sechs) Monate alt sein.
(2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck) und Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck) und Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Schriftliche Darstellung mit welchen personellen, technischen und wirtschaftliche Kapazitäten die Vertragsdurchführung sichergestellt wird.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend)
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Ein-reichung des Angebots (i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren so-wie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Ein-reichung des Angebots (i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren so-wie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es sind die folgenden Verpflichtungserklärungen für Auftragnehmer und deren Nachunternehmer sowie Verleiher von Arbeitskräften gemäß dem Tariftreue- und Vergabegsetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) abzugeben:
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue- und Mindestentlohnung (Vordruck),
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck),
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Vordruck).
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2034-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Straßenbeleuchtung Gemeinde Hünxe
Zusätzliche Informationen
(1) Zu dem unter IV.2 aufgeführten Zuschlagskriterium Qualität (Gewichtung: 15 Prozent) wurden folgende Unterkriterien
gebildet:
(a) Berichtswesen (Gewichtung: 7,5 %)
(b) Betriebsführung (Gewichtung: 7,5 %)
(2) Die Verfahrenssprache ist deutsch.
(3) Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
(4) Zu den unter www.evergabe.nrw.de genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Der Schriftverkehr wird ebenfalls über www.evergabe.nrw.de geführt. Eine digitale Angebotsabgabe ist ausdrücklich nicht zugelassen.
(4) Zu den unter www.evergabe.nrw.de genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Der Schriftverkehr wird ebenfalls über www.evergabe.nrw.de geführt. Eine digitale Angebotsabgabe ist ausdrücklich nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 091-159995 (2014-05-08)
Ergänzende Angaben (2014-05-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben