Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Mit dieser Vorinformation wird ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 in Verbindung mit VOL/A-EG angekündigt. Der Landkreis Rastatt, am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt als Aufgabenträger des ÖPNV beabsichtigt gem. Art. 5 Abs. 3 der VO 1370/2007 in Verbindung mit VOL/A-EG zum Jahresfahrplanwechsel 2016 einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 zu vergeben.
Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) im Landkreis Rastatt (NUTS-Code DE124) für das Buslinienbündel Sinzheim mit den Buslinien 209, 291, 292 und 293. Die Linie 293 wird ausschließlich mit einem Anruf-Linientaxiverkehr bedient. Mit den Buslinien 209, 291 und 292 werden in erster Linie Schülerverkehre innerhalb des Linienbündels abgedeckt. Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel Dezember 2016 vorgesehen.
Zusatz der PBefG-Genehmigungsbehörde:
Die Genehmigungsbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe) nimmt für die o. g. Busverkehrsleistungen eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge entgegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-05.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rastatt
Postanschrift: Am Schlossplatz 5
Postleitzahl: 76437
Postort: Rastatt
Kontakt
Internetadresse: http://landkreis-rastatt.de🌏
E-Mail: h.staib@landkreis-rastatt.de📧
“Die Vergabe von Unteraufträgen ist zugelassen. Das Verkehrsunternehmen muss aber den überwiegenden Teil der Verkehrsleistungen gem. Art. 4 Abs. 7 Satz 1 der...”
Die Vergabe von Unteraufträgen ist zugelassen. Das Verkehrsunternehmen muss aber den überwiegenden Teil der Verkehrsleistungen gem. Art. 4 Abs. 7 Satz 1 der VO 1370/2007 während der gesamten Laufzeit selbst erbringen.
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Quelle: OJS 2014/S 238-418112 (2014-12-05)