Ökomobil – Einsammeln und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten im Entsorgungsgebiet des EVS, Los 1 und Los 2

EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (ABW)

Einsammeln und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten im Entsorgungsgebiet des EVS.
Los 1 = Gebietslos Saarland/West,
Los 2 = Gebietslos Saarland/Ost.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Einsammeln und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten im Entsorgungsgebiet des EVS, Los 1 und Los 2.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (ABW)
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Postleitzahl: 66117
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evs.de 🌏
E-Mail: vertragswesen@evs.de 📧
Telefon: +49 6815000139 📞
Fax: +49 6815000308 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 128-229228
ABl. S-Ausgabe: 128

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einsammeln und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten im Entsorgungsgebiet des EVS.
Los 1 = Gebietslos Saarland/West,
Los 2 = Gebietslos Saarland/Ost.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ökomobil
Kurze Beschreibung:
Einsammeln und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten im Entsorgungsgebiet des EVS, Los 1.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Einsammeln und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten im Entsorgungsgebiet des EVS, Los 2.
Beschreibung der Optionen: Einseitige Vertragsverlängerung seitens des EVS um ein Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: Zi-St-Ökomobil-2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass kein Tatbestand der schweren Verfehlung bzw. keine Verurteilung oder Ordnungswidrigkeit nach § 21 SchwarzArbG SGB III oder nach § 5 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz vorliegen bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO vorliegt (Eigenerklärung),
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— Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie über die Zahlung von Beiträgen der gesetzlichen Sozialversicherungen und Sozialkassen (Eigenerklärung),
— Bescheinigung der Beitragszahlung in die Berufsgenossenschaft (in Fotokopie),
— Gewerbeanzeige/-anmeldung (in Fotokopie),
— Auszug aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Firmensitzes (in Fotokopie) bzw. Eigenerklärung (wo keine Eintragung erforderlich ist),
— Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungsbestätigung sowie Eigenerklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet (Eigenerklärung),
— Gesamtumsatz des Unternehmens innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste mit mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu Leistungen im Bereich der gefährlichen Abfälle, die erbracht wurden (Eigenerklärung),
— Zahl der Beschäftigten zum Erklärungszeitpunkt (Eigenerklärung).
Folgende weitere Unterlagen und Angaben gem. § 6 EG Abs. 3 VOL/A:
Fachkraft:
— Fachkräfte im Sinne der TRGS 520 müssen über eine chemiespezifische Fachausbildung (z. B. Chemielaborant, chemisch-technischer Assistent, Chemiemeister, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft) verfügen und durch einschlägige Erfahrung und fachliche Weiterbildung qualifiziert sein und nachgewiesen werden.
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— Schulungsbescheinigung gemäß Anlage 3 zu TRGS 520: Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen,
— Ersthelferkurs gemäß § 7 GUV – V A5.
Hilfskraft (-kräfte):
— Hilfskräfte müssen durch die verantwortliche Fachkraft in ihre Aufgaben gezielt eingewiesen, eingehend unterwiesen und beaufsichtigt werden. Die Unterweisung muss vom Personal schriftlich bestätigt sein.
— Ersthelferkurs gemäß § 7 GUV – V A5.
Fahrzeugführer:
— Fahrzeugführer von mobilen Sammelfahrzeugen müssen eine gültige Bescheinigung (ADR-Bescheinigung) über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung nach den einschlägigen Gefahrgutvorschriften besitzen.
Ökomobil:
— Gültige Zulassungsbescheinigung Teil 1, dass das Sammelfahrzeug der TRGS 520 entspricht.
Entsorgungsanlage/Sonderabfallzwischenlager:
— Gültiges Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG.
Umwelthaftpflichtversicherung:
— Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bzw. Absichtserklärung, diese im Auftragsfalle abzuschließen bzw. die Deckungssummen anzupassen.
Die Kopien und Eigenerklärungen sowie die Unterlagen und Angaben sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sie werden gebeten, innerhalb von 18 Werktagen nach Zustellung – unter Verwendung des beiliegenden Formblattes – die Bürgschaft nach Nr. 5 BVB in Höhe von 5 v. H. der Nettoauftragssumme zu hinterlegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend und bevollmächtigter Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Einhaltung des Saarländischen Tariftreuegesetzes.
Die maßgeblichen Entgelttarife sind unter www.saarland.de/tarifregister.html abrufbar.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Entsorgungsverband Saar
Frau Zimmer-Steinmetz
Adresse des Käuferprofils: https://www.subreport.de 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E64487869 🌏
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E64487869 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zi-St-Ökomobil-2014

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 128-229228 (2014-07-03)