Ordnungsbehördliche Bestattungen und beweispflichtige polizeiliche Erstüberführung

Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS

Ordnungsbehördliche Bestattungen gemäß § 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit der Bezirke) und beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen (in Zuständigkeit der Polizei).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-11.

Wer?

Wie?

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-11 Auftragsbekanntmachung