Ordnungsbehördliche Bestattungen und beweispflichtige polizeiliche Erstüberführung

Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS

Ordnungsbehördliche Bestattungen gemäß § 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit der Bezirke) und beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen (in Zuständigkeit der Polizei).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Bestattungswesens
Menge oder Umfang: Ca. 7 424 Sterbefälle,ca. 9 480 durch die Polizei veranlasste Erstüberführungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Bestattungswesens 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS
Postanschrift: Landesverwaltungsamt Berlin, -LS B 1-, Fehrbelliner Platz 1
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
E-Mail: udo.regel@lvwa.berlin.de 📧
Telefon: +49 30901396388 📞
Fax: +49 3090283508 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 177-313108
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
1. Die Abforderung der Unterlagen ist ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Für den kostenlosen Erhalt der Unterlagen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Hierfür wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach erfolgreicher Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Bewerber werden per E-Mail zum Herunterladen der Vergabeunterlagen aufgefordert. Die Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit Signatur) oder konventionell in Papierform erfolgen. 2. Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen. 3. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat entweder schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens 25-2014 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag zu erfolgen oder über die Vergabeplattform des Landes Berlin. http://www.vergabeplattform.berlin.de. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich und bei elektronischer Abgabe eines Angebotes eine Signatur. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 4. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens 25-2014 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. 5. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anders bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dies können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen. 6. Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. 7. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen. 8. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, die nach § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 08. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung verlangten Nachweise von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zu verlangen. Insoweit heißt es in BerlAVG § 4: (1) Die Vergabestellen können von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger, der zuständigen in- oder ausländische Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters Bauaufträge im Sinne des § 99 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausführt und von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Die Angaben zu Satz 1 können durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. (2) Soll die Ausführung eines Teils des Auftrages einem Nachunternehmer übertragen werden, so kann die Vergabestelle bei der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise gemäß Absatz 1 fordern. 10. Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer/verbundene Unternehmen/sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Nachweis (gemäß Vordruck) zu erbringen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen. 11. Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ordnungsbehördliche Bestattungen gemäß § 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit der Bezirke) und beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen (in Zuständigkeit der Polizei).
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ordnungsbehördliche Bestattungen
Kurze Beschreibung:
Für den Bezirk Lichtenberg von Berlin die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit des Bezirks) sowie die beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen.
Menge oder Umfang: Ca. 93 Fälle.Zu jedem Bezirk kommen ca. 198 Fälle der beweissicheren Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen hinzu, diese Angaben sind nur Schätzwerte und sagen nichts darüber aus, wie sich die Anzahl der beschlagnahmten Leichen tatsächlich im Land Berlin verteilt.
Ca. 93 Fälle.
Zu jedem Bezirk kommen ca. 198 Fälle der beweissicheren Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen hinzu, diese Angaben sind nur Schätzwerte und sagen nichts darüber aus, wie sich die Anzahl der beschlagnahmten Leichen tatsächlich im Land Berlin verteilt.
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Zusätzliche Angaben zu den Losen:
ILO-Kernarbeitsnorm.Gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8. Juli 2010) hat der Bieter entweder ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass es noch kein Zertifikat gibt.Dies gilt gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BerlAVG für folgende Waren:— Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbälle aus Naturleder),— Naturtextilien, insbesondere Baumwolle,— handgefertigte Teppiche,— Natursteine,— Produkte aus Holz,— Kaffee, Kakao, Tee,— Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein,— Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren,— Fischereiprodukte,— Feuerwerkskörper, Zündhölzer,— Schnittblumen, Topfpflanzen.Fehlende oder nicht ordnungsgemäße Nachweise führen nach Nachforderung zum zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebotes.Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
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ILO-Kernarbeitsnorm.
Gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8. Juli 2010) hat der Bieter entweder ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass es noch kein Zertifikat gibt.
Dies gilt gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BerlAVG für folgende Waren:
— Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbälle aus Naturleder),
— Naturtextilien, insbesondere Baumwolle,
— handgefertigte Teppiche,
— Natursteine,
— Produkte aus Holz,
— Kaffee, Kakao, Tee,
— Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein,
— Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren,
— Fischereiprodukte,
— Feuerwerkskörper, Zündhölzer,
— Schnittblumen, Topfpflanzen.
Fehlende oder nicht ordnungsgemäße Nachweise führen nach Nachforderung zum zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebotes.
Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit des Bezirks) sowie die beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen.
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Menge oder Umfang: Ca. 94 Fälle.Zu jedem Bezirk kommen ca. 198 Fälle der beweissicheren Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen hinzu, diese Angaben sind nur Schätzwerte und sagen nichts darüber aus, wie sich die Anzahl der beschlagnahmten Leichen tatsächlich im Land Berlin verteilt.
Ca. 94 Fälle.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit des Bezirks) sowie die beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen.
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Menge oder Umfang: Ca. 177 Fälle.Zu jedem Bezirk kommen ca. 198 Fälle der beweissicheren Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen hinzu, diese Angaben sind nur Schätzwerte und sagen nichts darüber aus, wie sich die Anzahl der beschlagnahmten Leichen tatsächlich im Land Berlin verteilt.
Ca. 177 Fälle.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Für den Bezirk Mitte von Berlin die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit des Bezirks) sowie die beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen.
Menge oder Umfang: Ca. 259 Fälle.Zu jedem Bezirk kommen ca. 198 Fälle der beweissicheren Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen hinzu, diese Angaben sind nur Schätzwerte und sagen nichts darüber aus, wie sich die Anzahl der beschlagnahmten Leichen tatsächlich im Land Berlin verteilt.
Ca. 259 Fälle.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Für den Bezirk Neukölln von Berlin die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit des Bezirks) sowie die beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen.
Menge oder Umfang: Ca. 188 Fälle.Zu jedem Bezirk kommen ca. 198 Fälle der beweissicheren Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen hinzu, diese Angaben sind nur Schätzwerte und sagen nichts darüber aus, wie sich die Anzahl der beschlagnahmten Leichen tatsächlich im Land Berlin verteilt.
Ca. 188 Fälle.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Für den Bezirk Pankow von Berlin die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit des Bezirks) sowie die beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen.
Menge oder Umfang: Ca. 151 Fälle.Zu jedem Bezirk kommen ca. 198 Fälle der beweissicheren Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen hinzu, diese Angaben sind nur Schätzwerte und sagen nichts darüber aus, wie sich die Anzahl der beschlagnahmten Leichen tatsächlich im Land Berlin verteilt.
Ca. 151 Fälle.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Für den Bezirk Reinickendorf von Berlin die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit des Bezirks) sowie die beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen.
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Menge oder Umfang: Ca. 160 Fälle.Zu jedem Bezirk kommen ca. 198 Fälle der beweissicheren Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen hinzu, diese Angaben sind nur Schätzwerte und sagen nichts darüber aus, wie sich die Anzahl der beschlagnahmten Leichen tatsächlich im Land Berlin verteilt.
Ca. 160 Fälle.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit des Bezirks) sowie die beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen.
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Menge oder Umfang: Ca. 121 Fälle.Zu jedem Bezirk kommen ca. 198 Fälle der beweissicheren Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen hinzu, diese Angaben sind nur Schätzwerte und sagen nichts darüber aus, wie sich die Anzahl der beschlagnahmten Leichen tatsächlich im Land Berlin verteilt.
Ca. 121 Fälle.
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit des Bezirks) sowie die beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen.
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Menge oder Umfang: Ca. 148 Fälle.Zu jedem Bezirk kommen ca. 198 Fälle der beweissicheren Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen hinzu, diese Angaben sind nur Schätzwerte und sagen nichts darüber aus, wie sich die Anzahl der beschlagnahmten Leichen tatsächlich im Land Berlin verteilt.
Ca. 148 Fälle.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
ILO-KernarbeitsnormGemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8. Juli 2010) hat der Bieter entweder ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass es noch kein Zertifikat gibt.Dies gilt gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BerlAVG für folgende Waren:— Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbälle aus Naturleder),— Naturtextilien, insbesondere Baumwolle,— handgefertigte Teppiche,— Natursteine,— Produkte aus Holz,— Kaffee, Kakao, Tee,— Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein,— Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren,— Fischereiprodukte,— Feuerwerkskörper, Zündhölzer,— Schnittblumen, Topfpflanzen.Fehlende oder nicht ordnungsgemäße Nachweise führen nach Nachforderung zum zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebotes.Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
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ILO-Kernarbeitsnorm
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit des Bezirks) sowie die beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen.
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Menge oder Umfang: Ca. 133 Fälle.Zu jedem Bezirk kommen ca. 198 Fälle der beweissicheren Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen hinzu, diese Angaben sind nur Schätzwerte und sagen nichts darüber aus, wie sich die Anzahl der beschlagnahmten Leichen tatsächlich im Land Berlin verteilt.
Ca. 133 Fälle.
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Für den Bezirk Spandau von Berlin die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit des Bezirks) sowie die beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen.
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen, durch die Polizei veranlasste Erstüberführung (in Zuständigkeit des Bezirks) sowie die beweissichere Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen.
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Menge oder Umfang: Ca. 199 Fälle.Zu jedem Bezirk kommen ca. 198 Fälle der beweissicheren Überführung und Aufbewahrung von beschlagnahmten Leichen hinzu, diese Angaben sind nur Schätzwerte und sagen nichts darüber aus, wie sich die Anzahl der beschlagnahmten Leichen tatsächlich im Land Berlin verteilt.
Ca. 199 Fälle.
Ca. 7 424 Sterbefälle,
ca. 9 480 durch die Polizei veranlasste Erstüberführungen.
Beschreibung der Optionen: Optionale Verlängerung des Vertrages dreimal um jeweils ein Jahr.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 25-2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 12 Bezirke Land Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
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1.
Soweit eine Eintragungspflicht besteht, ist ein aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs -oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates oder Vertragsstaats des EWRAbkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein), einzureichen. Wenn keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Kopie der Gewerbean- und ggf. -ummeldung für die ausführende Betriebsstätte.
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2.
Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. § 7 Absatz 1 VOL/A EG“ (Wirt 321) – siehe unter: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/ Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. § 7 Absatz 1 VOL/A EG
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3.
Firmenangaben gemäß Vordruck mit:
— Firmenaufbau (Anzahl Mitarbeiter, Entwicklung des Personalstandes),
— Räumlichkeiten, Fahrzeugbestand,
— Anzahl Bestattungen pro Jahr,
— Zertifizierung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
Nachweis einer über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 2 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Falls eine entsprechende Versicherung bei Angebotsabgabe nicht besteht, muss mit dem Angebot eine rechtverbindliche Erklärung eines Versicherers oder Versicherungsvermittlers abgegeben werden, aus der hervorgeht, dass die Versicherung im Auftragsfall mit den vorbenannten Deckungssummen abgeschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrags muss der Versicherungsschein nachgereicht werden.
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Mindeststandards:
Gemäß § 8 Abs. 1 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetztes (v. 8. Juli 2010) gelten die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis, dass im Unternehmen mindestens vier fachlich geeignete und qualifizierte Mitarbeiter/Innen beschäftigt sind. Davon sind mindestens 2 Personen geprüfte Bestatter, Bestattungsfachkräfte oder mindestens 6 Jahre als Selbständige oder Angestellte in einem Unternehmen praktisch tätig, welches ausschließlich oder in größerem Umfang Bestattungstätigkeiten durchführt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen, ergänzend die ZVB/BVB des Landes Berlins verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter;
Sofern das Angebot als Bietergemeinschaft vorgelegt wird, ist eine Erklärung (gemäß Vordruck) mit dem Angebot einzureichen, aus der sich die Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die gesamtschuldnerische Haftung, sowie ein bevollmächtigter Vertreter, der auch zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung gegenüber den Mitgliedern der Bietergemeinschaft berechtigt ist, und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergeben. III.
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Sonstige besondere Bedingungen:
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere gelten folgende Mindestanforderungen/Angebotsbedingungen:
1.
Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i. V. m. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung – siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
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2.
Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz – siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (90)
2. Zertifizierung (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Postanschrift: Robert-Lücke-Str. 5
Postleitzahl: 12169
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Friedrichhain-Kreuzberg
Postanschrift: Amt für soziale Dienste
Postleitzahl: 10216
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Reinickendorf
Postanschrift: Teichstraße 65
Postleitzahl: 13407
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Lichtenberg
Postanschrift: Große-Leege-Straße 103
Postleitzahl: 13055
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Spandau
Postanschrift: Carl-Schurz-Str. 2-6
Postleitzahl: 13578
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Postanschrift: 10820 Berlin
Postleitzahl: 12105
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Treptow-Köpenick
Postanschrift: PF 910240
Postleitzahl: 12414
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Mitte
Postanschrift: 13341 Berlin
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Neuköll
Postanschrift: Karl-Marx-Str. 83
Postleitzahl: 12040
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Postanschrift: Hohenzollerndamm 174-177
Postleitzahl: 10713
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Pankow
Postanschrift: Grunowstr. 8-11
Postleitzahl: 13187
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Postanschrift: 12591 Berlin
Postleitzahl: 12619
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dem Polizeipräsidenten von Berlin, Landeskriminalamt
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postleitzahl: 12101
Kontakt
Kontaktperson: LS B 1
Udo Regel
Internetadresse: www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
URL der Teilnahme: http://http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
Name: Landesverwaltungsamt Berlin
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 1
Kontaktperson: Frau Netzband
Telefon: +49 30901396349 📞
E-Mail: sbvinfo@lvwa.berlin.de 📧
URL der Dokumente: http://berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
URL der Teilnahme: http://berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
URL der Dokumente: http://http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-10 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 25-2014
Zusätzliche Informationen
1.
Die Abforderung der Unterlagen ist ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Für den kostenlosen Erhalt der Unterlagen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Hierfür wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach erfolgreicher Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Bewerber werden per E-Mail zum Herunterladen der Vergabeunterlagen aufgefordert. Die Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit Signatur) oder konventionell in Papierform erfolgen.
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2.
Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
Mehr anzeigen
3.
Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat entweder schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens 25-2014 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag zu erfolgen oder über die Vergabeplattform des Landes Berlin. http://www.vergabeplattform.berlin.de. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich und bei elektronischer Abgabe eines Angebotes eine Signatur. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
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4.
Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens 25-2014 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
Mehr anzeigen
5.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anders bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dies können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen.
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6.
Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.
7.
Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen.
8.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Mehr anzeigen
9.
Der Auftraggeber behält sich vor, die nach § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 08. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung verlangten Nachweise von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zu verlangen. Insoweit heißt es in BerlAVG § 4:
Mehr anzeigen
(1) Die Vergabestellen können von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger, der zuständigen in- oder ausländische Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters Bauaufträge im Sinne des § 99 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausführt und von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Die Angaben zu Satz 1 können durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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(2) Soll die Ausführung eines Teils des Auftrages einem Nachunternehmer übertragen werden, so kann die Vergabestelle bei der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise gemäß Absatz 1 fordern.
10.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer/verbundene Unternehmen/sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Nachweis (gemäß Vordruck) zu erbringen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
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11.
Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Vergabekammer des Landes Berlins
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
E-Mail: matthias.bogenschneider@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138498 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertage besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2014/S 177-313108 (2014-09-11)
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