Ordnungsgemäße Entsorgung von Sandfangrückständen AVV 19 08 02 und Abfällen a. n. g. AVV 19 08 99 (= Sand ähnlich Sandfangrückständen, mit abwassertypischen Verunreinigungen) diverser kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen des Niersverbandes

Niersverband

Ordnungsgemäße Entsorgung von rund 900 t bis 1250 t/Jahr Sandfangrückständen AVV 19 08 02 "stichfestes Material" - Anlieferung in Abrollcontainern (Los 1); rund 400 t bis 1100 t/Jahr Sandfangrückständen AVV 19 08 02 "wässriges Material" - Anlieferung in Saug-/Spülwagen (Los 2); rund 150 t bis 350 t/Jahr Abfällen a. n. g. AVV 19 08 99 (Sand ähnlich Sandfangrückständen, mit abwassertypischen Verunreinigungen, der bei der Instandhaltung z. B. von Faulräumen usw. anfällt) "wässriges Material" - Anlieferung in Saug-/Spülwagen (Los 3); von diversen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen des Niersverbandes für den Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-03 Auftragsbekanntmachung
2014-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Menge oder Umfang: Los 1: 900 bis 1250 t/Jahr;Los 2: 400 bis 1100 t/Jahr;Los 3: 150 bis 350 t/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: ae@niersverband.de 📧
Telefon: +49 216237040 📞
Fax: +49 21623704444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 108-190326
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 65-110999
ABl. S-Ausgabe: 108

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ordnungsgemäße Entsorgung von rund 900 t bis 1250 t/Jahr Sandfangrückständen AVV 19 08 02 "stichfestes Material" - Anlieferung in Abrollcontainern (Los 1); rund 400 t bis 1100 t/Jahr Sandfangrückständen AVV 19 08 02 "wässriges Material" - Anlieferung in Saug-/Spülwagen (Los 2); rund 150 t bis 350 t/Jahr Abfällen a. n. g. AVV 19 08 99 (Sand ähnlich Sandfangrückständen, mit abwassertypischen Verunreinigungen, der bei der Instandhaltung z. B. von Faulräumen usw. anfällt) "wässriges Material" - Anlieferung in Saug-/Spülwagen (Los 3); von diversen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen des Niersverbandes für den Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ordnungsgemäße Entsorgung von Sandfangrückständen AVV 19 08 02
Kurze Beschreibung:
Ordnungsgemäße Entsorgung von Sandfangrückständen AVV 19 08 02 "stichfestes Material" - Anlieferung in Abrollcontainern - diverser kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen des Niersverbandes vom 1.1.2015 bis 31.12.2018.
Menge oder Umfang: 900 t bis 1 250 t /Kalenderjahr.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ordnungsgemäße Entsorgung von Sandfangrückständen AVV 19 08 02 "wässriges Material" - Anlieferung in Saug-/Spülwagen - diverser kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen des Niersverbandes vom 1.1.2015 bis 31.12.2018.
Menge oder Umfang: 400 t bis 1 100 t /Kalenderjahr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen a. n. g. AVV 19 08 99
Kurze Beschreibung:
Ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen a. n. g. AVV 19 08 99 (Sand ähnlich Sandfangrückständen, mit abwassertypischen Verunreinigungen, der bei der Instandhaltung z. B. von Faulräumen, Schlammspeichern, Rückhaltebecken usw. anfällt) "wässriges Material" - Anlieferung in Saug-/Spülwagen - diverser kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen des Niersverbandes vom 1.1.2015 bis 31.12.2018.
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Menge oder Umfang: 150 t bis 350 t /Kalenderjahr
Los 1: 900 bis 1250 t/Jahr;
Los 2: 400 bis 1100 t/Jahr;
Los 3: 150 bis 350 t/Jahr.
Referenznummer: Entsorgung von Sandfangrückständen und Abfällen a. n. g.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Angabe des Bieters, dass er einer Berufsgenossenschaft / Handwerksrolle angehört, siehe Besondere Vertragsbedingungen des Niersverbandes 3.1.
Für die obigen Erklärung ist eine Kopie zugelassen. Die Erklärung und die Bieterangaben sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Erklärungen und Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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Für die obigen Erklärungen sind Kopien zugelassen. Die Erklärungen sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Erklärungen sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen und Nachweise über Leistungen im abfallwirtschaftlichen Bereich in gleicher Größenordnung in den letzten drei Jahren, Referenzen und Nachweise sind den einzelnen Jahren zuzuordnen.
Sofern Sie noch nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall muss dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortliche Entsorgungsanlage über Referenzen und Nachweise gemäß Satz 1 verfügen und vorlegen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
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Sonstige Qualifikationsnachweise:
Gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb des Bieters oder Alternativ der Entsorgungsanlage – für die zur Ausführung des Auftrags entsprechend der Lose 1–3 (ordnungsgemäße Entsorgung von Sandfangrückständen AVV 19 08 02 und Abfällen a. n. g. AVV 19 08 99) gem. § 56 Abs. 2 KrWG notwendige Tätigkeit (lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln und/oder makeln).
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Wenn sowohl der Bieter als auch die Entsorgungsanlage über kein Zertifikat verfügen, sind vom Bieter ein polizeiliches Führungszeugnis für die verantwortliche Person, eine Erklärung der Straffreiheit, Nachweis der Fachkunde des Personals, Versicherungsbestätigung für die Betriebs-/Umwelthaftpflicht vorzulegen.
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Vom Bieter sind jeweils in den Leistungsverzeichnissen der Lose 1–3 die Adresse der Entsorgungsanlage einzutragen.
Soll die Menge der Sandfangrückstände und Abfälle a. n. g. auf mehr als einer Entsorgungsanlage verteilt/entsorgt werden, sind die für die einzelnen Entsorgungsanlagen bestimmten Mengenanteile (Basis: jeweils die Maximalmenge der Lose 1–3 für den Auftragszeitraum 1.1.2015–31.12.2018) sowie die Adressen dieser Entsorgungsanlagen vom Bieter auf einem gesonderten Blatt anzugeben.
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Falls für einzelne Teilleistungen ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist, sind Art und Umfang dieser Leistungen vom Bieter zu benennen.
(Für die obigen Unterlagen, Nachweise und Erklärung sind Kopien zugelassen. Die Unterlagen, Nachweise, Erklärung und Bieterangaben sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Unterlagen, Nachweise, Erklärung und Bieterangaben sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.)
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe besondere Vertragsbedingungen des Niersverbandes und Vorbemerkungen zu den Leistungsverzeichnissen der Lose 1–3.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn dem NV mit dem Angebot ein Verzeichnis der Bietergemeinschaftsmitglieder mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters übergeben wird.
Bei Auftragserteilung ist eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung beizubringen, dass
a) der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Arbeitsgemeinschaftsmitglieder gegenüber dem NV rechtsverbindlich vertritt und insbesondere, dass
b) der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen sowie, dass
c) alle Arbeitsgemeinschaftsmitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften; dies gilt auch bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
(Vgl. Besondere Vertragsbedingungen, Nr. 4.7)
Sonstige besondere Bedingungen:
Verpflichtungserklärungen des Bieters, zur Erfüllung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW):
Der Niersverband hat als öffentlicher Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen das „Tariftreuegesetz NRW“ einzuhalten. Daraus ergeben sich auch zusätzliche Pflichten für Bieter / Auftragnehmer. Den Vergabeunterlagen liegen bei:
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen (einschließlich Besonderer Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung).
Die Erklärung ist vom Bieter auszufüllen bzw. anzukreuzen, zu unterschreiben.
Wird im Angebot bereits angegeben, dass Teilleistungen an Subunternehmer vergeben oder Entleihfirmen für Leiharbeiter eingesetzt werden sollen und sind diese Unternehmen bereits namentlich genannt, so hat der Bieter auch für diese Subunternehmer / Entleihfirmen eine Tariftreueerklärung (vom Subunternehmer / Entleiher unterschrieben) beizubringen.
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Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Der Bieter ist dazu verpflichtet, bei der Durchführung des vorliegenden Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Maßgabe von § 19 TVgG NRW sowie §§ 6 ff RVO TVgG NRW im eigenen Unternehmen durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
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Der Bieter hat hierzu die beigefügte Verpflichtungserklärung
"Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie" auszufüllen bzw. anzukreuzen, zu unterschreiben.
Sollen die Sandfangrückstände und Abfälle a. n. g. teilweise oder vollständig in im Ausland stehenden Entsorgungsanlagen verwertet werden, so ist dem Angebot für jede der v. g. Entsorgungsanlagen (sowohl für Anlagen zur vorläufigen Verwertung als auch für Anlagen zur endgültigen Verwertung) eine Bescheinigung von der gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 für das Notifizierungsverfahren zuständigen Behörde des Landes, in der die jeweilige Entsorgungsanlage steht, beizufügen, dass Sandfangrückstände (AVV 19 08 02) und Abfälle a. n. g. (AVV 19 08 99) in dieser Entsorgungsanlage verwertet werden.
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Für die obigen Erklärungen und Nachweise sind Kopien zugelassen. Die Erklärungen und Nachweise sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Erklärungen und Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Schriftliche Anforderung der Verdingungsunterlagen und gleichzeitige Einzahlung der Gebühr von 15 EUR auf das Konto des Niersverbandes.
Commerzbank Viersen,
BLZ: 31040015
Konto-Nr.: 5722020
IBAN: DE13310400150572202000,
BIC: COBADEFFXXX
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-07-23 📅
Öffnungsort:
Niersverband, Geschäftsstelle Viersen, Am Niersverband 10, Raum K03, 41747 Viersen, Deutschland.
Ort des Eröffnungstermins: Niersverband, Geschäftsstelle Viersen, Am Niersverband 10, Raum K03, 41747 Viersen, Deutschland.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Mindestens 2 Vertreter des Auftragsgebers, keine Bieter gemäß § 17 (2) EG VOL/A.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Feiter
Adresse des Käuferprofils: http://www.niersverband.de/index.php?id=87 🌏
Name: Niersverband
Postanschrift: Ausschreibung Sandfangrückstände und Abfälle a. n. g. – Am Niersverband 10

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Entsorgung von Sandfangrückständen und Abfällen a. n. g.
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 65-110999

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Postfach 300865
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40408
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 107 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 107 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 101 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 101 a Abs. 1 S. 3 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 101 a Abs. 1 S. 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101 a Abs. 1 S. 5 GWB).
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Gemäß § 101 b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101 a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund dieses Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 101 b Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101 b Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 108-190326 (2014-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 829 727,50 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 179-316508
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 108-190326
ABl. S-Ausgabe: 179

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Entsorgungspreis (100)
2. Transportkosten (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-11 📅
Name: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hooghe Weg 1
Postort: Kempen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postleitzahl: 40474
Telefon: +49 2114753637 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 unzulässig, soweit:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 101 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 S. 3 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 101 a Abs. 1 S. 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101 a Abs. 1 S. 5 GWB).
Mehr anzeigen
Gemäß § 101 b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
Quelle: OJS 2014/S 179-316508 (2014-09-15)