Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Beteiligungsprozesses für Länder, Kommunen und Verbände bei der Erstellung eines Klimaschutzplanes der Bundesregierung
Ziel dieses Auftrags ist es, den Beteiligungsprozess für Länder, Kommunen sowie für Verbände an der Erstellung des ersten Klimaschutzplans der Bundesregierung zu planen, zu organisieren, durchzuführen und nachzubereiten. Durch den Beteiligungsprozess werden Länder, Kommunen und Verbände aktiv in die Erarbeitung des Klimaschutzplans einbezogen. Sie können der Bundesregierung eigene Vorschläge unterbreiten und diese diskutieren. So wird ein Diskussionsprozess angestoßen, der sich unter den gesellschaftlichen Akteuren fortsetzt und diese dazu motiviert, eigene Anstrengungen anzustoßen oder zu verstärken. Ziel der Beteiligung ist es: — Wissen und Erfahrungen der Akteure in die Erarbeitung des Klimaschutzplans zu integrieren. — Motivation zu fördern, den Plan umzusetzen. — Akzeptanz für Klimaschutzpolitik zu stärken. Eine enge Vernetzung mit einem parallel laufenden Vorhaben zur Bürgerbeteiligung ist gewünscht und notwendig. Auftragnehmer/innen von ebenfalls parallel laufenden wissenschaftlichen Vorhaben stehen für wissenschaftlichen Input und Expertise zur Verfügung. Abstimmungen mit den jeweiligen Auftragnehmer/innen sind zu Beginn dieses Vorhabens (AP A) sowie im Laufe des Vorhabens zu den Inputs bei den einzelnen Arbeitspaketen (AP) notwendig. Der Beteiligungsprozess soll im ersten Halbjahr 2015 beginnen. Die konkrete Zeitplanung soll sich an den Empfehlungen des Konzepts zur Beteiligung am Klimaschutzplan orientieren, das bis Anfang 2015 im Auftrag des BMUB erstellt wird. Der/die Auftragnehmer/in erhält die entsprechenden Informationen nach Auftragserteilung. Der hier zu organisierende und durchzuführende Beteiligungsprozess soll transparent organisiert sein und gilt als Prototyp für etwaige weitere Beteiligungsprozesse bei etwaigen künftigen Überarbeitungen des Klimaschutzplans. Vor diesem Hintergrund ist eine nachvollziehbare und transparente Dokumentation des Prozesses von besonderer Bedeutung. Der Auftrag beinhaltet folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket A: Planung des Beteiligungsprozesses. Arbeitspaket B: Planung, Organisation und Durchführung einer zweitägigen Auftaktkonferenz mit ca. 100 Teilnehmer/innen. Arbeitspaket C: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern der Bundesländer (je Veranstaltung ca. 30 Teilnehmer/innen). Arbeitspaket D: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern ausgewählter Kommunen (je Veranstaltung ca. 70 Teilnehmer/innen). Arbeitspaket E: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern von Interessenverbänden (je Veranstaltung ca. 100 Teilnehmer/innen). Arbeitspaket E: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern von Interessenverbänden (je Veranstaltung ca. 100 Teilnehmer/innen). Arbeitspaket G: Planung, Organisation und Durchführung von 5 max. ganztägigen Sitzungen eines Delegiertengremiums mit Delegierten der parallelen Beteiligungsprozesse (ca. 24 Teilnehmer/innen). Arbeitspaket H: Planung, Organisation und Durchführung von 7 Ressort-Infoveranstaltungen mit je ca. 30 Teilnehmer/innen. Arbeitspaket I: Planung, Organisation und Durchführung einer ganztägigen Abschlusskonferenz mit ca. 150 Teilnehmer/innen. Arbeitspaket J: side event bei der COP in Paris. Arbeitspaket K: Einrichtung und Betreuung einer Internetseite zum Prozess, laufende Dokumentation des Beteiligungsprozesses, Öffentlichkeitsarbeit. Arbeitspaket L: Erstellung einer Broschüre über den Beteiligungsprozess.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Event-Organisation
Menge oder Umfang:
Der Auftrag beinhaltet folgende Arbeitspakete:Arbeitspaket A: Planung des Beteiligungsprozesses.Arbeitspaket B: Planung, Organisation und Durchführung einer zweitägigen Auftaktkonferenz mit ca. 100 Teilnehmer/innen.Arbeitspaket C: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern der Bundesländer (je Veranstaltung ca. 30 Teilnehmer/innen).Arbeitspaket D: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern ausgewählter Kommunen (je Veranstaltung ca. 70 Teilnehmer/innen).Arbeitspaket E: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern von Interessenverbänden (je Veranstaltung ca. 100 Teilnehmer/innen).Arbeitspaket E: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern von Interessenverbänden (je Veranstaltung ca. 100 Teilnehmer/innen).Arbeitspaket G: Planung, Organisation und Durchführung von 5 max. ganztägigen Sitzungen eines Delegiertengremiums mit Delegierten der parallelen Beteiligungsprozesse (ca. 24 Teilnehmer/innen).Arbeitspaket H: Planung, Organisation und Durchführung von 7 Ressort-Infoveranstaltungen mit je ca. 30 Teilnehmer/innen.Arbeitspaket I: Planung, Organisation und Durchführung einer ganztägigen Abschlusskonferenz mit ca. 150 Teilnehmer/innen.Arbeitspaket J: side event bei der COP in Paris.Arbeitspaket K: Einrichtung und Betreuung einer Internetseite zum Prozess, laufende Dokumentation des Beteiligungsprozesses, Öffentlichkeitsarbeit.Arbeitspaket L: Erstellung einer Broschüre über den Beteiligungsprozess.
Der Auftrag beinhaltet folgende Arbeitspakete:Arbeitspaket A: Planung des Beteiligungsprozesses.Arbeitspaket B: Planung, Organisation und Durchführung einer zweitägigen Auftaktkonferenz mit ca. 100 Teilnehmer/innen.Arbeitspaket C: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern der Bundesländer (je Veranstaltung ca. 30 Teilnehmer/innen).Arbeitspaket D: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern ausgewählter Kommunen (je Veranstaltung ca. 70 Teilnehmer/innen).Arbeitspaket E: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern von Interessenverbänden (je Veranstaltung ca. 100 Teilnehmer/innen).Arbeitspaket E: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern von Interessenverbänden (je Veranstaltung ca. 100 Teilnehmer/innen).Arbeitspaket G: Planung, Organisation und Durchführung von 5 max. ganztägigen Sitzungen eines Delegiertengremiums mit Delegierten der parallelen Beteiligungsprozesse (ca. 24 Teilnehmer/innen).Arbeitspaket H: Planung, Organisation und Durchführung von 7 Ressort-Infoveranstaltungen mit je ca. 30 Teilnehmer/innen.Arbeitspaket I: Planung, Organisation und Durchführung einer ganztägigen Abschlusskonferenz mit ca. 150 Teilnehmer/innen.Arbeitspaket J: side event bei der COP in Paris.Arbeitspaket K: Einrichtung und Betreuung einer Internetseite zum Prozess, laufende Dokumentation des Beteiligungsprozesses, Öffentlichkeitsarbeit.Arbeitspaket L: Erstellung einer Broschüre über den Beteiligungsprozess.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Event-Organisation📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.de🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 9.1.2015 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2014 bis 4.1.2015 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden. Vor Weihnachten können Anforderungen von Vergabeunterlagen berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 22.12.2014, 13:00 Uhr eingehen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 9.1.2015 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2014 bis 4.1.2015 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden. Vor Weihnachten können Anforderungen von Vergabeunterlagen berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 22.12.2014, 13:00 Uhr eingehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel dieses Auftrags ist es, den Beteiligungsprozess für Länder, Kommunen sowie für Verbände an der Erstellung des ersten Klimaschutzplans der Bundesregierung zu planen, zu organisieren, durchzuführen und nachzubereiten.
Durch den Beteiligungsprozess werden Länder, Kommunen und Verbände aktiv in die Erarbeitung des Klimaschutzplans einbezogen. Sie können der Bundesregierung eigene Vorschläge unterbreiten und diese diskutieren. So wird ein Diskussionsprozess angestoßen, der sich unter den gesellschaftlichen Akteuren fortsetzt und diese dazu motiviert, eigene Anstrengungen anzustoßen oder zu verstärken. Ziel der Beteiligung ist es:
Durch den Beteiligungsprozess werden Länder, Kommunen und Verbände aktiv in die Erarbeitung des Klimaschutzplans einbezogen. Sie können der Bundesregierung eigene Vorschläge unterbreiten und diese diskutieren. So wird ein Diskussionsprozess angestoßen, der sich unter den gesellschaftlichen Akteuren fortsetzt und diese dazu motiviert, eigene Anstrengungen anzustoßen oder zu verstärken. Ziel der Beteiligung ist es:
— Wissen und Erfahrungen der Akteure in die Erarbeitung des Klimaschutzplans zu integrieren.
— Motivation zu fördern, den Plan umzusetzen.
— Akzeptanz für Klimaschutzpolitik zu stärken.
Eine enge Vernetzung mit einem parallel laufenden Vorhaben zur Bürgerbeteiligung ist gewünscht und notwendig. Auftragnehmer/innen von ebenfalls parallel laufenden wissenschaftlichen Vorhaben stehen für wissenschaftlichen Input und Expertise zur Verfügung. Abstimmungen mit den jeweiligen Auftragnehmer/innen sind zu Beginn dieses Vorhabens (AP A) sowie im Laufe des Vorhabens zu den Inputs bei den einzelnen Arbeitspaketen (AP) notwendig.
Eine enge Vernetzung mit einem parallel laufenden Vorhaben zur Bürgerbeteiligung ist gewünscht und notwendig. Auftragnehmer/innen von ebenfalls parallel laufenden wissenschaftlichen Vorhaben stehen für wissenschaftlichen Input und Expertise zur Verfügung. Abstimmungen mit den jeweiligen Auftragnehmer/innen sind zu Beginn dieses Vorhabens (AP A) sowie im Laufe des Vorhabens zu den Inputs bei den einzelnen Arbeitspaketen (AP) notwendig.
Der Beteiligungsprozess soll im ersten Halbjahr 2015 beginnen. Die konkrete Zeitplanung soll sich an den Empfehlungen des Konzepts zur Beteiligung am Klimaschutzplan orientieren, das bis Anfang 2015 im Auftrag des BMUB erstellt wird. Der/die Auftragnehmer/in erhält die entsprechenden Informationen nach Auftragserteilung.
Der Beteiligungsprozess soll im ersten Halbjahr 2015 beginnen. Die konkrete Zeitplanung soll sich an den Empfehlungen des Konzepts zur Beteiligung am Klimaschutzplan orientieren, das bis Anfang 2015 im Auftrag des BMUB erstellt wird. Der/die Auftragnehmer/in erhält die entsprechenden Informationen nach Auftragserteilung.
Der hier zu organisierende und durchzuführende Beteiligungsprozess soll transparent organisiert sein und gilt als Prototyp für etwaige weitere Beteiligungsprozesse bei etwaigen künftigen Überarbeitungen des Klimaschutzplans. Vor diesem Hintergrund ist eine nachvollziehbare und transparente Dokumentation des Prozesses von besonderer Bedeutung.
Der hier zu organisierende und durchzuführende Beteiligungsprozess soll transparent organisiert sein und gilt als Prototyp für etwaige weitere Beteiligungsprozesse bei etwaigen künftigen Überarbeitungen des Klimaschutzplans. Vor diesem Hintergrund ist eine nachvollziehbare und transparente Dokumentation des Prozesses von besonderer Bedeutung.
Der Auftrag beinhaltet folgende Arbeitspakete:
Arbeitspaket A: Planung des Beteiligungsprozesses.
Arbeitspaket B: Planung, Organisation und Durchführung einer zweitägigen Auftaktkonferenz mit ca. 100 Teilnehmer/innen.
Arbeitspaket C: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern der Bundesländer (je Veranstaltung ca. 30 Teilnehmer/innen).
Arbeitspaket D: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern ausgewählter Kommunen (je Veranstaltung ca. 70 Teilnehmer/innen).
Arbeitspaket E: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern von Interessenverbänden (je Veranstaltung ca. 100 Teilnehmer/innen).
Arbeitspaket G: Planung, Organisation und Durchführung von 5 max. ganztägigen Sitzungen eines Delegiertengremiums mit Delegierten der parallelen Beteiligungsprozesse (ca. 24 Teilnehmer/innen).
Arbeitspaket H: Planung, Organisation und Durchführung von 7 Ressort-Infoveranstaltungen mit je ca. 30 Teilnehmer/innen.
Arbeitspaket I: Planung, Organisation und Durchführung einer ganztägigen Abschlusskonferenz mit ca. 150 Teilnehmer/innen.
Arbeitspaket J: side event bei der COP in Paris.
Arbeitspaket K: Einrichtung und Betreuung einer Internetseite zum Prozess, laufende Dokumentation des Beteiligungsprozesses, Öffentlichkeitsarbeit.
Arbeitspaket L: Erstellung einer Broschüre über den Beteiligungsprozess.
Menge oder Umfang:
Der Auftrag beinhaltet folgende Arbeitspakete:
Arbeitspaket A: Planung des Beteiligungsprozesses.
Arbeitspaket B: Planung, Organisation und Durchführung einer zweitägigen Auftaktkonferenz mit ca. 100 Teilnehmer/innen.
Arbeitspaket C: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern der Bundesländer (je Veranstaltung ca. 30 Teilnehmer/innen).
Arbeitspaket D: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern ausgewählter Kommunen (je Veranstaltung ca. 70 Teilnehmer/innen).
Arbeitspaket E: Planung, Organisation und Durchführung von 2 ganztägigen Dialogveranstaltungen mit Vertretern von Interessenverbänden (je Veranstaltung ca. 100 Teilnehmer/innen).
Arbeitspaket G: Planung, Organisation und Durchführung von 5 max. ganztägigen Sitzungen eines Delegiertengremiums mit Delegierten der parallelen Beteiligungsprozesse (ca. 24 Teilnehmer/innen).
Arbeitspaket H: Planung, Organisation und Durchführung von 7 Ressort-Infoveranstaltungen mit je ca. 30 Teilnehmer/innen.
Arbeitspaket I: Planung, Organisation und Durchführung einer ganztägigen Abschlusskonferenz mit ca. 150 Teilnehmer/innen.
Arbeitspaket J: side event bei der COP in Paris.
Arbeitspaket K: Einrichtung und Betreuung einer Internetseite zum Prozess, laufende Dokumentation des Beteiligungsprozesses, Öffentlichkeitsarbeit.
Arbeitspaket L: Erstellung einer Broschüre über den Beteiligungsprozess.
Beschreibung der Optionen:
Arbeitspaket F: Optional: Planung, Organisation und Durchführung von bis zu sieben sektorspezifischen Dialogen mit je ca. 25 Teilnehmer/innen.
Bei Bedarf sollen ergänzend je Emissionssektor fachspezifische Dialoge von 2-3 Stunden Dauer mit je ca. 25 Teilnehmer/innen stattfinden. Hier soll bei Bedarf auf die wissenschaftliche Unterstützung aus laufenden Vorhaben zurückgegriffen werden.
In der Kalkulation sind die Kosten für die Option einmal mit einem Gesamtpreis je Option und je Einzelposition separat als Anlage auszuweisen. Im Angebotsformblatt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) ist der Optionspreis nur als Gesamtpreis auszuweisen. Die einzelne Option wird bei Bedarf einzeln durch die AG‘in beauftragt. Die Optionen können innerhalb der Laufzeit jederzeit gezogen werden.
In der Kalkulation sind die Kosten für die Option einmal mit einem Gesamtpreis je Option und je Einzelposition separat als Anlage auszuweisen. Im Angebotsformblatt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) ist der Optionspreis nur als Gesamtpreis auszuweisen. Die einzelne Option wird bei Bedarf einzeln durch die AG‘in beauftragt. Die Optionen können innerhalb der Laufzeit jederzeit gezogen werden.
Spezifische Leistungen je Veranstaltung:
— Catering: 1 x Mittagsimbiss, 1 x Kaffee/Tee, kalte Getränke,
— Unterstützung bei der Raumauswahl, -buchung und
— vorbereitung im BMUB.
Arbeitspaket J: side event bei der COP in Paris.
Zu gegebenem Zeitpunkt wird entschieden, ob diese Veranstaltung das einzige deutsche Side-Event ist und deshalb im Gebäude der Konferenz stattfinden kann oder ob es im Europa-Pavillon stattfinden soll. Für den ersteren Fall entstehen keine Kosten für die Raummiete. Für den letzteren Fall ist die Raummiete im Europa-Pavillon separat als Option zu kalkulieren und als Anlage dem Angebot beizufügen. Im Angebotsformblatt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) ist der Optionspreis als Gesamtpreis auszuweisen. Die Option wird bei Bedarf einzeln durch die AG'in beauftragt.
Zu gegebenem Zeitpunkt wird entschieden, ob diese Veranstaltung das einzige deutsche Side-Event ist und deshalb im Gebäude der Konferenz stattfinden kann oder ob es im Europa-Pavillon stattfinden soll. Für den ersteren Fall entstehen keine Kosten für die Raummiete. Für den letzteren Fall ist die Raummiete im Europa-Pavillon separat als Option zu kalkulieren und als Anlage dem Angebot beizufügen. Im Angebotsformblatt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) ist der Optionspreis als Gesamtpreis auszuweisen. Die Option wird bei Bedarf einzeln durch die AG'in beauftragt.
Dauer: 22 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
– abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters,
– Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Beteiligungsverfahren für Kommunen, Bundesländer oder den Bund, vorzugsweise in einem der Bereiche Klimaschutz, Umwelt, Nachhaltigkeit.
2. Kenntnisse im wissenschaftlichen Forschungsbereich und Kenntnisse des politischen und rechtlichen Umfeldes im Bereich Klimapolitik (z. B. im Rahmen von Studien im Bereich Klimapolitik).
3. Erfahrungen mit der wissenschaftlichen Unterstützung politischer Prozesse/Akteure im Bereich der Klimapolitik (z. B. durch Mitwirkung an Studien im Bereich Klimapolitik).
4. Erfahrungen mit der Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen auf internationaler Ebene (Nachweis von Veranstaltungen, z. B. in Brüssel).
5. Kompetenzen in der Moderation von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, die im Umfang mit denen unter Punkt III. der Leistungsbeschreibung geforderten vergleichbar sind.
6. Erfahrungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung redaktioneller Inhalte für Internetseiten und Broschüren (vgl. AP L und AP K der Leistungsbeschreibung).
7. Verhandlungssichere englische und deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift für alle Projektmitarbeiter, die am Side Event (AP J) beteiligt sind (Eigenerklärung beifügen).
Es sind zu den Punkten 1. bis 6. jeweils mindestens zwei Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Zu dem Punkt 7. ist eine formlose Eigenerklärung ausreichend. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1. bis 6. jeweils mindestens zwei Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Zu dem Punkt 7. ist eine formlose Eigenerklärung ausreichend. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung,
— Projektinhalt,
— Projektlaufzeit,
— erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
— Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Stefanie Tobian
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der Projektförderung, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger
Fax: +49 30201993334 📠
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 9.1.2015 zu stellen.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 9.1.2015 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2014 bis 4.1.2015 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden. Vor Weihnachten können Anforderungen von Vergabeunterlagen berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 22.12.2014, 13:00 Uhr eingehen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2014 bis 4.1.2015 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden. Vor Weihnachten können Anforderungen von Vergabeunterlagen berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 22.12.2014, 13:00 Uhr eingehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2014/S 232-409191 (2014-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Organisatorische Umsetzung (20)
3. Preis (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-23 📅
Name: IFOK GmbH
Postanschrift: Reinhardtstr. 58
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist
oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.