Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg Restverlagerung, Neubau Fakultät Architektur auf dem Hochschulcampus, Ingenieurleistung für Tragwerksplanung nach § 49 HOAI
Beauftragung der Leistungsphasen 2 u. 3 des § 51 (1) HOAI sowie beabsichtigte stufenweise Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4-6 des § 51 (1) HOAI, und folgende besondere Leistungen: Nachweis der Ausbildung des Feuerwiderstandes der Bauteile ab Leistungsphase 4 sowie die Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.
Auf dem Gelände der OTH Regensburg am Standort Galgenbergstraße soll ein Gebäude für die Fakultät Architektur mit ca. 8 800.- m² BGF errichtet werden.
Das Raumprogramm umfasst 4 Hörsäle mit bis zu 180 m², Büros für Professoren und Assistenten mit dazugehörigen Besprechungsräumen, 16 Stück Teaching Offices mit je ca. 90 m², Werkstätten und Labore sowie eine Cafeteria.
Diese Hochschuleinrichtungen ist gegenwärtig noch in der Prüfeninger Straße untergebracht.
Mit Ministerratsbeschluss vom 07.05.2013 wurde die bauliche Konzentration der Technischen Hochschule Regensburg auf dem Campusgelände festgelegt als sogenannte Restverlagerung.
Grundstücke, Erschließung und Baurecht des Standortes Galgenbergstraße:
Alle für die Restverlagerung zur Verfügung stehenden Baugrundstücke am Hochschulcampus befinden sich im Eigentum des Freistaates Bayern.
Es existiert ein qualifizierter Bebauungsplan Nr. 194 „Hochschule für angewandte Wissenschaften – Seybothstraße“ vom 12.11.2012.
Östlich des gegenwärtig entstehenden Neubaus für Informatik/Mathematik ist ein Baufeld (ca. 4 750 m²) vorhanden. Hier wäre aus Sicht des Baurechts eine viergeschossige Bebauung möglich, ebenso in östlicher Verlängerung des Seminartrakts des 2011 fertiggestellten Zentralen Hörsaalgebäudes (südlich des Maschinenbau-Fakultätsgebäudes).
Das Baufeld wird in Ost-Westrichtung von einer übergeordneten Hauptversorgungstrasse der REWAG durchschnitten, die mittig unter einem zu erhaltenden Ver-und Entsorgungsweg liegt.
Der Hochschulcampus ist auf dem inneren Gelände wie im Bebauungsplan festgelegt, nicht auf die Befahrung durch Kraftfahrzeuge ausgelegt. Sämtliche möglichen Baufelder sind jedoch verkehrlich erschließbar.
Die innere Erschließung des Hochschulcampus ist im Strukturkonzept wie auch im Bebauungsplan auf die Nutzung durch Fußgänger ausgelegt. Mit der weiteren baulichen Entwicklung der Hochschule soll dieses Wegenetz, eingebettet in ein entsprechendes Grünanlagenkonzept, ausgebaut und vervollständigt werden.
Das gesamte Campusareal unterliegt der städtischen Baumschutzverordnung und die drei regionalen Grünzüge (entlang der beiden Straßen und die mittige Campus-Grünachse) dienen als Kalt- und Frischluftschneisen und sollen in ihrer Funktion beibehalten und gestärkt werden.
Beim Gesamtkonzept des Gebäudes wird besonderer Wert auf Energieeinsparung und Kostenminimierung im Betrieb gelegt. Der Brandschutz ist hauptsächlich über den baulichen Brandschutz sicherzustellen.
Das Baugelände weist nach Erfahrungen aus vorausgegangenen Bauvorhaben schwierige Baugrundverhältnisse auf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-07-21
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Auftragsbekanntmachung
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2015-04-24
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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