Parkettarbeiten, Augustinermuseum

Stadt Freiburg im Breisgau – Vergabemanagement

Parkettarbeiten, Augustinermuseum, Torbau Salzstraße 32, Zwischenbau Salzstraße 34, 79098 Freiburg.
— ca. 300 m² Eiche Massivholz-Langstabparkett 22 mm – ca. 350 m Eiche Massivholz-Sockelleisten – Bestandsboden aufarbeiten, Untergrund aufarbeiten, Blindboden verlegen und an Höhenlage des Bestandes angleichen; nach Stundenaufwand.
— Ergänzungsparkett Fichte Tanne (Sonderanfertigung) liefern und in vorhandenen Fischgrätverband des Bestandsparkett einarbeiten; nach Stundenaufwand.
— ca. 260 m² Oberflächenbehandlung des Bestands- und Ergänzungsparketts schleifen und ölen – ca. 50 m Massivholz Sockelleisten Fichte/Tanne – Der Bestandsboden und dessen Untergrund muss aufgearbeitet werden. Ein neuer Blindboden muss verlegt und an die Höhenlage des Bestandes angeglichen werden. Diese Arbeiten erfordertn ein mehrfaches zeitversetztes Arbeiten an der Baustelle. Es greifen auch hier verschiedene Bauleistungen ineinander.
— Bei den Parkettarbeiten müssen einzelne nicht mehr reparable Parketthölzer vor Ort während der Arbeit festgelegt, entfernt und durch neuen Ergänzungsparkett (Sonderfertigung) ergänzt und in den vorhandenen Bestandparkett eingearbeitet werden. Die dafür benötigten Parketthölzer müssen jeweils kurzfristig angefertigt werden.
— Die Materialien der jeweiligen Arbeitseinsätze müssen getrennt angeliefert werden, da Lagerflächen nur begrenzt vorhanden sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-22 Auftragsbekanntmachung
2015-01-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-07-19 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2014-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verlegen von Parkettböden
Menge oder Umfang: Genaue Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verlegen von Parkettböden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau – Vergabemanagement
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-22 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 205-362251
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 27.11.2014/12:00 Uhr.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Parkettarbeiten, Augustinermuseum, Torbau Salzstraße 32, Zwischenbau Salzstraße 34, 79098 Freiburg.
— ca. 300 m² Eiche Massivholz-Langstabparkett 22 mm – ca. 350 m Eiche Massivholz-Sockelleisten – Bestandsboden aufarbeiten, Untergrund aufarbeiten, Blindboden verlegen und an Höhenlage des Bestandes angleichen; nach Stundenaufwand.
— Ergänzungsparkett Fichte Tanne (Sonderanfertigung) liefern und in vorhandenen Fischgrätverband des Bestandsparkett einarbeiten; nach Stundenaufwand.
— ca. 260 m² Oberflächenbehandlung des Bestands- und Ergänzungsparketts schleifen und ölen – ca. 50 m Massivholz Sockelleisten Fichte/Tanne – Der Bestandsboden und dessen Untergrund muss aufgearbeitet werden. Ein neuer Blindboden muss verlegt und an die Höhenlage des Bestandes angeglichen werden. Diese Arbeiten erfordertn ein mehrfaches zeitversetztes Arbeiten an der Baustelle. Es greifen auch hier verschiedene Bauleistungen ineinander.
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— Bei den Parkettarbeiten müssen einzelne nicht mehr reparable Parketthölzer vor Ort während der Arbeit festgelegt, entfernt und durch neuen Ergänzungsparkett (Sonderfertigung) ergänzt und in den vorhandenen Bestandparkett eingearbeitet werden. Die dafür benötigten Parketthölzer müssen jeweils kurzfristig angefertigt werden.
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— Die Materialien der jeweiligen Arbeitseinsätze müssen getrennt angeliefert werden, da Lagerflächen nur begrenzt vorhanden sind.
Referenznummer: 2014002297/2014002297
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1a) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6
Abs. 3 Nr. 2 VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Beschäftigtenzahl, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
EG Abs. 3 Nr. 2 und 4 Nr. 1 VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Beschäftigtenzahl, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
Erklärungen und Nachweise gem. VHB-Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung):
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
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(1b) Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer
(2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie
(2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechts-verbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
(6) Nachweis der Zufahrtsberechtigung in die Umweltzone der Stadt Freiburg (z. B. Eigenerklärung);
Die Nachweise zu Ziffern (1a), (2a) und (3) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind vergleichbare Nachweise des Herkunftslandes zugelassen.
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Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gem. Formbl. 002 Stadt FR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen nach § 16 VOB/B, den Besonderen, Weiteren Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe.
Bezügl. Transaktionskosten siehe „Deutsche eVergabe – Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen“. Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Die Vergabeunterlagen können 5 Tage nach Absendung der Bekanntmachung (siehe VI.5)) heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-12-02 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Freiburg im Breisgau – Vergabemanagement
Öffnungsort (Stadt): Freiburg
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Berliner Allee 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Huber, Tanja
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-05-18 📅
Datum des Endes: 2015-07-10 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014002297/2014002297

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
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Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2014/S 205-362251 (2014-10-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 53 454,32 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.freiburg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 011-013919
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 205-362251
ABl. S-Ausgabe: 11

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2014002297
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79098 Freiburg im Breisgau, Salzstraße 32-34.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-07 📅
Name: Oschwald ABC der Wohnidee GmbH
Postanschrift: Rudolf-Blessing-Str. 7
Postort: Waldkirch
Postleitzahl: 79183
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) – GWB – unzulässig, soweit:
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Quelle: OJS 2015/S 011-013919 (2015-01-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 44919.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Verlegen von Parkettböden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Kontakt
Telefon: +49 761201-4083 📞
Fax: +49 761201-4089 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 139-317010
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 011-013919
ABl. S-Ausgabe: 139

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Augustinermuseum Sanierung und Neubau BA 2, Salzstr. 32-34, 79098 Freiburg – Parkettarbeiten.
Kurze Beschreibung:
— ca. 300 m
— Ergänzungsparkett Fichte Tanne (Sonderanfertigung) liefern und in vorhandenen Fischgrätverband desBestandsparkett einarbeiten; nach Stundenaufwand,
— ca. 260 m
— Bei den Parkettarbeiten müssen einzelne nicht mehr reparable Parketthölzer vor Ort während der Arbeit festgelegt, entfernt und durch neuen Ergänzungsparkett (Sonderfertigung) ergänzt und in den vorhandenen Bestandparkett eingearbeitet werden. Die dafür benötigten Parketthölzer müssen jeweils kurzfristig angefertigt werden,
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.

Auftragsvergabe
Postanschrift: GmbHRudolf-Blessing-Str. 7
Land: Breisgau-Hochschwarzwald 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 44919.60 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabemanagement Freiburg
Adresse des Käuferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 721926-8732 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Quelle: OJS 2018/S 139-317010 (2018-07-19)