Personenbeförderung im Linienverkehr

Stadtwerke Weißenburg GmbH

Personenbeförderung im Linienverkehr durch Busse auf drei Linien in der Gemeinde Weißenburg. Zeitraum von Auftragsausführung voraussichtlich vom 1.9.2015 bis 31.8.2019.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-31 Auftragsbekanntmachung
2015-02-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-10-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Weißenburg GmbH
Postanschrift: Schlachthofstr. 19
Postleitzahl: 91781
Postort: Weißenburg

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-31 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 212-375742
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n)“: Die Vergabeunterlagen und das Teilnahmeformular „Eignung“ können nach kostenfreier Registrierung unter www.roedl-vergabe.de nach Freischaltung durch den Auftraggeber von den Bewerbern eingesehen und heruntergeladen werden. Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“: a) Zum Nachweis ihrer Eignung haben die Bieter das Teilnahmeformular „Eignung“ ordnungsgemäß zu bearbeiten und mit dem Angebot beim Auftraggeber schriftlich (d. h. nicht mittels Telekopie, nicht elektronisch, also nicht per E-Mail, oder nicht mündlich) einzureichen. Angebote ohne Teilnahmeformular „Eignung“ werden nicht berücksichtigt, d. h. ausgeschlossen. b) Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignung“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. c) Gibt das Unternehmen an, die Eigenerklärung Abschnitt III.2.1) Ziffern 1, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4 oder Abschnitt III.2.2) Ziffer 1 nicht abgeben zu können (nein), erfolgt grundsätzlich der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft, bei einem „ja“ erfolgt kein Ausschluss. c) Eine Bietergemeinschaft (Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen; gilt auch für Zusammenschluss z. B. von Mutter- und Tochtergesellschaft) muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. Teilnahmeformular „Eignung“). Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffern 1 bis 4 sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Teilnahmeformular „Eignung“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. d) Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen (auch z. B. der Muttergesellschaft) zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche, vgl. Teilnahmeformular „Eignung“, bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Teilnahmeformular „Eignung“) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffern 1 bis 4 sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignung“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Personenbeförderung im Linienverkehr durch Busse auf drei Linien in der Gemeinde Weißenburg. Zeitraum von Auftragsausführung voraussichtlich vom 1.9.2015 bis 31.8.2019.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weißenburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung durch Darstellung des Unternehmens, gegliedert nach (1.1) Gesellschafter- bzw. Eigentümerstruktur, (1.2) Kurzbeschreibung des Konzerns, sofern das Unternehmen konzernzugehörig ist, und (1.3) Standorte bzw. Niederlassungen.
2. Eigenerklärung darüber, dass (2.1) über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist und die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, (2.2) es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet, (2.3) es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt und nicht verletzt hat, und (2.4) keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt.
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3. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen weder unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt noch diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt.
4. Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches, §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162), § 299 des Strafgesetzbuches, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 108e des Strafgesetzbuches, § 264 des Strafgesetzbuches, § 261 des Strafgesetzbuches. Dem Unternehmen ist auch bekannt, dass einem Verstoß gegen diese Vorschriften Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleichstehen. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung darüber, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung durch Auflistung der wesentlichen in den vergangenen 3 Jahren erbrachten Omnibusverkehrsleistungen im Linienverkehr („Referenzen“) mit Angabe des öffentlichen Auftraggebers und des Zeitpunktes des Ausführungsendes (zwingend in den letzten 3 Jahren) und des Ausführungsbeginns; es können maximal 10 Referenzen benannt werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vgl. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus, mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-02-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peter Lang
Name: Rödl & Partner GbR
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Straße 100
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90491
URL der Dokumente: http://www.roedl-vergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n)“: Die Vergabeunterlagen und das Teilnahmeformular „Eignung“ können nach kostenfreier Registrierung unter www.roedl-vergabe.de nach Freischaltung durch den Auftraggeber von den Bewerbern eingesehen und heruntergeladen werden.
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Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“:
a) Zum Nachweis ihrer Eignung haben die Bieter das Teilnahmeformular „Eignung“ ordnungsgemäß zu bearbeiten und mit dem Angebot beim Auftraggeber schriftlich (d. h. nicht mittels Telekopie, nicht elektronisch, also nicht per E-Mail, oder nicht mündlich) einzureichen. Angebote ohne Teilnahmeformular „Eignung“ werden nicht berücksichtigt, d. h. ausgeschlossen.
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b) Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignung“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
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c) Gibt das Unternehmen an, die Eigenerklärung Abschnitt III.2.1) Ziffern 1, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4 oder Abschnitt III.2.2) Ziffer 1 nicht abgeben zu können (nein), erfolgt grundsätzlich der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft, bei einem „ja“ erfolgt kein Ausschluss.
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c) Eine Bietergemeinschaft (Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen; gilt auch für Zusammenschluss z. B. von Mutter- und Tochtergesellschaft) muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. Teilnahmeformular „Eignung“). Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffern 1 bis 4 sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Teilnahmeformular „Eignung“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
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d) Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen (auch z. B. der Muttergesellschaft) zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche, vgl. Teilnahmeformular „Eignung“, bezeichnen.
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Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Teilnahmeformular „Eignung“) vorzulegen.
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Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffern 1 bis 4 sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignung“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
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Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 212-375742 (2014-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 043-074723
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 212-375742
ABl. S-Ausgabe: 43

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis pro Betriebsstunde (90)
2. Umweltfreundlichkeit (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-24 📅
Name: Rombs-Touristik GmbH & Co.
Postanschrift: Augsburger Straße 24
Postort: Weißenburg
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 043-074723 (2015-02-26)