Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-04-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH”
Postanschrift: Thierschstraße 2
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Denis Kirchner
Telefon: +49 8921033253📞
E-Mail: denis.kirchner@mvv-muenchen.de📧
Fax: +49 8921033298 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.mvv-muenchen.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 835, 836, 837 und 843.”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Linienverkehr auf den MVV-Regionalbuslinien:
— 835: Olching (S)-Geiselbullach - Esting (S) - Esting, Schloß;
— 836: Buchenau (S) - Fürstenfeldbruck,...”
Kurze Beschreibung
Linienverkehr auf den MVV-Regionalbuslinien:
— 835: Olching (S)-Geiselbullach - Esting (S) - Esting, Schloß;
— 836: Buchenau (S) - Fürstenfeldbruck, Fliegerhorst;
— 837: Geiselbullach, Gewerbepark Nord - Esting (S) - Esting, Kriegerdenkmal;
— 843: Olching (S) - Emmering - Fürstenfeldbruck (S)
als Linienbündel.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 650 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Fürstenfeldbruck.
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 762 663 Nwkm/Jahr;
— 6 Niederflurbusse 12 m;
— 2 Niederflur- oder Low-Entrybusse ca. 9 m;
— ca. 37 Haltestellen.
Linie 837 mit 12.09.2022...”
Beschreibung der Beschaffung
— ca. 762 663 Nwkm/Jahr;
— 6 Niederflurbusse 12 m;
— 2 Niederflur- oder Low-Entrybusse ca. 9 m;
— ca. 37 Haltestellen.
Linie 837 mit 12.09.2022 beendet
Linien 835, 836 und 843 mit 10.12.2022 beendet
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Anstehende Überleitung von Verkehrsverträgen in Folge eines Insolvenzverfahrens gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. b) GWB an das Unternehmen, das den...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Anstehende Überleitung von Verkehrsverträgen in Folge eines Insolvenzverfahrens gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. b) GWB an das Unternehmen, das den insolventen ursprünglichen Auftragnehmer vom Insolvenzverwalter erworben hat. Es kommt zu einer umständebedingten Anpassung der Kostensätze, § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB (vom Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbarer erhebliche Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund der Ukraine-Krise und des bundesweit bestehenden Fahrermangels), und zu einer vorübergehenden Einschränkung der Leistung. Eine gründliche Abwägung zwischen der Daseinsvorsorgeaufgabe und der Aufrechterhaltung der Pflichtaufgabe des Schülerverkehrs der Aufgabenträger, der fehlenden Wahlmöglichkeit aufgrund der Entscheidung des Insolvenzverwalters, der wirtschaftlichen Auswirkung der Überleitung im Vergleich zu Notvergaben und anschließenden Ausschreibungen sowie der von Fahrermangel geprägten Marktlage auf der einen und des Wettbewerbs auf der anderen Seite hat gezeigt, dass es während des Insolvenzverfahrens bzw. nach dessen Abschluss keine sinnvolle Alternative zu diesem Vorgehen gab. Ein anderes Vorgehen, soweit es insbesondere genehmigungsrechtlich zulässig gewesen wäre, hätte mit größter Wahrscheinlichkeit zu einem sofortigen Zusammenbruch wesentlicher Teile des ÖPNV im Landkreis Fürstenfeldbruck (sowie auch in den Landkreisen Starnberg und Dachau) geführt, wobei insbesondere der Schülerverkehr betroffen gewesen wäre. Diese Abwägung wurde aufgrund der Informationen des Insolvenzverwalters, der Rückmeldungen der angefragten Marktteilnehmer zur Möglichkeit der Übernahme von Verkehren sowie der bei der Vergabestelle vorliegenden sehr guten Marktkenntnis getroffen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass aufgrund des Fahrermangels auch von grundsätzlich interessierten Unternehmen nur Notfahrpläne, also ein eingeschränktes Angebot gefahren werden konnte, diese also offensichtlich nicht leistungsfähig waren.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2014/S 092-161724
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 835, 836, 837 und 843.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-03 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AmperBus GmbH
Postanschrift: Mühlfeldstraße 8
Postort: Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 81415284130📞
E-Mail: info@amperbus.de📧
Region: Fürstenfeldbruck🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 650 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Postfach
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB: 1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: a) gegen § 134 verstoßen hat oder, b) den Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB: 1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: a) gegen § 134 verstoßen hat oder, b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. 2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unterneh-mens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2023/S 075-226864 (2023-04-12)