Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Absatz 2 PBefG i. V. m. § 3 EG Absatz 1 VOL/A. Vorbehaltlich der gesetzlichen Ermächtigung durch das Land Baden-Württemberg für die Aufgabenträgerschaft von Expressbussen, beabsichtigt der Verband Region Stuttgart als zuständiger Aufgabenträger die folgenden Expressbuslinien im Rahmen eines Vergabeverfahrens auszuschreiben: Expressbuslinien. a. Leonberg-Gerlingen Schillerhöhe-Stuttgart Universität-Stuttgart Flughafen/Messe, b. Kirchheim unter Teck-Wendlingen am Neckar-Köngen-Denkendorf-Neuhausen auf den Fildern-Stuttgart Flughafen/Messe, c. Waiblingen-Kernen im Remstal-Esslingen am Neckar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-10.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Kronenstraße 25
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.region-stuttgart.org🌏
E-Mail: ausschreibung@region-stuttgart.org📧
Telefon: +49 7112275968📞
Fax: +49 7112275972 📠
Die Vergabe unterliegt dem Vorbehalt der gesetzlichen Ermächtigung des Verbands Region Stuttgart als Aufgabenträger für Expressbusse seitens des Landes Baden-Württemberg. Auf die Regelungen und Fristen zum Stellen eigenwirtschaftlicher Anträge gemäß § 8a Absatz 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 6 PBefG wird hingewiesen. Der Antrag auf Erteilung einer eigenwirtschaftlichen Genehmigung ist dementsprechend spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Wir bitten zu beachten, dass die in Ziffer IV 3.3) gemachte Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nur der Formularvorgabe geschuldet ist. Die Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote muss nicht im Rahmen der Vorabbekanntmachung erfolgen. Das in Ziffer IV 3.3) genannte Datum ist daher bedeutungslos. Der gültige Schlusstermin für den Eingang von Angeboten wird mit Einleitung des Vergabeverfahrens (Vergabebekanntmachung) bekanntgegeben.
Anträge zur Erteilung einer eigenwirtschaftlichen Liniengenehmigung sind zu stellen an das Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart.
Die Vergabe unterliegt dem Vorbehalt der gesetzlichen Ermächtigung des Verbands Region Stuttgart als Aufgabenträger für Expressbusse seitens des Landes Baden-Württemberg. Auf die Regelungen und Fristen zum Stellen eigenwirtschaftlicher Anträge gemäß § 8a Absatz 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 6 PBefG wird hingewiesen. Der Antrag auf Erteilung einer eigenwirtschaftlichen Genehmigung ist dementsprechend spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Wir bitten zu beachten, dass die in Ziffer IV 3.3) gemachte Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nur der Formularvorgabe geschuldet ist. Die Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote muss nicht im Rahmen der Vorabbekanntmachung erfolgen. Das in Ziffer IV 3.3) genannte Datum ist daher bedeutungslos. Der gültige Schlusstermin für den Eingang von Angeboten wird mit Einleitung des Vergabeverfahrens (Vergabebekanntmachung) bekanntgegeben.
Anträge zur Erteilung einer eigenwirtschaftlichen Liniengenehmigung sind zu stellen an das Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG): Expressbusse Region Stuttgart, Stufe 1.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Absatz 2 PBefG i. V. m. § 3 EG Absatz 1 VOL/A. Vorbehaltlich der gesetzlichen Ermächtigung durch das Land Baden-Württemberg für die Aufgabenträgerschaft von Expressbussen, beabsichtigt der Verband Region Stuttgart als zuständiger Aufgabenträger die folgenden Expressbuslinien im Rahmen eines Vergabeverfahrens auszuschreiben:
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Absatz 2 PBefG i. V. m. § 3 EG Absatz 1 VOL/A. Vorbehaltlich der gesetzlichen Ermächtigung durch das Land Baden-Württemberg für die Aufgabenträgerschaft von Expressbussen, beabsichtigt der Verband Region Stuttgart als zuständiger Aufgabenträger die folgenden Expressbuslinien im Rahmen eines Vergabeverfahrens auszuschreiben:
Expressbuslinien.
a. Leonberg-Gerlingen Schillerhöhe-Stuttgart Universität-Stuttgart Flughafen/Messe,
b. Kirchheim unter Teck-Wendlingen am Neckar-Köngen-Denkendorf-Neuhausen auf den Fildern-Stuttgart Flughafen/Messe,
c. Waiblingen-Kernen im Remstal-Esslingen am Neckar.
Menge oder Umfang:
Erbringung von Expressbusverkehren auf den in Ziffer II.1.3) genannten Relationen an den Verkehrstagen Montag-Freitag (ohne Feiertag) im Stundentakt von 5-22 Uhr mit Verdichtung auf Halbstundentakt im Zeitraum 6:30-8:30 Uhr und 15:30-17:30 Uhr, an den Verkehrstagen Samstag (ohne Feiertag) im Stundentakt von 6-21 Uhr und an den Verkehrstagen Sonn- und Feiertag im Stundentakt von 8-20 Uhr. Einsatz von klimatisierten Bussen (Niederflur oder Low Entry) mit Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h im Linienverkehr und der technischen Grundvoraussetzung zur Nutzung von Lichtsignalbeeinflussungsanlagen; ca. 1 100 000 Fahrplankilometer. In den Vergabeunterlagen können die Fahrplanleistungen noch variieren und zusätzliche Mehrbestellklauseln aufgenommen werden.
Erbringung von Expressbusverkehren auf den in Ziffer II.1.3) genannten Relationen an den Verkehrstagen Montag-Freitag (ohne Feiertag) im Stundentakt von 5-22 Uhr mit Verdichtung auf Halbstundentakt im Zeitraum 6:30-8:30 Uhr und 15:30-17:30 Uhr, an den Verkehrstagen Samstag (ohne Feiertag) im Stundentakt von 6-21 Uhr und an den Verkehrstagen Sonn- und Feiertag im Stundentakt von 8-20 Uhr. Einsatz von klimatisierten Bussen (Niederflur oder Low Entry) mit Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h im Linienverkehr und der technischen Grundvoraussetzung zur Nutzung von Lichtsignalbeeinflussungsanlagen; ca. 1 100 000 Fahrplankilometer. In den Vergabeunterlagen können die Fahrplanleistungen noch variieren und zusätzliche Mehrbestellklauseln aufgenommen werden.
Auf jeder Fahrplanfahrt Andienung der Haltestellen:
a. Leonberg Bahnhof, Gerlingen Schillerhöhe (Bosch), Stuttgart Universität (Schleife), Stuttgart Flughafen/Messe auf der Linie Leonberg-Stuttgart Flughafen/Messe. Am Bahnhof Leonberg sollen Anschlüsse zur S6 von/nach Weil der Stadt bzw. zur S60 von/nach Böblingen hergestellt werden.
a. Leonberg Bahnhof, Gerlingen Schillerhöhe (Bosch), Stuttgart Universität (Schleife), Stuttgart Flughafen/Messe auf der Linie Leonberg-Stuttgart Flughafen/Messe. Am Bahnhof Leonberg sollen Anschlüsse zur S6 von/nach Weil der Stadt bzw. zur S60 von/nach Böblingen hergestellt werden.
b. Kirchheim unter Teck ZOB, Wendlingen am Neckar ZOB, Köngen [neu einzurichtende Haltestelle in Abstimmung mit der Gemeinde Köngen in der Kirchheimer Straße], Denkendorf Neuhäuser Straße, Neuhausen auf den Fildern Schlosserstraße, Stuttgart Flughafen/Messe auf der Linie Kirchheim unter Teck-Stuttgart Flughafen/Messe. In Wendlingen sollen Anschlüsse zur S1 für eine Umsteigeverbindung Flughafen-Plochingen hergestellt werden.
b. Kirchheim unter Teck ZOB, Wendlingen am Neckar ZOB, Köngen [neu einzurichtende Haltestelle in Abstimmung mit der Gemeinde Köngen in der Kirchheimer Straße], Denkendorf Neuhäuser Straße, Neuhausen auf den Fildern Schlosserstraße, Stuttgart Flughafen/Messe auf der Linie Kirchheim unter Teck-Stuttgart Flughafen/Messe. In Wendlingen sollen Anschlüsse zur S1 für eine Umsteigeverbindung Flughafen-Plochingen hergestellt werden.
c. Waiblingen Bahnhof-Kernen-Rommelshausen Karlstraße [neu einzurichten in Richtung Esslingen, in Richtung Waiblingen vorhanden], Kernen-Stetten Diakonie, Esslingen am Neckar Hochschule, Esslingen am Neckar Bahnhof oder Esslingen am Neckar ZOB [Festlegung der Endhaltestelle in Esslingen nach Abstimmung mit der Stadtverwaltung Esslingen] auf der Linie Waiblingen-Esslingen am Neckar.
c. Waiblingen Bahnhof-Kernen-Rommelshausen Karlstraße [neu einzurichten in Richtung Esslingen, in Richtung Waiblingen vorhanden], Kernen-Stetten Diakonie, Esslingen am Neckar Hochschule, Esslingen am Neckar Bahnhof oder Esslingen am Neckar ZOB [Festlegung der Endhaltestelle in Esslingen nach Abstimmung mit der Stadtverwaltung Esslingen] auf der Linie Waiblingen-Esslingen am Neckar.
Auf die planerischen Grundlagen in der öffentlich einsehbaren Sitzungsvorlage 014/2014 des Verkehrsausschusses vom 19.11.2014 bzw. 3.12.2014 über die Internetadresse nach Ziffer I.1) wird verwiesen.
Kilometer Verkehrsdienste: 1100000
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 500 000 💰
3 500 000 💰
Dauer: 60 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeshauptstadt Stuttgart, Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Die Bieter oder mindestens ein Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine mehrjährige Tätigkeit im Bereich der Personenbeförderung mit Omnibusverkehren nach PBefG im Zeitraum von 2009-2014 nachweisen. Den Bietern bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft darf in diesem Zeitraum weder eine Liniengenehmigung entzogen worden sein, noch darf es in diesem Zeitraum zur Aufgabe einer Liniengenehmigung gekommen sein.
Die Bieter oder mindestens ein Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine mehrjährige Tätigkeit im Bereich der Personenbeförderung mit Omnibusverkehren nach PBefG im Zeitraum von 2009-2014 nachweisen. Den Bietern bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft darf in diesem Zeitraum weder eine Liniengenehmigung entzogen worden sein, noch darf es in diesem Zeitraum zur Aufgabe einer Liniengenehmigung gekommen sein.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Christian Beck
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-12-11 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪 Zusätzliche Informationen
Die Vergabe unterliegt dem Vorbehalt der gesetzlichen Ermächtigung des Verbands Region Stuttgart als Aufgabenträger für Expressbusse seitens des Landes Baden-Württemberg. Auf die Regelungen und Fristen zum Stellen eigenwirtschaftlicher Anträge gemäß § 8a Absatz 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 6 PBefG wird hingewiesen. Der Antrag auf Erteilung einer eigenwirtschaftlichen Genehmigung ist dementsprechend spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Wir bitten zu beachten, dass die in Ziffer IV 3.3) gemachte Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nur der Formularvorgabe geschuldet ist. Die Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote muss nicht im Rahmen der Vorabbekanntmachung erfolgen. Das in Ziffer IV 3.3) genannte Datum ist daher bedeutungslos. Der gültige Schlusstermin für den Eingang von Angeboten wird mit Einleitung des Vergabeverfahrens (Vergabebekanntmachung) bekanntgegeben.
Die Vergabe unterliegt dem Vorbehalt der gesetzlichen Ermächtigung des Verbands Region Stuttgart als Aufgabenträger für Expressbusse seitens des Landes Baden-Württemberg. Auf die Regelungen und Fristen zum Stellen eigenwirtschaftlicher Anträge gemäß § 8a Absatz 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 6 PBefG wird hingewiesen. Der Antrag auf Erteilung einer eigenwirtschaftlichen Genehmigung ist dementsprechend spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Wir bitten zu beachten, dass die in Ziffer IV 3.3) gemachte Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nur der Formularvorgabe geschuldet ist. Die Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote muss nicht im Rahmen der Vorabbekanntmachung erfolgen. Das in Ziffer IV 3.3) genannte Datum ist daher bedeutungslos. Der gültige Schlusstermin für den Eingang von Angeboten wird mit Einleitung des Vergabeverfahrens (Vergabebekanntmachung) bekanntgegeben.
Anträge zur Erteilung einer eigenwirtschaftlichen Liniengenehmigung sind zu stellen an das Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart.