Die Vergabe unterliegt dem Vorbehalt der gesetzlichen Ermächtigung des Verbands Region Stuttgart als Aufgabenträger für Expressbusse seitens des Landes Baden-Württemberg. Auf die Regelungen und Fristen zum Stellen eigenwirtschaftlicher Anträge gemäß § 8a Absatz 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 6 PBefG wird hingewiesen. Der Antrag auf Erteilung einer eigenwirtschaftlichen Genehmigung ist dementsprechend spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Wir bitten zu beachten, dass die in Ziffer IV 3.3) gemachte Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nur der Formularvorgabe geschuldet ist. Die Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote muss nicht im Rahmen der Vorabbekanntmachung erfolgen. Das in Ziffer IV 3.3) genannte Datum ist daher bedeutungslos. Der gültige Schlusstermin für den Eingang von Angeboten wird mit Einleitung des Vergabeverfahrens (Vergabebekanntmachung) bekanntgegeben.