Personenbeförderungsdienste mit Bussen im Linienbündel Ettlingen II im Landkreis Karlsruhe

Landkreis Karlsruhe

Der Landkreis Karlsruhe ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Wirkung zum Fahrplanwechsel 2016. Vom öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst werden die Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel Ettlingen II mit den Linien 103, 104, 105, 110 und 112. Der Leistungsumfang dieser Linien entspricht voraussichtlich den zum Fahrplanwechsel am 14.12.2014 geltenden Fahrplänen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Karlsruhe
Postanschrift: Beiertheimer Allee 2
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Kontakt
E-Mail: kaemmereiamt.oepnv@landratsamt-karlsruhe.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 249-440409
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Das Verkehrsunternehmen muss den überwiegenden Teil der Leistung (mindestens 51 %) selbst erbringen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenbeförderungsdienste mit Bussen im Linienbündel Ettlingen II im Landkreis Karlsruhe.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Karlsruhe ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Wirkung zum Fahrplanwechsel 2016. Vom öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst werden die Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel Ettlingen II mit den Linien 103, 104, 105, 110 und 112. Der Leistungsumfang dieser Linien entspricht voraussichtlich den zum Fahrplanwechsel am 14.12.2014 geltenden Fahrplänen.
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Dauer: 96 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Karlsruhe mit den Buslinien 103, 104, 105, 110 und 112.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der Zuverlässigkeit sowie der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
- über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die
Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
- der Bieter sich nicht in Liquidation befindet;
- im Gewerbezentralregisterauszug des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten oder
gegen Vorschriften des PBefG oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen;
- der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, stets ordnungsgemäß nachgekommen ist;
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- der Bieter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen, wonach Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer
Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind;
- der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein den Anforderungen des § 2 Abs. 2, Nr. 2, Abs. 3 PBZugV entsprechendes Eigenkapital nachweisen kann;
- gegen den Bieter oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A zuzurechnen ist, keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften vorliegt.
- in der Vergangenheit die Beschäftigten des Bieters entsprechend der für den Bieter geltenden tariflichen und gesetzlichen Vorgaben entlohnt worden sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachte Verkehre. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der gesamten
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Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen. Die Bietergemeinschaft insgesamt muss über die geforderten Referenzen verfügen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kämmereiamt – Sachgebiet ÖPNV
Herrn Holger Benz

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-12-11 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für den Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen unterliegt der Nachprüfung nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Gegen Entscheidungen des Auftraggebers ist ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer bei der unter VI.2.1) genannten Stelle zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Entscheidung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Er ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
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Zusätzliche Informationen
Anträge auf eigenwirtschaftliche Verkehre können bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe) bis spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung gestellt werden (§ 12 Abs. 6 PBefG). Nach Ablauf dieser Frist eingehende eigenwirtschaftliche Anträge sind ausgeschlossen. Die Frist für die Abgabe von Angeboten wird verbindlich erst in der Vergabebekanntmachung mitgeteilt, die frühestens 1 Jahr nach Veröffentlichung dieser Vorabinformation veröffentlicht werden wird. Die unter IV.3.3) genannte Frist ist nicht verbindlich und wird an dieser Stelle nur genannt, weil das Formular eine Datumsangabe zwingend erfordert.
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Quelle: OJS 2014/S 249-440409 (2014-12-22)
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