Pflaster

Universtätsmedizin Greifswald

Die der Comparatio angeschlossenen Mitgliedskliniken beabsichtige, ihren kommenden laufenden Bedarf an Pflastern in Form einer Rahmenvereinbarung zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Heftpflaster
Menge oder Umfang: 7 281 192
Gesamtwert des Auftrags: 7 281 192 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Heftpflaster 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universtätsmedizin Greifswald
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Postleitzahl: 17489
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www2.medizin.uni-greifswald.de/ 🌏
E-Mail: josephine.kotsch@comparatio.org 📧
Telefon: +49 3834865249 📞
Fax: +49 3834865202 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-17 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 203-358962
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
— Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf elektronischem Wege über die Bieterplattform (https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/) zu beziehen. Zu diesem Zwecke ist bei erstmaliger Nutzung eine kostenlose Registrierung notwendig. Im Rahmen der Bieterplattform stehen die Vergabeunterlagen den Bietern elektronisch frei, direkt und vollständig zur Verfügung. Die Angebote können nur über die Plattform abgegeben werden. Der jeweils unterschriebene Mantelbogen muss bis zum jeweils aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Einreichtermin per Post an folgende Adresse geschickt werden: Universitätsmedizin Greifswald -KöR- Dezernat, Einkauf, Fleischmannstraße 8, 17475 Greifswald. — Nebenangebote müssen auf der hierfür vorgesehenen gesonderten Anlage abgegeben und ausdrücklich sowie offensichtlich als Nebenangebot bezeichnet werden. Die geltenden Mindestbedingungen für Nebenangebote können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen. — Die Nichterfüllung der als K.O.-Kriterien kenntlich gemachten Mindestbedingungen führt zwingend zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens. — Sollte es für die Auftraggeber absehbar sein, dass der Zuschlag nicht innerhalb der geplanten Bindefrist erfolgen kann, behalten sie sich vor, die im Vergabeverfahren verbliebenen Bieter zu einer Verlängerung der Bindefrist aufzufordern. — Die Bieter teilen zur Angebotsabgabe einen Ansprechpartner mit, mit denen die Auftraggeber während der Wertungsphase Kontakt aufnehmen können. — Zur Gewährleistung einer effektiven Testungsphase und der darauf beruhenden objektiven Beurteilung qualitativer Aspekte der angebotenen Produkte ist Ihre Bereitschaft zur kostenlosen Abgabe einer angemessenen Anzahl von Testprodukten erforderlich. Diese Menge steht im direkten Zusammenhang zur Gesamtabnahmemenge je Los. Jedem teilnehmenden Klinikum sind 1 Karton pro angebotener Sorte Kopierpapier als Testmuster kostenneutral zur Verfügung zu stellen. Die teilnehmenden Mitgliedskliniken führen die Testung der angebotenen Produkte selbständig durch. Sie treten separat in Kontakt zu den jeweiligen Bietern und fordern die entsprechenden Muster an. Eine Bereitstellung von Testprodukten vor Anforderung durch das entsprechende Klinikum ist nicht notwendig. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung kann aus der Aufforderung zur Abgabe bzw. Bereitstellung nicht abgeleitet werden. Muster und Proben gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Fragen, die dem genannten Ansprechpartner nicht elektronisch über das Fragen – Antworten – Forum bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen, werden nicht beantwortet. Das gleiche gilt für mündliche Anfragen sowie für Anfragen, die nicht an den genannten Ansprechpartner gerichtet werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die der Comparatio angeschlossenen Mitgliedskliniken beabsichtige, ihren kommenden laufenden Bedarf an Pflastern in Form einer Rahmenvereinbarung zu vergeben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rollenpflaster
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fixierpflaster
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Wundpflaster
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Transparentverband
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Pflasterstrip, mit Wundauflage, verbrauchsfertig
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Wund-, Hautverschlussstreifen, Klammernahtpflaster, steril
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Injektionspflaster, verbrauchsfertig
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Fingerpflaster Vlies, hautfarben, mit Wundauflage, verbrauchsfertig
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Okklusions-, Augenpflaster Viskose, hautfarben, verbrauchsfertig
Es werden Varianten akzeptiert
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: E-23/2014-C-2013-00083
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen, Greifswald, Magdeburg, Kiel und Lübeck, Hannover.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen werden von den Bietern verlangt:
Handelsregisterauszug.
— Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir eine Eintragung ins Handelsregister oder ähnliches Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitze(n).
Beteiligung an öffentlichen Aufträgen.
— Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den steuerrechtlichen Abgabeverpflichtungen des jeweiligen Mitgliedslandes der Europäischen Union, in dem mein (unser)Unternehmen ansässig ist, nachgekommen bin (sind).
Sozialversicherungsbeiträge.
— Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir die Sozialversicherungsbeiträge des jeweiligen Mitgliedslandes der Europäischen Union, in dem mein Unternehmen ansässig ist, geleistet habe(n). Sofern ein Nachunternehmer bereits bei der Angebotsabgabe bekannt ist oder bereits bekannt ist, dass der Auftrag durch Leiharbeitnehmer durchgeführt werden soll und der Nachunternehmer oder Verleiher der Arbeitskräfte benannt wird, so hat der Nachunternehmer diese Pflicht ebenfalls zu erfüllen.
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Versicherungsschutz.
— Ich/ Wir bestätige(n), dass ich/wir einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Vertragslaufzeit besitze(n).
Mindeststandards:
1.1 Erklärung Insolvenz.
— Ich/Wir erkläre(n), dass kein Antrag über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über mein/unser Vermögen gemäß § 13 InsO gestellt worden ist.
1.2 Erklärung Liquidation.
— Ich/Wir erkläre(n), dass unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
1.3 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
— Ich/Wir erkläre(n), dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
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1.4 Vereinbarungen, abgestimmte Verhaltensweisen.
— Ich/Wir bestätige(n), dass meinem/unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des Angebots getroffen werden.
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1.5 Verurteilungen.
— Ich Wir bestätige(n), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig auf Grund von in § 6 IV EG VOL/A genannten Straftaten verurteilt ist. Das Verhalten einer Person schlägt dann auf das Unternehmen mit der Konsequenz, dass dessen Zuverlässigkeit nicht zweifelsohne gegeben ist, durch, wenn diese Person berechtigt ist, die Geschäfte des Unternehmens selbstverantwortlich zu führen oder wenn dieser Aufsichtspflichten obliegen, deren Verletzung eine Bestrafung nach § 130 OWiG nach sich zieht. In § 6 IV EG VOL/A werden folgende Straftaten benannt:
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a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
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1.6 Zollrechtliche Verpflichtungen.
— Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir nicht gegen meine/unsere, aus den unternehmerischen Tätigkeiten entwachsenden, zollrechtlichen Verpflichtungen verstoßen habe(n).
1.7 Produkthaftung.
— Ich/Wir erkläre(n), dass das Unternehmen im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausreichend in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist. Die Ansprüche, welche sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aus der Produkthaftung ergeben, sind damit versicherungstechnisch abgesichert. Sofern der Bieter oder Bewerber nicht selbst der Hersteller der angebotenen Produkte ist, hat er sich zu vergewissern, dass dieser die Produkthaftung im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltslos übernimmt und insoweit auch ausreichend versichert ist. Mindestbedingungen: Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR je Schadensfall für Sachschäden in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall und zudem für Vermögensschäden in Höhe von 100 000 EUR.
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1.8 Erklärung des Bieters.
— Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe bezüglich der geforderten Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von der weiteren Auftragserteilung zur Folge hat und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von 3 Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
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1.9 Erklärung Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
— Ich/Wir haben zur Kenntnis genommen, dass mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Leistungen anzugeben sind, die an Nachauftragnehmer übertragen werden sollen. Sofern der Bewerber nur im Zusammenwirken mit einem Nachauftragnehmer die geforderten Eignungsnachweise führen kann, muss er mit Abgabe des Teilnahmeantrags eine Verfügbarkeitserklärung beilegen, welche bestätigt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung verbindlich auf die Ressourcen des Nachunternehmers zugreifen kann.
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1.10 Erklärung Bietergemeinschaft.
— Ich/Wir haben zur Kenntnis genommen, dass den Unterlagen eine Auflistung beizufügen ist, die sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft umfasst und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet.
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1.11 Elektronische Bestellabwicklung.
— Ich/Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Bestellungen für die ausgeschriebenen Produkte über die elektronische Bestellplattform der GSG abgewickelt werden. Wir haben die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente zur Kenntnis genommen (Mustervertrag und die Preisliste). Die Anbindung an die GSG wird bei Zuschlagserteilung Ihre vertragliche Pflicht.
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1.12 EG- Antiterrorismusverordnung.
— Bestätigen Sie positiv, die Einhaltung der EG- Antiterrorismusverordnung.
2.1 Kundenservice.
— Verfügen Sie über einen deutschsprachigen Kundenservice?
2.2 Mindestbestellwert.
— Ich/Wir sind uns bewusst, dass das Vorliegen eines Mindestbestellwerts zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führt. Deshalb erhebe(n) ich/wir KEINEN Mindestbestellwert.
2.3 Umsätze.
— Geben Sie bitte Ihre Umsätze der letzten drei Jahre an, untergliedert in Komplettumsatz und Umsatz mit Kliniken der Maximalversorgung.
2.4 Umsätze im Produktbereich.
— Bitte geben Sie die erzielten Umsätze der letzte drei Jahre im zu vergebenden Produktbereich an.
2.5 Referenzkliniken.
— Bitte benennen Sie als Referenz Kliniken, die einen Status als Maximalversorger inne haben und die bereits im Bereich des Vergabegegenstandes in der Vergangenheit von Ihnen beliefert wurden, sowie die entsprechenden Ansprechpartner. Mindestbedingung: Es muss mindestens jeweils eine Referenz für die letzten drei Jahre angegeben werden.
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2.6 Konsignationslager.
— Bieten Sie die Lagerhaltung der Artikel in einem kostenlosen Konsignationslager an?
2.7 Ansprechpartner.
— Bitte geben Sie den für dieses Vergabeverfahren jeweils zuständigen Ansprechpartner Ihres Unternehmens an (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
2.8 Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr.
— Bitte geben Sie folgende Daten an: Sitz, Rechtsform und Gründungsjahr Ihrer Gesellschaft
2.9 Unternehmensdarstellung.
— ch/Wir haben eine kurze Unternehmensdarstellung erstellt, welche folgende Angaben umfasst:
— Name des Unternehmens,
— Gesellschaftsform, Vertretungsberechtigte Personen,
— kurze Historie,
— Leistungsspektrum.
Die Darstellung soll nicht mehr als 2 DIN A4 Seiten umfassen und ist als Anlage beizufügen.
3 Angaben bezüglich der Einhaltung qualitätssichernder Vorgaben.
3.1 Erfüllung gemeinschaftsrechtlicher Anforderungen.
— Ich/Wir erkläre(n), dass alle Produkte den Anforderungen nach Anhang I der EG-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte und den harmonisierten Normen, wie dem Medizinproduktegesetz, entsprechen.
3.2 Qualitätsmanagementsystem.
— Die Angabe hinsichtlich des Bestehens eines Zertifizierten Qualitätsmanagementsystem s nach ISO 9001 und Beigabe der Zertifizierung oder die Angabe der Nutzung anderer vergleichbarer Qualitätsmanagementmodell e wird verlangt. Als gleichwertig werden Modelle angesehen, welche eine kontinuierliche Verbesserung im Fokus haben. Sofern vergleichbare Qualitätsmanagementmaßnahmen angewandt werden, sind diese zu beschreiben (nicht mehr als eine DIN A4 Seite) und in den Anlagen zu hinterlegen. Ich/Wir bestätigen, dass wir ein entsprechendes Dokument hochgeladen habe(n).
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3.3 CE-Kennzeichen.
— Besitzen Ihre angebotenen Produkte eine CE-Kennzeichnung?
3.4 DIN EN 11137.
— Ich/Wir bestätige(n), dass bei sterilen Produkten die Norm DIN EN 11137 eingehalten wird.
3.5 DIN EN ISO 15223-1-Kennzeichnung.
— Ich/Wir bestätige(n), dass die angebotenen Produkte eine DIN EN ISO 15223-1-Kennzeichnung besitzen.
3.6 REACH-Verordnung.
— Ich/Wir bestätige(n), dass die angebotenen Produkte gemäß REACH-Verordnung keine toxischen Substanzen enthalten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Sicherheitsleistungen gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Zahlungsbedingungen in Höhe von 21 Tagen 3 % Skonto/30 Tage netto einheitlich für alle Comparatio-Kliniken.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es wird keine bestimmte Rechtsform einer Bietergemeinschaft mit Auftragsvergabe gefordert.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die genauen Vertragsbedingungen können der Leistungsbeschreibung, dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Entwürfen des Belieferungsvertrages und der zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie den sonstigen Vertragsbedingungen entnommen werden. Hervorzuheben sind die folgenden Leistungspflichten des künftigen Auftragnehmers:
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— Der Lieferant verpflichtet sich, zum Ende des jeweiligen Quartals nach Vertragsbeginn, eine Auflistung der ausschließlich von ihm berechneten Umsatzzahlen je Mitgliedshaus der Comparatio Health GmbH zur Verfügung zu stellen. Diese sind im Rahmen eines elektronischen Lieferantenportals einzutragen.
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— Der Auftragnehmer sichert mit Angebotsabgabe Serviceleistungen durch geschultes Fachpersonal, sowie auf Anforderung durch den Auftraggeber eine Beratung der Nutzer und der Einkaufsabteilungen, sowie eine ständige Information über Neuentwicklungen und Einsatz von Alternativprodukten zu.
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— Auf den gesamten fakturierten Netto-Jahresumsatz der Mitgliedskliniken im Rahmen des o. g. Auftrags zahlt der Lieferant an die Comparatio einen Bonus in Höhe von 2 %. Die Abrechnung des Bonus erfolgt durch den Lieferanten quartalsweise spätestens bis zum 30. Kalendertag des jeweiligen Folgemonats.
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— Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb von drei Monaten nach Erteilung des Zuschlages auf eigene Kosten eine Konnektierung zur GSG-Plattform für den elektronischen Bestellvorgang vorzunehmen. Hierzu ist ein gesonderter Vertrag mit der GSG mbH zu schließen, dessen Inhalt dem als Anlage beigefügten Mustervertrag entspricht. Das für die Einrichtung der Schnittstelle vom Lieferanten an die GSG mbH zu zahlende Entgelt beträgt maximal netto 5 000 EUR.
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— Besondere Vertragsbedingungen zur ILO-Kernarbeitsnormen und der Tariftreue sowie der Zahlung von Mindestentgelten (Beibehaltung der in der Verpflichtungserklärung benannten Verhaltensweisen).
— Das jeweilige Mitgliedsklinikum ist berechtigt, eine nicht rechtzeitig erbrachte Lieferung zurückzuweisen oder nach seiner Wahl eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % pro Woche Lieferverzögerung (höchstens jedoch 5 %) des Netto-Auftragswerts dem Lieferanten in Rechnung zu stellen.
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— Die Lieferungen erfolgen frei Haus entsprechend den, in den Vergabeunterlagen angegebenen, Anlieferadressen und ggf. Absprachen mit den jeweiligen zu beliefernden Mitgliedskliniken. Die vereinbarten Preise beinhalten jedwede Nebenkosten.
— Die Mitgliedskliniken sind zur fristlosen Kündigung des mit Zuschlag zustande kommenden Vertrages berechtigt, wenn Personen oder diesen nahestehende Personen (insbesondere solche im Sinne des § 11 Abs.
1 Nr. 1 StGB) für die Vergabe des Auftrags oder die Vermittlung, Weitergabe und/oder Erteilung von entgeltlichen Aufträgen, die in irgendeinem Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, Geschenke oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar anbieten, versprechen oder gewähren (insbesondere §§ 333, 334, 263 StGB). Dem stehen Handlungen von Personen gleich, die von diesem beauftragt oder mit ihrem Wissen und Willen für diese tätig sind. Im Falle einer Kündigung hat der Lieferant den Mitgliedskliniken jeglichen Schaden zu ersetzen, der den Mitgliedskliniken unmittelbar oder mittelbar durch den Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen entsteht. Sofern die Mitgliedskliniken keinen höheren Schaden nachweisen, ist eine Pauschale in Höhe von 10 % des bis zur Kündigung erzielten Nettoauftragsvolumens, mindestens jedoch 25 000 EUR an die Mitgliedskliniken zu zahlen. Im Kündigungsfall kann der Lieferant eine Vergütung nur für bereits erbrachte und nicht zurück gewährte Leistungen verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn sich der Lieferant hinsichtlich des vorliegenden Auftrags an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des GWB beteiligt, insbesondere eine Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) sowie über die Festlegung von Preisen getroffen hat (insbesondere § 298 StGB).
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Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 10
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Medizinische Hochschule Hannover
Postanschrift: Carl-Neuberg-Str.1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Magdeburg
Postanschrift: Leipziger Str. 44
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Campus Kiel: Arnold-Heller-Str. 3 Campus Lübeck: Ratzeburger Allee 160
Postort: Kiel/Lübeck
Postleitzahl: 24105/23538
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 40
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsmedizin Greifswald
Josephine Kotsch

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: E-23/2014-C-2013-00083
Zusätzliche Informationen
— Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf elektronischem Wege über die Bieterplattform (https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/) zu beziehen. Zu diesem Zwecke ist bei erstmaliger Nutzung eine kostenlose Registrierung notwendig. Im Rahmen der Bieterplattform stehen die Vergabeunterlagen den Bietern elektronisch frei, direkt und vollständig zur Verfügung. Die Angebote können nur über die Plattform abgegeben werden. Der jeweils unterschriebene Mantelbogen muss bis zum jeweils aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Einreichtermin per Post an folgende Adresse geschickt werden:
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Universitätsmedizin Greifswald -KöR- Dezernat,
Einkauf,
Fleischmannstraße 8,
17475 Greifswald.
— Nebenangebote müssen auf der hierfür vorgesehenen gesonderten Anlage abgegeben und ausdrücklich sowie offensichtlich als Nebenangebot bezeichnet werden. Die geltenden Mindestbedingungen für Nebenangebote können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Mehr anzeigen
— Die Nichterfüllung der als K.O.-Kriterien kenntlich gemachten Mindestbedingungen führt zwingend zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens.
— Sollte es für die Auftraggeber absehbar sein, dass der Zuschlag nicht innerhalb der geplanten Bindefrist erfolgen kann, behalten sie sich vor, die im Vergabeverfahren verbliebenen Bieter zu einer Verlängerung der Bindefrist aufzufordern.
— Die Bieter teilen zur Angebotsabgabe einen Ansprechpartner mit, mit denen die Auftraggeber während der Wertungsphase Kontakt aufnehmen können.
— Zur Gewährleistung einer effektiven Testungsphase und der darauf beruhenden objektiven Beurteilung qualitativer Aspekte der angebotenen Produkte ist Ihre Bereitschaft zur kostenlosen Abgabe einer angemessenen Anzahl von Testprodukten erforderlich. Diese Menge steht im direkten Zusammenhang zur Gesamtabnahmemenge je Los. Jedem teilnehmenden Klinikum sind 1 Karton pro angebotener Sorte Kopierpapier als Testmuster kostenneutral zur Verfügung zu stellen.
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Die teilnehmenden Mitgliedskliniken führen die Testung der angebotenen Produkte selbständig durch. Sie treten separat in Kontakt zu den jeweiligen Bietern und fordern die entsprechenden Muster an. Eine Bereitstellung von Testprodukten vor Anforderung durch das entsprechende Klinikum ist nicht notwendig. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung kann aus der Aufforderung zur Abgabe bzw. Bereitstellung nicht abgeleitet werden. Muster und Proben gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
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Fragen, die dem genannten Ansprechpartner nicht elektronisch über das Fragen – Antworten – Forum bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen, werden nicht beantwortet. Das gleiche gilt für mündliche Anfragen sowie für Anfragen, die nicht an den genannten Ansprechpartner gerichtet werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885160 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsprotal/de/wm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter seiner gesetzlich definierten Rügeobliegenheit laut § 107 III Nr. 1 bis 3 GWB nicht unverzüglich ab Kenntnisnahme nachkommt und einen Nachprüfungsantrag nach Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, nicht innerhalb einer Frist von 15 Tagen gemäß § 107 III Nr. 4 GWB stellt.
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Der § 107 III GWB lautet:
„(3) Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Quelle: OJS 2014/S 203-358962 (2014-10-17)