Pflege und Weiterentwicklung des vorhandenen Datenbanksystems "Plattform für Förderanwendungen in den Bereich Umwelt und Landwirtschaft (PAULA)" zur Abwicklung der Beihilfe- und Förderverfahren des EGFL, des ELER und des EMFF für 2014-2020
Durch die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) werden für die neue Förderperiode 2014 – 2020 die Voraussetzungen und Anforderungen an die Abwicklung der Förderung der EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zum Teil modifiziert. Neben der Pflege und Anpassung der vorhandenen Bestandteile des Thüringer Datenbanksystems PAULA erfordern die Modifizierungen Entwicklungsleistungen für neu zu integrierende Maßnahmen und deren Pflege. Die Funktionsfähigkeit der Basiskomponenten sowie die Bedienung der aktuell bestehenden Schnittstellen zu bundeseinheitlichen Systemen (HIT/ZID, Bundeskasse) sowie zu Landessystemen und sonstigen Datenbezugsstellen müssen weiterhin abgesichert werden. Die in Thüringen vorhandene zentrale Landesdatenstruktur muss berücksichtigt werden. Die bestehende Lösung auf Basis von Oracle und IBYKUS/AP® in einer Citrixumgebung soll weiter verwendet werden. GIS-Funktionalitäten und Antrags-CD sind ebenso einzubeziehen. Projektmanagement-, Beratungs- und Betreuungsleistungen und Schulungen sind ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung. Außer dem Auftraggeber (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz) wird auch die ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sein. Informationen über die ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts stehen unter: http://www.thueringenforst.de/de/forst/.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Das vorhandene Thüringer Datenbanksystem PAULA dient der Durchführung von ca. 40 Förder- und Beihilfeverfahren. Es muss die Abwicklung der flächenbezogenen und investiven Förder- und Beihilfeverfahren der EU-Fonds EGFL, ELER und EMFF von der Antragstellung, über die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen, die Berechnung der Förder- und Beihilfebeträge, die Auszahlung an die Antragsteller, das Berichtswesen bis hin zum Rechnungsabschluss gegenüber der EU sicherstellen. Jährlich werden ca. 380 000 000 EUR Förder- und Beihilfemittel ausgezahlt. Weitere ca. 20 Maßnahmen kommen im Rahmen der GAP und GFP neu hinzu.Das Thüringer Datenbanksystem PAULA hat eine zentrale IT-Architektur, die im Thüringer Landesrechenzentrum in Erfurt angesiedelt ist und dezentral in den einzelnen Behörden und der AöR verwendet wird.Das Thüringer Datenbanksystem PAULA wird für alle betreffenden Maßnahmen im gesamten Gebiet Thüringens eingesetzt. Mit dem System arbeiten im Freistaat Thüringen ca. 600 Bedienstete der folgenden Behörden:Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Thüringer Landwirtschaftsämter, Thüringer Landesverwaltungsamt, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung und die ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts.Die aktuelle Behördenstruktur ist unter: http://www.thueringen.de/th8/tmlfun/ zu finden.Die vorhandene Basisinfrastruktur und die maßgeblichen Basiskomponenten müssen weiterverwendet werden. Ein jederzeit störungsfreier Betrieb ist unerlässlich. Die Einhaltung des IT-Sicherheitsmanagements nach BSI Standard ist sicher zu stellen.Die Anpassungs- und Entwicklungsarbeit wird geprägt durch kurze Vorlaufzeiten in einem sehr komplexen Umfeld. Die Vernetzung der Verfahren ist sehr hoch. In immer stärkerem Maße sind externe Daten in den Abläufen zu berücksichtigen und zur Verfügung zu stellen. Die Vorgangsverwaltung im Thüringer Datenbanksystem PAULA ist mit komplexen GIS-Komponenten sehr stark vernetzt. Vor-Ort-Kontrolldaten, einschließlich der notwendigen GIS-Daten und -Funktionalitäten, sind für Vor-Ort-Begehungen aus dem Datenbanksystem zur Verfügung zu stellen.
Das vorhandene Thüringer Datenbanksystem PAULA dient der Durchführung von ca. 40 Förder- und Beihilfeverfahren. Es muss die Abwicklung der flächenbezogenen und investiven Förder- und Beihilfeverfahren der EU-Fonds EGFL, ELER und EMFF von der Antragstellung, über die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen, die Berechnung der Förder- und Beihilfebeträge, die Auszahlung an die Antragsteller, das Berichtswesen bis hin zum Rechnungsabschluss gegenüber der EU sicherstellen. Jährlich werden ca. 380 000 000 EUR Förder- und Beihilfemittel ausgezahlt. Weitere ca. 20 Maßnahmen kommen im Rahmen der GAP und GFP neu hinzu.Das Thüringer Datenbanksystem PAULA hat eine zentrale IT-Architektur, die im Thüringer Landesrechenzentrum in Erfurt angesiedelt ist und dezentral in den einzelnen Behörden und der AöR verwendet wird.Das Thüringer Datenbanksystem PAULA wird für alle betreffenden Maßnahmen im gesamten Gebiet Thüringens eingesetzt. Mit dem System arbeiten im Freistaat Thüringen ca. 600 Bedienstete der folgenden Behörden:Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Thüringer Landwirtschaftsämter, Thüringer Landesverwaltungsamt, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung und die ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts.Die aktuelle Behördenstruktur ist unter: http://www.thueringen.de/th8/tmlfun/ zu finden.Die vorhandene Basisinfrastruktur und die maßgeblichen Basiskomponenten müssen weiterverwendet werden. Ein jederzeit störungsfreier Betrieb ist unerlässlich. Die Einhaltung des IT-Sicherheitsmanagements nach BSI Standard ist sicher zu stellen.Die Anpassungs- und Entwicklungsarbeit wird geprägt durch kurze Vorlaufzeiten in einem sehr komplexen Umfeld. Die Vernetzung der Verfahren ist sehr hoch. In immer stärkerem Maße sind externe Daten in den Abläufen zu berücksichtigen und zur Verfügung zu stellen. Die Vorgangsverwaltung im Thüringer Datenbanksystem PAULA ist mit komplexen GIS-Komponenten sehr stark vernetzt. Vor-Ort-Kontrolldaten, einschließlich der notwendigen GIS-Daten und -Funktionalitäten, sind für Vor-Ort-Begehungen aus dem Datenbanksystem zur Verfügung zu stellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Postanschrift: Beethovenstraße 3
Postleitzahl: 99096
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.thueringen.de/th8/tmlfun/lawi/🌏
E-Mail: thomas.lettau@tmlfun.thueringen.de📧
Telefon: +49 3613799255📞
Fax: +49 3613799950 📠
1.) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke, soweit Vordrucke vorgegeben werden, zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen.
2.) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
3.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
4.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mailadresse bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
5.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
6.) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
7.) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist deutsch.
1.) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke, soweit Vordrucke vorgegeben werden, zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen.
2.) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
3.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
4.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mailadresse bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
5.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
6.) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
7.) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist deutsch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) werden für die neue Förderperiode 2014 – 2020 die Voraussetzungen und Anforderungen an die Abwicklung der Förderung der EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zum Teil modifiziert.
Durch die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) werden für die neue Förderperiode 2014 – 2020 die Voraussetzungen und Anforderungen an die Abwicklung der Förderung der EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zum Teil modifiziert.
Neben der Pflege und Anpassung der vorhandenen Bestandteile des Thüringer Datenbanksystems PAULA erfordern die Modifizierungen Entwicklungsleistungen für neu zu integrierende Maßnahmen und deren Pflege. Die Funktionsfähigkeit der Basiskomponenten sowie die Bedienung der aktuell bestehenden Schnittstellen zu bundeseinheitlichen Systemen (HIT/ZID, Bundeskasse) sowie zu Landessystemen und sonstigen Datenbezugsstellen müssen weiterhin abgesichert werden. Die in Thüringen vorhandene zentrale Landesdatenstruktur muss berücksichtigt werden. Die bestehende Lösung auf Basis von Oracle und IBYKUS/AP® in einer Citrixumgebung soll weiter verwendet werden. GIS-Funktionalitäten und Antrags-CD sind ebenso einzubeziehen.
Neben der Pflege und Anpassung der vorhandenen Bestandteile des Thüringer Datenbanksystems PAULA erfordern die Modifizierungen Entwicklungsleistungen für neu zu integrierende Maßnahmen und deren Pflege. Die Funktionsfähigkeit der Basiskomponenten sowie die Bedienung der aktuell bestehenden Schnittstellen zu bundeseinheitlichen Systemen (HIT/ZID, Bundeskasse) sowie zu Landessystemen und sonstigen Datenbezugsstellen müssen weiterhin abgesichert werden. Die in Thüringen vorhandene zentrale Landesdatenstruktur muss berücksichtigt werden. Die bestehende Lösung auf Basis von Oracle und IBYKUS/AP® in einer Citrixumgebung soll weiter verwendet werden. GIS-Funktionalitäten und Antrags-CD sind ebenso einzubeziehen.
Projektmanagement-, Beratungs- und Betreuungsleistungen und Schulungen sind ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung. Außer dem Auftraggeber (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz) wird auch die ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sein. Informationen über die ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts stehen unter: http://www.thueringenforst.de/de/forst/.
Projektmanagement-, Beratungs- und Betreuungsleistungen und Schulungen sind ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung. Außer dem Auftraggeber (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz) wird auch die ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sein. Informationen über die ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts stehen unter: http://www.thueringenforst.de/de/forst/.
Menge oder Umfang:
Das vorhandene Thüringer Datenbanksystem PAULA dient der Durchführung von ca. 40 Förder- und Beihilfeverfahren. Es muss die Abwicklung der flächenbezogenen und investiven Förder- und Beihilfeverfahren der EU-Fonds EGFL, ELER und EMFF von der Antragstellung, über die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen, die Berechnung der Förder- und Beihilfebeträge, die Auszahlung an die Antragsteller, das Berichtswesen bis hin zum Rechnungsabschluss gegenüber der EU sicherstellen. Jährlich werden ca. 380 000 000 EUR Förder- und Beihilfemittel ausgezahlt. Weitere ca. 20 Maßnahmen kommen im Rahmen der GAP und GFP neu hinzu.
Das vorhandene Thüringer Datenbanksystem PAULA dient der Durchführung von ca. 40 Förder- und Beihilfeverfahren. Es muss die Abwicklung der flächenbezogenen und investiven Förder- und Beihilfeverfahren der EU-Fonds EGFL, ELER und EMFF von der Antragstellung, über die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen, die Berechnung der Förder- und Beihilfebeträge, die Auszahlung an die Antragsteller, das Berichtswesen bis hin zum Rechnungsabschluss gegenüber der EU sicherstellen. Jährlich werden ca. 380 000 000 EUR Förder- und Beihilfemittel ausgezahlt. Weitere ca. 20 Maßnahmen kommen im Rahmen der GAP und GFP neu hinzu.
Das Thüringer Datenbanksystem PAULA hat eine zentrale IT-Architektur, die im Thüringer Landesrechenzentrum in Erfurt angesiedelt ist und dezentral in den einzelnen Behörden und der AöR verwendet wird.
Das Thüringer Datenbanksystem PAULA wird für alle betreffenden Maßnahmen im gesamten Gebiet Thüringens eingesetzt. Mit dem System arbeiten im Freistaat Thüringen ca. 600 Bedienstete der folgenden Behörden:
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Thüringer Landwirtschaftsämter, Thüringer Landesverwaltungsamt, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung und die ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts.
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Thüringer Landwirtschaftsämter, Thüringer Landesverwaltungsamt, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung und die ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts.
Die vorhandene Basisinfrastruktur und die maßgeblichen Basiskomponenten müssen weiterverwendet werden. Ein jederzeit störungsfreier Betrieb ist unerlässlich. Die Einhaltung des IT-Sicherheitsmanagements nach BSI Standard ist sicher zu stellen.
Die Anpassungs- und Entwicklungsarbeit wird geprägt durch kurze Vorlaufzeiten in einem sehr komplexen Umfeld. Die Vernetzung der Verfahren ist sehr hoch. In immer stärkerem Maße sind externe Daten in den Abläufen zu berücksichtigen und zur Verfügung zu stellen. Die Vorgangsverwaltung im Thüringer Datenbanksystem PAULA ist mit komplexen GIS-Komponenten sehr stark vernetzt. Vor-Ort-Kontrolldaten, einschließlich der notwendigen GIS-Daten und -Funktionalitäten, sind für Vor-Ort-Begehungen aus dem Datenbanksystem zur Verfügung zu stellen.
Die Anpassungs- und Entwicklungsarbeit wird geprägt durch kurze Vorlaufzeiten in einem sehr komplexen Umfeld. Die Vernetzung der Verfahren ist sehr hoch. In immer stärkerem Maße sind externe Daten in den Abläufen zu berücksichtigen und zur Verfügung zu stellen. Die Vorgangsverwaltung im Thüringer Datenbanksystem PAULA ist mit komplexen GIS-Komponenten sehr stark vernetzt. Vor-Ort-Kontrolldaten, einschließlich der notwendigen GIS-Daten und -Funktionalitäten, sind für Vor-Ort-Begehungen aus dem Datenbanksystem zur Verfügung zu stellen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: AZ: 33-92342/PAULA 2.0
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Teilweise soll die Finanzierung über die Technische Hilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt und Region Thüringen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (zutreffend für III.2.1 – III.2.3)
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Kennzeichnen Sie bitte die Vordrucke und die von Ihnen eingereichten Nachweise und Erklärungen als Anlage mit der vorgestellten Nummer, z. B. III.2.1 (1) und legen diese in der vorgegebenen Reihenfolge den einzureichenden Unterlagen bei.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Kennzeichnen Sie bitte die Vordrucke und die von Ihnen eingereichten Nachweise und Erklärungen als Anlage mit der vorgestellten Nummer, z. B. III.2.1 (1) und legen diese in der vorgegebenen Reihenfolge den einzureichenden Unterlagen bei.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von Unterlagen (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A). Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen oder etwas anderes festgelegt ist, im schriftlichen Original (keine Kopie, kein scan, kein Fax) einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von Unterlagen (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A). Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen oder etwas anderes festgelegt ist, im schriftlichen Original (keine Kopie, kein scan, kein Fax) einzureichen.
Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder werden keine Angaben dazu gemacht, wird der Teilnehmer vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Eine tabellarische Zusammenstellung aller geforderten Unterlagen ist den unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen zu entnehmen.
Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder werden keine Angaben dazu gemacht, wird der Teilnehmer vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Eine tabellarische Zusammenstellung aller geforderten Unterlagen ist den unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen zu entnehmen.
Die Vergabestelle wird im Teilnahmewettbewerb sowie in dem weiteren Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere um den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren.
Die Vergabestelle wird im Teilnahmewettbewerb sowie in dem weiteren Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere um den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren.
Die an einer Teilnahme an diesem Vergabeverfahren interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als etwaige Bewerber oder Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede oder sonstigen Absprache und Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u. a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbewerber erstellen und einreichen.
Die an einer Teilnahme an diesem Vergabeverfahren interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als etwaige Bewerber oder Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede oder sonstigen Absprache und Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u. a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbewerber erstellen und einreichen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 Nr. (1) bis (11) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 Nr. (1) bis (11) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nichteignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nichteignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Auf Grund der sehr komplexen Aufgabenstellung ist es erforderlich, sowohl für die Verhandlungen als auch für alle folgenden Abstimmungen nach der Vergabe an den Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung die deutsche Sprache zu verwenden (Verhandlungssprache: deutsch).
Auf Grund der sehr komplexen Aufgabenstellung ist es erforderlich, sowohl für die Verhandlungen als auch für alle folgenden Abstimmungen nach der Vergabe an den Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung die deutsche Sprache zu verwenden (Verhandlungssprache: deutsch).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.1 im Einzelnen :
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sowie unterschrieben, soweit vorgesehen, einzureichen.
(1) Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, der Ust.-ID-Nr. und der Bankverbindung (unterschriebene Eigenerklärung)
(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend –ausführliche Darstellung der (Konzern-) Verbundenheit mit anderen Unternehmen (unterschriebene Eigenerklärung)
(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend –ausführliche Darstellung der (Konzern-) Verbundenheit mit anderen Unternehmen (unterschriebene Eigenerklärung)
(3) unterschriebene Erklärung, dass der Bewerber die ihm zur Erstellung des Teilnahmeantrages und zur Erstellung des Angebotes überlassenen Verdingungsunterlagen und zusätzlichen Informationen vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich macht sowie sich selbst verpflichtet, seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer ebenfalls zur vertraulichen Behandlung zu verpflichten (unterschriebene Eigenerklärung)
(3) unterschriebene Erklärung, dass der Bewerber die ihm zur Erstellung des Teilnahmeantrages und zur Erstellung des Angebotes überlassenen Verdingungsunterlagen und zusätzlichen Informationen vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich macht sowie sich selbst verpflichtet, seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer ebenfalls zur vertraulichen Behandlung zu verpflichten (unterschriebene Eigenerklärung)
(4) unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 6 EG Abs. 4 VOL/A benannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden zu sein (Vordruck)
(5) unterschriebene Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist (§ 6 EG Abs. 6 lit. a VOL/A) (Vordruck)
(6) unterschriebene Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (§ 6 Abs. 6 EG lit. b VOL/A) (Vordruck).
(7) unterschriebene Eigenerklärung, keine schwere Verfehlung begangen zu haben, welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A) (Vordruck)
(8) unterschriebene Eigenerklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 6 EG Abs. 6 lit. d VOL/A) (Vordruck)
(9) unterschriebene Eigenerklärung, keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben zu haben (§ 6 EG Abs. 6 lit. e VOL/A) (Vordruck)
(10) unterschriebene Eigenerklärung, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das GWB und UWG, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen (Vordruck)
(10) unterschriebene Eigenerklärung, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das GWB und UWG, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen (Vordruck)
(11) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate alt sein.
(11) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate alt sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter III.2.2 in den Nummern (3) und (4) genannten Kriterien werden zusätzlich zur Bewertung der Eignung herangezogen. Die maximal erreichbare Punktzahl wird zu jedem Punkt angegeben.
(1) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 000 000 EUR für Personen-/ Sachschäden je Versicherungsjahr (in nicht beglaubigter Kopie) und einer bestehenden, aktuell gültigen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (IT) oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe für 2 (in Worten: zwei) Millionen Euro für Vermögensschäden je Versicherungsjahr (in nicht beglaubigter Kopie).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 000 000 EUR für Personen-/ Sachschäden je Versicherungsjahr (in nicht beglaubigter Kopie) und einer bestehenden, aktuell gültigen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (IT) oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe für 2 (in Worten: zwei) Millionen Euro für Vermögensschäden je Versicherungsjahr (in nicht beglaubigter Kopie).
Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) einer unterschriebenen Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) einer unterschriebenen Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
(2) unterschriebene Eigenerklärung zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter ohne Subunternehmer insgesamt, Durchschnitt für die letzten drei Jahre, aufgegliedert nach Geschäftsbereichen. Geben Sie weiterhin Auskunft darüber, wie sich die Anzahl dieser Mitarbeiter auf die Niederlassungen verteilt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) unterschriebene Eigenerklärung zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter ohne Subunternehmer insgesamt, Durchschnitt für die letzten drei Jahre, aufgegliedert nach Geschäftsbereichen. Geben Sie weiterhin Auskunft darüber, wie sich die Anzahl dieser Mitarbeiter auf die Niederlassungen verteilt.
(3) unterschriebene Eigenerklärung zur Anzahl und Qualifikation der festangestellten Mitarbeiter ohne Subunternehmer, die für das Projekt zur Verfügung stehen werden,
untergliedert in Projektmanager, Fachkoordinatoren, Systemberater für konzeptionelle Arbeit, Administratoren, Programmierer, Vertrieb, allgemeine Verwaltung. Geben Sie weiterhin Auskunft darüber, wie sich die Anzahl dieser Mitarbeiter auf die Niederlassungen verteilt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
untergliedert in Projektmanager, Fachkoordinatoren, Systemberater für konzeptionelle Arbeit, Administratoren, Programmierer, Vertrieb, allgemeine Verwaltung. Geben Sie weiterhin Auskunft darüber, wie sich die Anzahl dieser Mitarbeiter auf die Niederlassungen verteilt.
Als Mindest-Mitarbeiteranzahl für das Projekt werden gefordert: mind. 1 Projektmanager, mind. 5 Fachkoordinatoren, mind. 5 Administratoren, mind. 10 Programmierer; Erfüllung der Grundanforderung: 0 Punkte; Eine Übererfüllung wird bis zur nachfolgend bestimmten zahlenmäßigen Deckelung wie folgt bewertet: pro Person, die zusätzlich zur Verfügung steht, wird 1 Punkt vergeben, bei bis zu 2 Projektmanagern max. 1 Punkt, bei bis zu 10 Fachkoordinatoren max. 5 Punkte, bei bis zu 15 Administratoren max. 10 Punkte, bei bis zu 30 Programmierern max. 20 Punkte; Übersteigen die Personenzahlen diese Werte, werden keine weiteren zusätzlichen Punkte vergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Mindest-Mitarbeiteranzahl für das Projekt werden gefordert: mind. 1 Projektmanager, mind. 5 Fachkoordinatoren, mind. 5 Administratoren, mind. 10 Programmierer; Erfüllung der Grundanforderung: 0 Punkte; Eine Übererfüllung wird bis zur nachfolgend bestimmten zahlenmäßigen Deckelung wie folgt bewertet: pro Person, die zusätzlich zur Verfügung steht, wird 1 Punkt vergeben, bei bis zu 2 Projektmanagern max. 1 Punkt, bei bis zu 10 Fachkoordinatoren max. 5 Punkte, bei bis zu 15 Administratoren max. 10 Punkte, bei bis zu 30 Programmierern max. 20 Punkte; Übersteigen die Personenzahlen diese Werte, werden keine weiteren zusätzlichen Punkte vergeben.
Da die Qualität und die Anzahl des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben können, wird die personelle Organisation besonders bewertet. Dieses Kriterium dient der Bewertung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Es ist aufzuführen, wie das Projektteam aufgebaut wird und mit welchen personenbezogenen Profilen die geforderten Leistungsgegenstände umgesetzt werden sollen. Reichen Sie mit Ihrer Bewerbung Profile von mindestens 5 Mitarbeitern ein, die im Falle einer Auftragserteilung im Projekt Durchführungsverantwortung tragen. Hier ist neben technischer Qualifikation auch auf Erfahrungen im Bereich der landwirtschaftlichen Förderung und für das Projektmanagement auf Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten abzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Da die Qualität und die Anzahl des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben können, wird die personelle Organisation besonders bewertet. Dieses Kriterium dient der Bewertung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Es ist aufzuführen, wie das Projektteam aufgebaut wird und mit welchen personenbezogenen Profilen die geforderten Leistungsgegenstände umgesetzt werden sollen. Reichen Sie mit Ihrer Bewerbung Profile von mindestens 5 Mitarbeitern ein, die im Falle einer Auftragserteilung im Projekt Durchführungsverantwortung tragen. Hier ist neben technischer Qualifikation auch auf Erfahrungen im Bereich der landwirtschaftlichen Förderung und für das Projektmanagement auf Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten abzustellen.
Für das Projektmanagement erfolgt eine Bewertung nach der Anzahl der Jahre, in denen in vergleichbaren Projekten Erfahrungen gesammelt werden konnten: Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte; Erfahrungen > 5 < 10 Jahre: 5 Punkte; Erfahrungen > 10 Jahre: 10 Punkte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für das Projektmanagement erfolgt eine Bewertung nach der Anzahl der Jahre, in denen in vergleichbaren Projekten Erfahrungen gesammelt werden konnten: Erfahrung < 5 Jahre: 0 Punkte; Erfahrungen > 5 < 10 Jahre: 5 Punkte; Erfahrungen > 10 Jahre: 10 Punkte.
(4) unterschriebene Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens und den jährlichen Umsatz für den Bereich der Programmier- und Softwaredienstleistung für vergleichbare Projekte, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(4) unterschriebene Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens und den jährlichen Umsatz für den Bereich der Programmier- und Softwaredienstleistung für vergleichbare Projekte, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Der jährliche Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, sollte mindestens 30 % des Gesamtumsatzes oder mind. 1 000 000 EUR im Bereich der Programmier- und Softwaredienstleistung für vergleichbare Projekte betragen.
Erfüllung der Grundanforderung: 0 Punkte; Wird ein höherer Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, erreicht, erfolgt eine Bewertung folgendermaßen:
Nachweis von mindestens 2 (in Worten: zwei) und maximal 4 (in Worten: vier) Referenzprojekten über erbrachte Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungsgegenständen (ähnliche Größenordnung, fachliche und technische Rahmenbedingungen) vergleichbar sind. Erläutern Sie diese Referenzprojekte auf max. 10 Seiten nachvollziehbar.
Nachweis von mindestens 2 (in Worten: zwei) und maximal 4 (in Worten: vier) Referenzprojekten über erbrachte Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungsgegenständen (ähnliche Größenordnung, fachliche und technische Rahmenbedingungen) vergleichbar sind. Erläutern Sie diese Referenzprojekte auf max. 10 Seiten nachvollziehbar.
Die Bewerber haben sich an die vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde auswählt und einreicht. Sollte mehr als die verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich die Referenzen in der Reihenfolge ihrer Nennung berücksichtigt.
Die Bewerber haben sich an die vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde auswählt und einreicht. Sollte mehr als die verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich die Referenzen in der Reihenfolge ihrer Nennung berücksichtigt.
Die geforderten Referenzen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Unternehmen dar (Mindestbedingung). Bewerber, die nicht über diese Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen gemäß III.2.2 und III.2.3. entsprechend der zu beauftragenden Leistung erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die geforderten Referenzen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Unternehmen dar (Mindestbedingung). Bewerber, die nicht über diese Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen gemäß III.2.2 und III.2.3. entsprechend der zu beauftragenden Leistung erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die Referenzen haben jeweils die folgenden Angaben zu enthalten:
(i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse,
(ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer,
(iii) Leistungszeitraum (von - bis),
(iv) Beschreibung der Leistungen, besonders im Hinblick auf die Komplexität der IT-Umsetzung mit Massendatenverarbeitung sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher.
Aus der Beschreibung der Referenzprojekte muss ersichtlich sein, ob der Bieter dabei Erfahrungen bei der landwirtschaftlichen flächenbezogenen und investiven Förderung/EU-Förderung und mit der öffentlichen Verwaltung (siehe Punkte a bis f) haben musste und ob es sich um vergleichbare Projekte bezüglich der geforderten Leistung handelt.
Aus der Beschreibung der Referenzprojekte muss ersichtlich sein, ob der Bieter dabei Erfahrungen bei der landwirtschaftlichen flächenbezogenen und investiven Förderung/EU-Förderung und mit der öffentlichen Verwaltung (siehe Punkte a bis f) haben musste und ob es sich um vergleichbare Projekte bezüglich der geforderten Leistung handelt.
(v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke).
Die Referenzprojekte werden nach ihrer Vergleichbarkeit mit der geforderten Leistung gewertet. Dabei werden die Erfahrungen
a. mit der öffentlichen Verwaltung,
b. mit landwirtschaftlichen Förderungen
c. mit flächenbezogenen EU-Förderungen
d. mit investiven EU-Förderungen
e. mit Massendatenverarbeitung
f. mit zentralen komplexen IT-Umsetzungen
mit jeweils fünf Punkten pro Bereich, wenn darin Erfahrungen vorliegen, und 0 Punkten, wenn keine Erfahrungen darin vorliegen, bewertet. Eine weitere Abstufung erfolgt nicht. Als maximale Bewertung je Referenzprojekt können damit 30 Punkte und bei Einreichung von vier Referenzprojekten somit eine maximale Gesamtpunktzahl von 120 Punkten erreicht werden.
mit jeweils fünf Punkten pro Bereich, wenn darin Erfahrungen vorliegen, und 0 Punkten, wenn keine Erfahrungen darin vorliegen, bewertet. Eine weitere Abstufung erfolgt nicht. Als maximale Bewertung je Referenzprojekt können damit 30 Punkte und bei Einreichung von vier Referenzprojekten somit eine maximale Gesamtpunktzahl von 120 Punkten erreicht werden.
Es können auch die unter Punkt III.2.3. (3), (6), (7) und (8) erforderlichen Referenzprojekte innerhalb der unter III.2.3. (1) aufgeführten Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dies ist kenntlich zu machen. Die unter Punkt III.2.3. (3), (6), (7) und (8) geforderten Angaben müssen enthalten sein.
Es können auch die unter Punkt III.2.3. (3), (6), (7) und (8) erforderlichen Referenzprojekte innerhalb der unter III.2.3. (1) aufgeführten Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dies ist kenntlich zu machen. Die unter Punkt III.2.3. (3), (6), (7) und (8) geforderten Angaben müssen enthalten sein.
Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
(2) Vorlage einer ISO 9000/9001-Zertifizierung oder gleichwertig
Es ist ein revisionssicheres Qualitätsmanagement beim Auftraggeber erforderlich, das die Erstellungsprozesse der Programmier- und aller anderen Dienstleistungsergebnisse objektiv und unabhängig von den fachlichen Prozessen nachprüfbar dokumentieren kann, so dass sie für den Auftragsnehmer nachvollziehbar und prüfbar sind. Hierzu existieren mit der Normenreihe EN ISO 9000 (und den dazugehörigen weiteren Normen) allgemein anerkannte Regelungen, deren Beachtung der Bewerber mit der Kopie einer gültigen ISO 9000/9001-Zertifizierung nachweisen kann.
Es ist ein revisionssicheres Qualitätsmanagement beim Auftraggeber erforderlich, das die Erstellungsprozesse der Programmier- und aller anderen Dienstleistungsergebnisse objektiv und unabhängig von den fachlichen Prozessen nachprüfbar dokumentieren kann, so dass sie für den Auftragsnehmer nachvollziehbar und prüfbar sind. Hierzu existieren mit der Normenreihe EN ISO 9000 (und den dazugehörigen weiteren Normen) allgemein anerkannte Regelungen, deren Beachtung der Bewerber mit der Kopie einer gültigen ISO 9000/9001-Zertifizierung nachweisen kann.
Besitzt der Bewerber keine Zertifizierung, muss er das Qualitätsmanagement in Form der Offenlegung seiner Qualitätsmanagementprozesse nachweisen. Die Vorlage einer Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Vielmehr muss der Bewerber eine überprüfbare Dokumentation vorlegen, aus der sich ergibt, dass der Bewerber nach den in der Normenreihe EN ISO 9000 ff. ausgeführten Standards arbeitet.
Besitzt der Bewerber keine Zertifizierung, muss er das Qualitätsmanagement in Form der Offenlegung seiner Qualitätsmanagementprozesse nachweisen. Die Vorlage einer Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Vielmehr muss der Bewerber eine überprüfbare Dokumentation vorlegen, aus der sich ergibt, dass der Bewerber nach den in der Normenreihe EN ISO 9000 ff. ausgeführten Standards arbeitet.
(3) Qualifikation im Bereich Projektmanagement
Der Bewerber nutzt die standardisierten Prozesse des Projektmanagements, um Aufträge abzuarbeiten. Dazu hält er geeignetes Personal vor. Die Qualifikation im Bereich Projektmanagement kann entweder durch einen eigenen Leitfaden zum Projektmanagement, den Nachweis von zwei Referenzprojekten und der erforderlichen Beschreibung oder durch eine nachvollziehbare Beschreibung der eigenen Projektbearbeitung erfolgen. Der Nachweis von zwei Referenzprojekten und der erforderlichen Beschreibung kann auch innerhalb der Beschreibung der unter III.2.3. (1) geforderten Referenzprojekte erfolgen, muss aber eindeutig als Nachweis für die unter III.2.3. (3) verlangte Anforderung kenntlich gemacht werden.
Der Bewerber nutzt die standardisierten Prozesse des Projektmanagements, um Aufträge abzuarbeiten. Dazu hält er geeignetes Personal vor. Die Qualifikation im Bereich Projektmanagement kann entweder durch einen eigenen Leitfaden zum Projektmanagement, den Nachweis von zwei Referenzprojekten und der erforderlichen Beschreibung oder durch eine nachvollziehbare Beschreibung der eigenen Projektbearbeitung erfolgen. Der Nachweis von zwei Referenzprojekten und der erforderlichen Beschreibung kann auch innerhalb der Beschreibung der unter III.2.3. (1) geforderten Referenzprojekte erfolgen, muss aber eindeutig als Nachweis für die unter III.2.3. (3) verlangte Anforderung kenntlich gemacht werden.
(4) Einhaltung IT-Grundschutz nach BSI gemäß ISO 27001 bzw. ISO 27002
Der Bewerber verpflichtet sich in einer Eigenerklärung, den IT-Grundschutz nach BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gemäß ISO 27001 bzw. ISO 27002 einzuhalten, da dies eine festgesetzte Anforderung aus den einschlägigen EU-Richtlinien ist. In der Erklärung verpflichtet sich der Bewerber außerdem für den Fall der Zuschlagserteilung, eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des IT-Sicherheitsleitfadens in der Leistungsbeschreibung zu akzeptieren, die die erforderlichen Sicherheitsstandards als für ihn verpflichtend festlegt.
Der Bewerber verpflichtet sich in einer Eigenerklärung, den IT-Grundschutz nach BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gemäß ISO 27001 bzw. ISO 27002 einzuhalten, da dies eine festgesetzte Anforderung aus den einschlägigen EU-Richtlinien ist. In der Erklärung verpflichtet sich der Bewerber außerdem für den Fall der Zuschlagserteilung, eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des IT-Sicherheitsleitfadens in der Leistungsbeschreibung zu akzeptieren, die die erforderlichen Sicherheitsstandards als für ihn verpflichtend festlegt.
zusätzlich: Sofern der Bewerber bereits über ein Informationssicherheitsmanagement nach BSI verfügt, weist dieser die entsprechenden Dokumente (Sicherheitsleitlinie, Sicherheitskonzept, etc.) nach oder legt eine Kopie einer gültigen BSI-Zertifizierung vor.
zusätzlich: Sofern der Bewerber bereits über ein Informationssicherheitsmanagement nach BSI verfügt, weist dieser die entsprechenden Dokumente (Sicherheitsleitlinie, Sicherheitskonzept, etc.) nach oder legt eine Kopie einer gültigen BSI-Zertifizierung vor.
Dafür kann eine max. Punktzahl von 20 (für die Sicherheitsleitlinie und die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen: 10 Punkte, für eine gültige Zertifizierung für das Unternehmen: 20 Punkte) erreicht werden.
Der Bewerber muss für alle in seiner Zuständigkeit abgearbeiteten Leistungen den IT-Grundschutz gewährleisten. Sofern der Bereich, der zur Erbringung der Leistungen herangezogen wird, in der Firma des Bewerbers von anderen, nicht betroffenen Bereichen abgeteilt werden kann, ist nur für diesen Bereich der IT-Grundschutz zu gewährleisten.
Der Bewerber muss für alle in seiner Zuständigkeit abgearbeiteten Leistungen den IT-Grundschutz gewährleisten. Sofern der Bereich, der zur Erbringung der Leistungen herangezogen wird, in der Firma des Bewerbers von anderen, nicht betroffenen Bereichen abgeteilt werden kann, ist nur für diesen Bereich der IT-Grundschutz zu gewährleisten.
(5) Nachweis als zertifizierter Oracle Partner
Der Bewerber ist zertifizierter Oracle Partner und legt dafür die Nachweise der Herstellerfirma vor.
Zusätzlich: Der Bewerber hat über die Partnerschaft hinaus besondere Kompetenzen im Umgang mit Oracle Datenbanken. Dies weist er über qualitativ höherwertige Partnerschaften (z.B. Gold, Platin) und/oder über die Anzahl (mehr als zwei) besonders qualifizierter Oracle-Administratoren nach. Der Nachweis wird mittels Kopien der Zertifikate (über Schulungen oder andere Qualifikationen) der Administratoren erbracht.
Zusätzlich: Der Bewerber hat über die Partnerschaft hinaus besondere Kompetenzen im Umgang mit Oracle Datenbanken. Dies weist er über qualitativ höherwertige Partnerschaften (z.B. Gold, Platin) und/oder über die Anzahl (mehr als zwei) besonders qualifizierter Oracle-Administratoren nach. Der Nachweis wird mittels Kopien der Zertifikate (über Schulungen oder andere Qualifikationen) der Administratoren erbracht.
Grundanforderung: 0 Punkte; zusätzlich: Gold: 10 Punkte; Platin: 20 Punkte; für jeden Administrator ab dem dritten Oracle Administrator jeweils 2 Punkte, maximal jedoch 10 Punkte, max. Punktzahl insgesamt: 20 (Hinweis: Gold-Partner mit 7 zertifizierten Administratoren wird gleichbewertet wie eine Platin-Partnerschaft, bei einer Platin-Partnerschaft wird die Anzahl der zertifizierten Oracle-Administratoren nicht zusätzlich bepunktet).
Grundanforderung: 0 Punkte; zusätzlich: Gold: 10 Punkte; Platin: 20 Punkte; für jeden Administrator ab dem dritten Oracle Administrator jeweils 2 Punkte, maximal jedoch 10 Punkte, max. Punktzahl insgesamt: 20 (Hinweis: Gold-Partner mit 7 zertifizierten Administratoren wird gleichbewertet wie eine Platin-Partnerschaft, bei einer Platin-Partnerschaft wird die Anzahl der zertifizierten Oracle-Administratoren nicht zusätzlich bepunktet).
(6) Nachweis im Umgang mit Citrix-Terminalserverumgebungen oder gleichwertig
Der Bewerber hat fundierte Kenntnisse im Umgang mit der Technologie von Citrix-Terminalservern. Dazu legt er Zertifizierungen der Partnerschaft mit der Herstellerfirma vor oder weist mindestens zwei zertifizierte Citrix-Administratoren mit der Kopie ihrer Zertifikate nach. Die gleichwertige Eignung kann alternativ über den Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten mit jeweils mindestens 100 potenziell zugreifenden Citrix-Clients nachgewiesen werden. Hierbei muss die Funktion der Terminalserver in den Projekten detailliert und plausibel dargelegt werden, die durch den Bewerber erbracht wurde. Der Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten und die erforderliche Beschreibung kann auch innerhalb der Beschreibung der unter III.2.3. (1) geforderten Referenzprojekte erfolgen, muss aber eindeutig als Nachweis für die unter III.2.3. (6) verlangte Anforderung kenntlich gemacht werden.
Der Bewerber hat fundierte Kenntnisse im Umgang mit der Technologie von Citrix-Terminalservern. Dazu legt er Zertifizierungen der Partnerschaft mit der Herstellerfirma vor oder weist mindestens zwei zertifizierte Citrix-Administratoren mit der Kopie ihrer Zertifikate nach. Die gleichwertige Eignung kann alternativ über den Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten mit jeweils mindestens 100 potenziell zugreifenden Citrix-Clients nachgewiesen werden. Hierbei muss die Funktion der Terminalserver in den Projekten detailliert und plausibel dargelegt werden, die durch den Bewerber erbracht wurde. Der Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten und die erforderliche Beschreibung kann auch innerhalb der Beschreibung der unter III.2.3. (1) geforderten Referenzprojekte erfolgen, muss aber eindeutig als Nachweis für die unter III.2.3. (6) verlangte Anforderung kenntlich gemacht werden.
(7) Nachweis einer ausreichenden Anzahl von IBYKUS Anwendungsplattform (IBYKUS AP/®)-Programmierern oder gleichwertig
Der Bewerber weist seine Leistungsfähigkeit im Bezug zur Programmiertätigkeit von IBYKUS AP/® durch drei Zertifikate in Kopie nach, die auf seine Programmierer ausgestellt sind. Alternativ kann er die Leistungsfähigkeit durch mindestens zwei Referenzprojekte mit jeweils mindestens 50 potenziell zugreifenden Nutzern nachweisen. Hierbei muss die Programmierung von IBYKUS AP/® in den Projekten detailliert und plausibel dargelegt werden, die durch den Bewerber erbracht wurde.
Der Bewerber weist seine Leistungsfähigkeit im Bezug zur Programmiertätigkeit von IBYKUS AP/® durch drei Zertifikate in Kopie nach, die auf seine Programmierer ausgestellt sind. Alternativ kann er die Leistungsfähigkeit durch mindestens zwei Referenzprojekte mit jeweils mindestens 50 potenziell zugreifenden Nutzern nachweisen. Hierbei muss die Programmierung von IBYKUS AP/® in den Projekten detailliert und plausibel dargelegt werden, die durch den Bewerber erbracht wurde.
Zusätzlich: Der Bewerber hat mehr als drei IBYKUS AP/®-Programmierer und weist dies durch Zertifikate in Kopie nach, die auf seine Programmierer ausgestellt sind.
Grundanforderung: 0 Punkte;
zusätzlich: Stehen mehr als drei IBYKUS AP/®-Programmierer zur Verfügung, wird bei bis zu 10 IBYKUS AP/®-Programmierern je zusätzlichen IBYKUS AP/®-Programmierer 1 Zusatzpunkt vergeben. Darüber hinaus werden keine Zusatzpunkte vergeben. Max. Punktzahl: 7
zusätzlich: Stehen mehr als drei IBYKUS AP/®-Programmierer zur Verfügung, wird bei bis zu 10 IBYKUS AP/®-Programmierern je zusätzlichen IBYKUS AP/®-Programmierer 1 Zusatzpunkt vergeben. Darüber hinaus werden keine Zusatzpunkte vergeben. Max. Punktzahl: 7
(8) Nachweis der Kenntnisse zur Verarbeitung und Integration räumlicher Daten
Der Bewerber muss in der Lage sein, neben den alphanumerischen Daten der Förderung auch räumliche Informationen über Geoinformationssysteme (GIS) zu verarbeiten und zu integrieren, da flächenbezogene Maßnahmen ein unerlässlicher Bestandteil der Förder- und Beihilfemaßnahmen sind.
Der Bewerber muss in der Lage sein, neben den alphanumerischen Daten der Förderung auch räumliche Informationen über Geoinformationssysteme (GIS) zu verarbeiten und zu integrieren, da flächenbezogene Maßnahmen ein unerlässlicher Bestandteil der Förder- und Beihilfemaßnahmen sind.
Der Bewerber weist seine Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Verarbeitung und Integration von räumlichen Informationen mittels GIS nach, in dem er in mindestens zwei Referenzprojekten die Verarbeitung und Integration von GIS in Datenbankapplikationen für alphanumerische Daten aufzeigt. Hierbei muss die Umsetzung in den Projekten detailliert und plausibel dargestellt werden, die durch den Bewerber erbracht wurde. Der Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten und der erforderlichen Beschreibung kann auch innerhalb der Beschreibung der unter III.2.3. (1) geforderten Referenzprojekte erfolgen, muss aber eindeutig als Nachweis für die unter III.2.3. (8) verlangte Anforderung kenntlich gemacht werden.
Der Bewerber weist seine Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Verarbeitung und Integration von räumlichen Informationen mittels GIS nach, in dem er in mindestens zwei Referenzprojekten die Verarbeitung und Integration von GIS in Datenbankapplikationen für alphanumerische Daten aufzeigt. Hierbei muss die Umsetzung in den Projekten detailliert und plausibel dargestellt werden, die durch den Bewerber erbracht wurde. Der Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten und der erforderlichen Beschreibung kann auch innerhalb der Beschreibung der unter III.2.3. (1) geforderten Referenzprojekte erfolgen, muss aber eindeutig als Nachweis für die unter III.2.3. (8) verlangte Anforderung kenntlich gemacht werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es wird eine Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes von 3 v. H. der Jahresnettoauftragssumme für die zu beauftragende Leistung verlangt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen auf Basis der EVB-IT Erstellung und der VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 2 Abs. 1 S. 1 VOL/A-EG, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.1 bis III.2.3 formell und materiell erfüllen, werden nicht mehr als drei Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 3 Abs. 5 VOL/A-EG). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorhanden ist.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 2 Abs. 1 S. 1 VOL/A-EG, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.1 bis III.2.3 formell und materiell erfüllen, werden nicht mehr als drei Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 3 Abs. 5 VOL/A-EG). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorhanden ist.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der unter III.2.2 Nummer (3) und (4) sowie unter III.2.3 Nummer (1), (4), (5) und (7) genannten Auswahlkriterien und deren dort genannten Wertung. Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl nehmen am Verhandlungsverfahren teil.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der unter III.2.2 Nummer (3) und (4) sowie unter III.2.3 Nummer (1), (4), (5) und (7) genannten Auswahlkriterien und deren dort genannten Wertung. Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl nehmen am Verhandlungsverfahren teil.
Durch das sehr komplexe und miteinander verzahnte Datenbanksystem soll durch die Wertung einzelner Eignungskriterien (Angabe unter III.2.2 – III.2.3) bereits für das Verhandlungsverfahren entschieden werden, welche Bewerber überhaupt geeignet sind, die komplexen Aufgaben zu erfüllen. Mit der Reduzierung der maximalen Anzahl der Unternehmen, mit denen das Verhandlungsverfahren eröffnet werden soll, sind zudem eine Reduzierung des Aufwandes und eine Einsparung der für die Verhandlungsverfahren benötigten Zeitspanne verbunden. Dies ist dringend geboten, um das Vergabeverfahren in einer überschaubaren Zeit abschließen zu können und die erforderlichen Anpassungen und Entwicklungen, die für die rechnungsabschlusskonforme Auszahlung der Beihilfen und Förderungen dringend benötigt werden, rechtzeitig beginnen und abschließen zu können.
Durch das sehr komplexe und miteinander verzahnte Datenbanksystem soll durch die Wertung einzelner Eignungskriterien (Angabe unter III.2.2 – III.2.3) bereits für das Verhandlungsverfahren entschieden werden, welche Bewerber überhaupt geeignet sind, die komplexen Aufgaben zu erfüllen. Mit der Reduzierung der maximalen Anzahl der Unternehmen, mit denen das Verhandlungsverfahren eröffnet werden soll, sind zudem eine Reduzierung des Aufwandes und eine Einsparung der für die Verhandlungsverfahren benötigten Zeitspanne verbunden. Dies ist dringend geboten, um das Vergabeverfahren in einer überschaubaren Zeit abschließen zu können und die erforderlichen Anpassungen und Entwicklungen, die für die rechnungsabschlusskonforme Auszahlung der Beihilfen und Förderungen dringend benötigt werden, rechtzeitig beginnen und abschließen zu können.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat 33
Herrn Thomas Lettau
Name: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Kontaktperson: Referat 16
Herrn Beringer
Telefon: +49 3613799148📞
E-Mail: alexander.beringer@tmlfun.thueringen.de📧
Fax: +49 3613799114 📠
1.) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke, soweit Vordrucke vorgegeben werden, zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen.
2.) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
2.) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
3.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
3.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
4.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mailadresse bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
4.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mailadresse bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
5.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
6.) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
6.) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
7.) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist deutsch.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Referat 16, z. Hd. Herrn Alexander Beringer
Postanschrift: Beethovenstraße 3
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Telefon: +49 3613799148📞
Fax: +49 3613799114 📠
Quelle: OJS 2014/S 103-181143 (2014-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 22 542 209,55 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1.) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke, soweit Vordrucke vorgegeben werden, zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1) angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen.
2.) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen.“) und bis zu der unter IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1) angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
3.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
4.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) angegebene E-Mailadresse bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
5.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
6.) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
7.) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist deutsch.
1.) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke, soweit Vordrucke vorgegeben werden, zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1) angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen.
2.) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen.“) und bis zu der unter IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1) angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
3.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
4.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) angegebene E-Mailadresse bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
5.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
6.) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
7.) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist deutsch.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt und Region Thüringen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-02 📅
Name: Ibykus ag
Postanschrift: Herman-Hollerith-Straße 1
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1