Planung, Ausschreibung und Bauleitung zur Sanierung der mechanischen Reinigungsstufe des Klärwerkes Düsseldorf-Süd

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb Abt. 67/8.3

Das Abwasser des Einzugsgebietes Süd wird aus dem Pumpensumpf des Zulaufpumpwerkes von bis zu 8 Schneckenpumpen mit einer Gesamtförderleistung von rd. 20 cbm/s um 6,50 m angehoben. Der Zulauf zum Pumpensumpf erfolgt ausschließlich von einer Seite. Um einen möglichst konstanten Wasserspiegel im Pumpensumpf zu gewährleisten, wurden 2 Zulaufpumpen mit Frequenzumrichtern ausgerüstet. Bei Überschreitung der maximal zulässigen Wasserspiegel erfolgt über 4 Absenkschütze eine Entlastung in den Stauraumkanal SK 2. Die 8 Schneckenpumpen sind paarweise den nachfolgenden 4 Rechenstrassen fest zugeordnet. Neben dem zufließenden Abwasser des Einzugsgebietes müssen auch das Presswasser der Rechengutpressen, das Wasser aus der Separierung, die Regenwässer aus den an das Entwässerungssystem angeschlossenen Straßenabläufen und das Permeat der Deponiesickerwasserbehandlungsanlage (SI1) durch die Schneckenpumpen gehoben werden.
Die Rechenanlage ist aus 4 Rechenstrassen mit je einem Grobrechen (Stababstand: 60 mm) und einem Feinrechen (Stababstand: 20 mm) aufgebaut. Das in den Grob- und Feinrechen zurück gehaltene Rechengut wird über Förderbänder den Rechengutpressen oder im Notfall über ein Transportband einem Entwässerungscontainer zugeführt. Anschließend gelangt das gepresste Rechengut über ein weiteres Förderband in den Rechengutbunker der Separierungsanlage. Von dort erfolgt die Verladung auf LKW mit nachfolgendem Abtransport.
Die zu entsorgende Rechengutmenge betrug in 2010: 1.115 t/a, in 2011: 1.035 t/a, in 2012: 1.064 t/a und in 2013: 1.216 t/a.
Die Sandfanganlage wird zweistrassig und unbelüftet betrieben. Die Beschickung erfolgt über ein Verteilergerinne, in welches die vier Rechenstrassen einbinden. Die Sandentnahme erfolgt über Rundräumer und Pilgerschritt-Klassierer mit anschließendem Austrag über Förderbänder in Sandgutcontainer. Schwimmschlämme und Fette werden durch Aufstau über eine Skimrinne entnommen und der Separierungsanlage zugeführt. Der Ablauf aus den Sandfängen gelangt über das Vereinigungsgerinne zu zwei Dükerleitungen, innerhalb derer eine induktive Durchflussmengenmessung mit vorgelagerter Regelklappe zur Begrenzung auf die maximal biologisch zu reinigende Abwassermenge erfolgt. Die überschüssigen Wassermengen werden über verstellbare Wehrschwellen in den Stauraumkanal SK1 eingeleitet. Die Sandfanggutmengen betrugen in 2008: 315 t/a, in 2009: 560 t/a, in 2010: 604 t/a, in 2011: 380 t/a, in 2012: 585 t/a und in 2013: 692 t/a.
Zur Gewährleistung eines energetisch optimierten Einstau- und Förderbetriebs ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang auch die Schneckenpumpen 2 bis 4 und 6 bis 8 mit Frequenzumrichtern ausgerüstet werden sollten. Zur Vermeidung von Stoßbelastungen der nachfolgenden Reinigungsstufen muss die Regelungscharakteristik angepasst werden. Ferner sind zur Reduzierung der Mischwasserabschläge die aktuellen Anforderungen an die Bewirtschaftung des vorgelagerten Kanalnetzes zu berücksichtigen. Für einen alternierenden Betrieb aller Schneckenpumpen sind zur Vermeidung von strömungsarmen Zonen und zur Verhinderung von Ablagerungen Umbaumaßnahmen im Pumpensumpf vorgesehen. Darüber hinaus sind die notwendigen Maßnahmen zur Betoninstandsetzung im erforderlichen Umfang, zur Anpassung der vorhandenen Be- und Entlüftungseinrichtungen im Schneckenantriebsraum, zur Anpassung der Betriebsmittel an die Anforderungen aus Arbeitssicherheit und Explosionsschutz sowie zum Austausch bzw. Einbau von Absenkschützen oder alternativ Dammbalken am Zulauf zu den Schneckenkammern zu prüfen bzw. zu planen.
Im Rahmen eines vorlaufenden Projektes werden sämtliche Förderbänder erneuert, die Grob- und Feinrechen der Rechenstrasse 1 gegen Harkenumlaufrechen mit geplanten Stababständen von 40 mm bzw. 8 mm ausgetauscht und die Rechengutpressen durch Waschpressen ersetzt. Die Rechenstrassen 2 bis 4 sollen ebenfalls, allerdings erst nach Erlangung entsprechender Betriebserfahrungen (frühestens Anfang 2016) mit Harkenumlaufrechen ausgerüstet werden. Da konkreter Umfang und Zeitpunkt dieser Teilmaßnahmen derzeit noch unbestimmt sind, ist hierfür vorläufig nur die Entwurfsplanung samt Kostenberechnung zu erstellen. Darüber hinaus sind die Maßnahmen zur Betoninstandsetzung, zur Anpassung der technischen Be- und Entlüftung des Rechengebäudes und zur Anpassung und Optimierung der Be- und Entlüftung des Niederspannungsraums zu prüfen bzw. zu planen.
Aufgrund des Alters und der hiermit einher gehenden hohen Reparaturanfälligkeit müssen die Rundräumer und die Pilgerschrittklassierer durch neue Aggregate ersetzt werden. Aus gleichen Gründen müssen auch die Schieber 1 bis 8 im Bereich zwischen Rechenanlage und Sandfängen ausgetauscht werden.
Zur Verbesserung des Abscheidegrades bei möglichst geringen Aufenthaltszeiten und unter Berücksichtigung variabler Wassermengen von bis zu 4 cbm/s soll alternativ am Ort der vorhandenen Rundsandfänge der Neubau belüfteter Langsandfänge mit integrierten Fettfängen geprüft werden. Hiermit einhergehend ist der derzeit über die Wehre 1 bis 5 sichergestellte Mischwasserabschlag zu überplanen. Es ist ein Umbaukonzept zur sukzessiven In- und Außerbetriebnahme der Sandfänge inklusive der phasenweise notwendigen Pumpprovisorien zur Sicherstellung der Abwasserführung zu entwickeln. Der Austrag des abgesetzten Sandes aus den Becken soll mittels hierfür ausgelegter Pumpen erfolgen. Sowohl unter verfahrenstechnischen als auch betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist zu prüfen, ob das Sandfanggut zur Reduzierung des organischen Anteils (GV < 5 %) sowie der insgesamt zu verwertenden Menge zukünftig in Sandwaschklassierern aufbereitet werden sollte. Zur Sicherstellung eines vollautomatischen Betriebs ist die Anbindung an die vorhandene Automatisierungsstation und das Prozessleitsystem mit entsprechender Prozessbilderstellung etc. vorzusehen. Darüber hinaus sind die Maßnahmen zur Betoninstandsetzung und zur Anpassung der Betriebsmittel an die Anforderungen aus Arbeitssicherheit und Explosionsschutz zu prüfen bzw. zu planen. Außerdem sind vor dem Hintergrund möglicher Sandablagerungen im Staukanal SK1 für die Auslegung der Sandfanganlage eine Variantenbetrachtung mit Folgekostenermittlung durchzuführen sowie ein Messprogramm zu erstellen, zu begleiten und auszuwerten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-26 Auftragsbekanntmachung
2014-03-10 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Beratung und Konstruktionsberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Beratung und Konstruktionsberatung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb Abt. 67/8.3
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: thomas.tscherner@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118992737 📞
Fax: +49 2118932737 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 042-069988
ABl. S-Ausgabe: 42

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Abwasser des Einzugsgebietes Süd wird aus dem Pumpensumpf des Zulaufpumpwerkes von bis zu 8 Schneckenpumpen mit einer Gesamtförderleistung von rd. 20 cbm/s um 6,50 m angehoben. Der Zulauf zum Pumpensumpf erfolgt ausschließlich von einer Seite. Um einen möglichst konstanten Wasserspiegel im Pumpensumpf zu gewährleisten, wurden 2 Zulaufpumpen mit Frequenzumrichtern ausgerüstet. Bei Überschreitung der maximal zulässigen Wasserspiegel erfolgt über 4 Absenkschütze eine Entlastung in den Stauraumkanal SK 2. Die 8 Schneckenpumpen sind paarweise den nachfolgenden 4 Rechenstrassen fest zugeordnet. Neben dem zufließenden Abwasser des Einzugsgebietes müssen auch das Presswasser der Rechengutpressen, das Wasser aus der Separierung, die Regenwässer aus den an das Entwässerungssystem angeschlossenen Straßenabläufen und das Permeat der Deponiesickerwasserbehandlungsanlage (SI1) durch die Schneckenpumpen gehoben werden.
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Die Rechenanlage ist aus 4 Rechenstrassen mit je einem Grobrechen (Stababstand: 60 mm) und einem Feinrechen (Stababstand: 20 mm) aufgebaut. Das in den Grob- und Feinrechen zurück gehaltene Rechengut wird über Förderbänder den Rechengutpressen oder im Notfall über ein Transportband einem Entwässerungscontainer zugeführt. Anschließend gelangt das gepresste Rechengut über ein weiteres Förderband in den Rechengutbunker der Separierungsanlage. Von dort erfolgt die Verladung auf LKW mit nachfolgendem Abtransport.
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Die zu entsorgende Rechengutmenge betrug in 2010: 1.115 t/a, in 2011: 1.035 t/a, in 2012: 1.064 t/a und in 2013: 1.216 t/a.
Die Sandfanganlage wird zweistrassig und unbelüftet betrieben. Die Beschickung erfolgt über ein Verteilergerinne, in welches die vier Rechenstrassen einbinden. Die Sandentnahme erfolgt über Rundräumer und Pilgerschritt-Klassierer mit anschließendem Austrag über Förderbänder in Sandgutcontainer. Schwimmschlämme und Fette werden durch Aufstau über eine Skimrinne entnommen und der Separierungsanlage zugeführt. Der Ablauf aus den Sandfängen gelangt über das Vereinigungsgerinne zu zwei Dükerleitungen, innerhalb derer eine induktive Durchflussmengenmessung mit vorgelagerter Regelklappe zur Begrenzung auf die maximal biologisch zu reinigende Abwassermenge erfolgt. Die überschüssigen Wassermengen werden über verstellbare Wehrschwellen in den Stauraumkanal SK1 eingeleitet. Die Sandfanggutmengen betrugen in 2008: 315 t/a, in 2009: 560 t/a, in 2010: 604 t/a, in 2011: 380 t/a, in 2012: 585 t/a und in 2013: 692 t/a.
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Zur Gewährleistung eines energetisch optimierten Einstau- und Förderbetriebs ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang auch die Schneckenpumpen 2 bis 4 und 6 bis 8 mit Frequenzumrichtern ausgerüstet werden sollten. Zur Vermeidung von Stoßbelastungen der nachfolgenden Reinigungsstufen muss die Regelungscharakteristik angepasst werden. Ferner sind zur Reduzierung der Mischwasserabschläge die aktuellen Anforderungen an die Bewirtschaftung des vorgelagerten Kanalnetzes zu berücksichtigen. Für einen alternierenden Betrieb aller Schneckenpumpen sind zur Vermeidung von strömungsarmen Zonen und zur Verhinderung von Ablagerungen Umbaumaßnahmen im Pumpensumpf vorgesehen. Darüber hinaus sind die notwendigen Maßnahmen zur Betoninstandsetzung im erforderlichen Umfang, zur Anpassung der vorhandenen Be- und Entlüftungseinrichtungen im Schneckenantriebsraum, zur Anpassung der Betriebsmittel an die Anforderungen aus Arbeitssicherheit und Explosionsschutz sowie zum Austausch bzw. Einbau von Absenkschützen oder alternativ Dammbalken am Zulauf zu den Schneckenkammern zu prüfen bzw. zu planen.
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Im Rahmen eines vorlaufenden Projektes werden sämtliche Förderbänder erneuert, die Grob- und Feinrechen der Rechenstrasse 1 gegen Harkenumlaufrechen mit geplanten Stababständen von 40 mm bzw. 8 mm ausgetauscht und die Rechengutpressen durch Waschpressen ersetzt. Die Rechenstrassen 2 bis 4 sollen ebenfalls, allerdings erst nach Erlangung entsprechender Betriebserfahrungen (frühestens Anfang 2016) mit Harkenumlaufrechen ausgerüstet werden. Da konkreter Umfang und Zeitpunkt dieser Teilmaßnahmen derzeit noch unbestimmt sind, ist hierfür vorläufig nur die Entwurfsplanung samt Kostenberechnung zu erstellen. Darüber hinaus sind die Maßnahmen zur Betoninstandsetzung, zur Anpassung der technischen Be- und Entlüftung des Rechengebäudes und zur Anpassung und Optimierung der Be- und Entlüftung des Niederspannungsraums zu prüfen bzw. zu planen.
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Aufgrund des Alters und der hiermit einher gehenden hohen Reparaturanfälligkeit müssen die Rundräumer und die Pilgerschrittklassierer durch neue Aggregate ersetzt werden. Aus gleichen Gründen müssen auch die Schieber 1 bis 8 im Bereich zwischen Rechenanlage und Sandfängen ausgetauscht werden.
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Zur Verbesserung des Abscheidegrades bei möglichst geringen Aufenthaltszeiten und unter Berücksichtigung variabler Wassermengen von bis zu 4 cbm/s soll alternativ am Ort der vorhandenen Rundsandfänge der Neubau belüfteter Langsandfänge mit integrierten Fettfängen geprüft werden. Hiermit einhergehend ist der derzeit über die Wehre 1 bis 5 sichergestellte Mischwasserabschlag zu überplanen. Es ist ein Umbaukonzept zur sukzessiven In- und Außerbetriebnahme der Sandfänge inklusive der phasenweise notwendigen Pumpprovisorien zur Sicherstellung der Abwasserführung zu entwickeln. Der Austrag des abgesetzten Sandes aus den Becken soll mittels hierfür ausgelegter Pumpen erfolgen. Sowohl unter verfahrenstechnischen als auch betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist zu prüfen, ob das Sandfanggut zur Reduzierung des organischen Anteils (GV < 5 %) sowie der insgesamt zu verwertenden Menge zukünftig in Sandwaschklassierern aufbereitet werden sollte. Zur Sicherstellung eines vollautomatischen Betriebs ist die Anbindung an die vorhandene Automatisierungsstation und das Prozessleitsystem mit entsprechender Prozessbilderstellung etc. vorzusehen. Darüber hinaus sind die Maßnahmen zur Betoninstandsetzung und zur Anpassung der Betriebsmittel an die Anforderungen aus Arbeitssicherheit und Explosionsschutz zu prüfen bzw. zu planen. Außerdem sind vor dem Hintergrund möglicher Sandablagerungen im Staukanal SK1 für die Auslegung der Sandfanganlage eine Variantenbetrachtung mit Folgekostenermittlung durchzuführen sowie ein Messprogramm zu erstellen, zu begleiten und auszuwerten.
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Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen:
Die Gesamtleistung wird als Einheit abgefragt, fixiert und in differenzierten Abrufen bestellt:
1. Grundlagenplanung bis Genehmigungsentwurf,
2. Ausführungsplanung bis Vorbereiten der Vergabe,
3. Mitwirken bei der Vergabe bis Bauüberwachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er als beratender Ingenieur eigenverantwortlich und unabhängig arbeitet und dass er in der Liste der Ingenieurkammer eingetragen ist.
Es wird die Berufsqualifikation des „Beratenden Ingenieurs“ gefordert. Nach § 19 Abs (2) VOF wird jeder zugelassen, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG- Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ tätig werden könnte.
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Bewerben können sich einzelne Unternehmen oder Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften sind mit allen Teilnehmern zu benennen. Sofern Auftragsanteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, ist dies im Auswahlverfahren anzugeben. Andernfalls ist eine Erklärung beizufügen, dass keine Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden.
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Es sind bei geplanten Unteraufträgen folgende Punkte bereits im Bewerbungsverfahren anzugeben:
HOAI Teil 3 Abschnitt 3: Es ist keine Subunternehmervergabe zulässig.
HOAI Teil 4 Abschnitt 1: Erklärung, ob ein Subunterauftragnehmer eingeschaltet werden soll und wenn ja zusätzlich den Namen des Subunternehmers.
HOAI Teil 4 Abschnitt 2: Erklärung, ob ein Subunterauftragnehmer eingeschaltet werden soll und wenn ja zusätzlich den Namen des Subunternehmers.
Der SEBD wird den Umfang der an Nachunternehmer vergebenen Leistungen bei der Bewertung der fachlichen Eignung nach § 5 VOF berücksichtigen.
Für den Bewerber (bei Bietergemeinschaften für jedes Einzelunternehmen) und für jeden namentlich benannten Nachunternehmer sind die im Folgenden angeführten Nachweise und Unterlagen im Bewerbungsverfahren vollständig und in der dargestellten Reihenfolge beizufügen:
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§ 4 Abs. (2) VOF:
— Darstellung der Verknüpfung zu anderen Unternehmen und der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
§ 4 Abs. (3) VOF:
— Name des Bieters mit vollständiger Anschrift, Bürobeschreibung, ggf. Büroprospekt.
§ 4 Abs. (4) VOF:
— Beschreibung der Bietergemeinschaft, Beschreibung der Mitglieder, Beschreibung der Haftungsverteilung inklusive Bietererklärung.
§ 4 Abs. (7) VOF:
— Auszug aus dem Bundeszentralregister oder gleichwertige Urkunde einer zuständigen Behörde des Herkunftslands mit Nachweis darüber, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. (6) VOF vorliegen.
§ 4 Abs. (9) VOF:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund von Insolvenz, Liquidation, die Bewerber oder Bieter nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre beruflichen Zuverlässigkeit in Frage stellen, schwerer Verfehlung, nicht erfüllter Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgabe falscher Erklärungen vorliegen.
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§ 5 Abs. (1) VOF:
— Nachweis Sozialversicherung über Krankenkasse oder vergleichbar (nicht älter als 12 Monate),
— Erklärung Finanzamt, Steuerberater oder gleichwertig (nicht älter als 12 Monate),
— Auszug aus dem Bundeszentralregister (nicht älter als 6 Monate).
§ 5 Abs. (4) a) VOF:
- Bankerklärung oder Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (nicht älter als 12 Monate). Der Auftragnehmer muss mindestens über eine ständig aufrecht zu erhaltende Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 22 Abs. 2 Ziff. 5 BauKaG NRW verfügen. Die Mindestdeckungssummen sind nach § 19 Abs. 2 DVO BauKG NRW für jeden Versicherungsfall anzusetzen. Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine ausreichende Deckungssumme vorliegen, so ist durch die Versicherung zu bestätigen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme erhöht wird.
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§ 5 Abs. (4) b) + c) VOF:
— Vorlage von Bilanzen oder einer Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgeteilt auf das Gesamtunternehmen und den Arbeitsbereich, der die Anfrage tatsächlich bearbeitet.
§ 5 Abs. (5) a), b), c), d), f) VOF:
— aktuelle Angaben zur technischen Leitung beispielweise durch Vorlage eines Organigramms, Nennung der Geschäftsführer mit Aufgabenbeschreibung, Nennung der Geschäftsfelder,
— Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre,
— Nachweis der Qualität durch detaillierte Darstellung der Qualitätssicherung des Anbieters, möglich über Auszug aus QM-Handbuch und ggf. ergänzt um QM-Zertifikat,
— Nachweis der Mitgliedschaft in der Ing.-Kammer für Projektleiter und Geschäftsführer,
— Berufliche Qualität (technisch/fachlich) des Projektteams und Organisationsbeschreibung.
Für jedes Mitglied des für die Maßnahme vorgesehenen Projektteams sind folgende Angaben vorzulegen: Name, berufliche Qualifikation, Aufgabe im Projektteam, persönliche Referenzen für die Jahre 2007 bis 2013 mit Detailangaben zur Bezeichnung des Projektes, dem Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Telefonnummer) und dem bearbeiteten Leistungsumfang (Leistungsphasen gemäß HOAI). Für den Projektleiter sind die entsprechenden Referenzen besonders zu kennzeichnen.
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- Darstellung des Projektleiters und seines Vertreters: berufliche Qualität mit persönlicher Projektleitungserfahrung, persönliche Referenzen der Jahre 2007 bis 2013 über vergleichbare Bauvorhaben, Erfahrung bei Projekten in kommunalen Klärwerken, Nachweis der Erfahrung im Zusammenwirken mit Genehmigungsbehörden in der Funktion als Projektleiter.
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— Bestätigung zur Verfügbarkeit des eingesetzten Personals des gesamten Projektteams.
— Büroreferenzen: Es sind für das Büro Referenzen über vergleichbare, in den Jahren 2007 bis 2013 ausgeführte Projekte in einer tabellarischen Unterlage mit Angaben zur Bezeichnung des Projektes, dem Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Telefonnummer), dem Leistungsbild (Leistungsphasen gemäß HOAI) und dem Honorarumfang (getrennt nach Leistungsbildern) einzureichen. Ergänzend sind Projektbeschreibungen, Listen der Projektbearbeiter mit Kennzeichnung des Projektleiters und Auftraggeberbescheinigungen mit qualitativer Bewertung beizufügen. Die Nachweise sind
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– bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung und
– bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung oder eine einfache Erklärung des Bewerbers
zu ergänzen.
§ 5 Abs. (5) e) VOF:
— Angaben zur generellen Ausstattung, Geräteausstattung und Datensicherung sowie zu Office- und GAEB-Schnittstellen. Ergänzend ist darzustellen, wie die Erstellung und Nutzung des R&I als Hauptplanungsunterlage in der EDV umgesetzt wird.
§ 5 Abs. (5) h) VOF:
— Angaben über Art und Umfang der Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer und die Namen der Nachunternehmer. Für die Nachunternehmer sind die gleichen Nachweise wie für den Bewerber selbst einzureichen.
§ 5 Abs. (6) VOF:
— Verpflichtungserklärungen für alle unter § 4 Abs. (4) VOF oder § 5 Abs. (5) h) VOF genannten Erfüllungsgehilfen.
Die Referenzen sind in einer Unterlage zusammenzustellen (Tabelle, ggf. mit ergänzenden Einzelnachweisen und Bescheinigungen der Auftraggeber). Es sind nur Projekte aufzuführen, für die in den Jahren 2007 bis 2013 Aufträge erteilt oder Leistungen erbracht wurden. Neben der Bezeichnung des Projektes muss die Tabelle eine Kurzbeschreibung, Angaben zum Leistungsbild, zum Honorarumfang und zum Auftraggeber enthalten. Hierbei ist notwendigerweise zu unterteilen in die Bereiche Bautechnik, Maschinentechnik und Elektrotechnik sowie in Fachplanung und Bauleitung (Oberbauleitung und örtliche Bauleitung). Die Projekte sind ggf. dahingehend zu kennzeichnen, ob sie durch die sich bewerbende Niederlassung betreut wurden. Es werden bei der Beurteilung der fachlichen Eignung nur Projekte berücksichtigt, die in der Tabelle enthalten sind.
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Bei Bewerbung durch eine Bietergemeinschaft sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Bei der Nutzung von Subunternehmervergaben sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für alle namentlich genannten Subunternehmer vorzulegen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen.
Ausgeschlossen werden Bewerbungen, welche die oben aufgelisteten Angaben nicht erbringen.
Weiterhin erfolgt ein Ausschluss, wenn die Bedingungen des § 4 Absätze (6) und (9) VOF erfüllt sind.
Im Rahmen des nachfolgenden Angebotsverfahrens sollen vier Bewerber um ein Angebot gebeten werden. Mit Einladung zum Auftragsverfahren werden ergänzende Unterlagen übergeben.
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind
verpflichtet, die gemäß §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben. Erfolgt dies nicht, wird der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es wird empfohlen, das Formblatt (Verpflichtungserklärung) bereits im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Stelle anzufordern.
ebenfalls verpflichtet, die gemäß § 1 Verpflichtungsgesetz geforderte Verpflichtungserklärung abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: vgl. III.2.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: vgl. III.2.1)
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage des Vertrages sind das BGB, die HOAI und die Vertragsbedingungen des Stadtentwässerungsbetriebes (SEBD). Weiterhin gelten die Bedingungen und Zahlungsbedingungen im Standardmustervertrag des SEBD. Auf Wunsch können der Mustervertrag und die Vertragsbedingungen bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktadresse angefordert werden.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Jede Bietergemeinschaft ist gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigtem Vertreter. Für jedes Mitglied der Gemeinschaft sind die geforderten Nachweise vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftrageber legt die HOAI in der jeweils gültigen Fassung für die Auftragsvergabe zugrunde.
Sämtliche Besprechungen, Schriftverkehr, Absprachen oder Vertragsdefinitionen erfolgen in deutscher Sprache.
Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht:
— Bodengutachten;
— Geruchsgutachten;
— Betongutachten;
— Vermessung;
— Prüfstatik inklusive Bewehrungsabnahme;
— Gestellung eines SiGeKo;
— weitere notwendige Gutachten hat der zukünftige Auftragnehmer nach Vertragsabschluss im Rahmen der Grundlagenermittlung zu benennen. Weiterhin sind mögliche Gutachter zu empfehlen und eine Leistungsbeschreibung zur Angebotsabfrage beim Gutachter ist zu erstellen.
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Der Auftragnehmer hat die notwendigen Unterlagen zur Einholung sämtlicher nach deutschem Recht erforderlicher Genehmigungen zu erstellen. Hierbei sind die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen durch den Auftragnehmer im Rahmen der Grundlagenplanung zusammenzustellen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist keine Landschaftsplanung erforderlich, da die Sanierung bzw. der Ausbau auf bereits versiegeltem Bodern erfolgen soll.
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Der Bewerber erkennt mit seiner Bewerbung für den Auftrag die hier vom SEBD festgelegten Grundlagen an.
Anforderungen für alle Leistungsbereiche:
Zu allen Leistungsphasen ist jeweils ein Erläuterungsbericht zu erstellen. Dieser muss entsprechend gegliedert sein und zu den Gliederungspunkten geeignete Beschreibungen enthalten.
Die Bearbeitung der Unterlagen durch den Auftragnehmer wird im erforderlichen Umfang und mit der gebotenen Qualität nach den einschlägigen Normen für die Erstellung der jeweiligen Unterlagen gefordert. Der Auftragnehmer hat die von ihm gefertigten Unterlagen als “Verfasser” mit Angabe des Datums zu unterschreiben. Weiterhin gilt die Fachnorm Dokumentation, die beim SEBD eingesehen werden kann. Planungsgrundlage bildet neben den Erläuterungsberichten ein R&I-Fließbild nach ISO Standard. Im Mustervertrag werden die hierfür zu berücksichtigenden DIN-Normen genannt.
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Die vorgesehene Auftragserteilung beinhaltet folgende, nicht im Leistungsbild der HOAI genannte besondere Leistungen:
— Zusammenführung aller von den Bau- und Ausrüstungsfirmen erstellten Dokumentationen zu einer Gesamtdokumentation gemäß Fachnorm Dokumentation. Alle im Rahmen der Baumaßnahme erstellten Dokumentationen sind zu prüfen und in eine einzige Dokumentation fachübergreifend zusammenzuführen. Notwendige Planneuerstellung ist somit in dieser Leistung enthalten. Insofern soll nach Abschluss der Tätigkeit eine gemeinsame Dokumentation von z.B. Bautechnik und Maschinenaufstellungsplan übergeben werden. Die Ursprungsdokumente müssen zur Gewährleistungsprüfung in ihrer Abgabeform erhalten bleiben. Alle mit EPlan erstellten Dokumente bleiben hiervon unberührt.
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— Erstellung, Begleitung und Auswertung eines Messprogramms im Hinblick auf die Variantenuntersuchung für den Neubau der Sandfanganlage.
— Statistische Prüfung der Schaltpläne auf "as built". Die Einzel- und Gesamtprüfung der Funktion und deren Übereinstimmung mit den Stromlauf- und Funktionsplänen erfolgt im Rahmen der Objektüberwachung nach Montageabschluss im Rahmen einer Funktionsprüfung.
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— Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation.
— Erstellung einer Leistungsbeschreibung für den
Bodengutachter mit Auswahl der Untersuchungsdichte und -qualitäten. Die bestehenden Gutachten der letzten Ausbaumaßnahmen sind in die Betrachtung mit einzubeziehen. Es ist ein geeigneter Gutachter vorzuschlagen.
Geruchsgutachter mit Auswahl der Untersuchungsdichte und -qualitäten. Die bestehenden Gutachten der letzten Ausbaumaßnahmen sind in die Betrachtung mit einzubeziehen. Es ist ein geeigneter Gutachter vorzuschlagen.
Betongutachter mit Auswahl der Untersuchungsdichte und -qualitäten. Die bestehenden Gutachten der letzten Ausbaumaßnahmen sind in die Betrachtung mit einzubeziehen. Es ist ein geeigneter Gutachter vorzuschlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Es wird die Berufsqualifikation des „Beratenden Ingenieurs“ gefordert. Nach § 19 Abs (2) VOF wird jeder zugelassen, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG- Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ tätig werden könnte.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
— Zulässigkeit der Bewerbung;
— Umfang und Qualität der vom Bewerber angegebenen vergleichbaren Leistungen;
— Umfang und Qualität der vom Bewerber angegebenen technischen Ausrüstung;
— Anzahl und Qualifikation des vom Bewerber angegebenen Personals; - Art und Zuverlässigkeit der Qualitätssicherung.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität/ Strukturierung des Lösungskonzeptes (25)
2. Wirtschaftlichkeit des dargestellten Lösungskonzeptes (15)
3. Nachweis Kostensicherheit (10)
4. Nachweis Terminsicherheit (10)
5. Präsentation (10)
6. Kosten besondere Leistungen nach HOAI (5)
7. Kosten besondere Nebenkosten (5)
8. Gesamthonorar (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Thomas Tscherner
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Dokumente: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
URL der Teilnahme: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2014/S 042-069988 (2014-02-26)
Ergänzende Angaben (2014-03-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 051-085196
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 42-069988
ABl. S-Ausgabe: 51
Quelle: OJS 2014/S 051-085196 (2014-03-10)