Planung eines Lichtbandes als technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen – Aussenbeleuchtungsanlagen)
Die Umgestaltung des Bereiches Kampstraße/Brüderweg ist eine der zentralen Ent-wicklungsmaßnahmen zur Stärkung der City. Nach einem Entwurf des Architekturbüros Fritschi entsteht hier der Boulevard Kampstraße. Das Architekturbüro erstellt die Ausführungsplanung der Freianlagen und koordiniert die Planung der Baumaßnahmen. Im Rahmen des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung City“ wird die Baumaßnahme aus Städtebauförderungsmitteln des Landes und des Bundes gefördert. Die Realisierung erfolgt in zeitversetzten Bauabschnitten. Die Bauabschnitte I und III sind fertig gestellt. Der II. Bauabschnitt befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Aufgrund des guten Fortschrittes der ersten drei Baubereiche, sollen nun die Bauab-schnitte IV und V folgen. Diese umfassen die Kampstraße und den Bereich Friedhof von der Katharinenstraße bis zum Brüderweg. Die Bauabschnitte IV und V stellen den Gestaltungsschwerpunkt der Gesamtplanung dar. Wesentlicher Bestandteil ist dabei der gradlinig angelegte Promenadenbereich mit Lichtband, Wasserlauf und gereihtem Stadtmobiliar (Lichtpromenade) sowie der Straßenbeleuchtung.
Das Promenadenband weist eine Länge von ca. 540 m auf und ist als dunkelfarbiger 7,80 m breiter Plattenteppich angelegt. Er steht im Kontrast zu den mit heller Oberfläche geplanten seitlichen Bereichen. Er reicht von der Petri- bis zur Reinoldikirche. Die Besonderheit dieses Streifens wird durch den südlich in Längsrichtung angelegten Wasserlauf unterstrichen. Ein weiteres wesentliches Gestaltungselement des Promenadenteppichs ist eine in ca. 4,50 m Höhe an Masten geführte Lichtlinie, für die eine entsprechende Fachplanung zu erstellen ist.
Folgende Planungsleistungen sind zu erbringen:
i) Planung Lichtliniensystem
a. Erstellung eines Projektverlaufsplans mit den durch den AG freigegebenen Terminen für notwendige Meilensteine,
b. Ermittlung und Definition des Lichtlinien-Systemaufbaus, bestehend aus einem geeigneten Mastsystem und den davon zu tragenden Linienelementen unter Berücksichtigung der durch das Architektenbüro Fritschi gemachten Vorgaben zur Form und Ausführung,
c. Ermittlung und Definition des geeigneten Leuchtensystems,
d. Erstellung einer lichttechnischen Berechnung des gesamten Planungsbereichs unter Berücksichtigung der sonstigen Straßenbeleuchtung,
e. Projektierung und Anfertigung aller Planungsunterlagen für die erforderlichen Schaltschränke zum Einbau der Schalt und Steuerungseinrichtungen sowie der Versorgungs- und Verbindungskabel in Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber DEW21,
f. Risikoanalyse unterschiedlicher Unfallszenarien,
g. Erstellung der Konstruktionsunterlagen des Lichtliniensystems mit statischer Berechnung unter Berücksichtigung aller, im öffentlichen Raum zu erwartenden Lastfälle sowie der relevanten Unfallszenarien. Der notwendige Anprallwiderstand im Bereich der Masten ist zu berücksichtigen,
h. Planung und Projektierung von optionalen Sondernutzungen des Licht-liniensystems wie z. B. Stromversorgungseinrichtungen, Kamerasystemen Abfallbehälter oder ähnlichem,
i. Erstellung von rechtssicheren Ausschreibungsunterlagen nach VOB für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Lichtliniensystems sowie aller erforderlichen Kabel und Schalteinrichtungen, die den Forderungen des Fördergebers genügen,
j. Erstellung einer lichttechnischen Computeranimation (3 D Rendering) mit dem Programm Dialux,
k. Erstellung einer umfassenden Folgekostenbetrachtung (z. B. Betriebs- und Instandhaltungskosten).
Die Lichtpromenade umfasst das gesamte Umfeld des oben beschriebenen Lichtbandes. In diesem Bereich ist eine an die Bestandsflächen angepasste Straßenbeleuchtung zu planen. Folgende Planungsleistungen sind zu erbringen:
ii) Planung Straßenbeleuchtung
a. Ermittlung und Definition der geeigneten Leuchtsysteme unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Straßenbeleuchtung in enger Absprache mit dem zuständigen Fachteam im Tiefbauamt,
b. Erstellung einer lichttechnischen Computeranimation (3 D Rendering) mit dem Programm Dialux,
c. Erstellung einer lichttechnischen Berechnung des gesamten Planungsbereichs unter Berücksichtigung des Lichtliniensystems.
Die Angaben machen deutlich, dass die Gestaltung des Lichtbandes und der Straßenbeleuchtung im Wesentlichen vorgegeben ist. Eine Weiterentwicklung sowie ggf. erforderliche Anpassungen müssen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Architekturbüro, das die Gesamtgestaltungsmaßnahme plant, erfolgen.
An das Lichtband und die Straßenbeleuchtung werden eine Reihe von Anforderungen gestellt, die im Rahmen der Fachplanung zu lösen sind. Dieses sind u. a.:
iii) Leitlinien der Planung
a. Homogener Verlauf der Leuchtintensität auf der gesamten Linienstrecke. Schattenbereiche sind zu vermeiden,
b. Die Verwendung einer zylindrischen Form für die Lichtlinienelemente, würde den Vorstellungen des Architekten entgegenkommen,
c. Der Mastabstand der Lichtlinie beträgt 8 m und berücksichtigt die besonderen Belange an die Abwicklung der Anlieger- und Anlieferverkehre,
d. Lichtlinie ist unterbrechungsfrei,
e. Das Lichtband erzeugt eine symmetrische Abstrahlung in Bodenrichtung,
f. Das Lichtband wird mit LED Technik betrieben,
g. LED Module sowie die elektronischen Vorschaltgeräte müssen getrennt voneinander austauschbar sein,
h. Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen wartungsfreundlich gestaltet sein,
i. Beleuchtungssituation im Planungsbereich ist nach EN 13201-2 zu ermitteln und zu berücksichtigen,
j. Für das Lichtliniensystem sind keinerlei Farbwechsel geplant. (monochrom 4 000 K )
Ziel der Fachplanung muss eine baulich ausgereifte Lösung für das Lichtband sein, die allen genannten Anforderungen gerecht wird. Eingeschlossen sind dabei alle Nebenanlagen wie Steuereinrichtungen und Schaltschränke
Eine besonders wichtige Voraussetzung ist außerdem eine gute, enge sowie zeitori-entierte Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen an der Planung beteiligten Büros sowie mit dem Aufraggeber.
Mit der Bearbeitung der Aufgabe ist unmittelbar nach Auftragserteilung voraussichtlich ab Oktober 2014 zu beginnen. Die Planungsphase muss Ende März/April 2015 abgeschlossen sein, um direkt im Anschluss bei der Vorbereitung der Vergabe mitzuwirken. Das Gesamtprojekt Boulevard Kampstraße „Bauabschnitte IV und V“ muss spätestens Ende 2018 komplett umgesetzt sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-09.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-07-09
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Auftragsbekanntmachung
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