Planung eines Lichtbandes als technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen – Aussenbeleuchtungsanlagen)

Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund

Die Umgestaltung des Bereiches Kampstraße/Brüderweg ist eine der zentralen Ent-wicklungsmaßnahmen zur Stärkung der City. Nach einem Entwurf des Architekturbüros Fritschi entsteht hier der Boulevard Kampstraße. Das Architekturbüro erstellt die Ausführungsplanung der Freianlagen und koordiniert die Planung der Baumaßnahmen. Im Rahmen des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung City“ wird die Baumaßnahme aus Städtebauförderungsmitteln des Landes und des Bundes gefördert. Die Realisierung erfolgt in zeitversetzten Bauabschnitten. Die Bauabschnitte I und III sind fertig gestellt. Der II. Bauabschnitt befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Aufgrund des guten Fortschrittes der ersten drei Baubereiche, sollen nun die Bauab-schnitte IV und V folgen. Diese umfassen die Kampstraße und den Bereich Friedhof von der Katharinenstraße bis zum Brüderweg. Die Bauabschnitte IV und V stellen den Gestaltungsschwerpunkt der Gesamtplanung dar. Wesentlicher Bestandteil ist dabei der gradlinig angelegte Promenadenbereich mit Lichtband, Wasserlauf und gereihtem Stadtmobiliar (Lichtpromenade) sowie der Straßenbeleuchtung.
Das Promenadenband weist eine Länge von ca. 540 m auf und ist als dunkelfarbiger 7,80 m breiter Plattenteppich angelegt. Er steht im Kontrast zu den mit heller Oberfläche geplanten seitlichen Bereichen. Er reicht von der Petri- bis zur Reinoldikirche. Die Besonderheit dieses Streifens wird durch den südlich in Längsrichtung angelegten Wasserlauf unterstrichen. Ein weiteres wesentliches Gestaltungselement des Promenadenteppichs ist eine in ca. 4,50 m Höhe an Masten geführte Lichtlinie, für die eine entsprechende Fachplanung zu erstellen ist.
Folgende Planungsleistungen sind zu erbringen:
i) Planung Lichtliniensystem
a. Erstellung eines Projektverlaufsplans mit den durch den AG freigegebenen Terminen für notwendige Meilensteine,
b. Ermittlung und Definition des Lichtlinien-Systemaufbaus, bestehend aus einem geeigneten Mastsystem und den davon zu tragenden Linienelementen unter Berücksichtigung der durch das Architektenbüro Fritschi gemachten Vorgaben zur Form und Ausführung,
c. Ermittlung und Definition des geeigneten Leuchtensystems,
d. Erstellung einer lichttechnischen Berechnung des gesamten Planungsbereichs unter Berücksichtigung der sonstigen Straßenbeleuchtung,
e. Projektierung und Anfertigung aller Planungsunterlagen für die erforderlichen Schaltschränke zum Einbau der Schalt und Steuerungseinrichtungen sowie der Versorgungs- und Verbindungskabel in Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber DEW21,
f. Risikoanalyse unterschiedlicher Unfallszenarien,
g. Erstellung der Konstruktionsunterlagen des Lichtliniensystems mit statischer Berechnung unter Berücksichtigung aller, im öffentlichen Raum zu erwartenden Lastfälle sowie der relevanten Unfallszenarien. Der notwendige Anprallwiderstand im Bereich der Masten ist zu berücksichtigen,
h. Planung und Projektierung von optionalen Sondernutzungen des Licht-liniensystems wie z. B. Stromversorgungseinrichtungen, Kamerasystemen Abfallbehälter oder ähnlichem,
i. Erstellung von rechtssicheren Ausschreibungsunterlagen nach VOB für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Lichtliniensystems sowie aller erforderlichen Kabel und Schalteinrichtungen, die den Forderungen des Fördergebers genügen,
j. Erstellung einer lichttechnischen Computeranimation (3 D Rendering) mit dem Programm Dialux,
k. Erstellung einer umfassenden Folgekostenbetrachtung (z. B. Betriebs- und Instandhaltungskosten).
Die Lichtpromenade umfasst das gesamte Umfeld des oben beschriebenen Lichtbandes. In diesem Bereich ist eine an die Bestandsflächen angepasste Straßenbeleuchtung zu planen. Folgende Planungsleistungen sind zu erbringen:
ii) Planung Straßenbeleuchtung
a. Ermittlung und Definition der geeigneten Leuchtsysteme unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Straßenbeleuchtung in enger Absprache mit dem zuständigen Fachteam im Tiefbauamt,
b. Erstellung einer lichttechnischen Computeranimation (3 D Rendering) mit dem Programm Dialux,
c. Erstellung einer lichttechnischen Berechnung des gesamten Planungsbereichs unter Berücksichtigung des Lichtliniensystems.
Die Angaben machen deutlich, dass die Gestaltung des Lichtbandes und der Straßenbeleuchtung im Wesentlichen vorgegeben ist. Eine Weiterentwicklung sowie ggf. erforderliche Anpassungen müssen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Architekturbüro, das die Gesamtgestaltungsmaßnahme plant, erfolgen.
An das Lichtband und die Straßenbeleuchtung werden eine Reihe von Anforderungen gestellt, die im Rahmen der Fachplanung zu lösen sind. Dieses sind u. a.:
iii) Leitlinien der Planung
a. Homogener Verlauf der Leuchtintensität auf der gesamten Linienstrecke. Schattenbereiche sind zu vermeiden,
b. Die Verwendung einer zylindrischen Form für die Lichtlinienelemente, würde den Vorstellungen des Architekten entgegenkommen,
c. Der Mastabstand der Lichtlinie beträgt 8 m und berücksichtigt die besonderen Belange an die Abwicklung der Anlieger- und Anlieferverkehre,
d. Lichtlinie ist unterbrechungsfrei,
e. Das Lichtband erzeugt eine symmetrische Abstrahlung in Bodenrichtung,
f. Das Lichtband wird mit LED Technik betrieben,
g. LED Module sowie die elektronischen Vorschaltgeräte müssen getrennt voneinander austauschbar sein,
h. Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen wartungsfreundlich gestaltet sein,
i. Beleuchtungssituation im Planungsbereich ist nach EN 13201-2 zu ermitteln und zu berücksichtigen,
j. Für das Lichtliniensystem sind keinerlei Farbwechsel geplant. (monochrom 4 000 K )
Ziel der Fachplanung muss eine baulich ausgereifte Lösung für das Lichtband sein, die allen genannten Anforderungen gerecht wird. Eingeschlossen sind dabei alle Nebenanlagen wie Steuereinrichtungen und Schaltschränke
Eine besonders wichtige Voraussetzung ist außerdem eine gute, enge sowie zeitori-entierte Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen an der Planung beteiligten Büros sowie mit dem Aufraggeber.
Mit der Bearbeitung der Aufgabe ist unmittelbar nach Auftragserteilung voraussichtlich ab Oktober 2014 zu beginnen. Die Planungsphase muss Ende März/April 2015 abgeschlossen sein, um direkt im Anschluss bei der Vorbereitung der Vergabe mitzuwirken. Das Gesamtprojekt Boulevard Kampstraße „Bauabschnitte IV und V“ muss spätestens Ende 2018 komplett umgesetzt sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Menge oder Umfang:
Die anrechenbaren Kosten für die Fachplanung (Kostengruppe 530) Teilen sich auf in die Bereicha) Lichtliniensystem 860 252,28 EURGefordert wird die ausführungsreife Planung eines Lichtliniensystems für die Bauabschnitte IV a/b und V Boulevard Kampstraße als Fachplanung (Teil 3 HOAI /Abschnitt 3 technische Ausrüstung, Honorarzone 2 Anfang) Grundleistungen technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI und Anlage 15:Technische Ausrüstung für die Kostengruppe 530. Dabei kann auf bereits vorliegende Grundlagen und Planungen zurückgegriffen werden, so dass von hier folgende prozentuale Verteilung vorgegeben wird:Lph. 1 Grundlagenermittlung 1 % von 2 %Lph. 2 Vorplanung 5 % von 9 %Lph. 3 Entwurfsplanung 12 % von 17 %Lph. 4 Genehmigungsplanung 0 % von 2 %Lph. 5 Ausführungsplanung 22 % von 22 %Lph. 6 Vorbereitung der Vergabe 7 % von 7 %Lph. 7 Mitwirkung bei der Vergabe 5 % von 5 %Lph. 8 Bauoberleitung 18 % von 35 %Lph. 9 Objektbetreuung und Dokumentation 1 % von 1 %....Summe: 71 % von 100 %b) Straßenbeleuchtung 515 709,40 EURGefordert wird die Planung der Straßenbeleuchtung für die Bauabschnitte IV a/b und V Boulevard Kampstraße als Fachplanung (Teil 3 HOAI /Abschnitt 3 technische Ausrüstung, Honorarzone 2 Anfang) Grundleistungen technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI und Anlage 15:Technische Ausrüstung für die Kostengruppe 530. Dabei kann auf bereits vorliegen-de Grundlagen und Planungen zurückgegriffen werden, so dass von hier folgende prozentuale Verteilung vorgegeben wird:Lph. 1 Grundlagenermittlung 0 % von 2 %Lph. 2 Vorplanung 0 % von 9 %Lph. 3 Entwurfsplanung 17% von 17 %Lph. 4 Genehmigungsplanung 0 % von 2 %Lph. 5 Ausführungsplanung 0 % von 22 %Lph. 6 Vorbereitung der Vergabe 0 % von 7 %Lph. 7 Mitwirkung bei der Vergabe 0 % von 5 %Lph. 8 Bauoberleitung 0 % von 35 %Lph. 9 Objektbetreuung und Dokumentation 1 % von 1 %Summe: 18 % von 100 %.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund
Postanschrift: Viktoriastr. 15
Postleitzahl: 44122
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de 🌏
E-Mail: mbartz@stadtdo.de 📧
Telefon: +49 2315024633 📞
Fax: +49 2315010091 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 132-236565
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 -IR 12.02.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden. Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen, da sich hieraus zusätzlich die Kriterienbewertung ergibt. Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss. Die Präsentationen werden mit den Aufforderungen zur Angebotsabgabe konkretisiert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Umgestaltung des Bereiches Kampstraße/Brüderweg ist eine der zentralen Ent-wicklungsmaßnahmen zur Stärkung der City. Nach einem Entwurf des Architekturbüros Fritschi entsteht hier der Boulevard Kampstraße. Das Architekturbüro erstellt die Ausführungsplanung der Freianlagen und koordiniert die Planung der Baumaßnahmen. Im Rahmen des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung City“ wird die Baumaßnahme aus Städtebauförderungsmitteln des Landes und des Bundes gefördert. Die Realisierung erfolgt in zeitversetzten Bauabschnitten. Die Bauabschnitte I und III sind fertig gestellt. Der II. Bauabschnitt befindet sich derzeit in der Umsetzung.
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Aufgrund des guten Fortschrittes der ersten drei Baubereiche, sollen nun die Bauab-schnitte IV und V folgen. Diese umfassen die Kampstraße und den Bereich Friedhof von der Katharinenstraße bis zum Brüderweg. Die Bauabschnitte IV und V stellen den Gestaltungsschwerpunkt der Gesamtplanung dar. Wesentlicher Bestandteil ist dabei der gradlinig angelegte Promenadenbereich mit Lichtband, Wasserlauf und gereihtem Stadtmobiliar (Lichtpromenade) sowie der Straßenbeleuchtung.
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Das Promenadenband weist eine Länge von ca. 540 m auf und ist als dunkelfarbiger 7,80 m breiter Plattenteppich angelegt. Er steht im Kontrast zu den mit heller Oberfläche geplanten seitlichen Bereichen. Er reicht von der Petri- bis zur Reinoldikirche. Die Besonderheit dieses Streifens wird durch den südlich in Längsrichtung angelegten Wasserlauf unterstrichen. Ein weiteres wesentliches Gestaltungselement des Promenadenteppichs ist eine in ca. 4,50 m Höhe an Masten geführte Lichtlinie, für die eine entsprechende Fachplanung zu erstellen ist.
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Folgende Planungsleistungen sind zu erbringen:
i) Planung Lichtliniensystem
a. Erstellung eines Projektverlaufsplans mit den durch den AG freigegebenen Terminen für notwendige Meilensteine,
b. Ermittlung und Definition des Lichtlinien-Systemaufbaus, bestehend aus einem geeigneten Mastsystem und den davon zu tragenden Linienelementen unter Berücksichtigung der durch das Architektenbüro Fritschi gemachten Vorgaben zur Form und Ausführung,
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c. Ermittlung und Definition des geeigneten Leuchtensystems,
d. Erstellung einer lichttechnischen Berechnung des gesamten Planungsbereichs unter Berücksichtigung der sonstigen Straßenbeleuchtung,
e. Projektierung und Anfertigung aller Planungsunterlagen für die erforderlichen Schaltschränke zum Einbau der Schalt und Steuerungseinrichtungen sowie der Versorgungs- und Verbindungskabel in Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber DEW21,
f. Risikoanalyse unterschiedlicher Unfallszenarien,
g. Erstellung der Konstruktionsunterlagen des Lichtliniensystems mit statischer Berechnung unter Berücksichtigung aller, im öffentlichen Raum zu erwartenden Lastfälle sowie der relevanten Unfallszenarien. Der notwendige Anprallwiderstand im Bereich der Masten ist zu berücksichtigen,
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h. Planung und Projektierung von optionalen Sondernutzungen des Licht-liniensystems wie z. B. Stromversorgungseinrichtungen, Kamerasystemen Abfallbehälter oder ähnlichem,
i. Erstellung von rechtssicheren Ausschreibungsunterlagen nach VOB für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Lichtliniensystems sowie aller erforderlichen Kabel und Schalteinrichtungen, die den Forderungen des Fördergebers genügen,
j. Erstellung einer lichttechnischen Computeranimation (3 D Rendering) mit dem Programm Dialux,
k. Erstellung einer umfassenden Folgekostenbetrachtung (z. B. Betriebs- und Instandhaltungskosten).
Die Lichtpromenade umfasst das gesamte Umfeld des oben beschriebenen Lichtbandes. In diesem Bereich ist eine an die Bestandsflächen angepasste Straßenbeleuchtung zu planen. Folgende Planungsleistungen sind zu erbringen:
ii) Planung Straßenbeleuchtung
a. Ermittlung und Definition der geeigneten Leuchtsysteme unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Straßenbeleuchtung in enger Absprache mit dem zuständigen Fachteam im Tiefbauamt,
b. Erstellung einer lichttechnischen Computeranimation (3 D Rendering) mit dem Programm Dialux,
c. Erstellung einer lichttechnischen Berechnung des gesamten Planungsbereichs unter Berücksichtigung des Lichtliniensystems.
Die Angaben machen deutlich, dass die Gestaltung des Lichtbandes und der Straßenbeleuchtung im Wesentlichen vorgegeben ist. Eine Weiterentwicklung sowie ggf. erforderliche Anpassungen müssen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Architekturbüro, das die Gesamtgestaltungsmaßnahme plant, erfolgen.
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An das Lichtband und die Straßenbeleuchtung werden eine Reihe von Anforderungen gestellt, die im Rahmen der Fachplanung zu lösen sind. Dieses sind u. a.:
iii) Leitlinien der Planung
a. Homogener Verlauf der Leuchtintensität auf der gesamten Linienstrecke. Schattenbereiche sind zu vermeiden,
b. Die Verwendung einer zylindrischen Form für die Lichtlinienelemente, würde den Vorstellungen des Architekten entgegenkommen,
c. Der Mastabstand der Lichtlinie beträgt 8 m und berücksichtigt die besonderen Belange an die Abwicklung der Anlieger- und Anlieferverkehre,
d. Lichtlinie ist unterbrechungsfrei,
e. Das Lichtband erzeugt eine symmetrische Abstrahlung in Bodenrichtung,
f. Das Lichtband wird mit LED Technik betrieben,
g. LED Module sowie die elektronischen Vorschaltgeräte müssen getrennt voneinander austauschbar sein,
h. Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen wartungsfreundlich gestaltet sein,
i. Beleuchtungssituation im Planungsbereich ist nach EN 13201-2 zu ermitteln und zu berücksichtigen,
j. Für das Lichtliniensystem sind keinerlei Farbwechsel geplant. (monochrom 4 000 K )
Ziel der Fachplanung muss eine baulich ausgereifte Lösung für das Lichtband sein, die allen genannten Anforderungen gerecht wird. Eingeschlossen sind dabei alle Nebenanlagen wie Steuereinrichtungen und Schaltschränke
Eine besonders wichtige Voraussetzung ist außerdem eine gute, enge sowie zeitori-entierte Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen an der Planung beteiligten Büros sowie mit dem Aufraggeber.
Mit der Bearbeitung der Aufgabe ist unmittelbar nach Auftragserteilung voraussichtlich ab Oktober 2014 zu beginnen. Die Planungsphase muss Ende März/April 2015 abgeschlossen sein, um direkt im Anschluss bei der Vorbereitung der Vergabe mitzuwirken. Das Gesamtprojekt Boulevard Kampstraße „Bauabschnitte IV und V“ muss spätestens Ende 2018 komplett umgesetzt sein.
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Menge oder Umfang:
Die anrechenbaren Kosten für die Fachplanung (Kostengruppe 530) Teilen sich auf in die Bereich
a) Lichtliniensystem 860 252,28 EUR
Gefordert wird die ausführungsreife Planung eines Lichtliniensystems für die Bauabschnitte IV a/b und V Boulevard Kampstraße als Fachplanung (Teil 3 HOAI /Abschnitt 3 technische Ausrüstung, Honorarzone 2 Anfang) Grundleistungen technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI und Anlage 15:
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Technische Ausrüstung für die Kostengruppe 530. Dabei kann auf bereits vorliegende Grundlagen und Planungen zurückgegriffen werden, so dass von hier folgende prozentuale Verteilung vorgegeben wird:
Lph. 1 Grundlagenermittlung 1 % von 2 %
Lph. 2 Vorplanung 5 % von 9 %
Lph. 3 Entwurfsplanung 12 % von 17 %
Lph. 4 Genehmigungsplanung 0 % von 2 %
Lph. 5 Ausführungsplanung 22 % von 22 %
Lph. 6 Vorbereitung der Vergabe 7 % von 7 %
Lph. 7 Mitwirkung bei der Vergabe 5 % von 5 %
Lph. 8 Bauoberleitung 18 % von 35 %
Lph. 9 Objektbetreuung und Dokumentation 1 % von 1 %....
Summe: 71 % von 100 %
b) Straßenbeleuchtung 515 709,40 EUR
Gefordert wird die Planung der Straßenbeleuchtung für die Bauabschnitte IV a/b und V Boulevard Kampstraße als Fachplanung (Teil 3 HOAI /Abschnitt 3 technische Ausrüstung, Honorarzone 2 Anfang) Grundleistungen technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI und Anlage 15:
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Technische Ausrüstung für die Kostengruppe 530. Dabei kann auf bereits vorliegen-de Grundlagen und Planungen zurückgegriffen werden, so dass von hier folgende prozentuale Verteilung vorgegeben wird:
Lph. 1 Grundlagenermittlung 0 % von 2 %
Lph. 2 Vorplanung 0 % von 9 %
Lph. 3 Entwurfsplanung 17% von 17 %
Lph. 5 Ausführungsplanung 0 % von 22 %
Lph. 6 Vorbereitung der Vergabe 0 % von 7 %
Lph. 7 Mitwirkung bei der Vergabe 0 % von 5 %
Lph. 8 Bauoberleitung 0 % von 35 %
Lph. 9 Objektbetreuung und Dokumentation 1 % von 1 %
Summe: 18 % von 100 %.
Referenznummer: 190366-0008-F022/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise gemäß III 2.1) bis III 2.3) sind in einem Bewerbungsformular zusammengefasst. Diese erhalten Sie auf schriftliche Anforderung oder per Mail, bei der Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Viktoriastraße 15, 44137 Dortmund unter Benennung des Projekttitels „TGA Boulevard Kampstraße Beleuchtung“. Das Bewerbungsformular ist vollständig vom Bewerber auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu versehen und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigtem Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Einreichung der Bewerbungen hat auf dem Postweg als Original in Papierform zu erfolgen. Eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 lit. a-g und Abs. 9 lit. a-e VOF und § 13 Abs. 1 TVgG NRW vorliegen, eine Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Firmen und/oder beteiligten Büros und eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4, 18 und 19 TVgG NRW sind beizubringen (siehe Vordruck).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bewerber haben Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ent-sprechend § 5 Abs. 4 VOF durch Vorlage der Nachweise A-F zu belegen.
A) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Mind. 2 000 000 EUR für Personen- und 1 500 000 EUR Sach-/ und Vermögensschäden),
B) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
C) Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens bzw. der Zweigstelle, die das Angebot abgibt,
D) Nachweis Eintrag beim zuständigen Registergericht oder Eigenerklärung, falls kein Eintrag vorliegt,
E) Angaben über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2011-2013),
F) Honorarumsatz für die TGA-Planung Beleuchtung der letzten 3 Jahre (2011-2013).
Bitte beachten Sie, dass die Nachweise B) und C) nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurück berechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Verlängerung der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge.
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Bitte reichen Sie die Unterlagen in doppelter Ausfertigung ein. Zur Vereinfachung der Bearbeitung bitten wir um die Einhaltung der oben aufgeführten Reihenfolge und entsprechende Gliederung
Mindeststandards: Die Mindeststandards können dem Bewerbungsbogen entnommen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Nachweise gem. VOF § 5 Abs. (5) a-f, h sind mit der Bewerbung abzugeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden siehe Bewerbungsformblatt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI in der Fassung 2013.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Doppelbewerbungen verschiedener Standorte eines Unternehmens sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbungen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschafen. Werden Teilleistungen an Nachunternehmer vergeben, ist den Bewerbungsunterlagen eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizufügen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen stufenweise entsprechend dem Leistungsbild des § 55 HOAI zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt, soweit die Fortführung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme gesichert ist.
Dabei werden zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013, § 55 als Projektstufe 1, einschließlich Kostenberechnung gemäß DIN 276 sowie die der besonderen Leistung Folgekostenermittlung beauftragt.
Die Vergabe der weiteren Stufen erfolgt in Schritten mit der Projektstufe 2 (Leistungsphasen 5, 6, 7 (nur techn. Prüfung) und 8) und optional der Projektstufe 3 (Leistungsphase 9).
Aus der stufenweisen Beauftragung ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere, bzw. zusätzliche Vergütung.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§ 58 Abs. 2 Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Alle in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tage der Auslobung über ein Diplomzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise nach den in § 19 VOF (Qualifikation des Auftragnehmers) genannten Kriterien verfügen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit- Erfüllung der zusätzlichen Bewertungskriterien. Die Bewertung und Gewichtung ist dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Bei gleicher Punktzahl von Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren. Die Auslosung wird durch die am Verfahren nicht beteiligte Submissionsstelle des Vergabe- und Beschaffungszentrums durchgeführt.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Matthias Bartz
Internetadresse: www.dortmund.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 190366-0008-F022/14
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 -IR 12.02.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen, da sich hieraus zusätzlich die Kriterienbewertung ergibt. Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss.
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Die Präsentationen werden mit den Aufforderungen zur Angebotsabgabe konkretisiert.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.de 📧
Telefon: +49 2931822197 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-arnsberg.de 🌏
Fax: +49 0293182400159 📠
Name: s. o.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 132-236565 (2014-07-09)