Planung und Neubau sowie Vorfinanzierung von 5 Kindertagesstätten mit einem Richtwert von je 110 KITA Plätzen an den 5 Standorten: H.-Löscher-Straße/G.-Haumtmann-Straße, 39108 Magdeburg, verlängerte Friedrich-Ebert-Straße/Struvestraße, 39114 Magdeburg, Wiener Straße, 39112 Magdeburg, Georg-Kaiser-Straße, 39116 Magdeburg, Coquistraßes, 39104 Magdeburg. Die Vergabe erfolgt nach dem Maximalprinzip. Für das feststehende Budget von 2 000 000 EUR brutto je KITA Standort wird eine möglichst hohe Anzahl an KITA-Plätzen bei möglichst geringem Wärmebedarf, Strombedarf und Investition pro KITA-Platz erwartet. Das feste Budget von 2 000 000 EUR brutto je KITA Standort darf unterschritten werden, aber nicht überschritten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Kindergärten
Menge oder Umfang:
Auftragsgegenstand sind Bau- und Planungsleistungen für 5 Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Magdeburg (Bauauftrag im Sinne des § 1 Abs. 1 VOB/A EG).Die neu zu errichtenden KITAs dienen zunächst als Ausweichquartier für den Zeitraum, in dem bereits vorhandene weitere KITAs in der Landeshauptstadt Magdeburg auf der Grundlage des STARK III Programms energetisch saniert werden sollen.Nach Erreichung der energetischen Ziele durch Sanierung der vorhandenen KITAs dienen die 5 neu errichteten KITAs der Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Kinderbetreuung.Das vorliegende Vergabeverfahren ist am Maximalprinzip orientiert und stellt damit – soweit ersichtlich – deutschlandweit ein Pilotverfahren im Baubereich dar. Als Budget für die Realisierung der 5 KITAs steht ein Betrag in Höhe von 2 000 000 EUR brutto je KITA-Standort zur Verfügung. Es handelt sich um jeweils ein Darlehen pro Standort, das die Landeshauptstadt Magdeburg im Rahmen ihrer haushaltsrechtlichen Möglichkeiten bei der KfW aufnimmt. Die Planungs- und Baukosten werden dabei durch den Auftragnehmer vorfinanziert.Mit diesem Budget soll unter Zugrundelegung weiterer Zuschlagskriterien eine möglichst hohe Anzahl an KITA Plätzen erreicht werden, wobei nach den Vorgaben der Landeshauptstadt Magdeburg mindestens 550 KITA Plätze wünschenswert sind. Als Richtwert sollen pro Standort 110 Plätze entstehen. Nicht der Preis wird minimiert, sondern die Anzahl der KITA Plätze wird maximiert.Die Anwendung dieses Maximalprinzips ist nach der Rechtsprechung des Vergabesenates des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zulässig (OLG Naumburg, Beschluss vom 5.12.2008 – 1 Verg 9/08). Dem hat sich auch die Vergabekammer Schleswig-Holstein im Beschluss vom 08.10.2010 – VK SH 14/10 Seite 14/15 angeschlossen.Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Dokumenten „Funktionalausschreibung und Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb – Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ sowie „Beschreibung des Vergleichmodels zur Bewertung von Angeboten zur Errichtung von Ersatzneubauten von Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Magdeburg“, die an die Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“ versandt werden.Zur Nutzung von Synergieeffekten erfolgt die Beauftragung in Form eines Globalpauschalvertrages über alle 5 KITA-Standorte.Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 403 361,34 EUR.
Auftragsgegenstand sind Bau- und Planungsleistungen für 5 Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Magdeburg (Bauauftrag im Sinne des § 1 Abs. 1 VOB/A EG).Die neu zu errichtenden KITAs dienen zunächst als Ausweichquartier für den Zeitraum, in dem bereits vorhandene weitere KITAs in der Landeshauptstadt Magdeburg auf der Grundlage des STARK III Programms energetisch saniert werden sollen.Nach Erreichung der energetischen Ziele durch Sanierung der vorhandenen KITAs dienen die 5 neu errichteten KITAs der Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Kinderbetreuung.Das vorliegende Vergabeverfahren ist am Maximalprinzip orientiert und stellt damit – soweit ersichtlich – deutschlandweit ein Pilotverfahren im Baubereich dar. Als Budget für die Realisierung der 5 KITAs steht ein Betrag in Höhe von 2 000 000 EUR brutto je KITA-Standort zur Verfügung. Es handelt sich um jeweils ein Darlehen pro Standort, das die Landeshauptstadt Magdeburg im Rahmen ihrer haushaltsrechtlichen Möglichkeiten bei der KfW aufnimmt. Die Planungs- und Baukosten werden dabei durch den Auftragnehmer vorfinanziert.Mit diesem Budget soll unter Zugrundelegung weiterer Zuschlagskriterien eine möglichst hohe Anzahl an KITA Plätzen erreicht werden, wobei nach den Vorgaben der Landeshauptstadt Magdeburg mindestens 550 KITA Plätze wünschenswert sind. Als Richtwert sollen pro Standort 110 Plätze entstehen. Nicht der Preis wird minimiert, sondern die Anzahl der KITA Plätze wird maximiert.Die Anwendung dieses Maximalprinzips ist nach der Rechtsprechung des Vergabesenates des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zulässig (OLG Naumburg, Beschluss vom 5.12.2008 – 1 Verg 9/08). Dem hat sich auch die Vergabekammer Schleswig-Holstein im Beschluss vom 08.10.2010 – VK SH 14/10 Seite 14/15 angeschlossen.Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Dokumenten „Funktionalausschreibung und Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb – Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ sowie „Beschreibung des Vergleichmodels zur Bewertung von Angeboten zur Errichtung von Ersatzneubauten von Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Magdeburg“, die an die Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“ versandt werden.Zur Nutzung von Synergieeffekten erfolgt die Beauftragung in Form eines Globalpauschalvertrages über alle 5 KITA-Standorte.Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 403 361,34 EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Kindergärten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement
Postanschrift: Gerhart-Hauptmann-Straße 24-26
Postleitzahl: 39108
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.magdeburg.de🌏
E-Mail: chris.wasser@kgm.magdeburg.de📧
Telefon: +49 3915405722📞
Fax: +49 3915405798 📠
Allgemeine Fragen zum Verfahren sind an Herrn Chris Wasser, Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement zu stellen und werden von dort beantwortet: chris.wasser@kgm.magdeburg.de
Technische und betriebswirtschaftliche Fragen zum Verfahren sind an Herrn Drobnik, nymoen strategieberatung zu stellen und werden von dort beantwortet: drobnik@nymoen-strategieberatung.de
Juristische Fragen zum Verfahren sind an Herrn Leinenbach, Wirtschaftskanzlei Leinenbach zu stellen und werden von dort beantwortet: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de
Allgemeine Fragen zum Verfahren sind an Herrn Chris Wasser, Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement zu stellen und werden von dort beantwortet: chris.wasser@kgm.magdeburg.de
Technische und betriebswirtschaftliche Fragen zum Verfahren sind an Herrn Drobnik, nymoen strategieberatung zu stellen und werden von dort beantwortet: drobnik@nymoen-strategieberatung.de
Juristische Fragen zum Verfahren sind an Herrn Leinenbach, Wirtschaftskanzlei Leinenbach zu stellen und werden von dort beantwortet: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung und Neubau sowie Vorfinanzierung von 5 Kindertagesstätten mit einem Richtwert von je 110 KITA Plätzen an den 5 Standorten:
Die Vergabe erfolgt nach dem Maximalprinzip. Für das feststehende Budget von 2 000 000 EUR brutto je KITA Standort wird eine möglichst hohe Anzahl an KITA-Plätzen bei möglichst geringem Wärmebedarf, Strombedarf und Investition pro KITA-Platz erwartet. Das feste Budget von 2 000 000 EUR brutto je KITA Standort darf unterschritten werden, aber nicht überschritten werden.
Die Vergabe erfolgt nach dem Maximalprinzip. Für das feststehende Budget von 2 000 000 EUR brutto je KITA Standort wird eine möglichst hohe Anzahl an KITA-Plätzen bei möglichst geringem Wärmebedarf, Strombedarf und Investition pro KITA-Platz erwartet. Das feste Budget von 2 000 000 EUR brutto je KITA Standort darf unterschritten werden, aber nicht überschritten werden.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Auftragsgegenstand sind Bau- und Planungsleistungen für 5 Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Magdeburg (Bauauftrag im Sinne des § 1 Abs. 1 VOB/A EG).
Die neu zu errichtenden KITAs dienen zunächst als Ausweichquartier für den Zeitraum, in dem bereits vorhandene weitere KITAs in der Landeshauptstadt Magdeburg auf der Grundlage des STARK III Programms energetisch saniert werden sollen.
Nach Erreichung der energetischen Ziele durch Sanierung der vorhandenen KITAs dienen die 5 neu errichteten KITAs der Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Kinderbetreuung.
Das vorliegende Vergabeverfahren ist am Maximalprinzip orientiert und stellt damit – soweit ersichtlich – deutschlandweit ein Pilotverfahren im Baubereich dar. Als Budget für die Realisierung der 5 KITAs steht ein Betrag in Höhe von 2 000 000 EUR brutto je KITA-Standort zur Verfügung. Es handelt sich um jeweils ein Darlehen pro Standort, das die Landeshauptstadt Magdeburg im Rahmen ihrer haushaltsrechtlichen Möglichkeiten bei der KfW aufnimmt. Die Planungs- und Baukosten werden dabei durch den Auftragnehmer vorfinanziert.
Das vorliegende Vergabeverfahren ist am Maximalprinzip orientiert und stellt damit – soweit ersichtlich – deutschlandweit ein Pilotverfahren im Baubereich dar. Als Budget für die Realisierung der 5 KITAs steht ein Betrag in Höhe von 2 000 000 EUR brutto je KITA-Standort zur Verfügung. Es handelt sich um jeweils ein Darlehen pro Standort, das die Landeshauptstadt Magdeburg im Rahmen ihrer haushaltsrechtlichen Möglichkeiten bei der KfW aufnimmt. Die Planungs- und Baukosten werden dabei durch den Auftragnehmer vorfinanziert.
Mit diesem Budget soll unter Zugrundelegung weiterer Zuschlagskriterien eine möglichst hohe Anzahl an KITA Plätzen erreicht werden, wobei nach den Vorgaben der Landeshauptstadt Magdeburg mindestens 550 KITA Plätze wünschenswert sind. Als Richtwert sollen pro Standort 110 Plätze entstehen. Nicht der Preis wird minimiert, sondern die Anzahl der KITA Plätze wird maximiert.
Mit diesem Budget soll unter Zugrundelegung weiterer Zuschlagskriterien eine möglichst hohe Anzahl an KITA Plätzen erreicht werden, wobei nach den Vorgaben der Landeshauptstadt Magdeburg mindestens 550 KITA Plätze wünschenswert sind. Als Richtwert sollen pro Standort 110 Plätze entstehen. Nicht der Preis wird minimiert, sondern die Anzahl der KITA Plätze wird maximiert.
Die Anwendung dieses Maximalprinzips ist nach der Rechtsprechung des Vergabesenates des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zulässig (OLG Naumburg, Beschluss vom 5.12.2008 – 1 Verg 9/08). Dem hat sich auch die Vergabekammer Schleswig-Holstein im Beschluss vom 08.10.2010 – VK SH 14/10 Seite 14/15 angeschlossen.
Die Anwendung dieses Maximalprinzips ist nach der Rechtsprechung des Vergabesenates des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zulässig (OLG Naumburg, Beschluss vom 5.12.2008 – 1 Verg 9/08). Dem hat sich auch die Vergabekammer Schleswig-Holstein im Beschluss vom 08.10.2010 – VK SH 14/10 Seite 14/15 angeschlossen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Dokumenten „Funktionalausschreibung und Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb – Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ sowie „Beschreibung des Vergleichmodels zur Bewertung von Angeboten zur Errichtung von Ersatzneubauten von Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Magdeburg“, die an die Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“ versandt werden.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Dokumenten „Funktionalausschreibung und Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb – Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ sowie „Beschreibung des Vergleichmodels zur Bewertung von Angeboten zur Errichtung von Ersatzneubauten von Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Magdeburg“, die an die Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“ versandt werden.
Zur Nutzung von Synergieeffekten erfolgt die Beauftragung in Form eines Globalpauschalvertrages über alle 5 KITA-Standorte.
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 403 361,34 EUR.
Referenznummer: 14/60
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben für den Teilnahmeantrag die vom Auftraggeber ausgereichten Formblätter zu verwenden und im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“ zurückzureichen.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben für den Teilnahmeantrag die vom Auftraggeber ausgereichten Formblätter zu verwenden und im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“ zurückzureichen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“. Hinsichtlich der von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden und von Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer anzugeben unter Angabe der zu präqualifizierende Stelle. Die Angaben zu den Projektreferenzen und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, sind auch für diese die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ auf Anlagen verwiesen wird, sind diese von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft durchzunummerieren und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Des Weiteren sind die nach der „Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ notwendigen Formulare und Eigenerklärungen (Anlagen 1 bis 6 zur Verordnung) ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“. Hinsichtlich der von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden und von Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer anzugeben unter Angabe der zu präqualifizierende Stelle. Die Angaben zu den Projektreferenzen und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, sind auch für diese die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ auf Anlagen verwiesen wird, sind diese von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft durchzunummerieren und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Des Weiteren sind die nach der „Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ notwendigen Formulare und Eigenerklärungen (Anlagen 1 bis 6 zur Verordnung) ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.
Soweit keine Präqualifikation gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung“ folgende Angaben zu machen:
— Eintragung in das Berufsregister;
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verpfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben zu Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben für den Teilnahmeantrag die vom Auftraggeber ausgereichten Formblätter zu verwenden und im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“ zurückzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben für den Teilnahmeantrag die vom Auftraggeber ausgereichten Formblätter zu verwenden und im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“ zurückzureichen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“. Hinsichtlich der von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden und von Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer anzugeben unter Angabe der zu präqualifizierende Stelle. Die Angaben zu den Projektreferenzen und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, sind auch für diese die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ auf Anlagen verwiesen wird, sind diese von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft durchzunummerieren und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Des Weiteren sind die nach der „Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ notwendigen Formulare und Eigenerklärungen (Anlagen 1 bis 6 zur Verordnung) ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Einzelheiten ergeben sich aus der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“. Hinsichtlich der von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden und von Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer anzugeben unter Angabe der zu präqualifizierende Stelle. Die Angaben zu den Projektreferenzen und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, sind auch für diese die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ auf Anlagen verwiesen wird, sind diese von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft durchzunummerieren und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Des Weiteren sind die nach der „Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ notwendigen Formulare und Eigenerklärungen (Anlagen 1 bis 6 zur Verordnung) ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.
Soweit keine Präqualifikation gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung“ folgende Angaben zu machen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013), soweit er Planungs- und Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013), soweit er Planungs- und Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
— Referenzbescheinigungen zu in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013) einschließlich des laufenden Jahres erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß den Ziffern 2.1 bis 2.3 mit Angaben in Anlehnung an das Formular „Muster-Referenzbescheinigung“. Die Wertungsmatrix ist im Dokument „Funktionalausschreibung und Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb – Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Referenzbescheinigungen zu in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013) einschließlich des laufenden Jahres erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß den Ziffern 2.1 bis 2.3 mit Angaben in Anlehnung an das Formular „Muster-Referenzbescheinigung“. Die Wertungsmatrix ist im Dokument „Funktionalausschreibung und Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb – Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ enthalten.
Mindeststandards:
Entsprechend der Vergabe nach dem Maximalprinzip wird vertraglich ein Pauschalfestpreis für die schlüsselfertige und funktionsbereite Planung und Ausführung sowie Zwischenfinanzierung der 5 KITAS verreinbart. Soweit ein niedrigerer Pauschalfestpreis als 2 000 000 EUR brutto je KITA-Standort angeboten wird, müssen hiermit am betroffenen KITA-Standort mindestens 110 KITA-Plätze errichtet werden.
Entsprechend der Vergabe nach dem Maximalprinzip wird vertraglich ein Pauschalfestpreis für die schlüsselfertige und funktionsbereite Planung und Ausführung sowie Zwischenfinanzierung der 5 KITAS verreinbart. Soweit ein niedrigerer Pauschalfestpreis als 2 000 000 EUR brutto je KITA-Standort angeboten wird, müssen hiermit am betroffenen KITA-Standort mindestens 110 KITA-Plätze errichtet werden.
Die Zwischenfinanzierung ist in dem verreinbarten Pauschalfestpreis mit einzurechnen. Die Vergütung wird fällig mit Abnahme der jeweiligen KITA.
Aufgrund der Vorfinanzierung ist es sinnvoll und notwendig, dass die Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits für den Teilnahmewettbewerb eine Finanzierungszusage vorweisen können. Erwartet werden hier marktübliche Finanzierungszusagen, die Präqualifizierungsverfahren noch mit Gremien- und Dokumentenvorbehalt abgegeben werden können. Bei Abgabe des Angebots dürfen derartige Vorbehalte nicht mehr enthalten sein.
Aufgrund der Vorfinanzierung ist es sinnvoll und notwendig, dass die Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits für den Teilnahmewettbewerb eine Finanzierungszusage vorweisen können. Erwartet werden hier marktübliche Finanzierungszusagen, die Präqualifizierungsverfahren noch mit Gremien- und Dokumentenvorbehalt abgegeben werden können. Bei Abgabe des Angebots dürfen derartige Vorbehalte nicht mehr enthalten sein.
Vorzulegen ist eine Finanzierungszusage einer in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes für die Vorfinanzierung der 5 KITAs in Höhe von 10 000 000 EUR brutto.
Fehlende oder den vorstehenden Anforderungen nicht genügende Finanzierungszusagen führen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A EG zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben für den Teilnahmeantrag die vom Auftraggeber ausgereichten Formblätter zu verwenden und im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“ zurückzureichen.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben für den Teilnahmeantrag die vom Auftraggeber ausgereichten Formblätter zu verwenden und im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“ zurückzureichen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“. Hinsichtlich der von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden und von Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer anzugeben unter Angabe der zu präqualifizierende Stelle. Die Angaben zu den Projektreferenzen und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, sind auch für diese die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ auf Anlagen verwiesen wird, sind diese von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft durchzunummerieren und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Des Weiteren sind die nach der „Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ notwendigen Formulare und Eigenerklärungen (Anlagen 1 bis 6 zur Verordnung) ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der „EU-Aufforderung zum Teilnahmeantrag“. Hinsichtlich der von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden und von Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer anzugeben unter Angabe der zu präqualifizierende Stelle. Die Angaben zu den Projektreferenzen und zur verantwortlichen Person sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, sind auch für diese die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ auf Anlagen verwiesen wird, sind diese von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft durchzunummerieren und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Des Weiteren sind die nach der „Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ notwendigen Formulare und Eigenerklärungen (Anlagen 1 bis 6 zur Verordnung) ausgefüllt und unterschrieben mit einzureichen.
Soweit keine Präqualifikation gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung“ folgende Angaben zu machen:
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im jeweiligen Geschäftsbereich tätig sind, in dem die Erbringung der ausgeschriebene Leistung fällt;
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im jeweiligen Geschäftsbereich tätig sind, in dem die Erbringung der ausgeschriebene Leistung fällt;
— Angabe zu der für die Projektleitung auf Seiten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft verantwortlichen Person mit Vor- und Zunamen sowie Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten in Jahren;
— Referenzbescheinigungen zu in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013) einschließlich des laufenden Jahres erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß den Ziffern 2.1 bis 2.3 mit Angaben in Anlehnung an das Formular „Muster-Referenzbescheinigung“. Die Wertungsmatrix ist im Dokument „Funktionalausschreibung und Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb – Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ enthalten.
— Referenzbescheinigungen zu in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013) einschließlich des laufenden Jahres erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß den Ziffern 2.1 bis 2.3 mit Angaben in Anlehnung an das Formular „Muster-Referenzbescheinigung“. Die Wertungsmatrix ist im Dokument „Funktionalausschreibung und Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb – Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb“ enthalten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft; Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % des Bruttoauftragwerts pro KITA ablösbar durch eine unwiderrufliche, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft für Mängelansprüche einer Bank, Sparkasse oder eines anerkannten Kreditversicherers mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union.
Vertragserfüllungsbürgschaft; Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % des Bruttoauftragwerts pro KITA ablösbar durch eine unwiderrufliche, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft für Mängelansprüche einer Bank, Sparkasse oder eines anerkannten Kreditversicherers mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Entsprechend der Vergabe nach dem Maximalprinzip wird vertraglich ein Pauschalfestpreis für die schlüsselfertige und funktionsbereite Planung und Ausführung sowie Zwischenfinanzierung der 5 KITAS verreinbart. Soweit ein niedrigerer Pauschalfestpreis als 2 000 000 EUR brutto je KITA-Standort angeboten wird, müssen hiermit am betroffenen KITA-Standort mindestens 110 KITA-Plätze errichtet werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Entsprechend der Vergabe nach dem Maximalprinzip wird vertraglich ein Pauschalfestpreis für die schlüsselfertige und funktionsbereite Planung und Ausführung sowie Zwischenfinanzierung der 5 KITAS verreinbart. Soweit ein niedrigerer Pauschalfestpreis als 2 000 000 EUR brutto je KITA-Standort angeboten wird, müssen hiermit am betroffenen KITA-Standort mindestens 110 KITA-Plätze errichtet werden.
Die Zwischenfinanzierung ist in dem verreinbarten Pauschalfestpreis mit einzurechnen. Die Vergütung wird fällig mit Abnahme der jeweiligen KITA.
Aufgrund der Vorfinanzierung ist es sinnvoll und notwendig, dass die Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits für den Teilnahmewettbewerb eine Finanzierungszusage vorweisen können. Erwartet werden hier marktübliche FInanzierungszusagen, die Präqualifizierungsverfahren noch mit Gremien- und Dokumentenvorbehalt abgegeben werden können. Bei Abgabe des Angebots dürfen derartige Vorbehalte nicht mehr enthalten sein.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Aufgrund der Vorfinanzierung ist es sinnvoll und notwendig, dass die Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits für den Teilnahmewettbewerb eine Finanzierungszusage vorweisen können. Erwartet werden hier marktübliche FInanzierungszusagen, die Präqualifizierungsverfahren noch mit Gremien- und Dokumentenvorbehalt abgegeben werden können. Bei Abgabe des Angebots dürfen derartige Vorbehalte nicht mehr enthalten sein.
Vorzulegen ist eine Finanzierungszusage einer in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes für die Vorfinanzierung der 5 KITAs in Höhe von 10 000 000 EUR brutto.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit umfassend bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Ergänzend zu den Regelungen der VOB/A EG gelten vorliegend auch die Vorschriften des Landesvergabegesetztes von Sachsen-Anhalt (LVG LSA).
Mittelständische Interessen sind angemessen zu berücksichtigen. Kleine und mittlere Unternehmen werden ausdrücklich aufgefordert, sich im Rahmen von Bietergemeinschaften zu beteiligen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am Vergabeverfahren kleine und mittlere Unternehmen im angemessenen Umfange durch Beteiligung an Teil- und Fachlosen zu berücksichtigen. Die zeitnahe und reibungslose Auftragsabwicklung ist dabei zu gewährleisten. § 13 LVG LSA ist für den Nachunternehmereinsatz zwingend zu beachten.
Mittelständische Interessen sind angemessen zu berücksichtigen. Kleine und mittlere Unternehmen werden ausdrücklich aufgefordert, sich im Rahmen von Bietergemeinschaften zu beteiligen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am Vergabeverfahren kleine und mittlere Unternehmen im angemessenen Umfange durch Beteiligung an Teil- und Fachlosen zu berücksichtigen. Die zeitnahe und reibungslose Auftragsabwicklung ist dabei zu gewährleisten. § 13 LVG LSA ist für den Nachunternehmereinsatz zwingend zu beachten.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-12-08 📅
Öffnungsort: Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement, Beratungsraum EG.
Ort des Eröffnungstermins: Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement, Beratungsraum EG.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-03-03 📅
Datum des Endes: 2016-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14/60
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Fragen zum Verfahren sind an Herrn Chris Wasser, Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement zu stellen und werden von dort beantwortet: chris.wasser@kgm.magdeburg.de
Technische und betriebswirtschaftliche Fragen zum Verfahren sind an Herrn Drobnik, nymoen strategieberatung zu stellen und werden von dort beantwortet: drobnik@nymoen-strategieberatung.de
Juristische Fragen zum Verfahren sind an Herrn Leinenbach, Wirtschaftskanzlei Leinenbach zu stellen und werden von dort beantwortet: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle-Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141536📞
Internetadresse: www.sachsen-anhalt.de🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Leinenbach Wirtschaftskanzlei
Postanschrift: Lennéstraße 3 a
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39112
Telefon: +49 391544866📞
Internetadresse: www.leinenbach-wirtschaftskanzlei.de🌏
Fax: +49 3915448688 📠
Quelle: OJS 2014/S 186-327111 (2014-09-24)
Ergänzende Angaben (2014-10-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 10 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Allgemeine Fragen zum Verfahren sind an Herrn Chris Wasser, Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement zu stellen und werden von dort beantwortet: chris.wasser@kgm.magdeburg.de
Technische und betriebswirtschaftliche Fragen zum Verfahren sind an Herrn Drobnik, nymoen strategieberatung zu stellen und werden von dort beantwortet: drobnik@nymoen-strategieberatung.de
Juristische Fragen zum Verfahren sind an Herrn Leinenbach, Wirtschaftskanzlei Leinenbach zu stellen und werden von dort beantwortet: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de.
Allgemeine Fragen zum Verfahren sind an Herrn Chris Wasser, Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement zu stellen und werden von dort beantwortet: chris.wasser@kgm.magdeburg.de
Technische und betriebswirtschaftliche Fragen zum Verfahren sind an Herrn Drobnik, nymoen strategieberatung zu stellen und werden von dort beantwortet: drobnik@nymoen-strategieberatung.de
Juristische Fragen zum Verfahren sind an Herrn Leinenbach, Wirtschaftskanzlei Leinenbach zu stellen und werden von dort beantwortet: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-27 📅
Name: ARGE 5 KITAs Magdeburg
Postanschrift: Adelheidring 17
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Quelle: OJS 2015/S 071-125685 (2015-04-08)