Um einen möglichst reibungslosen Übergang vom Bau in den Regelbetrieb zu ermöglichen, wurde am Flughafen BER das ORAT-Projekt (Operational Readiness and Airport Transfer) zur Steuerung der operativen Inbetriebnahme aufgesetzt. Operational Readiness (OR) soll die vollständige Betriebsfähigkeit und einen reibungslosen Beginn des Flughafenbetriebs sicherstellen, während Airport Transfer (AT) einen effizienten Umzug von den Altstandorten zum neuen Flughafen zu gewährleisten hat. Insgesamt zielt ORAT also auf eine erfolgreiche Inbetriebnahme des Flughafens unter geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards ab. Das ORAT-Programm gliedert sich in folgende Teilprojekte: 1. Projektmanagement (Strukturierung, Steuerung, Kommunikation des ORAT-Projekts); 2. Prozesse (Nutzerübergreifende Organisation, Abstimmung und abschließende Dokumentation von Flughafenprozessen); 3. Schulungen (Vorbereitung der agierenden Flughafennutzer auf die neuen Anlagen, Systeme und Prozesse); 4. Probebetrieb (Erprobung von Systemen, Anlagen und Prozessen durch operative Flughafennutzer); 5. Umzug (Gebäude-, Vorfeld- und Flugzeugumzug von den Altstandorten zum BER); Der hier zu vergebende Leistungsgegenstand bezieht sich auf Teilprojekt 4 des gesamten ORAT-Projektes: Die Planung, Organisation, operative Durchführung und fachliche Bewertung des Probebetriebs. Im Detail werden die folgenden beiden Leistungen ausgeschrieben. 1. Operative Durchführung des Probebetriebes: Ab etwa sechs Monate vor der Inbetriebnahme des Flughafen BER hat der Auftragnehmer den durch den Auftraggeber konzipierten und mit Stakeholdern abgestimmten Probebetrieb zu planen, zu organisieren und operativ durchzuführen. Der Auftragnehmer hat etwa drei Monate vor Beginn des Probebetriebs seine unten beschriebenen Tätigkeiten zu Vorbereitungszwecken aufzunehmen. Der Probebetrieb selbst hat eine Dauer von ca. sechs Monaten, wird voraussichtlich an zwei Tagen pro Woche durchgeführt und umfasst pro Tag durchschnittlich die Einbindung von etwa 300 Mitarbeitern von 25 verschiedenen Stakeholdern, 500 Komparsen, 5.000 Gepäckstücken und einem 70-köpfigen Logistikteam. Dabei hat der Auftragsnehmer die nachfolgend aufgeführten Arbeiten zu übernehmen: — Fortlaufende Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Durchführung des Probebetriebs, — Erstellung des Tagesprogrammes mit genauem Ablaufplan, Teilnehmer- und Ressourceneinsatz, Anforderungen, Tagesflugplan, fachlichen Inhalten und Logistikbedarf (Probebetriebsszenarien). Dazu ist die detaillierte Abstimmung mit allen Teilnehmern, Infrastrukturbereitstellern, Logistikdienstleistern und dem Auftraggeber notwendig, — Vorbereitung von Spezialprobebetriebstagen (z.B. Nachtprobebetrieb, Massenprobebetrieb und Notfallübungen), — Begehung vor Beginn eines jeden Probebetriebs, um sicherzustellen dass alle für den Probebetrieb notwendigen Anforderungen (Infrastruktur, Systeme, Personal, Logistik) zur Durchführung des Probebetriebs zur Verfügung stehen, — Koordination und Sicherstellung der Umsetzung des Probebetriebsszenarios an jedem Probebetriebstag unter Berücksichtigung aller am Probebetrieb teilnehmenden Stakeholder, — Durchführung des Briefings und De-Briefings vor bzw. nach einem jeden Probebetriebstag. Während des Briefings soll allen Mitarbeitern des Probebetriebs der Ablauf und Inhalt des Tages dargestellt werden; ebenso sind die Aufgaben und Erwartungen der Stakeholder zu beschreiben. Im De-Briefing sollen die Ergebnisse des Tages gemeinsam mit den Stakeholdern zusammengefasst werden, — Erstellung eines Tagesberichtes, in dem die fachlichen und logistischen Ergebnisse eines jeden Probebetriebstages zusammengefasst werden (u.a. auf Basis der Ergebnisse des De-Briefings), — Monatliche Berichterstattung an den Auftraggeber zu den mindestens zehn kritischsten operativen Themen für eine erfolgreiche Inbetriebnahme des Flughafens mit konkreten Lösungs- und Handlungsempfehlungen. 2. Fachliche Bewertung des Probebetriebes: Während des sechsmonatigen Probebetriebs müssen die Flughafenkernprozesse Terminalbetrieb / Landseite, Gepäckabfertigung, Leitstellenbetrieb und Vorfeldbetrieb auf die vollständige Funktionsfähigkeit im Hinblick auf definierte Prozesse, notwendige Infrastruktureinheiten, relevante Systeme und geschulte Mitarbeiter überprüft und bewertet werden. Die eingesetzten Projektmitarbeiter sollen die Identifikation, Dokumentation und Unterbreitung von Lösungsvorschlägen zu operativen Problemen, die eine erfolgreiche Inbetriebnahme des Flughafens gefährden könnten, übernehmen. Dabei hat der Auftragsnehmer die nachfolgend aufgeführten Arbeiten übernehmen: — Fachliche Begleitung des Probebetriebs, — 14-tägige Berichterstattung zu den mind. 5 kritischsten operativen Themen aus den jeweiligen Flughafenkernprozessen mit konkreten Lösungs- und Handlungsempfehlungen; Abstimmung und Beratung mit Prozessverantwortlichen des Aufraggebers, — Begleitung der Inbetriebnahme für einen Zeitraum von etwa drei Wochen, um operatives Personal des Auftraggebers während der ersten Betriebstage zu unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang: siehe hierzu II.1.5
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 30609170641 📠
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 1 SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2014-055 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10 Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2014-055 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2), III.2.3)]
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen
9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
10.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
12.) Die Dauer der Leistungserbringung beträgt insgesamt etwa 10 Monate. Der Ausführungszeitraum beginnt etwa zwischen Februar 2015 und Juni 2015.
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 1 SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2014-055 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10 Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2014-055 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2), III.2.3)]
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen
9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
10.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
12.) Die Dauer der Leistungserbringung beträgt insgesamt etwa 10 Monate. Der Ausführungszeitraum beginnt etwa zwischen Februar 2015 und Juni 2015.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 11
Kurze Beschreibung:
Um einen möglichst reibungslosen Übergang vom Bau in den Regelbetrieb zu ermöglichen, wurde am Flughafen BER das ORAT-Projekt (Operational Readiness and Airport Transfer) zur Steuerung der operativen Inbetriebnahme aufgesetzt. Operational Readiness (OR) soll die vollständige Betriebsfähigkeit und einen reibungslosen Beginn des Flughafenbetriebs sicherstellen, während Airport Transfer (AT) einen effizienten Umzug von den Altstandorten zum neuen Flughafen zu gewährleisten hat. Insgesamt zielt ORAT also auf eine erfolgreiche Inbetriebnahme des Flughafens unter geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards ab. Das ORAT-Programm gliedert sich in folgende Teilprojekte:
Um einen möglichst reibungslosen Übergang vom Bau in den Regelbetrieb zu ermöglichen, wurde am Flughafen BER das ORAT-Projekt (Operational Readiness and Airport Transfer) zur Steuerung der operativen Inbetriebnahme aufgesetzt. Operational Readiness (OR) soll die vollständige Betriebsfähigkeit und einen reibungslosen Beginn des Flughafenbetriebs sicherstellen, während Airport Transfer (AT) einen effizienten Umzug von den Altstandorten zum neuen Flughafen zu gewährleisten hat. Insgesamt zielt ORAT also auf eine erfolgreiche Inbetriebnahme des Flughafens unter geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards ab. Das ORAT-Programm gliedert sich in folgende Teilprojekte:
1. Projektmanagement (Strukturierung, Steuerung, Kommunikation des ORAT-Projekts);
2. Prozesse (Nutzerübergreifende Organisation, Abstimmung und abschließende Dokumentation von Flughafenprozessen);
3. Schulungen (Vorbereitung der agierenden Flughafennutzer auf die neuen Anlagen, Systeme und Prozesse);
4. Probebetrieb (Erprobung von Systemen, Anlagen und Prozessen durch operative Flughafennutzer);
5. Umzug (Gebäude-, Vorfeld- und Flugzeugumzug von den Altstandorten zum BER);
Der hier zu vergebende Leistungsgegenstand bezieht sich auf Teilprojekt 4 des gesamten ORAT-Projektes: Die Planung, Organisation, operative Durchführung und fachliche Bewertung des Probebetriebs. Im Detail werden die folgenden beiden Leistungen ausgeschrieben.
Der hier zu vergebende Leistungsgegenstand bezieht sich auf Teilprojekt 4 des gesamten ORAT-Projektes: Die Planung, Organisation, operative Durchführung und fachliche Bewertung des Probebetriebs. Im Detail werden die folgenden beiden Leistungen ausgeschrieben.
1. Operative Durchführung des Probebetriebes: Ab etwa sechs Monate vor der Inbetriebnahme des Flughafen BER hat der Auftragnehmer den durch den Auftraggeber konzipierten und mit Stakeholdern abgestimmten Probebetrieb zu planen, zu organisieren und operativ durchzuführen. Der Auftragnehmer hat etwa drei Monate vor Beginn des Probebetriebs seine unten beschriebenen Tätigkeiten zu Vorbereitungszwecken aufzunehmen. Der Probebetrieb selbst hat eine Dauer von ca. sechs Monaten, wird voraussichtlich an zwei Tagen pro Woche durchgeführt und umfasst pro Tag durchschnittlich die Einbindung von etwa 300 Mitarbeitern von 25 verschiedenen Stakeholdern, 500 Komparsen, 5.000 Gepäckstücken und einem 70-köpfigen Logistikteam. Dabei hat der Auftragsnehmer die nachfolgend aufgeführten Arbeiten zu übernehmen:
1. Operative Durchführung des Probebetriebes: Ab etwa sechs Monate vor der Inbetriebnahme des Flughafen BER hat der Auftragnehmer den durch den Auftraggeber konzipierten und mit Stakeholdern abgestimmten Probebetrieb zu planen, zu organisieren und operativ durchzuführen. Der Auftragnehmer hat etwa drei Monate vor Beginn des Probebetriebs seine unten beschriebenen Tätigkeiten zu Vorbereitungszwecken aufzunehmen. Der Probebetrieb selbst hat eine Dauer von ca. sechs Monaten, wird voraussichtlich an zwei Tagen pro Woche durchgeführt und umfasst pro Tag durchschnittlich die Einbindung von etwa 300 Mitarbeitern von 25 verschiedenen Stakeholdern, 500 Komparsen, 5.000 Gepäckstücken und einem 70-köpfigen Logistikteam. Dabei hat der Auftragsnehmer die nachfolgend aufgeführten Arbeiten zu übernehmen:
— Fortlaufende Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Durchführung des Probebetriebs,
— Erstellung des Tagesprogrammes mit genauem Ablaufplan, Teilnehmer- und Ressourceneinsatz, Anforderungen, Tagesflugplan, fachlichen Inhalten und Logistikbedarf (Probebetriebsszenarien). Dazu ist die detaillierte Abstimmung mit allen Teilnehmern, Infrastrukturbereitstellern, Logistikdienstleistern und dem Auftraggeber notwendig,
— Erstellung des Tagesprogrammes mit genauem Ablaufplan, Teilnehmer- und Ressourceneinsatz, Anforderungen, Tagesflugplan, fachlichen Inhalten und Logistikbedarf (Probebetriebsszenarien). Dazu ist die detaillierte Abstimmung mit allen Teilnehmern, Infrastrukturbereitstellern, Logistikdienstleistern und dem Auftraggeber notwendig,
— Vorbereitung von Spezialprobebetriebstagen (z.B. Nachtprobebetrieb, Massenprobebetrieb und Notfallübungen),
— Begehung vor Beginn eines jeden Probebetriebs, um sicherzustellen dass alle für den Probebetrieb notwendigen Anforderungen (Infrastruktur, Systeme, Personal, Logistik) zur Durchführung des Probebetriebs zur Verfügung stehen,
— Koordination und Sicherstellung der Umsetzung des Probebetriebsszenarios an jedem Probebetriebstag unter Berücksichtigung aller am Probebetrieb teilnehmenden Stakeholder,
— Durchführung des Briefings und De-Briefings vor bzw. nach einem jeden Probebetriebstag. Während des Briefings soll allen Mitarbeitern des Probebetriebs der Ablauf und Inhalt des Tages dargestellt werden; ebenso sind die Aufgaben und Erwartungen der Stakeholder zu beschreiben. Im De-Briefing sollen die Ergebnisse des Tages gemeinsam mit den Stakeholdern zusammengefasst werden,
— Durchführung des Briefings und De-Briefings vor bzw. nach einem jeden Probebetriebstag. Während des Briefings soll allen Mitarbeitern des Probebetriebs der Ablauf und Inhalt des Tages dargestellt werden; ebenso sind die Aufgaben und Erwartungen der Stakeholder zu beschreiben. Im De-Briefing sollen die Ergebnisse des Tages gemeinsam mit den Stakeholdern zusammengefasst werden,
— Erstellung eines Tagesberichtes, in dem die fachlichen und logistischen Ergebnisse eines jeden Probebetriebstages zusammengefasst werden (u.a. auf Basis der Ergebnisse des De-Briefings),
— Monatliche Berichterstattung an den Auftraggeber zu den mindestens zehn kritischsten operativen Themen für eine erfolgreiche Inbetriebnahme des Flughafens mit konkreten Lösungs- und Handlungsempfehlungen.
2. Fachliche Bewertung des Probebetriebes: Während des sechsmonatigen Probebetriebs müssen die Flughafenkernprozesse Terminalbetrieb / Landseite, Gepäckabfertigung, Leitstellenbetrieb und Vorfeldbetrieb auf die vollständige Funktionsfähigkeit im Hinblick auf definierte Prozesse, notwendige Infrastruktureinheiten, relevante Systeme und geschulte Mitarbeiter überprüft und bewertet werden. Die eingesetzten Projektmitarbeiter sollen die Identifikation, Dokumentation und Unterbreitung von Lösungsvorschlägen zu operativen Problemen, die eine erfolgreiche Inbetriebnahme des Flughafens gefährden könnten, übernehmen. Dabei hat der Auftragsnehmer die nachfolgend aufgeführten Arbeiten übernehmen:
2. Fachliche Bewertung des Probebetriebes: Während des sechsmonatigen Probebetriebs müssen die Flughafenkernprozesse Terminalbetrieb / Landseite, Gepäckabfertigung, Leitstellenbetrieb und Vorfeldbetrieb auf die vollständige Funktionsfähigkeit im Hinblick auf definierte Prozesse, notwendige Infrastruktureinheiten, relevante Systeme und geschulte Mitarbeiter überprüft und bewertet werden. Die eingesetzten Projektmitarbeiter sollen die Identifikation, Dokumentation und Unterbreitung von Lösungsvorschlägen zu operativen Problemen, die eine erfolgreiche Inbetriebnahme des Flughafens gefährden könnten, übernehmen. Dabei hat der Auftragsnehmer die nachfolgend aufgeführten Arbeiten übernehmen:
— Fachliche Begleitung des Probebetriebs,
— 14-tägige Berichterstattung zu den mind. 5 kritischsten operativen Themen aus den jeweiligen Flughafenkernprozessen mit konkreten Lösungs- und Handlungsempfehlungen; Abstimmung und Beratung mit Prozessverantwortlichen des Aufraggebers,
— Begleitung der Inbetriebnahme für einen Zeitraum von etwa drei Wochen, um operatives Personal des Auftraggebers während der ersten Betriebstage zu unterstützen.
Dauer: 10 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Brandenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug muss zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag jünger als 6 Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug muss zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag jünger als 6 Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
3.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie - soweit anwendbar - § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Das entsprechende Formular „Eigenerklärungen“ stellt die Vergabestelle auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung.
3.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie - soweit anwendbar - § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Das entsprechende Formular „Eigenerklärungen“ stellt die Vergabestelle auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung.
4.) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme(n).
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung [vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung] im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen ergibt.
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung [vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung] im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen ergibt.
6.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
6.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 bis 4 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 bis 4 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die entsprechenden Formulare "Verpflichtungserklärung" und "Erklärung zum Einsatz Dritter" stellt die Vergabestelle auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Hinweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend:
Die Umsatzangaben für 1.) sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von jeweils EUR 2 500 000 aus den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von jeweils EUR 2 500 000 aus den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend unter 1.) genannten Erklärungen sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung sind separat auszuweisen und zu addieren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehend unter 1.) genannten Erklärungen sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung sind separat auszuweisen und zu addieren.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Nachforderung oder Vervollständigung der Unterlagen besteht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Es sind mindestens zwei Unternehmensreferenzen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei denen vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.5) erbracht wurden. Bei Vorlage von mehr als zwei Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eindeutig zu kennzeichnen, welche zwei Referenzen für die Prüfung vorrangig herangezogen werden sollen.
1) Es sind mindestens zwei Unternehmensreferenzen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei denen vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.5) erbracht wurden. Bei Vorlage von mehr als zwei Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eindeutig zu kennzeichnen, welche zwei Referenzen für die Prüfung vorrangig herangezogen werden sollen.
Für jede Referenz müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
a) Vorbereitung, Durchführung und Bewertung eines operativen Probebetriebs an einem Flughafenterminal oder Flughafen
b) Der unter Punkt III.2.3.1a angegebene Probebetrieb muss eine Laufzeit von mindestens zwei ununterbrochenen Monaten gehabt haben
c) Der unter Punkt III.2.3.1a angegebene Probebetrieb muss vor Inbetriebnahme stattgefunden haben
d) Der unter Punkt III.2.3.1a angegebene Probebetrieb muss alle operativen Kernprozesse (Passagierabfertigung, Gepäckabfertigung, Leitstellenbetrieb und Vorfeldbetrieb) beinhaltet haben
e) Der unter Punkt III.2.3.1a angegebene Probebetrieb muss die Zusammenarbeit mit mindestens fünf verschiedenen operativen Stakeholdern beinhaltet haben
f) Der unter Punkt III.2.3.1a angegebene Probebetrieb muss in den letzten fünf Jahre, mithin nach März 2009, erbracht worden sein
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Darstellung zur Erfüllung der Mindestanforderungen und Unternehmensreferenzen sollte in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen. Je Referenz sind die folgenden Daten anzugeben:
Die Darstellung zur Erfüllung der Mindestanforderungen und Unternehmensreferenzen sollte in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen. Je Referenz sind die folgenden Daten anzugeben:
— Namen und Adressen der Auftraggeber, bei denen die Mindestanforderungen erfüllt wurden,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, ggf. mit Telefonnummer des Ansprechpartners,
— Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung,
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, inkl. Anzahl beteiligter Prozesspartner und Mitarbeiter des Unternehmens.
2) 2.1 Nennung von mindestens einem verantwortlichen Projektmitarbeiters des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welcher für den gesamten Vertragszeitraum für die operative Durchführung des Probebetriebs vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Bei Angabe von mehr als einem Projektmitarbeiter hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eindeutig zu kennzeichnen, welcher Projektmitarbeiter vorrangig für die Eignungsprüfung herangezogen werden soll.
2) 2.1 Nennung von mindestens einem verantwortlichen Projektmitarbeiters des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welcher für den gesamten Vertragszeitraum für die operative Durchführung des Probebetriebs vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Bei Angabe von mehr als einem Projektmitarbeiter hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eindeutig zu kennzeichnen, welcher Projektmitarbeiter vorrangig für die Eignungsprüfung herangezogen werden soll.
Für den verantwortlichen Projektmitarbeiter zur operativen Durchführung des Probebetriebs müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
a) Operative Vorbereitung und Durchführung von mindestens zwei Probebetrieben in gesamtverantwortlicher Leitungsposition. Der Probebetrieb muss dabei die in III.2.3 1) b bis f definierten Anforderungen erfüllen.
b) Mindestens fünf Jahre Arbeitserfahrung im Flughafenumfeld
2.2 Nennung von mindestens vier Projektmitarbeitern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welche für den gesamten Vertragszeitraum für die fachliche Bewertung des Probebetriebs vorgesehen sind. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Bei Angabe von mehr als vier Projektmitarbeitern hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eindeutig zu kennzeichnen, welche vier Projektmitarbeiter vorrangig für die Eignungsprüfung herangezogen werden sollen.
2.2 Nennung von mindestens vier Projektmitarbeitern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welche für den gesamten Vertragszeitraum für die fachliche Bewertung des Probebetriebs vorgesehen sind. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Bei Angabe von mehr als vier Projektmitarbeitern hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eindeutig zu kennzeichnen, welche vier Projektmitarbeiter vorrangig für die Eignungsprüfung herangezogen werden sollen.
Für die Projektmitarbeiter zur fachlichen Bewertung des Probebetriebs müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
a) Fundierte Fachkenntnisse durch langjährige (von mindestens fünf Jahren) operative Leitungsfunktion an einem Flughafen mit mehr als 10 Millionen Passagieren pro Jahr in einem der vier genannten Kernprozesse (Passagierabfertigung, Gepäckabfertigung, Leitstellenbetrieb und Vorfeldbetrieb). Die geforderten Fachkenntnisse können auch durch Einsatz in mindestens zwei vorangegangenen FIughafeninbetriebnahmeprojekten (ORAT) erlangt worden sein. Der Einsatz des Mitarbeiters musste dabei mindestens ununterbrochen jeweils sechs Monate angedauert haben und der Mitarbeiter musste in jeweils einem der genannten Kernprozesse eingesetzt worden sein.
a) Fundierte Fachkenntnisse durch langjährige (von mindestens fünf Jahren) operative Leitungsfunktion an einem Flughafen mit mehr als 10 Millionen Passagieren pro Jahr in einem der vier genannten Kernprozesse (Passagierabfertigung, Gepäckabfertigung, Leitstellenbetrieb und Vorfeldbetrieb). Die geforderten Fachkenntnisse können auch durch Einsatz in mindestens zwei vorangegangenen FIughafeninbetriebnahmeprojekten (ORAT) erlangt worden sein. Der Einsatz des Mitarbeiters musste dabei mindestens ununterbrochen jeweils sechs Monate angedauert haben und der Mitarbeiter musste in jeweils einem der genannten Kernprozesse eingesetzt worden sein.
Die Darstellung zur Erfüllung der Mindestanforderung und Referenzen aller Projektmitarbeiter (III.2..3.2. 2.1, 2.2) hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Die Darstellung zur Erfüllung der Mindestanforderung und Referenzen aller Projektmitarbeiter (III.2..3.2. 2.1, 2.2) hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Je Projektmitarbeiter sollten folgende Daten angegeben werden:
— Namen und Adressen der Auftraggeber bei denen die geforderten Mindestanforderungen erfüllt wurde,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Jahr und Dauer der Ausführung,
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen.
Darüber hinaus hat die Darstellung der personellen Ausstattung mit folgendem Inhalt zu erfolgen:
— Lebensläufe (Beruflicher Werdegang) der eingeplanten Mitarbeiter, insbesondere unter Berücksichtigung der Darstellungen der Berufspraxis, Qualifizierung und Erfahrungen der vorgesehenen Mitarbeiter (auch anonymisiert möglich).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: — gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Zu Beginn der Leistungserbringung muss das vom Auftraggeber für die Ausführung eingesetzte Personal gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft und im Besitz des Flughafensicherheitsausweises sein.
— Alle durch den Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter haben daher über verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift zu verfügen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen
Marina Zaulig
Internetadresse: www.berlin-airport.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2014/S 141-253715 (2014-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 1 SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2014-055 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10 Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2014-055 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise (III.2.1), III.2.2), III.2.3)).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen.
9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
10.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
12.) Die Dauer der Leistungserbringung beträgt insgesamt etwa 10 Monate. Der Ausführungszeitraum beginnt etwa zwischen Februar 2015 und Juni 2015.
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 1 SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2014-055 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10 Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2014-055 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise (III.2.1), III.2.2), III.2.3)).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen.
9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
10.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
12.) Die Dauer der Leistungserbringung beträgt insgesamt etwa 10 Monate. Der Ausführungszeitraum beginnt etwa zwischen Februar 2015 und Juni 2015.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kerstin Paulick
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 237-431316 (2015-12-03)