Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen eines zuwendungsgeförderten Vorhabens den flächendeckenden Ausbau der netzgebundenen Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg, hier Planungsregion Havelland-Fläming. Ziel ist eine flächendeckende und zukunftssichere Breitbanderschließung möglichst aller Haushalte und insbesondere aller Gewerbegebiete mit bis zu 50 Mbit/s bis 2020. Der Netzausbau (Ertüchtigung NGA-Backhaul-Infrastruktur) erfolgt durch die glasfaserbasierte Anbindung, Ertüchtigung und technische Auf- und Umrüstung der für die Versorgung der Planungsregion notwendigen und zu erschließenden Kabelverzweiger (KVZ) in Multifunktionsgehäuse (MFG). Insgesamt sind voraussichtlich 180 km Kabel einzuziehen, anteilig Tiefbaumaßnahmen durchzuführen sowie an voraussichtlich 160 Standorten MFGs auf-zustellen bzw. die vorhandenen KVZ mit MFGs zu überbauen. Der Realisierungszeitraum des Vorhabens beträgt insgesamt ca. 12 Monate, von ca. 10/2014 bis 10/2015. Die hierfür zu erschließenden/aufzurüstenden KVZ/MFG sind an öffentlichen sowie gegebenenfalls privaten Standorten/Straßen- und Wegeraum der Planungsregion vorgesehen. Die Vergabe erfolgt losweise. Bei den zu vergebenden Teilabschnitten handelt es sich um: Los 1: 24 km Los 2: 23 km Los 3: 20 km Los 4: 18 km Los 5: 20 km Los 6: 25 km Die zu vergebenden Leistungen betreffen in allen Losen jeweils folgenden Leistungsinhalt: Der Auftrag betrifft die Erbringung von Ingenieurleistungen als Planungs-, Bauüberwachungs-, Vermessungs- und Dokumentationsleistungen einschließlich der Abstimmung mit allen betroffenen Grundstückseigentümern, -nutzern und öffentlichen Behörden und Gestattungsgebern (z. B. Landesstraßenamt) sowie die baubegleitende Fortschreibung und Anpassung der Planung. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag in mehreren Projekt-stufen abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: DNS:NET Internet Service GmbH
Postanschrift: Zimmerstraße 23
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dns-net.de🌏
E-Mail: glasfaser2020@dns-net.de📧
Fax: +49 3066765322 📠
1. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot in dem Vergabeverfahren: „Breitbandinfrastrukturausbau Brandenburg, Region Havelland-Fläming“ bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle mit folgender Adresse:
DNS:NET Internet Service GmbH
zu Händen von: Herrn Alexander Lucke
Zimmerstraße 23
10969 Berlin
einzureichen. Dem Angebot soll zusätzlich eine Kopie desselben, einschließlich aller vom Bieter eingereichten Unterlagen in geeigneter elektronischer, erfolgreich virengeprüfter Form (z. B. USB-/DVD-/CD-Datenträger) jeweils als PDF-Dokument eingereicht werden.
Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
2. Zu Ziffer II.1.8) dieser Bekanntmachung: Der Auftrag ist in 6 Lose aufgeteilt. Der Bieter muss für alle Lose ein Angebot abgeben. Die Abgabe von losübergreifenden Nebenangeboten (z. B. die Einräumung von Rabatten bei Zuschlagserteilung für mehr als ein Los) durch den Bieter ist nicht gestattet.
Grundsätzlich erfolgt der Zuschlag auf das wirtrschaftlichste Angebot in jedem Los.
Es ist eine Zuschlagslimitierung dergestalt vorgesehen, dass der Zuschlag grundsätzlich nur für ein Los, höchstens aber für drei Lose möglich ist. Mit Abgabe des Angebots hat der Bieter anzugeben, ob er bereit ist, mehr als 1 Los, 2 oder 3 Lose auszuführen. Ein Bieter kann nur dann den Zuschlag für mehr als 1 Los, höchstens aber für 3 Lose erhalten, wenn er erklärt, dass er im Zuschlagsfall in jedem Los, für das er den Zuschlag erhält, mindestens 3 Planer einsetzen kann, wovon mindestens einer ein Diplom-Ingenieur sein muss. Dabei darf es nicht zu personellen Überschneidungen innerhalb der Lose kommen, d. h. ein Mitarbeiter darf nur für ein Los eingesetzt werden. Davon ausgenommen ist der Projektleiter.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot je Los. Ist ein Bieter Bestbietender in mehr als der Anzahl der Lose, die er auszuführen bereit ist, oder die er nach den Ausschreibungsunterlagen ausführen darf, so wählt die Auftraggeberin die für sie wirtschaftlichste Gesamtlösung.
3. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Ziff. IV.3.4)) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind oder die Auftraggeberin Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
4. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziff. III. 2.1), III. 2.2) und III. 2.3)/1 dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
5. Im Fall eines Angebots als Bietergemeinschaft ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
6. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
7. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können. In jedem Falle wird der Auftraggeber eine Abfrage einer Auftragssperre nach dem BbgVergG bei der zuständigen Stelle durchführen.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot in dem Vergabeverfahren: „Breitbandinfrastrukturausbau Brandenburg, Region Havelland-Fläming“ bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle mit folgender Adresse:
DNS:NET Internet Service GmbH
zu Händen von: Herrn Alexander Lucke
Zimmerstraße 23
10969 Berlin
einzureichen. Dem Angebot soll zusätzlich eine Kopie desselben, einschließlich aller vom Bieter eingereichten Unterlagen in geeigneter elektronischer, erfolgreich virengeprüfter Form (z. B. USB-/DVD-/CD-Datenträger) jeweils als PDF-Dokument eingereicht werden.
Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
2. Zu Ziffer II.1.8) dieser Bekanntmachung: Der Auftrag ist in 6 Lose aufgeteilt. Der Bieter muss für alle Lose ein Angebot abgeben. Die Abgabe von losübergreifenden Nebenangeboten (z. B. die Einräumung von Rabatten bei Zuschlagserteilung für mehr als ein Los) durch den Bieter ist nicht gestattet.
Grundsätzlich erfolgt der Zuschlag auf das wirtrschaftlichste Angebot in jedem Los.
Es ist eine Zuschlagslimitierung dergestalt vorgesehen, dass der Zuschlag grundsätzlich nur für ein Los, höchstens aber für drei Lose möglich ist. Mit Abgabe des Angebots hat der Bieter anzugeben, ob er bereit ist, mehr als 1 Los, 2 oder 3 Lose auszuführen. Ein Bieter kann nur dann den Zuschlag für mehr als 1 Los, höchstens aber für 3 Lose erhalten, wenn er erklärt, dass er im Zuschlagsfall in jedem Los, für das er den Zuschlag erhält, mindestens 3 Planer einsetzen kann, wovon mindestens einer ein Diplom-Ingenieur sein muss. Dabei darf es nicht zu personellen Überschneidungen innerhalb der Lose kommen, d. h. ein Mitarbeiter darf nur für ein Los eingesetzt werden. Davon ausgenommen ist der Projektleiter.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot je Los. Ist ein Bieter Bestbietender in mehr als der Anzahl der Lose, die er auszuführen bereit ist, oder die er nach den Ausschreibungsunterlagen ausführen darf, so wählt die Auftraggeberin die für sie wirtschaftlichste Gesamtlösung.
3. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Ziff. IV.3.4)) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind oder die Auftraggeberin Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
4. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziff. III. 2.1), III. 2.2) und III. 2.3)/1 dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
5. Im Fall eines Angebots als Bietergemeinschaft ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
6. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
7. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können. In jedem Falle wird der Auftraggeber eine Abfrage einer Auftragssperre nach dem BbgVergG bei der zuständigen Stelle durchführen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen eines zuwendungsgeförderten Vorhabens den flächendeckenden Ausbau der netzgebundenen Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg, hier Planungsregion Havelland-Fläming. Ziel ist eine flächendeckende und zukunftssichere Breitbanderschließung möglichst aller Haushalte und insbesondere aller Gewerbegebiete mit bis zu 50 Mbit/s bis 2020.
Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen eines zuwendungsgeförderten Vorhabens den flächendeckenden Ausbau der netzgebundenen Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg, hier Planungsregion Havelland-Fläming. Ziel ist eine flächendeckende und zukunftssichere Breitbanderschließung möglichst aller Haushalte und insbesondere aller Gewerbegebiete mit bis zu 50 Mbit/s bis 2020.
Der Netzausbau (Ertüchtigung NGA-Backhaul-Infrastruktur) erfolgt durch die glasfaserbasierte Anbindung, Ertüchtigung und technische Auf- und Umrüstung der für die Versorgung der Planungsregion notwendigen und zu erschließenden Kabelverzweiger (KVZ) in Multifunktionsgehäuse (MFG). Insgesamt sind voraussichtlich 180 km Kabel einzuziehen, anteilig Tiefbaumaßnahmen durchzuführen sowie an voraussichtlich 160 Standorten MFGs auf-zustellen bzw. die vorhandenen KVZ mit MFGs zu überbauen. Der Realisierungszeitraum des Vorhabens beträgt insgesamt ca. 12 Monate, von ca. 10/2014 bis 10/2015. Die hierfür zu erschließenden/aufzurüstenden KVZ/MFG sind an öffentlichen sowie gegebenenfalls privaten Standorten/Straßen- und Wegeraum der Planungsregion vorgesehen.
Der Netzausbau (Ertüchtigung NGA-Backhaul-Infrastruktur) erfolgt durch die glasfaserbasierte Anbindung, Ertüchtigung und technische Auf- und Umrüstung der für die Versorgung der Planungsregion notwendigen und zu erschließenden Kabelverzweiger (KVZ) in Multifunktionsgehäuse (MFG). Insgesamt sind voraussichtlich 180 km Kabel einzuziehen, anteilig Tiefbaumaßnahmen durchzuführen sowie an voraussichtlich 160 Standorten MFGs auf-zustellen bzw. die vorhandenen KVZ mit MFGs zu überbauen. Der Realisierungszeitraum des Vorhabens beträgt insgesamt ca. 12 Monate, von ca. 10/2014 bis 10/2015. Die hierfür zu erschließenden/aufzurüstenden KVZ/MFG sind an öffentlichen sowie gegebenenfalls privaten Standorten/Straßen- und Wegeraum der Planungsregion vorgesehen.
Die Vergabe erfolgt losweise. Bei den zu vergebenden Teilabschnitten handelt es sich um:
Los 1: 24 km
Los 2: 23 km
Los 3: 20 km
Los 4: 18 km
Los 5: 20 km
Los 6: 25 km
Die zu vergebenden Leistungen betreffen in allen Losen jeweils folgenden Leistungsinhalt:
Der Auftrag betrifft die Erbringung von Ingenieurleistungen als Planungs-, Bauüberwachungs-, Vermessungs- und Dokumentationsleistungen einschließlich der Abstimmung mit allen betroffenen Grundstückseigentümern, -nutzern und öffentlichen Behörden und Gestattungsgebern (z. B. Landesstraßenamt) sowie die baubegleitende Fortschreibung und Anpassung der Planung. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag in mehreren Projekt-stufen abzuschließen.
Der Auftrag betrifft die Erbringung von Ingenieurleistungen als Planungs-, Bauüberwachungs-, Vermessungs- und Dokumentationsleistungen einschließlich der Abstimmung mit allen betroffenen Grundstückseigentümern, -nutzern und öffentlichen Behörden und Gestattungsgebern (z. B. Landesstraßenamt) sowie die baubegleitende Fortschreibung und Anpassung der Planung. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag in mehreren Projekt-stufen abzuschließen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 1
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Ingenieurleistungen als Planungs-, Bauüberwachungs- und Dokumentationsleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung für Los 1 (Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark und Stadt Potsdam).
Menge oder Umfang: 24 km.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 2
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Ingenieurleistungen als Planungs-, Bauüberwachungs- und Dokumentationsleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung für Los 2 (Landkreis Havelland und Stadt Brandenburg a. d. Havel).
Menge oder Umfang: 23 km.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 3
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Ingenieurleistungen als Planungs-, Bauüberwachungs- und Dokumentationsleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung für Los 3 (Landkreis Potsdam-Mittelmark).
Menge oder Umfang: 20 km.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 4
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Ingenieurleistungen als Planungs-, Bauüberwachungs- und Dokumentationsleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung für Los 4 (Landkreis Havelland).
Menge oder Umfang: 18 km.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 5
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Ingenieurleistungen als Planungs-, Bauüberwachungs- und Dokumentationsleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung für Los 5 (Landkreis Havelland).
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 6
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Ingenieurleistungen als Planungs-, Bauüberwachungs- und Dokumentationsleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung für Los 6 (Landkreis Potsdam-Mittelmark).
Menge oder Umfang: 25 km.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 2014/GF2020-003
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Entwicklungskonzept Brandenburg – Glasfaser 2020
VergFö-C (2013) 265.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Brandenburg; Region Havelland-Fläming.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter mit Sitz im Ausland haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen:
1. Angabe zur Organisationsform innerhalb des Bieters (Einzelbieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritter/Nachunternehmer) unter Angabe der Leistungsteile, für deren Ausführung der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer zum Einsatz vorgesehen ist.
1. Angabe zur Organisationsform innerhalb des Bieters (Einzelbieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritter/Nachunternehmer) unter Angabe der Leistungsteile, für deren Ausführung der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer zum Einsatz vorgesehen ist.
2. Bietergemeinschaften haben eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft ergeben. Hierfür ist das von der Auftraggeberin bereitgestellte Formblatt zu verwenden.
2. Bietergemeinschaften haben eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft ergeben. Hierfür ist das von der Auftraggeberin bereitgestellte Formblatt zu verwenden.
3. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers mit Anschrift. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben. Die Angabe von zusätzlichen Ansprechpartnern nebst Stellvertretern für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Dritten/Nachunternehmer ist nicht erforderlich.
3. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers mit Anschrift. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben. Die Angabe von zusätzlichen Ansprechpartnern nebst Stellvertretern für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Dritten/Nachunternehmer ist nicht erforderlich.
4. Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, bezogen auf den Schlusstermin für den Eingang des Angebots, oder eine Kopie desselben. Soweit der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers vorzulegen.
4. Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, bezogen auf den Schlusstermin für den Eingang des Angebots, oder eine Kopie desselben. Soweit der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers vorzulegen.
5. Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist.
6. Eigenerklärung, ob, mit wem und auf welche Art der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
7. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen ist, rechtskräftig wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften verurteilt worden ist:
a) § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarz-arbeiterbekämpfungsgesetzes,
b) § 129 des Strafgesetzbuches – StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
g) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
h) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
i) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
i) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
8. Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
8. Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
9. Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
10. Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
11. Vereinbarung zur Sicherstellung des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Vertraulichkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient, sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn, es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient, sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn, es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt.
1. Bestätigung, dass der Bieter im Auftragsfall über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssummen mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden, mindestens 3 000 000 EUR für Sachschäden und mindestens 5 000 000 EUR für Vermögensschäden betragen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist nur eine entsprechende Bestätigung der Bietergemeinschaft erforderlich. Von Dritten/Nachunternehmern ist die Bestätigung nicht erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Bestätigung, dass der Bieter im Auftragsfall über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssummen mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden, mindestens 3 000 000 EUR für Sachschäden und mindestens 5 000 000 EUR für Vermögensschäden betragen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist nur eine entsprechende Bestätigung der Bietergemeinschaft erforderlich. Von Dritten/Nachunternehmern ist die Bestätigung nicht erforderlich.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers mit Bauüberwachungsleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit möglich). Eine mindestens sechsmonatige Geschäftstätigkeit mit Bauüberwachungsleistungen ist dabei eine Mindestanforderung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers mit Bauüberwachungsleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit möglich). Eine mindestens sechsmonatige Geschäftstätigkeit mit Bauüberwachungsleistungen ist dabei eine Mindestanforderung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient, sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient, sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt.
1. Eigenerklärung zur mittleren Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2011-2013, soweit möglich), unterteilt in Planungsingenieure, sonstige Fachplaner, technische Zeichner/CAD-Planer sowie sonstige Mitarbeiter. Eine mindestens sechsmonatige Geschäftstätigkeit ist dabei eine Mindestanforderung. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, im Falle vorgesehenen Einsatzes von Dritten/Nachunternehmern ist die Erklärung von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur mittleren Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2011-2013, soweit möglich), unterteilt in Planungsingenieure, sonstige Fachplaner, technische Zeichner/CAD-Planer sowie sonstige Mitarbeiter. Eine mindestens sechsmonatige Geschäftstätigkeit ist dabei eine Mindestanforderung. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, im Falle vorgesehenen Einsatzes von Dritten/Nachunternehmern ist die Erklärung von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
2. Erklärung zur für die zu vergebenden Leistungen eingesetzten technischen Leitung (Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter). Zu jeder der vorgenannten Personen sind folgende Angaben zu machen: a. Name; b. Jahrgang; c. derzeitige Tätigkeit; d. Ausbildung unter Eigenerklärung, über welche Abschlüsse die Person verfügt; e. Berufserfahrung mit Planungs-, Bauüberwachungs-, Vermessungs- und Dokumentationsleistungen in Jahren; f. Berufsjahre in technisch leitender Funktion. g. Jeweils mindestens drei persönliche Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit Planungsleistungen sowie jeweils mindestens drei persönliche Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit Bauüberwachungsleistungen, die jeweils seit dem 1.1.2011 erbracht wurden bzw. sich in Bearbeitung befinden (soweit möglich). Vergleichbar sind Leistungen, wie sie in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschrieben sind.
2. Erklärung zur für die zu vergebenden Leistungen eingesetzten technischen Leitung (Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter). Zu jeder der vorgenannten Personen sind folgende Angaben zu machen: a. Name; b. Jahrgang; c. derzeitige Tätigkeit; d. Ausbildung unter Eigenerklärung, über welche Abschlüsse die Person verfügt; e. Berufserfahrung mit Planungs-, Bauüberwachungs-, Vermessungs- und Dokumentationsleistungen in Jahren; f. Berufsjahre in technisch leitender Funktion. g. Jeweils mindestens drei persönliche Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit Planungsleistungen sowie jeweils mindestens drei persönliche Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit Bauüberwachungsleistungen, die jeweils seit dem 1.1.2011 erbracht wurden bzw. sich in Bearbeitung befinden (soweit möglich). Vergleichbar sind Leistungen, wie sie in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschrieben sind.
Die Referenzen sollen jeweils für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter mindestens ein fertiggestelltes Vorhaben über den flächendeckenden Ausbau von Versorgungsinfrastruktur, das überwiegend mit EU-Fördermitteln oder Fördermitteln des Bundes finanziert wurde sowie mindestens ein fertiggestelltes Vorhaben über den flächendeckenden Ausbau eines Telekommunikationsnetzes, das Eisenbahnkreuzungen, Brücken und Gewässerquerungen beinhaltete, umfassen.
Die Referenzen sollen jeweils für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter mindestens ein fertiggestelltes Vorhaben über den flächendeckenden Ausbau von Versorgungsinfrastruktur, das überwiegend mit EU-Fördermitteln oder Fördermitteln des Bundes finanziert wurde sowie mindestens ein fertiggestelltes Vorhaben über den flächendeckenden Ausbau eines Telekommunikationsnetzes, das Eisenbahnkreuzungen, Brücken und Gewässerquerungen beinhaltete, umfassen.
Zu jeder persönlichen Referenz sind folgende Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung mit kurzer Beschreibung des Projekts inklusive Angaben zum Bauobjekt und zu Inhalt und Umfang der selbst erbrachten Planungs-, Bauüberwachungs-, Vermessungs- und Dokumentationsleistungen sowie Darstellung, inwieweit die erbrachten Leistungen vergleichbar mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen sind,
— Projektbezeichnung mit kurzer Beschreibung des Projekts inklusive Angaben zum Bauobjekt und zu Inhalt und Umfang der selbst erbrachten Planungs-, Bauüberwachungs-, Vermessungs- und Dokumentationsleistungen sowie Darstellung, inwieweit die erbrachten Leistungen vergleichbar mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen sind,
— Auftraggeber mit Adresse und Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Mit diesen Angaben stimmt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu,
— Zeitraum der erbrachten Eigenleistung/Tätigkeit.
Sollten mehr als drei Referenzprojekte eingereicht werden, wird die Auftraggeberin die drei besten Projekte für die Wertung heranziehen.
3. Erklärung, dass der Bieter, sollte er in 2 oder 3 Losen den Zuschlag erhalten wollen, im Zuschlagsfall in der Lage ist, für jedes Los, auf das er ein Angebot abgegeben hat, mindestens 3 Planer einsetzen zu können. Dabei darf es nicht zu personellen Überschneidungen innerhalb der Lose kommen, d. h. ein Mitarbeiter darf nur für ein Los eingesetzt werden und darf nicht in mehreren Losen gleichzeitig tätig werden (Personenverschiedenheit).
3. Erklärung, dass der Bieter, sollte er in 2 oder 3 Losen den Zuschlag erhalten wollen, im Zuschlagsfall in der Lage ist, für jedes Los, auf das er ein Angebot abgegeben hat, mindestens 3 Planer einsetzen zu können. Dabei darf es nicht zu personellen Überschneidungen innerhalb der Lose kommen, d. h. ein Mitarbeiter darf nur für ein Los eingesetzt werden und darf nicht in mehreren Losen gleichzeitig tätig werden (Personenverschiedenheit).
Der Bieter muss für alle Mitarbeiter, die eingesetzt werden sollen, eine Kurzvita einreichen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage der Finanzierung des Auftrags ist ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag i.S.d. § 54 S. 2 VwVfG Brandenburg. Der Bewilligungszeitraum endet zum 30.12.2015. Ausgaben nach diesem Datum sind nicht zuwendungsfähig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssummen muss mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden, mindestens 3 000 000 EUR für Sachschäden und mindestens 5 000 000 EUR für Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssummen muss mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden, mindestens 3 000 000 EUR für Sachschäden und mindestens 5 000 000 EUR für Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Die Teilnahme an Bauherrengesprächen sowie regelmäßigen Begehungen und eine kurzfristige Erreichbarkeit werden insbesondere während der Planungs- und Ausführungsphase vorausgesetzt.
Bei dem Auftrag handelt es sich um ein zum Teil aus öffentlichen Mitteln finanziertes Vorhaben. Daraus resultieren erhöhte Transparenz-, Dokumentations- und Verwendungsnachweispflichten. Diese gelten auch für von Dritten beschaffte Leistungen. Von den Bietern wird daher die Kenntnis und Beachtung diesbezüglich erhöhter Sorgfaltspflichten erwartet.
Bei dem Auftrag handelt es sich um ein zum Teil aus öffentlichen Mitteln finanziertes Vorhaben. Daraus resultieren erhöhte Transparenz-, Dokumentations- und Verwendungsnachweispflichten. Diese gelten auch für von Dritten beschaffte Leistungen. Von den Bietern wird daher die Kenntnis und Beachtung diesbezüglich erhöhter Sorgfaltspflichten erwartet.
Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche Ausstattung mit CAD- und AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie z. B. dxf, dwg sowie GAEB verfügt/verfügen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Einschlägige Berufszulassungs- und Befähigungsvorschriften für Ingenieure.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: DNS:NET Internet Service GmbH
Herrn Alexander Lucke
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014/GF2020-003
Zusätzliche Informationen
1. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot in dem Vergabeverfahren: „Breitbandinfrastrukturausbau Brandenburg, Region Havelland-Fläming“ bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle mit folgender Adresse:
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot in dem Vergabeverfahren: „Breitbandinfrastrukturausbau Brandenburg, Region Havelland-Fläming“ bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle mit folgender Adresse:
DNS:NET Internet Service GmbH
zu Händen von: Herrn Alexander Lucke
Zimmerstraße 23
10969 Berlin
einzureichen. Dem Angebot soll zusätzlich eine Kopie desselben, einschließlich aller vom Bieter eingereichten Unterlagen in geeigneter elektronischer, erfolgreich virengeprüfter Form (z. B. USB-/DVD-/CD-Datenträger) jeweils als PDF-Dokument eingereicht werden.
einzureichen. Dem Angebot soll zusätzlich eine Kopie desselben, einschließlich aller vom Bieter eingereichten Unterlagen in geeigneter elektronischer, erfolgreich virengeprüfter Form (z. B. USB-/DVD-/CD-Datenträger) jeweils als PDF-Dokument eingereicht werden.
Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
2. Zu Ziffer II.1.8) dieser Bekanntmachung: Der Auftrag ist in 6 Lose aufgeteilt. Der Bieter muss für alle Lose ein Angebot abgeben. Die Abgabe von losübergreifenden Nebenangeboten (z. B. die Einräumung von Rabatten bei Zuschlagserteilung für mehr als ein Los) durch den Bieter ist nicht gestattet.
2. Zu Ziffer II.1.8) dieser Bekanntmachung: Der Auftrag ist in 6 Lose aufgeteilt. Der Bieter muss für alle Lose ein Angebot abgeben. Die Abgabe von losübergreifenden Nebenangeboten (z. B. die Einräumung von Rabatten bei Zuschlagserteilung für mehr als ein Los) durch den Bieter ist nicht gestattet.
Grundsätzlich erfolgt der Zuschlag auf das wirtrschaftlichste Angebot in jedem Los.
Es ist eine Zuschlagslimitierung dergestalt vorgesehen, dass der Zuschlag grundsätzlich nur für ein Los, höchstens aber für drei Lose möglich ist. Mit Abgabe des Angebots hat der Bieter anzugeben, ob er bereit ist, mehr als 1 Los, 2 oder 3 Lose auszuführen. Ein Bieter kann nur dann den Zuschlag für mehr als 1 Los, höchstens aber für 3 Lose erhalten, wenn er erklärt, dass er im Zuschlagsfall in jedem Los, für das er den Zuschlag erhält, mindestens 3 Planer einsetzen kann, wovon mindestens einer ein Diplom-Ingenieur sein muss. Dabei darf es nicht zu personellen Überschneidungen innerhalb der Lose kommen, d. h. ein Mitarbeiter darf nur für ein Los eingesetzt werden. Davon ausgenommen ist der Projektleiter.
Es ist eine Zuschlagslimitierung dergestalt vorgesehen, dass der Zuschlag grundsätzlich nur für ein Los, höchstens aber für drei Lose möglich ist. Mit Abgabe des Angebots hat der Bieter anzugeben, ob er bereit ist, mehr als 1 Los, 2 oder 3 Lose auszuführen. Ein Bieter kann nur dann den Zuschlag für mehr als 1 Los, höchstens aber für 3 Lose erhalten, wenn er erklärt, dass er im Zuschlagsfall in jedem Los, für das er den Zuschlag erhält, mindestens 3 Planer einsetzen kann, wovon mindestens einer ein Diplom-Ingenieur sein muss. Dabei darf es nicht zu personellen Überschneidungen innerhalb der Lose kommen, d. h. ein Mitarbeiter darf nur für ein Los eingesetzt werden. Davon ausgenommen ist der Projektleiter.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot je Los. Ist ein Bieter Bestbietender in mehr als der Anzahl der Lose, die er auszuführen bereit ist, oder die er nach den Ausschreibungsunterlagen ausführen darf, so wählt die Auftraggeberin die für sie wirtschaftlichste Gesamtlösung.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot je Los. Ist ein Bieter Bestbietender in mehr als der Anzahl der Lose, die er auszuführen bereit ist, oder die er nach den Ausschreibungsunterlagen ausführen darf, so wählt die Auftraggeberin die für sie wirtschaftlichste Gesamtlösung.
3. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Ziff. IV.3.4)) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind oder die Auftraggeberin Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Ziff. IV.3.4)) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind oder die Auftraggeberin Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
4. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziff. III. 2.1), III. 2.2) und III. 2.3)/1 dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziff. III. 2.1), III. 2.2) und III. 2.3)/1 dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
5. Im Fall eines Angebots als Bietergemeinschaft ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
5. Im Fall eines Angebots als Bietergemeinschaft ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
6. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
7. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können. In jedem Falle wird der Auftraggeber eine Abfrage einer Auftragssperre nach dem BbgVergG bei der zuständigen Stelle durchführen.
7. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können. In jedem Falle wird der Auftraggeber eine Abfrage einer Auftragssperre nach dem BbgVergG bei der zuständigen Stelle durchführen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Quelle: OJS 2014/S 145-260895 (2014-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 812 269 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-30 📅
Name: NPS Network Planning & Services GmbH
Postanschrift: Gütersfelder Damm 69-71
Postort: Stahndsdorf
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dfunke@npsgmbh.net📧 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.