Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) sowie nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung) zur Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) sowie Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) und Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3) zur Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen. Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen der zuvor angegebenen Leistungsbilder, jeweils Leistungsphasen 1 bis 4 sowie optional Leistungsphasen 5 bis 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Die Mosaikschule in Ludwigshafen-Oggersheim ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Derzeit werden in der Mosaikschule ca. 200 körperbehinderte Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 18 Jahren beschult. Alle Schülerinnen und Schüler haben einen zentralen Förderbedarf in ihrer körperlichen und / oder motorischen Entwicklung. Entsprechend ihrer Ausprägung der Körperbehinderung werden sie daher in verschiedenen Bildungsgängen gefördert.Die gesamte Schulanlage ist als eingeschossiger Baukörper mit Küche und Mensa sowie integrierter Schwimm- und Turnhalle, die eine entsprechend höhere Geschosshöhe aufweisen, konzipiert. Die Mosaikschule hat eine überbaute Fläche von ca. 5 950 m² zzgl. des Sportbereichs von ca. 2 125 m², gesamt somit ca. 8 075 m². Durch eine Überdachung angegliedert ist der Zweckverband Kinderzentrum mit einem Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) und einem Sonderkindergarten mit einer überbauten Fläche von insgesamt ca. 2 238 m², die beide nicht Gegenstand des Auftrages sind.Der erste Bauabschnitt der Mosaikschule wurde im Jahr 1979 in Betrieb genommen. Die Haustechnik wurde als Vorleistung gleich im 1. Bauabschnitt in der Unterkellerung der Turnhalle untergebracht, ansonsten ist das Gebäude mit einem Kriechkeller unterkellert. Die tragenden und aussteifenden Konstruktionen wurden im Wesentlichen in Holzbauweise errichtet. Die tragenden Balken bestehen aus Holzleimbindern, die sich in Form von Doppelzangen einerseits auf Stahlrundstützen, die 60 cm vor der Fassade stehen und andererseits im Innern zum Flur hin auf einem durchlaufenden Lagerholz abtragen, das gleichzeitig als Türsturz dient. Die Zangen wurden so gewählt, dass vor der Fassade ringsum ein Dachüberstand von 1,80 m entstand, um die Fassade vor Witterung zu schützen und im Innern eine Auskragung zum Flur hin von 60 cm, um die Zangenköpfe der Binder sichtbar zu haben. Da die Balkenlage aufgrund der Rasterwechsel nicht oder nur teilweise über den Fluren durchlaufen konnte, wurde entlang der Fluren parallel zu dem umlaufenden Lagerholz auf die Binder ein Wechselholz gelegt, auf dem sich in beliebigem Abstand die Balkenlage in Form von kurzen Zangen auflegen konnte, die die Flure überspannt. In den Bereichen, in denen ein Oberlicht vorgesehen war, wurden auf diesen Zangen unter 30° geneigte Pfetten montiert, die in ihrem Hochpunkt auf kurzen Vertikalhölzern liegen, die wiederum auf einer umlaufenden Fußpfette ruhen. Die Decke in den unterkellerten Bereichen und über den nichtunterkellerten Bereichen wurde als Stahlbetondecke ausgebildet, wobei durch die Wahl der Höhe OK Fertigfußboden automatisch in den nichtunterkellerten Bereichen ein Kriechkeller mit Stampfboden entstand, durchschnittlich ca. 1,0 m hoch zur Verlegung der Installation und deren Wartung. Die gesamte Anlage erhielt ein geklebtes Warmdach mit Kiesschüttung, während sämtliche Dachaufkantungen Asbestzementverkleidungen erhielten. Der umlaufende Ortgang wurde ebenfalls mit Asbestzement ausgeführt, um keine Holzteile der Witterung auszusetzen. Es wurde generell eine Holzfassade vorgesehen. Die leichten Trennwände von Klasse zu Klasse wurden als Holztrennwände aus Spanplatten mit der erforderlichen Schalldämmung dazwischen realisiert. Die Trennwände zwischen den Klassenräumen und Fluren wurden ebenfalls als Ständerwände ausgeführt. Die Türen wurden als Blockrahmentüren angeschlagen und haben eine lichte Öffnungsbreite von 1 m. Die Schwimm- und Turnhalle wurde als zweiter Bauabschnitt 1984 in massiver Bauweise fertiggestellt.Als Ergebnis einer durchgeführten Gefahrenverhütungsschau sind die aufgezeigten baulichen und vorbeugenden Brandschutzmängel zu beseitigen, damit eine gefahrlose Benutzung der Mosaikschule gewährleistet wird. Das Brandschutzkonzept ist umzusetzen.Im Bereich des baulichen Brandschutzes sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb bei abschnittsweiser Realisierung vorgesehen:— Im Ringflur der Mosaikschule sind natürliche Rauchabzugsanlagenöffnungen (NRA-Öffnungen) neu herzustellen. Die vorhandenen Festverglasungen sind durch Öffnungen zu ersetzen, welche durch die flächendeckende Brandmeldeanlage (BMA) ausgelöst werden,— die vorhandenen Rauchabzüge im Ringflur sind auf ihre Qualität hin zu prüfen,— vom Flur zur Mensa ist ein T90-Rolltor mit Feststellanlage neu herzustellen,— es sind Notausgangstüren aus sämtlichen im Brandschutzplan gekennzeichneten Räumen neu herzustellen,— es sind T30-RS Türen zu den Teeküchen der äußeren Bereiche neu herzustellen,— die Wände von Lagerräumen weisen teilweise nicht den Feuerwiderstand F30 auf und sind daher zu prüfen und ggf. zu ertüchtigen,— Notausstiege sind zu ertüchtigen,— die Rettungswegkennzeichnung ist zu ergänzen / aktualisieren,— die Wandoberflächen des Ringflurs sind mit brennbarem Material bekleidet und müssen mit einer nichtbrennbaren Beplankung versehen werden,— es fehlen im Keller Trennwände in F90-AB und F90-A+M,— Türen, die als Notausgänge dienen, sind mit einem geeigneten Notausgangstürbeschlag nach DIN EN 179 auszustatten,— es sind RS-Türen zur Unterteilung des Flurs in Rauchabschnitte neu herzustellen,— nach Durchführung der Maßnahmen sind Innenputz-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten zur Wiederherstellung der Oberflächen (Decke, Wand, Boden) sowie der Einbau einer Akustikdecke vorgesehen.Neben den Brandschutzmaßnahmen sind infolge der Vorgaben der Unfallkasse sowie des Gesundheitsamtes Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen wie folgt umzusetzen:— Ersetzen der Vollglas-Schwingtüren zur Mensa, zum Sportbereich und im Durchgang zum Osthof,— Nachrüstung der Automatiktüren mit einem Klemmflügel,.— Nachrüstung der gelben Automatiktüren zu den Außenbereichen der Mosaikschule mit einem Klemmschutz,— Anbringung eines Klemmschutzes bei allen Zimmertüren auf beiden Seiten der Türen bis auf eine Höhe von 2 m.Im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes sowie infolge der Forderungen der Unfallkasse und der notwendigen Hygiene- (Legionellenvermeidung) / Bauunterhaltsmaßnahmen sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb bei abschnittsweiser Realisierung durchzuführen:In der Kostengruppe 410 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen) nach DIN 276:— Einbau von Schottungen (Brandschutzrohrdurchführungen) an den vorhandenen Abwasserleitungen,— Demontage der vorhandenen Wasseranlagen (Rohrleitungen, dezentrale Wassererwärmer, Sanitärobjekte),— Einbau neuer Wasseranlagen (Rohrleitungen, Frischwasserstationen mit Zirkulation, Zirkulationseinheiten mit elektrischen Zirkulationsventilen, dezentrale Wassererwärmung über Durchlauferhitzer, Rückspülfilter, Sanitärobjekte, Waschtische und Ausgussbecken mit elektronischen Armaturen),— Einbau einer Trinkwasserdosierungsanlage zur Legionellenprophylaxe,— Einbau einer Enthärtungsanlage.In der Kostengruppe 420 (Wärmeversorgungsanlagen) nach DIN 276:— Einbau von Schottungen (Brandschutzrohrdurchführungen) an den vorhandenen Wärmeverteilnetzen,— Demontage sowie Einbau neuer Heizkörper infolge der Anordnung neuer Notausgänge,— Einbau neuer Wärmeversorgungsanlagen (Pufferspeicheranlagen für Frischwasserstationen, Wärmeverteilnetz für Frischwasserstationen, Heizkörper in den Sanitärbereichen infolge Umbau der Trinkwasserversorgung),— Modernisierung der Heizkreisverteiler in der Technikzentrale.In der Kostengruppe 430 (Lufttechnische Anlagen) nach DIN 276:— Bestandsaufnahme der Lüftungsanlagen bezüglich weiterer Nutzung,— Einbau neuer lufttechnischer Anlagen auf Basis eines neuen Lüftungsanlagenkonzeptes,— Rückbau der nicht mehr benötigten Anlagenteile.In der Kostengruppe 470 (Feuerlöschanlagen) nach DIN 276:— Trennung der Löschwasserleitung vom vorhandenen Trinkwassernetz, Rückbau der Wandhydranten und Rohrleitungen,— Ausrüstung mit Handfeuerlöschern.In der Kostengruppe 470 (Badetechnische Anlagen) nach DIN 276:— Einbau eines 0,95 m³ - Tanks für Natriumhypochlorit und für Schwefelsäure, zugehörige Pumpstation mit Auffangwanne, Befülleinrichtung und Befüllleitung, Alarmierungseinrichtung mit Aufschaltung eines Alarms bei Ozon- und/oder Chlorunfall auf die Telefone der Haustechnik,— Austausch der vorhandenen Schwallwasserbehälter und Ersatz durch einen großen Schwallwasserbehälter.In der Kostengruppe 480 (Gebäudeautomation) nach DIN 276:— Einbau einer anlagenübergreifenden Automation für die Steuerung, Beobachtung und Bedienung der Warmwasserbereitungsanlagen, der Wärmeversorgungsanlagen für die Raumheizung und der Lüftungsanlagen.In der Kostengruppe 440 (Starkstromanlagen) nach DIN 276:— Erneuerung der zentralen Batterieanlage,— Einbau neuer Niederspannungsinstallationsanlagen in Teilbereichen,— Brandschutzschottung der vorhandenen Kabel in den abgehängten Decken im Ringflur, die in Teilen mehr als 7 kW/m² und Flurbreite aufweisen.— Erneuerung der Beleuchtungsanlagen als LED-Einbauleuchten in den Fluren, Räumen und Nassbereichen,— Installation einer Sicherheitsbeleuchtung für die Flure, Räume und Fluchtwege sowie Anordnung der Fluchtwegskennzeichnung an die neue Rettungswegsituation - Ausführung erfolgt nach DIN EN 50172 (VDE0108 Teil 100),— Erneuerung der Blitzschutz- und Erdungsanlagen.In der Kostengruppe 450 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach DIN 276:— Einbau eines flächendeckenden elektroakustisches Notfallwarnsystems entsprechend DIN VDE 0828 mit Kopplung an die Brandmeldeanlage,— flächendeckende Erneuerung der Brandmeldeanlage (Vollschutz) und Aufschaltung auf die Feuerwehr, Planung und Auslegung entsprechend DIN 14675 und DIN VDE 0833 Teil 1 Teil 2, sowie Überprüfung der Überwachungsbedürftigkeit von Zwischendecken. Anordnung von akustischen und optischen Signalgebern an die Brandmeldeanlage zur internen Alarmierung, Erweiterung der vorhandenen Brandmeldezentrale,— Einbau von NRA sowie der erforderlichen Rauchmelder,— Einbau der zugehörigen Übertragungsnetze.Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) sowie Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) und Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3).Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 3,Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) und die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3) zu vergeben. Die jeweiligen Leistungsphasen 5 ff der jeweiligen Leistungsbilder werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten - ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich nach einer Kostenannahme ohne Mehrwertsteuer auf ca. 3 786 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe 300 (nach DIN 276) ca. 1 420 000 EUR, auf die Kostengruppe 400 ca. 2 366 000 EUR, davon KG 410 ca. 620 000 EUR, KG 420 ca. 370 000 EUR, KG 430 ca. 440 000 EUR, KG 470 (Feuerlöschanlagen) ca. 26 000 EUR, KG 470 (Badetechnische Anlagen) ca. 40 000 EUR und KG 480 ca. 120 000 EUR sowie KG 440 ca. 410 000 EUR und KG 450 ca. 340 000 EUR.
Die Mosaikschule in Ludwigshafen-Oggersheim ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Derzeit werden in der Mosaikschule ca. 200 körperbehinderte Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 18 Jahren beschult. Alle Schülerinnen und Schüler haben einen zentralen Förderbedarf in ihrer körperlichen und / oder motorischen Entwicklung. Entsprechend ihrer Ausprägung der Körperbehinderung werden sie daher in verschiedenen Bildungsgängen gefördert.Die gesamte Schulanlage ist als eingeschossiger Baukörper mit Küche und Mensa sowie integrierter Schwimm- und Turnhalle, die eine entsprechend höhere Geschosshöhe aufweisen, konzipiert. Die Mosaikschule hat eine überbaute Fläche von ca. 5 950 m² zzgl. des Sportbereichs von ca. 2 125 m², gesamt somit ca. 8 075 m². Durch eine Überdachung angegliedert ist der Zweckverband Kinderzentrum mit einem Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) und einem Sonderkindergarten mit einer überbauten Fläche von insgesamt ca. 2 238 m², die beide nicht Gegenstand des Auftrages sind.Der erste Bauabschnitt der Mosaikschule wurde im Jahr 1979 in Betrieb genommen. Die Haustechnik wurde als Vorleistung gleich im 1. Bauabschnitt in der Unterkellerung der Turnhalle untergebracht, ansonsten ist das Gebäude mit einem Kriechkeller unterkellert. Die tragenden und aussteifenden Konstruktionen wurden im Wesentlichen in Holzbauweise errichtet. Die tragenden Balken bestehen aus Holzleimbindern, die sich in Form von Doppelzangen einerseits auf Stahlrundstützen, die 60 cm vor der Fassade stehen und andererseits im Innern zum Flur hin auf einem durchlaufenden Lagerholz abtragen, das gleichzeitig als Türsturz dient. Die Zangen wurden so gewählt, dass vor der Fassade ringsum ein Dachüberstand von 1,80 m entstand, um die Fassade vor Witterung zu schützen und im Innern eine Auskragung zum Flur hin von 60 cm, um die Zangenköpfe der Binder sichtbar zu haben. Da die Balkenlage aufgrund der Rasterwechsel nicht oder nur teilweise über den Fluren durchlaufen konnte, wurde entlang der Fluren parallel zu dem umlaufenden Lagerholz auf die Binder ein Wechselholz gelegt, auf dem sich in beliebigem Abstand die Balkenlage in Form von kurzen Zangen auflegen konnte, die die Flure überspannt. In den Bereichen, in denen ein Oberlicht vorgesehen war, wurden auf diesen Zangen unter 30° geneigte Pfetten montiert, die in ihrem Hochpunkt auf kurzen Vertikalhölzern liegen, die wiederum auf einer umlaufenden Fußpfette ruhen. Die Decke in den unterkellerten Bereichen und über den nichtunterkellerten Bereichen wurde als Stahlbetondecke ausgebildet, wobei durch die Wahl der Höhe OK Fertigfußboden automatisch in den nichtunterkellerten Bereichen ein Kriechkeller mit Stampfboden entstand, durchschnittlich ca. 1,0 m hoch zur Verlegung der Installation und deren Wartung. Die gesamte Anlage erhielt ein geklebtes Warmdach mit Kiesschüttung, während sämtliche Dachaufkantungen Asbestzementverkleidungen erhielten. Der umlaufende Ortgang wurde ebenfalls mit Asbestzement ausgeführt, um keine Holzteile der Witterung auszusetzen. Es wurde generell eine Holzfassade vorgesehen. Die leichten Trennwände von Klasse zu Klasse wurden als Holztrennwände aus Spanplatten mit der erforderlichen Schalldämmung dazwischen realisiert. Die Trennwände zwischen den Klassenräumen und Fluren wurden ebenfalls als Ständerwände ausgeführt. Die Türen wurden als Blockrahmentüren angeschlagen und haben eine lichte Öffnungsbreite von 1 m. Die Schwimm- und Turnhalle wurde als zweiter Bauabschnitt 1984 in massiver Bauweise fertiggestellt.Als Ergebnis einer durchgeführten Gefahrenverhütungsschau sind die aufgezeigten baulichen und vorbeugenden Brandschutzmängel zu beseitigen, damit eine gefahrlose Benutzung der Mosaikschule gewährleistet wird. Das Brandschutzkonzept ist umzusetzen.Im Bereich des baulichen Brandschutzes sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb bei abschnittsweiser Realisierung vorgesehen:— Im Ringflur der Mosaikschule sind natürliche Rauchabzugsanlagenöffnungen (NRA-Öffnungen) neu herzustellen. Die vorhandenen Festverglasungen sind durch Öffnungen zu ersetzen, welche durch die flächendeckende Brandmeldeanlage (BMA) ausgelöst werden,— die vorhandenen Rauchabzüge im Ringflur sind auf ihre Qualität hin zu prüfen,— vom Flur zur Mensa ist ein T90-Rolltor mit Feststellanlage neu herzustellen,— es sind Notausgangstüren aus sämtlichen im Brandschutzplan gekennzeichneten Räumen neu herzustellen,— es sind T30-RS Türen zu den Teeküchen der äußeren Bereiche neu herzustellen,— die Wände von Lagerräumen weisen teilweise nicht den Feuerwiderstand F30 auf und sind daher zu prüfen und ggf. zu ertüchtigen,— Notausstiege sind zu ertüchtigen,— die Rettungswegkennzeichnung ist zu ergänzen / aktualisieren,— die Wandoberflächen des Ringflurs sind mit brennbarem Material bekleidet und müssen mit einer nichtbrennbaren Beplankung versehen werden,— es fehlen im Keller Trennwände in F90-AB und F90-A+M,— Türen, die als Notausgänge dienen, sind mit einem geeigneten Notausgangstürbeschlag nach DIN EN 179 auszustatten,— es sind RS-Türen zur Unterteilung des Flurs in Rauchabschnitte neu herzustellen,— nach Durchführung der Maßnahmen sind Innenputz-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten zur Wiederherstellung der Oberflächen (Decke, Wand, Boden) sowie der Einbau einer Akustikdecke vorgesehen.Neben den Brandschutzmaßnahmen sind infolge der Vorgaben der Unfallkasse sowie des Gesundheitsamtes Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen wie folgt umzusetzen:— Ersetzen der Vollglas-Schwingtüren zur Mensa, zum Sportbereich und im Durchgang zum Osthof,— Nachrüstung der Automatiktüren mit einem Klemmflügel,.— Nachrüstung der gelben Automatiktüren zu den Außenbereichen der Mosaikschule mit einem Klemmschutz,— Anbringung eines Klemmschutzes bei allen Zimmertüren auf beiden Seiten der Türen bis auf eine Höhe von 2 m.Im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes sowie infolge der Forderungen der Unfallkasse und der notwendigen Hygiene- (Legionellenvermeidung) / Bauunterhaltsmaßnahmen sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb bei abschnittsweiser Realisierung durchzuführen:In der Kostengruppe 410 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen) nach DIN 276:— Einbau von Schottungen (Brandschutzrohrdurchführungen) an den vorhandenen Abwasserleitungen,— Demontage der vorhandenen Wasseranlagen (Rohrleitungen, dezentrale Wassererwärmer, Sanitärobjekte),— Einbau neuer Wasseranlagen (Rohrleitungen, Frischwasserstationen mit Zirkulation, Zirkulationseinheiten mit elektrischen Zirkulationsventilen, dezentrale Wassererwärmung über Durchlauferhitzer, Rückspülfilter, Sanitärobjekte, Waschtische und Ausgussbecken mit elektronischen Armaturen),— Einbau einer Trinkwasserdosierungsanlage zur Legionellenprophylaxe,— Einbau einer Enthärtungsanlage.In der Kostengruppe 420 (Wärmeversorgungsanlagen) nach DIN 276:— Einbau von Schottungen (Brandschutzrohrdurchführungen) an den vorhandenen Wärmeverteilnetzen,— Demontage sowie Einbau neuer Heizkörper infolge der Anordnung neuer Notausgänge,— Einbau neuer Wärmeversorgungsanlagen (Pufferspeicheranlagen für Frischwasserstationen, Wärmeverteilnetz für Frischwasserstationen, Heizkörper in den Sanitärbereichen infolge Umbau der Trinkwasserversorgung),— Modernisierung der Heizkreisverteiler in der Technikzentrale.In der Kostengruppe 430 (Lufttechnische Anlagen) nach DIN 276:— Bestandsaufnahme der Lüftungsanlagen bezüglich weiterer Nutzung,— Einbau neuer lufttechnischer Anlagen auf Basis eines neuen Lüftungsanlagenkonzeptes,— Rückbau der nicht mehr benötigten Anlagenteile.In der Kostengruppe 470 (Feuerlöschanlagen) nach DIN 276:— Trennung der Löschwasserleitung vom vorhandenen Trinkwassernetz, Rückbau der Wandhydranten und Rohrleitungen,— Ausrüstung mit Handfeuerlöschern.In der Kostengruppe 470 (Badetechnische Anlagen) nach DIN 276:— Einbau eines 0,95 m³ - Tanks für Natriumhypochlorit und für Schwefelsäure, zugehörige Pumpstation mit Auffangwanne, Befülleinrichtung und Befüllleitung, Alarmierungseinrichtung mit Aufschaltung eines Alarms bei Ozon- und/oder Chlorunfall auf die Telefone der Haustechnik,— Austausch der vorhandenen Schwallwasserbehälter und Ersatz durch einen großen Schwallwasserbehälter.In der Kostengruppe 480 (Gebäudeautomation) nach DIN 276:— Einbau einer anlagenübergreifenden Automation für die Steuerung, Beobachtung und Bedienung der Warmwasserbereitungsanlagen, der Wärmeversorgungsanlagen für die Raumheizung und der Lüftungsanlagen.In der Kostengruppe 440 (Starkstromanlagen) nach DIN 276:— Erneuerung der zentralen Batterieanlage,— Einbau neuer Niederspannungsinstallationsanlagen in Teilbereichen,— Brandschutzschottung der vorhandenen Kabel in den abgehängten Decken im Ringflur, die in Teilen mehr als 7 kW/m² und Flurbreite aufweisen.— Erneuerung der Beleuchtungsanlagen als LED-Einbauleuchten in den Fluren, Räumen und Nassbereichen,— Installation einer Sicherheitsbeleuchtung für die Flure, Räume und Fluchtwege sowie Anordnung der Fluchtwegskennzeichnung an die neue Rettungswegsituation - Ausführung erfolgt nach DIN EN 50172 (VDE0108 Teil 100),— Erneuerung der Blitzschutz- und Erdungsanlagen.In der Kostengruppe 450 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach DIN 276:— Einbau eines flächendeckenden elektroakustisches Notfallwarnsystems entsprechend DIN VDE 0828 mit Kopplung an die Brandmeldeanlage,— flächendeckende Erneuerung der Brandmeldeanlage (Vollschutz) und Aufschaltung auf die Feuerwehr, Planung und Auslegung entsprechend DIN 14675 und DIN VDE 0833 Teil 1 Teil 2, sowie Überprüfung der Überwachungsbedürftigkeit von Zwischendecken. Anordnung von akustischen und optischen Signalgebern an die Brandmeldeanlage zur internen Alarmierung, Erweiterung der vorhandenen Brandmeldezentrale,— Einbau von NRA sowie der erforderlichen Rauchmelder,— Einbau der zugehörigen Übertragungsnetze.Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) sowie Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) und Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3).Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 3,Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) und die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3) zu vergeben. Die jeweiligen Leistungsphasen 5 ff der jeweiligen Leistungsbilder werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten - ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich nach einer Kostenannahme ohne Mehrwertsteuer auf ca. 3 786 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe 300 (nach DIN 276) ca. 1 420 000 EUR, auf die Kostengruppe 400 ca. 2 366 000 EUR, davon KG 410 ca. 620 000 EUR, KG 420 ca. 370 000 EUR, KG 430 ca. 440 000 EUR, KG 470 (Feuerlöschanlagen) ca. 26 000 EUR, KG 470 (Badetechnische Anlagen) ca. 40 000 EUR und KG 480 ca. 120 000 EUR sowie KG 440 ca. 410 000 EUR und KG 450 ca. 340 000 EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Ludwigshafen
Postanschrift: Karl-Lochner-Straße 8
Postleitzahl: 67071
Postort: Ludwigshafen
Kontakt
E-Mail: brigitte.edwards@kinderzentrum-ludwigshafen.de📧
Telefon: +49 62167005112📞
Fax: +49 62167005199 📠
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) sowie Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) und Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3) zur Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen. Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen der zuvor angegebenen Leistungsbilder, jeweils Leistungsphasen 1 bis 4 sowie optional Leistungsphasen 5 bis 9.
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) sowie Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) und Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3) zur Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen. Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen der zuvor angegebenen Leistungsbilder, jeweils Leistungsphasen 1 bis 4 sowie optional Leistungsphasen 5 bis 9.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) zur Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen (Los 1)
Kurze Beschreibung:
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) zur Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen. Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen des zuvor angegebenen Leistungsbildes, Leistungsphasen 1 bis 4 sowie optional Leistungsphasen 5 bis 9.
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) zur Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen. Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen des zuvor angegebenen Leistungsbildes, Leistungsphasen 1 bis 4 sowie optional Leistungsphasen 5 bis 9.
Menge oder Umfang: Die Mosaikschule in Ludwigshafen-Oggersheim ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Derzeit werden in der Mosaikschule ca. 200 körperbehinderte Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 18 Jahren beschult. Alle Schülerinnen und Schüler haben einen zentralen Förderbedarf in ihrer körperlichen und / oder motorischen Entwicklung. Entsprechend ihrer Ausprägung der Körperbehinderung werden sie daher in verschiedenen Bildungsgängen gefördert.Die gesamte Schulanlage ist als eingeschossiger Baukörper mit Küche und Mensa sowie integrierter Schwimm- und Turnhalle, die eine entsprechend höhere Geschosshöhe aufweisen, konzipiert. Die Mosaikschule hat eine überbaute Fläche von ca. 5 950 m² zzgl. des Sportbereichs von ca. 2 125 m², gesamt somit ca. 8 075 m². Durch eine Überdachung angegliedert ist der Zweckverband Kinderzentrum mit einem Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) und einem Sonderkindergarten mit einer überbauten Fläche von insgesamt ca. 2 238 m², die beide nicht Gegenstand des Auftrages sind.Der erste Bauabschnitt der Mosaikschule wurde im Jahr 1979 in Betrieb genommen. Die Haustechnik wurde als Vorleistung gleich im 1. Bauabschnitt in der Unterkellerung der Turnhalle untergebracht, ansonsten ist das Gebäude mit einem Kriechkeller unterkellert. Die tragenden und aussteifenden Konstruktionen wurden im Wesentlichen in Holzbauweise errichtet. Die tragenden Balken bestehen aus Holzleimbindern, die sich in Form von Doppelzangen einerseits auf Stahlrundstützen, die 60 cm vor der Fassade stehen und andererseits im Innern zum Flur hin auf einem durchlaufenden Lagerholz abtragen, das gleichzeitig als Türsturz dient. Die Zangen wurden so gewählt, dass vor der Fassade ringsum ein Dachüberstand von 1,80 m entstand, um die Fassade vor Witterung zu schützen und im Innern eine Auskragung zum Flur hin von 60 cm, um die Zangenköpfe der Binder sichtbar zu haben. Da die Balkenlage aufgrund der Rasterwechsel nicht oder nur teilweise über den Fluren durchlaufen konnte, wurde entlang der Fluren parallel zu dem umlaufenden Lagerholz auf die Binder ein Wechselholz gelegt, auf dem sich in beliebigem Abstand die Balkenlage in Form von kurzen Zangen auflegen konnte, die die Flure überspannt. In den Bereichen, in denen ein Oberlicht vorgesehen war, wurden auf diesen Zangen unter 30° geneigte Pfetten montiert, die in ihrem Hochpunkt auf kurzen Vertikalhölzern liegen, die wiederum auf einer umlaufenden Fußpfette ruhen. Die Decke in den unterkellerten Bereichen und über den nichtunterkellerten Bereichen wurde als Stahlbetondecke ausgebildet, wobei durch die Wahl der Höhe OK Fertigfußboden automatisch in den nichtunterkellerten Bereichen ein Kriechkeller mit Stampfboden entstand, durchschnittlich ca. 1 m hoch zur Verlegung der Installation und deren Wartung. Die gesamte Anlage erhielt ein geklebtes Warmdach mit Kiesschüttung, während sämtliche Dachaufkantungen Asbestzementverkleidungen erhielten. Der umlaufende Ortgang wurde ebenfalls mit Asbestzement ausgeführt, um keine Holzteile der Witterung auszusetzen. Es wurde generell eine Holzfassade vorgesehen. Die leichten Trennwände von Klasse zu Klasse wurden als Holztrennwände aus Spanplatten mit der erforderlichen Schalldämmung dazwischen realisiert. Die Trennwände zwischen den Klassenräumen und Fluren wurden ebenfalls als Ständerwände ausgeführt. Die Türen wurden als Blockrahmentüren angeschlagen und haben eine lichte Öffnungsbreite von 1 m. Die Schwimm- und Turnhalle wurde als zweiter Bauabschnitt 1984 in massiver Bauweise fertiggestellt.Als Ergebnis einer durchgeführten Gefahrenverhütungsschau sind die aufgezeigten baulichen und vorbeugenden Brandschutzmängel zu beseitigen, damit eine gefahrlose Benutzung der Mosaikschule gewährleistet wird. Das Brandschutzkonzept ist umzusetzen.Im Bereich des baulichen Brandschutzes sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb bei abschnittsweiser Realisierung vorgesehen:— Im Ringflur der Mosaikschule sind natürliche Rauchabzugsanlagenöffnungen (NRA-Öffnungen) neu herzustellen. Die vorhandenen Festverglasungen sind durch Öffnungen zu ersetzen, welche durch die flächendeckende Brandmeldeanlage (BMA) ausgelöst werden,— die vorhandenen Rauchabzüge im Ringflur sind auf ihre Qualität hin zu prüfen,— vom Flur zur Mensa ist ein T90-Rolltor mit Feststellanlage neu herzustellen,— es sind Notausgangstüren aus sämtlichen im Brandschutzplan gekennzeichneten Räumen neu herzustellen,— es sind T30-RS Türen zu den Teeküchen der äußeren Bereiche neu herzustellen,— die Wände von Lagerräumen weisen teilweise nicht den Feuerwiderstand F30 auf und sind daher zu prüfen und ggf. zu ertüchtigen,— Notausstiege sind zu ertüchtigen,— die Rettungswegkennzeichnung ist zu ergänzen / aktualisieren,— die Wandoberflächen des Ringflurs sind mit brennbarem Material bekleidet und müssen mit einer nichtbrennbaren Beplankung versehen werden,— es fehlen im Keller Trennwände in F90-AB und F90-A+M,— Türen, die als Notausgänge dienen, sind mit einem geeigneten Notausgangstürbeschlag nach DIN EN 179 auszustatten,— es sind RS-Türen zur Unterteilung des Flurs in Rauchabschnitte neu herzustellen,— nach Durchführung der Maßnahmen sind Innenputz-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten zur Wiederherstellung der Oberflächen (Decke, Wand, Boden) sowie der Einbau einer Akustikdecke vorgesehen.Neben den Brandschutzmaßnahmen sind infolge der Vorgaben der Unfallkasse sowie des Gesundheitsamtes Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen wie folgt umzusetzen:—Ersetzen der Vollglas-Schwingtüren zur Mensa, zum Sportbereich und im Durchgang zum Osthof,— Nachrüstung der Automatiktüren mit einem Klemmflügel,.— Nachrüstung der gelben Automatiktüren zu den Außenbereichen der Mosaikschule mit einem Klemmschutz,— Anbringung eines Klemmschutzes bei allen Zimmertüren auf beiden Seiten der Türen bis auf eine Höhe von 2 m.Im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes sowie infolge der Forderungen der Unfallkasse und der notwendigen Hygiene- (Legionellenvermeidung) / Bauunterhaltsmaßnahmen sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb bei abschnittsweiser Realisierung durchzuführen:In der Kostengruppe 410 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen) nach DIN 276:— Einbau von Schottungen (Brandschutzrohrdurchführungen) an den vorhandenen Abwasserleitungen,— Demontage der vorhandenen Wasseranlagen (Rohrleitungen, dezentrale Wassererwärmer, Sanitärobjekte),— Einbau neuer Wasseranlagen (Rohrleitungen, Frischwasserstationen mit Zirkulation, Zirkulationseinheiten mit elektrischen Zirkulationsventilen, dezentrale Wassererwärmung über Durchlauferhitzer, Rückspülfilter, Sanitärobjekte, Waschtische und Ausgussbecken mit elektronischen Armaturen),— Einbau einer Trinkwasserdosierungsanlage zur Legionellenprophylaxe,— Einbau einer Enthärtungsanlage.In der Kostengruppe 420 (Wärmeversorgungsanlagen) nach DIN 276:— Einbau von Schottungen (Brandschutzrohrdurchführungen) an den vorhandenen Wärmeverteilnetzen,— Demontage sowie Einbau neuer Heizkörper infolge der Anordnung neuer Notausgänge,— Einbau neuer Wärmeversorgungsanlagen (Pufferspeicheranlagen für Frischwasserstationen, Wärmeverteilnetz für Frischwasserstationen, Heizkörper in den Sanitärbereichen infolge Umbau der Trinkwasserversorgung),— Modernisierung der Heizkreisverteiler in der Technikzentrale.In der Kostengruppe 430 (Lufttechnische Anlagen) nach DIN 276:— Bestandsaufnahme der Lüftungsanlagen bezüglich weiterer Nutzung,— Einbau neuer lufttechnischer Anlagen auf Basis eines neuen Lüftungsanlagenkonzeptes,— Rückbau der nicht mehr benötigten Anlagenteile.In der Kostengruppe 470 (Feuerlöschanlagen) nach DIN 276:— Trennung der Löschwasserleitung vom vorhandenen Trinkwassernetz, Rückbau der Wandhydranten und Rohrleitungen,— Ausrüstung mit Handfeuerlöschern.In der Kostengruppe 470 (Badetechnische Anlagen) nach DIN 276:— Einbau eines 0,95 m³ - Tanks für Natriumhypochlorit und für Schwefelsäure, zugehörige Pumpstation mit Auffangwanne, Befülleinrichtung und Befüllleitung, Alarmierungseinrichtung mit Aufschaltung eines Alarms bei Ozon- und/oder Chlorunfall auf die Telefone der Haustechnik,— Austausch der vorhandenen Schwallwasserbehälter und Ersatz durch einen großen Schwallwasserbehälter.In der Kostengruppe 480 (Gebäudeautomation) nach DIN 276:— Einbau einer anlagenübergreifenden Automation für die Steuerung, Beobachtung und Bedienung der Warmwasserbereitungsanlagen, der Wärmeversorgungsanlagen für die Raumheizung und der Lüftungsanlagen.In der Kostengruppe 440 (Starkstromanlagen) nach DIN 276:— Erneuerung der zentralen Batterieanlage,— Einbau neuer Niederspannungsinstallationsanlagen in Teilbereichen,— Brandschutzschottung der vorhandenen Kabel in den abgehängten Decken im Ringflur, die in Teilen mehr als 7 kW/m² und Flurbreite aufweisen.— Erneuerung der Beleuchtungsanlagen als LED-Einbauleuchten in den Fluren, Räumen und Nassbereichen,— Installation einer Sicherheitsbeleuchtung für die Flure, Räume und Fluchtwege sowie Anordnung der Fluchtwegskennzeichnung an die neue Rettungswegsituation - Ausführung erfolgt nach DIN EN 50172 (VDE0108 Teil 100),— Erneuerung der Blitzschutz- und Erdungsanlagen.In der Kostengruppe 450 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach DIN 276:— Einbau eines flächendeckenden elektroakustisches Notfallwarnsystems entsprechend DIN VDE 0828 mit Kopplung an die Brandmeldeanlage,— flächendeckende Erneuerung der Brandmeldeanlage (Vollschutz) und Aufschaltung auf die Feuerwehr, Planung und Auslegung entsprechend DIN 14675 und DIN VDE 0833 Teil 1 Teil 2, sowie Überprüfung der Überwachungsbedürftigkeit von Zwischendecken. Anordnung von akustischen und optischen Signalgebern an die Brandmeldeanlage zur internen Alarmierung, Erweiterung der vorhandenen Brandmeldezentrale,— Einbau von NRA sowie der erforderlichen Rauchmelder,— Einbau der zugehörigen Übertragungsnetze.Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1).Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 3,Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) zu vergeben. Die Leistungsphasen 5 ff des Leistungsbildes werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten - ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich nach einer Kostenannahme ohne Mehrwertsteuer auf ca. 3 786 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe 300 (nach DIN 276) ca. 1 420 000 EUR, auf die Kostengruppe 400 ca. 2 366 000 EUR, davon KG 410 ca. 620 000 EUR, KG 420 ca. 370 000 EUR, KG 430 ca. 440 000 EUR, KG 470 (Feuerlöschanlagen) ca. 26 000 EUR, KG 470 (Badetechnische Anlagen) ca. 40 000 EUR und KG 480 ca. 120 000 EUR sowie KG 440 ca. 410 000 EUR und KG 450 ca. 340 000 EUR.
Die Mosaikschule in Ludwigshafen-Oggersheim ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Derzeit werden in der Mosaikschule ca. 200 körperbehinderte Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 18 Jahren beschult. Alle Schülerinnen und Schüler haben einen zentralen Förderbedarf in ihrer körperlichen und / oder motorischen Entwicklung. Entsprechend ihrer Ausprägung der Körperbehinderung werden sie daher in verschiedenen Bildungsgängen gefördert.
Die Mosaikschule in Ludwigshafen-Oggersheim ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Derzeit werden in der Mosaikschule ca. 200 körperbehinderte Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 18 Jahren beschult. Alle Schülerinnen und Schüler haben einen zentralen Förderbedarf in ihrer körperlichen und / oder motorischen Entwicklung. Entsprechend ihrer Ausprägung der Körperbehinderung werden sie daher in verschiedenen Bildungsgängen gefördert.
Die gesamte Schulanlage ist als eingeschossiger Baukörper mit Küche und Mensa sowie integrierter Schwimm- und Turnhalle, die eine entsprechend höhere Geschosshöhe aufweisen, konzipiert. Die Mosaikschule hat eine überbaute Fläche von ca. 5 950 m² zzgl. des Sportbereichs von ca. 2 125 m², gesamt somit ca. 8 075 m². Durch eine Überdachung angegliedert ist der Zweckverband Kinderzentrum mit einem Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) und einem Sonderkindergarten mit einer überbauten Fläche von insgesamt ca. 2 238 m², die beide nicht Gegenstand des Auftrages sind.
Die gesamte Schulanlage ist als eingeschossiger Baukörper mit Küche und Mensa sowie integrierter Schwimm- und Turnhalle, die eine entsprechend höhere Geschosshöhe aufweisen, konzipiert. Die Mosaikschule hat eine überbaute Fläche von ca. 5 950 m² zzgl. des Sportbereichs von ca. 2 125 m², gesamt somit ca. 8 075 m². Durch eine Überdachung angegliedert ist der Zweckverband Kinderzentrum mit einem Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) und einem Sonderkindergarten mit einer überbauten Fläche von insgesamt ca. 2 238 m², die beide nicht Gegenstand des Auftrages sind.
Der erste Bauabschnitt der Mosaikschule wurde im Jahr 1979 in Betrieb genommen. Die Haustechnik wurde als Vorleistung gleich im 1. Bauabschnitt in der Unterkellerung der Turnhalle untergebracht, ansonsten ist das Gebäude mit einem Kriechkeller unterkellert. Die tragenden und aussteifenden Konstruktionen wurden im Wesentlichen in Holzbauweise errichtet. Die tragenden Balken bestehen aus Holzleimbindern, die sich in Form von Doppelzangen einerseits auf Stahlrundstützen, die 60 cm vor der Fassade stehen und andererseits im Innern zum Flur hin auf einem durchlaufenden Lagerholz abtragen, das gleichzeitig als Türsturz dient. Die Zangen wurden so gewählt, dass vor der Fassade ringsum ein Dachüberstand von 1,80 m entstand, um die Fassade vor Witterung zu schützen und im Innern eine Auskragung zum Flur hin von 60 cm, um die Zangenköpfe der Binder sichtbar zu haben. Da die Balkenlage aufgrund der Rasterwechsel nicht oder nur teilweise über den Fluren durchlaufen konnte, wurde entlang der Fluren parallel zu dem umlaufenden Lagerholz auf die Binder ein Wechselholz gelegt, auf dem sich in beliebigem Abstand die Balkenlage in Form von kurzen Zangen auflegen konnte, die die Flure überspannt. In den Bereichen, in denen ein Oberlicht vorgesehen war, wurden auf diesen Zangen unter 30° geneigte Pfetten montiert, die in ihrem Hochpunkt auf kurzen Vertikalhölzern liegen, die wiederum auf einer umlaufenden Fußpfette ruhen. Die Decke in den unterkellerten Bereichen und über den nichtunterkellerten Bereichen wurde als Stahlbetondecke ausgebildet, wobei durch die Wahl der Höhe OK Fertigfußboden automatisch in den nichtunterkellerten Bereichen ein Kriechkeller mit Stampfboden entstand, durchschnittlich ca. 1 m hoch zur Verlegung der Installation und deren Wartung. Die gesamte Anlage erhielt ein geklebtes Warmdach mit Kiesschüttung, während sämtliche Dachaufkantungen Asbestzementverkleidungen erhielten. Der umlaufende Ortgang wurde ebenfalls mit Asbestzement ausgeführt, um keine Holzteile der Witterung auszusetzen. Es wurde generell eine Holzfassade vorgesehen. Die leichten Trennwände von Klasse zu Klasse wurden als Holztrennwände aus Spanplatten mit der erforderlichen Schalldämmung dazwischen realisiert. Die Trennwände zwischen den Klassenräumen und Fluren wurden ebenfalls als Ständerwände ausgeführt. Die Türen wurden als Blockrahmentüren angeschlagen und haben eine lichte Öffnungsbreite von 1 m. Die Schwimm- und Turnhalle wurde als zweiter Bauabschnitt 1984 in massiver Bauweise fertiggestellt.
Der erste Bauabschnitt der Mosaikschule wurde im Jahr 1979 in Betrieb genommen. Die Haustechnik wurde als Vorleistung gleich im 1. Bauabschnitt in der Unterkellerung der Turnhalle untergebracht, ansonsten ist das Gebäude mit einem Kriechkeller unterkellert. Die tragenden und aussteifenden Konstruktionen wurden im Wesentlichen in Holzbauweise errichtet. Die tragenden Balken bestehen aus Holzleimbindern, die sich in Form von Doppelzangen einerseits auf Stahlrundstützen, die 60 cm vor der Fassade stehen und andererseits im Innern zum Flur hin auf einem durchlaufenden Lagerholz abtragen, das gleichzeitig als Türsturz dient. Die Zangen wurden so gewählt, dass vor der Fassade ringsum ein Dachüberstand von 1,80 m entstand, um die Fassade vor Witterung zu schützen und im Innern eine Auskragung zum Flur hin von 60 cm, um die Zangenköpfe der Binder sichtbar zu haben. Da die Balkenlage aufgrund der Rasterwechsel nicht oder nur teilweise über den Fluren durchlaufen konnte, wurde entlang der Fluren parallel zu dem umlaufenden Lagerholz auf die Binder ein Wechselholz gelegt, auf dem sich in beliebigem Abstand die Balkenlage in Form von kurzen Zangen auflegen konnte, die die Flure überspannt. In den Bereichen, in denen ein Oberlicht vorgesehen war, wurden auf diesen Zangen unter 30° geneigte Pfetten montiert, die in ihrem Hochpunkt auf kurzen Vertikalhölzern liegen, die wiederum auf einer umlaufenden Fußpfette ruhen. Die Decke in den unterkellerten Bereichen und über den nichtunterkellerten Bereichen wurde als Stahlbetondecke ausgebildet, wobei durch die Wahl der Höhe OK Fertigfußboden automatisch in den nichtunterkellerten Bereichen ein Kriechkeller mit Stampfboden entstand, durchschnittlich ca. 1 m hoch zur Verlegung der Installation und deren Wartung. Die gesamte Anlage erhielt ein geklebtes Warmdach mit Kiesschüttung, während sämtliche Dachaufkantungen Asbestzementverkleidungen erhielten. Der umlaufende Ortgang wurde ebenfalls mit Asbestzement ausgeführt, um keine Holzteile der Witterung auszusetzen. Es wurde generell eine Holzfassade vorgesehen. Die leichten Trennwände von Klasse zu Klasse wurden als Holztrennwände aus Spanplatten mit der erforderlichen Schalldämmung dazwischen realisiert. Die Trennwände zwischen den Klassenräumen und Fluren wurden ebenfalls als Ständerwände ausgeführt. Die Türen wurden als Blockrahmentüren angeschlagen und haben eine lichte Öffnungsbreite von 1 m. Die Schwimm- und Turnhalle wurde als zweiter Bauabschnitt 1984 in massiver Bauweise fertiggestellt.
Als Ergebnis einer durchgeführten Gefahrenverhütungsschau sind die aufgezeigten baulichen und vorbeugenden Brandschutzmängel zu beseitigen, damit eine gefahrlose Benutzung der Mosaikschule gewährleistet wird. Das Brandschutzkonzept ist umzusetzen.
Im Bereich des baulichen Brandschutzes sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb bei abschnittsweiser Realisierung vorgesehen:
— Im Ringflur der Mosaikschule sind natürliche Rauchabzugsanlagenöffnungen (NRA-Öffnungen) neu herzustellen. Die vorhandenen Festverglasungen sind durch Öffnungen zu ersetzen, welche durch die flächendeckende Brandmeldeanlage (BMA) ausgelöst werden,
— die vorhandenen Rauchabzüge im Ringflur sind auf ihre Qualität hin zu prüfen,
— vom Flur zur Mensa ist ein T90-Rolltor mit Feststellanlage neu herzustellen,
— es sind Notausgangstüren aus sämtlichen im Brandschutzplan gekennzeichneten Räumen neu herzustellen,
— es sind T30-RS Türen zu den Teeküchen der äußeren Bereiche neu herzustellen,
— die Wände von Lagerräumen weisen teilweise nicht den Feuerwiderstand F30 auf und sind daher zu prüfen und ggf. zu ertüchtigen,
— Notausstiege sind zu ertüchtigen,
— die Rettungswegkennzeichnung ist zu ergänzen / aktualisieren,
— die Wandoberflächen des Ringflurs sind mit brennbarem Material bekleidet und müssen mit einer nichtbrennbaren Beplankung versehen werden,
— es fehlen im Keller Trennwände in F90-AB und F90-A+M,
— Türen, die als Notausgänge dienen, sind mit einem geeigneten Notausgangstürbeschlag nach DIN EN 179 auszustatten,
— es sind RS-Türen zur Unterteilung des Flurs in Rauchabschnitte neu herzustellen,
— nach Durchführung der Maßnahmen sind Innenputz-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten zur Wiederherstellung der Oberflächen (Decke, Wand, Boden) sowie der Einbau einer Akustikdecke vorgesehen.
Neben den Brandschutzmaßnahmen sind infolge der Vorgaben der Unfallkasse sowie des Gesundheitsamtes Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen wie folgt umzusetzen:
—Ersetzen der Vollglas-Schwingtüren zur Mensa, zum Sportbereich und im Durchgang zum Osthof,
— Nachrüstung der Automatiktüren mit einem Klemmflügel,.
— Nachrüstung der gelben Automatiktüren zu den Außenbereichen der Mosaikschule mit einem Klemmschutz,
— Anbringung eines Klemmschutzes bei allen Zimmertüren auf beiden Seiten der Türen bis auf eine Höhe von 2 m.
Im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes sowie infolge der Forderungen der Unfallkasse und der notwendigen Hygiene- (Legionellenvermeidung) / Bauunterhaltsmaßnahmen sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb bei abschnittsweiser Realisierung durchzuführen:
Im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes sowie infolge der Forderungen der Unfallkasse und der notwendigen Hygiene- (Legionellenvermeidung) / Bauunterhaltsmaßnahmen sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb bei abschnittsweiser Realisierung durchzuführen:
In der Kostengruppe 410 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen) nach DIN 276:
— Einbau von Schottungen (Brandschutzrohrdurchführungen) an den vorhandenen Abwasserleitungen,
— Demontage der vorhandenen Wasseranlagen (Rohrleitungen, dezentrale Wassererwärmer, Sanitärobjekte),
— Einbau neuer Wasseranlagen (Rohrleitungen, Frischwasserstationen mit Zirkulation, Zirkulationseinheiten mit elektrischen Zirkulationsventilen, dezentrale Wassererwärmung über Durchlauferhitzer, Rückspülfilter, Sanitärobjekte, Waschtische und Ausgussbecken mit elektronischen Armaturen),
— Einbau neuer Wasseranlagen (Rohrleitungen, Frischwasserstationen mit Zirkulation, Zirkulationseinheiten mit elektrischen Zirkulationsventilen, dezentrale Wassererwärmung über Durchlauferhitzer, Rückspülfilter, Sanitärobjekte, Waschtische und Ausgussbecken mit elektronischen Armaturen),
— Einbau einer Trinkwasserdosierungsanlage zur Legionellenprophylaxe,
— Einbau einer Enthärtungsanlage.
In der Kostengruppe 420 (Wärmeversorgungsanlagen) nach DIN 276:
— Einbau von Schottungen (Brandschutzrohrdurchführungen) an den vorhandenen Wärmeverteilnetzen,
— Demontage sowie Einbau neuer Heizkörper infolge der Anordnung neuer Notausgänge,
— Einbau neuer Wärmeversorgungsanlagen (Pufferspeicheranlagen für Frischwasserstationen, Wärmeverteilnetz für Frischwasserstationen, Heizkörper in den Sanitärbereichen infolge Umbau der Trinkwasserversorgung),
— Modernisierung der Heizkreisverteiler in der Technikzentrale.
In der Kostengruppe 430 (Lufttechnische Anlagen) nach DIN 276:
— Bestandsaufnahme der Lüftungsanlagen bezüglich weiterer Nutzung,
— Einbau neuer lufttechnischer Anlagen auf Basis eines neuen Lüftungsanlagenkonzeptes,
— Rückbau der nicht mehr benötigten Anlagenteile.
In der Kostengruppe 470 (Feuerlöschanlagen) nach DIN 276:
— Trennung der Löschwasserleitung vom vorhandenen Trinkwassernetz, Rückbau der Wandhydranten und Rohrleitungen,
— Ausrüstung mit Handfeuerlöschern.
In der Kostengruppe 470 (Badetechnische Anlagen) nach DIN 276:
— Einbau eines 0,95 m³ - Tanks für Natriumhypochlorit und für Schwefelsäure, zugehörige Pumpstation mit Auffangwanne, Befülleinrichtung und Befüllleitung, Alarmierungseinrichtung mit Aufschaltung eines Alarms bei Ozon- und/oder Chlorunfall auf die Telefone der Haustechnik,
— Einbau eines 0,95 m³ - Tanks für Natriumhypochlorit und für Schwefelsäure, zugehörige Pumpstation mit Auffangwanne, Befülleinrichtung und Befüllleitung, Alarmierungseinrichtung mit Aufschaltung eines Alarms bei Ozon- und/oder Chlorunfall auf die Telefone der Haustechnik,
— Austausch der vorhandenen Schwallwasserbehälter und Ersatz durch einen großen Schwallwasserbehälter.
In der Kostengruppe 480 (Gebäudeautomation) nach DIN 276:
— Einbau einer anlagenübergreifenden Automation für die Steuerung, Beobachtung und Bedienung der Warmwasserbereitungsanlagen, der Wärmeversorgungsanlagen für die Raumheizung und der Lüftungsanlagen.
In der Kostengruppe 440 (Starkstromanlagen) nach DIN 276:
— Erneuerung der zentralen Batterieanlage,
— Einbau neuer Niederspannungsinstallationsanlagen in Teilbereichen,
— Brandschutzschottung der vorhandenen Kabel in den abgehängten Decken im Ringflur, die in Teilen mehr als 7 kW/m² und Flurbreite aufweisen.
— Erneuerung der Beleuchtungsanlagen als LED-Einbauleuchten in den Fluren, Räumen und Nassbereichen,
— Installation einer Sicherheitsbeleuchtung für die Flure, Räume und Fluchtwege sowie Anordnung der Fluchtwegskennzeichnung an die neue Rettungswegsituation - Ausführung erfolgt nach DIN EN 50172 (VDE0108 Teil 100),
— Erneuerung der Blitzschutz- und Erdungsanlagen.
In der Kostengruppe 450 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach DIN 276:
— Einbau eines flächendeckenden elektroakustisches Notfallwarnsystems entsprechend DIN VDE 0828 mit Kopplung an die Brandmeldeanlage,
— flächendeckende Erneuerung der Brandmeldeanlage (Vollschutz) und Aufschaltung auf die Feuerwehr, Planung und Auslegung entsprechend DIN 14675 und DIN VDE 0833 Teil 1 Teil 2, sowie Überprüfung der Überwachungsbedürftigkeit von Zwischendecken. Anordnung von akustischen und optischen Signalgebern an die Brandmeldeanlage zur internen Alarmierung, Erweiterung der vorhandenen Brandmeldezentrale,
— flächendeckende Erneuerung der Brandmeldeanlage (Vollschutz) und Aufschaltung auf die Feuerwehr, Planung und Auslegung entsprechend DIN 14675 und DIN VDE 0833 Teil 1 Teil 2, sowie Überprüfung der Überwachungsbedürftigkeit von Zwischendecken. Anordnung von akustischen und optischen Signalgebern an die Brandmeldeanlage zur internen Alarmierung, Erweiterung der vorhandenen Brandmeldezentrale,
— Einbau von NRA sowie der erforderlichen Rauchmelder,
— Einbau der zugehörigen Übertragungsnetze.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1).
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 3,Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) zu vergeben. Die Leistungsphasen 5 ff des Leistungsbildes werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten - ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich nach einer Kostenannahme ohne Mehrwertsteuer auf ca. 3 786 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe 300 (nach DIN 276) ca. 1 420 000 EUR, auf die Kostengruppe 400 ca. 2 366 000 EUR, davon KG 410 ca. 620 000 EUR, KG 420 ca. 370 000 EUR, KG 430 ca. 440 000 EUR, KG 470 (Feuerlöschanlagen) ca. 26 000 EUR, KG 470 (Badetechnische Anlagen) ca. 40 000 EUR und KG 480 ca. 120 000 EUR sowie KG 440 ca. 410 000 EUR und KG 450 ca. 340 000 EUR.
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 3,Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) zu vergeben. Die Leistungsphasen 5 ff des Leistungsbildes werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten - ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich nach einer Kostenannahme ohne Mehrwertsteuer auf ca. 3 786 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe 300 (nach DIN 276) ca. 1 420 000 EUR, auf die Kostengruppe 400 ca. 2 366 000 EUR, davon KG 410 ca. 620 000 EUR, KG 420 ca. 370 000 EUR, KG 430 ca. 440 000 EUR, KG 470 (Feuerlöschanlagen) ca. 26 000 EUR, KG 470 (Badetechnische Anlagen) ca. 40 000 EUR und KG 480 ca. 120 000 EUR sowie KG 440 ca. 410 000 EUR und KG 450 ca. 340 000 EUR.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI zur Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen (Los 2)
Kurze Beschreibung:
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) zur Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen. Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen des zuvor angegebenen Leistungsbildes, Leistungsphasen 1 bis 4 sowie optional Leistungsphasen 5 bis 9.
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) zur Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen. Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen des zuvor angegebenen Leistungsbildes, Leistungsphasen 1 bis 4 sowie optional Leistungsphasen 5 bis 9.
Menge oder Umfang: Die Mosaikschule in Ludwigshafen-Oggersheim ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Derzeit werden in der Mosaikschule ca. 200 körperbehinderte Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 18 Jahren beschult. Alle Schülerinnen und Schüler haben einen zentralen Förderbedarf in ihrer körperlichen und / oder motorischen Entwicklung. Entsprechend ihrer Ausprägung der Körperbehinderung werden sie daher in verschiedenen Bildungsgängen gefördert.Die gesamte Schulanlage ist als eingeschossiger Baukörper mit Küche und Mensa sowie integrierter Schwimm- und Turnhalle, die eine entsprechend höhere Geschosshöhe aufweisen, konzipiert. Die Mosaikschule hat eine überbaute Fläche von ca. 5 950 m² zzgl. des Sportbereichs von ca. 2 125 m², gesamt somit ca. 8 075 m². Durch eine Überdachung angegliedert ist der Zweckverband Kinderzentrum mit einem Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) und einem Sonderkindergarten mit einer überbauten Fläche von insgesamt ca. 2 238 m², die beide nicht Gegenstand des Auftrages sind.Der erste Bauabschnitt der Mosaikschule wurde im Jahr 1979 in Betrieb genommen. Die Haustechnik wurde als Vorleistung gleich im 1. Bauabschnitt in der Unterkellerung der Turnhalle untergebracht, ansonsten ist das Gebäude mit einem Kriechkeller unterkellert. Die tragenden und aussteifenden Konstruktionen wurden im Wesentlichen in Holzbauweise errichtet. Die tragenden Balken bestehen aus Holzleimbindern, die sich in Form von Doppelzangen einerseits auf Stahlrundstützen, die 60 cm vor der Fassade stehen und andererseits im Innern zum Flur hin auf einem durchlaufenden Lagerholz abtragen, das gleichzeitig als Türsturz dient. Die Zangen wurden so gewählt, dass vor der Fassade ringsum ein Dachüberstand von 1,80 m entstand, um die Fassade vor Witterung zu schützen und im Innern eine Auskragung zum Flur hin von 60 cm, um die Zangenköpfe der Binder sichtbar zu haben. Da die Balkenlage aufgrund der Rasterwechsel nicht oder nur teilweise über den Fluren durchlaufen konnte, wurde entlang der Fluren parallel zu dem umlaufenden Lagerholz auf die Binder ein Wechselholz gelegt, auf dem sich in beliebigem Abstand die Balkenlage in Form von kurzen Zangen auflegen konnte, die die Flure überspannt. In den Bereichen, in denen ein Oberlicht vorgesehen war, wurden auf diesen Zangen unter 30° geneigte Pfetten montiert, die in ihrem Hochpunkt auf kurzen Vertikalhölzern liegen, die wiederum auf einer umlaufenden Fußpfette ruhen. Die Decke in den unterkellerten Bereichen und über den nichtunterkellerten Bereichen wurde als Stahlbetondecke ausgebildet, wobei durch die Wahl der Höhe OK Fertigfußboden automatisch in den nichtunterkellerten Bereichen ein Kriechkeller mit Stampfboden entstand, durchschnittlich ca. 1 m hoch zur Verlegung der Installation und deren Wartung. Die gesamte Anlage erhielt ein geklebtes Warmdach mit Kiesschüttung, während sämtliche Dachaufkantungen Asbestzementverkleidungen erhielten. Der umlaufende Ortgang wurde ebenfalls mit Asbestzement ausgeführt, um keine Holzteile der Witterung auszusetzen. Es wurde generell eine Holzfassade vorgesehen. Die leichten Trennwände von Klasse zu Klasse wurden als Holztrennwände aus Spanplatten mit der erforderlichen Schalldämmung dazwischen realisiert. Die Trennwände zwischen den Klassenräumen und Fluren wurden ebenfalls als Ständerwände ausgeführt. Die Türen wurden als Blockrahmentüren angeschlagen und haben eine lichte Öffnungsbreite von 1 m. Die Schwimm- und Turnhalle wurde als zweiter Bauabschnitt 1984 in massiver Bauweise fertiggestellt.Als Ergebnis einer durchgeführten Gefahrenverhütungsschau sind die aufgezeigten baulichen und vorbeugenden Brandschutzmängel zu beseitigen, damit eine gefahrlose Benutzung der Mosaikschule gewährleistet wird. Das Brandschutzkonzept ist umzusetzen.Im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes sowie infolge der Forderungen der Unfallkasse und der notwendigen Hygiene- (Legionellenvermeidung) / Bauunterhaltsmaßnahmen sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb bei abschnittsweiser Realisierung durchzuführen:In der Kostengruppe 410 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen) nach DIN 276:— Einbau von Schottungen (Brandschutzrohrdurchführungen) an den vorhandenen Abwasserleitungen,— Demontage der vorhandenen Wasseranlagen (Rohrleitungen, dezentrale Wassererwärmer, Sanitärobjekte),— Einbau neuer Wasseranlagen (Rohrleitungen, Frischwasserstationen mit Zirkulation, Zirkulationseinheiten mit elektrischen Zirkulationsventilen, dezentrale Wassererwärmung über Durchlauferhitzer, Rückspülfilter, Sanitärobjekte, Waschtische und Ausgussbecken mit elektronischen Armaturen),— Einbau einer Trinkwasserdosierungsanlage zur Legionellenprophylaxe,— Einbau einer Enthärtungsanlage.In der Kostengruppe 420 (Wärmeversorgungsanlagen) nach DIN 276:— Einbau von Schottungen (Brandschutzrohrdurchführungen) an den vorhandenen Wärmeverteilnetzen,— Demontage sowie Einbau neuer Heizkörper infolge der Anordnung neuer Notausgänge,— Einbau neuer Wärmeversorgungsanlagen (Pufferspeicheranlagen für Frischwasserstationen, Wärmeverteilnetz für Frischwasserstationen, Heizkörper in den Sanitärbereichen infolge Umbau der Trinkwasserversorgung),— Modernisierung der Heizkreisverteiler in der Technikzentrale.In der Kostengruppe 430 (Lufttechnische Anlagen) nach DIN 276:— Bestandsaufnahme der Lüftungsanlagen bezüglich weiterer Nutzung,— Einbau neuer lufttechnischer Anlagen auf Basis eines neuen Lüftungsanlagenkonzeptes,— Rückbau der nicht mehr benötigten Anlagenteile.In der Kostengruppe 470 (Feuerlöschanlagen) nach DIN 276:— Trennung der Löschwasserleitung vom vorhandenen Trinkwassernetz, Rückbau der Wandhydranten und Rohrleitungen,— Ausrüstung mit Handfeuerlöschern.In der Kostengruppe 470 (Badetechnische Anlagen) nach DIN 276:— Einbau eines 0,95 m³ - Tanks für Natriumhypochlorit und für Schwefelsäure, zugehörige Pumpstation mit Auffangwanne, Befülleinrichtung und Befüllleitung, Alarmierungseinrichtung mit Aufschaltung eines Alarms bei Ozon- und/oder Chlorunfall auf die Telefone der Haustechnik,— Austausch der vorhandenen Schwallwasserbehälter und Ersatz durch einen großen Schwallwasserbehälter.In der Kostengruppe 480 (Gebäudeautomation) nach DIN 276:— Einbau einer anlagenübergreifenden Automation für die Steuerung, Beobachtung und Bedienung der Warmwasserbereitungsanlagen, der Wärmeversorgungsanlagen für die Raumheizung und der Lüftungsanlagen.Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2).Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) zu vergeben. Die Leistungsphasen 5 ff des Leistungsbildes werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten - ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich nach einer Kostenannahme ohne Mehrwertsteuer auf ca. 3 786 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe 300 (nach DIN 276) ca. 1 420 000 EUR, auf die Kostengruppe 400 ca. 2 366 000 EUR, davon KG 410 ca. 620 000 EUR, KG 420 ca. 370 000 EUR, KG 430 ca. 440 000 EUR, KG 470 (Feuerlöschanlagen) ca. 26 000 EUR, KG 470 (Badetechnische Anlagen) ca. 40 000 EUR und KG 480 ca. 120 000 EUR sowie KG 440 ca. 410 000 EUR und KG 450 ca. 340 000 EUR.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2).
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2).
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) zu vergeben. Die Leistungsphasen 5 ff des Leistungsbildes werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten - ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich nach einer Kostenannahme ohne Mehrwertsteuer auf ca. 3 786 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe 300 (nach DIN 276) ca. 1 420 000 EUR, auf die Kostengruppe 400 ca. 2 366 000 EUR, davon KG 410 ca. 620 000 EUR, KG 420 ca. 370 000 EUR, KG 430 ca. 440 000 EUR, KG 470 (Feuerlöschanlagen) ca. 26 000 EUR, KG 470 (Badetechnische Anlagen) ca. 40 000 EUR und KG 480 ca. 120 000 EUR sowie KG 440 ca. 410 000 EUR und KG 450 ca. 340 000 EUR.
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) zu vergeben. Die Leistungsphasen 5 ff des Leistungsbildes werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten - ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich nach einer Kostenannahme ohne Mehrwertsteuer auf ca. 3 786 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe 300 (nach DIN 276) ca. 1 420 000 EUR, auf die Kostengruppe 400 ca. 2 366 000 EUR, davon KG 410 ca. 620 000 EUR, KG 420 ca. 370 000 EUR, KG 430 ca. 440 000 EUR, KG 470 (Feuerlöschanlagen) ca. 26 000 EUR, KG 470 (Badetechnische Anlagen) ca. 40 000 EUR und KG 480 ca. 120 000 EUR sowie KG 440 ca. 410 000 EUR und KG 450 ca. 340 000 EUR.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI zur Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen (Los 3)
Kurze Beschreibung:
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3) zur Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen. Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen des zuvor angegebenen Leistungsbildes, Leistungsphasen 1 bis 4 sowie optional Leistungsphasen 5 bis 9.
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3) zur Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen. Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen des zuvor angegebenen Leistungsbildes, Leistungsphasen 1 bis 4 sowie optional Leistungsphasen 5 bis 9.
Menge oder Umfang: Die Mosaikschule in Ludwigshafen-Oggersheim ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Derzeit werden in der Mosaikschule ca. 200 körperbehinderte Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 18 Jahren beschult. Alle Schülerinnen und Schüler haben einen zentralen Förderbedarf in ihrer körperlichen und / oder motorischen Entwicklung. Entsprechend ihrer Ausprägung der Körperbehinderung werden sie daher in verschiedenen Bildungsgängen gefördert.Die gesamte Schulanlage ist als eingeschossiger Baukörper mit Küche und Mensa sowie integrierter Schwimm- und Turnhalle, die eine entsprechend höhere Geschosshöhe aufweisen, konzipiert. Die Mosaikschule hat eine überbaute Fläche von ca. 5 950 m² zzgl. des Sportbereichs von ca. 2 125 m², gesamt somit ca. 8 075 m². Durch eine Überdachung angegliedert ist der Zweckverband Kinderzentrum mit einem Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) und einem Sonderkindergarten mit einer überbauten Fläche von insgesamt ca. 2 238 m², die beide nicht Gegenstand des Auftrages sind.Der erste Bauabschnitt der Mosaikschule wurde im Jahr 1979 in Betrieb genommen. Die Haustechnik wurde als Vorleistung gleich im 1. Bauabschnitt in der Unterkellerung der Turnhalle untergebracht, ansonsten ist das Gebäude mit einem Kriechkeller unterkellert. Die tragenden und aussteifenden Konstruktionen wurden im Wesentlichen in Holzbauweise errichtet. Die tragenden Balken bestehen aus Holzleimbindern, die sich in Form von Doppelzangen einerseits auf Stahlrundstützen, die 60 cm vor der Fassade stehen und andererseits im Innern zum Flur hin auf einem durchlaufenden Lagerholz abtragen, das gleichzeitig als Türsturz dient. Die Zangen wurden so gewählt, dass vor der Fassade ringsum ein Dachüberstand von 1,80 m entstand, um die Fassade vor Witterung zu schützen und im Innern eine Auskragung zum Flur hin von 60 cm, um die Zangenköpfe der Binder sichtbar zu haben. Da die Balkenlage aufgrund der Rasterwechsel nicht oder nur teilweise über den Fluren durchlaufen konnte, wurde entlang der Fluren parallel zu dem umlaufenden Lagerholz auf die Binder ein Wechselholz gelegt, auf dem sich in beliebigem Abstand die Balkenlage in Form von kurzen Zangen auflegen konnte, die die Flure überspannt. In den Bereichen, in denen ein Oberlicht vorgesehen war, wurden auf diesen Zangen unter 30° geneigte Pfetten montiert, die in ihrem Hochpunkt auf kurzen Vertikalhölzern liegen, die wiederum auf einer umlaufenden Fußpfette ruhen. Die Decke in den unterkellerten Bereichen und über den nichtunterkellerten Bereichen wurde als Stahlbetondecke ausgebildet, wobei durch die Wahl der Höhe OK Fertigfußboden automatisch in den nichtunterkellerten Bereichen ein Kriechkeller mit Stampfboden entstand, durchschnittlich ca. 1 m hoch zur Verlegung der Installation und deren Wartung. Die gesamte Anlage erhielt ein geklebtes Warmdach mit Kiesschüttung, während sämtliche Dachaufkantungen Asbestzementverkleidungen erhielten. Der umlaufende Ortgang wurde ebenfalls mit Asbestzement ausgeführt, um keine Holzteile der Witterung auszusetzen. Es wurde generell eine Holzfassade vorgesehen. Die leichten Trennwände von Klasse zu Klasse wurden als Holztrennwände aus Spanplatten mit der erforderlichen Schalldämmung dazwischen realisiert. Die Trennwände zwischen den Klassenräumen und Fluren wurden ebenfalls als Ständerwände ausgeführt. Die Türen wurden als Blockrahmentüren angeschlagen und haben eine lichte Öffnungsbreite von 1 m. Die Schwimm- und Turnhalle wurde als zweiter Bauabschnitt 1984 in massiver Bauweise fertiggestellt.Als Ergebnis einer durchgeführten Gefahrenverhütungsschau sind die aufgezeigten baulichen und vorbeugenden Brandschutzmängel zu beseitigen, damit eine gefahrlose Benutzung der Mosaikschule gewährleistet wird. Das Brandschutzkonzept ist umzusetzen.Im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes sowie infolge der Forderungen der Unfallkasse und der notwendigen Hygiene- (Legionellenvermeidung) / Bauunterhaltsmaßnahmen sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb bei abschnittsweiser Realisierung durchzuführen:In der Kostengruppe 440 (Starkstromanlagen) nach DIN 276:— Erneuerung der zentralen Batterieanlage,— Einbau neuer Niederspannungsinstallationsanlagen in Teilbereichen,— Brandschutzschottung der vorhandenen Kabel in den abgehängten Decken im Ringflur, die in Teilen mehr als 7 kW/m² und Flurbreite aufweisen.— Erneuerung der Beleuchtungsanlagen als LED-Einbauleuchten in den Fluren, Räumen und Nassbereichen,— Installation einer Sicherheitsbeleuchtung für die Flure, Räume und Fluchtwege sowie Anordnung der Fluchtwegskennzeichnung an die neue Rettungswegsituation - Ausführung erfolgt nach DIN EN 50172 (VDE0108 Teil 100),— Erneuerung der Blitzschutz- und Erdungsanlagen.In der Kostengruppe 450 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach DIN 276:— Einbau eines flächendeckenden elektroakustisches Notfallwarnsystems entsprechend DIN VDE 0828 mit Kopplung an die Brandmeldeanlage,— flächendeckende Erneuerung der Brandmeldeanlage (Vollschutz) und Aufschaltung auf die Feuerwehr, Planung und Auslegung entsprechend DIN 14675 und DIN VDE 0833 Teil 1 Teil 2, sowie Überprüfung der Überwachungsbedürftigkeit von Zwischendecken. Anordnung von akustischen und optischen Signalgebern an die Brandmeldeanlage zur internen Alarmierung, Erweiterung der vorhandenen Brandmeldezentrale,— Einbau von NRA sowie der erforderlichen Rauchmelder,— Einbau der zugehörigen Übertragungsnetze.Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3).Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3) zu vergeben. Die Leistungsphasen 5 ff des Leistungsbildes werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten - ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich nach einer Kostenannahme ohne Mehrwertsteuer auf ca. 3 786 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe 300 (nach DIN 276) ca. 1 420 000 EUR, auf die Kostengruppe 400 ca. 2 366 000 EUR, davon KG 410 ca. 620 000 EUR, KG 420 ca. 370 000 EUR, KG 430 ca. 440 000 EUR, KG 470 (Feuerlöschanlagen) ca. 26 000 EUR, KG 470 (Badetechnische Anlagen) ca. 40 000 EUR und KG 480 ca. 120 000 EUR sowie KG 440 ca. 410 000 EUR und KG 450 ca. 340 000 EUR.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3).
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3).
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3) zu vergeben. Die Leistungsphasen 5 ff des Leistungsbildes werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten - ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich nach einer Kostenannahme ohne Mehrwertsteuer auf ca. 3 786 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe 300 (nach DIN 276) ca. 1 420 000 EUR, auf die Kostengruppe 400 ca. 2 366 000 EUR, davon KG 410 ca. 620 000 EUR, KG 420 ca. 370 000 EUR, KG 430 ca. 440 000 EUR, KG 470 (Feuerlöschanlagen) ca. 26 000 EUR, KG 470 (Badetechnische Anlagen) ca. 40 000 EUR und KG 480 ca. 120 000 EUR sowie KG 440 ca. 410 000 EUR und KG 450 ca. 340 000 EUR.
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3) zu vergeben. Die Leistungsphasen 5 ff des Leistungsbildes werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten - ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich nach einer Kostenannahme ohne Mehrwertsteuer auf ca. 3 786 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe 300 (nach DIN 276) ca. 1 420 000 EUR, auf die Kostengruppe 400 ca. 2 366 000 EUR, davon KG 410 ca. 620 000 EUR, KG 420 ca. 370 000 EUR, KG 430 ca. 440 000 EUR, KG 470 (Feuerlöschanlagen) ca. 26 000 EUR, KG 470 (Badetechnische Anlagen) ca. 40 000 EUR und KG 480 ca. 120 000 EUR sowie KG 440 ca. 410 000 EUR und KG 450 ca. 340 000 EUR.
Der erste Bauabschnitt der Mosaikschule wurde im Jahr 1979 in Betrieb genommen. Die Haustechnik wurde als Vorleistung gleich im 1. Bauabschnitt in der Unterkellerung der Turnhalle untergebracht, ansonsten ist das Gebäude mit einem Kriechkeller unterkellert. Die tragenden und aussteifenden Konstruktionen wurden im Wesentlichen in Holzbauweise errichtet. Die tragenden Balken bestehen aus Holzleimbindern, die sich in Form von Doppelzangen einerseits auf Stahlrundstützen, die 60 cm vor der Fassade stehen und andererseits im Innern zum Flur hin auf einem durchlaufenden Lagerholz abtragen, das gleichzeitig als Türsturz dient. Die Zangen wurden so gewählt, dass vor der Fassade ringsum ein Dachüberstand von 1,80 m entstand, um die Fassade vor Witterung zu schützen und im Innern eine Auskragung zum Flur hin von 60 cm, um die Zangenköpfe der Binder sichtbar zu haben. Da die Balkenlage aufgrund der Rasterwechsel nicht oder nur teilweise über den Fluren durchlaufen konnte, wurde entlang der Fluren parallel zu dem umlaufenden Lagerholz auf die Binder ein Wechselholz gelegt, auf dem sich in beliebigem Abstand die Balkenlage in Form von kurzen Zangen auflegen konnte, die die Flure überspannt. In den Bereichen, in denen ein Oberlicht vorgesehen war, wurden auf diesen Zangen unter 30° geneigte Pfetten montiert, die in ihrem Hochpunkt auf kurzen Vertikalhölzern liegen, die wiederum auf einer umlaufenden Fußpfette ruhen. Die Decke in den unterkellerten Bereichen und über den nichtunterkellerten Bereichen wurde als Stahlbetondecke ausgebildet, wobei durch die Wahl der Höhe OK Fertigfußboden automatisch in den nichtunterkellerten Bereichen ein Kriechkeller mit Stampfboden entstand, durchschnittlich ca. 1,0 m hoch zur Verlegung der Installation und deren Wartung. Die gesamte Anlage erhielt ein geklebtes Warmdach mit Kiesschüttung, während sämtliche Dachaufkantungen Asbestzementverkleidungen erhielten. Der umlaufende Ortgang wurde ebenfalls mit Asbestzement ausgeführt, um keine Holzteile der Witterung auszusetzen. Es wurde generell eine Holzfassade vorgesehen. Die leichten Trennwände von Klasse zu Klasse wurden als Holztrennwände aus Spanplatten mit der erforderlichen Schalldämmung dazwischen realisiert. Die Trennwände zwischen den Klassenräumen und Fluren wurden ebenfalls als Ständerwände ausgeführt. Die Türen wurden als Blockrahmentüren angeschlagen und haben eine lichte Öffnungsbreite von 1 m. Die Schwimm- und Turnhalle wurde als zweiter Bauabschnitt 1984 in massiver Bauweise fertiggestellt.
Der erste Bauabschnitt der Mosaikschule wurde im Jahr 1979 in Betrieb genommen. Die Haustechnik wurde als Vorleistung gleich im 1. Bauabschnitt in der Unterkellerung der Turnhalle untergebracht, ansonsten ist das Gebäude mit einem Kriechkeller unterkellert. Die tragenden und aussteifenden Konstruktionen wurden im Wesentlichen in Holzbauweise errichtet. Die tragenden Balken bestehen aus Holzleimbindern, die sich in Form von Doppelzangen einerseits auf Stahlrundstützen, die 60 cm vor der Fassade stehen und andererseits im Innern zum Flur hin auf einem durchlaufenden Lagerholz abtragen, das gleichzeitig als Türsturz dient. Die Zangen wurden so gewählt, dass vor der Fassade ringsum ein Dachüberstand von 1,80 m entstand, um die Fassade vor Witterung zu schützen und im Innern eine Auskragung zum Flur hin von 60 cm, um die Zangenköpfe der Binder sichtbar zu haben. Da die Balkenlage aufgrund der Rasterwechsel nicht oder nur teilweise über den Fluren durchlaufen konnte, wurde entlang der Fluren parallel zu dem umlaufenden Lagerholz auf die Binder ein Wechselholz gelegt, auf dem sich in beliebigem Abstand die Balkenlage in Form von kurzen Zangen auflegen konnte, die die Flure überspannt. In den Bereichen, in denen ein Oberlicht vorgesehen war, wurden auf diesen Zangen unter 30° geneigte Pfetten montiert, die in ihrem Hochpunkt auf kurzen Vertikalhölzern liegen, die wiederum auf einer umlaufenden Fußpfette ruhen. Die Decke in den unterkellerten Bereichen und über den nichtunterkellerten Bereichen wurde als Stahlbetondecke ausgebildet, wobei durch die Wahl der Höhe OK Fertigfußboden automatisch in den nichtunterkellerten Bereichen ein Kriechkeller mit Stampfboden entstand, durchschnittlich ca. 1,0 m hoch zur Verlegung der Installation und deren Wartung. Die gesamte Anlage erhielt ein geklebtes Warmdach mit Kiesschüttung, während sämtliche Dachaufkantungen Asbestzementverkleidungen erhielten. Der umlaufende Ortgang wurde ebenfalls mit Asbestzement ausgeführt, um keine Holzteile der Witterung auszusetzen. Es wurde generell eine Holzfassade vorgesehen. Die leichten Trennwände von Klasse zu Klasse wurden als Holztrennwände aus Spanplatten mit der erforderlichen Schalldämmung dazwischen realisiert. Die Trennwände zwischen den Klassenräumen und Fluren wurden ebenfalls als Ständerwände ausgeführt. Die Türen wurden als Blockrahmentüren angeschlagen und haben eine lichte Öffnungsbreite von 1 m. Die Schwimm- und Turnhalle wurde als zweiter Bauabschnitt 1984 in massiver Bauweise fertiggestellt.
— Ersetzen der Vollglas-Schwingtüren zur Mensa, zum Sportbereich und im Durchgang zum Osthof,
— Brandschutzschottung der vorhandenen Kabel in den abgehängten Decken im Ringflur, die in Teilen mehr als 7 kW/m² und Flurbreite aufweisen.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) sowie Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) und Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3).
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) sowie Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) und Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3).
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 3,Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) und die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3) zu vergeben. Die jeweiligen Leistungsphasen 5 ff der jeweiligen Leistungsbilder werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten - ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich nach einer Kostenannahme ohne Mehrwertsteuer auf ca. 3 786 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe 300 (nach DIN 276) ca. 1 420 000 EUR, auf die Kostengruppe 400 ca. 2 366 000 EUR, davon KG 410 ca. 620 000 EUR, KG 420 ca. 370 000 EUR, KG 430 ca. 440 000 EUR, KG 470 (Feuerlöschanlagen) ca. 26 000 EUR, KG 470 (Badetechnische Anlagen) ca. 40 000 EUR und KG 480 ca. 120 000 EUR sowie KG 440 ca. 410 000 EUR und KG 450 ca. 340 000 EUR.
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 3,Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) (Los 1) sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) und 8 des § 53 (2) HOAI (Los 2) und die Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 des § 53 (2) HOAI (Los 3) zu vergeben. Die jeweiligen Leistungsphasen 5 ff der jeweiligen Leistungsbilder werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten - ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich nach einer Kostenannahme ohne Mehrwertsteuer auf ca. 3 786 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe 300 (nach DIN 276) ca. 1 420 000 EUR, auf die Kostengruppe 400 ca. 2 366 000 EUR, davon KG 410 ca. 620 000 EUR, KG 420 ca. 370 000 EUR, KG 430 ca. 440 000 EUR, KG 470 (Feuerlöschanlagen) ca. 26 000 EUR, KG 470 (Badetechnische Anlagen) ca. 40 000 EUR und KG 480 ca. 120 000 EUR sowie KG 440 ca. 410 000 EUR und KG 450 ca. 340 000 EUR.
Beschreibung der Optionen:
Die jeweiligen Leistungsphasen 5 bis 9 der jeweiligen zuvor angegebenen Leistungsbilder werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens und der Beschlusslage der Entscheidungsgremien des Auftraggebers vor.
Die jeweiligen Leistungsphasen 5 bis 9 der jeweiligen zuvor angegebenen Leistungsbilder werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens und der Beschlusslage der Entscheidungsgremien des Auftraggebers vor.
Dauer: 41 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-67071 Ludwigshafen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise [s. auch Ziff. IV.1.2), "Hinweisbogen"] je Los auch für diese erbracht werden:
a) Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, verantwortliche Person(en);
b) Ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist, die Ausführungs- oder Lieferinteressen verfolgen (§ 2 (3) VOF); als aktuelle Eigenerklärung;
c) Ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (§ 4 (2) VOF); als aktuelle Eigenerklärung;
d) Ob und auf welche Weise der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Dritten zusammenarbeitet (§ 4 (2) VOF); als aktuelle Eigenerklärung;
e) Nachweis entsprechend § 4 (7) VOF als aktuelle Eigenerklärung;
f) Nachweis als aktuelle Eigenerklärung, dass folgende Ausschlusskriterien nicht zutreffen:
f1) Bewerber befindet sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt oder befindet sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in entsprechender Lage (§ 4 (9 a) VOF),
f1) Bewerber befindet sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt oder befindet sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in entsprechender Lage (§ 4 (9 a) VOF),
f2) Bewerber ist aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen (§ 4 (9 b) VOF),
f3) Bewerber hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, die vomAuftraggeber nachweislich festgestellt wurde (§ 4 (9 c) VOF),
f4) Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt (§ 4 (9 d) VOF),
f5) Bewerber hat sich bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt (§ 4 (9 e) VOF).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise [s. auch Ziff. IV.1.2), "Hinweisbogen"] je Los auch für diese erbracht werden:
a) Haftpflichtversicherungsnachweis in Kopie, nicht älter als 1 Jahr: Deckungssumme für Personenschäden mind. 3 000 000 EUR/Schadensfall, für Sach- und Vermögensschäden mind. 2 000 000 EUR/Schadensfall bzw. Erklärung, diese im Auftragsfall abzuschließen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Haftpflichtversicherungsnachweis in Kopie, nicht älter als 1 Jahr: Deckungssumme für Personenschäden mind. 3 000 000 EUR/Schadensfall, für Sach- und Vermögensschäden mind. 2 000 000 EUR/Schadensfall bzw. Erklärung, diese im Auftragsfall abzuschließen;
b) Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren, exkl. Umsatzsteuer;
c) Erklärung der Umsätze des Bewerbers für Dienstleistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren, exkl. Umsatzsteuer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise [s. auch Ziff. IV.1.2), "Hinweisbogen"] je Los auch für diese erbracht werden:
Los 1:
a1) Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall (tabellarisch bzw.Organigramm);
a2) Fachlich-beruflich orientierter Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekte aus dem Schul-, Verwaltungs- und Kulturgebäudebereich für die zuvergebende Dienstleistung und seine hierfür erbrachten Leistungen (z. B. Projektleitung oder Bearbeitung von Teil und Leistungsphasen nach HOAI) hervorgehen, mit Angabe
a2) Fachlich-beruflich orientierter Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekte aus dem Schul-, Verwaltungs- und Kulturgebäudebereich für die zuvergebende Dienstleistung und seine hierfür erbrachten Leistungen (z. B. Projektleitung oder Bearbeitung von Teil und Leistungsphasen nach HOAI) hervorgehen, mit Angabe
— des Gebäudetyps,
— ob Brandschutzsanierung im lfd. Betrieb oder Neubau durchgeführt wurde,
— der jeweils erbrachten Leistungen (Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1 sowie Leistungsphasen nach HOAI),
— des jeweiligen Honorars exkl. Umsatzsteuer,
— der Bausumme der bearbeiteten Gewerke [Hinweis: mindestens 2,0 Mio. EUR, netto, zusammen für die KG300 und KG 400 nach DIN 276],
— der Leistungszeit.
a3) Fachlich-beruflich orientierte Lebensläufe der Projektteammitglieder (Architekten sowie Ingenieure), aus denen ihre abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekte aus dem Schulgebäudebereich für die zu vergebende Dienstleistung und ihre hierfür erbrachten Leistungen hervorgehen, nach
a3) Fachlich-beruflich orientierte Lebensläufe der Projektteammitglieder (Architekten sowie Ingenieure), aus denen ihre abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekte aus dem Schulgebäudebereich für die zu vergebende Dienstleistung und ihre hierfür erbrachten Leistungen hervorgehen, nach
— Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1 (für Gebäudetyp Schulgebäude), mit Angabe
— der jeweils erbrachten Leistungen (Bearbeitung von Teil und Leistungsphasen nach HOAI),
— der Bausumme der bearbeiteten Gewerke [Hinweis: für Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1 (für Gebäudetyp Schulgebäude) mindestens 2,0 Mio. EUR, netto, zusammen für die KG 300 und KG 400 nach DIN 276],
b) Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen (abgeschlossene Referenzprojekte aus dem Schulgebäudebereich), die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind, nach
— der Leistungszeit,
— und der Auftraggeber (Ansprechpartner, Adresse, Telefon).
c) Erklärung über das Mittel der von dem Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, mindestens gegliedert in die Berufsgruppen Führungskräfte, Architekten/Ingenieure und Hilfskräfte,
d) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 64 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom24.11.1998 (GVBl. S. 365), geändert durch § 47 des Gesetzes vom 9.3.2011 (GVBl. S. 47) oder gleichwertig (einmal je Bewerbung ausreichend).
Los 2:
a1) Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall (tabellarisch bzw. Organigramm);
a2) Fachlich-beruflich orientierter Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekte für die zu vergebende Dienstleistung und seine hierfür erbrachten Leistungen (z. B. Projektleitung oder Bearbeitung von Teil und Leistungsphasen nach HOAI) hervorgehen, mit Angabe
a2) Fachlich-beruflich orientierter Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekte für die zu vergebende Dienstleistung und seine hierfür erbrachten Leistungen (z. B. Projektleitung oder Bearbeitung von Teil und Leistungsphasen nach HOAI) hervorgehen, mit Angabe
— der jeweils erbrachten Leistungen (Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2 sowie Leistungsphasen der bearbeiteten/verantworteten Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechn. Anl.) und 8 (Gebäudeautomation) nach § 53 (2) HOAI),
— der Bausumme der bearbeiteten Gewerke [Hinweis: mindestens 0,5 Mio. EUR, netto, zusammen für die KG 410 bis 430 und 470 bis 480 nach DIN 276],
a3) Fachlich-beruflich orientierte Lebensläufe der Projektteammitglieder, aus denen ihre abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekte für die zu vergebende Dienstleistung und ihre hierfür erbrachten Leistungen hervorgehen, getrennt nach
— Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2 (Technische Ausrüstung)
— Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechn. Anl.) und 8 (Gebäudeautomation), jeweils mit Angabe
— der jeweils erbrachten Leistungen (Bearbeitung von Teil und Leistungsphasen der bearbeiteten Anlagengruppen nach § 53 (2) HOAI),
— der Bausumme der bearbeiteten Gewerke [Hinweis: für Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2 (Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 und 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) bis 8 (Gebäudeautomation) zusammen mindestens 0,5 Mio. EUR, netto, für die KG 410 bis 430 und 470 bis 480 nach DIN 276],
— der Bausumme der bearbeiteten Gewerke [Hinweis: für Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2 (Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 1 bis 3 und 7 (Feuerlöschanlagen, Badetechnische Anlagen) bis 8 (Gebäudeautomation) zusammen mindestens 0,5 Mio. EUR, netto, für die KG 410 bis 430 und 470 bis 480 nach DIN 276],
b) Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen (abgeschlossene Referenzprojekte), die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind, getrennt nach
— der jeweils erbrachten Leistungen (Bearbeitung von Teil und Leistungsphasen der bearbeitetenAnlagengruppen nach § 53 (2) HOAI),
c) Erklärung über das Mittel der von dem Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, mindestens gegliedert in die Berufsgruppen Führungskräfte, Ingenieure und Hilfskräfte.
Los 3:
— der jeweils erbrachten Leistungen (Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2 sowie Leistungsphasen der bearbeiteten/verantworteten Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 (2) HOAI),
— der Bausumme der bearbeiteten Gewerke [Hinweis:mindestens 0,3 Mio. EUR, netto, zusammen für die KG 440 und 450 nach DIN 276],
— Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 (2) HOAI, jeweils mit Angabe
— der Bausumme der bearbeiteten Gewerke [Hinweis: für Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2…
… (Technische Ausrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 zusammen mindestens 0,3 Mio. EUR, netto, für die KG 440 und 450 nach DIN 276],
… (TechnischeAusrüstung), Anlagengruppen 4 und 5 zusammen mindestens 0,3 Mio. EUR, netto, für die KG 440 und 450 nach DIN 276],
d) Nachweis einer Zertifizierung nach DIN / ISO 14675 für die Planung einer Brandmeldeanlage oder gleichwertig (einmal je Bewerbung ausreichend).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Falls Bietergemeinschaft: Je Los Verpflichtungserklärung zur Bietergemeinschaft mit Benennung eines Federführers und Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung jedes Bietergemeinschaftsmitglieds (§ 4 (4)VOF, Ausgabe 2009, v. 18.11.2009).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag zusammen mit einem Hinweisbogen, der u. a. Wertungsgewichte der Nachweis- und Zuschlagskriterien enthält, einzureichen. Der Hinweisbogen ist per E-Mail unter "vof-verfahren-mosaikschule@idb-drgeis.de" anzufordern. Teilnahmeanträge ohne Hinweisbogen werden nicht gewertet. Der Versandumschlag des einzureichenden Teilnahmeantrags ist mit folgender Aufschrift zu versehen: "Nicht öffnen! Bewerbung zum VOF-Vergabeverfahren „Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/ Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen“, Los ..., Abgabetermin: 12.5.2014, bis 12.00 Uhr, Eröffnungstermin: 12.5.2014, 14.00 Uhr"
Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag zusammen mit einem Hinweisbogen, der u. a. Wertungsgewichte der Nachweis- und Zuschlagskriterien enthält, einzureichen. Der Hinweisbogen ist per E-Mail unter "vof-verfahren-mosaikschule@idb-drgeis.de" anzufordern. Teilnahmeanträge ohne Hinweisbogen werden nicht gewertet. Der Versandumschlag des einzureichenden Teilnahmeantrags ist mit folgender Aufschrift zu versehen: "Nicht öffnen! Bewerbung zum VOF-Vergabeverfahren „Umsetzung der Brandschutz-, Hygiene-/ Gesundheits- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Mosaikschule in Ludwigshafen“, Los ..., Abgabetermin: 12.5.2014, bis 12.00 Uhr, Eröffnungstermin: 12.5.2014, 14.00 Uhr"
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-06-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/zugeordnete-institutionen/vergabekammer🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 78 des Gesetzes vom 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist. Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 78 des Gesetzes vom 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist. Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a: Informations- und Wartepflicht.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf el. Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf el. Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— § 107 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 075-130180 (2014-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 116 485,81 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge