Der Regionalstützpunkt im Berchtesgadener Land(Olympiastützpunkt) wird teilweise abgebrochen und an gleicher Stelle ein Neubau errichtet. Im Rahmen dieses VOF-Verfahrens werden Planungsleistungen gemäß HOAI §§ 33/34 vergeben. Ein Entwurf, bei dem die Urheberrechte beim Landkreis Berchtesgadener Land liegen, wurde bereits erstellt und ist bindend. Ebenso der ermittelte Kostenrahmen in Höhe von 6 330 000 EUR brutto ist zwingend einzuhalten. Das Gebäude wird auf dem Grundstück: An der Schießstätte 4-6, 83471 Berchtesgaden, errichtet. Das Gründstück liegt direkt an der Ache und im Rahmen des Bauvorhabens sind auch Hochwasserschutzmaßnahmen zu planen und zu koordinieren. Im weiteren Planungsverlauf soll auch untersucht werden, ob zur Umsetzung ein Holzrahmenbau denkbar wäre. Bis auf den Lageplan werden alle Planunterlagen erst in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens bekannt gemacht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Planungsleistungen der Objektplanung (§§ 33/34 der HOAI ab LP 4 einschl. Vorbereitung des Förderantrags).Die einzelnen Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Zunächst wird nur die Leistung, die zur Einreichung des Förderantrags und zur Einreichung des Bauantrags notwendig sind, beauftragt.Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Finanzierung durch die Förderbehörden und der notwendigen Beschlüsse.
Planungsleistungen der Objektplanung (§§ 33/34 der HOAI ab LP 4 einschl. Vorbereitung des Förderantrags).Die einzelnen Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Zunächst wird nur die Leistung, die zur Einreichung des Förderantrags und zur Einreichung des Bauantrags notwendig sind, beauftragt.Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Finanzierung durch die Förderbehörden und der notwendigen Beschlüsse.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Berchtesgadener Land Z.22
Postanschrift: Salzburger Straße 64
Postleitzahl: 83435
Postort: Bad Reichenhall
Kontakt
Internetadresse: http://www.lra-bgl.de🌏
E-Mail: fernanda.barbato@lra-bgl.de📧
Telefon: +49 8651773504📞
Fax: +49 86517739504 📠
Der Regionalstützpunkt im Berchtesgadener Land(Olympiastützpunkt) wird teilweise abgebrochen und an gleicher Stelle ein Neubau errichtet.
Im Rahmen dieses VOF-Verfahrens werden Planungsleistungen gemäß
HOAI §§ 33/34 vergeben.
Ein Entwurf, bei dem die Urheberrechte beim Landkreis Berchtesgadener Land liegen, wurde bereits erstellt und ist bindend.
Ebenso der ermittelte Kostenrahmen in Höhe von 6 330 000 EUR brutto ist zwingend einzuhalten.
Das Gebäude wird auf dem Grundstück:
An der Schießstätte 4-6,
83471 Berchtesgaden,
errichtet.
Das Gründstück liegt direkt an der Ache und im Rahmen des Bauvorhabens sind auch Hochwasserschutzmaßnahmen zu planen und zu koordinieren.
Im weiteren Planungsverlauf soll auch untersucht werden, ob zur Umsetzung ein Holzrahmenbau denkbar wäre.
Bis auf den Lageplan werden alle Planunterlagen erst in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens bekannt gemacht.
Menge oder Umfang:
Planungsleistungen der Objektplanung (§§ 33/34 der HOAI ab LP 4 einschl. Vorbereitung des Förderantrags).
Die einzelnen Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Zunächst wird nur die Leistung, die zur Einreichung des Förderantrags und zur Einreichung des Bauantrags notwendig sind, beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Finanzierung durch die Förderbehörden und der notwendigen Beschlüsse.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berchtesgadener Land, Bad Reichenhall.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a. Beschreibung des Unternehmens, insbesondere Unternehmenszweck und Haupttätigkeit;
b. Eigenerklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 uns § 4 Abs. 9 VOF nicht vorliegen;
c. Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet gemäß § 4 Abs. 2 VOF;
d. Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist, gemäß § 4 Abs. 2 VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a. ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und sonstige Schäden gemäß § 5 Abs. 4a VOF;
b. eine Erklärung über den Gesamtumsatz aufgeteilt auf Gesamtumsatz und Umsatz der abgefragten Dienstleistung des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 5 Abs. 4c VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a. Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen gemäß § 5 Abs. 5a VOF.
b. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen aus dem Bereich der Planungsleistungen für Objektplanung bei vergleichbaren Aufgaben.
Objektbezeichnung, der anrechenbaren Kosten KG 300 und 400 brutto, der Leistungszeit, dem erbrachten Leistungsbild und der Leistungsphasen, sowie der öffentlichen bzw. privaten Auftraggeber mit Ansprechpartnern oder entsprechenden Bescheinigungen, gemäß § 5 Abs. 5b VOF.
Objektbezeichnung, der anrechenbaren Kosten KG 300 und 400 brutto, der Leistungszeit, dem erbrachten Leistungsbild und der Leistungsphasen, sowie der öffentlichen bzw. privaten Auftraggeber mit Ansprechpartnern oder entsprechenden Bescheinigungen, gemäß § 5 Abs. 5b VOF.
Es werden max. 3 Referenzen in Bezug auf die Vergleichbarkeit des Objekts gewertet. Alle Referenzen müssen fertig gestellt sein (außer LP9) sein. Die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung wird anhand folgender Kriterien geprüft:
— Art und Umfang des Objekts,
— Beauftragtes Leistungsbild und Leistungsphasen.
Es werden max. 2 Projekte in Bezug auf die Vergleichbarkeit zur Aufgabe gewertet, die vom Bewerber zu bestimmen sind.
Die technische Leitung der Referenzobjekte, gemäß § 5 Abs. 5c VOF, muss beim vorgesehenen Projektleiter gelegen haben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssumme der Berufshaftpflicht für Personenschäden: 1 000 000 EUR und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in der EG zugelassenen Hhaftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Die Zusage oder zumindest die Deckungszusage im Auftragsfall ist der Bewerbung beizulegen.
Deckungssumme der Berufshaftpflicht für Personenschäden: 1 000 000 EUR und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in der EG zugelassenen Hhaftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Die Zusage oder zumindest die Deckungszusage im Auftragsfall ist der Bewerbung beizulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerische Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: HOAI; Bayerisches Architekten- und Ingenieurgesetz.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: HOAI; Bayerisches Architekten- und Ingenieurgesetz.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens (Auswahlverfahren):
Finanzielle Eignung 10 % bzw. 10 Punkte.
Der jährliche Gesamtumsatz als auch der für entsprechende Dienstleistungen des Bewerbers sollen mindestens dem Umsatz für das angefragte Projekt im Jahresmittel der letzten 3 Jahre entsprechen. Die volle Punktzahl wird vergeben bei einem Umsatz, der das Doppelte des Umsatzes im Mittel für das angefragte Projekt entspricht (höchste Punktzahl ab 500 000 EUR, bis 100 000 EUR 0 Punkte).
Der jährliche Gesamtumsatz als auch der für entsprechende Dienstleistungen des Bewerbers sollen mindestens dem Umsatz für das angefragte Projekt im Jahresmittel der letzten 3 Jahre entsprechen. Die volle Punktzahl wird vergeben bei einem Umsatz, der das Doppelte des Umsatzes im Mittel für das angefragte Projekt entspricht (höchste Punktzahl ab 500 000 EUR, bis 100 000 EUR 0 Punkte).
Erreichbarkeit vor Ort 10 % bzw. 10 Punkte – bis 50 km höchste Punktzahl danach in 50 km Schritten.
Fachliche Eignung 80 % bzw. 80 Punkte, davon:
60 % bzw. 60 Punkte für Referenzprojekte (Punkt III.2.3) b), davon 50 % bzw. 10 Punkte auf Leistungsphase und Leistungsbild (Alle LP werden mit der höchsten Punktzahl bewertet) und 50 % bzw. 10 Punkte – auf Art und Umfang des Projekts – (Planungen für kombinierte Büro/Gewerbebauten mit mindestens 2 000 m² Nettogrundfläche und einer Bausumme der KG 300 in Höhe von 3 500 000 brutto werden mit der höchsten Punktzahl bewertet, (von 10 Punkten 5 für die Größe und 5 für die Bausumme),
60 % bzw. 60 Punkte für Referenzprojekte (Punkt III.2.3) b), davon 50 % bzw. 10 Punkte auf Leistungsphase und Leistungsbild (Alle LP werden mit der höchsten Punktzahl bewertet) und 50 % bzw. 10 Punkte – auf Art und Umfang des Projekts – (Planungen für kombinierte Büro/Gewerbebauten mit mindestens 2 000 m² Nettogrundfläche und einer Bausumme der KG 300 in Höhe von 3 500 000 brutto werden mit der höchsten Punktzahl bewertet, (von 10 Punkten 5 für die Größe und 5 für die Bausumme),
20 % bzw. 20 Punkte für Projektleiter und Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern,
davon 10 % bzw. 10 Punkte volle Punktzahl ab 15 Jahren Berufserfahrung bis 5 Jahre 0 Punkte
und
10 % bzw. 10 Punkte für realisierte Projekte für öffentliche Auftraggeber ab einer Gesamtsumme von 1 500 000 Gesamtkosten mit Beauftragung aller Leistungsphasen. (Höchste Punktzahl ab 5 realisierten Projekten für öffentliche Auftraggeber in den letzten 6 Jahren). (Die Projekte sind in Kurzform darzustellen: Auftraggeber, Art des Gebäudes, eine Abbildung, Kosten der KG 2-7, beauftragte LP, Fertigstellungstermin ohne LP9) (Projekte werden nur gewertet, wenn alle LP beauftragt wurden).
10 % bzw. 10 Punkte für realisierte Projekte für öffentliche Auftraggeber ab einer Gesamtsumme von 1 500 000 Gesamtkosten mit Beauftragung aller Leistungsphasen. (Höchste Punktzahl ab 5 realisierten Projekten für öffentliche Auftraggeber in den letzten 6 Jahren). (Die Projekte sind in Kurzform darzustellen: Auftraggeber, Art des Gebäudes, eine Abbildung, Kosten der KG 2-7, beauftragte LP, Fertigstellungstermin ohne LP9) (Projekte werden nur gewertet, wenn alle LP beauftragt wurden).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Gebäudewirtschaft
Fr. Dipl. Ing. Barbato
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Bayerstraße 30
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 895143647📞
Fax: +49 895143767 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Berchtesgadner Land
Postanschrift: Salzburger Straße 64
Postort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Quelle: OJS 2014/S 248-438942 (2014-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge