Planungsleistungen für den Bau eines Parallelsammlers von der Kläranlage Düren nach Winden

Wasserverband Eifel-Rur

Das Beschaffungsvorhaben betrifft die Erbringung von Planungsleistungen für den Bau eines Parallelsammlers von der Kläranlage Düren nach Winden.
Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen ist folgendes Bauvorhaben:
Vorgesehen ist der Bau einer 2. Kanalleitung, die das Mischwasser bestehend aus kommunalen und industriellen Abwässern von Winden zur Kläranlage Düren transportieren soll.
Da die neue Kanalleitung zeitweise alle Funktionen des vorhandenen Sammlers übernehmen muss, müssen alle vorhandenen Nebensammler des Einzugsgebietes der Kläranlage Düren ab Winden angeschlossen werden.
Im vorhandenen Hauptsammler werden kommunale und industrielle Abwässer zur Kläranlage Düren transportiert. In der Kanalatmosphäre treten zeitweise hohe Schwefelwasserstoffkonzentrationen (H2S) auf. Dies ist bei der Planung des Parallelsammlers zu berücksichtigen.
Je nach Trassenwahl, könnte die Unterquerung der Mühlenteiche, Brückenbauwerke, Straßen, des Flusses Rur, verschiedener Versorgungsleitungen, der Autobahn, Gleisanlagen und Tangierungen von Brunnengalerien erforderlich sein, deshalb erfordert das Projekt einen erhöhten Abstimmungsbedarf z. B. mit der DB Netz AG, den Versorgungsträgern, Straßen NRW, Landschaftsbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Kreuzungsanträge bezüglich zu kreuzender Trassen, Gewässer und Leitungen gehören zu den zu vergebenden Leistungen.
Alle Genehmigungen / Befreiungen müssen eingeholt werden. Dies sind unter anderem insbesondere
bei Leitungsverlegung in Schutzgebieten:
- Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)
bei Gewässerkreuzungen:
- Vor Baubeginn wasserrechtliche Genehmigung gem. § 99 LWG Ober- und Untere Wasserbehörde
bei Leitungsverlegung im Überschwemmungsgebiet der Rur
- Genehmigungsantragsunterlagen gem. § 78 WHG / § 113 LWG
Bei Verlegung von unterirdischen und oberirdischen Leitungen im Außenbereich handelt es sich um einen Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 4 Abs. 1 Nr. 5 Landschaftsgesetz NRW (LG) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Außerdem müssen für sämtliche Neu- und Umbauten sowie für die maschinenbautechnische und elektrotechnische Ausrüstung Bestandspläne und Betriebsanleitungen unter Berücksichtigung des Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) des WVER erstellt werden. Das AKS des WVER ist gewerkübergreifend für die gesamte Technische Ausrüstung bindend. Dies beinhaltet im Wesentlichen die elektrotechnische-, maschinentechnische, verfahrenstechnische und bautechnische Ausrüstung. Ist ein Anlagenteil einem WVER - Anlagenkennzeichen zugeordnet, muss dieses durchgängig verwendet werden. Sofern nach dem Ergebnis der Entwurfsplanung Pumptechnik zu planen ist, ist Grundlage jeder diesbezüglichen Planung ein Rohrleitungs- und Instrumentalisierungsschema, in dem alle Anlagenteile nach dem AKS des WVER benannt sind. Zu dem geplanten Bauvorhaben liegen bereits zwei Voruntersuchungen vor, die den ausgewählten Bewerbern, die zu Verhandlungen aufgefordert werden, mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Die Gesamtprojektkosten betragen nach vorläufigen Kostenannahmen ca. 21 Mio. EUR netto. Je nach Trassenwahl und Bauausführung (z. B. Vortrieb oder offene Bauweise) können sowohl verschiedene Druckrohrleitungen als auch Freispiegelleitungen Bestandteil der Planung und Ausführung sein. Die Trassenwahl und die Gestaltung der Bauausführung ist ebenfalls Gegenstand der zu vergebenden Planungsleistungen.
Folgende Leistungen aus den nachfolgend aufgeführten Leistungsbildern sind Bestandteile der zu vergebenden Planungsleistungen:
1. Leistungsbild Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI i. V. m. Anlage 12.1):
Leistungsphase 1, Grundlagenermittlung (teilweise unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Vorleistungen nach näherer Angabe der Vergabeunterlagen)
Leistungsphase 2, Vorplanung
Leistungsphase 3, Entwurfsplanung
Leistungsphase 4, Genehmigungsplanung (teilweise nach näherer Bestimmung der Vergabeunterlagen, da eine wasserrechtliche Genehmigung für die Gesamtanlage nach § 58 Abs. 2 LWG NRW nicht einzuholen ist, sondern lediglich eine Anzeige nach § 58 Abs. 1 LWG NRW erforderlich ist. Außerdem sind ggf. weitere Genehmigungen einzuholen.)
Leistungsphase 5, Ausführungsplanung
Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 8, Bauoberleitung
Leistungsphase 9, Objektbetreuung
Besondere Leistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, insbesondere örtliche Bauüberwachung. Für sämtliche Neu- und Umbauten müssen Bestandspläne und Betriebsanleitungen nach dem Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) des WVER erstellt werden.
2. Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1)
Anlagengruppen:
- Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
- Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
- Förderanlagen
- Nutzungsspezifische- und Verfahrenstechnische Anlagen
- Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.
Leistungsphase 1, Grundlagenermittlung (teilweise unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Vorleistungen nach näherer Angabe der Vergabeunterlagen)
Leistungsphase 2, Vorplanung
Leistungsphase 3, Entwurfsplanung
Leistungsphase 4, Genehmigungsplanung (teilweise nach näherer Bestimmung der Vergabeunterlagen, da eine wasserrechtliche Genehmigung für die Gesamtanlage nach § 58 Abs. 2 LWG NRW nicht einzuholen ist, sondern lediglich eine Anzeige nach § 58 Abs. 1 LWG NRW erforderlich ist. Außerdem sind ggf. weitere Genehmigungen einzuholen.)
Leistungsphase 5, Ausführungsplanung
Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 8, Objektüberwachung - Bauüberwachung
Leistungsphase 9, Objektbetreuung und Dokumentation
Besondere Leistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Für die gesamte Technische Ausrüstung müssen Bestandspläne und Betriebsanleitungen nach dem AKS des WVER erstellt werden.
3. Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessungen:
Leistungsphase 1, Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2, Geodätischer Raumbezug
Leistungsphase 3, Vermessungstechnische Grundlagen
Leistungsphase 4, Digitales Geländemodel
4. Leistungsbild Bauvermessungen:
Leistungsphase 1, Baugeometrische Beratung
Leistungsphase 2, Absteckungsunterlagen
Leistungsphase 3, Bauvorbereitende Vermessung
Leistungsphase 4, Bauausführungsvermessung
Leistungsphase 5, Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung
Alle vorgenannten Planungsleistungen sollen als Stufenauftrag beauftragt werden. Die Stufe 1 besteht aus den Leistungsphasen 1-4 der jeweiligen Leistungsbilder, sowie der Planungsbegleitenden Vermessung, die Stufe 2 jeweils aus den Leistungsphasen 5-9, sowie der Bauvermessung. Mit Vertragsschluss wird die Stufe 1 abgerufen. Wenn der Auftraggeber in dem in den Vergabeunterlagen angegebenen Zeitraum nach Fertigstellung der Leistungen der Stufe 1 die Stufe 2 abruft, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistungen der Stufe 2 verpflichtet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der Stufe 2.
Bei Abruf der Stufe 2 kann sich der Auftraggeber zudem entscheiden, den Abruf der Stufe 2 auf das Leistungsbild Ingenieurbauwerke und Bauvermessung, zu beschränken, also Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Stufe 2 nicht abzurufen. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn nach dem Ergebnis der Entwurfsplanung abhängig von Trassenwahl und Wahl der Bauausführung Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nicht erforderlich sind.
Der unter Ziffer II.3 für die Erbringung der Planungsleistungen genannte Zeitraum ist vorgesehen und wurde gegenüber den Aufsichtsbehörden kommuniziert. Sollten sich jedoch während der Planungsphase unvorhergesehene Verzögerungen ergeben, verlängert sich der Vertrag. Das Ende der Vertragslaufzeit ist insoweit eine Prognose.
Derzeit wird noch geprüft, ob bezüglich des Gesamtbauvorhabens ein Planfeststellungsverfahren (§§ 170, 142a LWG NRW) durchgeführt werden soll. Wenn die diesbezügliche Klärung bis zum Abschluss der Verhandlungen erreicht werden konnte, sollen die hierzu erforderlichen Leistungen in den Leistungsbildern insbesondere bei der Leistungsphase 4 berücksichtigt werden. Anderenfalls soll eine Option bezüglich der zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens erforderlichen Leistungen vereinbart werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-12.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-12 Auftragsbekanntmachung
2014-06-20 Ergänzende Angaben
2015-01-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verwandte Suchen 🔍