Planungsleistungen für ein Tunnelbauwerk sowie streckenübergreifende Planungs- und Koordinierungsleistungen im Zusammenhang mit dem Stadtbahnprojekt U81/1. Bauabschnitt Freiligrathplatz bis Flughafen Terminal
Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant eine neue Stadtbahnlinie U81, welche zunächst eine Verbindung zwischen dem Freiligrathplatz und Flughafen Terminal schaffen und in späteren Abschnitten über den Rhein Richtung Handweiser, Neuss und Krefeld und nach Osten Richtung Flughafen Bahnhof (Ratingen) geführt werden soll. Das hier betreffende Projekt befasst sich mit dem 1. Bauabschnitt der U81, welcher den Streckenabschnitt vom Freiligrathplatz bis Flughafen Terminal umfasst. Der Bedarfsbeschluss für den 1. Bauabschnitt der U81 wurde durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bereits am 14.11.2013 gefasst. Mit dem Bedarfsbeschluss wurde die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren Planungen beauftragt. Bei dem 1. Bauabschnitt handelt es sich um eine Neubaustrecke mit einer Länge von ca. 2 km, welche den Freiligrathplatz über ein durchgängiges Tunnelbauwerk mit dem Flughafen Terminal verbinden soll. Hierbei startet die Streckenführung an der bereits vorhandenen oberirdischen Haltestelle am Freiligrathplatz und fädelt unmittelbar danach aus dem Bestandsgleis in Richtung Flughafen Terminal aus. Nach der Ausfädelung geht die Strecke über ein Rampenbauwerk in ein Tunnelbauwerk über, welches dann bis zum Flughafen Terminal führt und dort in einem neu zu errichtenden U-Bahnhof endet. Das Tunnelbauwerk soll in geschlossener Bauweise mittels Schildvortrieb und der U-Bahnhof in offener Bauweise errichtet werden. Nach der ursprünglichen Konzeption war für die Neubaustrecke statt eines durchgängigen Tunnelbauwerks ein Brückenbauwerk vorgesehen. Insoweit ist aber nunmehr beabsichtigt, statt der Brücke ein durchgängiges Tunnelbauwerk vorzusehen. Die Planung der ursprünglich vorgesehenen Streckenführung war bereits Gegenstand eines europaweiten Vergabeverfahrens. Daher werden die Planungsleistungen, die sich durch die nunmehr vorgesehene Streckenführung nicht ändern, zum Teil bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI durch das im europaweiten Vergabeverfahren bereits beauftragte Planungsbüro erbracht. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Planung der Objekte und Anlagen, welche nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Tunnelbauwerk in geschlossener Bauweise mittels Schildvortrieb stehen, wie zum Beispiel die Planung des U-Bahnhofes und die Planung der Tunnelrampe in offener Bauweise. Die bereits vorliegenden Planungsergebnisse (Leistungsphasen 1 und 2, teilweise auch zu Leistungsphase 3) werden im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Einzelheiten zu den genauen Leistungsschnittstellen und zu den bereits vorliegenden Planungsergebnissen sind entsprechend den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens im Wesentlichen die Planung des Tunnelbauwerkes in geschlossener Bauweise mittels Schildvortrieb inkl. des Start- und Zielschachtes sowie der damit unmittelbar in Zusammenhang stehenden erforderlichen weiteren Anlagen (wie z. B. Notausstiege). Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang können Ziffer II.2.1) entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-11.
Auftragsbekanntmachung (2014-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 HOAI für die Planungsbereiche Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung und optional der Leistungsphase 7 HOAI für die Planungsbereiche Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen.Neben den eigentlichen Planungsleistungen für das Tunnelbauwerk in geschlossener Bauweise mittels Schildvortrieb sind einige streckenübergreifende Planungs- und Koordinierungsleistungen zu erbringen. Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 HOAI für die Planungsbereiche Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung und optional der Leistungsphase 7 HOAI für die Planungsbereiche Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen.Neben den eigentlichen Planungsleistungen für das Tunnelbauwerk in geschlossener Bauweise mittels Schildvortrieb sind einige streckenübergreifende Planungs- und Koordinierungsleistungen zu erbringen. Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de🌏
E-Mail: sonja.rode@duesseldorf.de📧
Telefon: +49 2118994601📞
Fax: +49 2118934601 📠
Es wird keine Bewerberunterlage ausgegeben.
1.) Die Auftragsvergabe zu den hier betreffenden Planungsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des souveränen Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf zu dem Projekt in der nunmehr beabsichtigten Form.
2.) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, Auf'm Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf, Frau Rode, Tel.: +49 2118994601, Fax: +49 2118934601, sonja.rode@duesseldorf.de. Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis sechs Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
3.) Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
4.) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Zuschlagskriterien zu erteilen. Für den Fall, dass Verhandlungen geführt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Zahl der Bieter, mit denen verhandelt wird, im Laufe der Verhandlungen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien schrittweise zu reduzieren.
5.) Der Auftraggeber wird unter den Bewerbern, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen und deren Eignung für die Ausführung der betreffenden Leistungen bejaht wird, soweit vorhanden, mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Für den Fall, dass die Anzahl der geeigneten Bewerber mit der Anzahl der Bewerber übereinstimmt, die der Auftraggeber zur Angebotsabgabe auffordern möchte (mindestens 3 bis maximal 5), erfolgt keine weitere Bewertung und Auswahl. Sollte die Anzahl der geeigneten Bewerber die Anzahl der Bewerber, die der Auftraggeber zur Angebotsabgabe auffordern möchte, übersteigen, wird der Auftraggeber die Bewerber anhand der nachstehend genannten Kriterien auf Grundlage der eingereichten Unterlagen bewerten und auswählen. Hierbei erfolgt die Bewertung über Punkte anhand einer Punkteskala. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten erreichten Gesamtpunktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Auswahl erfolgt entsprechend einer Rangfolge, welche durch eine Punktebewertung der Teilnahmeanträge gebildet wird. Hierbei können maximal 100 Punkte pro Teilnahmeantrag erzielt werden, wobei auf die erste Nachkommastelle gerundet wird. Die Punkte teilen sich wie folgt auf:
Maximal 10 Punkte werden für den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre vergeben. Bei einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz von 15 000 000 EUR und mehr wird die volle Punktzahl vergeben. Für einen Umsatz von 1 000 000 EUR wird ein Punkt vergeben. Dazwischen wird interpoliert. Ein Umsatz von weniger als 1 000 000 EUR wird mit 0 Punkten bewertet. Die jährlichen Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Dritten, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit beruft, werden für die Bewertung addiert.
Maximal 63 Punkte werden für das Kriterium „Qualität der eingereichten vollwertigen Referenznachweise“ vergeben. Maßstab für die Qualität ist hierbei die Vergleichbarkeit zur hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung nach Art und Umfang. Von den 63 Punkten können in den Planungsbereichen A) bis C) jeweils maximal 21 Punkte erreicht werden. Innerhalb der Planungsbereiche A) bis C) werden jeweils maximal 3 vollwertige Referenznachweise mit jeweils maximal 7 Punkten bewertet. Die Punktevergabe für die einzelnen vollwertigen Referenznachweise erfolgt hierbei nach folgendem Verfahren:
7 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als gut bewertet.
4 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als befriedigend bewertet.
2 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als ausreichend bewertet.
0 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als ungenügend bewertet.
Maximal 27 Punkte werden für das Kriterium „Qualifikation und Projekterfahrung der Fachverantwortlichen und der Gesamtprojektleitung“ vergeben. Maßstab für die Punktevergabe sind hierbei Qualität und Umfang der nachgewiesenen Qualifikation und Projekterfahrung der betreffenden Personen – auch unter Berücksichtigung der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung. Von den 27 Punkten werden für die Fachverantwortlichen der Planungsbereiche A) und B) und den Gesamtprojektleiter jeweils maximal 9 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgt hierbei nach folgendem Verfahren:
9 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung, auch unter Berücksichtigung der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung, werden insgesamt als gut bewertet.
6 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung, auch unter Berücksichtigung der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung, werden insgesamt als befriedigend bewertet.
3 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung, auch unter Berücksichtigung der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung, werden insgesamt als ausreichend bewertet.
0 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung, auch unter Berücksichtigung der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung, werden insgesamt als ungenügend bewertet.
1.) Die Auftragsvergabe zu den hier betreffenden Planungsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des souveränen Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf zu dem Projekt in der nunmehr beabsichtigten Form.
2.) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, Auf'm Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf, Frau Rode, Tel.: +49 2118994601, Fax: +49 2118934601, sonja.rode@duesseldorf.de. Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis sechs Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
3.) Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
4.) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Zuschlagskriterien zu erteilen. Für den Fall, dass Verhandlungen geführt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Zahl der Bieter, mit denen verhandelt wird, im Laufe der Verhandlungen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien schrittweise zu reduzieren.
5.) Der Auftraggeber wird unter den Bewerbern, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen und deren Eignung für die Ausführung der betreffenden Leistungen bejaht wird, soweit vorhanden, mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Für den Fall, dass die Anzahl der geeigneten Bewerber mit der Anzahl der Bewerber übereinstimmt, die der Auftraggeber zur Angebotsabgabe auffordern möchte (mindestens 3 bis maximal 5), erfolgt keine weitere Bewertung und Auswahl. Sollte die Anzahl der geeigneten Bewerber die Anzahl der Bewerber, die der Auftraggeber zur Angebotsabgabe auffordern möchte, übersteigen, wird der Auftraggeber die Bewerber anhand der nachstehend genannten Kriterien auf Grundlage der eingereichten Unterlagen bewerten und auswählen. Hierbei erfolgt die Bewertung über Punkte anhand einer Punkteskala. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten erreichten Gesamtpunktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Auswahl erfolgt entsprechend einer Rangfolge, welche durch eine Punktebewertung der Teilnahmeanträge gebildet wird. Hierbei können maximal 100 Punkte pro Teilnahmeantrag erzielt werden, wobei auf die erste Nachkommastelle gerundet wird. Die Punkte teilen sich wie folgt auf:
Maximal 10 Punkte werden für den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre vergeben. Bei einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz von 15 000 000 EUR und mehr wird die volle Punktzahl vergeben. Für einen Umsatz von 1 000 000 EUR wird ein Punkt vergeben. Dazwischen wird interpoliert. Ein Umsatz von weniger als 1 000 000 EUR wird mit 0 Punkten bewertet. Die jährlichen Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Dritten, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit beruft, werden für die Bewertung addiert.
Maximal 63 Punkte werden für das Kriterium „Qualität der eingereichten vollwertigen Referenznachweise“ vergeben. Maßstab für die Qualität ist hierbei die Vergleichbarkeit zur hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung nach Art und Umfang. Von den 63 Punkten können in den Planungsbereichen A) bis C) jeweils maximal 21 Punkte erreicht werden. Innerhalb der Planungsbereiche A) bis C) werden jeweils maximal 3 vollwertige Referenznachweise mit jeweils maximal 7 Punkten bewertet. Die Punktevergabe für die einzelnen vollwertigen Referenznachweise erfolgt hierbei nach folgendem Verfahren:
7 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als gut bewertet.
4 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als befriedigend bewertet.
2 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als ausreichend bewertet.
0 Punkte = Die Qualität des eingereichten vollwertigen Referenznachweises wird insgesamt als ungenügend bewertet.
Maximal 27 Punkte werden für das Kriterium „Qualifikation und Projekterfahrung der Fachverantwortlichen und der Gesamtprojektleitung“ vergeben. Maßstab für die Punktevergabe sind hierbei Qualität und Umfang der nachgewiesenen Qualifikation und Projekterfahrung der betreffenden Personen – auch unter Berücksichtigung der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung. Von den 27 Punkten werden für die Fachverantwortlichen der Planungsbereiche A) und B) und den Gesamtprojektleiter jeweils maximal 9 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgt hierbei nach folgendem Verfahren:
9 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung, auch unter Berücksichtigung der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung, werden insgesamt als gut bewertet.
6 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung, auch unter Berücksichtigung der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung, werden insgesamt als befriedigend bewertet.
3 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung, auch unter Berücksichtigung der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung, werden insgesamt als ausreichend bewertet.
0 Punkte = Qualität und Umfang der Qualifikation und Projekterfahrung, auch unter Berücksichtigung der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung, werden insgesamt als ungenügend bewertet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant eine neue Stadtbahnlinie U81, welche zunächst eine Verbindung zwischen dem Freiligrathplatz und Flughafen Terminal schaffen und in späteren Abschnitten über den Rhein Richtung Handweiser, Neuss und Krefeld und nach Osten Richtung Flughafen Bahnhof (Ratingen) geführt werden soll. Das hier betreffende Projekt befasst sich mit dem 1. Bauabschnitt der U81, welcher den Streckenabschnitt vom Freiligrathplatz bis Flughafen Terminal umfasst.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant eine neue Stadtbahnlinie U81, welche zunächst eine Verbindung zwischen dem Freiligrathplatz und Flughafen Terminal schaffen und in späteren Abschnitten über den Rhein Richtung Handweiser, Neuss und Krefeld und nach Osten Richtung Flughafen Bahnhof (Ratingen) geführt werden soll. Das hier betreffende Projekt befasst sich mit dem 1. Bauabschnitt der U81, welcher den Streckenabschnitt vom Freiligrathplatz bis Flughafen Terminal umfasst.
Der Bedarfsbeschluss für den 1. Bauabschnitt der U81 wurde durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bereits am 14.11.2013 gefasst. Mit dem Bedarfsbeschluss wurde die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren Planungen beauftragt.
Bei dem 1. Bauabschnitt handelt es sich um eine Neubaustrecke mit einer Länge von ca. 2 km, welche den Freiligrathplatz über ein durchgängiges Tunnelbauwerk mit dem Flughafen Terminal verbinden soll. Hierbei startet die Streckenführung an der bereits vorhandenen oberirdischen Haltestelle am Freiligrathplatz und fädelt unmittelbar danach aus dem Bestandsgleis in Richtung Flughafen Terminal aus. Nach der Ausfädelung geht die Strecke über ein Rampenbauwerk in ein Tunnelbauwerk über, welches dann bis zum Flughafen Terminal führt und dort in einem neu zu errichtenden U-Bahnhof endet. Das Tunnelbauwerk soll in geschlossener Bauweise mittels Schildvortrieb und der U-Bahnhof in offener Bauweise errichtet werden.
Bei dem 1. Bauabschnitt handelt es sich um eine Neubaustrecke mit einer Länge von ca. 2 km, welche den Freiligrathplatz über ein durchgängiges Tunnelbauwerk mit dem Flughafen Terminal verbinden soll. Hierbei startet die Streckenführung an der bereits vorhandenen oberirdischen Haltestelle am Freiligrathplatz und fädelt unmittelbar danach aus dem Bestandsgleis in Richtung Flughafen Terminal aus. Nach der Ausfädelung geht die Strecke über ein Rampenbauwerk in ein Tunnelbauwerk über, welches dann bis zum Flughafen Terminal führt und dort in einem neu zu errichtenden U-Bahnhof endet. Das Tunnelbauwerk soll in geschlossener Bauweise mittels Schildvortrieb und der U-Bahnhof in offener Bauweise errichtet werden.
Nach der ursprünglichen Konzeption war für die Neubaustrecke statt eines durchgängigen Tunnelbauwerks ein Brückenbauwerk vorgesehen. Insoweit ist aber nunmehr beabsichtigt, statt der Brücke ein durchgängiges Tunnelbauwerk vorzusehen. Die Planung der ursprünglich vorgesehenen Streckenführung war bereits Gegenstand eines europaweiten Vergabeverfahrens. Daher werden die Planungsleistungen, die sich durch die nunmehr vorgesehene Streckenführung nicht ändern, zum Teil bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI durch das im europaweiten Vergabeverfahren bereits beauftragte Planungsbüro erbracht. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Planung der Objekte und Anlagen, welche nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Tunnelbauwerk in geschlossener Bauweise mittels Schildvortrieb stehen, wie zum Beispiel die Planung des U-Bahnhofes und die Planung der Tunnelrampe in offener Bauweise. Die bereits vorliegenden Planungsergebnisse (Leistungsphasen 1 und 2, teilweise auch zu Leistungsphase 3) werden im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Einzelheiten zu den genauen Leistungsschnittstellen und zu den bereits vorliegenden Planungsergebnissen sind entsprechend den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nach der ursprünglichen Konzeption war für die Neubaustrecke statt eines durchgängigen Tunnelbauwerks ein Brückenbauwerk vorgesehen. Insoweit ist aber nunmehr beabsichtigt, statt der Brücke ein durchgängiges Tunnelbauwerk vorzusehen. Die Planung der ursprünglich vorgesehenen Streckenführung war bereits Gegenstand eines europaweiten Vergabeverfahrens. Daher werden die Planungsleistungen, die sich durch die nunmehr vorgesehene Streckenführung nicht ändern, zum Teil bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI durch das im europaweiten Vergabeverfahren bereits beauftragte Planungsbüro erbracht. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Planung der Objekte und Anlagen, welche nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Tunnelbauwerk in geschlossener Bauweise mittels Schildvortrieb stehen, wie zum Beispiel die Planung des U-Bahnhofes und die Planung der Tunnelrampe in offener Bauweise. Die bereits vorliegenden Planungsergebnisse (Leistungsphasen 1 und 2, teilweise auch zu Leistungsphase 3) werden im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Einzelheiten zu den genauen Leistungsschnittstellen und zu den bereits vorliegenden Planungsergebnissen sind entsprechend den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vor diesem Hintergrund ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens im Wesentlichen die Planung des Tunnelbauwerkes in geschlossener Bauweise mittels Schildvortrieb inkl. des Start- und Zielschachtes sowie
der damit unmittelbar in Zusammenhang stehenden erforderlichen weiteren Anlagen (wie z. B. Notausstiege). Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang können Ziffer II.2.1) entnommen werden.
Menge oder Umfang:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 HOAI für die Planungsbereiche Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung und optional der Leistungsphase 7 HOAI für die Planungsbereiche Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 HOAI für die Planungsbereiche Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung und optional der Leistungsphase 7 HOAI für die Planungsbereiche Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen.
Neben den eigentlichen Planungsleistungen für das Tunnelbauwerk in geschlossener Bauweise mittels Schildvortrieb sind einige streckenübergreifende Planungs- und Koordinierungsleistungen zu erbringen. Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Neben den eigentlichen Planungsleistungen für das Tunnelbauwerk in geschlossener Bauweise mittels Schildvortrieb sind einige streckenübergreifende Planungs- und Koordinierungsleistungen zu erbringen. Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Leistungen der Leistungsphase 7 HOAI für Objekplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen.
Für die Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung der Ausführungsleistungen sieht die Zuständigkeitsordnung und die Geschäftsanweisung Bau (GA Bau) der Landeshauptstadt Düsseldorf die Einholung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vor. Somit hängen die Notwendigkeit und der Umfang der weiteren Beauftragung des Auftragnehmers mit optionalen Leistungen nach Abschluss der Leistungsphase 6 HOAI vom Inhalt des durch den souveränen Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf noch zu fassenden Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss ab.
Für die Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung der Ausführungsleistungen sieht die Zuständigkeitsordnung und die Geschäftsanweisung Bau (GA Bau) der Landeshauptstadt Düsseldorf die Einholung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vor. Somit hängen die Notwendigkeit und der Umfang der weiteren Beauftragung des Auftragnehmers mit optionalen Leistungen nach Abschluss der Leistungsphase 6 HOAI vom Inhalt des durch den souveränen Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf noch zu fassenden Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss ab.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes.
1. Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes.
2. Zur persönlichen Lage hat der Bewerber eine unterzeichnete Eigenerklärung abzugeben, dass:
— über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt,
— sein Unternehmen keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder die Zuverlässigkeit einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage stellt,
— keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 21 Abs. 1 Ziff. 1. bis 7. SektVO genannten Strafnormen oder entsprechender Strafnormen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist.
Bei Teilnahmeanträgen durch eine Bewerbergemeinschaft sind die Nachweise nach Ziffern 1. bis 2. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag mitzuteilen, durch welches Unternehmen oder welche Unternehmen die Planungsbereiche A) Objektplanung Verkehrsanlagen, B) Objektplanung Ingenieurbauwerke und C) Tragwerksplanung erbracht werden sollen. Soweit ein Bewerber beabsichtigt, die Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zu übertragen, hat er die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen. Eine namentliche Bezeichnung von Unterauftragnehmern muss erst auf Aufforderung des Auftraggebers erfolgen. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn ein Bewerber beabsichtigt, sich eines anderen Unternehmens zur Herstellung seiner Eignung zu bedienen. In diesem Fall hat er dieses Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag zu benennen und eine durch dieses Unternehmen unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 20 Abs. 3 S. 2 und 3 SektVO vorzulegen, wonach ihm die Mittel des Unternehmens, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zur Verfügung stehen. Sofern sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- oder Tochtergesellschaften), hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit auch für dieses Unternehmen die unter 1.) und 2.) dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag mitzuteilen, durch welches Unternehmen oder welche Unternehmen die Planungsbereiche A) Objektplanung Verkehrsanlagen, B) Objektplanung Ingenieurbauwerke und C) Tragwerksplanung erbracht werden sollen. Soweit ein Bewerber beabsichtigt, die Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zu übertragen, hat er die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen. Eine namentliche Bezeichnung von Unterauftragnehmern muss erst auf Aufforderung des Auftraggebers erfolgen. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn ein Bewerber beabsichtigt, sich eines anderen Unternehmens zur Herstellung seiner Eignung zu bedienen. In diesem Fall hat er dieses Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag zu benennen und eine durch dieses Unternehmen unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 20 Abs. 3 S. 2 und 3 SektVO vorzulegen, wonach ihm die Mittel des Unternehmens, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zur Verfügung stehen. Sofern sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- oder Tochtergesellschaften), hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit auch für dieses Unternehmen die unter 1.) und 2.) dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
Alle für den Teilnahmeantrag geforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Teilnahmeantrages und mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Sollten für den Teilnahmeantrag geforderte Nachweise oder Erklärungen fehlen, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Eignungsnachweise unter Fristsetzung vor. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Alle für den Teilnahmeantrag geforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Teilnahmeantrages und mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Sollten für den Teilnahmeantrag geforderte Nachweise oder Erklärungen fehlen, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Eignungsnachweise unter Fristsetzung vor. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 2 500 000 EUR pro Schadensfall bei Personenschäden und 1 500 000 EUR pro Schadensfall für sonstige Schäden. Soweit sich ein Bewerber beziehungsweise eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannte Erklärung bzw. der vorgenannte Nachweis für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Angaben unter III.2.2) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 2 500 000 EUR pro Schadensfall bei Personenschäden und 1 500 000 EUR pro Schadensfall für sonstige Schäden. Soweit sich ein Bewerber beziehungsweise eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannte Erklärung bzw. der vorgenannte Nachweis für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Angaben unter III.2.2) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber bzw. durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft eine Erklärung vorzulegen, aus der das jährliche Mittel der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung Beschäftigten ersichtlich ist. Soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, ist die vorgenannte Erklärung auch für dieses Unternehmen abzugeben.
1.) Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber bzw. durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft eine Erklärung vorzulegen, aus der das jährliche Mittel der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung Beschäftigten ersichtlich ist. Soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, ist die vorgenannte Erklärung auch für dieses Unternehmen abzugeben.
2.) Mit dem Teilnahmeantrag sind durch die gem. Ziffer III.2.1) für die Planungsbereiche A) bis C) jeweils verantwortlichen beziehungsweise benannten Unternehmen pro Planungsbereich A) bis C)
mindestens ein und maximal drei „vollwertige Referenznachweise“ einzureichen. Somit können maximal 9 „vollwertige Referenznachweise“ eingereicht werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können ebenfalls maximal 9 „vollwertige Referenznachweise“ eingereicht werden. Als „vollwertiger Referenznachweis“ für den Planungsbereich A) Objektplanung Verkehrsanlagen gilt der Nachweis, dass die Leistungsphasen 2, 3 und 6 HOAI einmal alternativ für Stadtbahn-, Straßenbahn-, U-Bahn-, S-Bahn oder Eisenbahnprojekte erbracht wurden.
mindestens ein und maximal drei „vollwertige Referenznachweise“ einzureichen. Somit können maximal 9 „vollwertige Referenznachweise“ eingereicht werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können ebenfalls maximal 9 „vollwertige Referenznachweise“ eingereicht werden. Als „vollwertiger Referenznachweis“ für den Planungsbereich A) Objektplanung Verkehrsanlagen gilt der Nachweis, dass die Leistungsphasen 2, 3 und 6 HOAI einmal alternativ für Stadtbahn-, Straßenbahn-, U-Bahn-, S-Bahn oder Eisenbahnprojekte erbracht wurden.
Als „vollwertiger Referenznachweis“ für den Planungsbereich…
… B) Objektplanung Ingenieurbauwerke gilt der Nachweis, dass die Leistungsphasen 2, 3 und 6 HOAI einmal für Tunnelprojekte erbracht wurden. Hierbei muss für mindestens einen "vollwertigen Referenznachweis" des Planungsbereichs B) nachgewiesen werden, dass die Lph. 2, 3 und 6 HOAI für Tunnelprojekte mit Schildvortriebstechnik erbracht wurden.
… C) Tragwerksplanung gilt der Nachweis, dass die Leistungsphasen 2 und 3 HOAI einmal für Tunnelprojekte erbracht wurden.
Hierbei muss für mindestens einen „vollwertigen Referenznachweis“ des Planungsbereichs C) nachgewiesen werden, dass die Lph. 2 und 3 HOAI für Tunnelprojekte mit Schildvortriebstechnik erbracht wurden.
Für einen „vollwertigen Referenznachweis“ der Planungsbereiche A) bis C) müssen die jeweiligen Leistungsphasen nicht für ein und dasselbe Projekt erbracht worden sein. Ein „vollwertiger Referenznachweis“ kann sich auch aus mehreren Projekten, bei denen nur einzelne Leistungsphasen erbracht wurden, zusammensetzen. Insgesamt muss ein „vollwertigen Referenznachweis“ jedoch alle für die einzelnen Planungsbereiche A) bis C) definierten Leistungsphasen abdecken (Beispiel für einen „vollwertigen Referenznachweis“ Planungsbereich A: Leistungsphase 2 und 3 wurden für Projekt X und Leistungsphase 6 für Projekt Y erbracht). Mehrfachnennungen von Referenzprojekten für die unterschiedlichen Planungsbereiche A) bis C) sind zulässig. Kann nicht für jeden Planungsbereich A) bis C) mindestens ein „vollwertiger Referenznachweis“, welcher sich für die Planungsbereiche B) und C) zudem auf Tunnelprojekte mit Schildvortriebstechnik beziehen muss, vorgelegt werden, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Für einen „vollwertigen Referenznachweis“ der Planungsbereiche A) bis C) müssen die jeweiligen Leistungsphasen nicht für ein und dasselbe Projekt erbracht worden sein. Ein „vollwertiger Referenznachweis“ kann sich auch aus mehreren Projekten, bei denen nur einzelne Leistungsphasen erbracht wurden, zusammensetzen. Insgesamt muss ein „vollwertigen Referenznachweis“ jedoch alle für die einzelnen Planungsbereiche A) bis C) definierten Leistungsphasen abdecken (Beispiel für einen „vollwertigen Referenznachweis“ Planungsbereich A: Leistungsphase 2 und 3 wurden für Projekt X und Leistungsphase 6 für Projekt Y erbracht). Mehrfachnennungen von Referenzprojekten für die unterschiedlichen Planungsbereiche A) bis C) sind zulässig. Kann nicht für jeden Planungsbereich A) bis C) mindestens ein „vollwertiger Referenznachweis“, welcher sich für die Planungsbereiche B) und C) zudem auf Tunnelprojekte mit Schildvortriebstechnik beziehen muss, vorgelegt werden, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Die innerhalb der „vollwertigen Referenznachweis“ nachgewiesenen Leistungsphasen müssen jeweils innerhalb der letzten 15 Jahre (2014 bis 2000) begonnen und abgeschlossen worden sein.
Zu jedem Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen:
Kurze Beschreibung des Projektes nach Art und Umfang, Name des Auftraggebers, Investitionsvolumen, erbrachte Planungsleistungen bzw. Leistungsphasen nach HOAI und Leistungszeitraum.
3.) Mit dem Teilnahmeantrag ist der für die Durchführung vorgesehene Fachverantwortliche oder sind die für die Durchführung vorgesehenen Fachverantwortlichen für die Planungsbereiche A)
Objektplanung Verkehrsanlagen und B) Objektplanung Ingenieurbauwerke namentlich zu benennen. Darüber hinaus ist ein Hauptansprechpartner für den Auftraggeber als Gesamtprojektleiter namentlich zu benennen. Für alle vorgenannten Funktionen dürfen insgesamt maximal 3 Personen benannt werden. Hierbei ist es auch zulässig, dass alle vorgenannten Funktionen durch ein und dieselbe Person wahrgenommen werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind die berufliche Qualifikation (Ausbildungs- und ggf. Fortbildungsnachweise) sowie die Projekterfahrung (Darstellung der persönlichen Referenzen) der benannten Personen nachzuweisen. Für den oder die Fachverantwortlichen des Planungsbereiches A) sind Projekterfahrungen in den Bereichen Stadtbahn-, Straßenbahn-, U-Bahn-, S-Bahn oder Eisenbahnbau nachzuweisen. Für den oder die Fachverantwortlichen des Planungsbereiches B) sind Projekterfahrungen im Tunnelbau möglichst mittels
Objektplanung Verkehrsanlagen und B) Objektplanung Ingenieurbauwerke namentlich zu benennen. Darüber hinaus ist ein Hauptansprechpartner für den Auftraggeber als Gesamtprojektleiter namentlich zu benennen. Für alle vorgenannten Funktionen dürfen insgesamt maximal 3 Personen benannt werden. Hierbei ist es auch zulässig, dass alle vorgenannten Funktionen durch ein und dieselbe Person wahrgenommen werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind die berufliche Qualifikation (Ausbildungs- und ggf. Fortbildungsnachweise) sowie die Projekterfahrung (Darstellung der persönlichen Referenzen) der benannten Personen nachzuweisen. Für den oder die Fachverantwortlichen des Planungsbereiches A) sind Projekterfahrungen in den Bereichen Stadtbahn-, Straßenbahn-, U-Bahn-, S-Bahn oder Eisenbahnbau nachzuweisen. Für den oder die Fachverantwortlichen des Planungsbereiches B) sind Projekterfahrungen im Tunnelbau möglichst mittels
Schildvortriebstechnik nachzuweisen. Für den Gesamtprojektleiter sind interdisziplinäre Projekterfahrungen nachzuweisen.
Soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Referenzen für dieses Unternehmen abzugeben. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen die geforderten Referenzen nur einmal pro Bewerbergemeinschaft und nicht pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Referenzen für dieses Unternehmen abzugeben. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen die geforderten Referenzen nur einmal pro Bewerbergemeinschaft und nicht pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Leistungen, jedoch höchstens 5 % von der Auftragssumme. Der Auftragnehmer kann den Sicherheitseinbehalt durch die Stellung einer Bürgschaft ablösen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß § 15 HOAI.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Verpflichtung zur Einhaltung der Regelungen nach §…
… 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen,
… 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
… 4 TVgG-NRW zu Tariftreue- und Mindestentlohnung – auch für Nachunternehmer sowie für Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Die zur Einreichung eines Angebots aufgeforderten Bewerber müssen mit ihrem Angebot zu den vorgenannten Verpflichtungen nach dem TVgG-NRW jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen.
Entsprechende Formblätter werden den Vergabeunterlagen von Seiten des Auftraggebers beigefügt und sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 134-241588 (2014-07-11)
Ergänzende Angaben (2014-11-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben