Postdienstleistungen für die Berliner Verwaltung

Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS

Postdienstleistungen innerhalb Berlins, innerhalb Deutschlands sowie international für die Berliner Verwaltung. Es handelt sich um vorsortierte Sendungen zur Zustellung an Empfängeradressen, insbesondere
— incl. Frankierservice,
— incl. der erforderlichen Belege und Nachweise
(z. B. Rückscheine, Einschreibebelege usw.)
Versandarten, insbesondere
— Standardsendungen,
— Nachweispflichtige Sendungen - ohne Postzustellungsaufträge,
— Infopost,
— Büchersendungen,
— Warensendungen.
Die kostenfreie Bereitstellung von Transportkisten muss gewährleistet sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-08 Auftragsbekanntmachung
2014-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Menge oder Umfang: Siehe die Angaben zu den Losen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS
Postanschrift: Landesverwaltungsamt Berlin, -LS B 1-, Fehrbelliner Platz 1
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
E-Mail: udo.regel@lvwa.berlin.de 📧
Telefon: +49 30901396388 📞
Fax: +49 3090283508 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 091-159868
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
1. Die Abforderung der Unterlagen ist ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Für den kostenlosen Erhalt der Unterlagen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Hierfür wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36,00 Euro erhoben. Nach erfolgreicher Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Bewerber werden per E-Mail zum Herunterladen der Vergabeunterlagen aufgefordert. Die Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit Signatur) oder konventionell in Papierform erfolgen. 2. Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen. 3. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat entweder schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens 05-2014 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag zu erfolgen oder über die Vergabeplattform des Landes Berlin. http://www.vergabeplattform.berlin.de Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich und bei elektronischer Abgabe eines Angebotes eine Signatur. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per Email übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 4. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens 05-2014 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. 5. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anders bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dies können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen. 6. Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Insbesondere sind erst im Rahmen der „Bieterqualifikation/Betriebsablauf“ auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die beim Bieter verantwortlichen Personen für die Leistungserbringung anzugeben. 7. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen. 8. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, die nach § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 08. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung verlangten Nachweise von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zu verlangen. Insoweit heißt es in BerlAVG § 4: (1) Die Vergabestellen können von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger, der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters Bauaufträge im Sinne des § 99 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausführt und von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Die Angaben zu Satz 1 können durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. (2) Soll die Ausführung eines Teils des Auftrages einem Nachunternehmer übertragen werden, so kann die Vergabestelle bei der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise gemäß Absatz 1 fordern. 10. Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer/verbundene Unternehmen/sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Nachweis (gemäß Vordruck) zu erbringen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen. Die Deutsche Post AG als kooperierendes Unternehmen gilt nicht als Dritter/Nachunternehmer im genannten Sinne. Insoweit wird für den Bereich der Zustellung auf die Vorlage von Eignungs- und Verfügbarkeitsnachweisen der Deutschen Post AG verzichtet. Der Bieter muss jedoch angeben, ob und ggf. in welchem Umfang er sich der Deutschen Post AG zur Leistungserbringung bedienen wird. 11. Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen. 12. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen „Konzeptdarstellung“ sowie „Bieterqualifikation Betriebsablauf“ nur bei Bedarf von einzelnen Bietern, welche ihm beispielsweise unbekannt sind oder aber bei denen Zweifel an der Eignung bestehen, abzufordern.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Postdienstleistungen innerhalb Berlins, innerhalb Deutschlands sowie international für die Berliner Verwaltung. Es handelt sich um vorsortierte Sendungen zur Zustellung an Empfängeradressen, insbesondere
— incl. Frankierservice,
— incl. der erforderlichen Belege und Nachweise
(z. B. Rückscheine, Einschreibebelege usw.)
Versandarten, insbesondere
— Standardsendungen,
— Nachweispflichtige Sendungen - ohne Postzustellungsaufträge,
— Infopost,
— Büchersendungen,
— Warensendungen.
Die kostenfreie Bereitstellung von Transportkisten muss gewährleistet sein.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen innerhalb Berlins
Kurze Beschreibung:
Postdienstleistungen innerhalb BerlinsEs handelt sich um vorsortierte Sendungen zur Zustellung an Empfängeradressen in Berlin, insbesondere— incl. Frankierservice,— incl. der erforderlichen Belege und Nachweise(z. B. Rückscheine, Einschreibebelege usw.)Versandarten, insbesondere— Standardsendungen,— Nachweispflichtige Sendungen - ohne Postzustellungsaufträge,— Infopost,— Büchersendungen,— Warensendungen.Die kostenfreie Bereitstellung von Transportkisten muss gewährleistet sein.
Mehr anzeigen
Postdienstleistungen innerhalb Berlins
Es handelt sich um vorsortierte Sendungen zur Zustellung an Empfängeradressen in Berlin, insbesondere
— Infopost,
— Büchersendungen,
Menge oder Umfang: Sendungsmengen des Jahres 2013 (die tatsächlich anfallende Sendungsmenge kann hiervon abweichen):ca. 32 600 000 Standardsendungen pro Jahrca. 1 660 000 sonstige Sendungen (Infopost, Büchersendungen,Warensendungen) pro Jahrca. 11 100 Stops (Sendungsabholungen) zur Abholung pro Jahr (Berlin).
Sendungsmengen des Jahres 2013 (die tatsächlich anfallende Sendungsmenge kann hiervon abweichen):
ca. 32 600 000 Standardsendungen pro Jahr
ca. 1 660 000 sonstige Sendungen (Infopost, Büchersendungen,Warensendungen) pro Jahr
ca. 11 100 Stops (Sendungsabholungen) zur Abholung pro Jahr (Berlin).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen innerhalb Deutschlands (außer Berlin) sowie international
Kurze Beschreibung:
Postdienstleistungen innerhalb Deutschlands (außer Berlin) sowie
internationalEs handelt sich um vorsortierte Sendungen zur Zustellung an Empfängeradressen in Deutschland - ohne Berlin -, insbesondere— incl. Frankierservice,— incl. der erforderlichen Belege und Nachweise(z. B. Rückscheine, Einschreibebelege usw.)— ggf. incl. einer vom Auftragnehmer bereitzustellenden Software für die für den Versanderforderlichen Belege und NachweiseVersandarten, insbesondere— Standardsendungen,— Nachweispflichtige Sendungen - ohne Postzustellungsaufträge,— Infopost,— Büchersendungen,— Warensendungen.Die kostenfreie Bereitstellung von Transportkisten muss gewährleistet sein.
international
Es handelt sich um vorsortierte Sendungen zur Zustellung an Empfängeradressen in Deutschland - ohne Berlin -, insbesondere
— incl. Frankierservice,
— ggf. incl. einer vom Auftragnehmer bereitzustellenden Software für die für den Versand
erforderlichen Belege und Nachweise
— Standardsendungen,
— Warensendungen.
Menge oder Umfang: Sendungsmengen des Jahres 2013 (die tatsächlich anfallende Sendungsmenge kann hiervon abweichen):ca. 5 748.000 Standardsendungen pro Jahr innerhalb Deutschlandsca. 42 000 sonstige Sendungen (Infopost, Büchersendungen,Warensendungen) pro Jahr innherhalb.Deutschlandsca. 250 000 Briefsendungen internationalca. 11 100 Stops (Sendungsabholungen) zur Abholung pro Jahr (Berlin).
ca. 5 748.000 Standardsendungen pro Jahr innerhalb Deutschlands
ca. 42 000 sonstige Sendungen (Infopost, Büchersendungen,Warensendungen) pro Jahr innherhalb.
Deutschlands
ca. 250 000 Briefsendungen international
Beschreibung der Optionen: Optionale Verlängerung des Vertrages dreimal um jeweils ein Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 05-2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
Mehr anzeigen
1. Soweit eine Eintragungspflicht besteht, ist ein aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs -oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates oder Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein), einzureichen.
Mehr anzeigen
2. Unternehmensdarstellung des Bieters/jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft gemäß Vordruck mit
— Angabe der Rechtsform, des Unternehmensträgers (z. B. Inhaber, Gesellschafter), des Stammkapitals (soweit einschlägig),
— Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (z. B. Geschäftsführer),
— Angabe der Geschäftsfelder des Unternehmens,
— Angaben zu Beteiligungsverhältnissen und deren gesellschaftsrechtlicher Struktur;
(Die Darstellung sollte 5 Seiten nicht überschreiten und ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft als Anlage dem Angebot beizufügen.)
3. Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. § 7 Absatz 1 VOL/A EG“ (Wirt 321) – siehe unter: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. § 7 Absatz 1 VOL/A EG
Ich erkläre/Wir erklären, dass
— mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden,
— Mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
— eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde,
— die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind,
— ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor,
Mehr anzeigen
— ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen sind und auch weiterhin nachkommen,
— ich/wir in den letzen 2 Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 21 Arbeitnehmer-entsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist,
Mehr anzeigen
— mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
— ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n),
— zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
Mehr anzeigen
— ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, ins-besondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufs-genossenschaften einhalten,
Mehr anzeigen
— die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten.
Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:
— die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer,
— die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie
— die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
Mehr anzeigen
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
Mehr anzeigen
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von 2 Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
Mehr anzeigen
(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)
Alternativ ist die Vorlage der Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine
Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen möglich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot
vorzulegen.
Nachweis einer über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 3 000 000 EUR pauschal für
Personen- und Sachschäden sowie 1 000 000 EUR für Vermögensschäden sowie 1 000 000 EUR für Verkehrs
— und Transportschäden. Falls eine entsprechende Versicherung bei Angebotsabgabe nicht besteht, muss mit dem Angebot eine rechtverbindliche Erklärung eines Versicherers oder Versicherungsvermittlers abgegeben werden, aus der hervorgeht, dass die Versicherung im Auftragsfall mit den vorbenannten Deckungssummen abgeschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrags muss der Versicherungsschein nachgereicht werden.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Erklärungen/Angaben/Nachweise sind von den Bietern bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen:
1. Angaben zur Erfahrung mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sind (Referenzen, gemäß Vordruck) aus den Jahren 2011-2014.
Die Angaben sind in Form einer Darstellung von Referenzleistungen zu machen.
Die Darstellung jeder einzelnen Referenz hat Folgendes zu beinhalten:
— Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber,
— mit Telefonnummer, E-Mail und Fax. Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu:
— Auftragsinhalt und -umfang,
— Ausführungsort(e),
— Ausführungszeitraum,
— Auftragswert (Brutto).
2. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist der ausgefüllte „Leitfaden zur Konzeptdarstellung“ vorzulegen gemäß Vordruck unter Angabe der:
— Räumlichkeiten (Standort/e),
— Mitarbeiter (Anzahl der Mitarbeiter? Welche Qualifikationen haben diese?),
— Fuhrpark (Anzahl der Fahrzeuge, Modelle, Nutzlast, Ladevolumen, Baujahr; entsprechen die Fahrzeuge den Berliner Umweltvorschriften?),
— Verfahren zum Datenschutz/Datensicherheit gemäß Nr. 10 des Vertrages (Sind Ihren Mitarbeitern die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes bekannt? Wie werden die Mitarbeiter auf die datenschutzrechtliche Behandlung der Sendungen hingewiesen bzw. gemäß der Postdienste-Datenschutzverordnung zu deren Beachtung förmlich verpflichtet?
Mehr anzeigen
Innerhalb welcher Zeiträume erfolgt eine Auffrischung dieser Kenntnisse (Schulungen)? Wie sind die Sendungen gegen einen Zugriff von Fremden gesichert (Angaben zu Räumlichkeiten, Transport, Behältern etc.)?
3. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist die ausgefüllte Unterlage „Bieterqualifikation/Betriebsablauf“ vorzulegen gemäß Vordruck unter Angabe der/des:
— Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität bezüglich der Abholung der Sendungen (Übernahmeprotokolle, Nachweise, Belege (Muster), ggf. Bereitstellung der Software),
— Musters des Firmenausweises gem. Punkt 11.2 des Vertrages,
— Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität bei nicht zugestellten Sendungen (Benachrichtigung der Empfänger, Sendungsrücklauf, Art der Sendungsverfolgung, Reklamationsbearbeitung mit Fristen),
— Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, insbesondere Organisationskonzept (ausführliche Beschreibung: Wer ist verantwortlich für die Leistungserbringung? Wie organisieren Sie grundsätzlich den Zutritt zu den Häusern, die Art der Verteilung, etc.)?
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter;
Sofern das Angebot als Bietergemeinschaft vorgelegt wird, ist eine Erklärung (gemäß Vordruck) mit dem Angebot einzureichen, aus der sich die Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die gesamtschuldnerische Haftung sowie ein bevollmächtigter Vertreter, der auch zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung gegenüber den Mitgliedern der Bietergemeinschaft berechtigt ist, und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergeben.
Mehr anzeigen
Sonstige besondere Bedingungen:
siehe Vergabeunterlagen; insbesondere gelten folgende Mindestanforderungen/Angebotsbedingungen:
1. Vorlage der Lizenz zur gewerblichen Briefbeförderung der Bundesnetzagentur gemäß § 5 PostG.
2. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i. V. m. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung – siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
Mehr anzeigen
3. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz – siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
4. Für den Fall, dass das Entgelt des – im Ergebnis des Vergabeverfahrens – wirtschaftlichsten Bieters einer Genehmigung nach den Vorschriften des Postgesetzes (PostG) bedarf, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich das Recht vor, die Vorlage einer Entgeltgenehmigung der Regulierungsbehörde vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Ggf. werden die Bindefristen der Angebote für den Zeitraum des Genehmigungsverfahrens entsprechend verlängert. Macht der Auftraggeber von diesem Recht Gebrauch und kommt der betreffende Bieter dieser Aufforderung nicht nach, kann der Zuschlag auf sein Angebot nicht erteilt werden.
Mehr anzeigen
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Udo Regel
Internetadresse: www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabeplattform.berlin.de/ 🌏
Name: Landesverwaltungsamt Berlin
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Netzband
Telefon: +49 30901396349 📞
E-Mail: sbvinfo@lvwa.berlin.de 📧
URL der Dokumente: http://berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
Kontaktperson: Herr Kanthak
Telefon: +49 30901396420 📞
URL der Teilnahme: http://berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
URL der Dokumente: http://www.vergabeplattform.berlin.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2015-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 05-2014
Zusätzliche Informationen
1. Die Abforderung der Unterlagen ist ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Für den kostenlosen Erhalt der Unterlagen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Hierfür wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36,00 Euro erhoben. Nach erfolgreicher Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Bewerber werden per E-Mail zum Herunterladen der Vergabeunterlagen aufgefordert. Die Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit Signatur) oder konventionell in Papierform erfolgen.
Mehr anzeigen
2. Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
Mehr anzeigen
3. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat entweder schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens 05-2014 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag zu erfolgen oder über die Vergabeplattform des Landes Berlin. http://www.vergabeplattform.berlin.de
Mehr anzeigen
Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich und bei elektronischer Abgabe eines Angebotes eine Signatur. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per Email übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen
4. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens 05-2014 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
Mehr anzeigen
5. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anders bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dies können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen.
Mehr anzeigen
6. Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Insbesondere sind erst im Rahmen der „Bieterqualifikation/Betriebsablauf“ auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die beim Bieter verantwortlichen Personen für die Leistungserbringung anzugeben.
Mehr anzeigen
7. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen.
8. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis werden die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, die nach § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 08. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung verlangten Nachweise von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zu verlangen. Insoweit heißt es in BerlAVG § 4:
Mehr anzeigen
(1) Die Vergabestellen können von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem
Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger, der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters Bauaufträge im Sinne des § 99 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausführt und von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Die Angaben zu Satz 1 können durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen
(2) Soll die Ausführung eines Teils des Auftrages einem Nachunternehmer übertragen werden, so kann die Vergabestelle bei der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise gemäß Absatz 1 fordern.
10. Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer/verbundene Unternehmen/sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Nachweis (gemäß Vordruck) zu erbringen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
Mehr anzeigen
Die Deutsche Post AG als kooperierendes Unternehmen gilt nicht als Dritter/Nachunternehmer
im genannten Sinne. Insoweit wird für den Bereich der Zustellung auf die Vorlage von Eignungs- und Verfügbarkeitsnachweisen der Deutschen Post AG verzichtet. Der Bieter muss jedoch angeben, ob und ggf. in welchem Umfang er sich der Deutschen Post AG zur Leistungserbringung bedienen wird.
Mehr anzeigen
11. Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen.
12. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen „Konzeptdarstellung“ sowie „Bieterqualifikation Betriebsablauf“ nur bei Bedarf von einzelnen Bietern, welche ihm beispielsweise unbekannt sind oder aber bei denen Zweifel an der Eignung bestehen, abzufordern.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Vergabekammer des Landes Berlins
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: matthias.bogenschneider@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138498 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertage besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 091-159868 (2014-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 65 774 728 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 221-391065
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 91-159868
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
1. Die Abforderung der Unterlagen ist ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Für den kostenlosen Erhalt der Unterlagen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Hierfür wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach erfolgreicher Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Bewerber werden per E-Mail zum Herunterladen der Vergabeunterlagen aufgefordert. Die Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit Signatur) oder konventionell in Papierform erfolgen. 2. Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen. 3. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat entweder schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens 05-2014 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag zu erfolgen oder über die Vergabeplattform des Landes Berlin. http://www.vergabeplattform.berlin.de. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich und bei elektronischer Abgabe eines Angebotes eine Signatur. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 4. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens 5-2014 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. 5. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anders bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dies können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen. 6. Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Insbesondere sind erst im Rahmen der „Bieterqualifikation/Betriebsablauf“ auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die beim Bieter verantwortlichen Personen für die Leistungserbringung anzugeben. 7. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen. 8. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, die nach § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung verlangten Nachweise von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zu verlangen. Insoweit heißt es in BerlAVG § 4: (1) Die Vergabestellen können von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in – oder ausländischen Sozialversicherungsträger, der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters Bauaufträge im Sinne des § 99 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausführt und von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Die Angaben zu Satz 1 können durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. (2) Soll die Ausführung eines Teils des Auftrages einem Nachunternehmer übertragen werden, so kann die Vergabestelle bei der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise gemäß Absatz 1 fordern. 10. Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer/verbundene Unternehmen/sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Nachweis (gemäß Vordruck) zu erbringen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen. Die Deutsche Post AG als kooperierendes Unternehmen gilt nicht als Dritter/Nachunternehmer im genannten Sinne. Insoweit wird für den Bereich der Zustellung auf die Vorlage von Eignungs- und Verfügbarkeitsnachweisen der Deutschen Post AG verzichtet. Der Bieter muss jedoch angeben, ob und ggf. in welchem Umfang er sich der Deutschen Post AG zur Leistungserbringung bedienen wird. 11. Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen. 12. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen „Konzeptdarstellung“ sowie „Bieterqualifikation Betriebsablauf“ nur bei Bedarf von einzelnen Bietern, welche ihm beispielsweise unbekannt sind oder aber bei denen Zweifel an der Eignung bestehen, abzufordern.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-28 📅
Name: PIN Mail AG
Postanschrift: Alt Moabit 91
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2014/S 221-391065 (2014-11-13)