„Praxis Junior“ nach § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III
Die Maßnahme richtet sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige junge Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 30 Jahren, mit und ohne Schulabschluss, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Der Teilnehmerkreis wird heterogen besetzt sein (keine Einschränkungen bezüglich Geschlecht, Bildungsgrad, vorhandenem Berufsabschluss, Berufserfahrung und Migration).
Die Jugendlichen haben den Einstieg in die Berufswelt wegen unterschiedlicher Hindernisse (Lernkompetenz, Selbstbewusstsein, Situation am Arbeitsmarkt, persönliche Situation) noch nicht geschafft. Sie verfügen (noch) nicht über genügend Ausbildungsreife oder Berufseignung. In der Regel ist die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen.
Durch die Teilnahme an der Maßnahme sollen die Chancen der Teilnehmer auf dem Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden.
Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der vorgenannten Zielgruppe in eine Berufsausbildung, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine Einstiegsqualifizierung.
Im weiteren Verlauf soll die Motivation und Aktivierung der vorgenannten Zielgruppe durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung im Integrationsprozess erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-07-07
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Auftragsbekanntmachung
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2014-10-15
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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