Privatisierung des Beteiligungsmanagements der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH

IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Privatisierung des Beteiligungsmanagements der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IBG). Die IBG ist eine 100 %ige Tochter des Landes Sachsen-Anhalt, die im Bereich der Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen, insbesondere von Hochtechnologienunternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase im Land Sachsen-Anhalt und angrenzenden Gebieten tätig ist.
Das Beteiligungsportfolio der IBG umfasst zum Stichtag 30.6.2014 64 aktive Beteiligungsunternehmen in der Gründungs-, Forschungs- und Wachstumsphase. Das Beteiligungsvolumen beläuft sich zum Stichtag auf rund 183 000 000 EUR (auf Basis der Anschaffungskosten). Hiervon entfallen auf die 64 aktiven Beteiligungen 108 000 000 EUR Die Finanzierung der Investitionen erfolgte in der Vergangenheit aus dem Landeshaushalt, durch Refinanzierungsprogramme der KfW/tbg und aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie seit 2003 aus Eigenmitteln der Gesellschaft (Beteiligungserträge und Rückzahlungen/Exiterlöse).
Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt einen neuen Risikokapitalfonds mit einem Gesamtvolumen von EUR 50 Mio. aufzulegen. Dieser Risikokapitalfonds soll im Zeitraum 2014 bis 2020 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) i.H.v. 20 000 000 EUR sowie aus Eigenmitteln der IBG oder Mitteln privater Kapitalgeber i.H.v. 30 000 000 EUR finanziert werden.
Die Beteiligungsentscheidungen der IBG werden auf Vorschlag der Geschäftsführung bzw. des künftigen Beteiligungsmanagements durch einen Beteiligungsausschuss getroffen, dem Vertreter der Landesministerien und der freien Wirtschaft sowie der Hochschulen angehören. Darüber hinaus stehen dem Aufsichtsrat Mitwirkungsrechte zu. Die Tätigkeit der IBG und ihre Finanzierungsprogramme unterliegen dem EU-Beihilferecht (Notifizierung/Genehmigung). Weitere Informationen über die IBG finden sich auf der Internet-Website www.ibg-vc.de
Im Rahmen einer ersten Privatisierung des Beteiligungsmanagements im Jahr 2007 wurde das von der IBG gehaltene landeseigene Beteiligungsvermögen rechtlich vom Beteiligungsmanagement getrennt. Nach Beendigung des seinerzeit begründeten Beteiligungsmanagementverhältnisses wurde das Beteiligungsmanagement mit Wirkung zum 1.1.2014 übergangsweise wieder auf die IBG zurück übertragen. Das Beteiligungsmanagement soll nun erneut an einen externen Beteiligungsmanager übertragen werden.
Das Ziel der Privatisierung des Beteiligungsmanagements liegt darin, unter Wahrung der bisherigen struktur- und technologiepolitischen Zielsetzung des Landes die Voraussetzungen für ein professionelles Beteiligungsmanagement zu schaffen, das eine Verwaltung des Beteiligungsvermögens der IBG nach kaufmännischen Grundsätzen sicherstellt und gewinnorientierte Investitionsentscheidungen unter Einhaltung des Arm's-Length-Prinzips gegenüber dem Land gewährleistet.
Die Privatisierung zielt zugleich darauf ab, die Voraussetzungen für die Einwerbung privaten Kapitals zur Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen in Sachsen-Anhalt zu verbessern und diese Einwerbung zu fördern.
Die Betreuungsqualität für das landeseigene Vermögen muss nach der Privatisierung gewährleistet bleiben. Das Beteiligungsmanagement ist für die Einhaltung der EU-beihilferechtlichen und strukturfondsrechtlichen Vorgaben verantwortlich. Das gilt sowohl für den Einsatz landeseigener Mittel als auch die Verwendung von Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und anderer öffentlicher Mittel. Die Kontrolle über die aufgelegten Risikokapitalfonds, die Beteiligungsverwaltung und die Wahrung der Beteiligungsgrundsätze soll durch die EU-Behörden, den Anteilseigner, die zuständigen Ministerien und die Organe der IBG beibehalten werden. Des Weiteren sollen bis zu vier Mitarbeiter aus dem Back-Office der IBG in der Gesellschaft verbleiben und vornehmlich Aufgaben der allgemeinen Geschäftsführung und des Beteiligungscontrollings wahrnehmen.
Weitere Hinweise zum Beschaffungsvorhaben unter IV.3) Ziff. 2.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-13.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-08-13 Auftragsbekanntmachung
2014-08-15 Ergänzende Angaben
2014-08-29 Ergänzende Angaben
2015-07-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge