Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Privatisierung des Beteiligungsmanagements der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IBG). Die IBG ist eine 100 %ige Tochter des Landes Sachsen-Anhalt, die im Bereich der Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen, insbesondere von Hochtechnologienunternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase im Land Sachsen-Anhalt und angrenzenden Gebieten tätig ist. Das Beteiligungsportfolio der IBG umfasst zum Stichtag 30.6.2014 64 aktive Beteiligungsunternehmen in der Gründungs-, Forschungs- und Wachstumsphase. Das Beteiligungsvolumen beläuft sich zum Stichtag auf rund 183 000 000 EUR (auf Basis der Anschaffungskosten). Hiervon entfallen auf die 64 aktiven Beteiligungen 108 000 000 EUR Die Finanzierung der Investitionen erfolgte in der Vergangenheit aus dem Landeshaushalt, durch Refinanzierungsprogramme der KfW/tbg und aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie seit 2003 aus Eigenmitteln der Gesellschaft (Beteiligungserträge und Rückzahlungen/Exiterlöse). Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt einen neuen Risikokapitalfonds mit einem Gesamtvolumen von EUR 50 Mio. aufzulegen. Dieser Risikokapitalfonds soll im Zeitraum 2014 bis 2020 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) i.H.v. 20 000 000 EUR sowie aus Eigenmitteln der IBG oder Mitteln privater Kapitalgeber i.H.v. 30 000 000 EUR finanziert werden. Die Beteiligungsentscheidungen der IBG werden auf Vorschlag der Geschäftsführung bzw. des künftigen Beteiligungsmanagements durch einen Beteiligungsausschuss getroffen, dem Vertreter der Landesministerien und der freien Wirtschaft sowie der Hochschulen angehören. Darüber hinaus stehen dem Aufsichtsrat Mitwirkungsrechte zu. Die Tätigkeit der IBG und ihre Finanzierungsprogramme unterliegen dem EU-Beihilferecht (Notifizierung/Genehmigung). Weitere Informationen über die IBG finden sich auf der Internet-Website www.ibg-vc.de Im Rahmen einer ersten Privatisierung des Beteiligungsmanagements im Jahr 2007 wurde das von der IBG gehaltene landeseigene Beteiligungsvermögen rechtlich vom Beteiligungsmanagement getrennt. Nach Beendigung des seinerzeit begründeten Beteiligungsmanagementverhältnisses wurde das Beteiligungsmanagement mit Wirkung zum 1.1.2014 übergangsweise wieder auf die IBG zurück übertragen. Das Beteiligungsmanagement soll nun erneut an einen externen Beteiligungsmanager übertragen werden. Das Ziel der Privatisierung des Beteiligungsmanagements liegt darin, unter Wahrung der bisherigen struktur- und technologiepolitischen Zielsetzung des Landes die Voraussetzungen für ein professionelles Beteiligungsmanagement zu schaffen, das eine Verwaltung des Beteiligungsvermögens der IBG nach kaufmännischen Grundsätzen sicherstellt und gewinnorientierte Investitionsentscheidungen unter Einhaltung des Arm's-Length-Prinzips gegenüber dem Land gewährleistet. Die Privatisierung zielt zugleich darauf ab, die Voraussetzungen für die Einwerbung privaten Kapitals zur Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen in Sachsen-Anhalt zu verbessern und diese Einwerbung zu fördern. Die Betreuungsqualität für das landeseigene Vermögen muss nach der Privatisierung gewährleistet bleiben. Das Beteiligungsmanagement ist für die Einhaltung der EU-beihilferechtlichen und strukturfondsrechtlichen Vorgaben verantwortlich. Das gilt sowohl für den Einsatz landeseigener Mittel als auch die Verwendung von Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und anderer öffentlicher Mittel. Die Kontrolle über die aufgelegten Risikokapitalfonds, die Beteiligungsverwaltung und die Wahrung der Beteiligungsgrundsätze soll durch die EU-Behörden, den Anteilseigner, die zuständigen Ministerien und die Organe der IBG beibehalten werden. Des Weiteren sollen bis zu vier Mitarbeiter aus dem Back-Office der IBG in der Gesellschaft verbleiben und vornehmlich Aufgaben der allgemeinen Geschäftsführung und des Beteiligungscontrollings wahrnehmen. Weitere Hinweise zum Beschaffungsvorhaben unter IV.3) Ziff. 2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmensfinanzierung und Risikokapital
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmensfinanzierung und Risikokapital📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
Postanschrift: c/o Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Editharing 40
Postleitzahl: 39108
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ibg-vc.de🌏
E-Mail: marko.ehlebe@sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3915671460📞
Fax: +49 3915671259 📠
1. Hinweise zum Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren wird vom Land Sachsen-Anhalt als Gesellschafter der IBG für diese durch das Ministerium der Finanzen (Federführung) und das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft durchgeführt. Auftraggeber im Rechtssinne ist die IBG.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach § 3 EG Abs. 3 lit. c VOL/A geführt. Die hiesige Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Teilnahmewettbewerb.
Unternehmen, die an dem Auftrag interessiert sind, sind aufgefordert, sich unter Beachtung der in dieser Bekanntmachung angegebenen formalen und inhaltlichen Vorgaben um die Teilnahme zu bewerben. Zu diesem Zweck ist ein schriftlicher Teilnahmeantrag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle bis zu dem in Abschnitt IV.3.4) genannten Termin einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist per Post oder Kurier zu übersenden oder persönlich abzugeben; die Übersendung per Fax oder E-Mail ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solcher zu kennzeichnen (§ 14 EG Abs. 1 VOL/A). Dem Teilnahmeantrag sind die in Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen (Erklärungen und Nachweise) beizufügen.
Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl derjenigen Bewerber, die am anschließenden Verhandlungsverfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt nach Eignung. Sollten sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mehr als fünf Unternehmen als geeignet erweisen, werden nur die fünf bestgeeigneten auf Basis der gemäß den in Abschnitt IV.1.2) genannten Kriterien gebildeten Rangfolge ausgewählt.
Bewerber sind im eigenen Interesse aufgefordert, möglichst aussagekräftige und übersichtlich gestaltete Teilnahmeanträge einreichen; es wird insbesondere um sorgfältige Zusammenstellung der Unterlagen gemäß Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) unter Berücksichtigung der in Abschnitt IV.1.2) genannten Kriterien ersucht. Der Auftraggeber wird die Unterlagen und Angaben der Bewerber nur für Zwecke des Verfahrens verwenden.
Potentiellen Bewerbern wird empfohlen, sich frühzeitig bei der Kontaktstelle als Interessenten anzumelden, damit ihnen etwaige Antworten auf Fragen anderer Bewerber, die von allgemeinem Interesse sein könnten, zugeleitet werden können. Die Anmeldung kann formlos per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Bewerber sein Interesse nicht angemeldet und daher weitere Auskünfte nicht erhalten hat, gehen zu eigenen Lasten.
Rückfragen und jegliche weitere Korrespondenz sind ausschließlich schriftlich, per Fax oder E-Mail an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle beim Ministerium der Finanzen zu richten. Eine Kontaktaufnahme direkt mit der IBG, ihrer Geschäftsführung oder Mitarbeitern ist unzulässig und kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Bewerber sollten in ihren Teilnahmeanträgen etwaige Geschäftsgeheimnisse spezifisch kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB in einem eventuellen Nachprüfungsverfahren von einer Zustimmung zur Einsichtnahme durch andere Verfahrensbeteiligte ausgegangen werden.
Im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber müssen damit rechnen, innerhalb von ca. 4 Wochen nach Aufforderung ein Angebot abgeben zu müssen; nähere Festlegungen zur Frist und zum Charakter dieses Angebots enthalten die Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Vergabeverfahren so ausgestalten, dass auch das derzeitige Management der IBG die Möglichkeit hat, sich um die Leistungen zu bewerben. Das Management wurde daher von der Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus geeignete Maßnahmen getroffen, um Wettbewerbsverfälschungen aufgrund einer eventuellen Teilnahme des Managements auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit ganz oder teilweise von dem Privatisierungsvorhaben Abstand zu nehmen. Das gilt insbesondere in dem Fall, dass das Vergabeverfahren zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis führt. Die Verfahrensteilnehmer haben bei einer Einstellung gemäß § 20 EG VOL/A keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen.
2. Weitere Informationen zum Vorhaben
Die Hauptaufgabe der IBG besteht darin, die typischen (für Sachsen-Anhalt auch durch empirische Untersuchungen belegte) Finanzierungshemmnisse von jungen, technologieorientierten Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase in Sachsen-Anhalt durch Bereitstellung von Eigenkapital bzw. eigenkapitalersetzenden Mitteln zu beseitigen und damit die Realisierung von innovativen Entwicklungsvorhaben zu ermöglichen.
Die IBG ist mit ihren Instrumenten daher in den Segmenten tätig, in denen durch private Kapitalgeber entweder kein oder zumindest nicht im ausreichenden Umfang Beteiligungskapital bereitgestellt wird. Mit ihrem Beteiligungsangebot soll die IBG im Verhältnis zu anderen Beteiligungskapitalgesellschaften die wichtige Funktion eines Ankerinvestors für Investitionen in Sachsen-Anhalt übernehmen, der weitere private Kapitalzuflüsse in im Land ansässige Unternehmen auslöst.
Die wirtschaftspolitische Aufgabe der IBG und die mit ihren Beteiligungen beabsichtigen Fördereffekte sind daher insbesondere:
— Akquise privater Kofinanzierungen, die erheblich zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen gerade junger innovativer Unternehmen beitragen (Hebelwirkung);
— Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und privater Wirtschaft, indem Forschungsergebnisse in unternehmerische Tätigkeit umgesetzt werden;
— Unterstützung des Wachstums- und qualitativen Entwicklungsprozesses von Unternehmen (betriebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, Erweiterung der Produktpalette, Investitionen in Sachkapital, Prototypenbau, Markteinführung);
— Verbesserung des Existenzgründungsklimas;
— Schaffung und Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze;
— Anreize für nicht im Land ansässige Unternehmen durch das Angebot an Beteiligungskapital in Sachsen-Anhalt innovative Vorhaben durchzuführen.
Wenn gleich die IBG einen förderpolitischen Auftrag verfolgt, soll sie aber mit den Rückzahlungen der Beteiligungen, vereinnahmten Entgelten und Exiterlösen auch Einnahmen generieren, die für zukünftige Beteiligungsförderungen zur Verfügung stehen.
Das Beschaffungsvorhaben ist hinsichtlich der konkreten Kooperationsform zwischen dem Beteiligungsmanagement und dem landeseigenen Beteiligungsvermögen konzeptoffen. In Betracht kommt vor allem eine treuhänderische Struktur (z. B. auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages). Auch andere Modelle sind nicht ausgeschlossen. Von den Bietern wird erwartet, dass sie entsprechende Konzeptvorschläge mit den Angeboten unterbreiten; Näheres dazu wird in den Vergabeunterlagen enthalten sein, die den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden. Im jetzt zunächst durchgeführten Teilnahmewettbewerb werden noch keine Konzepte erwartet.
Das Vorhaben ist auch in Bezug auf die Einwerbung privater Koinvestitionsmittel konzeptoffen. In Betracht kommen beispielsweise die Einbringung privater Mittel in einen gemeinsam Risikokapitalfonds mit der IBG oder die Auflegung separater privatfinanzierter technologieorientierter Fonds, die bei ausgewählten Engagements der IBG pari passu als Ko-Investor auftreten. Die privaten Mittel können entweder vom Beteiligungsmanagement selbst aufgebracht werden oder von ihm vorab oder während der Laufzeit des Beteiligungsmanagements eingeworben werden. Eine etwaige Konzeption zur Auflegung privat finanzierter technologieorientierter Fonds soll die wirtschaftspolitischen Zielsetzungen des Landes fördern, ohne dass das Land unmittelbaren Einfluss auf die Ausgestaltung und den Betrieb der Risikokapitalfonds zu nehmen gedenkt. Die Bereitstellung und/oder Einwerbung privaten Beteiligungskapitals werden bei der Bewertung der Angebote positiv berücksichtigt und/oder im Rahmen eines Anreizsystems inzentiviert. Auch hierzu werden von den Bietern entsprechende Konzeptvorschläge mit den Angeboten erwartet. Im jetzt zunächst durchgeführten Teilnahmewettbewerb werden noch keine Konzepte erwartet.
Das Anlagevermögen der IBG mit Ausnahme der Finanzanlagen (Beteiligungen) wird voraussichtlich zu einem angemessenen Preis zu übernehmen sein. Die IBG hat neben den beiden Geschäftsführern derzeit dreizehn weitere Mitarbeiter, davon sieben Investmentbetreuer. Ein Teil dieses Personals wird voraussichtlich ebenfalls zu übernehmen sein. Von der Übernahme ausgenommen sein werden die beiden Geschäftsführer. Ferner ausgenommen sein werden voraussichtlich bis zu 4 Mitarbeiter, die derzeit im Back-Office der IBG beschäftigt sind.
Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer im Auftragsfall den Abschluss und Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, vom ausgewählten Bieter vor Vertragsschluss die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse für das Leitungspersonal und die übrigen Mitglieder des Managementteams zu verlangen.
3. Sonstige Hinweise
Der Auftragnehmer wird sich gemäß § 10 Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) bei der Angebotsabgabe schriftlich zu verpflichten haben, bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Er wird ferner die Verpflichtungserklärungen gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 und 2 i.V.m. Satz 3 LVG LSA abzugeben haben.
Das Vergabeverfahren wird vom Land Sachsen-Anhalt als Gesellschafter der IBG für diese durch das Ministerium der Finanzen (Federführung) und das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft durchgeführt. Auftraggeber im Rechtssinne ist die IBG.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach § 3 EG Abs. 3 lit. c VOL/A geführt. Die hiesige Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Teilnahmewettbewerb.
Unternehmen, die an dem Auftrag interessiert sind, sind aufgefordert, sich unter Beachtung der in dieser Bekanntmachung angegebenen formalen und inhaltlichen Vorgaben um die Teilnahme zu bewerben. Zu diesem Zweck ist ein schriftlicher Teilnahmeantrag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle bis zu dem in Abschnitt IV.3.4) genannten Termin einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist per Post oder Kurier zu übersenden oder persönlich abzugeben; die Übersendung per Fax oder E-Mail ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solcher zu kennzeichnen (§ 14 EG Abs. 1 VOL/A). Dem Teilnahmeantrag sind die in Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen (Erklärungen und Nachweise) beizufügen.
Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl derjenigen Bewerber, die am anschließenden Verhandlungsverfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt nach Eignung. Sollten sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mehr als fünf Unternehmen als geeignet erweisen, werden nur die fünf bestgeeigneten auf Basis der gemäß den in Abschnitt IV.1.2) genannten Kriterien gebildeten Rangfolge ausgewählt.
Bewerber sind im eigenen Interesse aufgefordert, möglichst aussagekräftige und übersichtlich gestaltete Teilnahmeanträge einreichen; es wird insbesondere um sorgfältige Zusammenstellung der Unterlagen gemäß Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) unter Berücksichtigung der in Abschnitt IV.1.2) genannten Kriterien ersucht. Der Auftraggeber wird die Unterlagen und Angaben der Bewerber nur für Zwecke des Verfahrens verwenden.
Potentiellen Bewerbern wird empfohlen, sich frühzeitig bei der Kontaktstelle als Interessenten anzumelden, damit ihnen etwaige Antworten auf Fragen anderer Bewerber, die von allgemeinem Interesse sein könnten, zugeleitet werden können. Die Anmeldung kann formlos per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Bewerber sein Interesse nicht angemeldet und daher weitere Auskünfte nicht erhalten hat, gehen zu eigenen Lasten.
Rückfragen und jegliche weitere Korrespondenz sind ausschließlich schriftlich, per Fax oder E-Mail an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle beim Ministerium der Finanzen zu richten. Eine Kontaktaufnahme direkt mit der IBG, ihrer Geschäftsführung oder Mitarbeitern ist unzulässig und kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Bewerber sollten in ihren Teilnahmeanträgen etwaige Geschäftsgeheimnisse spezifisch kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB in einem eventuellen Nachprüfungsverfahren von einer Zustimmung zur Einsichtnahme durch andere Verfahrensbeteiligte ausgegangen werden.
Im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber müssen damit rechnen, innerhalb von ca. 4 Wochen nach Aufforderung ein Angebot abgeben zu müssen; nähere Festlegungen zur Frist und zum Charakter dieses Angebots enthalten die Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Vergabeverfahren so ausgestalten, dass auch das derzeitige Management der IBG die Möglichkeit hat, sich um die Leistungen zu bewerben. Das Management wurde daher von der Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus geeignete Maßnahmen getroffen, um Wettbewerbsverfälschungen aufgrund einer eventuellen Teilnahme des Managements auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit ganz oder teilweise von dem Privatisierungsvorhaben Abstand zu nehmen. Das gilt insbesondere in dem Fall, dass das Vergabeverfahren zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis führt. Die Verfahrensteilnehmer haben bei einer Einstellung gemäß § 20 EG VOL/A keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen.
2. Weitere Informationen zum Vorhaben
Die Hauptaufgabe der IBG besteht darin, die typischen (für Sachsen-Anhalt auch durch empirische Untersuchungen belegte) Finanzierungshemmnisse von jungen, technologieorientierten Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase in Sachsen-Anhalt durch Bereitstellung von Eigenkapital bzw. eigenkapitalersetzenden Mitteln zu beseitigen und damit die Realisierung von innovativen Entwicklungsvorhaben zu ermöglichen.
Die IBG ist mit ihren Instrumenten daher in den Segmenten tätig, in denen durch private Kapitalgeber entweder kein oder zumindest nicht im ausreichenden Umfang Beteiligungskapital bereitgestellt wird. Mit ihrem Beteiligungsangebot soll die IBG im Verhältnis zu anderen Beteiligungskapitalgesellschaften die wichtige Funktion eines Ankerinvestors für Investitionen in Sachsen-Anhalt übernehmen, der weitere private Kapitalzuflüsse in im Land ansässige Unternehmen auslöst.
Die wirtschaftspolitische Aufgabe der IBG und die mit ihren Beteiligungen beabsichtigen Fördereffekte sind daher insbesondere:
— Akquise privater Kofinanzierungen, die erheblich zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen gerade junger innovativer Unternehmen beitragen (Hebelwirkung);
— Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und privater Wirtschaft, indem Forschungsergebnisse in unternehmerische Tätigkeit umgesetzt werden;
— Unterstützung des Wachstums- und qualitativen Entwicklungsprozesses von Unternehmen (betriebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, Erweiterung der Produktpalette, Investitionen in Sachkapital, Prototypenbau, Markteinführung);
— Verbesserung des Existenzgründungsklimas;
— Schaffung und Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze;
— Anreize für nicht im Land ansässige Unternehmen durch das Angebot an Beteiligungskapital in Sachsen-Anhalt innovative Vorhaben durchzuführen.
Wenn gleich die IBG einen förderpolitischen Auftrag verfolgt, soll sie aber mit den Rückzahlungen der Beteiligungen, vereinnahmten Entgelten und Exiterlösen auch Einnahmen generieren, die für zukünftige Beteiligungsförderungen zur Verfügung stehen.
Das Beschaffungsvorhaben ist hinsichtlich der konkreten Kooperationsform zwischen dem Beteiligungsmanagement und dem landeseigenen Beteiligungsvermögen konzeptoffen. In Betracht kommt vor allem eine treuhänderische Struktur (z. B. auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages). Auch andere Modelle sind nicht ausgeschlossen. Von den Bietern wird erwartet, dass sie entsprechende Konzeptvorschläge mit den Angeboten unterbreiten; Näheres dazu wird in den Vergabeunterlagen enthalten sein, die den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden. Im jetzt zunächst durchgeführten Teilnahmewettbewerb werden noch keine Konzepte erwartet.
Das Vorhaben ist auch in Bezug auf die Einwerbung privater Koinvestitionsmittel konzeptoffen. In Betracht kommen beispielsweise die Einbringung privater Mittel in einen gemeinsam Risikokapitalfonds mit der IBG oder die Auflegung separater privatfinanzierter technologieorientierter Fonds, die bei ausgewählten Engagements der IBG pari passu als Ko-Investor auftreten. Die privaten Mittel können entweder vom Beteiligungsmanagement selbst aufgebracht werden oder von ihm vorab oder während der Laufzeit des Beteiligungsmanagements eingeworben werden. Eine etwaige Konzeption zur Auflegung privat finanzierter technologieorientierter Fonds soll die wirtschaftspolitischen Zielsetzungen des Landes fördern, ohne dass das Land unmittelbaren Einfluss auf die Ausgestaltung und den Betrieb der Risikokapitalfonds zu nehmen gedenkt. Die Bereitstellung und/oder Einwerbung privaten Beteiligungskapitals werden bei der Bewertung der Angebote positiv berücksichtigt und/oder im Rahmen eines Anreizsystems inzentiviert. Auch hierzu werden von den Bietern entsprechende Konzeptvorschläge mit den Angeboten erwartet. Im jetzt zunächst durchgeführten Teilnahmewettbewerb werden noch keine Konzepte erwartet.
Das Anlagevermögen der IBG mit Ausnahme der Finanzanlagen (Beteiligungen) wird voraussichtlich zu einem angemessenen Preis zu übernehmen sein. Die IBG hat neben den beiden Geschäftsführern derzeit dreizehn weitere Mitarbeiter, davon sieben Investmentbetreuer. Ein Teil dieses Personals wird voraussichtlich ebenfalls zu übernehmen sein. Von der Übernahme ausgenommen sein werden die beiden Geschäftsführer. Ferner ausgenommen sein werden voraussichtlich bis zu 4 Mitarbeiter, die derzeit im Back-Office der IBG beschäftigt sind.
Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer im Auftragsfall den Abschluss und Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, vom ausgewählten Bieter vor Vertragsschluss die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse für das Leitungspersonal und die übrigen Mitglieder des Managementteams zu verlangen.
3. Sonstige Hinweise
Der Auftragnehmer wird sich gemäß § 10 Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) bei der Angebotsabgabe schriftlich zu verpflichten haben, bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Er wird ferner die Verpflichtungserklärungen gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 und 2 i.V.m. Satz 3 LVG LSA abzugeben haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Privatisierung des Beteiligungsmanagements der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IBG). Die IBG ist eine 100 %ige Tochter des Landes Sachsen-Anhalt, die im Bereich der Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen, insbesondere von Hochtechnologienunternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase im Land Sachsen-Anhalt und angrenzenden Gebieten tätig ist.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Privatisierung des Beteiligungsmanagements der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IBG). Die IBG ist eine 100 %ige Tochter des Landes Sachsen-Anhalt, die im Bereich der Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen, insbesondere von Hochtechnologienunternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase im Land Sachsen-Anhalt und angrenzenden Gebieten tätig ist.
Das Beteiligungsportfolio der IBG umfasst zum Stichtag 30.6.2014 64 aktive Beteiligungsunternehmen in der Gründungs-, Forschungs- und Wachstumsphase. Das Beteiligungsvolumen beläuft sich zum Stichtag auf rund 183 000 000 EUR (auf Basis der Anschaffungskosten). Hiervon entfallen auf die 64 aktiven Beteiligungen 108 000 000 EUR Die Finanzierung der Investitionen erfolgte in der Vergangenheit aus dem Landeshaushalt, durch Refinanzierungsprogramme der KfW/tbg und aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie seit 2003 aus Eigenmitteln der Gesellschaft (Beteiligungserträge und Rückzahlungen/Exiterlöse).
Das Beteiligungsportfolio der IBG umfasst zum Stichtag 30.6.2014 64 aktive Beteiligungsunternehmen in der Gründungs-, Forschungs- und Wachstumsphase. Das Beteiligungsvolumen beläuft sich zum Stichtag auf rund 183 000 000 EUR (auf Basis der Anschaffungskosten). Hiervon entfallen auf die 64 aktiven Beteiligungen 108 000 000 EUR Die Finanzierung der Investitionen erfolgte in der Vergangenheit aus dem Landeshaushalt, durch Refinanzierungsprogramme der KfW/tbg und aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie seit 2003 aus Eigenmitteln der Gesellschaft (Beteiligungserträge und Rückzahlungen/Exiterlöse).
Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt einen neuen Risikokapitalfonds mit einem Gesamtvolumen von EUR 50 Mio. aufzulegen. Dieser Risikokapitalfonds soll im Zeitraum 2014 bis 2020 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) i.H.v. 20 000 000 EUR sowie aus Eigenmitteln der IBG oder Mitteln privater Kapitalgeber i.H.v. 30 000 000 EUR finanziert werden.
Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt einen neuen Risikokapitalfonds mit einem Gesamtvolumen von EUR 50 Mio. aufzulegen. Dieser Risikokapitalfonds soll im Zeitraum 2014 bis 2020 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) i.H.v. 20 000 000 EUR sowie aus Eigenmitteln der IBG oder Mitteln privater Kapitalgeber i.H.v. 30 000 000 EUR finanziert werden.
Die Beteiligungsentscheidungen der IBG werden auf Vorschlag der Geschäftsführung bzw. des künftigen Beteiligungsmanagements durch einen Beteiligungsausschuss getroffen, dem Vertreter der Landesministerien und der freien Wirtschaft sowie der Hochschulen angehören. Darüber hinaus stehen dem Aufsichtsrat Mitwirkungsrechte zu. Die Tätigkeit der IBG und ihre Finanzierungsprogramme unterliegen dem EU-Beihilferecht (Notifizierung/Genehmigung). Weitere Informationen über die IBG finden sich auf der Internet-Website www.ibg-vc.de
Die Beteiligungsentscheidungen der IBG werden auf Vorschlag der Geschäftsführung bzw. des künftigen Beteiligungsmanagements durch einen Beteiligungsausschuss getroffen, dem Vertreter der Landesministerien und der freien Wirtschaft sowie der Hochschulen angehören. Darüber hinaus stehen dem Aufsichtsrat Mitwirkungsrechte zu. Die Tätigkeit der IBG und ihre Finanzierungsprogramme unterliegen dem EU-Beihilferecht (Notifizierung/Genehmigung). Weitere Informationen über die IBG finden sich auf der Internet-Website www.ibg-vc.de
Im Rahmen einer ersten Privatisierung des Beteiligungsmanagements im Jahr 2007 wurde das von der IBG gehaltene landeseigene Beteiligungsvermögen rechtlich vom Beteiligungsmanagement getrennt. Nach Beendigung des seinerzeit begründeten Beteiligungsmanagementverhältnisses wurde das Beteiligungsmanagement mit Wirkung zum 1.1.2014 übergangsweise wieder auf die IBG zurück übertragen. Das Beteiligungsmanagement soll nun erneut an einen externen Beteiligungsmanager übertragen werden.
Im Rahmen einer ersten Privatisierung des Beteiligungsmanagements im Jahr 2007 wurde das von der IBG gehaltene landeseigene Beteiligungsvermögen rechtlich vom Beteiligungsmanagement getrennt. Nach Beendigung des seinerzeit begründeten Beteiligungsmanagementverhältnisses wurde das Beteiligungsmanagement mit Wirkung zum 1.1.2014 übergangsweise wieder auf die IBG zurück übertragen. Das Beteiligungsmanagement soll nun erneut an einen externen Beteiligungsmanager übertragen werden.
Das Ziel der Privatisierung des Beteiligungsmanagements liegt darin, unter Wahrung der bisherigen struktur- und technologiepolitischen Zielsetzung des Landes die Voraussetzungen für ein professionelles Beteiligungsmanagement zu schaffen, das eine Verwaltung des Beteiligungsvermögens der IBG nach kaufmännischen Grundsätzen sicherstellt und gewinnorientierte Investitionsentscheidungen unter Einhaltung des Arm's-Length-Prinzips gegenüber dem Land gewährleistet.
Das Ziel der Privatisierung des Beteiligungsmanagements liegt darin, unter Wahrung der bisherigen struktur- und technologiepolitischen Zielsetzung des Landes die Voraussetzungen für ein professionelles Beteiligungsmanagement zu schaffen, das eine Verwaltung des Beteiligungsvermögens der IBG nach kaufmännischen Grundsätzen sicherstellt und gewinnorientierte Investitionsentscheidungen unter Einhaltung des Arm's-Length-Prinzips gegenüber dem Land gewährleistet.
Die Privatisierung zielt zugleich darauf ab, die Voraussetzungen für die Einwerbung privaten Kapitals zur Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen in Sachsen-Anhalt zu verbessern und diese Einwerbung zu fördern.
Die Betreuungsqualität für das landeseigene Vermögen muss nach der Privatisierung gewährleistet bleiben. Das Beteiligungsmanagement ist für die Einhaltung der EU-beihilferechtlichen und strukturfondsrechtlichen Vorgaben verantwortlich. Das gilt sowohl für den Einsatz landeseigener Mittel als auch die Verwendung von Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und anderer öffentlicher Mittel. Die Kontrolle über die aufgelegten Risikokapitalfonds, die Beteiligungsverwaltung und die Wahrung der Beteiligungsgrundsätze soll durch die EU-Behörden, den Anteilseigner, die zuständigen Ministerien und die Organe der IBG beibehalten werden. Des Weiteren sollen bis zu vier Mitarbeiter aus dem Back-Office der IBG in der Gesellschaft verbleiben und vornehmlich Aufgaben der allgemeinen Geschäftsführung und des Beteiligungscontrollings wahrnehmen.
Die Betreuungsqualität für das landeseigene Vermögen muss nach der Privatisierung gewährleistet bleiben. Das Beteiligungsmanagement ist für die Einhaltung der EU-beihilferechtlichen und strukturfondsrechtlichen Vorgaben verantwortlich. Das gilt sowohl für den Einsatz landeseigener Mittel als auch die Verwendung von Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und anderer öffentlicher Mittel. Die Kontrolle über die aufgelegten Risikokapitalfonds, die Beteiligungsverwaltung und die Wahrung der Beteiligungsgrundsätze soll durch die EU-Behörden, den Anteilseigner, die zuständigen Ministerien und die Organe der IBG beibehalten werden. Des Weiteren sollen bis zu vier Mitarbeiter aus dem Back-Office der IBG in der Gesellschaft verbleiben und vornehmlich Aufgaben der allgemeinen Geschäftsführung und des Beteiligungscontrollings wahrnehmen.
Weitere Hinweise zum Beschaffungsvorhaben unter IV.3) Ziff. 2.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt, in der Förderperiode 2014 bis 2020 einen Risikokapitalfonds umzusetzen. Ziel der Förderung ist der Abbau von Hemmnissen in der Finanzierung für Gründer/-innen und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), um damit die Realisierung von innovativen Vorhaben zu ermöglichen. Zur Finanzierung des Fonds sollen Mittel der OP EFRE i. H. v. voraussichtlich 20 000 000 EUR eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um ein Finanzinstrument gemäß Art. 2 Ziff. 11 der VO (EU) 1303/2013 (ESIF-VO) bzw. Art. 2 Buchst. k der VO (EU) 966/2012 (EU-Haushaltsverordnung). Die Vergabe der Beteiligungen erfolgt über eine Fondsverwaltung, welche Zuwendungsempfänger der Förderung ist. Gründer/-innen und KMU in der Gründungs-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Wachstumsphase sind als Beteiligungsnehmer die Endbegünstigten der Förderung.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms
Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt, in der Förderperiode 2014 bis 2020 einen Risikokapitalfonds umzusetzen. Ziel der Förderung ist der Abbau von Hemmnissen in der Finanzierung für Gründer/-innen und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), um damit die Realisierung von innovativen Vorhaben zu ermöglichen. Zur Finanzierung des Fonds sollen Mittel der OP EFRE i. H. v. voraussichtlich 20 000 000 EUR eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um ein Finanzinstrument gemäß Art. 2 Ziff. 11 der VO (EU) 1303/2013 (ESIF-VO) bzw. Art. 2 Buchst. k der VO (EU) 966/2012 (EU-Haushaltsverordnung). Die Vergabe der Beteiligungen erfolgt über eine Fondsverwaltung, welche Zuwendungsempfänger der Förderung ist. Gründer/-innen und KMU in der Gründungs-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Wachstumsphase sind als Beteiligungsnehmer die Endbegünstigten der Förderung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für alle unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise gelten folgende Hinweise:
— Die Erklärungen und Nachweise dienen der Beurteilung der Eignung (Zuverlässigkeit, Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue) des künftigen Beteiligungsmanagers der IBG. Sie sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Die Erklärungen und Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (soweit aus Inhalt oder Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, nicht älter als 1 Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen auf vergangene Ereignisse bezogenen Unterlagen).
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Partnern sind nicht zulässig.
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Partnern sind nicht zulässig.
— Will ein Bewerber (bzw. eine Bewerbergemeinschaft) nicht selbst Vertragspartner der IBG werden, sondern z. B. eine Management-Projektgesellschaft gründen, so ist das anzugeben. In diesem Fall sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen darzulegen und nachzuweisen, durch die der Bewerber sicherstellt, dass die auf ihn bezogenen Erklärungen und Nachweise auch für die Eignung des künftigen Vertragspartners der IBG aussagekräftig sind (z. B. Rechtsform, Beteiligungsverhältnisse, Einstandspflichten des Bewerbers, Verträge); entsprechende Regelungen werden in die auszuhandelnden Vertrag aufzunehmen sein.
— Will ein Bewerber (bzw. eine Bewerbergemeinschaft) nicht selbst Vertragspartner der IBG werden, sondern z. B. eine Management-Projektgesellschaft gründen, so ist das anzugeben. In diesem Fall sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen darzulegen und nachzuweisen, durch die der Bewerber sicherstellt, dass die auf ihn bezogenen Erklärungen und Nachweise auch für die Eignung des künftigen Vertragspartners der IBG aussagekräftig sind (z. B. Rechtsform, Beteiligungsverhältnisse, Einstandspflichten des Bewerbers, Verträge); entsprechende Regelungen werden in die auszuhandelnden Vertrag aufzunehmen sein.
— Will ein Bewerber sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Muttergesellschaft, Nachunternehmer), oder solche Dritten für die Vertragsausführung einsetzen, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen für den bzw. die Dritten vorzulegen. Zudem ist darzulegen und nachzuweisen, wie gesichert ist, dass dem Bewerber im Auftragsfall die Leistungsfähigkeit des Dritten tatsächlich zur Verfügung steht.
— Will ein Bewerber sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Muttergesellschaft, Nachunternehmer), oder solche Dritten für die Vertragsausführung einsetzen, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen für den bzw. die Dritten vorzulegen. Zudem ist darzulegen und nachzuweisen, wie gesichert ist, dass dem Bewerber im Auftragsfall die Leistungsfähigkeit des Dritten tatsächlich zur Verfügung steht.
— Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise ihrer Herkunftsländer vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
— Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise ihrer Herkunftsländer vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
— Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, behält sich der Auftraggeber vor, Ergänzungen oder Vervollständigungen zu verlangen. Der Bewerber kann jedoch nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber ihm Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung unvollständiger Unterlagen gibt. Ist ein Bewerber aus einem stichhaltigem Grund nicht in der Lage, einen der geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, so sind nach Möglichkeit andere geeignete Belege vorzulegen; darüber hinaus ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, aus welchem Grund die Vorlage des jeweiligen Nachweises nicht möglich ist. Der Auftraggeber wird die Eignung des Bewerbers in diesem Fall auf Basis der vorgelegten Belege unter Berücksichtigung der genannten Erklärung prüfen.
— Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, behält sich der Auftraggeber vor, Ergänzungen oder Vervollständigungen zu verlangen. Der Bewerber kann jedoch nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber ihm Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung unvollständiger Unterlagen gibt. Ist ein Bewerber aus einem stichhaltigem Grund nicht in der Lage, einen der geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, so sind nach Möglichkeit andere geeignete Belege vorzulegen; darüber hinaus ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, aus welchem Grund die Vorlage des jeweiligen Nachweises nicht möglich ist. Der Auftraggeber wird die Eignung des Bewerbers in diesem Fall auf Basis der vorgelegten Belege unter Berücksichtigung der genannten Erklärung prüfen.
Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage:
1. Angaben zu Name bzw. Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung, Tätigkeitsbereich des Bewerbers bzw. des Unternehmens.
a) Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
b) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
c) Erklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Erklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Für die Erklärungen gemäß den vorstehenden Buchstaben c) und d) ist das Formblatt in der Anlage 1a zum Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft (Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung) vom 21.11.2008 – 41-32570/3) zu verwenden. Der Runderlass und das Formblatt sind bei der Kontaktstelle des Auftraggebers unter der in Ziffer I.1) genannten Anschrift erhältlich; sie stehen außerdem auf der Website der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt (http://sachsen-anhalt.abst.de/pages/antraegemusterhinweise.php) unter dem Titel „Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt“ zum Download zur Verfügung.
Für die Erklärungen gemäß den vorstehenden Buchstaben c) und d) ist das Formblatt in der Anlage 1a zum Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft (Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung) vom 21.11.2008 – 41-32570/3) zu verwenden. Der Runderlass und das Formblatt sind bei der Kontaktstelle des Auftraggebers unter der in Ziffer I.1) genannten Anschrift erhältlich; sie stehen außerdem auf der Website der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt (http://sachsen-anhalt.abst.de/pages/antraegemusterhinweise.php) unter dem Titel „Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt“ zum Download zur Verfügung.
3. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit einschlägig).
4. Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder Eigenerklärung, dass im Gewerbezentralregister keine Eintragungen zum Bewerber vorhanden sind. Sollten im Gewerbezentralregister Eintragungen vorhanden sein, ist (sofern kein Auszug vorgelegt wird) mitzuteilen, um welche Eintragungen es sich handelt; ferner ist mitzuteilen, aus welchen Gründen der Bewerber der Ansicht ist, dass die Verfehlungen seine Zuverlässigkeit als Bewerber bzw. potentieller Auftragnehmer nicht in Frage stellen.
4. Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder Eigenerklärung, dass im Gewerbezentralregister keine Eintragungen zum Bewerber vorhanden sind. Sollten im Gewerbezentralregister Eintragungen vorhanden sein, ist (sofern kein Auszug vorgelegt wird) mitzuteilen, um welche Eintragungen es sich handelt; ferner ist mitzuteilen, aus welchen Gründen der Bewerber der Ansicht ist, dass die Verfehlungen seine Zuverlässigkeit als Bewerber bzw. potentieller Auftragnehmer nicht in Frage stellen.
5. Erklärung, dass weder gegen den Bewerber noch ein Unternehmen, das vom Bewerber geführt wird oder geführt wurde, noch gegen Schlüsselpersonal, das vom Bewerber für den Einsatz beim Beteiligungsmanagement der IBG vorgesehen ist, innerhalb der letzten 10 Jahre eine Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ergangen ist oder eine Erlaubnis zum Betrieb von Finanzdienstleistungen versagt oder aufgehoben wurde.
5. Erklärung, dass weder gegen den Bewerber noch ein Unternehmen, das vom Bewerber geführt wird oder geführt wurde, noch gegen Schlüsselpersonal, das vom Bewerber für den Einsatz beim Beteiligungsmanagement der IBG vorgesehen ist, innerhalb der letzten 10 Jahre eine Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ergangen ist oder eine Erlaubnis zum Betrieb von Finanzdienstleistungen versagt oder aufgehoben wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Bankenerklärung(en), aus denen sich die Dauer der Geschäftsbeziehung zum Bewerber ergibt, sowie die Bank sinngemäß die Bestätigung erteilt, dass der Bewerber seine Geschäfte mit der Bank bislang stets korrekt und pünktlich im Rahmen einer ordnungsgemäßen und kaufmännisch einwandfreien Geschäftsführung abgewickelt hat, es für die Bank seit Beginn der Geschäftsbeziehung keinen Anlass gegeben hat, die Bonität des Bewerbers in Frage zu stellen und die Bank der Geschäftsführung des Bewerbers volles Vertrauen entgegen bringt; alternativ oder zusätzlich Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Bankenerklärung(en), aus denen sich die Dauer der Geschäftsbeziehung zum Bewerber ergibt, sowie die Bank sinngemäß die Bestätigung erteilt, dass der Bewerber seine Geschäfte mit der Bank bislang stets korrekt und pünktlich im Rahmen einer ordnungsgemäßen und kaufmännisch einwandfreien Geschäftsführung abgewickelt hat, es für die Bank seit Beginn der Geschäftsbeziehung keinen Anlass gegeben hat, die Bonität des Bewerbers in Frage zu stellen und die Bank der Geschäftsführung des Bewerbers volles Vertrauen entgegen bringt; alternativ oder zusätzlich Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.
2. Vorlage der Jahresabschlüsse für 2011, 2012 und 2013 bzw. sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, der Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist. Werden wegen fehlender Veröffentlichungspflicht keine Jahresabschlüsse vorgelegt, Angabe des freien Eigen- und/oder Haftungskapitals sowie des frei verfügbaren Cash Flow (Free Cash Flow) jeweils zum 31.12.2011, 2012 und 2013.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Vorlage der Jahresabschlüsse für 2011, 2012 und 2013 bzw. sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, der Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist. Werden wegen fehlender Veröffentlichungspflicht keine Jahresabschlüsse vorgelegt, Angabe des freien Eigen- und/oder Haftungskapitals sowie des frei verfügbaren Cash Flow (Free Cash Flow) jeweils zum 31.12.2011, 2012 und 2013.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. Unternehmens in den Geschäftsjahren 2011, 2012 und 2013 sowie den Umsatz in dem genannten Zeitraum im Bereich von Managementleistungen im Bereich der Beteiligungsverwaltung und/oder Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen. Dabei ist auch an zugeben, welcher Anteil des Umsatzes jeweils auf die Beteiligungsverwaltung und/oder Eigenkapitalfinanzierung von Hochtechnologieunternehmen, von Unternehmen in der Gründungs-, Forschungs- und Wachstumsphase und von Unternehmen unter Einsatz öffentlicher Fördermittel entfällt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. Unternehmens in den Geschäftsjahren 2011, 2012 und 2013 sowie den Umsatz in dem genannten Zeitraum im Bereich von Managementleistungen im Bereich der Beteiligungsverwaltung und/oder Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen. Dabei ist auch an zugeben, welcher Anteil des Umsatzes jeweils auf die Beteiligungsverwaltung und/oder Eigenkapitalfinanzierung von Hochtechnologieunternehmen, von Unternehmen in der Gründungs-, Forschungs- und Wachstumsphase und von Unternehmen unter Einsatz öffentlicher Fördermittel entfällt.
4. Andere Angaben und Nachweise, die der Bewerber für sachdienlich hält, um seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung des Bewerbers bzw. seines Unternehmens, des Leitungspersonals sowie des für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Fachpersonals. Erwünscht sind insbesondere Lebensläufe mit einer Darstellung des beruflichen Werdegangs, der spezifischen Erfahrungen des Bewerbers bzw. seines Unternehmens, des Leitungspersonals und des verfügbaren Fachpersonals im Bereich der Beteiligungsverwaltung und/oder Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen, insbesondere im Bereich der Hochtechnologie, in der Gründungs-, Forschungs- und/oder Wachstumsphase und unter Einsatz öffentlicher Fördermittel, spezifische Erfahrungen mit der Administrierung von Förderprogrammen, sowie Angaben über die berufliche Ausbildung und die Vorlage entsprechender Ausbildungsnachweise. Die Angaben sollten aussagekräftig sein und insbesondere auf die in Abschnitt IV.1.2) Nr. 1 genannten Aspekte eingehen.
1. Darstellung des Bewerbers bzw. seines Unternehmens, des Leitungspersonals sowie des für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Fachpersonals. Erwünscht sind insbesondere Lebensläufe mit einer Darstellung des beruflichen Werdegangs, der spezifischen Erfahrungen des Bewerbers bzw. seines Unternehmens, des Leitungspersonals und des verfügbaren Fachpersonals im Bereich der Beteiligungsverwaltung und/oder Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen, insbesondere im Bereich der Hochtechnologie, in der Gründungs-, Forschungs- und/oder Wachstumsphase und unter Einsatz öffentlicher Fördermittel, spezifische Erfahrungen mit der Administrierung von Förderprogrammen, sowie Angaben über die berufliche Ausbildung und die Vorlage entsprechender Ausbildungsnachweise. Die Angaben sollten aussagekräftig sein und insbesondere auf die in Abschnitt IV.1.2) Nr. 1 genannten Aspekte eingehen.
Sofern beabsichtigt ist, Teile der Leistung auf Dritte zu übertragen, ist im Einzelnen anzugeben, um welche Leistungsteile es sich handelt (mit Angaben zu den Dritten gemäß Einleitung zu III.2.1).
2. Angabe der in den Jahren 2011, 2012 und 2013 erbrachten Leistungen im Bereich der Beteiligungsverwaltung und/oder Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich Hochtechnologie, in der Gründungs-, Forschungs- und/oder Wachstumsphase und unter Einsatz öffentlicher Fördermittel sowie im Bereich der Administrierung von Förderprogrammen, jeweils mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit und des Volumens bzw. Rechnungswerts (sofern zutreffend), nach Möglichkeit mit Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Funktion und Kontaktdaten) (Referenzen). Die Referenzen bzw. Angaben sollten aussagekräftig sein und insbesondere auf die in Abschnitt IV.1.2) Nr. 1 genannten Aspekte eingehen.
2. Angabe der in den Jahren 2011, 2012 und 2013 erbrachten Leistungen im Bereich der Beteiligungsverwaltung und/oder Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich Hochtechnologie, in der Gründungs-, Forschungs- und/oder Wachstumsphase und unter Einsatz öffentlicher Fördermittel sowie im Bereich der Administrierung von Förderprogrammen, jeweils mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit und des Volumens bzw. Rechnungswerts (sofern zutreffend), nach Möglichkeit mit Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Funktion und Kontaktdaten) (Referenzen). Die Referenzen bzw. Angaben sollten aussagekräftig sein und insbesondere auf die in Abschnitt IV.1.2) Nr. 1 genannten Aspekte eingehen.
3. Angabe der in den Geschäftsjahren 2011, 2012 und 2013 durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, mit Angabe der Mitarbeiter im Bereich der Beteiligungsverwaltung und/oder Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Dienstleister erhält eine Managementvergütung, die sich aus festen und variablen, insbesondere erfolgsbezogenen Elementen für konkret zu definierende Managementleistungen bzw. Erfolge zusammensetzen kann. Die Einzelheiten werden Gegenstand der Vertragsverhandlungen. Näheres dazu in den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Dienstleister erhält eine Managementvergütung, die sich aus festen und variablen, insbesondere erfolgsbezogenen Elementen für konkret zu definierende Managementleistungen bzw. Erfolge zusammensetzen kann. Die Einzelheiten werden Gegenstand der Vertragsverhandlungen. Näheres dazu in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform mit einer gesamtschuldnerischen Haftung und einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Näheres in den Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Referenzen/Erfahrung (Gewichtung 80 %). Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber in erster Linie auf Basis konkreter Erfahrung des Bewerbers mit Leistungen der ausgeschriebenen Art. Als Basis für die Beurteilung dienen insbesondere Referenzen, d. h. in der Vergangenheit eigenverantwortlich für Dritte durchgeführte Projekte. Sollte der Bewerber keine Referenzen in diesem Sinne vorweisen können, kann er etwaige spezifische Erfahrung auch auf andere, ihm geeignet erscheinende Weise darlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall nach pflichtgemäßer Prüfung beurteilen, ob und in welchem Maße er die Erfahrung durch die Darlegungen als nachgewiesen erachtet. Die Referenzen bzw. Darlegungen werden jeweils danach beurteilt, in welchem Maße sie Erfahrung mit Leistungen erkennen lassen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit den ausgeschriebenen Beteiligungsmanagementleistungen vergleichbar sind. Die Bewertung richtet sich danach, ob die Referenz bzw. Darlegung zeigt, dass der Bewerber Erfahrungen hat, die für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen von geringer (0 Punkte), durchschnittlicher (1 Punkt), besonderer (2 Punkte) oder herausragender (3 Punkte) Bedeutung sind bzw. eine entsprechende Durchführung erwarten lassen. Soweit es für eine angemessene Differenzierung der Bewertung zweckmäßig ist, können bei der Punktvergabe auch Zwischenwerte in Halb-Punkten-Schritten vergeben werden. Dabei werden folgende Unterkriterien bewertet:
1. Referenzen/Erfahrung (Gewichtung 80 %). Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber in erster Linie auf Basis konkreter Erfahrung des Bewerbers mit Leistungen der ausgeschriebenen Art. Als Basis für die Beurteilung dienen insbesondere Referenzen, d. h. in der Vergangenheit eigenverantwortlich für Dritte durchgeführte Projekte. Sollte der Bewerber keine Referenzen in diesem Sinne vorweisen können, kann er etwaige spezifische Erfahrung auch auf andere, ihm geeignet erscheinende Weise darlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall nach pflichtgemäßer Prüfung beurteilen, ob und in welchem Maße er die Erfahrung durch die Darlegungen als nachgewiesen erachtet. Die Referenzen bzw. Darlegungen werden jeweils danach beurteilt, in welchem Maße sie Erfahrung mit Leistungen erkennen lassen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit den ausgeschriebenen Beteiligungsmanagementleistungen vergleichbar sind. Die Bewertung richtet sich danach, ob die Referenz bzw. Darlegung zeigt, dass der Bewerber Erfahrungen hat, die für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen von geringer (0 Punkte), durchschnittlicher (1 Punkt), besonderer (2 Punkte) oder herausragender (3 Punkte) Bedeutung sind bzw. eine entsprechende Durchführung erwarten lassen. Soweit es für eine angemessene Differenzierung der Bewertung zweckmäßig ist, können bei der Punktvergabe auch Zwischenwerte in Halb-Punkten-Schritten vergeben werden. Dabei werden folgende Unterkriterien bewertet:
1.1 Erfahrung im Beteiligungsmanagement bzw. der Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen allgemein (Gewichtung 10 %)
1.2 Erfahrung im Beteiligungsmanagement bzw. der Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen im Hochtechnologiebereich (Gewichtung 10 %)
1.3 Erfahrung im Beteiligungsmanagement bzw. der Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen in der Gründungs-, Forschungs- oder Wachstumsphase (Gewichtung 10 %)
1.4 Erfahrung im Beteiligungsmanagement bzw. der Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen unter Einsatz öffentlicher Fördermittel (Gewichtung 10 %)
1.5 Erfahrung in der Administrierung von Förderprogrammen (Gewichtung 10 %)
Bei der Bewertung der Unterkriterien 1.1 bis 1.5 werden u. a. Art und Umfang der Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit und die Größe des jeweils verwalteten Portfolios bzw. administrierten Programms berücksichtigt.
1.6 Fähigkeit, im Rahmen des Beteiligungsmanagements bzw. der Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen im Sinne der Ziffern 1.1 bis 1.4 eine positive, vorzugsweise nachweislich überdurchschnittliche Rendite (im Vergleich zum Marktstandard) zu erzielen (10 %)
1.6 Fähigkeit, im Rahmen des Beteiligungsmanagements bzw. der Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen im Sinne der Ziffern 1.1 bis 1.4 eine positive, vorzugsweise nachweislich überdurchschnittliche Rendite (im Vergleich zum Marktstandard) zu erzielen (10 %)
1.7 Fähigkeit, private Investitionsmittel für die Risikokapitalfinanzierung von Unternehmen im Sinne der Ziffern 1.1 bis 1.4 einzuwerben (10 %)
1.8 Die Erfahrungen bzw. Fähigkeiten gemäß Ziffern 1.1 bis 1.7 sind nachgewiesen für das Bewerberunternehmen als solches wie auch das Leitungspersonal und das verfügbare Fachpersonal, oder nur für das Unternehmen als solches und/oder das Leitungspersonal und/oder das verfügbare Fachpersonal, oder nur für einzelne Mitglieder des Leitungs- und/oder Fachpersonals (10 %).
1.8 Die Erfahrungen bzw. Fähigkeiten gemäß Ziffern 1.1 bis 1.7 sind nachgewiesen für das Bewerberunternehmen als solches wie auch das Leitungspersonal und das verfügbare Fachpersonal, oder nur für das Unternehmen als solches und/oder das Leitungspersonal und/oder das verfügbare Fachpersonal, oder nur für einzelne Mitglieder des Leitungs- und/oder Fachpersonals (10 %).
2. Sonstige fachliche und technische Leistungsfähigkeit (Gewichtung 10 %). Unterkriterien:
2.1 Umsatz im Bereich Managementleistungen i.S. Ziff. 2.1 bis 2.5 in den Jahren 2011 bis 2013 (Gewichtung 5 %) Bewertet wird nur der Umsatz im Bereich Managementleistungen: 0 Punkte: 0-30 000 000 EUR, 1 Punkt > 30 bis 60 000 000 EUR, 2 Punke > 60 bis 120 000 000 EUR, 3 Punkte > 120 000 000 EUR
2.1 Umsatz im Bereich Managementleistungen i.S. Ziff. 2.1 bis 2.5 in den Jahren 2011 bis 2013 (Gewichtung 5 %) Bewertet wird nur der Umsatz im Bereich Managementleistungen: 0 Punkte: 0-30 000 000 EUR, 1 Punkt > 30 bis 60 000 000 EUR, 2 Punke > 60 bis 120 000 000 EUR, 3 Punkte > 120 000 000 EUR
2.2 Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter im Bereich Beteiligungsmanagement und/oder Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen in den Jahren 2011 bis 2013 (Gewichtung 5 %). Bewertet wird nur die Anzahl der durchschnittlich in dem genannten Zeitraum im Bereich Beteiligungsmanagement und/oder Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter: 0 Punkte: 0 bis 30, 1 Punkt > 30 bis 60, 2 Punkte > 60 bis 90, 3 Punkte > 90
2.2 Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter im Bereich Beteiligungsmanagement und/oder Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen in den Jahren 2011 bis 2013 (Gewichtung 5 %). Bewertet wird nur die Anzahl der durchschnittlich in dem genannten Zeitraum im Bereich Beteiligungsmanagement und/oder Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter: 0 Punkte: 0 bis 30, 1 Punkt > 30 bis 60, 2 Punkte > 60 bis 90, 3 Punkte > 90
3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewichtung 10 %). Unterkriterien:
3.1 Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2011 bis 2013 (Gewichtung 5 %) Gewertet wird der Gesamtumsatz in dem genannten Zeitraum: 0 Punkte: 0 bis 6 000 000 EUR, 1 Punkt > 6 000 000 > 15 000 000 EUR, 2 Punkte > 15 bis 50 000 000 EUR, 3 Punkte > 50 000 000 EUR
3.1 Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2011 bis 2013 (Gewichtung 5 %) Gewertet wird der Gesamtumsatz in dem genannten Zeitraum: 0 Punkte: 0 bis 6 000 000 EUR, 1 Punkt > 6 000 000 > 15 000 000 EUR, 2 Punkte > 15 bis 50 000 000 EUR, 3 Punkte > 50 000 000 EUR
3.2 Bonität auf Basis des durchschnittlichen frei verfügbaren Eigen-/Haftungskapital und des durchschnittlichen frei verfügbaren Cash Flows jeweils zum 31.12.2011, 2012 und 2013 (Gewichtung jeweils 2,5 %). Bewertung des Eigen-/Haftungskapitals: 0 Punkte: 0 bis 500 000 EUR, 1 Punkt > 500 000 > 1 000 000 EUR, 2 Punkte > 1 bis 5 000 000 EUR, 3 Punkte > 5 000 000 EUR. Bewertung des frei verfügbaren Cash Flows: 0 Punkte: 0 bis 500 000 EUR, 1 Punkt > 500 000 > 1 000 000 EUR, 2 Punkte > 1 bis 5 000 000 EUR, 3 Punkte > 5 000 000 EUR.
3.2 Bonität auf Basis des durchschnittlichen frei verfügbaren Eigen-/Haftungskapital und des durchschnittlichen frei verfügbaren Cash Flows jeweils zum 31.12.2011, 2012 und 2013 (Gewichtung jeweils 2,5 %). Bewertung des Eigen-/Haftungskapitals: 0 Punkte: 0 bis 500 000 EUR, 1 Punkt > 500 000 > 1 000 000 EUR, 2 Punkte > 1 bis 5 000 000 EUR, 3 Punkte > 5 000 000 EUR. Bewertung des frei verfügbaren Cash Flows: 0 Punkte: 0 bis 500 000 EUR, 1 Punkt > 500 000 > 1 000 000 EUR, 2 Punkte > 1 bis 5 000 000 EUR, 3 Punkte > 5 000 000 EUR.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-09-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Bei fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung beizufügen. Der Auftraggeber kann die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung verlangen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Editharing 40, 39108 Magdeburg
Herrn Marko Ehlebe
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Hinweise zum Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren wird vom Land Sachsen-Anhalt als Gesellschafter der IBG für diese durch das Ministerium der Finanzen (Federführung) und das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft durchgeführt. Auftraggeber im Rechtssinne ist die IBG.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach § 3 EG Abs. 3 lit. c VOL/A geführt. Die hiesige Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Teilnahmewettbewerb.
Unternehmen, die an dem Auftrag interessiert sind, sind aufgefordert, sich unter Beachtung der in dieser Bekanntmachung angegebenen formalen und inhaltlichen Vorgaben um die Teilnahme zu bewerben. Zu diesem Zweck ist ein schriftlicher Teilnahmeantrag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle bis zu dem in Abschnitt IV.3.4) genannten Termin einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist per Post oder Kurier zu übersenden oder persönlich abzugeben; die Übersendung per Fax oder E-Mail ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solcher zu kennzeichnen (§ 14 EG Abs. 1 VOL/A). Dem Teilnahmeantrag sind die in Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen (Erklärungen und Nachweise) beizufügen.
Unternehmen, die an dem Auftrag interessiert sind, sind aufgefordert, sich unter Beachtung der in dieser Bekanntmachung angegebenen formalen und inhaltlichen Vorgaben um die Teilnahme zu bewerben. Zu diesem Zweck ist ein schriftlicher Teilnahmeantrag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle bis zu dem in Abschnitt IV.3.4) genannten Termin einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist per Post oder Kurier zu übersenden oder persönlich abzugeben; die Übersendung per Fax oder E-Mail ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solcher zu kennzeichnen (§ 14 EG Abs. 1 VOL/A). Dem Teilnahmeantrag sind die in Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen (Erklärungen und Nachweise) beizufügen.
Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl derjenigen Bewerber, die am anschließenden Verhandlungsverfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt nach Eignung. Sollten sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mehr als fünf Unternehmen als geeignet erweisen, werden nur die fünf bestgeeigneten auf Basis der gemäß den in Abschnitt IV.1.2) genannten Kriterien gebildeten Rangfolge ausgewählt.
Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl derjenigen Bewerber, die am anschließenden Verhandlungsverfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt nach Eignung. Sollten sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mehr als fünf Unternehmen als geeignet erweisen, werden nur die fünf bestgeeigneten auf Basis der gemäß den in Abschnitt IV.1.2) genannten Kriterien gebildeten Rangfolge ausgewählt.
Bewerber sind im eigenen Interesse aufgefordert, möglichst aussagekräftige und übersichtlich gestaltete Teilnahmeanträge einreichen; es wird insbesondere um sorgfältige Zusammenstellung der Unterlagen gemäß Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) unter Berücksichtigung der in Abschnitt IV.1.2) genannten Kriterien ersucht. Der Auftraggeber wird die Unterlagen und Angaben der Bewerber nur für Zwecke des Verfahrens verwenden.
Bewerber sind im eigenen Interesse aufgefordert, möglichst aussagekräftige und übersichtlich gestaltete Teilnahmeanträge einreichen; es wird insbesondere um sorgfältige Zusammenstellung der Unterlagen gemäß Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) unter Berücksichtigung der in Abschnitt IV.1.2) genannten Kriterien ersucht. Der Auftraggeber wird die Unterlagen und Angaben der Bewerber nur für Zwecke des Verfahrens verwenden.
Potentiellen Bewerbern wird empfohlen, sich frühzeitig bei der Kontaktstelle als Interessenten anzumelden, damit ihnen etwaige Antworten auf Fragen anderer Bewerber, die von allgemeinem Interesse sein könnten, zugeleitet werden können. Die Anmeldung kann formlos per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Bewerber sein Interesse nicht angemeldet und daher weitere Auskünfte nicht erhalten hat, gehen zu eigenen Lasten.
Potentiellen Bewerbern wird empfohlen, sich frühzeitig bei der Kontaktstelle als Interessenten anzumelden, damit ihnen etwaige Antworten auf Fragen anderer Bewerber, die von allgemeinem Interesse sein könnten, zugeleitet werden können. Die Anmeldung kann formlos per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Bewerber sein Interesse nicht angemeldet und daher weitere Auskünfte nicht erhalten hat, gehen zu eigenen Lasten.
Rückfragen und jegliche weitere Korrespondenz sind ausschließlich schriftlich, per Fax oder E-Mail an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle beim Ministerium der Finanzen zu richten. Eine Kontaktaufnahme direkt mit der IBG, ihrer Geschäftsführung oder Mitarbeitern ist unzulässig und kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Rückfragen und jegliche weitere Korrespondenz sind ausschließlich schriftlich, per Fax oder E-Mail an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle beim Ministerium der Finanzen zu richten. Eine Kontaktaufnahme direkt mit der IBG, ihrer Geschäftsführung oder Mitarbeitern ist unzulässig und kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Bewerber sollten in ihren Teilnahmeanträgen etwaige Geschäftsgeheimnisse spezifisch kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB in einem eventuellen Nachprüfungsverfahren von einer Zustimmung zur Einsichtnahme durch andere Verfahrensbeteiligte ausgegangen werden.
Bewerber sollten in ihren Teilnahmeanträgen etwaige Geschäftsgeheimnisse spezifisch kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB in einem eventuellen Nachprüfungsverfahren von einer Zustimmung zur Einsichtnahme durch andere Verfahrensbeteiligte ausgegangen werden.
Im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber müssen damit rechnen, innerhalb von ca. 4 Wochen nach Aufforderung ein Angebot abgeben zu müssen; nähere Festlegungen zur Frist und zum Charakter dieses Angebots enthalten die Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt werden.
Im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber müssen damit rechnen, innerhalb von ca. 4 Wochen nach Aufforderung ein Angebot abgeben zu müssen; nähere Festlegungen zur Frist und zum Charakter dieses Angebots enthalten die Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Vergabeverfahren so ausgestalten, dass auch das derzeitige Management der IBG die Möglichkeit hat, sich um die Leistungen zu bewerben. Das Management wurde daher von der Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus geeignete Maßnahmen getroffen, um Wettbewerbsverfälschungen aufgrund einer eventuellen Teilnahme des Managements auszuschließen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Vergabeverfahren so ausgestalten, dass auch das derzeitige Management der IBG die Möglichkeit hat, sich um die Leistungen zu bewerben. Das Management wurde daher von der Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus geeignete Maßnahmen getroffen, um Wettbewerbsverfälschungen aufgrund einer eventuellen Teilnahme des Managements auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit ganz oder teilweise von dem Privatisierungsvorhaben Abstand zu nehmen. Das gilt insbesondere in dem Fall, dass das Vergabeverfahren zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis führt. Die Verfahrensteilnehmer haben bei einer Einstellung gemäß § 20 EG VOL/A keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit ganz oder teilweise von dem Privatisierungsvorhaben Abstand zu nehmen. Das gilt insbesondere in dem Fall, dass das Vergabeverfahren zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis führt. Die Verfahrensteilnehmer haben bei einer Einstellung gemäß § 20 EG VOL/A keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen.
2. Weitere Informationen zum Vorhaben
Die Hauptaufgabe der IBG besteht darin, die typischen (für Sachsen-Anhalt auch durch empirische Untersuchungen belegte) Finanzierungshemmnisse von jungen, technologieorientierten Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase in Sachsen-Anhalt durch Bereitstellung von Eigenkapital bzw. eigenkapitalersetzenden Mitteln zu beseitigen und damit die Realisierung von innovativen Entwicklungsvorhaben zu ermöglichen.
Die Hauptaufgabe der IBG besteht darin, die typischen (für Sachsen-Anhalt auch durch empirische Untersuchungen belegte) Finanzierungshemmnisse von jungen, technologieorientierten Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase in Sachsen-Anhalt durch Bereitstellung von Eigenkapital bzw. eigenkapitalersetzenden Mitteln zu beseitigen und damit die Realisierung von innovativen Entwicklungsvorhaben zu ermöglichen.
Die IBG ist mit ihren Instrumenten daher in den Segmenten tätig, in denen durch private Kapitalgeber entweder kein oder zumindest nicht im ausreichenden Umfang Beteiligungskapital bereitgestellt wird. Mit ihrem Beteiligungsangebot soll die IBG im Verhältnis zu anderen Beteiligungskapitalgesellschaften die wichtige Funktion eines Ankerinvestors für Investitionen in Sachsen-Anhalt übernehmen, der weitere private Kapitalzuflüsse in im Land ansässige Unternehmen auslöst.
Die IBG ist mit ihren Instrumenten daher in den Segmenten tätig, in denen durch private Kapitalgeber entweder kein oder zumindest nicht im ausreichenden Umfang Beteiligungskapital bereitgestellt wird. Mit ihrem Beteiligungsangebot soll die IBG im Verhältnis zu anderen Beteiligungskapitalgesellschaften die wichtige Funktion eines Ankerinvestors für Investitionen in Sachsen-Anhalt übernehmen, der weitere private Kapitalzuflüsse in im Land ansässige Unternehmen auslöst.
Die wirtschaftspolitische Aufgabe der IBG und die mit ihren Beteiligungen beabsichtigen Fördereffekte sind daher insbesondere:
— Akquise privater Kofinanzierungen, die erheblich zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen gerade junger innovativer Unternehmen beitragen (Hebelwirkung);
— Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und privater Wirtschaft, indem Forschungsergebnisse in unternehmerische Tätigkeit umgesetzt werden;
— Unterstützung des Wachstums- und qualitativen Entwicklungsprozesses von Unternehmen (betriebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, Erweiterung der Produktpalette, Investitionen in Sachkapital, Prototypenbau, Markteinführung);
— Verbesserung des Existenzgründungsklimas;
— Schaffung und Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze;
— Anreize für nicht im Land ansässige Unternehmen durch das Angebot an Beteiligungskapital in Sachsen-Anhalt innovative Vorhaben durchzuführen.
Wenn gleich die IBG einen förderpolitischen Auftrag verfolgt, soll sie aber mit den Rückzahlungen der Beteiligungen, vereinnahmten Entgelten und Exiterlösen auch Einnahmen generieren, die für zukünftige Beteiligungsförderungen zur Verfügung stehen.
Das Beschaffungsvorhaben ist hinsichtlich der konkreten Kooperationsform zwischen dem Beteiligungsmanagement und dem landeseigenen Beteiligungsvermögen konzeptoffen. In Betracht kommt vor allem eine treuhänderische Struktur (z. B. auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages). Auch andere Modelle sind nicht ausgeschlossen. Von den Bietern wird erwartet, dass sie entsprechende Konzeptvorschläge mit den Angeboten unterbreiten; Näheres dazu wird in den Vergabeunterlagen enthalten sein, die den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden. Im jetzt zunächst durchgeführten Teilnahmewettbewerb werden noch keine Konzepte erwartet.
Das Beschaffungsvorhaben ist hinsichtlich der konkreten Kooperationsform zwischen dem Beteiligungsmanagement und dem landeseigenen Beteiligungsvermögen konzeptoffen. In Betracht kommt vor allem eine treuhänderische Struktur (z. B. auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages). Auch andere Modelle sind nicht ausgeschlossen. Von den Bietern wird erwartet, dass sie entsprechende Konzeptvorschläge mit den Angeboten unterbreiten; Näheres dazu wird in den Vergabeunterlagen enthalten sein, die den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden. Im jetzt zunächst durchgeführten Teilnahmewettbewerb werden noch keine Konzepte erwartet.
Das Vorhaben ist auch in Bezug auf die Einwerbung privater Koinvestitionsmittel konzeptoffen. In Betracht kommen beispielsweise die Einbringung privater Mittel in einen gemeinsam Risikokapitalfonds mit der IBG oder die Auflegung separater privatfinanzierter technologieorientierter Fonds, die bei ausgewählten Engagements der IBG pari passu als Ko-Investor auftreten. Die privaten Mittel können entweder vom Beteiligungsmanagement selbst aufgebracht werden oder von ihm vorab oder während der Laufzeit des Beteiligungsmanagements eingeworben werden. Eine etwaige Konzeption zur Auflegung privat finanzierter technologieorientierter Fonds soll die wirtschaftspolitischen Zielsetzungen des Landes fördern, ohne dass das Land unmittelbaren Einfluss auf die Ausgestaltung und den Betrieb der Risikokapitalfonds zu nehmen gedenkt. Die Bereitstellung und/oder Einwerbung privaten Beteiligungskapitals werden bei der Bewertung der Angebote positiv berücksichtigt und/oder im Rahmen eines Anreizsystems inzentiviert. Auch hierzu werden von den Bietern entsprechende Konzeptvorschläge mit den Angeboten erwartet. Im jetzt zunächst durchgeführten Teilnahmewettbewerb werden noch keine Konzepte erwartet.
Das Vorhaben ist auch in Bezug auf die Einwerbung privater Koinvestitionsmittel konzeptoffen. In Betracht kommen beispielsweise die Einbringung privater Mittel in einen gemeinsam Risikokapitalfonds mit der IBG oder die Auflegung separater privatfinanzierter technologieorientierter Fonds, die bei ausgewählten Engagements der IBG pari passu als Ko-Investor auftreten. Die privaten Mittel können entweder vom Beteiligungsmanagement selbst aufgebracht werden oder von ihm vorab oder während der Laufzeit des Beteiligungsmanagements eingeworben werden. Eine etwaige Konzeption zur Auflegung privat finanzierter technologieorientierter Fonds soll die wirtschaftspolitischen Zielsetzungen des Landes fördern, ohne dass das Land unmittelbaren Einfluss auf die Ausgestaltung und den Betrieb der Risikokapitalfonds zu nehmen gedenkt. Die Bereitstellung und/oder Einwerbung privaten Beteiligungskapitals werden bei der Bewertung der Angebote positiv berücksichtigt und/oder im Rahmen eines Anreizsystems inzentiviert. Auch hierzu werden von den Bietern entsprechende Konzeptvorschläge mit den Angeboten erwartet. Im jetzt zunächst durchgeführten Teilnahmewettbewerb werden noch keine Konzepte erwartet.
Das Anlagevermögen der IBG mit Ausnahme der Finanzanlagen (Beteiligungen) wird voraussichtlich zu einem angemessenen Preis zu übernehmen sein. Die IBG hat neben den beiden Geschäftsführern derzeit dreizehn weitere Mitarbeiter, davon sieben Investmentbetreuer. Ein Teil dieses Personals wird voraussichtlich ebenfalls zu übernehmen sein. Von der Übernahme ausgenommen sein werden die beiden Geschäftsführer. Ferner ausgenommen sein werden voraussichtlich bis zu 4 Mitarbeiter, die derzeit im Back-Office der IBG beschäftigt sind.
Das Anlagevermögen der IBG mit Ausnahme der Finanzanlagen (Beteiligungen) wird voraussichtlich zu einem angemessenen Preis zu übernehmen sein. Die IBG hat neben den beiden Geschäftsführern derzeit dreizehn weitere Mitarbeiter, davon sieben Investmentbetreuer. Ein Teil dieses Personals wird voraussichtlich ebenfalls zu übernehmen sein. Von der Übernahme ausgenommen sein werden die beiden Geschäftsführer. Ferner ausgenommen sein werden voraussichtlich bis zu 4 Mitarbeiter, die derzeit im Back-Office der IBG beschäftigt sind.
Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer im Auftragsfall den Abschluss und Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, vom ausgewählten Bieter vor Vertragsschluss die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse für das Leitungspersonal und die übrigen Mitglieder des Managementteams zu verlangen.
Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer im Auftragsfall den Abschluss und Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, vom ausgewählten Bieter vor Vertragsschluss die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse für das Leitungspersonal und die übrigen Mitglieder des Managementteams zu verlangen.
3. Sonstige Hinweise
Der Auftragnehmer wird sich gemäß § 10 Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) bei der Angebotsabgabe schriftlich zu verpflichten haben, bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Er wird ferner die Verpflichtungserklärungen gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 und 2 i.V.m. Satz 3 LVG LSA abzugeben haben.
Der Auftragnehmer wird sich gemäß § 10 Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) bei der Angebotsabgabe schriftlich zu verpflichten haben, bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Er wird ferner die Verpflichtungserklärungen gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 und 2 i.V.m. Satz 3 LVG LSA abzugeben haben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Abs. 3 GWB trifft zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen folgende Regelung:
„Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Quelle: OJS 2014/S 156-280965 (2014-08-13)
Ergänzende Angaben (2014-08-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Name: bmp Beteiligungsmanagement AG
Postanschrift: Schlüterstraße 38
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10629
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 168-299149
2014/S 158-284443