Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung der erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 sowie die Produktion und den Versand von PIN-/PUK-Briefen für die im Anhang benannten Krankenkassen. Zu diesem Zweck haben die beteiligten Krankenkassen die BKK eGK-Beschaffung GbR gegründet. Die BKK eGK-Beschaffung GbR bzw. die an ihr beteiligten Krankenkassen treffen die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die Auftragsvergabe selbst. Die BKK eGK-Beschaffung GbR handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf Rechnung der an ihr beteiligten Krankenkassen. Mit Zuschlagserteilung durch die BKK eGK-Beschaffung GbR werden unmittelbar separate Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und jeder einzelnen beteiligten Krankenkasse begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen auf die dort Versicherten beziehen. Die Laufzeit der jeweiligen Leistungsverträge mit den beteiligten Krankenkassen beginnt zwischen dem 1.7.2015 und dem 1.7.2016. Alle Leistungsverträge sollen zum 30.6.2019 enden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die BKK eGK-Beschaffung GbR die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der BKK eGK-Beschaffung GbR bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Chipkarten
Menge oder Umfang:
Für die im Anhang benannten Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 11.888.948 elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 (eGK G2) zu produzieren, zu personalisieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:2015: 828.955 eGK G2;2016: 2.876.737 eGK G2;2017: 6.207.501 eGK G2;2018: 1.197.775 eGK G2;2019: 777.980 eGK G2.Für die Versicherten der im Anhang benannten Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 9.429.462 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:2017: 7.486.707;2018: 1.175.275;2019: 767.480.Die vorgenannten Mengen stellen gewissenhafte Schätzungen dar. Die tatsächlichen Produktionsmengen der einzelnen Krankenkassen können davon abweichen. Die Mengengerüste dienen lediglich der Abschätzung des vom Auftragnehmer zu erbringenden Aufwands. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der kalkulierten Mengen besteht nicht.
Für die im Anhang benannten Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 11.888.948 elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 (eGK G2) zu produzieren, zu personalisieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:2015: 828.955 eGK G2;2016: 2.876.737 eGK G2;2017: 6.207.501 eGK G2;2018: 1.197.775 eGK G2;2019: 777.980 eGK G2.Für die Versicherten der im Anhang benannten Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 9.429.462 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:2017: 7.486.707;2018: 1.175.275;2019: 767.480.Die vorgenannten Mengen stellen gewissenhafte Schätzungen dar. Die tatsächlichen Produktionsmengen der einzelnen Krankenkassen können davon abweichen. Die Mengengerüste dienen lediglich der Abschätzung des vom Auftragnehmer zu erbringenden Aufwands. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der kalkulierten Mengen besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Chipkarten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK eGK-Beschaffung GbR
Postanschrift: Kölner Str. 3
Postleitzahl: 51429
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
E-Mail: bkk-egk-beschaffung@telematikk.de📧
Fax: +49 2204912325 📠
Alle Fragen, die mit der vorliegenden Vergabe in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich in deutscher Sprache entweder per Telefax oder per E-Mail an die ARGE TelematiKK zu richten. Mündlich oder telefonisch gestellte oder an andere Stellen gerichtete Fragen zu diesem Vergabeverfahren können zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots nicht beantwortet werden.
Die Fragen zum Vergabeverfahren werden in anonymisierter Form beantwortet. Die Fragen und Antworten werden gleichzeitig per E-Mail an alle Unternehmen versendet, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben. Die Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Für den Versand der Antworten sowie weiterer Informationen zum Vergabeverfahren wird ausschließlich die E-Mail-Adresse verwendet, die das Unternehmen bei der Anforderung der Vergabeunterlagen verwendet bzw. mitgeteilt hat. Die Unternehmen haben in eigener Verantwortung zu gewährleisten, dass der Posteingang dieser E-Mail-Adresse ständig gepflegt und automatisch Lesebestätigungen versendet werden.
Alle Fragen, die mit der vorliegenden Vergabe in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich in deutscher Sprache entweder per Telefax oder per E-Mail an die ARGE TelematiKK zu richten. Mündlich oder telefonisch gestellte oder an andere Stellen gerichtete Fragen zu diesem Vergabeverfahren können zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots nicht beantwortet werden.
Die Fragen zum Vergabeverfahren werden in anonymisierter Form beantwortet. Die Fragen und Antworten werden gleichzeitig per E-Mail an alle Unternehmen versendet, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben. Die Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Für den Versand der Antworten sowie weiterer Informationen zum Vergabeverfahren wird ausschließlich die E-Mail-Adresse verwendet, die das Unternehmen bei der Anforderung der Vergabeunterlagen verwendet bzw. mitgeteilt hat. Die Unternehmen haben in eigener Verantwortung zu gewährleisten, dass der Posteingang dieser E-Mail-Adresse ständig gepflegt und automatisch Lesebestätigungen versendet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung der erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 sowie die Produktion und den Versand von PIN-/PUK-Briefen für die im Anhang benannten Krankenkassen.
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung der erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 sowie die Produktion und den Versand von PIN-/PUK-Briefen für die im Anhang benannten Krankenkassen.
Zu diesem Zweck haben die beteiligten Krankenkassen die BKK eGK-Beschaffung GbR gegründet. Die BKK eGK-Beschaffung GbR bzw. die an ihr beteiligten Krankenkassen treffen die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die Auftragsvergabe selbst. Die BKK eGK-Beschaffung GbR handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf Rechnung der an ihr beteiligten Krankenkassen.
Zu diesem Zweck haben die beteiligten Krankenkassen die BKK eGK-Beschaffung GbR gegründet. Die BKK eGK-Beschaffung GbR bzw. die an ihr beteiligten Krankenkassen treffen die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die Auftragsvergabe selbst. Die BKK eGK-Beschaffung GbR handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf Rechnung der an ihr beteiligten Krankenkassen.
Mit Zuschlagserteilung durch die BKK eGK-Beschaffung GbR werden unmittelbar separate Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und jeder einzelnen beteiligten Krankenkasse begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen auf die dort Versicherten beziehen.
Mit Zuschlagserteilung durch die BKK eGK-Beschaffung GbR werden unmittelbar separate Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und jeder einzelnen beteiligten Krankenkasse begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen auf die dort Versicherten beziehen.
Die Laufzeit der jeweiligen Leistungsverträge mit den beteiligten Krankenkassen beginnt zwischen dem 1.7.2015 und dem 1.7.2016. Alle Leistungsverträge sollen zum 30.6.2019 enden.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die BKK eGK-Beschaffung GbR die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der BKK eGK-Beschaffung GbR bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die BKK eGK-Beschaffung GbR die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der BKK eGK-Beschaffung GbR bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen.
Menge oder Umfang:
Für die im Anhang benannten Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 11.888.948 elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 (eGK G2) zu produzieren, zu personalisieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
Für die im Anhang benannten Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 11.888.948 elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 (eGK G2) zu produzieren, zu personalisieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
2015: 828.955 eGK G2;
2016: 2.876.737 eGK G2;
2017: 6.207.501 eGK G2;
2018: 1.197.775 eGK G2;
2019: 777.980 eGK G2.
Für die Versicherten der im Anhang benannten Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 9.429.462 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
Für die Versicherten der im Anhang benannten Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 9.429.462 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
2017: 7.486.707;
2018: 1.175.275;
2019: 767.480.
Die vorgenannten Mengen stellen gewissenhafte Schätzungen dar. Die tatsächlichen Produktionsmengen der einzelnen Krankenkassen können davon abweichen. Die Mengengerüste dienen lediglich der Abschätzung des vom Auftragnehmer zu erbringenden Aufwands. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der kalkulierten Mengen besteht nicht.
Die vorgenannten Mengen stellen gewissenhafte Schätzungen dar. Die tatsächlichen Produktionsmengen der einzelnen Krankenkassen können davon abweichen. Die Mengengerüste dienen lediglich der Abschätzung des vom Auftragnehmer zu erbringenden Aufwands. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der kalkulierten Mengen besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Hinblick auf die Eignungsnachweise (III.2.1-3) ist folgendes maßgebend:
— Bei einer Bietergemeinschaft sind alle aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und fachliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
— Bei einer Bietergemeinschaft sind alle aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und fachliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
— Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner/ihrer Eignung auf Dritte beruft, sind die aufgeführten Eignungsnachweise auch von diesen Dritten vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen sowie technischen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht werden sollen.
— Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner/ihrer Eignung auf Dritte beruft, sind die aufgeführten Eignungsnachweise auch von diesen Dritten vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen sowie technischen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht werden sollen.
— Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von Dritten zur Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 7 Abs. 9 VOL/A-EG nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist, ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten zu führen.
— Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von Dritten zur Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 7 Abs. 9 VOL/A-EG nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist, ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten zu führen.
— Maßgebend zur Bestimmung der geforderten Aktualität eines Nachweises ist jeweils das Ende der Angebotsfrist.
Zur persönlichen Lage sind folgende Nachweise vorzulegen:
(1) Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder - soweit vorhanden - eines entsprechenden Auszugs aus dem Herkunftsland des Unternehmens (nicht älter als drei Monate).
(2) Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit,
— dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt zu haben,
— keine nachweislich schwere Verfehlung begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— dass die nach Gesetz oder Satzung vertretungsberechtigten Personen des Unternehmens (bei juristischen Personen z. B. Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen) sowie die im Angebotsvordruck benannten Ansprechpartner nicht wegen einer der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG benannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind,
— dass die nach Gesetz oder Satzung vertretungsberechtigten Personen des Unternehmens (bei juristischen Personen z. B. Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen) sowie die im Angebotsvordruck benannten Ansprechpartner nicht wegen einer der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG benannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind,
— weder Arbeitskräfte illegal zu beschäftigen noch dass er oder seine nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten in diesem Zusammenhang in den letzten 3 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind,
— weder Arbeitskräfte illegal zu beschäftigen noch dass er oder seine nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten in diesem Zusammenhang in den letzten 3 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind,
— keine wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit anderen Bietern getroffen zu haben,
— im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung des Unternehmens abgegeben zu haben,
— anzuerkennen, dass der Inhalt der Vergabeunterlagen nur für den Zweck der Angebotsabgabe verwendet werden darf.
(3) Aktueller Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Aktuelle Bankerklärung mit einer allgemeinen Aussage über die Bonität und die bestehenden Geschäftsverbindungen des Bieters (nicht älter als 12 Monate).
(2) Aktueller Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (nicht älter als 12 Monate).
(3) Sofern die Gesellschaftsform des Unternehmens die Erstellung von Geschäftsberichten vorsieht, sind die Berichte der letzten 3 Jahre einzureichen.
(4) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und seinen Umsatz für mit dem hier vergebenen Auftrag vergleichbaren Dienstleistungen jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre (jeweils gesonderte Angaben für jedes einzelne Geschäftsjahr).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Beschreibung und Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen unter Angabe von Leistungsart und -umfang, Leistungszeit, Auftragswert und Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner).
(2) Beschreibung und Benennung der technischen Komponenten mit den jeweiligen Leistungsmerkmalen und Darstellung der Kapazitäten und Betriebsabläufe, die für die Produktion, die Personalisierung, den Druck der Begleitschreiben/Kartentransportbogen und den Versand der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Mengen der elektronischen Gesundheitskarten und der PIN-/PUK-Briefe vorgesehen sind.
(2) Beschreibung und Benennung der technischen Komponenten mit den jeweiligen Leistungsmerkmalen und Darstellung der Kapazitäten und Betriebsabläufe, die für die Produktion, die Personalisierung, den Druck der Begleitschreiben/Kartentransportbogen und den Versand der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Mengen der elektronischen Gesundheitskarten und der PIN-/PUK-Briefe vorgesehen sind.
Mindeststandards:
Zu (1) Der Bieter muss vergleichbare Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 3 000 000 Mikroprozessorkarten in einem Zeitraum von 12 Monaten erfolgreich abgeschlossen haben. Entsprechende Bescheinigungen des jeweiligen Auftraggebers sind vorzulegen.
Zu (1) Der Bieter muss vergleichbare Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 3 000 000 Mikroprozessorkarten in einem Zeitraum von 12 Monaten erfolgreich abgeschlossen haben. Entsprechende Bescheinigungen des jeweiligen Auftraggebers sind vorzulegen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen, der in Vertretung und auf Rechnung aller Mitglieder bzw. im Namen der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft handeln kann.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen, der in Vertretung und auf Rechnung aller Mitglieder bzw. im Namen der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft handeln kann.
Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch, d. h. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haftet im Außenverhältnis gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber für die Erbringung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen, unabhängig davon, welchen Teil der Gesamtleistung er im Innenverhältnis der Bietergemeinschaft zu erbringen hat.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch, d. h. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haftet im Außenverhältnis gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber für die Erbringung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen, unabhängig davon, welchen Teil der Gesamtleistung er im Innenverhältnis der Bietergemeinschaft zu erbringen hat.
Unabhängig von der gesamtschuldnerischen Haftung ist anzugeben, welche Teilaufgaben von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft federführend erbracht werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verbindliche Grundlage für die technische Ausstattung, die Beschaffenheit und die äußere Gestaltung der eGK bilden die zum Zeitpunkt der Produktion und Ausgabe der eGK gültigen Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte sowie der zu diesem Zeitpunkt gültigen begleitenden/ergänzenden Dokumente (z. B. SRQs zur eGK Spezifikation) der gematik. Nach Maßgabe des § 291b SGB V erstellt die gematik die Konzepte und Spezifikationen für die eGK, erteilt nach durchgeführten und positiv beschiedenen Tests Zulassungen für die Gesundheitstelematik und überwacht den Betrieb der gesamten Telematikinfrastruktur.
Verbindliche Grundlage für die technische Ausstattung, die Beschaffenheit und die äußere Gestaltung der eGK bilden die zum Zeitpunkt der Produktion und Ausgabe der eGK gültigen Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte sowie der zu diesem Zeitpunkt gültigen begleitenden/ergänzenden Dokumente (z. B. SRQs zur eGK Spezifikation) der gematik. Nach Maßgabe des § 291b SGB V erstellt die gematik die Konzepte und Spezifikationen für die eGK, erteilt nach durchgeführten und positiv beschiedenen Tests Zulassungen für die Gesundheitstelematik und überwacht den Betrieb der gesamten Telematikinfrastruktur.
Bei der Durchführung des Auftrags kommt dem Datenschutz besondere Bedeutung zu. Der Auftragnehmer hat bei der Annahme und Verarbeitung der Daten die Anforderungen an den Datenschutz zu beachten, die sich aus den sozialdatenschutzrechtlichen Vorschriften und den Vorgaben der gematik ergeben. Die vom Auftragnehmer im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind vor Leistungsbeginn bis zum 01.07.2015 durch ein Sicherheitsgutachten eines von der gematik anerkannten Gutachters nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat auch während der Vertragslaufzeit fortwährend durch organisatorische und technische Maßnahmen zu gewährleisten und nachzuweisen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist. Sofern erforderlich, hat der Auftragnehmer auf Weisung des Auftraggebers weitere Maßnahmen zu treffen.
Bei der Durchführung des Auftrags kommt dem Datenschutz besondere Bedeutung zu. Der Auftragnehmer hat bei der Annahme und Verarbeitung der Daten die Anforderungen an den Datenschutz zu beachten, die sich aus den sozialdatenschutzrechtlichen Vorschriften und den Vorgaben der gematik ergeben. Die vom Auftragnehmer im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind vor Leistungsbeginn bis zum 01.07.2015 durch ein Sicherheitsgutachten eines von der gematik anerkannten Gutachters nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat auch während der Vertragslaufzeit fortwährend durch organisatorische und technische Maßnahmen zu gewährleisten und nachzuweisen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist. Sofern erforderlich, hat der Auftragnehmer auf Weisung des Auftraggebers weitere Maßnahmen zu treffen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zusammen mit der Anforderung der Vergabeunterlagen ist eine E-Mail-Adresse zu benennen (vgl. VI.3)) sowie ein Nachweis über eine Zahlung unter Verwendung folgender Daten vorzulegen:
— Empfänger: IKK classic,
— IBAN: DE26370502990312557128,
— BIC: COKSDE33XXX,
— Verwendungszweck: BKK eGK-Beschaffung GbR.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-02-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Audi BKK
Postanschrift: Ettinger Str. 70
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85057
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bahn-bkk
Postanschrift: Franklinstr. 54
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60486
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bertelsmann BKK
Postanschrift: Carl-Miele-Str. 214
Postort: Gütersloh
Postleitzahl: 33311
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Achenbach Buschhütten
Postanschrift: Siegener Str. 152
Postort: Kreuztal
Postleitzahl: 57223
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Akzo Nobel -Bayern-
Postanschrift: Glanzstoffstr.
Postort: Obernburg
Postleitzahl: 63785
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK B. Braun Melsungen
Postanschrift: Grüne Str. 1
Postort: Melsungen
Postleitzahl: 34212
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Diakonie
Postanschrift: Königsweg 8
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33617
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK DürkoppAdler
Postanschrift: Potsdamer Str. 190
Postleitzahl: 33719
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk essanelle
Postanschrift: Zugspitzstr. 181
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86165
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk euregio
Postanschrift: Boos-Fremery-Str. 62
Postort: Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk ewe
Postanschrift: Staulinie 16-17
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26122
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Freudenberg
Postanschrift: Höhnerweg 2-4
Postort: Weinheim
Postleitzahl: 69469
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk gildemeister seidensticker
Postanschrift: Winterstr. 49
Postleitzahl: 33649
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk grillo-werke ag
Postanschrift: Weseler Str. 1
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47169
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Kassana
Postanschrift: Karolinenplatz 5
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk kevag
Postanschrift: Schützenstraße 80-82
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Mahle
Postanschrift: Pragstr. 26-46
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70376
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk medicus
Postanschrift: Ledenweg 2
Postort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Melitta Plus
Postanschrift: Marienstr. 122
Postort: Minden
Postleitzahl: 32425
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK MTU Friedrichshafen GmbH
Postanschrift: Hochstr. 40
Postort: Friedrichshafen
Postleitzahl: 88045
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk pfaff
Postanschrift: Pirmasenser Str. 132
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Pfalz
Postanschrift: Lichtenbergerstr. 16
Postort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK PricewaterhouseCoopers
Postanschrift: Rotenburger Str. 15
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk rwe
Postanschrift: Welfenallee 32
Postort: Celle
Postleitzahl: 29225
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Scheufelen
Postanschrift: Schöllkopfstr. 120
Postort: Kirchheim
Postleitzahl: 73230
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk s-h
Postanschrift: Stadtstr. 10
Postort: Glückstadt
Postleitzahl: 25348
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk stadt augsburg
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postleitzahl: 86153
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk vbu
Postanschrift: Lindenstr. 67
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk vdn
Postanschrift: Rosenweg 15
Postort: Schwerte
Postleitzahl: 58239
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK VerbundPlus
Postanschrift: Bismarckring 46
Postort: Biberach
Postleitzahl: 88400
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Wirtschaft & Finanzen
Postanschrift: Bahnhofstr. 19
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Würth
Postanschrift: Gartenstr. 11
Postort: Künzelsau
Postleitzahl: 74653
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK ZF & Partner
Postanschrift: Charlottenstr. 2
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bmw bkk
Postanschrift: Mengkofener Str. 6
Postort: Dingolfing
Postleitzahl: 84130
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bosch BKK
Postanschrift: Kruppstr. 19
Postleitzahl: 70469
Name des öffentlichen Auftraggebers: Brandenburgische BKK
Postanschrift: Werkstr. 10
Postort: Eisenhüttenstadt
Postleitzahl: 15890
Name des öffentlichen Auftraggebers: Daimler Betriebskrankenkasse
Postanschrift: Mercedesstr. 1
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28309
Name des öffentlichen Auftraggebers: Debeka BKK
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 18
Postleitzahl: 56073
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche BKK
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 8
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38439
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die bergische krankenkasse
Postanschrift: Heresbachstr. 29
Postort: Solingen
Postleitzahl: 42719
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die Schwenninger Krankenkasse
Postanschrift: Spittelstr. 50
Postort: Villingen-Schwenningen
Postleitzahl: 78056
Name des öffentlichen Auftraggebers: energie-BKK
Postanschrift: Lange Laube 6
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Name des öffentlichen Auftraggebers: Merck BKK
Postanschrift: Frankfurter Str. 130
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Name des öffentlichen Auftraggebers: Novitas BKK
Postanschrift: Schifferstr. 90-100
Postleitzahl: 47059
Name des öffentlichen Auftraggebers: R+v bkk
Postanschrift: Kreuzberger Ring 21
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65215
Name des öffentlichen Auftraggebers: Salus BKK
Postanschrift: Siemensstr. 5a
Postort: Neu-Isenburg
Postleitzahl: 63263
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sbk
Postanschrift: Heimeranstr. 31
Postleitzahl: 80339
Name des öffentlichen Auftraggebers: Siemag bkk
Postanschrift: Hillnhütter Str. 89
Postort: Hilchenbach
Postleitzahl: 57271
Name des öffentlichen Auftraggebers: Skd bkk
Postanschrift: Schultesstr. 19a
Postort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97421
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vaillant BKK
Postanschrift: Bahnhofstr. 15
Postort: Remscheid
Postleitzahl: 42897
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vereinigte BKK
Postanschrift: Hanauer Str. 523
Postleitzahl: 60386
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wieland BKK
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 36
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Name des öffentlichen Auftraggebers: hkk
Postanschrift: Martinistr. 26
Postleitzahl: 28195
Kontakt
Kontaktperson: ARGE TelematiKK
Frau Sabine Altenhain, Herrn Ulrich Kellermann, Herrn Manfred Neu
Name: ARGE TelematiKK
Postanschrift: Kölner Straße 3
Kontaktperson: c/o IKK classic
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Alle Fragen, die mit der vorliegenden Vergabe in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich in deutscher Sprache entweder per Telefax oder per E-Mail an die ARGE TelematiKK zu richten. Mündlich oder telefonisch gestellte oder an andere Stellen gerichtete Fragen zu diesem Vergabeverfahren können zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots nicht beantwortet werden.
Alle Fragen, die mit der vorliegenden Vergabe in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich in deutscher Sprache entweder per Telefax oder per E-Mail an die ARGE TelematiKK zu richten. Mündlich oder telefonisch gestellte oder an andere Stellen gerichtete Fragen zu diesem Vergabeverfahren können zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots nicht beantwortet werden.
Die Fragen zum Vergabeverfahren werden in anonymisierter Form beantwortet. Die Fragen und Antworten werden gleichzeitig per E-Mail an alle Unternehmen versendet, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben. Die Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Die Fragen zum Vergabeverfahren werden in anonymisierter Form beantwortet. Die Fragen und Antworten werden gleichzeitig per E-Mail an alle Unternehmen versendet, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben. Die Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Für den Versand der Antworten sowie weiterer Informationen zum Vergabeverfahren wird ausschließlich die E-Mail-Adresse verwendet, die das Unternehmen bei der Anforderung der Vergabeunterlagen verwendet bzw. mitgeteilt hat. Die Unternehmen haben in eigener Verantwortung zu gewährleisten, dass der Posteingang dieser E-Mail-Adresse ständig gepflegt und automatisch Lesebestätigungen versendet werden.
Für den Versand der Antworten sowie weiterer Informationen zum Vergabeverfahren wird ausschließlich die E-Mail-Adresse verwendet, die das Unternehmen bei der Anforderung der Vergabeunterlagen verwendet bzw. mitgeteilt hat. Die Unternehmen haben in eigener Verantwortung zu gewährleisten, dass der Posteingang dieser E-Mail-Adresse ständig gepflegt und automatisch Lesebestätigungen versendet werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 178-314288 (2014-09-12)
Ergänzende Angaben (2014-10-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Prozessbeschreibung und -ablauf (20)
2. Optische und physikalische Qualität der eGK (5)
3. Preis (75)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-20 📅
Name: Giesecke & Devrient GmbH
Postanschrift: Prinzregentenstr. 159
Postort: München
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Essanelle
BKK Euregio
BKK Gildemeister Seidensticker
BKK Grillo-Werke AG
BKK Medicus
BKK Stadt Augsburg
Die Bergische Krankenkasse
R + v bkk
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 202-356467
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: