Menge oder Umfang
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 1 Stück Lichtzeichenanlage mit Halbschranken, Überwachungsart ÜS am Bahnübergang „Grabastraße", Bahn-km 3,454 (Strecke 9107 – Kiel Gaarden – Schönberg);Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 1 Stück Lichtzeichenanlage mit Halbschranken, Überwachungsart ÜS am Bahnübergang „Franziusallee" Bahn-km 3,635 (Strecke 9107 – Kiel Gaarden – Schönberg);Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 1 Stück Lichtzeichenanlage, Überwachungsart ÜS am Bahnübergang „Rehsenweg“ Bahn-km 5,318 (Strecke 9107 – Kiel Gaarden – Schönberg);Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 1 Stück Lichtzeichenanlage mit Halbschranken, Überwachungsart ÜS am Bahnübergang „Wehdenweg“ Bahn-km 6,094 (Strecke 9107 – Kiel Gaarden – Schönberg);Die technischen Sicherungen sind als Lichtzeichenanlage, Lichtzeichenanlage mit Halbschranken in der Überwachungsart „ÜS" auszuführen. Alle Grundschaltungen und verwendeten Signalbauteile müssen vom EBA genehmigt bzw. zugelassen sein. Die Anlagen sind mit einem Blitzschutz für z. B. Einschaltungen, ÜS-Signale, Tasten auszurüsten. Für die Ferndiagnose ist ein Modem vorzusehen.Alle Lichtzeichen, Überwachungssignale und Überwachungslampen sind LED-Technik auszuführen. Alle Signalkabelverteiler sind mit Kabellängen über 125 m mit Erdungsbolzen auszurüsten. Signalkabel kleiner 125 m sind einseitig zu Erden, größer 125 m Länge beidseitig.Die Schaltanlagen und Stromversorgungen sind in Betonschalthäuser unterzubringen und im Herstellerwerk weitgehend vorzumontieren.Im Übrigen gemäß den Verdingungsunterlagen.