Menge oder Umfang
Los 1Pos, 1.1 - 1 stück Rittal TS8 Netzwerkschrank oder gleichwertigBxHxT: 800 x 2000 x 800 mm, Schwenkrahmen seitlich, RAL 7035,BxHxT: 699 x 1861X 0 mm, Schwenkrahmen-Arretierung, Einbausatz für SRNormal-Scharniere für 800 mm Breite, RAL 7035, Steckdosenleiste mit 7 Dosen,System-Chassis innen für 800 mm Horizontal, BxHxT: 600 x —x 800 mm,System-Chassis außen für 800 mm Horizontal, 1 x Geräteboden für Gehäuserahmen,gelocht, 50 kg, RAL 7035, BxHxT: 800 x 0 x 400 mm, DK Energy Box, 3HE ausziehbar,BxHxT: 483x—x220 mm,Pos. 1.2-1 Stück LWL-Wandverteiler (FOC-OBD/48) oder gleichwertig bestückt mit 48x E2000 Faserpigtails und KupplungenPos. 1.3 — 2 Stück E2000/APC, 9/125y Duplex Jumper 1-10 m oder gleichwertigPos. 1.4 - 2 Stück E2000/APC, 9/125y Duplex Jumper l=2 m oder gleichwertigPos, 1,5 - 2 Stück E200Ü/APC, 9/125y Duplex Jumper 1=1 m oder gleichwertigPos. 1 .6 -6 Stück DC/SC Duplex 50/125y, OM2, stahlarmiert 1=10 m o, gleichwertigPos. 1.7 - 1 Stück LWL-Fiberbox (FOC) 19", 1HE, mit 48xE2000 APC8, bestück mit Faserpigtails und Kupplungen oder gleichwertigPost, 1,8-50 m LWL-Innenkabel, l-V(ZN)HH, Breakout, 48 Fasern E9/125y oder gleichwertigLos 2Pos. 2.1 - 2 Stück Netzwerkswitch, Fabr. Hirschmann oder gleichwertig Grundplantine MS20 -1600SAAE, mit 8 Netzwerkanschlüsse LWL Multimode“ 4FXM2, Singlemodemodul für Streckenanschaitung - 2FXS2Los 3Pos. 3.1 - 1 Stück Benning Gleichrichtersystem ADCIII oder gleichwertig 19“Einschub mit Display, Geräteleistung 24 V/12 APos. 3.2 - 1 Stück Temperatursensor 2000 Ohm, 5000 mm oder gleichwertigPos. 3.3 - 1 Stück Kabelverbindung 2500 mm oder gleichwertigPos. 3.4-1 Stück Baugruppe CL40 oder gleichwertig Hutschienenmontage, 1 Stück Relaiskarte CL40 zur externen MontagePos. 3.5 - 1 Stück Stationäre Batterieanlage bestehend aus:2 Stück Batterie 12 V 38 AhPos. 3.6 - 1 Stück Batterieeinschub 19" x 5 HE oder gleichwertig im übrigen gemäß den Verdingungsunterlagen.Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf.aufgrund haushaltsrechtlichen Gründen oder Gremiumbeschlusses auf die Vergabe des Auftrages ganz oder teilweise verzichtet werden muss. Für diesen Fall verzichtet der Bieter auf die Geltendmachung jeglicher Ersatzansprüche. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen behält sich der Auftraggeber daher vor.