Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) liegt ca. 80 km östlich der Bundeshauptstadt Berlin – und damit im Einflussbereich dieser Metropolenregion - direkt am deutsch-polnischen Grenzstrom, der Oder. Unmittelbar östlich der Oder grenzt die polnische Stadt Słubice an. Mit knapp 60.000 Einwohnern ist Frankfurt (Oder) die viertgrößte Stadt in Brandenburg. An der Ost-West-Verbindung BAB 12 und weiterführend an der Europastraße E 30 gelegen, befindet sich Frankfurt (Oder) an einer wichtigen europäischen Straßenachse im transnationalen Korridor. Die Bahnlinie von Paris über Berlin nach Warschau verläuft ebenfalls durch die Stadt Gegenstand und Ziel dieser Bekanntmachung ist die Auswahl eines Investors zur Realisierung des Projektes Slubicer Straße als Einkaufs- und Dienstleistungszentrum. Angeboten wird eine zentrale Freifläche im Innenstadtbereich der Kleiststadt Frankfurt (Oder) im transeuropäischen Schnittpunkt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen. Das Grundstück liegt unmittelbar am östlichen Stadteingang an der Stadtbrücke, die Frankfurt mit der polnischen Partnerstadt Słubice verbindet. Diese Ost-West-Achse (Słubicer Straße) ist neben der Magistrale (Karl-Marx-Straße), einschließlich Brunnenplatz und dem Marktplatz der bedeutendste Teil des Frankfurter Stadtzentrums und hat höchste Priorität bei der Entwicklung des innerstädtischen Einzelhandelsangebotes. Ziel ist hier die Schaffung eines zweiten innerstädtischen Einzelhandelsmagneten, in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Stadtzentrum mit Oderturm / Lenné-Passagen und Magistrale sowie dem Stadtzentrum von Słubice. Mit dem beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept sowie einer dafür vorgelegten Einzelhandelspotenzialanalyse, wurden für diesen europäischen deutsch-polnischen Raum, mit der Lage im zentralen Versorgungsbereich (hier A-Zentrum - Innenstadt), erhebliche Potenziale in der Einzelhandelsentwicklung (ca. 8000-9000 m² Verkaufsfläche bei einem Gesamteinzelhandelsumsatz der Stadt Frankfurt (Oder) in 2013 von 353 Mill.) aufgezeigt. Die städtebauliche Neuordnung dieses zentralen Bereiches ist städtebaulich wie auch funktional erforderlich und birgt ein großes Potenzial zur Innenstadtbelebung. Gegenstand des Auftrages bzw. Beschaffungsvorhabens ist die Projektentwicklung, Planung, Errichtung sowie der Betrieb eines innerstädtischen Einzelhandelszentrums von ca. 8.000 - 9.000 m² Verkaufsfläche. Weiterhin bietet sich dieser Standort auf Grund der exponierten und hochfrequentierten Lage für gewerbliche Nutzungen an (Büro, Praxen, gastronomische Einrichtungen sowie peripher auch Wohnungsbau). Zielstellung der Auslober ist die Gesamtentwicklung des Areals Slubicer Straße (Baufelder 1 bis 4). Ein baufeldweises Vorgehen ist denkbar. Sollte eine Projektidee, die auch sinnvoll für die Stadt Frankfurt (Oder) ist, Flächen Dritter (z. B. südlich der Baufelder 1 und 2) beinhalten, so müssen hierzu direkte Abstimmungen mit dem Eigentümer erfolgen. Für die Einbeziehung Dritter steht die Stadt Frankfurt (Oder) zur Verfügung. Die Grundstücke liegen im f. f. Sanierungsgebiet "Ehemalige Altstadt". Die Auswahl erfolgt anhand im Verfahren vorzulegender Entwurfskonzepte für ein in funktionaler, architektonischer und städtebaulicher Hinsicht ansprechendes Einkaufszentrum mit gewerblicher und -Wohn- nutzung. Näheres siehe Projektunterlagen, die bei der o. g. Kontaktstelle anzufordern sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-08.
Auftragsbekanntmachung (2014-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von Grundstücken
Menge oder Umfang:
Projektentwicklung für das Areal Slubicer Straße in Frankfurt (Oder) als Einzelhandelszentrum:Es werden Grundstücke mit ca. insgesamt 1,8 ha Fläche zur Projektentwicklung ausgeschrieben.Näheres siehe Projektunterlagen, die bei der o. g. Kontaktstelle anzufordern sind.
Projektentwicklung für das Areal Slubicer Straße in Frankfurt (Oder) als Einzelhandelszentrum:Es werden Grundstücke mit ca. insgesamt 1,8 ha Fläche zur Projektentwicklung ausgeschrieben.Näheres siehe Projektunterlagen, die bei der o. g. Kontaktstelle anzufordern sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von Grundstücken📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt (Oder), Dezernat II, Abt. Vergabe und Haushalt – Vergabestelle
Postanschrift: PF 1363 Hausanschrift: Goepelstraße 38, Vergabestelle Zimmer 1.313, 15234 Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15203
Postort: Frankfurt (Oder)
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@frankfurt-oder.de📧
Telefon: +49 335552-6040/6042/6041📞
Fax: +49 3355526097 📠
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein 2 stufiges Investoren-Auswahl-Verfahren.
Stufe 1:
Die erste Stufe des Verfahrens dient der Aufschließung eines hinreichend großen Kreises von Interessenten. Es sollen entsprechende Unterlagen vorgelegt werden, die die Leistungsfähigkeit und Qualität der Investoren erkennen lassen.
Siehe dazu die anzufordernden Projektunterlagen sowie die Teilnahmebedingungen unter Nr. III.2 dieser Bekanntmachung.
Ihre Teilnahmebewerbungen reichen Sie bitte in der unter Nr. I.1) genannten Kontaktstelle fristgerecht, vollständig, in einem verschlossenen und mit dem Vermerk "Teilnahmebewerbung erste Stufe Projektentwicklung für das Areal Slubicer Straße in Frankfurt (Oder)" versehenen Umschlag ein.
Anhand der eingereichten Unterlagen wird die Eignung der Bewerber geprüft. Alle geeigneten Bewerber werden für das weitere Verfahren zugelassen.
Stufe 2
Anhand der eingereichten skizzenhaften Entwurfsideen mit Gestaltungs- und Nutzungskonzept und der Projektvorschläge werden in der zweiten Stufe mit Investoren vertiefende Gespräche geführt , um dann, auf der Basis konkretisierter, gegebenenfalls modifizierter Entwürfe und Kaufpreisvorstellungen, den geeigneten Projektpartner auszuwählen. Dies wird durch ein aus Fachleuten der Verwaltung sowie Vertretern politischer Gremien der Stadt Frankfurt (Oder) besetztes Auswahlgremium erfolgen. Leistungsfähigkeit, Projektqualität und Kaufpreisangebot sind Entscheidungskriterien.
Die in den Projektunterlagen genannten Eckdaten u.a. zur Größe der Verkaufsfläche sind Basisrahmen des geplanten Projekts. Die Realisierung des Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums soll letztlich auf Grundlage eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Verbindung mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch erfolgen. Die Aufstellung des entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplanes obliegt dem ausgewählten Investor. Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplanverfahren liegt vor.
Diese europaweite Bekanntmachung wird vom Auslober auf freiwilliger Basis durchgeführt, um ein transparentes Verfahren für alle Beteiligten sicherzustellen.
Es handelt sich trotz des verwendeten Formblattes nicht um eine ausschreibungspflichtige Baukonzesssion. Das vorliegend bekanngemachte Investoren-Auswahl-Verfahren unterliegt nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts, so dass auch die Bestimmungen über die Vergabenachprüfung gemäß §§ 102 ff. GWB keine Anwendung finden.
Die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) finden keine Anwendung. Es ist kein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen.
Das Verfahren ist offen und richtet sich in erster Linie an interessierte Investoren und Projektentwickler. Aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Frankfurt(Oder) herleiten.Es können insofern auch keine Ansprüche gegen die Stadt Frankfurt(Oder) geltend gemacht werden, insbesondere nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten. Es besteht weder ein Anspruch auf Abschluss eines Grundstückskauf- oder sonstigen Vertrages oder auf Erteilung eines Auftrages.
Das Interessenbekundungsverfahren an sich ist auch nicht als ein solcher Vertrag oder Auftrag zu verstehen.
Unkosten und Aufwendungen, die durch die Teilnahme entstehen, werden den Bewerbern nicht erstattet, insbesondere werden keine Preisgelder ausgeschüttet. Der Auslober zahlt keine Vergütung für die von den Interesssenten zu erbringenden Leistungen.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein 2 stufiges Investoren-Auswahl-Verfahren.
Stufe 1:
Die erste Stufe des Verfahrens dient der Aufschließung eines hinreichend großen Kreises von Interessenten. Es sollen entsprechende Unterlagen vorgelegt werden, die die Leistungsfähigkeit und Qualität der Investoren erkennen lassen.
Siehe dazu die anzufordernden Projektunterlagen sowie die Teilnahmebedingungen unter Nr. III.2 dieser Bekanntmachung.
Ihre Teilnahmebewerbungen reichen Sie bitte in der unter Nr. I.1) genannten Kontaktstelle fristgerecht, vollständig, in einem verschlossenen und mit dem Vermerk "Teilnahmebewerbung erste Stufe Projektentwicklung für das Areal Slubicer Straße in Frankfurt (Oder)" versehenen Umschlag ein.
Anhand der eingereichten Unterlagen wird die Eignung der Bewerber geprüft. Alle geeigneten Bewerber werden für das weitere Verfahren zugelassen.
Stufe 2
Anhand der eingereichten skizzenhaften Entwurfsideen mit Gestaltungs- und Nutzungskonzept und der Projektvorschläge werden in der zweiten Stufe mit Investoren vertiefende Gespräche geführt , um dann, auf der Basis konkretisierter, gegebenenfalls modifizierter Entwürfe und Kaufpreisvorstellungen, den geeigneten Projektpartner auszuwählen. Dies wird durch ein aus Fachleuten der Verwaltung sowie Vertretern politischer Gremien der Stadt Frankfurt (Oder) besetztes Auswahlgremium erfolgen. Leistungsfähigkeit, Projektqualität und Kaufpreisangebot sind Entscheidungskriterien.
Die in den Projektunterlagen genannten Eckdaten u.a. zur Größe der Verkaufsfläche sind Basisrahmen des geplanten Projekts. Die Realisierung des Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums soll letztlich auf Grundlage eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Verbindung mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch erfolgen. Die Aufstellung des entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplanes obliegt dem ausgewählten Investor. Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplanverfahren liegt vor.
Diese europaweite Bekanntmachung wird vom Auslober auf freiwilliger Basis durchgeführt, um ein transparentes Verfahren für alle Beteiligten sicherzustellen.
Es handelt sich trotz des verwendeten Formblattes nicht um eine ausschreibungspflichtige Baukonzesssion. Das vorliegend bekanngemachte Investoren-Auswahl-Verfahren unterliegt nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts, so dass auch die Bestimmungen über die Vergabenachprüfung gemäß §§ 102 ff. GWB keine Anwendung finden.
Die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) finden keine Anwendung. Es ist kein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen.
Das Verfahren ist offen und richtet sich in erster Linie an interessierte Investoren und Projektentwickler. Aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Frankfurt(Oder) herleiten.Es können insofern auch keine Ansprüche gegen die Stadt Frankfurt(Oder) geltend gemacht werden, insbesondere nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten. Es besteht weder ein Anspruch auf Abschluss eines Grundstückskauf- oder sonstigen Vertrages oder auf Erteilung eines Auftrages.
Das Interessenbekundungsverfahren an sich ist auch nicht als ein solcher Vertrag oder Auftrag zu verstehen.
Unkosten und Aufwendungen, die durch die Teilnahme entstehen, werden den Bewerbern nicht erstattet, insbesondere werden keine Preisgelder ausgeschüttet. Der Auslober zahlt keine Vergütung für die von den Interesssenten zu erbringenden Leistungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) liegt ca. 80 km östlich der Bundeshauptstadt Berlin – und damit im Einflussbereich dieser Metropolenregion - direkt am deutsch-polnischen Grenzstrom, der Oder. Unmittelbar östlich der Oder grenzt die polnische Stadt Słubice an.
Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) liegt ca. 80 km östlich der Bundeshauptstadt Berlin – und damit im Einflussbereich dieser Metropolenregion - direkt am deutsch-polnischen Grenzstrom, der Oder. Unmittelbar östlich der Oder grenzt die polnische Stadt Słubice an.
Mit knapp 60.000 Einwohnern ist Frankfurt (Oder) die viertgrößte Stadt in Brandenburg. An der Ost-West-Verbindung BAB 12 und weiterführend an der Europastraße E 30 gelegen, befindet sich Frankfurt (Oder) an einer wichtigen europäischen Straßenachse im transnationalen Korridor. Die Bahnlinie von Paris über Berlin nach Warschau verläuft ebenfalls durch die Stadt
Mit knapp 60.000 Einwohnern ist Frankfurt (Oder) die viertgrößte Stadt in Brandenburg. An der Ost-West-Verbindung BAB 12 und weiterführend an der Europastraße E 30 gelegen, befindet sich Frankfurt (Oder) an einer wichtigen europäischen Straßenachse im transnationalen Korridor. Die Bahnlinie von Paris über Berlin nach Warschau verläuft ebenfalls durch die Stadt
Gegenstand und Ziel dieser Bekanntmachung ist die Auswahl eines Investors zur Realisierung des Projektes Slubicer Straße als Einkaufs- und Dienstleistungszentrum. Angeboten wird eine zentrale Freifläche im Innenstadtbereich der Kleiststadt Frankfurt (Oder) im transeuropäischen Schnittpunkt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen. Das Grundstück liegt unmittelbar am östlichen Stadteingang an der Stadtbrücke, die Frankfurt mit der polnischen Partnerstadt Słubice verbindet. Diese Ost-West-Achse (Słubicer Straße) ist neben der Magistrale (Karl-Marx-Straße), einschließlich Brunnenplatz und dem Marktplatz der bedeutendste Teil des Frankfurter Stadtzentrums und hat höchste Priorität bei der Entwicklung des innerstädtischen Einzelhandelsangebotes. Ziel ist hier die Schaffung eines zweiten innerstädtischen Einzelhandelsmagneten, in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Stadtzentrum mit Oderturm / Lenné-Passagen und Magistrale sowie dem Stadtzentrum von Słubice. Mit dem beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept sowie einer dafür vorgelegten Einzelhandelspotenzialanalyse, wurden für diesen europäischen deutsch-polnischen Raum, mit der Lage im zentralen Versorgungsbereich (hier A-Zentrum - Innenstadt), erhebliche Potenziale in der Einzelhandelsentwicklung (ca. 8000-9000 m² Verkaufsfläche bei einem Gesamteinzelhandelsumsatz der Stadt Frankfurt (Oder) in 2013 von 353 Mill.) aufgezeigt.
Gegenstand und Ziel dieser Bekanntmachung ist die Auswahl eines Investors zur Realisierung des Projektes Slubicer Straße als Einkaufs- und Dienstleistungszentrum. Angeboten wird eine zentrale Freifläche im Innenstadtbereich der Kleiststadt Frankfurt (Oder) im transeuropäischen Schnittpunkt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen. Das Grundstück liegt unmittelbar am östlichen Stadteingang an der Stadtbrücke, die Frankfurt mit der polnischen Partnerstadt Słubice verbindet. Diese Ost-West-Achse (Słubicer Straße) ist neben der Magistrale (Karl-Marx-Straße), einschließlich Brunnenplatz und dem Marktplatz der bedeutendste Teil des Frankfurter Stadtzentrums und hat höchste Priorität bei der Entwicklung des innerstädtischen Einzelhandelsangebotes. Ziel ist hier die Schaffung eines zweiten innerstädtischen Einzelhandelsmagneten, in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Stadtzentrum mit Oderturm / Lenné-Passagen und Magistrale sowie dem Stadtzentrum von Słubice. Mit dem beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept sowie einer dafür vorgelegten Einzelhandelspotenzialanalyse, wurden für diesen europäischen deutsch-polnischen Raum, mit der Lage im zentralen Versorgungsbereich (hier A-Zentrum - Innenstadt), erhebliche Potenziale in der Einzelhandelsentwicklung (ca. 8000-9000 m² Verkaufsfläche bei einem Gesamteinzelhandelsumsatz der Stadt Frankfurt (Oder) in 2013 von 353 Mill.) aufgezeigt.
Die städtebauliche Neuordnung dieses zentralen Bereiches ist städtebaulich wie auch funktional erforderlich und birgt ein großes Potenzial zur Innenstadtbelebung.
Gegenstand des Auftrages bzw. Beschaffungsvorhabens ist die Projektentwicklung, Planung, Errichtung sowie der Betrieb eines innerstädtischen Einzelhandelszentrums von ca. 8.000 - 9.000 m² Verkaufsfläche.
Weiterhin bietet sich dieser Standort auf Grund der exponierten und hochfrequentierten Lage für gewerbliche Nutzungen an (Büro, Praxen, gastronomische Einrichtungen sowie peripher auch Wohnungsbau).
Zielstellung der Auslober ist die Gesamtentwicklung des Areals Slubicer Straße
(Baufelder 1 bis 4). Ein baufeldweises Vorgehen ist denkbar.
Sollte eine Projektidee, die auch sinnvoll für die Stadt Frankfurt (Oder) ist,
Flächen Dritter (z. B. südlich der Baufelder 1 und 2) beinhalten, so müssen hierzu direkte Abstimmungen mit dem Eigentümer erfolgen. Für die Einbeziehung Dritter steht die Stadt Frankfurt (Oder) zur Verfügung.
Die Grundstücke liegen im f. f. Sanierungsgebiet "Ehemalige Altstadt".
Die Auswahl erfolgt anhand im Verfahren vorzulegender Entwurfskonzepte für ein in funktionaler, architektonischer und städtebaulicher Hinsicht ansprechendes Einkaufszentrum mit gewerblicher und -Wohn- nutzung.
Näheres siehe Projektunterlagen, die bei der o. g. Kontaktstelle anzufordern sind.
Menge oder Umfang:
Projektentwicklung für das Areal Slubicer Straße in Frankfurt (Oder) als Einzelhandelszentrum:
Es werden Grundstücke mit ca. insgesamt 1,8 ha Fläche zur Projektentwicklung ausgeschrieben.
Näheres siehe Projektunterlagen, die bei der o. g. Kontaktstelle anzufordern sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt (Oder).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Beurteilung der persönlichen Lage hat der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung, dass
a) über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
b) sich sein Unternehmen nicht in Liqidation befindet;
c) er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfülllt hat;
d) Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten 2 Jahren nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind;
d) Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten 2 Jahren nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind;
e) er nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt;
f) er Amtsträgern oder für den Öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen und gewährt hat;
g) er bei Abgabe dieses Angebots keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Abgaben, keine Absprache über Preise oder die Heraustellung eines Unternehmens oder eine Arbeitsgemeinschaft als nicht niedrigster Bieter getroffen hat;
g) er bei Abgabe dieses Angebots keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Abgaben, keine Absprache über Preise oder die Heraustellung eines Unternehmens oder eine Arbeitsgemeinschaft als nicht niedrigster Bieter getroffen hat;
h) keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen, die bei sonstigen förmlichen Verfahren zum Ausschluss vom Wettbewerb führen;
i) über mögliche schwebende Ermittlungsverfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
a) Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
— Angabe von mindestens 2 und maximal 5 Referenzen laufender oder realisierter Projektentwicklungen vergleichbarer Projekte in Größe und Nutzung, deren Abschluss nicht länger als 10 Jahre zurückliegt und die in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der Aufgabenstellung vergleichbar sind.
— Angabe von mindestens 2 und maximal 5 Referenzen laufender oder realisierter Projektentwicklungen vergleichbarer Projekte in Größe und Nutzung, deren Abschluss nicht länger als 10 Jahre zurückliegt und die in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der Aufgabenstellung vergleichbar sind.
Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag weiter:
— eine skizzenhafte Entwurfsidee mit Gestaltungs- und Nutzungskonzept
Näheres siehe Projektunterlagen, die bei der o. g. Kontaktstelle anzufordern sind.
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-07-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Seelig, Frau Schramm, Frau Fischer
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein 2 stufiges Investoren-Auswahl-Verfahren.
Stufe 1:
Die erste Stufe des Verfahrens dient der Aufschließung eines hinreichend großen Kreises von Interessenten. Es sollen entsprechende Unterlagen vorgelegt werden, die die Leistungsfähigkeit und Qualität der Investoren erkennen lassen.
Siehe dazu die anzufordernden Projektunterlagen sowie die Teilnahmebedingungen unter Nr. III.2 dieser Bekanntmachung.
Ihre Teilnahmebewerbungen reichen Sie bitte in der unter Nr. I.1) genannten Kontaktstelle fristgerecht, vollständig, in einem verschlossenen und mit dem Vermerk "Teilnahmebewerbung erste Stufe Projektentwicklung für das Areal Slubicer Straße in Frankfurt (Oder)" versehenen Umschlag ein.
Ihre Teilnahmebewerbungen reichen Sie bitte in der unter Nr. I.1) genannten Kontaktstelle fristgerecht, vollständig, in einem verschlossenen und mit dem Vermerk "Teilnahmebewerbung erste Stufe Projektentwicklung für das Areal Slubicer Straße in Frankfurt (Oder)" versehenen Umschlag ein.
Anhand der eingereichten Unterlagen wird die Eignung der Bewerber geprüft. Alle geeigneten Bewerber werden für das weitere Verfahren zugelassen.
Stufe 2
Anhand der eingereichten skizzenhaften Entwurfsideen mit Gestaltungs- und Nutzungskonzept und der Projektvorschläge werden in der zweiten Stufe mit Investoren vertiefende Gespräche geführt , um dann, auf der Basis konkretisierter, gegebenenfalls modifizierter Entwürfe und Kaufpreisvorstellungen, den geeigneten Projektpartner auszuwählen. Dies wird durch ein aus Fachleuten der Verwaltung sowie Vertretern politischer Gremien der Stadt Frankfurt (Oder) besetztes Auswahlgremium erfolgen. Leistungsfähigkeit, Projektqualität und Kaufpreisangebot sind Entscheidungskriterien.
Anhand der eingereichten skizzenhaften Entwurfsideen mit Gestaltungs- und Nutzungskonzept und der Projektvorschläge werden in der zweiten Stufe mit Investoren vertiefende Gespräche geführt , um dann, auf der Basis konkretisierter, gegebenenfalls modifizierter Entwürfe und Kaufpreisvorstellungen, den geeigneten Projektpartner auszuwählen. Dies wird durch ein aus Fachleuten der Verwaltung sowie Vertretern politischer Gremien der Stadt Frankfurt (Oder) besetztes Auswahlgremium erfolgen. Leistungsfähigkeit, Projektqualität und Kaufpreisangebot sind Entscheidungskriterien.
Die in den Projektunterlagen genannten Eckdaten u.a. zur Größe der Verkaufsfläche sind Basisrahmen des geplanten Projekts. Die Realisierung des Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums soll letztlich auf Grundlage eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Verbindung mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch erfolgen. Die Aufstellung des entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplanes obliegt dem ausgewählten Investor. Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplanverfahren liegt vor.
Die in den Projektunterlagen genannten Eckdaten u.a. zur Größe der Verkaufsfläche sind Basisrahmen des geplanten Projekts. Die Realisierung des Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums soll letztlich auf Grundlage eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Verbindung mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch erfolgen. Die Aufstellung des entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplanes obliegt dem ausgewählten Investor. Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplanverfahren liegt vor.
Diese europaweite Bekanntmachung wird vom Auslober auf freiwilliger Basis durchgeführt, um ein transparentes Verfahren für alle Beteiligten sicherzustellen.
Es handelt sich trotz des verwendeten Formblattes nicht um eine ausschreibungspflichtige Baukonzesssion. Das vorliegend bekanngemachte Investoren-Auswahl-Verfahren unterliegt nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts, so dass auch die Bestimmungen über die Vergabenachprüfung gemäß §§ 102 ff. GWB keine Anwendung finden.
Es handelt sich trotz des verwendeten Formblattes nicht um eine ausschreibungspflichtige Baukonzesssion. Das vorliegend bekanngemachte Investoren-Auswahl-Verfahren unterliegt nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts, so dass auch die Bestimmungen über die Vergabenachprüfung gemäß §§ 102 ff. GWB keine Anwendung finden.
Die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) finden keine Anwendung. Es ist kein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen.
Das Verfahren ist offen und richtet sich in erster Linie an interessierte Investoren und Projektentwickler. Aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Frankfurt(Oder) herleiten.Es können insofern auch keine Ansprüche gegen die Stadt Frankfurt(Oder) geltend gemacht werden, insbesondere nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten. Es besteht weder ein Anspruch auf Abschluss eines Grundstückskauf- oder sonstigen Vertrages oder auf Erteilung eines Auftrages.
Das Verfahren ist offen und richtet sich in erster Linie an interessierte Investoren und Projektentwickler. Aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Frankfurt(Oder) herleiten.Es können insofern auch keine Ansprüche gegen die Stadt Frankfurt(Oder) geltend gemacht werden, insbesondere nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten. Es besteht weder ein Anspruch auf Abschluss eines Grundstückskauf- oder sonstigen Vertrages oder auf Erteilung eines Auftrages.
Das Interessenbekundungsverfahren an sich ist auch nicht als ein solcher Vertrag oder Auftrag zu verstehen.
Unkosten und Aufwendungen, die durch die Teilnahme entstehen, werden den Bewerbern nicht erstattet, insbesondere werden keine Preisgelder ausgeschüttet. Der Auslober zahlt keine Vergütung für die von den Interesssenten zu erbringenden Leistungen.
Quelle: OJS 2014/S 072-123341 (2014-04-08)
Ergänzende Angaben (2014-06-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben