Erweiterung der Kinderklinik im Klinikum Schwabing. Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im Klinikum Schwabing hat für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen die höchste Versorgungsstufe. Betreut und behandelt werden sowohl extrem Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm als auch jugendliche Erwachsene bis zum 18. Lebensjahr. Das Haus verfügt über: — eine große, interdisziplinäre Intensivstation, — eine Früh- und Neugeborenenstation, — eine Säuglingsstation, — eine Station für Kinderneurologie und -psychiatrie, — eine Station für hämatologisch-onkologische Patienten mit Tagesklinik und Knochenmarkstransplantationseinheit, — eine große Station mit dem Schwerpunkt Infektiologie, — eine Kinderdialysestation mit Sprechstunden u. a. für nierentransplantierte Kinder und Jugendliche sowie — weitere Stationen für Kinder und Jugendliche mit Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus und verschiedenen weiteren Erkrankungen. Um den geänderten Rahmenbedingungen und Prozessabläufen im Klinikbereich Rechnung zu tragen und die Häuser den zukünftigen Anforderungen anzupassen, soll im Rahmen des zu vergebenden Auftrags die Objektplanung Gebäude für die Erweiterung der Kinderklinik des Klinikum Schwabing und die Integration der Erweiterung in die bestehende Struktur im Klinikums Schwabing erfolgen. Die Erweiterung besteht aus folgenden medizinischen Fachabteilungen: Kinderintensivstation mit ca. 13 Bettplätzen, Kinder-Knochenmarktransplantation mit ca. 6 Einzelzimmern, Kinderonkologiestation mit ca. 13 Betten und Neonatologie mit ca. 23 Betten. Gegenstand des Auftrags sind die im Leistungsbild Projektsteuerung unter § 205 AHO dargestellten Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 1-5. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Stufe 1: Projektstufe 1, Stufe 2: Projektstufe 2, Stufe 3: Projektstufe 3, Stufe 4: Projektstufe 4 und 5; Der Auftragnehmer hat die Projektstufe 1 spätestens nach 6 Monaten ab Zuschlagserteilung abzuschließen. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten für die KG 300 bis KG 700 betragen 25 000 000,00 EUR brutto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-07.
Auftragsbekanntmachung (2014-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Der Vertrag wird stufenweise geschlossen.Mit Zuschlag werden zunächst nur die unter § 205 AHO Nr. 9 beschriebenen Projektsteuerungsleistungen der Stufe 1 beauftragt.Stufe 1: Leistungsbild Projektsteuerung, Projektstufe 1 nach AHO Nr. 9Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die unter § 205 AHO beschriebenen Projektsteuerungsleistungen der, Projektstufe 2, anschließend der Projektstufe 3 und anschließend der Projektstufe 4 und 5 abzurufen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option durch den Auftraggeber besteht nicht.
Der Vertrag wird stufenweise geschlossen.Mit Zuschlag werden zunächst nur die unter § 205 AHO Nr. 9 beschriebenen Projektsteuerungsleistungen der Stufe 1 beauftragt.Stufe 1: Leistungsbild Projektsteuerung, Projektstufe 1 nach AHO Nr. 9Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die unter § 205 AHO beschriebenen Projektsteuerungsleistungen der, Projektstufe 2, anschließend der Projektstufe 3 und anschließend der Projektstufe 4 und 5 abzurufen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option durch den Auftraggeber besteht nicht.
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtische Klinikum München GmbH
Postanschrift: Thalkirchner Str. 48
Postleitzahl: 80337
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-muenchen.de🌏
Telefon: +49 8951476753📞
Fax: +49 8951476615 📠
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, § 5 Abs. 3 VOF. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (einschließlich Anhängen) möglich. Das Bewerbungsformular ist bei der o.g. Kontaktstelle, per E-Mail anzufordern.
(3) Der ausgedruckte Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen, bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied.
(4) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden außer der Bekanntmachung und dem Bewerbungsformular (nebst den dort geforderten Anhängen und Anlagen) keine weiteren Unterlagen an die Teilnehmer ausgegeben.
(5) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(6) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantraggekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(7) Eine unvollständige Einreichung führt, wenn der AG von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß Ziffer (1) keinen Gebrauch macht, oder eine Nachforderungsfrist fruchtlos abgelaufen ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
(8) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(9) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(10) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(11) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(12) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, § 5 Abs. 3 VOF. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (einschließlich Anhängen) möglich. Das Bewerbungsformular ist bei der o.g. Kontaktstelle, per E-Mail anzufordern.
(3) Der ausgedruckte Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen, bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied.
(4) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden außer der Bekanntmachung und dem Bewerbungsformular (nebst den dort geforderten Anhängen und Anlagen) keine weiteren Unterlagen an die Teilnehmer ausgegeben.
(5) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(6) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantraggekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(7) Eine unvollständige Einreichung führt, wenn der AG von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß Ziffer (1) keinen Gebrauch macht, oder eine Nachforderungsfrist fruchtlos abgelaufen ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
(8) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(9) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(10) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(11) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(12) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterung der Kinderklinik im Klinikum Schwabing.
Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im Klinikum Schwabing hat für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen die höchste Versorgungsstufe. Betreut und behandelt werden sowohl extrem Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm als auch jugendliche Erwachsene bis zum 18. Lebensjahr. Das Haus verfügt über:
Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im Klinikum Schwabing hat für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen die höchste Versorgungsstufe. Betreut und behandelt werden sowohl extrem Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm als auch jugendliche Erwachsene bis zum 18. Lebensjahr. Das Haus verfügt über:
— eine große, interdisziplinäre Intensivstation,
— eine Früh- und Neugeborenenstation,
— eine Säuglingsstation,
— eine Station für Kinderneurologie und -psychiatrie,
— eine Station für hämatologisch-onkologische Patienten mit Tagesklinik und Knochenmarkstransplantationseinheit,
— eine große Station mit dem Schwerpunkt Infektiologie,
— eine Kinderdialysestation mit Sprechstunden u. a. für nierentransplantierte Kinder und Jugendliche sowie
— weitere Stationen für Kinder und Jugendliche mit Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus und verschiedenen weiteren Erkrankungen.
Um den geänderten Rahmenbedingungen und Prozessabläufen im Klinikbereich Rechnung zu tragen und die Häuser den zukünftigen Anforderungen anzupassen, soll im Rahmen des zu vergebenden Auftrags die Objektplanung Gebäude für die Erweiterung der Kinderklinik des Klinikum Schwabing und die Integration der Erweiterung in die bestehende Struktur im Klinikums Schwabing erfolgen.
Um den geänderten Rahmenbedingungen und Prozessabläufen im Klinikbereich Rechnung zu tragen und die Häuser den zukünftigen Anforderungen anzupassen, soll im Rahmen des zu vergebenden Auftrags die Objektplanung Gebäude für die Erweiterung der Kinderklinik des Klinikum Schwabing und die Integration der Erweiterung in die bestehende Struktur im Klinikums Schwabing erfolgen.
Die Erweiterung besteht aus folgenden medizinischen Fachabteilungen:
Kinderintensivstation mit ca. 13 Bettplätzen,
Kinder-Knochenmarktransplantation mit ca. 6 Einzelzimmern,
Kinderonkologiestation mit ca. 13 Betten und
Neonatologie mit ca. 23 Betten.
Gegenstand des Auftrags sind die im Leistungsbild Projektsteuerung unter § 205 AHO dargestellten Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 1-5.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Stufe 1: Projektstufe 1, Stufe 2: Projektstufe 2, Stufe 3: Projektstufe 3, Stufe 4: Projektstufe 4 und 5;
Der Auftragnehmer hat die Projektstufe 1 spätestens nach 6 Monaten ab Zuschlagserteilung abzuschließen.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten für die KG 300 bis KG 700 betragen 25 000 000,00 EUR brutto.
Menge oder Umfang:
Der Vertrag wird stufenweise geschlossen.
Mit Zuschlag werden zunächst nur die unter § 205 AHO Nr. 9 beschriebenen Projektsteuerungsleistungen der Stufe 1 beauftragt.
Stufe 1: Leistungsbild Projektsteuerung, Projektstufe 1 nach AHO Nr. 9
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die unter § 205 AHO beschriebenen Projektsteuerungsleistungen der, Projektstufe 2, anschließend der Projektstufe 3 und anschließend der Projektstufe 4 und 5 abzurufen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option durch den Auftraggeber besteht nicht.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die unter § 205 AHO beschriebenen Projektsteuerungsleistungen der, Projektstufe 2, anschließend der Projektstufe 3 und anschließend der Projektstufe 4 und 5 abzurufen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option durch den Auftraggeber besteht nicht.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung gemäß Ziff. II.2.1).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen; bei Bewerbergemeinschaften gelten diese Anforderungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
(1) Soweit der Bewerber dort eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Berufs-, Partnerschafts- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers, sowie Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt;
(1) Soweit der Bewerber dort eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Berufs-, Partnerschafts- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers, sowie Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt;
(2) Eigenerklärung, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 VOF unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden;
(3) Eigenerklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen;
(4) Eigenerklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet;
(5) Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 lit. a)-g) VOF vorliegen und dass der Bewerber.
— sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet, nicht seine Tätigkeit eingestellt hat, und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet, nicht seine Tätigkeit eingestellt hat, und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
— seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat, und, sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig machen wird oder diese Auskünfte nicht unberechtigter Weise unterlassen wird.
— seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat, und, sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig machen wird oder diese Auskünfte nicht unberechtigter Weise unterlassen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
(6) Nachweis gem. § 5 Abs. 4a) VOF über die bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers. Im Falle von geringen Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in Ziffer III.1.1) genannt, ist zusätzlich eine schriftliche Bestätigung der Versicherungsgesellschaft einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen nach Ziffer III.1.1) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften muss ein solcher Nachweis für jedes Mitglied mit der Bewerbung vorgelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(6) Nachweis gem. § 5 Abs. 4a) VOF über die bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers. Im Falle von geringen Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in Ziffer III.1.1) genannt, ist zusätzlich eine schriftliche Bestätigung der Versicherungsgesellschaft einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen nach Ziffer III.1.1) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften muss ein solcher Nachweis für jedes Mitglied mit der Bewerbung vorgelegt werden.
(7) Eigenerklärung gem. § 5 Abs. 4 c) VOF über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Projektsteuerungsleistungen gemäß Beschreibung unter II.1.5)) des Bewerbers, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011-2013), jeweils in EUR netto.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(7) Eigenerklärung gem. § 5 Abs. 4 c) VOF über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Projektsteuerungsleistungen gemäß Beschreibung unter II.1.5)) des Bewerbers, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011-2013), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011-2013) von jeweils mindestens netto 400 000 EUR. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011-2013) von jeweils mindestens netto 400 000 EUR. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für entsprechende Dienstleistungen (Projektsteuerungsleistungen gemäß Beschreibung unter II.1.5)). Erstere Summe (Gesamtumsatz) ist bei Bewerbergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für entsprechende Dienstleistungen (Projektsteuerungsleistungen gemäß Beschreibung unter II.1.5)). Erstere Summe (Gesamtumsatz) ist bei Bewerbergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
(8) Eigenerklärung gemäß § 5 Abs. 5 d) VOF, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte oder freie Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011-2013) ersichtlich sind. Bei Bewerbergemeinschaften sind dabei je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2011-2013) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 4 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011-2013). Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
(8) Eigenerklärung gemäß § 5 Abs. 5 d) VOF, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte oder freie Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011-2013) ersichtlich sind. Bei Bewerbergemeinschaften sind dabei je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2011-2013) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 4 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011-2013). Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
(9) Nachweise (Eigenerklärungen gem. nachfolgenden Anforderungen) von mindestens 1 und höchstens 3 vom Bewerber erbrachten, mit der Aufgabenstellung unter II.1.5) vergleichbaren Referenzprojekten von Projektsteuerungsleistungen aus den letzten 3 Jahren, rückgerechnet vom Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrages (IV.3.4), mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Projektbezeichnung und -beschreibung mit Beschreibung der erbrachten Leistungen sowie Angaben zu den nachfolgenden Merkmalen. Es werden nur die vom Bewerber in dem Bewerbungsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist eine zusätzliche Darstellung, die 2 einseitig bedruckte DIN-A-4-Seiten nicht überschreiten darf und ebenfalls berücksichtigt wird, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Für die Referenzprojekte gilt weiter Folgendes unter a) und b):
(9) Nachweise (Eigenerklärungen gem. nachfolgenden Anforderungen) von mindestens 1 und höchstens 3 vom Bewerber erbrachten, mit der Aufgabenstellung unter II.1.5) vergleichbaren Referenzprojekten von Projektsteuerungsleistungen aus den letzten 3 Jahren, rückgerechnet vom Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrages (IV.3.4), mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Projektbezeichnung und -beschreibung mit Beschreibung der erbrachten Leistungen sowie Angaben zu den nachfolgenden Merkmalen. Es werden nur die vom Bewerber in dem Bewerbungsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist eine zusätzliche Darstellung, die 2 einseitig bedruckte DIN-A-4-Seiten nicht überschreiten darf und ebenfalls berücksichtigt wird, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Für die Referenzprojekte gilt weiter Folgendes unter a) und b):
a) Ein Referenzprojekt wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Mindestanforderungen gemacht werden und diese Mindestanforderungen erfüllt sind. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind jeweils:
a) Ein Referenzprojekt wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Mindestanforderungen gemacht werden und diese Mindestanforderungen erfüllt sind. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind jeweils:
aa) Gegenstand des Referenzprojekts ist eine dem Bewerber mindestens für die Projektstufen 1-3 beauftragte und von ihm erbrachte, mit der Aufgabenstellung unter II.1.5) der Bekanntmachung vergleichbaren Projektsteuerungsleistung, die den Bau einer oder mehrerer med. Fachabteilungen im Krankenhausbau beinhaltet.
aa) Gegenstand des Referenzprojekts ist eine dem Bewerber mindestens für die Projektstufen 1-3 beauftragte und von ihm erbrachte, mit der Aufgabenstellung unter II.1.5) der Bekanntmachung vergleichbaren Projektsteuerungsleistung, die den Bau einer oder mehrerer med. Fachabteilungen im Krankenhausbau beinhaltet.
bb) Die referenzgegenständliche Projektsteuerungsleistung wurde bis einschließlich der Projektstufe 4 und/oder 5 innerhalb der letzten 3 Jahre, rückgerechnet vom Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge (IV.3.4), fertig gestellt.
Der Bewerber hat mindestens ein Referenzprojekt, das die vorgenannten Mindestanforderungen (II.2.3) 9) a) aa)-bb) erfüllt, vorzulegen. Andernfalls wird der Bewerber ausgeschlossen.
b) Ein vergleichbares Referenzprojekt, das die vorstehend unter II.2.3) 9) a) genannten Mindestanforderungen erfüllt, erhält im Rahmen der Wertung des Teilnahmeantrags folgende Punkte:
aa) Gegenstand des Referenzprojekts ist die Projektsteuerung für mindestens die Projektstufen 1-5: 1 Punkt.
bb) Gegenstand des Referenzprojekts ist die Projektsteuerung mit der Integration in eine bestehende Klinikstruktur: 1 Punkt.
cc) Gegenstand des Referenzprojekts ist die Projektsteuerung mit Umsetzung im laufenden Klinikbetrieb: 2 Punkte.
dd) Gegenstand des Referenzprojekts ist die Projektsteuerung mit Umsetzung einer Intensivstation: 1 Punkt.
ee) Gegenstand des Referenzprojekts ist die Projektsteuerung mit Umsetzung mehrerer medizinischer Fachabteilungen in einem Projekt: 1 Punkt.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Jedes ARGE-Mitglied hat mind. 1 Referenz vorzulegen. Die Anzahl von insgesamt 3 Referenzen soll jedoch nicht überschritten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Jedes ARGE-Mitglied hat mind. 1 Referenz vorzulegen. Die Anzahl von insgesamt 3 Referenzen soll jedoch nicht überschritten werden.
(10) Benennung des für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen zum Einsatz kommenden Projektleiters mit Angabe seiner Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung sowie der Dauer seiner Berufserfahrung als Projektleiter in der Projektsteuerung sowie Nachweise (Eigenerklärungen gemäß nachfolgenden Anforderungen) von mindestens 1 und höchstens 3 mit der Aufgabenstellung unter II.1.5) vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten von Projektsteuerungsleistungen, die er als Projektleiter in den letzten 3 Jahren, rückgerechnet vom Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrags (IV.3.4), geleitet hat, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Projektbezeichnung und -beschreibung der erbrachten Leistungen nach näherer Maßgabe der Anforderungen gemäß unten Ziffer 10. a) und b). Es werden nur die vom Bewerber in dem Bewerbungsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist eine zusätzliche Darstellung, die 2 einseitig bedruckte DIN-A-Seiten nicht überschreiten darf und ebenfalls berücksichtigt wird, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten o.ä.) werden diese nicht berücksichtigt.
(10) Benennung des für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen zum Einsatz kommenden Projektleiters mit Angabe seiner Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung sowie der Dauer seiner Berufserfahrung als Projektleiter in der Projektsteuerung sowie Nachweise (Eigenerklärungen gemäß nachfolgenden Anforderungen) von mindestens 1 und höchstens 3 mit der Aufgabenstellung unter II.1.5) vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten von Projektsteuerungsleistungen, die er als Projektleiter in den letzten 3 Jahren, rückgerechnet vom Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrags (IV.3.4), geleitet hat, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Projektbezeichnung und -beschreibung der erbrachten Leistungen nach näherer Maßgabe der Anforderungen gemäß unten Ziffer 10. a) und b). Es werden nur die vom Bewerber in dem Bewerbungsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist eine zusätzliche Darstellung, die 2 einseitig bedruckte DIN-A-Seiten nicht überschreiten darf und ebenfalls berücksichtigt wird, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten o.ä.) werden diese nicht berücksichtigt.
Als Projektleiter darf nur benannt werden, wer die ausschreibungsgegenständliche Leistung hauptverantwortlich selbst im Tagesgeschäft bearbeiten wird. Auch von einer Bewerbergemeinschaft darf nur 1 Projektleiter benannt werden.
Mindestanforderung an den Projektleiter ist der Nachweis eines Hochschulabschlusses (Diplom, Master, oder vergleichbar) als „Architekt“ gem. § 19 Abs. 1 VOF oder „Ingenieur“ gem. § 19 Abs. 2 VOF und eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Abgabe des Teilnahmeantrags (IV.3.4). Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Mindestanforderung an den Projektleiter ist der Nachweis eines Hochschulabschlusses (Diplom, Master, oder vergleichbar) als „Architekt“ gem. § 19 Abs. 1 VOF oder „Ingenieur“ gem. § 19 Abs. 2 VOF und eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Abgabe des Teilnahmeantrags (IV.3.4). Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Für die vom Projektleiter vorgelegten Referenzprojekte gilt weiter unter a) und b):
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 3 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 3 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
— in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— nach der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbewerbungen, z. B. Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft oder Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros oder mehrere Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller Mehrfachbewerbungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen, z. B. Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft oder Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros oder mehrere Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller Mehrfachbewerbungen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gemäß § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Dringende, unaufschiebbare Dienstleistungen der Daseinsvorsorge erfordern eine nahtlose Weiterführung gegenüber den Nutzern, die ohne die Beschleunigung gefährdet wären. Es besteht begründete Gefahr, dass aufgrund der regulären Dauer eines Teilnahmewettbewerbs die Krankenhausversorgung nicht sichergestellt werden kann.
Dringende, unaufschiebbare Dienstleistungen der Daseinsvorsorge erfordern eine nahtlose Weiterführung gegenüber den Nutzern, die ohne die Beschleunigung gefährdet wären. Es besteht begründete Gefahr, dass aufgrund der regulären Dauer eines Teilnahmewettbewerbs die Krankenhausversorgung nicht sichergestellt werden kann.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Auswahlkriterien für die Auswahl der 3 Teilnehmer: Die 3 Bewerber, die alle Mindestanforderungen nach Ziffern III.1.3), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) erfüllen und die die 3 höchsten Gesamtpunktzahlen nach der in Ziffer III.2.3) genannten Punkteverteilung erreichen, werden zu Verhandlungen aufgefordert: Ergeben sich auf Basis der in Ziffer III.2.3) genannten Punkteverteilung keine 3 Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, oder auf Platz 2 drei Bewerber mit gleicher Punktzahl etc., es also keinen 4. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid (Beispiel: 3 Teilnehmer ab Platz 2 haben gleiche Punktzahl, es gibt also dreimal Platz 2 und dann erst wieder Platz 5: die Plätze 2 und 3 werden dann zwischen diesen 3 punktgleichen Bewerbern ausgelost, § 10 Abs. 3 VOF). Liegen weniger als 3 geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den geeigneten Teilnehmern durchzuführen.
Auswahlkriterien für die Auswahl der 3 Teilnehmer: Die 3 Bewerber, die alle Mindestanforderungen nach Ziffern III.1.3), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) erfüllen und die die 3 höchsten Gesamtpunktzahlen nach der in Ziffer III.2.3) genannten Punkteverteilung erreichen, werden zu Verhandlungen aufgefordert: Ergeben sich auf Basis der in Ziffer III.2.3) genannten Punkteverteilung keine 3 Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, oder auf Platz 2 drei Bewerber mit gleicher Punktzahl etc., es also keinen 4. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid (Beispiel: 3 Teilnehmer ab Platz 2 haben gleiche Punktzahl, es gibt also dreimal Platz 2 und dann erst wieder Platz 5: die Plätze 2 und 3 werden dann zwischen diesen 3 punktgleichen Bewerbern ausgelost, § 10 Abs. 3 VOF). Liegen weniger als 3 geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den geeigneten Teilnehmern durchzuführen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: VOB/VOF-Stelle, Bau und Technik
Frau Ann Carolin Edrissi
Name: Meixner + Partner GmbH
Postanschrift: Theodor-Heuss-Platz 8
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Kontaktperson: Daniela Poppe
Telefon: +49 8215010522📞
E-Mail: vof@meixner-partner.de📧
Fax: +49 8215010510 📠
URL für weitere Informationen: http://www.meixner-partner.de🌏
URL der Dokumente: http://www.meixner-partner.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-10-30 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, § 5 Abs. 3 VOF. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, § 5 Abs. 3 VOF. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (einschließlich Anhängen) möglich. Das Bewerbungsformular ist bei der o.g. Kontaktstelle, per E-Mail anzufordern.
(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (einschließlich Anhängen) möglich. Das Bewerbungsformular ist bei der o.g. Kontaktstelle, per E-Mail anzufordern.
(3) Der ausgedruckte Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen, bei einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied.
(4) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden außer der Bekanntmachung und dem Bewerbungsformular (nebst den dort geforderten Anhängen und Anlagen) keine weiteren Unterlagen an die Teilnehmer ausgegeben.
(5) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(6) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantraggekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(6) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantraggekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(7) Eine unvollständige Einreichung führt, wenn der AG von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß Ziffer (1) keinen Gebrauch macht, oder eine Nachforderungsfrist fruchtlos abgelaufen ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
(8) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(9) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(10) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(11) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(12) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 030-048658 (2014-02-07)
Ergänzende Angaben (2014-09-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben