Projektsteuerungsleistungen und Leistungen der technischen Bauherrnvertretung/Projektleitung für den Ersatzneubau Jugendwohnheim Landshut
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen und Leistungen der technischen Bauherrnvertretung/Projektleitung zur Errichtung eines Ersatzneubaus eines Jugendwohnheims in Landshut.
Seit dem Jahre 1957 betreibt der Auftraggeber ein Jugendwohnheim in Landshut in der Marienburger Straße. Seit 1985 besteht dabei zwischen der Stadt Landshut als Schulaufwandsträger und dem KJSW ein Belegungsrechtsvertrag für Schüler der staatlichen Berufsschulen. Jährlich wird das Jugendwohnheim momentan für mehr als 250.000 Übernachtungen von insgesamt über 160 Schülern aus derzeit 14 Fachsprengeln in Anspruch genommen.
In den mehr als 50 Jahren des Betriebs ist die bauliche Substanz des Jugendwohnheims weitestgehend verbraucht und abgenutzt. Der Standard der Gebäude ist nicht mehr zeitgemäß, sondern entspricht der Entstehungszeit. Eine Kernsanierung des bestehenden Gebäudes ist daher nach vorliegenden Berechnungen unwirtschaftlich und darüber hinaus im Rahmen des bestehenden Baukörpers auch baulich nicht möglich.
Daher hat sich der Auftraggeber gegen eine Kernsanierung des bestehenden Gebäudes entschieden und vielmehr die Realisierung eines Ersatzneubaus ins Auge gefasst. Für die Realisierung steht eine Konversionsfläche in der Niedermayerstraße in Landshut und damit ein günstiger Standort zur Realisierung des Bauvorhabens zur Verfügung.
Der Auftraggeber plant – wie bisher – seine Dienstleistung in demselben Umfang auch im Ersatzneubau des Jugendwohnheims fortzuführen und weiterzuentwickeln. Durch die integrativen, inkludierenden Konzepte für die unterschiedlichen Bewohnergruppen verfolgt der Auftraggeber einen modernen, den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Ansprüchen folgenden Ansatz in der Region Landshut.
Der Bedarf von rund 90 Wohnheimplätzen für Schüler der Landshuter Schulen wurde seitens der Regierung von Niederbayern grundsätzlich festgestellt. Die Stadt Landshut unterhält kein eigenes Schülerwohnheim. Weitere 70 Plätze sind vom Auftraggeber für den Betrieb vorgesehen. Insofern ist eine Gesamtkapazität von derzeit 160 Plätzen angedacht. Der Nutzungsbeginn des Neubaus ist für ca. Ende 2016/Anfang 2017 geplant.
Nach der im Jahre 2010 erarbeiteten Kostenschätzung wird von Gesamtbaukosten in Höhe von rund 10 000 000 EUR (brutto) ausgegangen, wobei die Rahmenbedingungen für diese Annahme fortzuschreiben sind. Das Projekt soll neben einem Eigenleistungsanteil an der Finanzierung des Auftraggebers durch eine Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen realisiert werden, wobei eine Kofinanzierung durch die Stadt Landshut, den Berufsschulzweckverband Landshut, der Regierung von Niederbayern nach den Regelungen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) sowie ggf. der Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der §§ 80a, 80b des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) durch den Auftragnehmer angestrebt wird. Um die Förderfähigkeit des Projekts zu gewährleisten, sind gewisse bauliche Standards einzuhalten, die sich unter anderem aus dem vorläufigen Musterraumprogramm zu den Orientierungswerten der Heimaufsichten für Schüler- und Jugendwohnheime in Bayern (Stand: 18.4.2013) sowie den weiteren Informationen der Regierung von Niederbayern über freiwillige staatliche Zuwendungen zur Förderung von Baumaßnahmen an privaten Gymnasien, Realschulen, Freien Waldorfschulen, beruflichen Schulen und Schülerheimen im Zusammenhang mit den Art. 43, 45 BaySchFG (Stand: 03/2010) ergeben.
Bis Mitte Mai 2014 hat der Auftraggeber die erforderlichen Planungsleistungen vergeben. Das Planerteam hat sofort mit den Planungsleistungen begonnen. Für die Vergaben und den Projektbeginn hat der Auftraggeber freihändig einen Projektsteuerer mit den erforderlichen Leistungen der Projektsteuerung sowie der technischen Bauherrnvertretung/Projektleitung beauftragt. Im Zuschlagsverfahren erhalten alle ausgewählten Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, Gelegenheit zur umfangreichen Einsicht in sämtliche Projektunterlagen, die für die Abgabe eines Honorarangebotes und die Durchführung eines beabsichtigten Verhandlungsgesprächs erforderlich sind.
Bei Auftragserteilung Ende November 2014 wird die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (HOAI, Lph. 3 und 4) voraussichtlich weitgehend fertig gestellt sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-18.
Wer?
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Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-09-18
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Auftragsbekanntmachung
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