Projektsteuerungsleistungen und Leistungen der technischen Bauherrnvertretung/Projektleitung für den Ersatzneubau Jugendwohnheim Landshut

Katholisches Jugendsozialwerk München e. V.

Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen und Leistungen der technischen Bauherrnvertretung/Projektleitung zur Errichtung eines Ersatzneubaus eines Jugendwohnheims in Landshut.
Seit dem Jahre 1957 betreibt der Auftraggeber ein Jugendwohnheim in Landshut in der Marienburger Straße. Seit 1985 besteht dabei zwischen der Stadt Landshut als Schulaufwandsträger und dem KJSW ein Belegungsrechtsvertrag für Schüler der staatlichen Berufsschulen. Jährlich wird das Jugendwohnheim momentan für mehr als 250.000 Übernachtungen von insgesamt über 160 Schülern aus derzeit 14 Fachsprengeln in Anspruch genommen.
In den mehr als 50 Jahren des Betriebs ist die bauliche Substanz des Jugendwohnheims weitestgehend verbraucht und abgenutzt. Der Standard der Gebäude ist nicht mehr zeitgemäß, sondern entspricht der Entstehungszeit. Eine Kernsanierung des bestehenden Gebäudes ist daher nach vorliegenden Berechnungen unwirtschaftlich und darüber hinaus im Rahmen des bestehenden Baukörpers auch baulich nicht möglich.
Daher hat sich der Auftraggeber gegen eine Kernsanierung des bestehenden Gebäudes entschieden und vielmehr die Realisierung eines Ersatzneubaus ins Auge gefasst. Für die Realisierung steht eine Konversionsfläche in der Niedermayerstraße in Landshut und damit ein günstiger Standort zur Realisierung des Bauvorhabens zur Verfügung.
Der Auftraggeber plant – wie bisher – seine Dienstleistung in demselben Umfang auch im Ersatzneubau des Jugendwohnheims fortzuführen und weiterzuentwickeln. Durch die integrativen, inkludierenden Konzepte für die unterschiedlichen Bewohnergruppen verfolgt der Auftraggeber einen modernen, den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Ansprüchen folgenden Ansatz in der Region Landshut.
Der Bedarf von rund 90 Wohnheimplätzen für Schüler der Landshuter Schulen wurde seitens der Regierung von Niederbayern grundsätzlich festgestellt. Die Stadt Landshut unterhält kein eigenes Schülerwohnheim. Weitere 70 Plätze sind vom Auftraggeber für den Betrieb vorgesehen. Insofern ist eine Gesamtkapazität von derzeit 160 Plätzen angedacht. Der Nutzungsbeginn des Neubaus ist für ca. Ende 2016/Anfang 2017 geplant.
Nach der im Jahre 2010 erarbeiteten Kostenschätzung wird von Gesamtbaukosten in Höhe von rund 10 000 000 EUR (brutto) ausgegangen, wobei die Rahmenbedingungen für diese Annahme fortzuschreiben sind. Das Projekt soll neben einem Eigenleistungsanteil an der Finanzierung des Auftraggebers durch eine Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen realisiert werden, wobei eine Kofinanzierung durch die Stadt Landshut, den Berufsschulzweckverband Landshut, der Regierung von Niederbayern nach den Regelungen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) sowie ggf. der Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der §§ 80a, 80b des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) durch den Auftragnehmer angestrebt wird. Um die Förderfähigkeit des Projekts zu gewährleisten, sind gewisse bauliche Standards einzuhalten, die sich unter anderem aus dem vorläufigen Musterraumprogramm zu den Orientierungswerten der Heimaufsichten für Schüler- und Jugendwohnheime in Bayern (Stand: 18.4.2013) sowie den weiteren Informationen der Regierung von Niederbayern über freiwillige staatliche Zuwendungen zur Förderung von Baumaßnahmen an privaten Gymnasien, Realschulen, Freien Waldorfschulen, beruflichen Schulen und Schülerheimen im Zusammenhang mit den Art. 43, 45 BaySchFG (Stand: 03/2010) ergeben.
Bis Mitte Mai 2014 hat der Auftraggeber die erforderlichen Planungsleistungen vergeben. Das Planerteam hat sofort mit den Planungsleistungen begonnen. Für die Vergaben und den Projektbeginn hat der Auftraggeber freihändig einen Projektsteuerer mit den erforderlichen Leistungen der Projektsteuerung sowie der technischen Bauherrnvertretung/Projektleitung beauftragt. Im Zuschlagsverfahren erhalten alle ausgewählten Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, Gelegenheit zur umfangreichen Einsicht in sämtliche Projektunterlagen, die für die Abgabe eines Honorarangebotes und die Durchführung eines beabsichtigten Verhandlungsgesprächs erforderlich sind.
Bei Auftragserteilung Ende November 2014 wird die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (HOAI, Lph. 3 und 4) voraussichtlich weitgehend fertig gestellt sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen und Leistungen der technischen Bauherrnvertretung/Projektleitung— Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis Baugenehmigung (entspricht HOAI, Lph. 3 und 4),— Ausführungsplanung bis Baufertigstellung (entspricht HOAI, Lph. 5 bis 8)für den Ersatzneubau Jugendwohnheim Landshut.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Katholisches Jugendsozialwerk München e. V.
Postanschrift: Forstenrieder Allee 107
Postleitzahl: 81476
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.kjsw.de 🌏
E-Mail: egon.forchhammer@kjsw.de 📧
Telefon: +49 8974515313 📞
Fax: +49 8974515319 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 182-321416
ABl. S-Ausgabe: 182

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen und Leistungen der technischen Bauherrnvertretung/Projektleitung zur Errichtung eines Ersatzneubaus eines Jugendwohnheims in Landshut.
Seit dem Jahre 1957 betreibt der Auftraggeber ein Jugendwohnheim in Landshut in der Marienburger Straße. Seit 1985 besteht dabei zwischen der Stadt Landshut als Schulaufwandsträger und dem KJSW ein Belegungsrechtsvertrag für Schüler der staatlichen Berufsschulen. Jährlich wird das Jugendwohnheim momentan für mehr als 250.000 Übernachtungen von insgesamt über 160 Schülern aus derzeit 14 Fachsprengeln in Anspruch genommen.
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In den mehr als 50 Jahren des Betriebs ist die bauliche Substanz des Jugendwohnheims weitestgehend verbraucht und abgenutzt. Der Standard der Gebäude ist nicht mehr zeitgemäß, sondern entspricht der Entstehungszeit. Eine Kernsanierung des bestehenden Gebäudes ist daher nach vorliegenden Berechnungen unwirtschaftlich und darüber hinaus im Rahmen des bestehenden Baukörpers auch baulich nicht möglich.
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Daher hat sich der Auftraggeber gegen eine Kernsanierung des bestehenden Gebäudes entschieden und vielmehr die Realisierung eines Ersatzneubaus ins Auge gefasst. Für die Realisierung steht eine Konversionsfläche in der Niedermayerstraße in Landshut und damit ein günstiger Standort zur Realisierung des Bauvorhabens zur Verfügung.
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Der Auftraggeber plant – wie bisher – seine Dienstleistung in demselben Umfang auch im Ersatzneubau des Jugendwohnheims fortzuführen und weiterzuentwickeln. Durch die integrativen, inkludierenden Konzepte für die unterschiedlichen Bewohnergruppen verfolgt der Auftraggeber einen modernen, den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Ansprüchen folgenden Ansatz in der Region Landshut.
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Der Bedarf von rund 90 Wohnheimplätzen für Schüler der Landshuter Schulen wurde seitens der Regierung von Niederbayern grundsätzlich festgestellt. Die Stadt Landshut unterhält kein eigenes Schülerwohnheim. Weitere 70 Plätze sind vom Auftraggeber für den Betrieb vorgesehen. Insofern ist eine Gesamtkapazität von derzeit 160 Plätzen angedacht. Der Nutzungsbeginn des Neubaus ist für ca. Ende 2016/Anfang 2017 geplant.
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Nach der im Jahre 2010 erarbeiteten Kostenschätzung wird von Gesamtbaukosten in Höhe von rund 10 000 000 EUR (brutto) ausgegangen, wobei die Rahmenbedingungen für diese Annahme fortzuschreiben sind. Das Projekt soll neben einem Eigenleistungsanteil an der Finanzierung des Auftraggebers durch eine Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen realisiert werden, wobei eine Kofinanzierung durch die Stadt Landshut, den Berufsschulzweckverband Landshut, der Regierung von Niederbayern nach den Regelungen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) sowie ggf. der Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der §§ 80a, 80b des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) durch den Auftragnehmer angestrebt wird. Um die Förderfähigkeit des Projekts zu gewährleisten, sind gewisse bauliche Standards einzuhalten, die sich unter anderem aus dem vorläufigen Musterraumprogramm zu den Orientierungswerten der Heimaufsichten für Schüler- und Jugendwohnheime in Bayern (Stand: 18.4.2013) sowie den weiteren Informationen der Regierung von Niederbayern über freiwillige staatliche Zuwendungen zur Förderung von Baumaßnahmen an privaten Gymnasien, Realschulen, Freien Waldorfschulen, beruflichen Schulen und Schülerheimen im Zusammenhang mit den Art. 43, 45 BaySchFG (Stand: 03/2010) ergeben.
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Bis Mitte Mai 2014 hat der Auftraggeber die erforderlichen Planungsleistungen vergeben. Das Planerteam hat sofort mit den Planungsleistungen begonnen. Für die Vergaben und den Projektbeginn hat der Auftraggeber freihändig einen Projektsteuerer mit den erforderlichen Leistungen der Projektsteuerung sowie der technischen Bauherrnvertretung/Projektleitung beauftragt. Im Zuschlagsverfahren erhalten alle ausgewählten Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, Gelegenheit zur umfangreichen Einsicht in sämtliche Projektunterlagen, die für die Abgabe eines Honorarangebotes und die Durchführung eines beabsichtigten Verhandlungsgesprächs erforderlich sind.
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Bei Auftragserteilung Ende November 2014 wird die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (HOAI, Lph. 3 und 4) voraussichtlich weitgehend fertig gestellt sein.
Menge oder Umfang:
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen und Leistungen der technischen Bauherrnvertretung/Projektleitung
— Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis Baugenehmigung (entspricht HOAI, Lph. 3 und 4),
— Ausführungsplanung bis Baufertigstellung (entspricht HOAI, Lph. 5 bis 8)
für den Ersatzneubau Jugendwohnheim Landshut.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedermayerstraße, 84028 Landshut, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind alle nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können bei der Sibeth Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater mbB (Ziff. I.1)) angefordert werden.
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Der Teilnahmeantrag ist bei der Vergabestelle schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Dabei ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, dieser wiederum in einem verschlossenen Umschlag mit dem dafür in dem Bewerbungsformular vorgesehenen Adressetikett zu versehen und einzureichen.
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Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Erklärung, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 VOF unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden;
(2) Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen;
(3) Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet;
(4) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 lit. a)-g) und Abs. 9 lit. a)-e) VOF vorliegen; sowie
(5) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (s. Ziff. IV.3.4)) nicht vorgelegt worden sind, unter Bestimmung einer Nachfrist nach Maßgabe des § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Liegen die nachgeforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei Ablauf dieser Nachfrist nicht wie gefordert vor, kann der Bewerber nicht am weiteren Verfahren beteiligt werden. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Erklärung zum Umsatz für vergleichbare Leistungen gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 lit. c) VOF, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013);
(2) Angabe des jährlichen Mittels der Beschäftigten gemäß § 5 Abs. 5 lit. d) VOF, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013) unterteilt nach Berufsgruppen; sowie
(3) Angabe über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen nach § 5 Abs. 5 lit. h) VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angaben gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem ist die jeweils branchenspezifische Berufserfahrung in Jahren anzugeben;
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(2) Angabe von maximal 5 Referenzprojekten der vorgesehenen Personen (5 Referenzen für den Projektleiter und 5 Referenzen für den stellvertretenden Projektleiter) oder 5 Büroreferenzen nach Maßgabe von § 5 Abs. 5 lit. b) VOF über in den letzten 5 Jahren (2009 bis 2013) abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Den Referenzen sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) oder eine Eigenerklärung mit Kurzbeschreibung in Papierform auf jeweils maximal 3 DIN A4 Seiten beizufügen. Im Falle personenbezogener Referenzen können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
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— Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme im Bereich Jugendwohnen (beispielsweise Jugendwohnheim, Jugendherberge, Hostel, Internat oder Studentenwohnheim) oder im Bereich Betreutes Wohnen, Altenheim oder Hotel, wobei die Gesamtkosten KG 200-700 ≥ 10 000 000 EUR netto und die Gesamtnutzfläche ≥ 2 500 m² betragen;
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— Teilnutzung von Gastronomie/Großküche mit Speisenausgabe, wobei die Gesamtkosten für die Gastronomie/Küche KG 300-400 ≥ 250 000 EUR netto und die Gesamtnutzfläche ≥ 250 m² betragen müssen;
— Nutzung als Büro-, Verwaltungs- oder Schulgebäude;
— Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land).
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung einer Referenz ist die vollständige Leistungserbringung im Referenzzeitraum 2009 bis 2013. Wenn diese Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.2.3) wird nur erreicht, wenn 5 Referenzen die o. g. Kriterien (zu den Details siehe die dem Bewerbungsformular beiliegende Auswahlmatrix) vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 5 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers diejenigen Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis gem. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Deckungssumme je Schadensfall soll mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben.
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung anzufordernden Bewerbungsbogens abzugeben,
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(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Soweit Planungsleistungen oder deren Überprüfung betroffen sind, ist die Erbringung natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind, vorbehalten. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen sind dem gleichgestellt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Die entsprechende Anzahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen aufgefordert wird, wird in Rangfolge absteigend ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl ermittelt. Dabei ergibt sich die Gewichtung aus der Bewertungsmatrix, die den bei der Vergabestelle anzufordernden Bewerbungsunterlagen beigefügt ist.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Egon Forchhammer
Name: Sibeth Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Postanschrift: Oberanger 34-36
Postleitzahl: 80331
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Andreas Pannier
Telefon: +49 8938808212 📞
E-Mail: a.pannier@sibeth.com 📧
Fax: +49 8938808209 📠
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-11-30 📅
Datum des Endes: 2017-03-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 182-321416 (2014-09-18)