Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 – 2019 der Investitionsbank Schleswig-Holstein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein - nachfolgend „IB.SH“ - ist das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel. Sie beabsichtigt, einen Wirtschaftsprüfer für die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen und Lageberichte nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches (HGB) für die Jahre 2015 bis 2019 zu beauftragen.
Die Aufgaben der IB.SH ergeben sich aus dem Investitionsbankgesetz vom 7.5.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 206), geändert durch Art. 16 des Gesetzes vom 17.12.2010 (GVOBl. Schl.-H. 2010, S. 789), und der Satzung vom 1.7.2006 in der ab dem 1.1.2011 geltenden Bekanntmachung (Amtsblatt Schl.-H. 2011, S. 168).
Die IB.SH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRA 4310 eingetragen.
Träger der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein. Organe der IB.SH sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Die IB.SH hat die Erlaubnis zum Betrieb folgender Bankgeschäfte: Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Garantiegeschäft, Eigengeschäft, Anlageberatung sowie Zahlungsdienste im Sinne von § 1 Abs. 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Von der Erlaubnis für die Erbringung von Zahlungsdiensten sowie der Erlaubnis für die Anlageberatung macht die IB.SH derzeit keinen Gebrauch.
Die IB.SH ist ein Nichthandelsbuchinstitut.
Weitere Informationen zur IB.SH, insbesondere auch zur Organisationsstruktur und den Aufgabenfeldern, finden Sie auf der Homepage unter
www.ib-sh.de.
§ 11 Abs. 7 unserer Satzung sieht vor, dass spätestens sechs Monate nach Beginn des Geschäftsjahres (Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr) der Vorstand den vom Verwaltungsrat bestellten Abschlussprüfer für den kommenden Jahresabschluss beauftragt.
Der Wirtschaftsprüfer wird den vorgegebenen Terminen der IB.SH durch die Bereitstellung einer ausreichenden Personalkapazität gerecht.
Die Beauftragung bedarf ebenfalls der Zustimmung des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein.
Aufgabenbeschreibung
Folgende Leistungen sind seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erbringen:
— Prüfung der HGB - Jahresabschlüsse und der Lageberichte der IB.SH, jeweils zum 31.12. der Jahre 2015 bis 2019, einschließlich einer abschlussnahen Beratung;
— Für jedes Zweckvermögen der IB.SH (Zweckvermögen Wohnraumförderung / Krankenhausfinanzierung und Zweckvermögen Investitionsbank; vgl. § 22 Abs. 2 unserer Satzung) hat die IB.SH eine gesonderte Aufstellung über die Vermögens- und Schuldpositionen sowie die Ertrags- und Aufwandspositionen zu erstellen, auf die sich die Jahresabschlussprüfung zu erstrecken hat;
— Der Prüfungsumfang ergibt sich aus § 29 KWG;
— Beachtung von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz und die hierzu im Amtsblatt für S-H veröffentlichten „Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG“ in der jeweils geltenden Fassung;
— Optional: Prüfung eines IFRS-Abschlusses der IB.SH.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-08.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-12-08
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Auftragsbekanntmachung
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