Der Auftragnehmer hat die Jahresrechnung für die Jahre 2014, 2015 und 2016 der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse (Krankenversicherung einschließlich der Ausgleichskassen nach dem AAG) sowie deren Pflegekasse zu prüfen. Die Prüfung muss die Anforderungen an die Rechnungslegung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Der Auftragnehmer hat gem. den Vorgaben des § 77 Abs. 1a SGB IV und den weiteren für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung geltenden Rechtsvorschriften zu prüfen und Prüfberichte hierzu zu erstellen. Dabei sind insbesondere zu beachten: — die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) — die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), — die Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (SVRV), — die allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) — der Kontenrahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung — der Satzung der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse. Die Prüfung und der Prüfbericht hat jeweils in deutscher Sprache zu erfolgen bzw. ist zu erstellen. In die Jahresabschlussprüfung sind auch Prüfungen der eingesetzten EDV-Systeme, IT-Kontrollen, Benutzerberechtigungssysteme und EDV-Schnittstellen einzubeziehen. Der Auftragnehmer gewährleistet den Einsatz von Mitarbeitern und Wirtschaftsprüfern, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert sind und deren ständige Präsenzmöglichkeit und Verfügbarkeit vor Ort, auch außerhalb des Prüfungszeitraums, um für kurzfristige und dringende Fragestellungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung zur Verfügung stehen zu können. Die entsprechenden Mitarbeiter und Wirtschaftsprüfer sind zu benennen. Bei der Zusammensetzung des Prüfteams ist sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter eingesetzt werden, die nicht in Einrichtungen oder Unternehmen eingesetzt werden, bei denen eine Gefahr von Interessenkollisionen bestehen. Die Jahresrechnung 2014 ist bis zum 15.6.2015 zu prüfen und der Prüfbericht bis zu diesem Datum vorzulegen. Die Jahresrechnung 2015 ist bis zum 13.6.2016 zu prüfen und der Prüfbericht bis zu diesem Datum vorzulegen. Die Jahresrechnung 2016 ist bis zum 11.6.2017 zu prüfen und der Prüfbericht bis zu diesem Datum vorzulegen. Die notwendigen Vorprüfungen haben jeweils im Dezember 2014/Januar 2015, im Dezember 2015/Januar 2016 bzw. im Dezember 2016/Januar 2017 zu erfolgen. Die Hauptprüfung hat in dem Zeitraum von Mai bis Anfang Juni der Jahre 2015, 2016 bzw. 2017 zu erfolgen. Die Jahresabschlussbuchungen für die Pflegekasse liegen frühestens Mitte März und für die Krankenversicherung frühestens Mitte April des dem Berichtszeitraum folgenden Jahres vor. Der für die Prüfung zuständige Bereich der Auftraggeberin ist in München angesiedelt. Der Geschäftsbereich Finanzen (inkl. der Finanzbuchhaltungen) befindet sich an den Standorten München und Nürnberg. Je nach Prüfungsschwerpunkt kann es notwendig sein, Prüfungen auch an weiteren Standorten der Auftraggeberin durchzuführen. Die Auftraggeberin ist darüber hinaus u. a. Gesellschafterin der kubus-IT GbR mit Hauptsitz in Bayreuth, des AOK-Bundesverbandes und der AOK-Beteiligungsgesellschaft, jeweils mit Sitz in Berlin. Die Prüfergebnisse sind in Prüfberichten für die Krankenversicherung (einschließlich des Ausgleichs nach dem AAG) und Pflegeversicherung festzuhalten, die in Anlehnung an § 321 Satz 1 HGB erstellt werden. Über die Prüfung der Vorstandsbezüge ist ein gesonderter Bericht zu erstellen. Der Prüfbericht muss geeignet sein, sowohl gegenüber der Aufsichtsbehörde der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, als auch gegenüber dem AOK Bundesverband und seinen Gremien, die Finanzsituation der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse darzustellen. Die wesentlichen Inhalte und Feststellungen der Prüfung der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und des Ausgleichs nach dem AAG sind in den Sitzungen der Selbstverwaltung der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse zu präsentieren. Die Sitzungen der Selbstverwaltung finden voraussichtlich im Juli der jeweiligen Jahre statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Kontakt
E-Mail: mzen-vergabe.fiskal@by.aok.de📧
Telefon: +49 8962730455📞
Fax: +49 8962730650455 📠
(1) Auftraggeberin ist die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den stv. Vorstandsvorsitzenden Hubertus Räde, Carl-Wery-Str. 28 in 81739 München.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren vergeben. Diese Bekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird nach Eingang der Teilnahmeanträge eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Im Teilnahmewettbewerb sind die vorgesehenen Formblätter zwingend zu verwenden. Diese können nach Registrierung auf der Plattform www.staatsanzeiger-eservices.de heruntergeladen oder in Papierform zugesandt werden.
(4) Teilnahmeanträge sind schriftlich bei der benannten Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträge per Mail oder Fax ist unzulässig.
(5) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren (Bieterfragen) sind ausschließlich schriftlich (Post, Telefax, E-Mail) an die Vergabestelle der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse zu richten, bis spätestens 14 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist. Die letzte Beantwortung erfolgt spätestens 6 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist
(6) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbrachtwerden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied derBietergemeinschaft übernommen hat.
Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmerbedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur in soweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerentsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmerwesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Teilnahmefrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmerkönnen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den stv. Vorstandsvorsitzenden Hubertus Räde, Carl-Wery-Str. 28 in 81739 München.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren vergeben. Diese Bekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird nach Eingang der Teilnahmeanträge eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Im Teilnahmewettbewerb sind die vorgesehenen Formblätter zwingend zu verwenden. Diese können nach Registrierung auf der Plattform www.staatsanzeiger-eservices.de heruntergeladen oder in Papierform zugesandt werden.
(4) Teilnahmeanträge sind schriftlich bei der benannten Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträge per Mail oder Fax ist unzulässig.
(5) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren (Bieterfragen) sind ausschließlich schriftlich (Post, Telefax, E-Mail) an die Vergabestelle der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse zu richten, bis spätestens 14 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist. Die letzte Beantwortung erfolgt spätestens 6 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist
(6) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbrachtwerden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied derBietergemeinschaft übernommen hat.
Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmerbedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur in soweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerentsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmerwesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Teilnahmefrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmerkönnen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat die Jahresrechnung für die Jahre 2014, 2015 und 2016 der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse (Krankenversicherung einschließlich der Ausgleichskassen nach dem AAG) sowie deren Pflegekasse zu prüfen.
Die Prüfung muss die Anforderungen an die Rechnungslegung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung enthalten.
Der Auftragnehmer hat gem. den Vorgaben des § 77 Abs. 1a SGB IV und den weiteren für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung geltenden Rechtsvorschriften zu prüfen und Prüfberichte hierzu zu erstellen.
Dabei sind insbesondere zu beachten:
— die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB)
— die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV),
— die Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (SVRV),
— die allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV)
— der Kontenrahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
— der Satzung der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse.
Die Prüfung und der Prüfbericht hat jeweils in deutscher Sprache zu erfolgen bzw. ist zu erstellen.
In die Jahresabschlussprüfung sind auch Prüfungen der eingesetzten EDV-Systeme, IT-Kontrollen, Benutzerberechtigungssysteme und EDV-Schnittstellen einzubeziehen.
Der Auftragnehmer gewährleistet den Einsatz von Mitarbeitern und Wirtschaftsprüfern, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert sind und deren ständige Präsenzmöglichkeit und Verfügbarkeit vor Ort, auch außerhalb des Prüfungszeitraums, um für kurzfristige und dringende Fragestellungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung zur Verfügung stehen zu können.
Der Auftragnehmer gewährleistet den Einsatz von Mitarbeitern und Wirtschaftsprüfern, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert sind und deren ständige Präsenzmöglichkeit und Verfügbarkeit vor Ort, auch außerhalb des Prüfungszeitraums, um für kurzfristige und dringende Fragestellungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung zur Verfügung stehen zu können.
Die entsprechenden Mitarbeiter und Wirtschaftsprüfer sind zu benennen.
Bei der Zusammensetzung des Prüfteams ist sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter eingesetzt werden, die nicht in Einrichtungen oder Unternehmen eingesetzt werden, bei denen eine Gefahr von Interessenkollisionen bestehen.
Die Jahresrechnung 2014 ist bis zum 15.6.2015 zu prüfen und der Prüfbericht bis zu diesem Datum vorzulegen.
Die Jahresrechnung 2015 ist bis zum 13.6.2016 zu prüfen und der Prüfbericht bis zu diesem Datum vorzulegen.
Die Jahresrechnung 2016 ist bis zum 11.6.2017 zu prüfen und der Prüfbericht bis zu diesem Datum vorzulegen.
Die notwendigen Vorprüfungen haben jeweils im Dezember 2014/Januar 2015, im Dezember 2015/Januar 2016 bzw. im Dezember 2016/Januar 2017 zu erfolgen.
Die Hauptprüfung hat in dem Zeitraum von Mai bis Anfang Juni der Jahre 2015, 2016 bzw. 2017 zu erfolgen.
Die Jahresabschlussbuchungen für die Pflegekasse liegen frühestens Mitte März und für die Krankenversicherung frühestens Mitte April des dem Berichtszeitraum folgenden Jahres vor.
Der für die Prüfung zuständige Bereich der Auftraggeberin ist in München angesiedelt. Der Geschäftsbereich Finanzen (inkl. der Finanzbuchhaltungen) befindet sich an den Standorten München und Nürnberg.
Je nach Prüfungsschwerpunkt kann es notwendig sein, Prüfungen auch an weiteren Standorten der Auftraggeberin durchzuführen. Die Auftraggeberin ist darüber hinaus u. a. Gesellschafterin der kubus-IT GbR mit Hauptsitz in Bayreuth, des AOK-Bundesverbandes und der AOK-Beteiligungsgesellschaft, jeweils mit Sitz in Berlin.
Je nach Prüfungsschwerpunkt kann es notwendig sein, Prüfungen auch an weiteren Standorten der Auftraggeberin durchzuführen. Die Auftraggeberin ist darüber hinaus u. a. Gesellschafterin der kubus-IT GbR mit Hauptsitz in Bayreuth, des AOK-Bundesverbandes und der AOK-Beteiligungsgesellschaft, jeweils mit Sitz in Berlin.
Die Prüfergebnisse sind in Prüfberichten für die Krankenversicherung (einschließlich des Ausgleichs nach dem AAG) und Pflegeversicherung festzuhalten, die in Anlehnung an § 321 Satz 1 HGB erstellt werden. Über die Prüfung der Vorstandsbezüge ist ein gesonderter Bericht zu erstellen.
Die Prüfergebnisse sind in Prüfberichten für die Krankenversicherung (einschließlich des Ausgleichs nach dem AAG) und Pflegeversicherung festzuhalten, die in Anlehnung an § 321 Satz 1 HGB erstellt werden. Über die Prüfung der Vorstandsbezüge ist ein gesonderter Bericht zu erstellen.
Der Prüfbericht muss geeignet sein, sowohl gegenüber der Aufsichtsbehörde der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, als auch gegenüber dem AOK Bundesverband und seinen Gremien, die Finanzsituation der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse darzustellen.
Die wesentlichen Inhalte und Feststellungen der Prüfung der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und des Ausgleichs nach dem AAG sind in den Sitzungen der Selbstverwaltung der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse zu präsentieren. Die Sitzungen der Selbstverwaltung finden voraussichtlich im Juli der jeweiligen Jahre statt.
Die wesentlichen Inhalte und Feststellungen der Prüfung der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und des Ausgleichs nach dem AAG sind in den Sitzungen der Selbstverwaltung der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse zu präsentieren. Die Sitzungen der Selbstverwaltung finden voraussichtlich im Juli der jeweiligen Jahre statt.
Beschreibung der Optionen:
Prüfung der Jahresrechnungen für die Jahre 2017 und 2018. Die Jahresrechnung 2017 ist bis zum 11.6.2018, die Jahresrechnung 2018 ist bis zum 10.06.2019 zu prüfen und der Prüfbericht zu diesem Datum vorzulegen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 2014_0043 Prüfung der Jahresrechnung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter-Eigenerklärung; Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber am Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass sie im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen, welcher alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt; Für jedes Mitglied einer Bewerbergescheinschaft ist eine Bieter-Eigenerklärung einzeln zu erbringen.
Bieter-Eigenerklärung; Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber am Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass sie im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen, welcher alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt; Für jedes Mitglied einer Bewerbergescheinschaft ist eine Bieter-Eigenerklärung einzeln zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung bzw. Vorlage zum Bestehen einer aktuell Betriebshaftpflichtversicherung (Vergabeunterlagen Anlage 2); Angaben zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Gesamtumsätze Wirtschaftsprüfung und Umsätze Prüfung gesetzliche Krankenkassen (Vergabeunterlagen Anlage 6); Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise in Ziffer VI.3 der Bekanntmachung sowie die Anlagen 3, 4 und 5 (Vergabeunterlagen) zu Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung bzw. Vorlage zum Bestehen einer aktuell Betriebshaftpflichtversicherung (Vergabeunterlagen Anlage 2); Angaben zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Gesamtumsätze Wirtschaftsprüfung und Umsätze Prüfung gesetzliche Krankenkassen (Vergabeunterlagen Anlage 6); Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise in Ziffer VI.3 der Bekanntmachung sowie die Anlagen 3, 4 und 5 (Vergabeunterlagen) zu Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Detaillierte Darstellung von drei vergleichbaren Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre.
Diese müssen die Prüfung der Jahresrechnung gesetzlicher Krankenkassen (im Sinne des SGB) mit mehr als 200.000 Versicherten zum Gegenstand haben. Es ist insbesondere der Umfang der erbrachten Leistung, der Auftragswert sowie der Auftragszeitraum aussagekräftig darzustellen. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner zu benennen.
Diese müssen die Prüfung der Jahresrechnung gesetzlicher Krankenkassen (im Sinne des SGB) mit mehr als 200.000 Versicherten zum Gegenstand haben. Es ist insbesondere der Umfang der erbrachten Leistung, der Auftragswert sowie der Auftragszeitraum aussagekräftig darzustellen. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner zu benennen.
Fachliche Qualifikation des eingesetzten Personals. Es ist ein Kernteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden darf. Es sind der Projektleiter und die für den Auftrag regelmäßig einzusetzenden Mitarbeiter anzugeben. Der Projektleiter ist Ansprechpartner für die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse und muss Wirtschaftsprüfer im Sinne der WPO oder vereidigter Buchprüfer sein; über mindestens 5-jährige Berufserfahrung verfügen und die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
Fachliche Qualifikation des eingesetzten Personals. Es ist ein Kernteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden darf. Es sind der Projektleiter und die für den Auftrag regelmäßig einzusetzenden Mitarbeiter anzugeben. Der Projektleiter ist Ansprechpartner für die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse und muss Wirtschaftsprüfer im Sinne der WPO oder vereidigter Buchprüfer sein; über mindestens 5-jährige Berufserfahrung verfügen und die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
Der Projektleiter sowie die benannten Mitarbeiter haben in Form von Kurzlebensläufen / Eigenerklärungen den Berufsabschluss nachzuweisen und mindestens ein Projekt zu benennen, aus dem hervorgeht, dass konkrete Prüfungserfahrungen bei gesetzlichen Krankenversicherungen vorliegen.
Der Projektleiter sowie die benannten Mitarbeiter haben in Form von Kurzlebensläufen / Eigenerklärungen den Berufsabschluss nachzuweisen und mindestens ein Projekt zu benennen, aus dem hervorgeht, dass konkrete Prüfungserfahrungen bei gesetzlichen Krankenversicherungen vorliegen.
Kein Mitglied des Projektteams hat innerhalb der letzten 5 Jahre die AOK Bayern geprüft.
Bitte beachten SIe die allgemeinen Hinweise in Ziffer VI.3 der Bekanntmachung sowie die Anlagen 3, 4 und 5 (Vergabeunterlagen) zu Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Wirtschaftsprüfer im Sinne der WPO bzw. vereidigte Buchprüfer
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
1. Referenzen 60 Prozent; 2. Berufliche Befähigung und Referenzen des zu benennenden Kernteams 30 Prozent; 3. Umsätze 10 Prozent; Die Auftraggeberin nimmt eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheidung möglich.
1. Referenzen 60 Prozent; 2. Berufliche Befähigung und Referenzen des zu benennenden Kernteams 30 Prozent; 3. Umsätze 10 Prozent; Die Auftraggeberin nimmt eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheidung möglich.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Angela Kasper
Name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014_0043 Prüfung der Jahresrechnung
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den stv. Vorstandsvorsitzenden Hubertus Räde, Carl-Wery-Str. 28 in 81739 München.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren vergeben. Diese Bekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird nach Eingang der Teilnahmeanträge eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren vergeben. Diese Bekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird nach Eingang der Teilnahmeanträge eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Im Teilnahmewettbewerb sind die vorgesehenen Formblätter zwingend zu verwenden. Diese können nach Registrierung auf der Plattform www.staatsanzeiger-eservices.de heruntergeladen oder in Papierform zugesandt werden.
(4) Teilnahmeanträge sind schriftlich bei der benannten Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträge per Mail oder Fax ist unzulässig.
(5) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren (Bieterfragen) sind ausschließlich schriftlich (Post, Telefax, E-Mail) an die Vergabestelle der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse zu richten, bis spätestens 14 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist. Die letzte Beantwortung erfolgt spätestens 6 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist
(5) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren (Bieterfragen) sind ausschließlich schriftlich (Post, Telefax, E-Mail) an die Vergabestelle der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse zu richten, bis spätestens 14 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist. Die letzte Beantwortung erfolgt spätestens 6 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist
(6) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbrachtwerden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied derBietergemeinschaft übernommen hat.
(6) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbrachtwerden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied derBietergemeinschaft übernommen hat.
Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmerbedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmerbedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur in soweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerentsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmerwesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Teilnahmefrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmerkönnen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur in soweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerentsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmerwesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Teilnahmefrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmerkönnen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921760📞
Fax: +49 8921762914 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Fiskalische Vergabestelle ZE46
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postleitzahl: 81739
Fax: +49 8962730650455 📠
Quelle: OJS 2014/S 070-120968 (2014-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge