Prüfungsleistungen gemäß Artikel 124 Abs. 2 und Artikel 127 Abs. 1 und Abs. 5 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 für den EFRE und den ESF in der Förderperiode 2014-2020

Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung

Der Auftrag umfasst die Erbringung von Prüfungsleistungen gemäß Art. 124 Abs. 2 und Art. 127 Abs. 1 und Abs. 5 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (im Folgenden: VO 1303/2013) in der Förderperiode 2014-2020. Als Bezugsrahmen für die Durchführung der Prüfungsleistungen fungiert grundsätzlich das sog. Geschäftsjahr, das sich regelmäßig auf den Zeitraum vom 01.07. eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres erstreckt. Das letzte Geschäftsjahr der Förderperiode 2014-2020 läuft vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2024. Die diesbezüglichen Prüfungen enden dementsprechend voraussichtlich im Februar 2025. Der Auftrag ist in 2 Lose aufgeteilt, wobei Los 1 die Durchführung der vorgenannten Prüfungsleistungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Los 2 die Vornahme der entsprechenden Prüfungsleistungen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) beinhaltet.
Die operationellen Programme (OP) des Landes Berlin für den EFRE und den ESF, in denen insbesondere die zentralen Zielsetzungen sowie die inhaltlichen Schwerpunkte der Förderung dargestellt werden, sind derzeit noch nicht von der Europäischen Kommission genehmigt. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand kann damit gerechnet werden, dass die Genehmigung der fondsbezogenen Programme voraussichtlich im III. Quartal des Jahres 2014 erfolgen wird. Nach ihrer Genehmigung werden die beiden Programme auf der Homepage der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung abrufbar sein.
Die zu erbringenden Prüfungsleistungen beinhalten jeweils gesondert für die vorgenannten beiden Programme vor allem die folgenden Tätigkeiten:
a) Erstellung eines Berichts und Gutachtens i. S. d. Art. 124 Abs. 2 der VO 1303/2013 betreffend die Erfüllung der Kriterien für die Benennung der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde gemäß Anhang XIII der VO 1303/2013 (die Aufgabe ist vergleichbar, jedoch nicht völlig identisch mit der gemäß Art. 71 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 obligatorischen Konformitätsprüfung in der Förderperiode 2007-2013);
b) Verifizierung des ordnungsgemäßen Funktionierens der eingesetzten Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die operationellen Programme durch die Vornahme von Systemprüfungen gemäß Art. 127 Abs. 1 der VO 1303/2013;
c) Durchführung von vorhabenbezogenen Stichprobenprüfungen zur Sicherstellung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der deklarierten Ausgaben auf der Grundlage von statistischen Stichprobenverfahren gemäß Art. 127 Abs. 1 der VO 1303/2013;
d) Prüfung der jährlichen Rechnungslegung einschließlich der insoweit von der Verwaltungsbehörde abzugebenden Verwaltungserklärung und der jährlichen Zusammenfassung und Erteilung eines entsprechenden Bestätigungsvermerkes i. S. d. Art. 59 Abs. 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU,EURATOM) Nr. 966/2012/EU-Haushaltsordnung gemäß Art. 127 Abs. 5 Buchstabe a der VO 1303/2013.
Der Bericht und das Gutachten, die gemäß Art. 124 Abs. 2 der VO 1303/2013 zu erstellen sind, bilden die Grundlage für die Benennung der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde, die der Mitgliedstaat gemäß Art. 124 Abs. 1 der VO 1303/2013 der Kommission vor der Einreichung des ersten Antrages auf Zwischenzahlung mitteilen muss. Bei der Durchführung der Prüfungshandlungen zur erstmaligen Benennung der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde handelt es sich um eine „einmalige“ Leistung, die mithin nicht kontinuierlich zu erbringen ist.
Im Hinblick auf die durchzuführenden Systemprüfungen ist zwischen sog. vertikalen und sog. horizontalen Systemprüfungen zu unterscheiden. Die vertikalen Systemprüfungen erstrecken sich auf alle im Rahmen der beiden fondsspezifischen operationellen Programme umgesetzten Aktionen bzw. Instrumente einschließlich aller insoweit wesentlich beteiligten Stellen. Hierbei handelt es sich vorrangig um die Verwaltungsbehörde, die Bescheinigungsbehörde und die zwischengeschalteten Stellen (i.d.R. Förderreferate der verschiedenen Senatsverwaltungen) einschließlich deren etwaiger externer Dienstleister.
Nach gegenwärtigem Stand werden im Rahmen des Berliner EFRE-OP insgesamt rd. 20 Aktionen (davon 5 sog. Finanzierungsinstrumente i. S. d. Art. 37 ff. VO 1303/2013) und innerhalb des Berliner ESF-OP rd. 25 Instrumente umgesetzt. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass nicht zwingend für jede Aktion bzw. jedes Instrument eine gesonderte Systemprüfung durchzuführen ist. Je nach konkreter Ausgestaltung der organisatorischen und strukturellen Umsetzung der Aktionen/Instrumente können ggf. mehrere Aktionen bzw. Instrumente zu einer Systemprüfung zusammengefasst werden. Unabhängig davon sind je Fonds jedoch eigenständige Systemprüfungen für die Verwaltungsbehörde und die Bescheinigungsbehörde vorzunehmen. Wiederholungsprüfungen sollen sowohl bei der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde als auch bei den Finanzierungsinstrumenten sowie bei all denjenigen Systemen erfolgen, bei denen gravierende Mängel festgestellt und dementsprechend erhebliche strukturelle Änderungen erforderlich wurden.
Die sog. horizontalen Systemprüfungen erstrecken sich auf spezifische Fragestellungen, die in mehreren bzw. allen Förderbereichen von Bedeutung sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist beabsichtigt, eine gesonderte horizontale Systemprüfung des zentralen IT-Begleitsystems EurekaPlus durchzuführen.
Die Prüfung der erklärten Ausgaben im Rahmen der durchzuführenden Projektkontrollen beruht auf einer repräsentativen Auswahl und generell auf statistischen Stichprobenverfahren. Im Falle der Identifizierung spezifischer Risikofaktoren kann darüber hinaus ggf. eine ergänzende Stichprobe gezogen werden.
Die Projektkontrollen umfassen regelmäßig nur Teilausgaben des Projektes, da die Prüfbehörde beabsichtigt, den einzelnen Mittelabruf (EFRE) bzw. Zwischenbericht (ESF) als Stichprobenelement zu definieren. Die Ziehung der Zufallsstichprobe wie auch die Ziehung potenzieller ergänzender Stichproben wird zunächst vom Auftraggeber vorgenommen. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, die Stichprobenziehung gemäß den vorangehend dargestellten Anforderungen einschließlich der Dokumentation entsprechend den einschlägigen Standards auf den Auftragnehmer zu übertragen. Aufgrund der grundsätzlichen Variabilität der für die jeweilige Stichprobenziehung maßgeblichen Parameter kann die Anzahl der jährlich durchzuführenden Projektkontrollen vorab nicht festgelegt werden. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der vorzunehmenden Projektkontrollen p. a. in beiden Fonds (EFRE und ESF) jeweils voraussichtlich zwischen 50 und 100 bewegen wird.
Die Vorhabenprüfungen werden anhand der Förderakte der Bewilligungsstelle sowie insbesondere vor Ort bei den Begünstigten durchgeführt und schließen, wo dies möglich ist, eine Inaugenscheinnahme der geförderten Investition bzw. des geförderten Vorhabens ein.
Der Prüfungsumfang bei den Vorhabenprüfungen hängt u.a. von der Art der Gewährung des Zuschusses bzw. der rückzahlbaren Unterstützung ab. Sofern der Zuschuss bzw. die rückzahlbare Unterstützung in Form der Erstattung tatsächlich entstandener und gezahlter förderfähiger Kosten ausgereicht wird (sog. ausgabenfinanziertes Vorhaben), erstrecken sich die Prüfungen vor Ort beim Begünstigten grundsätzlich auf sämtliche dem betreffenden Mittelabruf zugrunde liegenden Belege (100%ige Belegprüfung). Wenn die zu prüfenden Mittelabrufe jedoch eine große Anzahl von gleichartigen Belegen umfassen, kann eine stichprobeweise Prüfung vorgenommen werden. Im Falle der Gewährung der Fördermittel auf der Grundlage von standardisierten Einheitskosten bzw. von Pauschalsätzen anhand der Anwendung eines Prozentsatzes auf eine oder mehrere Kostenkategorien oder insbesondere von Pauschalfinanzierungen (sog. Pauschalfinanzierte Vorhaben) reduziert sich – ggf. deutlich – der (belegmäßige) Umfang der Prüfung. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Projektförderung in Gestalt von Pauschalfinanzierungen erfolgt, da insoweit grundsätzlich keine Belegprüfung mehr erfolgt.
Die Durchführung der Systemprüfungen und der Projektkontrollen umfassen grundsätzlich die selbstständige Prüfplanung und -organisation einschließlich der Festlegung der Prüftermine, die Dokumentation der Prüfungshandlungen und -ergebnisse anhand von mit dem Auftraggeber abzustimmenden Checklisten, die Übermittlung der vorläufigen Prüffeststellungen und die Benennung der ggf. erforderlichen Abhilfemaßnahmen einschließlich der Angabe von potenziellen Handlungsempfehlungen, die Auswertung der eingehenden Stellungnahmen der geprüften Stellen zu den vorläufigen Prüfberichten und die Erstellung der endgültigen Prüfberichte, sowie die Erfassung der Prüfungen und ihrer Ergebnisse in einer vom Auftragnehmer zu erstellenden Prüfdatenbank, deren Struktur in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt wird. Hinsichtlich der Systemprüfungen führt der Auftraggeber das Follow-up selbst durch. Hinsichtlich der Projektkontrollen obliegt die Durchführung des Follow-up einschließlich der Erfassung der Ergebnisse desselben in der vorgenannten Prüfdatenbank dem Auftragnehmer.
Darüber hinaus wird vom Auftragnehmer die Erbringung folgender Leistungen erwartet:
— Zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Prüfergebnisse und der daraus ggf. abgeleiteten Schlussfolgerungen aus den Systemprüfungen und Projektkontrollen zur Vorbereitung der jährlichen Berichterstattung der Prüfbehörde an die EU-Kommission unter Berücksichtigung des insoweit von der Europäischen Kommission vorgegebenen Berichtsmusters;
— Mitwirkung an etwaigen Prüfungen der Europäischen Kommission oder anderer Organe der Europäischen Union (z. B. Europäischer Rechnungshof) bzgl. der Arbeit der Prüfbehörde einschließlich der Tätigkeit des von ihr beauftragten Auftragnehmers zur Erbringung der hier in Rede stehenden Prüfungsleistungen;
— Durchführung und Protokollierung von regelmäßigen jour fixe mit dem Auftraggeber;
— Maßnahmen zur Anpassung an geänderte Vorgaben hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen, beispielsweise durch Änderungen der gemeinschaftlichen und/oder nationalen Rechtsvorschriften bzw. der jeweils einschlägigen Förderfähigkeitsbestimmungen;
— spezifische fachliche Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrages stehen (z. B. Durchführung von Schulungen, Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen zu Stichprobenziehungsverfahren, zur Fehlerbewertung, zu Förderverfahren o. ä.). Hierbei kann von einem maximalen Aufwand von 160 Stunden p. a. ausgegangen werden. Diese Leistungen sind optional und werden daher im Bedarfsfall gesondert beauftragt und vergütet.
Sämtliche Prüfungsleistungen einschließlich der insoweit erforderlichen Dokumentation sind unter Beachtung der einschlägigen internationalen Prüfungsstandards durchzuführen.
Im Hinblick auf die Erbringung aller Prüfungsleistungen wird explizit darauf hingewiesen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die maßgeblichen gemeinschaftlichen Rechts- und Umsetzungsvorschriften noch nicht in Kraft getreten sind. Dies gilt gleichermaßen für die von den gemeinschaftlichen Institutionen diesbezüglich entwickelten Anleitungen (z. B. Leitfäden, Leitlinien o. ä.) und Checklisten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-03 Auftragsbekanntmachung
2015-04-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wtf 🌏
E-Mail: barbara.krull@senwtf.berlin.de 📧
: peter.fueller@senwtf.berlin.de 📧
: alexander.thomsen@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 309013-8142/7556/8263 📞
Fax: +49 3090137520 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 128-229073
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
(1) Der Teilnahmeantrag ist seitens der Bewerber eigenständig gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung zu erstellen. Der Auftraggeber stellt hierfür keine Unterlagen oder Vordrucke zur Verfügung. Die in der Bekanntmachung erwähnten Vergabeunterlagen werden erst nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und nur an die Bewerber versendet, die nach Ziff. IV.1.2) zur Abgabe eines Angebots ausgewählt wurden. (2) Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (ein Original, zwei Kopien) in einem verschlossenen und mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Prüfungsleistungen zur EFRE-Förderung Land Berlin für die Förderperiode 2014 bis 2020 (Los 1)“ und/oder „Teilnahmeantrag Prüfungsleistungen zur ESF-Förderung Land Berlin für die Förderperiode 2014 bis 2020 (Los 2)“ versehenen Umschlag bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. (3) Der Teilnahmeantrag ist in der unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. (4) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. (5) Die geforderten Angaben und Erklärungen sind auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. (6) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bewerber nachzufordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. (7) Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen. (8) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich. Achtung: In dem Zeitraum vom 21.7.2014 bis 4.8.2014 erfolgt aufgrund der ferienbedingten Urlaubszeiten nur eine eingeschränkte Beantwortung von Bewerberfragen. Möglichen Verzögerungen wurde durch eine verlängerte Teilnahmefrist Rechnung getragen. (9) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer vertraglich verpflichtet wird, die im Teilnahmeantrag benannten Projektleiter/innen und Prüfer/innen bei der Auftragsausführung einzusetzen und diese nur aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Ausscheiden etc.) oder nur mit Zustimmung des Auftraggebers und nur gegen einen Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation zu ersetzen. (10) Der Auftraggeber wird von der Kanzlei Müller-Wrede & Partner bei der Durchführung der Vergabe unterstützt. Im Hinblick auf etwaige geschäftliche Beziehungen der Anwaltskanzlei zu potenziellen Bewerbern und Bietern ist sichergestellt, dass sich deren Tätigkeit über den vorbezeichneten Beratungsumfang hinaus nicht auf die Entscheidung in dem Vergabeverfahren auswirkt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Erbringung von Prüfungsleistungen gemäß Art. 124 Abs. 2 und Art. 127 Abs. 1 und Abs. 5 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (im Folgenden: VO 1303/2013) in der Förderperiode 2014-2020. Als Bezugsrahmen für die Durchführung der Prüfungsleistungen fungiert grundsätzlich das sog. Geschäftsjahr, das sich regelmäßig auf den Zeitraum vom 01.07. eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres erstreckt. Das letzte Geschäftsjahr der Förderperiode 2014-2020 läuft vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2024. Die diesbezüglichen Prüfungen enden dementsprechend voraussichtlich im Februar 2025. Der Auftrag ist in 2 Lose aufgeteilt, wobei Los 1 die Durchführung der vorgenannten Prüfungsleistungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Los 2 die Vornahme der entsprechenden Prüfungsleistungen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) beinhaltet.
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Die operationellen Programme (OP) des Landes Berlin für den EFRE und den ESF, in denen insbesondere die zentralen Zielsetzungen sowie die inhaltlichen Schwerpunkte der Förderung dargestellt werden, sind derzeit noch nicht von der Europäischen Kommission genehmigt. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand kann damit gerechnet werden, dass die Genehmigung der fondsbezogenen Programme voraussichtlich im III. Quartal des Jahres 2014 erfolgen wird. Nach ihrer Genehmigung werden die beiden Programme auf der Homepage der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung abrufbar sein.
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Die zu erbringenden Prüfungsleistungen beinhalten jeweils gesondert für die vorgenannten beiden Programme vor allem die folgenden Tätigkeiten:
a) Erstellung eines Berichts und Gutachtens i. S. d. Art. 124 Abs. 2 der VO 1303/2013 betreffend die Erfüllung der Kriterien für die Benennung der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde gemäß Anhang XIII der VO 1303/2013 (die Aufgabe ist vergleichbar, jedoch nicht völlig identisch mit der gemäß Art. 71 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 obligatorischen Konformitätsprüfung in der Förderperiode 2007-2013);
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b) Verifizierung des ordnungsgemäßen Funktionierens der eingesetzten Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die operationellen Programme durch die Vornahme von Systemprüfungen gemäß Art. 127 Abs. 1 der VO 1303/2013;
c) Durchführung von vorhabenbezogenen Stichprobenprüfungen zur Sicherstellung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der deklarierten Ausgaben auf der Grundlage von statistischen Stichprobenverfahren gemäß Art. 127 Abs. 1 der VO 1303/2013;
d) Prüfung der jährlichen Rechnungslegung einschließlich der insoweit von der Verwaltungsbehörde abzugebenden Verwaltungserklärung und der jährlichen Zusammenfassung und Erteilung eines entsprechenden Bestätigungsvermerkes i. S. d. Art. 59 Abs. 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU,EURATOM) Nr. 966/2012/EU-Haushaltsordnung gemäß Art. 127 Abs. 5 Buchstabe a der VO 1303/2013.
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Der Bericht und das Gutachten, die gemäß Art. 124 Abs. 2 der VO 1303/2013 zu erstellen sind, bilden die Grundlage für die Benennung der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde, die der Mitgliedstaat gemäß Art. 124 Abs. 1 der VO 1303/2013 der Kommission vor der Einreichung des ersten Antrages auf Zwischenzahlung mitteilen muss. Bei der Durchführung der Prüfungshandlungen zur erstmaligen Benennung der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde handelt es sich um eine „einmalige“ Leistung, die mithin nicht kontinuierlich zu erbringen ist.
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Im Hinblick auf die durchzuführenden Systemprüfungen ist zwischen sog. vertikalen und sog. horizontalen Systemprüfungen zu unterscheiden. Die vertikalen Systemprüfungen erstrecken sich auf alle im Rahmen der beiden fondsspezifischen operationellen Programme umgesetzten Aktionen bzw. Instrumente einschließlich aller insoweit wesentlich beteiligten Stellen. Hierbei handelt es sich vorrangig um die Verwaltungsbehörde, die Bescheinigungsbehörde und die zwischengeschalteten Stellen (i.d.R. Förderreferate der verschiedenen Senatsverwaltungen) einschließlich deren etwaiger externer Dienstleister.
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Nach gegenwärtigem Stand werden im Rahmen des Berliner EFRE-OP insgesamt rd. 20 Aktionen (davon 5 sog. Finanzierungsinstrumente i. S. d. Art. 37 ff. VO 1303/2013) und innerhalb des Berliner ESF-OP rd. 25 Instrumente umgesetzt. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass nicht zwingend für jede Aktion bzw. jedes Instrument eine gesonderte Systemprüfung durchzuführen ist. Je nach konkreter Ausgestaltung der organisatorischen und strukturellen Umsetzung der Aktionen/Instrumente können ggf. mehrere Aktionen bzw. Instrumente zu einer Systemprüfung zusammengefasst werden. Unabhängig davon sind je Fonds jedoch eigenständige Systemprüfungen für die Verwaltungsbehörde und die Bescheinigungsbehörde vorzunehmen. Wiederholungsprüfungen sollen sowohl bei der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde als auch bei den Finanzierungsinstrumenten sowie bei all denjenigen Systemen erfolgen, bei denen gravierende Mängel festgestellt und dementsprechend erhebliche strukturelle Änderungen erforderlich wurden.
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Die sog. horizontalen Systemprüfungen erstrecken sich auf spezifische Fragestellungen, die in mehreren bzw. allen Förderbereichen von Bedeutung sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist beabsichtigt, eine gesonderte horizontale Systemprüfung des zentralen IT-Begleitsystems EurekaPlus durchzuführen.
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Die Prüfung der erklärten Ausgaben im Rahmen der durchzuführenden Projektkontrollen beruht auf einer repräsentativen Auswahl und generell auf statistischen Stichprobenverfahren. Im Falle der Identifizierung spezifischer Risikofaktoren kann darüber hinaus ggf. eine ergänzende Stichprobe gezogen werden.
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Die Projektkontrollen umfassen regelmäßig nur Teilausgaben des Projektes, da die Prüfbehörde beabsichtigt, den einzelnen Mittelabruf (EFRE) bzw. Zwischenbericht (ESF) als Stichprobenelement zu definieren. Die Ziehung der Zufallsstichprobe wie auch die Ziehung potenzieller ergänzender Stichproben wird zunächst vom Auftraggeber vorgenommen. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, die Stichprobenziehung gemäß den vorangehend dargestellten Anforderungen einschließlich der Dokumentation entsprechend den einschlägigen Standards auf den Auftragnehmer zu übertragen. Aufgrund der grundsätzlichen Variabilität der für die jeweilige Stichprobenziehung maßgeblichen Parameter kann die Anzahl der jährlich durchzuführenden Projektkontrollen vorab nicht festgelegt werden. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der vorzunehmenden Projektkontrollen p. a. in beiden Fonds (EFRE und ESF) jeweils voraussichtlich zwischen 50 und 100 bewegen wird.
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Die Vorhabenprüfungen werden anhand der Förderakte der Bewilligungsstelle sowie insbesondere vor Ort bei den Begünstigten durchgeführt und schließen, wo dies möglich ist, eine Inaugenscheinnahme der geförderten Investition bzw. des geförderten Vorhabens ein.
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Der Prüfungsumfang bei den Vorhabenprüfungen hängt u.a. von der Art der Gewährung des Zuschusses bzw. der rückzahlbaren Unterstützung ab. Sofern der Zuschuss bzw. die rückzahlbare Unterstützung in Form der Erstattung tatsächlich entstandener und gezahlter förderfähiger Kosten ausgereicht wird (sog. ausgabenfinanziertes Vorhaben), erstrecken sich die Prüfungen vor Ort beim Begünstigten grundsätzlich auf sämtliche dem betreffenden Mittelabruf zugrunde liegenden Belege (100%ige Belegprüfung). Wenn die zu prüfenden Mittelabrufe jedoch eine große Anzahl von gleichartigen Belegen umfassen, kann eine stichprobeweise Prüfung vorgenommen werden. Im Falle der Gewährung der Fördermittel auf der Grundlage von standardisierten Einheitskosten bzw. von Pauschalsätzen anhand der Anwendung eines Prozentsatzes auf eine oder mehrere Kostenkategorien oder insbesondere von Pauschalfinanzierungen (sog. Pauschalfinanzierte Vorhaben) reduziert sich – ggf. deutlich – der (belegmäßige) Umfang der Prüfung. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Projektförderung in Gestalt von Pauschalfinanzierungen erfolgt, da insoweit grundsätzlich keine Belegprüfung mehr erfolgt.
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Die Durchführung der Systemprüfungen und der Projektkontrollen umfassen grundsätzlich die selbstständige Prüfplanung und -organisation einschließlich der Festlegung der Prüftermine, die Dokumentation der Prüfungshandlungen und -ergebnisse anhand von mit dem Auftraggeber abzustimmenden Checklisten, die Übermittlung der vorläufigen Prüffeststellungen und die Benennung der ggf. erforderlichen Abhilfemaßnahmen einschließlich der Angabe von potenziellen Handlungsempfehlungen, die Auswertung der eingehenden Stellungnahmen der geprüften Stellen zu den vorläufigen Prüfberichten und die Erstellung der endgültigen Prüfberichte, sowie die Erfassung der Prüfungen und ihrer Ergebnisse in einer vom Auftragnehmer zu erstellenden Prüfdatenbank, deren Struktur in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt wird. Hinsichtlich der Systemprüfungen führt der Auftraggeber das Follow-up selbst durch. Hinsichtlich der Projektkontrollen obliegt die Durchführung des Follow-up einschließlich der Erfassung der Ergebnisse desselben in der vorgenannten Prüfdatenbank dem Auftragnehmer.
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Darüber hinaus wird vom Auftragnehmer die Erbringung folgender Leistungen erwartet:
— Zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Prüfergebnisse und der daraus ggf. abgeleiteten Schlussfolgerungen aus den Systemprüfungen und Projektkontrollen zur Vorbereitung der jährlichen Berichterstattung der Prüfbehörde an die EU-Kommission unter Berücksichtigung des insoweit von der Europäischen Kommission vorgegebenen Berichtsmusters;
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— Mitwirkung an etwaigen Prüfungen der Europäischen Kommission oder anderer Organe der Europäischen Union (z. B. Europäischer Rechnungshof) bzgl. der Arbeit der Prüfbehörde einschließlich der Tätigkeit des von ihr beauftragten Auftragnehmers zur Erbringung der hier in Rede stehenden Prüfungsleistungen;
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— Durchführung und Protokollierung von regelmäßigen jour fixe mit dem Auftraggeber;
— Maßnahmen zur Anpassung an geänderte Vorgaben hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen, beispielsweise durch Änderungen der gemeinschaftlichen und/oder nationalen Rechtsvorschriften bzw. der jeweils einschlägigen Förderfähigkeitsbestimmungen;
— spezifische fachliche Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrages stehen (z. B. Durchführung von Schulungen, Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen zu Stichprobenziehungsverfahren, zur Fehlerbewertung, zu Förderverfahren o. ä.). Hierbei kann von einem maximalen Aufwand von 160 Stunden p. a. ausgegangen werden. Diese Leistungen sind optional und werden daher im Bedarfsfall gesondert beauftragt und vergütet.
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Sämtliche Prüfungsleistungen einschließlich der insoweit erforderlichen Dokumentation sind unter Beachtung der einschlägigen internationalen Prüfungsstandards durchzuführen.
Im Hinblick auf die Erbringung aller Prüfungsleistungen wird explizit darauf hingewiesen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die maßgeblichen gemeinschaftlichen Rechts- und Umsetzungsvorschriften noch nicht in Kraft getreten sind. Dies gilt gleichermaßen für die von den gemeinschaftlichen Institutionen diesbezüglich entwickelten Anleitungen (z. B. Leitfäden, Leitlinien o. ä.) und Checklisten.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Prüfungsleistungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Kurze Beschreibung:
Prüfungsleistungen gemäß Art. 124 Abs. 2 und 127 Abs. 1 und Abs. 5 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (VO 1303/2013) für den EFRE in der Förderperiode 2014-2020 gemäß Ziffer II.1.5).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Prüfungsleistungen für den Europäischen Sozialfonds (ESF)
Kurze Beschreibung:
Prüfungsleistungen gemäß Art. 124 Abs. 2 und 127 Abs. 1 und Abs. 5 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (VO 1303/2013) für den ESF in der Förderperiode 2014-2020 gemäß Ziffer II.1.5).
Beschreibung der Optionen:
Zweimalige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils weitere 36 Monate;
Der Auftraggeber behält sich zudem die Optionen vor,
— die Stichprobenziehung einschließlich der Dokumentation entsprechend den einschlägigen Standards auf den Auftragnehmer zu übertragen,
— spezifische fachliche Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrages stehen (z. B. Durchführung von Schulungen, Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen zu Stichprobenziehungsverfahren, zur Fehlerbewertung, zu Förderverfahren o. ä.), beim Auftragnehmer abzurufen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Dauer: 54 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Der Auftrag betrifft die EFRE- und ESF-kofinanzierten Förderprogramme des Landes Berlin.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 lit. a) bis g) und Abs. 9 lit. a) bis e) VOF;
(2) Unterschriebene Auskunft nach § 4 Abs. 2 VOF über
(a) die wirtschaftlichen und/oder gesellschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen sowie
(b) über die auf den Auftrag bezogene beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen;
(3) Unterschriebene Erklärung, dass keine bestehenden Aufträge durch öffentliche Stellen des Landes Berlin in Bezug auf die Umsetzung oder Kontrolle von EFRE-kofinanzierten Förderprogrammen/Projekten bzw. von ESF-kofinanzierten Instrumenten/Projekten der Förderperiode 2014-2020 existieren;
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(4) Konzept zur Vermeidung eines Interessenkonflikts im Einzelfall (chinese wall), nicht länger als 1 DIN-A4-Seite.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(5) Nachweis einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10 000 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensereignis durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins oder einer Bestätigung des Versicherungsgebers (Versicherer oder Versicherungsvermittler). Falls eine entsprechende Versicherung nicht besteht, muss mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche Erklärung eines Versicherungsgebers abgegeben werden, aus der hervorgeht, dass die Versicherung im Auftragsfall zu den vorbenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrags muss der Versicherungsschein unverzüglich nachgereicht werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Mindestbedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende rechtsverbindliche Erklärung eines Versicherungsgebers beizubringen.
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Mindestanforderungen: Mindestdeckungssumme von 10 000 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensereignis.
(6) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre 2011-2013 (Angaben getrennt pro Jahr);
(7) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre 2011-2013 (Angaben getrennt pro Jahr). Als vergleichbare Leistungen im vorgenannten Sinne gelten Prüfungsaufträge im Bereich der Strukturfonds, insbesondere des EFRE bzw. des ESF.
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Mindeststandards:
Die in Ziff. III.2.2) konkret benannten Mindestanforderungen müssen zwingend erfüllt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(8) Liste der Referenzen über durchgeführte vergleichbare Prüfungsleistungen im Bereich der Strukturfonds, insbesondere des EFRE bzw. des ESF in der Förderperiode 2007 bis 2013, mit Angabe
(a) des Rechnungswertes,
(b) der Leistungszeit sowie
(c) des Auftraggebers (Name, Adresse, Ansprechpartner, Mail, Fax);
(9) Angaben zur Qualifikation des/der Projektleiters/in:
(a) Studium,
(b) Berufszulassung,
(c) Dauer und Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit/Prüfungstätigkeit
(d) Angabe der Projekte, in denen einschlägige Berufserfahrungen mit der Durchführung von System- und/oder Projektkontrollen im Bereich der europäischen Strukturfonds und hierbei insbesondere des EFRE und des ESF gewonnen wurden;
Mindestanforderungen: Der/die Projektleiter/in muss Wirtschaftsprüfer/in i.S.d. § 1 WPO sein und über eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügen.
(10) Angaben zu der Anzahl und der Qualifikation derjenigen Prüfer/innen, die im Rahmen des Auftrags ständig eingesetzt werden sollen – Kernteam:
(c) Dauer und Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit/Prüfungstätigkeit,
Mindestanforderungen: mindestens 3 Prüfer/innen müssen über eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügen; diese Anforderung bezieht sich auf beide Lose.
(11) Angaben zu der Anzahl und der Qualifikation des Personals, auf das bei der Bewältigung von Belastungsspitzen gegebenenfalls zurückgegriffen werden kann - Back-up-Team:
(d) Angabe der Projekte, in denen einschlägige Erfahrungen mit der Durchführung von System- und/oder Projektkontrollen im Bereich der europäischen Strukturfonds und hierbei insbesondere des EFRE und des ESF gewonnen wurden.
Mindeststandards:
Die in Ziff. III.2.3) konkret benannten Mindestanforderungen müssen zwingend erfüllt werden.
Darüber hinaus gilt folgende zwingende Mindestbedingung für die Teilnahme am Vergabeverfahren: Für den Fall, dass der Bewerber beabsichtigt sich für beide Lose zu bewerben, hat er zwingend unterschiedliche, nicht personenidentische Projektleiter/innen und Prüfer/innen in den Losen zu benennen. Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich hinsichtlich der Durchführung der horizontalen IT-Systemprüfung. Eine Doppelbenennung von Prüfer/innen oder Projektleiter/innen im Rahmen der Lose führt zum Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags (Los 1 und Los 2) aus dem Vergabeverfahren. Die Prüfteams (Projektleiter/in, Kernteam, Back-up-Team) müssen den Losen daher eindeutig zugeordnet sein.
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Der Hinweis unter Ziffer VI.3) Nr. 9 ist zu beachten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
1. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10 000 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensereignis. Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft ist von jedem Mitglied eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen beizubringen. Der Auftraggeber ist bereit, die Haftung des späteren Auftragnehmers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 10 000 000 EUR zu beschränken.
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2. Bankbürgschaft in Höhe von 5 % der kalkulierten Vergütung zur Absicherung der Gewährleistungs- und Garantieansprüche des Auftraggebers.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere wird das Vergabeverfahren nach den Vorschriften der VOF, VgV, des GWB sowie des BerlAVG geführt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben, in welcher
— sämtliche Mitglieder sowie
— der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind und erklärt wird, dass
— im Fall der Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft und im Falle Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
— alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen; insbesondere für den Fall der Auftragserteilung muss der Auftragnehmer gewährleisten, dass der elektronische Informationsaustausch mit dem Auftraggeber ggf. im Wege des geschützten Datenaustausches erfolgt.
Sämtliche Prüfungen bzw. Kontrollen sind nach internationalen Prüfungsstandards (z. B. ISA, Prüfungsstandards der INTOSAI/EUROSAI und des II A) zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Dies schließt die Unabhängigkeit der Prüfungen zwingend ein. Ausgeschlossen werden müssen daher Prüfungsgesellschaften, die mit einer anderen öffentlichen Stelle des Landes Berlin einen Vertrag zur Umsetzung oder zur Kontrolle von Förderprogrammen bzw. -vorhaben abgeschlossen haben, die mit Mitteln des EFRE bzw. des ESF kofinanziert sind. Im Fall möglicher Interessenkonflikte (z. B. bei der Prüfung von Projekten bestehender Mandanten) muss durch geeignete Maßnahmen (z. B. chinese wall) sichergestellt sein, dass die Prüfung unabhängig erfolgen kann.
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Zur Sicherstellung der Qualität der Prüfungsleistungen muss der Bewerber im Auftragsfall gewährleisten, dass die jeweils vorgesehenen Prüfungsteams sowohl Systemprüfungen als auch Stichprobenkontrollen durchführen. Eine personelle Trennung ist in dieser Hinsicht ausdrücklich nicht gewünscht.
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Es bestehen gesonderte Anforderungen für die Auftragserteilung nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe einer Erklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung sowie zur Einhaltung der Frauenförderverordnung. Näheres wird in den Vergabeunterlagen ausgeführt.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Sinne des § 1 WPO.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Sofern mehr als 3 geeignete Bewerber je Los vorliegen, erfolgt die Auswahl je Los anhand folgender Kriterien: (1) Qualität Projektleiter/in in Bezug auf die Erfahrungen mit der Durchführung von System- und/oder Projektkontrollen im Bereich der europäischen Strukturfonds, insbesondere des EFRE und des ESF – Gewichtung 25 % (max. 25 Pkt.); (2) Personalanzahl Kernteam – Gewichtung 15 % (max.15. Pkt.): ≥ 6 Prüfer/innen = 15 Pkt.; 5 Prüfer/innen = 10 Pkt.; 4 Prüfer/innen = 5 Pkt.; 3 Prüfer/innen = 1 Pkt.; (3) Qualität Kernteam in Bezug auf die Erfahrungen mit der Durchführung von System- und/oder Projektkontrollen im Bereich der europäischen Strukturfonds, insbesondere des EFRE und des ESF – Gewichtung 30 % (max. 30 Pkt.); (4) Personalanzahl back-up-Team – Gewichtung 5 % (max. 5 Pkt.): ≥ 6 Prüfer/innen = 5 Pkt.; 5 Prüfer/innen = 3 Pkt.; 4 Prüfer/innen = 2 Pkt.; 3 Prüfer/innen = 1 Pkt.; < 3 Prüfer/innen = 0 Pkt.;(5) Qualität back-up-Team in Bezug auf die Erfahrungen mit der Durchführung von System- und/oder Projektkontrollen im Bereich der europäischen Strukturfonds, insbesondere des EFRE und des ESF – Gewichtung 5 % (max. 5 Pkt.);(6) Anzahl vergleichbarer Referenzen – Gewichtung 10 % (max. 10 Pkt.): ≥ 4 Referenzen = 10 Pkt.; 3 Referenzen = 7 Pkt.; 2 Referenzen = 4 Pkt.; 1 Referenz = 1 Pkt.;(7) Qualität vergleichbarer Referenzen – Gewichtung 10 % (max. 10 Pkt.).
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-09-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Frau Krull, Herrn Füller, Herrn Thomsen
Internetadresse: www.berlin.de/sen/wtf 🌏
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Der Teilnahmeantrag ist seitens der Bewerber eigenständig gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung zu erstellen. Der Auftraggeber stellt hierfür keine Unterlagen oder Vordrucke zur Verfügung. Die in der Bekanntmachung erwähnten Vergabeunterlagen werden erst nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und nur an die Bewerber versendet, die nach Ziff. IV.1.2) zur Abgabe eines Angebots ausgewählt wurden.
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(2) Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (ein Original, zwei Kopien) in einem verschlossenen und mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Prüfungsleistungen zur EFRE-Förderung Land Berlin für die Förderperiode 2014 bis 2020 (Los 1)“ und/oder „Teilnahmeantrag Prüfungsleistungen zur ESF-Förderung Land Berlin für die Förderperiode 2014 bis 2020 (Los 2)“ versehenen Umschlag bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
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(3) Der Teilnahmeantrag ist in der unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben.
(4) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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(5) Die geforderten Angaben und Erklärungen sind auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
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(6) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bewerber nachzufordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
(7) Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
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(8) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
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Achtung: In dem Zeitraum vom 21.7.2014 bis 4.8.2014 erfolgt aufgrund der ferienbedingten Urlaubszeiten nur eine eingeschränkte Beantwortung von Bewerberfragen. Möglichen Verzögerungen wurde durch eine verlängerte Teilnahmefrist Rechnung getragen.
(9) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer vertraglich verpflichtet wird, die im Teilnahmeantrag benannten Projektleiter/innen und Prüfer/innen bei der Auftragsausführung einzusetzen und diese nur aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Ausscheiden etc.) oder nur mit Zustimmung des Auftraggebers und nur gegen einen Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation zu ersetzen.
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(10) Der Auftraggeber wird von der Kanzlei Müller-Wrede & Partner bei der Durchführung der Vergabe unterstützt. Im Hinblick auf etwaige geschäftliche Beziehungen der Anwaltskanzlei zu potenziellen Bewerbern und Bietern ist sichergestellt, dass sich deren Tätigkeit über den vorbezeichneten Beratungsumfang hinaus nicht auf die Entscheidung in dem Vergabeverfahren auswirkt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus den Vergabeunterlagen folgen, müssen bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 128-229073 (2014-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 084-150159
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 128-229073
ABl. S-Ausgabe: 84

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Vergütung (30)
2. Qualität der Konzepte (65)
3. Akzeptanz der Vertragsbedingungen (5)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-27 📅
Name: Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Kurfürstendamm 23
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfergesellschaft
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
Quelle: OJS 2015/S 084-150159 (2015-04-27)