Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze für die Impfsaison 2014/2015

ARGE Bayern c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

Auftraggeber ist die ARGE Bayern, vertreten durch die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, diese wiederum vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Helmut Platzer, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München. Bei der ARGE Bayern handelt es sich um einen Zusammenschluss gemäß §§ 219 SGB V, 94 Abs. 1 a SGB X folgender Krankenkassen und Verbände:
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse,
Carl-Wery-Straße 28, 81739 München.
BKK Landesverband Bayern,
Züricher Str. 25, 81476 München.
Knappschaft:
Regionaldirektion München, Friedrichstr. 19, 80801 München,
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
als Landwirtschaftliche Krankenkasse,
Neumarkter Str. 35, 81673 München,
IKK classic,
Landesdirektion Bayern, Meglingerstr. 7, 81477 München,
den nachfolgend benannten Ersatzkassen.
Barmer GEK,
Techniker Krankenkasse (TK),
DAK-Gesundheit,
Kaufmännische Krankenkasse – KKH,
HEK – Hanseatische Krankenkasse.
hkk.
Gemeinsamer Bevollmächtigter der Ersatzkassen mit Abschlussbefugnis:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern, Arnulfstr. 201a, 80634 München
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für von Vertragsärzten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu Lasten der Mitglieder der ARGE Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze, in Fertigspritzen ohne Kanüle oder mit abnehmbarer Kanüle, für die Impfsaison 20143/20154. Die Ausschreibung bezieht sich nur auf Grippeimpfstoff(e), der/die als Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wird/werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Bayern Grippeimpfstoffe sowohl für Impfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V als auch für Impfungen nach § 20d Abs. 2 SGB V im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden, und dass diese Ausschreibung sich auf beides bezieht.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-04.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-04 Auftragsbekanntmachung
2014-05-05 Ergänzende Angaben
2014-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge