Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze für die Impfsaison 2014/2015

ARGE Bayern c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

Auftraggeber ist die ARGE Bayern, vertreten durch die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, diese wiederum vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Helmut Platzer, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München. Bei der ARGE Bayern handelt es sich um einen Zusammenschluss gemäß §§ 219 SGB V, 94 Abs. 1 a SGB X folgender Krankenkassen und Verbände:
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse,
Carl-Wery-Straße 28, 81739 München.
BKK Landesverband Bayern,
Züricher Str. 25, 81476 München.
Knappschaft:
Regionaldirektion München, Friedrichstr. 19, 80801 München,
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
als Landwirtschaftliche Krankenkasse,
Neumarkter Str. 35, 81673 München,
IKK classic,
Landesdirektion Bayern, Meglingerstr. 7, 81477 München,
den nachfolgend benannten Ersatzkassen.
Barmer GEK,
Techniker Krankenkasse (TK),
DAK-Gesundheit,
Kaufmännische Krankenkasse – KKH,
HEK – Hanseatische Krankenkasse.
hkk.
Gemeinsamer Bevollmächtigter der Ersatzkassen mit Abschlussbefugnis:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern, Arnulfstr. 201a, 80634 München
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für von Vertragsärzten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu Lasten der Mitglieder der ARGE Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze, in Fertigspritzen ohne Kanüle oder mit abnehmbarer Kanüle, für die Impfsaison 20143/20154. Die Ausschreibung bezieht sich nur auf Grippeimpfstoff(e), der/die als Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wird/werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Bayern Grippeimpfstoffe sowohl für Impfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V als auch für Impfungen nach § 20d Abs. 2 SGB V im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden, und dass diese Ausschreibung sich auf beides bezieht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-04 Auftragsbekanntmachung
2014-05-05 Ergänzende Angaben
2014-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Anti-Grippe-Impfstoffe
Menge oder Umfang:
Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze, in Fertigspritzen ohne Kanüle oder mit abnehmbarer Kanüle, für die Impfsaison 2014/2015. Die Ausschreibung bezieht sich nur auf Grippeimpfstoff(e), der/die als Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wird/werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Bayern Grippeimpfstoffe sowohl für Impfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V als auch für Impfungen nach § 20d Abs. 2 SGB V im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden, und dass diese Ausschreibung sich auf beides bezieht.
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Gesamtwert des Auftrags: 8 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anti-Grippe-Impfstoffe 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ARGE Bayern c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de 📧
Fax: +49 8962730650151 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 028-044286
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Die Zahl der möglichen Zuschläge ist auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Dabei gelten verbundene Unternehmen i.S.d. § 36 Abs. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als ein Bieter im Sinne der Vorgaben hinsichtlich der Zuschlagslimitierung. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bietergemeinschaften. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft (en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber ist die ARGE Bayern, vertreten durch die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, diese wiederum vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Helmut Platzer, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München. Bei der ARGE Bayern handelt es sich um einen Zusammenschluss gemäß §§ 219 SGB V, 94 Abs. 1 a SGB X folgender Krankenkassen und Verbände:
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AOK Bayern – Die Gesundheitskasse,
Carl-Wery-Straße 28, 81739 München.
BKK Landesverband Bayern,
Züricher Str. 25, 81476 München.
Knappschaft:
Regionaldirektion München, Friedrichstr. 19, 80801 München,
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
als Landwirtschaftliche Krankenkasse,
Neumarkter Str. 35, 81673 München,
IKK classic,
Landesdirektion Bayern, Meglingerstr. 7, 81477 München,
den nachfolgend benannten Ersatzkassen.
Barmer GEK,
Techniker Krankenkasse (TK),
DAK-Gesundheit,
Kaufmännische Krankenkasse – KKH,
HEK – Hanseatische Krankenkasse.
hkk.
Gemeinsamer Bevollmächtigter der Ersatzkassen mit Abschlussbefugnis:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern, Arnulfstr. 201a, 80634 München
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für von Vertragsärzten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu Lasten der Mitglieder der ARGE Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze, in Fertigspritzen ohne Kanüle oder mit abnehmbarer Kanüle, für die Impfsaison 20143/20154. Die Ausschreibung bezieht sich nur auf Grippeimpfstoff(e), der/die als Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wird/werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Bayern Grippeimpfstoffe sowohl für Impfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V als auch für Impfungen nach § 20d Abs. 2 SGB V im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden, und dass diese Ausschreibung sich auf beides bezieht.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rabattvereinbarungen gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für von Vertragsärzten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze, in Fertigspritzen ohne Kanüle oder mit abnehmbarer Kanüle, für die Impfsaison 2014/2015
Kurze Beschreibung:
Bezirke München und Oberbayern der Kassenärztlichen Vereinigung
Bayerns,Betriebsstättennummern 63xxxxxxx und 64xxxxxxx
Bayerns,
Betriebsstättennummern 63xxxxxxx und 64xxxxxxx
Menge oder Umfang: Zu erwartender Auftragsumfang s. Kalkulationsgrundlage Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Abgrenzung erfolgt nach dem Sitz der Betriebsstätte des verordnenden Vertragsarztes (Betriebsstättennummern).
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bezirke Mittelfranken und Schwaben der Kassenärztlichen Vereinigung
Bayerns,Betriebsstättennummern 66xxxxxxx und 70xxxxxxx
Bayerns,
Betriebsstättennummern 66xxxxxxx und 70xxxxxxx
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Bezirke Oberfranken und Unterfranken der Kassenärztlichen Vereinigung
Bayerns,Betriebsstättennummern 65xxxxxxx und 67xxxxxxx
Bayerns,
Betriebsstättennummern 65xxxxxxx und 67xxxxxxx
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Bezirke Niederbayern und Oberpfalz der Kassenärztlichen Vereinigung
Bayerns,Betriebsstättennummern 69xxxxxxx und 68xxxxxxx
Bayerns,
Betriebsstättennummern 69xxxxxxx und 68xxxxxxx
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann im Einvernehmen zwischen dem Auftragnehmer und der ARGE Bayern, vertreten durch die AOK Bayern, um 12 Monate verlängert werden.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: Ausschreibung Grippeimpfstoffe 2014/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE2.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Ausschreibung richtet sich nur an pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG).
Zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit haben die Bieter mit ihrem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (s. Vergabeunterlagen).
— Aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in welchem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
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— Aktuelle Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied einzureichen.
Bietergemeinschaften haben außerdem eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben (s. Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachzuweisen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Gesamtumsatz mit saisonalen Grippeimpfstoffen, jeweils anzugeben für jedes einzelne der letzten 3 Geschäftsjahre (§ 242 HGB) vor der Veröffentlichung der Ausschreibung (§ 7 Abs. 2 d) VOL/A-EG).
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Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied einzureichen.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, insbesondere eines Auftragsherstellers im Sinne von § 9 Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV), so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung „Unterauftragnehmerverzeichnis“ (s. Vergabeunterlagen) mitteilen. Der Bieter muss dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er die unterzeichnete und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen inklusive der unterzeichneten und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (s. Vergabeunterlagen – vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter haben mit ihrem Angebot den Nachweis ihrer fachlichen Leistungsfähigkeit wie folgt zu erbringen:
Darlegung der Kapazitäten zur Herstellung der saisonalen Grippeimpfstoffe (eigene oder fremde, auf die nachweislich zurückgegriffen werden kann) inkl. Benennung der Herstellungsstätten und Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis (Erklärung zu den Herstellungskapazitäten – s. Vergabeunterlagen). Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis für alle Mitglieder vorzulegen, die die Herstellung des Grippeimpfstoffs vornehmen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der dem Auftraggeber zustehende Rabattbetrag wird quartalsweise abgerechnet, erstmals im Januar 2015. Die Zahlung des Auftragnehmers ist 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung fällig. Zahlt der Auftragnehmer nicht innerhalb dieser Frist, gerät er in Verzug. Bei verspätetem Zahlungseingang (verspäteter valutarischer Gutschrift auf dem Empfängerkonto) zahlt der Auftragnehmer während des Verzugs Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligem Basiszinssatz (§ 247 BGB).
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung Grippeimpfstoffe 2014/15

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber (Kontaktstelle) unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist beim Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
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Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 028-044286 (2014-02-04)
Ergänzende Angaben (2014-05-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 088-153438
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 28-044286
ABl. S-Ausgabe: 88
Quelle: OJS 2014/S 088-153438 (2014-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: ARGE Bayern c/o AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 088-153808
Zusätzliche Informationen
Die Zahl der möglichen Zuschläge ist auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Dabei gelten verbundene Unternehmen i. S. d. § 36 Abs. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als ein Bieter im Sinne der Vorgaben hinsichtlich der Zuschlagslimitierung. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bietergemeinschaften. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden.
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Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-31 📅
Name: Sanofi Pasteur MSD GmbH

2️⃣
Quelle: OJS 2014/S 088-153808 (2014-05-05)