Das UKSH setzt zur Versorgung seiner Patientinnen und Patienten eine Vielzahl an Radiopharmaka ein, insbesondere die radioaktiven PET-Arzneimittel „F18-FDG“, „F18-Cholin“ und „F18 Fluorid“. Das UKSH kann diese Radiopharmaka - derzeit - nicht selbst produzieren, ist daher darauf angewiesen, die Radiopharmaka bei Dritten einzukaufen. Das UKSH beabsichtigt, es einem geeigneten Partner exklusiv zu übertragen, seine Kliniken und sonstige Einrichtungen mit arzneimittelrechtlich zugelassenen Radiopharmaka zu beliefern. Hierfür beabsichtigt das UKSH, dem Partner auf seinem Campus Kiel gelegene Betriebsräume nebst Ausstattung zur Mitbenutzung zu überlassen. Der Partner soll alsdann - nachdem er die erforderliche arzneimittelrechtliche Herstellungserlaubnis eingeholt hat - Radiopharmaka herstellen, mit denen er - zum einen - das UKSH zu versorgen hat und mit denen er - zum anderen - auch andere Krankenhäuser und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen beliefern kann. Nähere Informationen können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-14.
Auftragsbekanntmachung (2014-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Gesamtwert des Auftrags: 1 546 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Arnold-Heller-Straße 3
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.UKSH.de🌏
E-Mail: friedemann.bock@uksh.de📧
Telefon: +49 4315971141📞
Fax: +49 4315971089 📠
Jeder Interessent kann bei der oben genannten Kontaktstelle ein Informationsmemorandum mit weiteren Hinweisen zum Vergabeverfahrensgegenstand sowie den für die Eignungsnachweise zu nutzenden Formblättern anfordern.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1) und IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich.
Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Radiopharmazie im UKSH. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
— Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag).
Jeder Interessent kann bei der oben genannten Kontaktstelle ein Informationsmemorandum mit weiteren Hinweisen zum Vergabeverfahrensgegenstand sowie den für die Eignungsnachweise zu nutzenden Formblättern anfordern.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1) und IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich.
Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Radiopharmazie im UKSH. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
— Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das UKSH setzt zur Versorgung seiner Patientinnen und Patienten eine Vielzahl an Radiopharmaka ein, insbesondere die radioaktiven PET-Arzneimittel „F18-FDG“, „F18-Cholin“ und „F18 Fluorid“. Das UKSH kann diese Radiopharmaka - derzeit - nicht selbst produzieren, ist daher darauf angewiesen, die Radiopharmaka bei Dritten einzukaufen. Das UKSH beabsichtigt, es einem geeigneten Partner exklusiv zu übertragen, seine Kliniken und sonstige Einrichtungen mit arzneimittelrechtlich zugelassenen Radiopharmaka zu beliefern. Hierfür beabsichtigt das UKSH, dem Partner auf seinem Campus Kiel gelegene Betriebsräume nebst Ausstattung zur Mitbenutzung zu überlassen. Der Partner soll alsdann - nachdem er die erforderliche arzneimittelrechtliche Herstellungserlaubnis eingeholt hat - Radiopharmaka herstellen, mit denen er - zum einen - das UKSH zu versorgen hat und mit denen er - zum anderen - auch andere Krankenhäuser und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen beliefern kann.
Das UKSH setzt zur Versorgung seiner Patientinnen und Patienten eine Vielzahl an Radiopharmaka ein, insbesondere die radioaktiven PET-Arzneimittel „F18-FDG“, „F18-Cholin“ und „F18 Fluorid“. Das UKSH kann diese Radiopharmaka - derzeit - nicht selbst produzieren, ist daher darauf angewiesen, die Radiopharmaka bei Dritten einzukaufen. Das UKSH beabsichtigt, es einem geeigneten Partner exklusiv zu übertragen, seine Kliniken und sonstige Einrichtungen mit arzneimittelrechtlich zugelassenen Radiopharmaka zu beliefern. Hierfür beabsichtigt das UKSH, dem Partner auf seinem Campus Kiel gelegene Betriebsräume nebst Ausstattung zur Mitbenutzung zu überlassen. Der Partner soll alsdann - nachdem er die erforderliche arzneimittelrechtliche Herstellungserlaubnis eingeholt hat - Radiopharmaka herstellen, mit denen er - zum einen - das UKSH zu versorgen hat und mit denen er - zum anderen - auch andere Krankenhäuser und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen beliefern kann.
Nähere Informationen können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich ist.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 120 Monate
Dauer: 120 Monate
Referenznummer: K420-600379
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter VI.3) („Sonstige Informationen“).
Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der Submissionsstelle gemäß Anhang A vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Bei "möglichst" vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist Vorlage mit Bewerbung zu empfehlen; der Auftraggeber
Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der Submissionsstelle gemäß Anhang A vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Bei "möglichst" vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist Vorlage mit Bewerbung zu empfehlen; der Auftraggeber
kann Auswahl nach IV.1.2) ohne Nachforderung vornehmen. Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Angabe/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen). Bei gemeinschaftlichen Bewerbungen sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gemäß III.2.1)-III.2.3)) wie für den Bewerber selbst erforderlich (ggf. bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich), ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
kann Auswahl nach IV.1.2) ohne Nachforderung vornehmen. Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Angabe/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen). Bei gemeinschaftlichen Bewerbungen sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gemäß III.2.1)-III.2.3)) wie für den Bewerber selbst erforderlich (ggf. bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich), ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Vorzulegende Unterlagen (Für die Erklärungen sind die bei der o. g. Kontaktstelle erhältlichen Formulare zu verwenden, soweit dies gefordert ist):
1) Bewerbungsschreiben - formlos
2) Angaben zum Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft - Fomblatt;
3) soweit zutreffend: Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften Formblatt
4) Selbstdarstellung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft - Angaben zu Firma, Sitz, Tätigkeitsfeldern, Ausrichtung, Strategie; formlos
5) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §6, Abs. 4 a) - g) und Abs. 6 a) - e) VOL/A EG Formblatt .
6) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H. S. 239) Formblatt .
7) Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für eine Auftragssperre nicht erfüllt sind; § 16 Abs. 5 S.1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG (GVOBl. Schl.H. S. 236) Formblatt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
8) Erklärung zum Gesamtumsatz und zu den Umsätzen aus Leistungen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Formblatt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen Formblätter.
9) Vorlage von bis zu fünf Referenzen über die wesentlichen, in den letzten 3 Geschäftsjahren ausgeführten Tätigkeiten im Bereich der Herstellung von Radiopharmaka (Errichtung und Führung/Betreiben eines Betriebes zur Herstellung von Radiopharmaka); dabei ist der Tätigkeitszeitraum, der Leistungsinhalt und -umfang zu benennen.
9) Vorlage von bis zu fünf Referenzen über die wesentlichen, in den letzten 3 Geschäftsjahren ausgeführten Tätigkeiten im Bereich der Herstellung von Radiopharmaka (Errichtung und Führung/Betreiben eines Betriebes zur Herstellung von Radiopharmaka); dabei ist der Tätigkeitszeitraum, der Leistungsinhalt und -umfang zu benennen.
10) Vorlage von bis zu fünf Referenzen über die wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen im Bereich der Versorgung von Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen mit Radiopharmaka. Dabei ist der Tätigkeitszeitraum, der Leistungsinhalt und -umfang zu benennen.
10) Vorlage von bis zu fünf Referenzen über die wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen im Bereich der Versorgung von Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen mit Radiopharmaka. Dabei ist der Tätigkeitszeitraum, der Leistungsinhalt und -umfang zu benennen.
Für alle Erklärungen sind die bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlichen Formulare zu verwenden.
Mindeststandards: Vorlage mindestens einer Referenz zu 9) und 10).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheiten für Vertragserfüllung und Leistungsqualität werden gefordert, auch ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen. Näheres in den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bewerber versendet werden. Im Übrigen den Verhandlungen unterliegend.
Sicherheiten für Vertragserfüllung und Leistungsqualität werden gefordert, auch ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen. Näheres in den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bewerber versendet werden. Im Übrigen den Verhandlungen unterliegend.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nähere Angaben in den Vergabeunterlagen, im Übrigen den Verhandlungen unterliegend.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es sind alle Rechtsformen mit gesamtschuldnerischer Haftung zulässig, in denen die geforderte Leistung erbracht werden kann. Evtl. Bietergemeinschaften unterliegen ebenfalls der gesamtschuldnerischen Haftung.
Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bewerber und Nachunternehmer eines anderen Bewerbers) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor. Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bewerbers sowie Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft und Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bewerber und Nachunternehmer eines anderen Bewerbers) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor. Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bewerbers sowie Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft und Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 10
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Es soll ein Vertrag über die Belieferung des Auftraggebers mit Radiopharmaka abgeschlossen werden (Versorgungsvertrag).
Es handelt sich bei dem Versorgungsauftrag um einen Rahmenvertrag im Sinne des § 4 EG VOL/A. Da er mit einem Vertrag über die Vermietung von Betriebsräumen verbunden werden soll, ist es gerechtfertigt, die gemäß der vorgenannten Norm grundsätzlich einzuhaltende Vier-Jahres-Grenze zu überschreiten.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Es handelt sich bei dem Versorgungsauftrag um einen Rahmenvertrag im Sinne des § 4 EG VOL/A. Da er mit einem Vertrag über die Vermietung von Betriebsräumen verbunden werden soll, ist es gerechtfertigt, die gemäß der vorgenannten Norm grundsätzlich einzuhaltende Vier-Jahres-Grenze zu überschreiten.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 20 %.
Fachliche und technische Leistungsfähigkeit 80 %.
Nähere Einzelheiten enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Bock
Name: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Justiziariat L 015 -Submissionsstelle-
Postanschrift: Maria-Göppert-Straße 7a
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23562
Kontaktperson: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Justiziariat L 015 -Submissionsstelle-
Frau Gerlach
Telefon: +49 4515005051📞
E-Mail: angelika.gerlach@uk-sh.de📧
Fax: +49 4515006427 📠
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: K420-600379
Zusätzliche Informationen
Jeder Interessent kann bei der oben genannten Kontaktstelle ein Informationsmemorandum mit weiteren Hinweisen zum Vergabeverfahrensgegenstand sowie den für die Eignungsnachweise zu nutzenden Formblättern anfordern.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1) und IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1) und IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich.
Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Radiopharmazie im UKSH. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Radiopharmazie im UKSH. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
— Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag).
— Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB).
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.