Rahmenvereinbarung Catering
Der Auftraggeber möchte eine Rahmenvereinbarung über Catering schließen.
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer mit einer Laufzeit von zunächst einem Jahr geschlossen werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich immer um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Bei Erreichen einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren, endet die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Rahmenvereinbarung soll das Catering für folgende Veranstaltungen umfassen:
1. Richtfeste,
2. Künstlerfest,
3. Essen nach Aufsichtsratssitzungen,
4. Einweihungsfeiern (z. B. Spielplatz, Tag der offenen Tür etc.),
5. Informationsveranstaltungen in den Räumlichkeiten der GEWOFAG,
6. Informationsveranstaltungen außerhalb der Räumlichkeiten der GEWOFAG,
7. Architekturwettbewerbe (3 Einzelveranstaltungen je Architekturwettbewerb).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-24.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-11-24
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Auftragsbekanntmachung
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2015-06-11
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Ergänzende Angaben
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