Rahmenvereinbarung - Einführung eines Remote Controlled Browsers Systems
Landesbetrieb Daten und Information
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag für die Einführung von ReCoB-Systemen. Es wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zunächst ein ReCoB-System für den Einsatz in der Oberfinanzdirektion am Standort Koblenz für 7 300 Benutzer in Rheinland-Pfalz ausgeschrieben. Weitere Installationen mit unterschiedlichen Benutzerzahlen können zu einem späteren Zeitpunkt gemäß der Rahmenvertragsvereinbarung hinzukommen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-30.
Wer? Wie?- • Dienstleistungen in Verbindung mit Software › Bereitstellung von Software
- • Dienstleistungen in Verbindung mit Software › Software-Konfiguration
- • Internet- und Intranet-Softwarepaket › Internetbrowsersoftwarepaket
- • Sicherheitssoftwarepaket › Dateisicherheitssoftwarepaket
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-04-30 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2014-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Internet- und Intranet-Softwarepaket
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet- und Intranet-Softwarepaket 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Daten und Information
Postanschrift: Römerstraße 41
Postleitzahl: 56130
Postort: Bad Ems
Kontakt
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de 📧
Telefon: +49 61316050 📞
Fax: +49 2603605429 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 086-149483
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 420-014058
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-06-11 📅
Öffnungsort (Organisation): Landesbetrieb Daten und Information - Außenstelle Bad Ems
Öffnungsort (Stadt): Bad Ems
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistung (60)
2. Preis (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Römerstraße 41
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sigrid Keller
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 420-014058
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Stiftsstraße 6
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131160 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 086-149483 (2014-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Internet- und Intranet-Softwarepaket
Menge oder Umfang:
Die garantierte Mindestabnahmemenge ergibt sich aus Teil B: Anlage_01_Preisblatt, Spalte 3 "Mindestabnahmemenge". Ein darüber hinausgehender Bedarf kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich festgelegt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet- und Intranet-Softwarepaket 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Daten und Information
Postanschrift: Römerstraße 41
Postleitzahl: 56130
Postort: Bad Ems
Kontakt
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de 📧
Telefon: +49 61316050 📞
Fax: +49 2603605429 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 086-149483
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß §§ 18 EG, 19 EG VOL/A. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt in Anlehnung an die gewichtete Richtwertmethode - Medianmethode nach UfAB V. Informationen zur Bewertung von Angeboten nach UfAB V sind unter folgendem Link abzurufen:
http://www.cio.bund.de/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html
Informationen zur gewichteten Richtwertmethode - Medianmethode können unter http://www.bescha.bund.de/SharedDocs/Aktuelles/Wissenswertes/2010/UfAB__2.html eingesehen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYY9J
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag für die Einführung von ReCoB-Systemen. Es wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zunächst ein ReCoB-System für den Einsatz in der Oberfinanzdirektion am Standort Koblenz für 7 300 Benutzer in Rheinland-Pfalz ausgeschrieben. Weitere Installationen mit unterschiedlichen Benutzerzahlen können zu einem späteren Zeitpunkt gemäß der Rahmenvertragsvereinbarung hinzukommen.
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Referenznummer: 420-014058
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der jeweilige Leistungsort wird vom Auftraggeber bestimmt. Grundsätzlich ist die Leistung in Rheinland-Pfalz zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
I.
Der Bieter hat mit seinem Angebot die nachfolgenden Eigenerklärungen abzugeben (den Vergabeunterlagen liegt ein entsprechendes Formblatt als Teil A: Anlage 01 bei ) und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu versichern. Der Bieter versichert, dass
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1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung / Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das GWB, z.B. Preisabsprachen),
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2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. keine der Personen, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist:
a. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel
2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs.2 Nr.10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder
gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden
5. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer
Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
6. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
7. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
8. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
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9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften verurteilt worden sind.
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10. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
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11. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz sowie ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke abzugeben.
12. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen. Mit seiner Unterschrift versichert der Bieter
die Richtigkeit seiner Angaben, weshalb weitere Nachweise zu den Ziffern 1 bis 12 zunächst nicht vorgelegt werden müssen. Die Vergabestelle kann in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Zuverlässigkeitsprüfung
jedoch jederzeit anfordern. Werden die Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes führen. Werden vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben, wird die Bewerbung/ der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks Teil A: Anlage 01_Eigenerklärungen abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
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II.
Der Bieter hat einen Nachweis zu erbringen, dass er im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, Kopie genügt).
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Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig
sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung
befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
III.
Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulässig. Sofern ein Bieter Nachunternehmen einschaltet, bietet er/ sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzuführen (Vorlage eines abschließenden Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen und der hierfür vorgesehenen Nachunternehmer). Die Eignung der Nachunternehmer ist mit sämtlichen geforderten Nachweisen und Erklärungen zu belegen. Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich
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erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung jedes Nachunternehmers (Verfügbarkeitserklärung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Das Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der Verfügbarkeitserklärungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begründete Zweifel bestehen. Der Bieter hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten
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zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, ihn davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, sowie dem Nachunternehmer insgesamt keine
ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten für Nachunternehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen
zu beteiligen. Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt.
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Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten und unterzeichneten Teil A: Anlage
02_Unternehmensdarstellung und Teil A: Anlage 2a_Unternehmesdarstellung Qualitäts-, Umwelt und soziale Aspekte sowie ggf. die Teil A: Anlage
04_Bietergemeinschaft seinem Angebot beizufügen. Demgemäß hat der Bieter zur Prüfung seiner Leistungsfähigkeit Auskunft zu Folgendem zu geben:
Als Unternehmen am Markt präsent seit:, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2010, 2011 und
2012 in Deutschland (brutto), durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2010, 2011 und 2012 in Deutschland (brutto)
bezogen auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld , durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2010,
2011 und 2012 in Deutschland, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2010 , 2011 und 2012 in
Deutschland in Bezug auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen. Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulässig. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU)
an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der
Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzuführen (Vorlage eines abschließenden Verzeichnisses
der Nachunternehmerleistungen und der hierfür vorgesehenen Nachunternehmer).Die Eignung der Nachunternehmer ist mit sämtlichen geforderten Nachweisen und Erklärungen zu belegen. Sofern Bieter
Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung jedes Nachunternehmers
(Verfügbarkeitserklärung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Das Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der Verfügbarkeitserklärungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begründete Zweifel bestehen. Der Bieter hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber
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zu benennen, ihn davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, sowie dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem LDI vereinbart sind. Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten für Nachunternehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Die Vergabestelle weist zur Wahrung des Wettbewerbs ausdrücklich darauf hin, dass die ausgeschriebenen Dienstleistungen auch von geeigneten Nachunternehmern erbracht werden können. Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt.
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Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen nach Maßgabe der Teil A Anlage 03 der Vergabeunterlagen einzureichen. Dabei sind Rechnungswert, Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Adresse, ein Ansprechpartner, sowie Telefax- und Telefonnummer desselben zwingend anzugeben. Angaben,die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bieter hat eine aktuell bestehende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen: für Personenschäden pauschal mindestens 500 000 EUR, für Sachschäden pauschal mindestens 500 000 EUR je Schadensfall, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1 000 000 EUR, für Vermögensschäden in Höhe von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 500.000 Euro. Alternativ kann der Bieter eine verbindliche Erklärung einer Versicherung vorlegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung abgeschlossen wird.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Angebotsabgabe ist durch einen Einzelbieter bzw. eine Bietergemeinschaft vorzunehmen. Sofern es sich bei einem Bieter um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt, muss deutlich werden, welcher rechtlich selbstständige Unternehmensteil anbietet. Bieten mehrere selbstständige Unternehmensteile einer Unternehmensgruppe müssen sie entweder gemeinsam als Bietergemeinschaft oder als Generalunternehmer mit Unteranbietern anbieten, wobei Mischkonstellationen möglich sind, solange diese Konstellation deutlich wird und die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden jedoch nur Berücksichtigung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
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Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben (Teil A: Anlage 04 Bietergemeinschaft). Ein Mitglied ist von allen übrigen Mitgliedern als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bevollmächtigen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die geplante Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist anzugeben. Sofern nach den Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung rechtsverbindliche Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter geleistet werden. Dies gilt insbesondere für die Unterzeichnung des Angebotes. Fallen ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulässig, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt. Unzulässig ist, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter anzubieten. Ein solches Verhalten wird als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet und führt jedenfalls zum Ausschluss beider Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-06-11 📅
Öffnungsort (Organisation): Landesbetrieb Daten und Information - Außenstelle Bad Ems
Öffnungsort (Stadt): Bad Ems
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistung (60)
2. Preis (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Römerstraße 41
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sigrid Keller
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 420-014058
Zusätzliche Informationen
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß §§ 18 EG, 19 EG VOL/A. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt in Anlehnung an die gewichtete Richtwertmethode - Medianmethode nach UfAB V. Informationen zur Bewertung von Angeboten nach UfAB V sind unter folgendem Link abzurufen:
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Informationen zur gewichteten Richtwertmethode - Medianmethode können unter http://www.bescha.bund.de/SharedDocs/Aktuelles/Wissenswertes/2010/UfAB__2.html eingesehen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYY9J
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Stiftsstraße 6
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131160 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unterneh-men/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (sog. Nichtabhilfeentscheidung), vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a Abs. 1 Satz 5 GWB).
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Die Vergabestelle weist ferner darauf ausdrücklich hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Rechtsverstoßes zu erheben sind.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 086-149483 (2014-04-30)
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