IT.Niedersachsen stellt als Dienstleister seinen Kunden File- und Archivservice an dezentralen Standorten und zentral am Standort Hannover zur Verfügung. Im Wesentlichen sollen diese Systeme in den nächsten Jahren erneuert bzw. am Standort Hannover konsolidiert und ca. 10 weitere dezentrale Standorte mit Fileservice versorgt werden. Die Aussschreibung umfasst eine Rahmenvereinbarung für den Kauf von Speicherlösungen File- und Archivservice. Die Rahmenvereinbarung umfasst u.a. folgende Leistungen: — Verkauf von Hardware; — Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer; — Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen; — Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft; — Schulung; — Projektmanagement; — Systemservice.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenspeicherung
Menge oder Umfang:
Die Mindestabnahmemenge beträgt EUR 400 000. Der Auftraggeber geht von einem geschätzten Auftragsvolumen von EUR 3 Millionen aus, hierauf besteht allerdings kein Anspruch.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenspeicherung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: jana.kretschmer@it.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 51198987523📞
Fax: +49 51198984913 📠
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich IT.Niedersachsen gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
IT.Niedersachsen stellt als Dienstleister seinen Kunden File- und Archivservice an dezentralen Standorten und zentral am Standort Hannover zur Verfügung. Im Wesentlichen sollen diese Systeme in den nächsten Jahren erneuert bzw. am Standort Hannover konsolidiert und ca. 10 weitere dezentrale Standorte mit Fileservice versorgt werden.
IT.Niedersachsen stellt als Dienstleister seinen Kunden File- und Archivservice an dezentralen Standorten und zentral am Standort Hannover zur Verfügung. Im Wesentlichen sollen diese Systeme in den nächsten Jahren erneuert bzw. am Standort Hannover konsolidiert und ca. 10 weitere dezentrale Standorte mit Fileservice versorgt werden.
Die Aussschreibung umfasst eine Rahmenvereinbarung für den Kauf von Speicherlösungen File- und Archivservice. Die Rahmenvereinbarung umfasst u.a. folgende Leistungen:
— Verkauf von Hardware;
— Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer;
— Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen;
— Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft;
— Schulung;
— Projektmanagement;
— Systemservice.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: 02800-366/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1 (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle herunter geladen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1 (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle herunter geladen werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
u.a. mindestens drei erfolgreich abgenommene Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich Lieferumfang vergleichbar ist. Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1 (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle herunter geladen werden können.
u.a. mindestens drei erfolgreich abgenommene Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich Lieferumfang vergleichbar ist. Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1 (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle herunter geladen werden können.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-03-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Kretschmer
Name: Die Unterlagen werden auf der Homepage http://vergabe.niedersachsen.de unter „Ausschreibungen”, „IT-Leistungen” zum Abruf bereit gestellt.
Postanschrift: k.A.
Postort: k.A.
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02800-366/13
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruchauf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, is der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruchauf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, is der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2014/S 021-032648 (2014-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-28 📅
Name: Computacenter AG & Co. oHG
Postanschrift: Hindenburgstr. 43-45
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Regierungsvertretung Lüneburg – Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit der geschlossenen Vereinbarung kann in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer bis 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung geltend gemacht werden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss (§ 101b Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit der geschlossenen Vereinbarung kann in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer bis 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung geltend gemacht werden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss (§ 101b Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).