Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen – Brandschutztechnische Anlagen

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Ingenieurleistungen für Brandschutztechnische Anlagen in Anlehnung an die Leistungsphasen 1–9 der HOAI § 53 und § 55 sowie Besondere Leistungen.
Im Rahmen der Betreibung der Bestandsflughäfen Berlin Schönefeld (SXF) und Berlin Tegel (TXL) sowie bei ausgewählten Maßnahmen an den bereits vorhandenen Gebäuden und baulichen Anlagen des Flughafen BER, beabsichtigt die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH bauliche Maßnahmen zu realisieren. Diese Maßnahmen werden sowie im Rahmen der laufenden Instandhaltung, der baulichen Optimierung sowie bei Veränderungsbauten notwendig werden. Es sind Ingenieurleistungen und insbesondere weiterführende Planungen der bereits vorhandenen Anlagen und Gebäude durchzuführen. In diesem Zusammenhang sind die funktionalen und baulichen Anlagen aller flughafenspezifischen Einrichtungen und Infrastrukturen bis zum Abschluss der Ausführungsplanung sowie der Erstellung der Vergabeunterlagen für Bauleistungen zu erbringen und das Vergabeverfahren der Bauleistungen teilweise zu begleiten.
Die Planung der Brandschutztechnischen Anlagen auf dem Gelände des Flughafens BER sowie der Bestandsflughäfen Tegel (TXL) und Schönefeld (SXF) basieren auf der Grundlage der bestehenden Brandschutzkonzepte. Der Überwachungsumfang ergibt sich aus den Brandschutzkonzepten und den baurechtlichen Anforderungen.
Definiert Vorgaben und Verfahren, die für die Planung und Realisierung umzusetzen sind werden im Pflichtenheft Brandmeldeanlage sowie in den Technischen Anschlussbedingungen für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen geregelt und zwingend zu berücksichtigen sind.
Brandmeldeanlagen sind soweit nicht anders ausgeführt ist, nach den jeweiligen gültigen Vorschriften zu errichten.
Die Brandmeldeanlagen sind VDS konform zu planen und auszuführen.
Bei der Auswahl der Zentralentechnik ist darauf zu achten, dass sich diese homogen in einen der am Flughafen BER herstellerbezogen realisierten Anlagenverbunde einbinden lässt. So ist sichergestellt, dass die Aufschaltung auf das Feuerwehreinsatzleitsystem (FELS) erfolgen kann.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-13 Auftragsbekanntmachung
2014-07-29 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Flughafenbau
Menge oder Umfang:
Es handelt sich um ca. 30 Einzelmaßnahmen pro Jahr mit anrechenbaren Kosten von ca. 5 TEUR netto bis ca. 5 000 000 EUR netto.Die geschätzten anrechenbaren Kosten gesamt betragen ca. 20 000 000 EUR netto - bei einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren.Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die oben dargestellte Gesamtmenge auf mehrere Rahmenvertragspartner ggf. ungleichmäßig verteilen.Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die oben dargestellte Gesamtmenge auf mehrere Rahmenvertragspartner ggf. ungleichmäßig verteilen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Flughafenbau 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 034-056345
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches: Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Die Beschaffung der vorbenannten Leistungen (gemäß Ziffer I.3) erfolgt für die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) sowie für die Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG) und die Flughafen Energie & Wasser GmbH (FEW). Die vorbenannten Gesellschaften sind Vertragspartner und somit Auftraggeber der zu beschaffenden Leistungen. Die FBB wird als Konzerngesellschaft ihre 100%-igen Töchter im o.g. Ausschreibungsverfahren vertreten. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung und Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung. 2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original und 2 Kopien, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular Nr. 1a) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Vergabestelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ (Formular Nr. 1b) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ bereit, das von Einzelbewerbern genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und deren Anlagen eingereicht werden (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung ist der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr.6) zu verwenden, der ebenfalls auf der benannten Internetseite allen Bewerbern zur Verfügung steht. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 13 Kalendertage (bis zum 5.3.2014) vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 13 Tagesfrist nicht mit gezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Checkliste der ggf. einzureichenden Formulare – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Für Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.3) verwiesen. Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden. 3. Wertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen. Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren. 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)) 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen 3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung und der Angaben zum Qualitätsmanagement (vgl. Ziff. III.2.3)). Der Auftraggeber wird max. 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/ Nachweise/ Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.2.2 und III.2.3)) der Bewerber / Bewerbergemeinschaften bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen (Bewertungsmatrix): — max. 200 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2). Bewertet wird der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2010, 2011, 2012 abgeschlossen wurden, mit dem Gewichtungsfaktor 20 sowie die Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung mit dem Gewichtungsfaktor 20, — max. 525 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit - Referenzen gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1. Bewertet wird die Aktualität/ Kontinuität und Anzahl der vergleichbaren Leistungen der Referenzen ab 1.1.2009 mit dem Gewichtungsfaktor von insgesamt 5, die Art und Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor von insgesamt 60, der Umfang und die Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor von insgesamt 40, — max. 275 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die personelle Ausstattung und die Angaben zum Qualitätsmanagement gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 3 und 4. Bewertet wird das Organigramm für die Projektbearbeitung vorgesehenen Personen sowie Darstellung der Aufgaben-/ Verantwortungsbereiche bei der Begleitung der beschriebenen Maßnahme mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Angaben zur beruflichen Qualifikation der für die Projektbearbeitung vorgesehenen Personen und Angabe der persönlichen Projektreferenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit dem Gewichtungsfaktor 40 und die Angaben über Qualitätsmanagement/ ggf. Zertifizierung mit dem Gewichtungsfaktor 5. Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder. 3.1. Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2); Der Inhalt der aktuellen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung des Bewerbers bzw. jedem Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft soll weiteren Aufschluss über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Der Inhalt der jeweiligen Bankauskünfte werden mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala von 0–5 Punkte bewertet. Sofern die Bankauskunft von Bewerbergemeinschaften bewertet wird, wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft durch die Bildung einer Durchschnittsnote nach Auswertung der jeweiligen Bankauskunft des einzelnen Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ermittelt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze finden auch Anwendung bei der Benennung von Nachunternehmern/ Dritten/ konzernverbundenen Unternehmen durch die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechend Anwendung, sofern die Bewerber/ Bewerbergemeinschaft die geforderte Verpflichtungserklärung für die jeweils benannten Nachunternehmer/ Dritten/ konzernverbundenen Unternehmen zum Teilnahmeantrag vorgelegt hat. Nach Auffassung der Vergabestelle sind aber die vorgelegten Unterlagen der seitens der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft benannten Nachunternehmern/ Dritten/ konzernverbundenen Unternehmen zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft auf Grund einer nicht bestehenden direkten vertraglichen Beziehung zwischen dem Auftraggeber und den benannten Nachunternehmer/ Dritten/ konzernverbundenen Unternehmen nicht gleichwertig zu den Unterlagen im Bezug auf die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die die Bewerber oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft selbst vorlegen. Insoweit ist nach Auffassung der Vergabestelle im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft/des Bewerbers in der vorbenannten Konstellation eine angemessene Abwertung gerechtfertigt. Darüber hinaus hat sich die Vergabestelle entschlossen, die Angaben zum Gesamtumsatz im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers wie folgt zu bewerten: Der/ die Bewerber/ Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Wert für den Gesamtumsatz erhält die Höchstpunktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahl für den/ die Bewerber/ Bewerbergemeinschaft mit einem niedrigeren Wert wird ins Verhältnis gesetzt und wie folgt ermittelt: — Punktzahl Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY = Wert des Bewerber/ Bewerbergemeinschaft XY x 5 / höchster Wert - Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes einer Bewerbergemeinschaft wird der jeweilige Umsatz der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Ermittlung des wertenden Gesamtumsatzes der Bewerbergemeinschaft addiert. 3.2. Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit - Referenzen gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1 und 1.1.; Die Vergabestelle wird die seitens der Bewerber vorgelegten Referenzen nach Anzahl sowie nach dem Grad der Erfüllung der Art und des Umfanges der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren Leistungen, sowie der Aktualität/Kontinuität der Erbringung der vergleichbaren Leistungen ab dem 1.1.2009/ Anzahl der Referenzen mit vergleichbaren Leistungen mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala (0 bis 5 Punkte) bewerten. Bei der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit von Bewerbergemeinschaften ist die Vergabestelle der Auffassung, dass nicht alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften die im Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllen müssen. Vielmehr reicht es nach Auffassung der Vergabestelle in diesem Fall, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die im Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze bzgl. der Erfüllung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen der Wertung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft finden auch entsprechend Anwendung im Rahmen der Bewertung der Referenzen der einzelnen Mitglieder einer Bewerbungsgemeinschaft oder bei Benennung von Nachunternehmern/ Dritten/ konzernverbundenen Unternehmen mit der nachfolgenden Punkteskala. Die Vergabestelle geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber die jeweils 5 Referenzen über die Erbringung der in der Bekanntmachung beschriebenen jeweiligen vergleichbaren Leistungen zum Nachweis der Erfüllung des geforderten Bewertungskriteriums „Art und Anzahl der vergleichbaren Leistungen“ und „Umfang und Anzahl der vergleichbaren Leistungen“ vorlegen können und in den vorgelegten Referenzen der Beginn der jeweiligen Leistungserbringung ab dem 1.1.2009 erfolgt ist, im Regelfall eine Bewertung mit 5 Punkten in den vorbenannten jeweiligen Kriterien durch die Vergabestelle erhalten werden. Die Vergabestelle geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber die ab dem 1.1.2009 kontinuierlich, d.h. über den vorbenannten Zeitraum kontinuierlich verteilt jeweils 5 Referenzen über die Erbringung der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren Leistungen erbracht haben, im Rahmen der Bewertung des Kriteriums „Aktualität/ Kontinuität und Anzahl der Erbringung der vergleichbaren Leistungen ab dem 1.1.2009“ im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind. Alle weiteren Bewertungskriterien werden wie folgt bewertet. Das jeweilige Kriterium wird mit jeweils 0–5 Punkten bewertet und mit den zugeordneten Gewichtungen multipliziert. Die Punkteverteilung der vorgenannten Kriterien erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel: — 0 Punkte, wenn die Erklärungen/ Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält, — 1 Punkt, wenn die Erklärungen/ Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte, wenn die Erklärungen/ Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält, — 3 Punkte, wenn die Erklärungen/ Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 4 Punkte, wenn die Erklärungen/ Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt. 4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber / Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen die Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Verhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen für Brandschutztechnische Anlagen in Anlehnung an die Leistungsphasen 1–9 der HOAI § 53 und § 55 sowie Besondere Leistungen.
Im Rahmen der Betreibung der Bestandsflughäfen Berlin Schönefeld (SXF) und Berlin Tegel (TXL) sowie bei ausgewählten Maßnahmen an den bereits vorhandenen Gebäuden und baulichen Anlagen des Flughafen BER, beabsichtigt die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH bauliche Maßnahmen zu realisieren. Diese Maßnahmen werden sowie im Rahmen der laufenden Instandhaltung, der baulichen Optimierung sowie bei Veränderungsbauten notwendig werden. Es sind Ingenieurleistungen und insbesondere weiterführende Planungen der bereits vorhandenen Anlagen und Gebäude durchzuführen. In diesem Zusammenhang sind die funktionalen und baulichen Anlagen aller flughafenspezifischen Einrichtungen und Infrastrukturen bis zum Abschluss der Ausführungsplanung sowie der Erstellung der Vergabeunterlagen für Bauleistungen zu erbringen und das Vergabeverfahren der Bauleistungen teilweise zu begleiten.
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Die Planung der Brandschutztechnischen Anlagen auf dem Gelände des Flughafens BER sowie der Bestandsflughäfen Tegel (TXL) und Schönefeld (SXF) basieren auf der Grundlage der bestehenden Brandschutzkonzepte. Der Überwachungsumfang ergibt sich aus den Brandschutzkonzepten und den baurechtlichen Anforderungen.
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Definiert Vorgaben und Verfahren, die für die Planung und Realisierung umzusetzen sind werden im Pflichtenheft Brandmeldeanlage sowie in den Technischen Anschlussbedingungen für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen geregelt und zwingend zu berücksichtigen sind.
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Brandmeldeanlagen sind soweit nicht anders ausgeführt ist, nach den jeweiligen gültigen Vorschriften zu errichten.
Die Brandmeldeanlagen sind VDS konform zu planen und auszuführen.
Bei der Auswahl der Zentralentechnik ist darauf zu achten, dass sich diese homogen in einen der am Flughafen BER herstellerbezogen realisierten Anlagenverbunde einbinden lässt. So ist sichergestellt, dass die Aufschaltung auf das Feuerwehreinsatzleitsystem (FELS) erfolgen kann.
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Menge oder Umfang:
Es handelt sich um ca. 30 Einzelmaßnahmen pro Jahr mit anrechenbaren Kosten von ca. 5 TEUR netto bis ca. 5 000 000 EUR netto.
Die geschätzten anrechenbaren Kosten gesamt betragen ca. 20 000 000 EUR netto - bei einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die oben dargestellte Gesamtmenge auf mehrere Rahmenvertragspartner ggf. ungleichmäßig verteilen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: EB-2013-0376
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald, Land Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist/sind (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Ich / wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b) Ich / wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
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c) Ich / wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen;
d) Ich / wir erklären, dass die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt.
3) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.3), Formular Nr.1a) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen §1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nachzufordern.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
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Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 (Formular Nr. 2) und Pkt. 3 (vgl. Formular Nr. 1a) sowie für die „Verpflichtungserklärung“ (Formular Nr. 4) stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften genutzt werden sollen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers
1.) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
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2.) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2010, 2011, 2012 abgeschlossen wurden.
3.) Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz des Bewerbers, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) wie folgt:
100 000,00 EUR (netto)
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular Nr. 3) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben / Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular Nr. 3) unterschrieben einzureichen.
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Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular Nr. 4).
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber das v. g. Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2009 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungsphasen im Punkt. 1.1. zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein (mit Ausnahme der Leistungsphase 9).
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Durch den Bewerber sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1. stellt der Auftraggeber ein Formular Nr.5 „Tabelle Referenzen“ auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
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1.1. Referenzen der letzten 5 Jahre;
Leistungsart:
a) Erbringung der nachfolgend aufgeführten Ingenieurleistungen unter anderem im Sicherheitsbereich gemäß den Anforderungen nach §§ 7, 8 Luftsicherheitsgesetz( LuftSiG) oder einem Sicherheitsbereich mit vergleichbaren Anforderungen,
b) Ingenieurleistungen in Anlehnung an die HOAI § 53 und § 55 für die Leistungsphasen 1- 9 von:
Brandmeldeanlagen (BMA) mit einer Vernetzung, bestehend aus UGM- Zentralen, Sinteso-Zentralen, verbunden mit Zentralprozessoren einschließlich Vernetzungsmodulen,
Leistungsumfang: ≥ 1 Stk. Brandmeldeanlage mit ≥ 15 000 Stk. Melderpunkte pro Einzelauftrag bzw. Referenz.
2. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.2.3), Punkt 1.1. aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen (u. a. unter Berücksichtigung von Pkt.1):
2.1. 3 Referenzen der letzten 5 Jahre;
Ingenieurleistungen in Anlehnung an die HOAI § 53 und § 55 für die Leistungsphasen 1-8 von:
Leistungsumfang: ≥ 1 Stk. Brandmeldeanlagen mit ≥ 3 000 Stk. Melderpunkte pro Einzelauftrag bzw. Referenz.
Die Darstellung aller Referenzen soll in Tabellenform (vgl. „Tabelle Referenzen“, Formular Nr.5, auf https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmer etc.),
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angaben zu den erbrachten Leistungen wie folgt:
— für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.1. u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.2.3), Punkt 1.1. auf Angaben von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 3.1., 3.2. und 4. auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 4).
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3. Beschreibung der personellen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:
3.1. Organigramm für die Projektbearbeitung vorgesehenen Personen sowie Darstellung der Aufgaben-/ Verantwortungsbereiche bei der Begleitung der beschriebenen Maßnahme.
3.2. Berufliche Qualifikation der für die Projektbearbeitung vorgesehenen Personen und Angabe der persönlichen Projektreferenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
4. Angaben über Qualitätsmanagement/ ggf. Zertifizierung.
Die Beschreibung zur personellen Ausstattung gemäß Punkt 3. und die Angaben gemäß Punkt 4. müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 3.1., 3.2. und 4. auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/ Nachunternehmers/ konzernverbundene Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 4).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: — gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: — gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen,
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen,
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— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular Nr. 1a) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll,
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— Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen,
— Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. VI.3) verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das im Sicherheitsbereich des Flughafens einzusetzende Personal muss bei Leistungsbeginn gemäß § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Stundenlohnsätze für Besondere Leistungen (67)
2. Nebenkostenpauschale für die Grundleistungen und Besonderen Leistungen in % (3)
3. Konzept der Leistungserbringung: Darstellung der Prozesse einschließlich eingesetzter Hard- und Software und des Personaleinsatzkonzepts zur Abwicklung der ausgeschriebenen Leistung sowie Darstellung der Instrumentarien zur Koordination der weiteren am Projektcontrolling und am Projektmanagement fachlich Beteiligten sowie der Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität, Kosten und Terminen. (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Schreiter
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 101b insbesondere nach Abs. 2 Satz 2,GWB und ferner die Regelung von § 107 GWB. Diese Vorschriften lauten wie folgt:
„§ 101a GWB lautet:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB lautet:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2289499400 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/merkblaetter/Vergaberecht/MerkblVergabeW3DnavidW2659.php 🌏
Quelle: OJS 2014/S 034-056345 (2014-02-13)
Ergänzende Angaben (2014-07-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 144-259795
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 34-056345
ABl. S-Ausgabe: 144
Quelle: OJS 2014/S 144-259795 (2014-07-29)