Rahmenvereinbarung „IT-Dienstleistungen zur Prozess-, Projekt- und Betriebsunterstützung in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft (PPB 2014) “
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“ genannt) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte und gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur (ca. 80 Instituten). Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“ genannt) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Unterstützung der IT-Organisationseinheit der GV hinsichtlich der Weiterentwicklung der ITSM Prozesse und Ausrichtung der IT an den IT Services basierend auf den bisherigen Ergebnissen, Etablierung einer serviceorientierten Struktur und Sicherstellung einer einheitlichen Ausrichtung im Projektumfeld. Das Aufgabenspektrum reicht von der Beratungsleistung zu IT-strategischen Aspekten über Lösungen IT-technischer Fragestellungen bis hin zur Etablierung, Weiterentwicklung und Optimierung von IT Services und der Betriebskoordination und Providersteuerung. Dadurch soll die IT-Organisation der GV im Tagesgeschäft entlastet werden. Das IT Service Management der GV ist ausgerichtet nach den Good Practice Ansätzen von ITIL v3 in Verbindung mit Prince2 als wesentlicher Projektmanagementmethode für IT-Umsetzungsprojekte. Der Betrieb und die zentrale Betreuung der technischen IT-Anlagen in der GV und in den Verwaltungen der Institute sowie der Betrieb eines damit verbundenen Helpdesks für Endbenutzer sind an einen externen Provider vergeben. Der Auftragnehmer soll daher insbesondere auch die IT-Organisation der GV bezüglich der Steuerung dieses Providers für die o.g. IT-Services beraten und unterstützen. Der ausgeschriebene Beratungsbereich wird in Kapitel 2.2 (Leistungsbereiche) der Vergabeunterlage abgegrenzt. Der IT-Betrieb der GV der MPG erfolgt heute in weiten Teilen durch externe Dienstleister (siehe Kapitel 2 der Vergabeunterlage ). Die Hauptaufgaben der IT-Mitarbeiter der MPG-GV umfassen daher insbesondere die Steuerung der Provider, die Leistungsüberwachung sowie die strategische Weiterentwicklung, Planung und Steuerung der IT. Nicht enthalten in der hier ausgeschriebenen Dienstleistung ist der Betrieb von IT-Systemen für SAP, welcher vollständig ausgelagert ist. Die MPG sucht zur Entlastung ihrer IT-Mitarbeiter in der GV externe Unterstüt-zung durch IT-Berater. In den vergangenen Jahren wurde die Ausrichtung der Ablauf- und Aufbauorganisation am ITIL v3 Standard eingeleitet, ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, die Weiterentwicklung des IT Service Managements bei der MPG basierend auf dem aktuellen Status fortzuführen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung die spezifizierten Inhalte in den laufenden Betrieb zu überführen sowie Erfahrungen aus dem Betrieb in die Prozessbeschreibung rückzukoppeln. Teilweise müssen auch operative Themen angegangen werden, um die Services und Prozesse optimieren und definieren zu können und das fehlende interne Know-How auszugleichen. Die erforderlichen Beratungsleistungen, die mit der vorliegenden Ausschreibung gedeckt werden sollen, umfassen ein weites Spektrum von der Unterstützung auf strategischer und steuernder Ebene bis hin zur Lösung konkreter IT-technischer Fragestellungen in verschiedenen Technologiebereichen, wie in Kapitel 2.1.3 beschrieben. Vom Auftragnehmer ist daher ein Kontingent von Beratungstagen bereitzustellen, aus dem die MPG bedarfsweise und auch kurzfristig Beratungsleistungen abruft. Die Kompetenzen und Qualifikationen für die Leistungserbringung sind im Detail in Kapitel 1.19.5 beschrieben. Das IT Service Management der GV orientiert sich an den Good Practice Ansätzen nach ITIL v3; das IT-Projektmanagement basiert auf der Methodik nach Prince2. Die angebotenen Mitarbeiter müssen daher neben IT-technischer Expertise zu unterschiedlichen Technologiebereichen entsprechend einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in ITIL und Prince2 nachweisen. Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung über ein Kontingent von Beratertagen mit einem Unternehmen geschlossen. Die Leistungen werden bedarfsbezogen abgerufen (siehe Kapitel 1.5 der Vergabeunterlagen) und müssen – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – innerhalb von spätestens 2 Wochen nach Einzelabruf zur Verfügung gestellt werden (Leistungsbeginn).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Über die Basis-Vertragslaufzeit kann für die Kalkulation von einem geschätzten Beratungsvolumen von mindestens 1 400 Personentagen und maximal 2 000 Personentagen ausgegangen werden. Dabei verpflichtet sich die MPG GV lediglich zur Abnahme des genannten Mindestwerts von 1 400 Personentagen für die Basis-Vertragslaufzeit.Für die Zeit der Verlängerungsoptionen ist mit dem gleichen Beratungsvolumen zu kalkulieren wie für die Basis-Vertragslaufzeit. So kann insgesamt von einem unverbindlich geschätzten Beratungsvolumen pro Verlängerungsjahr von mindestens 700 Tagen und maximal 1000 Personentagen ausgegangen werden. Die genannten Werte für die Verlängerungsoption sind dabei rein kalkulatorisch zu sehen; für diese besteht seitens des Auftraggebers keinerlei Abnahmeverpflichtung.Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
Über die Basis-Vertragslaufzeit kann für die Kalkulation von einem geschätzten Beratungsvolumen von mindestens 1 400 Personentagen und maximal 2 000 Personentagen ausgegangen werden. Dabei verpflichtet sich die MPG GV lediglich zur Abnahme des genannten Mindestwerts von 1 400 Personentagen für die Basis-Vertragslaufzeit.Für die Zeit der Verlängerungsoptionen ist mit dem gleichen Beratungsvolumen zu kalkulieren wie für die Basis-Vertragslaufzeit. So kann insgesamt von einem unverbindlich geschätzten Beratungsvolumen pro Verlängerungsjahr von mindestens 700 Tagen und maximal 1000 Personentagen ausgegangen werden. Die genannten Werte für die Verlängerungsoption sind dabei rein kalkulatorisch zu sehen; für diese besteht seitens des Auftraggebers keinerlei Abnahmeverpflichtung.Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIIId 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
E-Mail: ppb2014@gv.mpg.de📧
Fax: +49 8921081384 📠
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren:
1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Angebots;
2. Eignungserklärungen:
a. ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Kapitel 1.17 und Formblatt in Anlage 2 der Vergabeunterlage ;
b. ggf. Verzeichnis über Teilleistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedient gemäß Kapitel 1.18 und Formblatt in Anlage 3 der Vergabeunterlage;
c. ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen gemäß Kapitel 1.18 und Formblatt in Anlage 4 der Vergabeunterlage;
d. Unternehmensdarstellung gemäß Kapitel 1.19.3.1;
e. Berufs- oder Handelsregisterauszug gemäß Kapitel 1.19.3.2;
f. Erklärung zu § 6 EG VOL/A gemäß Kapitel 1.19.3.3 und Formblatt in Anlage 5 der Vergabeunterlage;
g. Erklärung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben Kapitel 1.19.3.4 und Formblatt in Anlage 6 der Vergabeunterlage;
h. Verpflichtungserklärung, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 BDSG zugänglich gemacht werden gemäß Kapitel 1.19.3.4 und Formblatt in Anlage 7 der Vergabeunterlage;
i. Erklärung zur Neutralität und Freiheit von Interessenkonflikten gemäß Kapitel 1.19.3.5 und Anlage 8 der Vergabeunterlage
j. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Nachweis der Versicherungssumme oder Erklärung, dass eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 6 Wochen nach Vertragsschluss abgeschlossen wird und über die Vertragslaufzeit unterhalten wird, gemäß Kapitel 1.19.4.1 und Formblatt in Anlage 9 der Vergabeunterlage;
k. Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft gemäß Kapitel 1.19.4.2 und Formblatt in Anlage 10 der Vergabeunterlage;
l. Umsatzdarstellung gemäß Kapitel 1.19.4.3 und Formblatt in Anlage 11 der Vergabeunterlage;
m. Mitarbeiterprofile gemäß 1.19.6 und Muster in Anlage 12 der Vergabeunterlage;
n. Anforderungen an die fachliche Qualifikation gemäß Kapitel 1.19.5 und Anlage 13 der Vergabeunterlage;
3. Zur Angebotsbewertung:
a. die vom Bieter zu erstellenden Konzepte gemäß Kapitel 1.26.3;
b. Preisblatt gemäß Kapitel 1.26.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlage.
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren:
1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Angebots;
2. Eignungserklärungen:
a. ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Kapitel 1.17 und Formblatt in Anlage 2 der Vergabeunterlage ;
b. ggf. Verzeichnis über Teilleistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedient gemäß Kapitel 1.18 und Formblatt in Anlage 3 der Vergabeunterlage;
c. ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen gemäß Kapitel 1.18 und Formblatt in Anlage 4 der Vergabeunterlage;
d. Unternehmensdarstellung gemäß Kapitel 1.19.3.1;
e. Berufs- oder Handelsregisterauszug gemäß Kapitel 1.19.3.2;
f. Erklärung zu § 6 EG VOL/A gemäß Kapitel 1.19.3.3 und Formblatt in Anlage 5 der Vergabeunterlage;
g. Erklärung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben Kapitel 1.19.3.4 und Formblatt in Anlage 6 der Vergabeunterlage;
h. Verpflichtungserklärung, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 BDSG zugänglich gemacht werden gemäß Kapitel 1.19.3.4 und Formblatt in Anlage 7 der Vergabeunterlage;
i. Erklärung zur Neutralität und Freiheit von Interessenkonflikten gemäß Kapitel 1.19.3.5 und Anlage 8 der Vergabeunterlage
j. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Nachweis der Versicherungssumme oder Erklärung, dass eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 6 Wochen nach Vertragsschluss abgeschlossen wird und über die Vertragslaufzeit unterhalten wird, gemäß Kapitel 1.19.4.1 und Formblatt in Anlage 9 der Vergabeunterlage;
k. Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft gemäß Kapitel 1.19.4.2 und Formblatt in Anlage 10 der Vergabeunterlage;
l. Umsatzdarstellung gemäß Kapitel 1.19.4.3 und Formblatt in Anlage 11 der Vergabeunterlage;
m. Mitarbeiterprofile gemäß 1.19.6 und Muster in Anlage 12 der Vergabeunterlage;
n. Anforderungen an die fachliche Qualifikation gemäß Kapitel 1.19.5 und Anlage 13 der Vergabeunterlage;
3. Zur Angebotsbewertung:
a. die vom Bieter zu erstellenden Konzepte gemäß Kapitel 1.26.3;
b. Preisblatt gemäß Kapitel 1.26.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlage.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“ genannt) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte und gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur (ca. 80 Instituten). Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“ genannt) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“ genannt) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte und gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur (ca. 80 Instituten). Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“ genannt) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Unterstützung der IT-Organisationseinheit der GV hinsichtlich der Weiterentwicklung der ITSM Prozesse und Ausrichtung der IT an den IT Services basierend auf den bisherigen Ergebnissen, Etablierung einer serviceorientierten Struktur und Sicherstellung einer einheitlichen Ausrichtung im Projektumfeld. Das Aufgabenspektrum reicht von der Beratungsleistung zu IT-strategischen Aspekten über Lösungen IT-technischer Fragestellungen bis hin zur Etablierung, Weiterentwicklung und Optimierung von IT Services und der Betriebskoordination und Providersteuerung. Dadurch soll die IT-Organisation der GV im Tagesgeschäft entlastet werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Unterstützung der IT-Organisationseinheit der GV hinsichtlich der Weiterentwicklung der ITSM Prozesse und Ausrichtung der IT an den IT Services basierend auf den bisherigen Ergebnissen, Etablierung einer serviceorientierten Struktur und Sicherstellung einer einheitlichen Ausrichtung im Projektumfeld. Das Aufgabenspektrum reicht von der Beratungsleistung zu IT-strategischen Aspekten über Lösungen IT-technischer Fragestellungen bis hin zur Etablierung, Weiterentwicklung und Optimierung von IT Services und der Betriebskoordination und Providersteuerung. Dadurch soll die IT-Organisation der GV im Tagesgeschäft entlastet werden.
Das IT Service Management der GV ist ausgerichtet nach den Good Practice Ansätzen von ITIL v3 in Verbindung mit Prince2 als wesentlicher Projektmanagementmethode für IT-Umsetzungsprojekte.
Der Betrieb und die zentrale Betreuung der technischen IT-Anlagen in der GV und in den Verwaltungen der Institute sowie der Betrieb eines damit verbundenen Helpdesks für Endbenutzer sind an einen externen Provider vergeben. Der Auftragnehmer soll daher insbesondere auch die IT-Organisation der GV bezüglich der Steuerung dieses Providers für die o.g. IT-Services beraten und unterstützen.
Der Betrieb und die zentrale Betreuung der technischen IT-Anlagen in der GV und in den Verwaltungen der Institute sowie der Betrieb eines damit verbundenen Helpdesks für Endbenutzer sind an einen externen Provider vergeben. Der Auftragnehmer soll daher insbesondere auch die IT-Organisation der GV bezüglich der Steuerung dieses Providers für die o.g. IT-Services beraten und unterstützen.
Der ausgeschriebene Beratungsbereich wird in Kapitel 2.2 (Leistungsbereiche) der Vergabeunterlage abgegrenzt.
Der IT-Betrieb der GV der MPG erfolgt heute in weiten Teilen durch externe Dienstleister (siehe Kapitel 2 der Vergabeunterlage ). Die Hauptaufgaben der IT-Mitarbeiter der MPG-GV umfassen daher insbesondere die Steuerung der Provider, die Leistungsüberwachung sowie die strategische Weiterentwicklung, Planung und Steuerung der IT.
Der IT-Betrieb der GV der MPG erfolgt heute in weiten Teilen durch externe Dienstleister (siehe Kapitel 2 der Vergabeunterlage ). Die Hauptaufgaben der IT-Mitarbeiter der MPG-GV umfassen daher insbesondere die Steuerung der Provider, die Leistungsüberwachung sowie die strategische Weiterentwicklung, Planung und Steuerung der IT.
Nicht enthalten in der hier ausgeschriebenen Dienstleistung ist der Betrieb von IT-Systemen für SAP, welcher vollständig ausgelagert ist.
Die MPG sucht zur Entlastung ihrer IT-Mitarbeiter in der GV externe Unterstüt-zung durch IT-Berater.
In den vergangenen Jahren wurde die Ausrichtung der Ablauf- und Aufbauorganisation am ITIL v3 Standard eingeleitet, ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, die Weiterentwicklung des IT Service Managements bei der MPG basierend auf dem aktuellen Status fortzuführen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung die spezifizierten Inhalte in den laufenden Betrieb zu überführen sowie Erfahrungen aus dem Betrieb in die Prozessbeschreibung rückzukoppeln. Teilweise müssen auch operative Themen angegangen werden, um die Services und Prozesse optimieren und definieren zu können und das fehlende interne Know-How auszugleichen.
In den vergangenen Jahren wurde die Ausrichtung der Ablauf- und Aufbauorganisation am ITIL v3 Standard eingeleitet, ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, die Weiterentwicklung des IT Service Managements bei der MPG basierend auf dem aktuellen Status fortzuführen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung die spezifizierten Inhalte in den laufenden Betrieb zu überführen sowie Erfahrungen aus dem Betrieb in die Prozessbeschreibung rückzukoppeln. Teilweise müssen auch operative Themen angegangen werden, um die Services und Prozesse optimieren und definieren zu können und das fehlende interne Know-How auszugleichen.
Die erforderlichen Beratungsleistungen, die mit der vorliegenden Ausschreibung gedeckt werden sollen, umfassen ein weites Spektrum von der Unterstützung auf strategischer und steuernder Ebene bis hin zur Lösung konkreter IT-technischer Fragestellungen in verschiedenen Technologiebereichen, wie in Kapitel 2.1.3 beschrieben.
Die erforderlichen Beratungsleistungen, die mit der vorliegenden Ausschreibung gedeckt werden sollen, umfassen ein weites Spektrum von der Unterstützung auf strategischer und steuernder Ebene bis hin zur Lösung konkreter IT-technischer Fragestellungen in verschiedenen Technologiebereichen, wie in Kapitel 2.1.3 beschrieben.
Vom Auftragnehmer ist daher ein Kontingent von Beratungstagen bereitzustellen, aus dem die MPG bedarfsweise und auch kurzfristig Beratungsleistungen abruft. Die Kompetenzen und Qualifikationen für die Leistungserbringung sind im Detail in Kapitel 1.19.5 beschrieben.
Vom Auftragnehmer ist daher ein Kontingent von Beratungstagen bereitzustellen, aus dem die MPG bedarfsweise und auch kurzfristig Beratungsleistungen abruft. Die Kompetenzen und Qualifikationen für die Leistungserbringung sind im Detail in Kapitel 1.19.5 beschrieben.
Das IT Service Management der GV orientiert sich an den Good Practice Ansätzen nach ITIL v3; das IT-Projektmanagement basiert auf der Methodik nach Prince2. Die angebotenen Mitarbeiter müssen daher neben IT-technischer Expertise zu unterschiedlichen Technologiebereichen entsprechend einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in ITIL und Prince2 nachweisen.
Das IT Service Management der GV orientiert sich an den Good Practice Ansätzen nach ITIL v3; das IT-Projektmanagement basiert auf der Methodik nach Prince2. Die angebotenen Mitarbeiter müssen daher neben IT-technischer Expertise zu unterschiedlichen Technologiebereichen entsprechend einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in ITIL und Prince2 nachweisen.
Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung über ein Kontingent von Beratertagen mit einem Unternehmen geschlossen.
Die Leistungen werden bedarfsbezogen abgerufen (siehe Kapitel 1.5 der Vergabeunterlagen) und müssen – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – innerhalb von spätestens 2 Wochen nach Einzelabruf zur Verfügung gestellt werden (Leistungsbeginn).
Menge oder Umfang:
Über die Basis-Vertragslaufzeit kann für die Kalkulation von einem geschätzten Beratungsvolumen von mindestens 1 400 Personentagen und maximal 2 000 Personentagen ausgegangen werden. Dabei verpflichtet sich die MPG GV lediglich zur Abnahme des genannten Mindestwerts von 1 400 Personentagen für die Basis-Vertragslaufzeit.
Über die Basis-Vertragslaufzeit kann für die Kalkulation von einem geschätzten Beratungsvolumen von mindestens 1 400 Personentagen und maximal 2 000 Personentagen ausgegangen werden. Dabei verpflichtet sich die MPG GV lediglich zur Abnahme des genannten Mindestwerts von 1 400 Personentagen für die Basis-Vertragslaufzeit.
Für die Zeit der Verlängerungsoptionen ist mit dem gleichen Beratungsvolumen zu kalkulieren wie für die Basis-Vertragslaufzeit. So kann insgesamt von einem unverbindlich geschätzten Beratungsvolumen pro Verlängerungsjahr von mindestens 700 Tagen und maximal 1000 Personentagen ausgegangen werden. Die genannten Werte für die Verlängerungsoption sind dabei rein kalkulatorisch zu sehen; für diese besteht seitens des Auftraggebers keinerlei Abnahmeverpflichtung.
Für die Zeit der Verlängerungsoptionen ist mit dem gleichen Beratungsvolumen zu kalkulieren wie für die Basis-Vertragslaufzeit. So kann insgesamt von einem unverbindlich geschätzten Beratungsvolumen pro Verlängerungsjahr von mindestens 700 Tagen und maximal 1000 Personentagen ausgegangen werden. Die genannten Werte für die Verlängerungsoption sind dabei rein kalkulatorisch zu sehen; für diese besteht seitens des Auftraggebers keinerlei Abnahmeverpflichtung.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
Beschreibung der Optionen:
Die Verträge enthalten eine Option für den Auftraggeber zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher ab Zuschlag 51 Monate einschließlich der vorgelagerten Vorbereitungsphase. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor dem jeweils geplanten Vertragsende schriftlich mit, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Die Verträge enthalten eine Option für den Auftraggeber zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher ab Zuschlag 51 Monate einschließlich der vorgelagerten Vorbereitungsphase. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor dem jeweils geplanten Vertragsende schriftlich mit, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Für die Zeit der Verlängerungsoptionen ist mit dem gleichen Beratungsvolumen zu kalkulieren wie für die Basis-Vertragslaufzeit. So kann insgesamt von einem unverbindlich geschätzten Beratungsvolumen pro Verlängerungsjahr von mindestens 700 Tagen und maximal 1000 Personentagen ausgegangen werden. Die genannten Werte für die Verlängerungsoption sind dabei rein kalkulatorisch zu sehen; für diese besteht seitens des Auftraggebers keinerlei Abnahmeverpflichtung.
Für die Zeit der Verlängerungsoptionen ist mit dem gleichen Beratungsvolumen zu kalkulieren wie für die Basis-Vertragslaufzeit. So kann insgesamt von einem unverbindlich geschätzten Beratungsvolumen pro Verlängerungsjahr von mindestens 700 Tagen und maximal 1000 Personentagen ausgegangen werden. Die genannten Werte für die Verlängerungsoption sind dabei rein kalkulatorisch zu sehen; für diese besteht seitens des Auftraggebers keinerlei Abnahmeverpflichtung.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 8407 0804 0324
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sitz der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft in München (einschließlich Martinsried und Garching)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die in diesem Kapitel genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die in diesem Kapitel genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Auf Abschnitt 1.17 (Bietergemeinschaften) und 1.18 (Einsatz anderer Unternehmen) wird ausdrücklich hingewiesen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
Hinweise für Bieter aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
Es wird unterschieden zwischen Formal-, Ausschluss- und Bewertungskriterien. Diese sind zur Klarstellung in Kapitel 1.13 der Vergabeunterlagen genannt. Der Bieter hat im Rahmen der Formalkriterien (F) Angaben zu machen, bzw. Erklärungen oder Nachweise einzureichen.
Es wird unterschieden zwischen Formal-, Ausschluss- und Bewertungskriterien. Diese sind zur Klarstellung in Kapitel 1.13 der Vergabeunterlagen genannt. Der Bieter hat im Rahmen der Formalkriterien (F) Angaben zu machen, bzw. Erklärungen oder Nachweise einzureichen.
Der Bieter hat im Rahmen der Ausschlußkriterien (A) Angaben zu machen, bzw Erklärungen und Nachweise einzureichen, wobei diverse Mindestkriterien bzw. Mindesinhalte zwingend eingehalten werden müssen. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien bzw. der Mindestinhalte hat der Bieter mit dem Ausschluß des Angebotes zu rechnen. Der Bieter hat im Rahmen der Bewertungskriterien (B) das Preisblatt (B-18, siehe auch Kapitel 1.26.4 der Vergabeunterlage und Anlage 14) auszufüllen und die Konzepte (B-17; siehe auch Kapitel 1.26.3 der Vergabeunterlage) zu erstellen.
Der Bieter hat im Rahmen der Ausschlußkriterien (A) Angaben zu machen, bzw Erklärungen und Nachweise einzureichen, wobei diverse Mindestkriterien bzw. Mindesinhalte zwingend eingehalten werden müssen. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien bzw. der Mindestinhalte hat der Bieter mit dem Ausschluß des Angebotes zu rechnen. Der Bieter hat im Rahmen der Bewertungskriterien (B) das Preisblatt (B-18, siehe auch Kapitel 1.26.4 der Vergabeunterlage und Anlage 14) auszufüllen und die Konzepte (B-17; siehe auch Kapitel 1.26.3 der Vergabeunterlage) zu erstellen.
Folgende Angaben, Erklärungen sowie Nachweise / Bescheinigungen sind zwingend von jedem Unternehmen vorzulegen:
— Unternehmensdarstellung (A-04)
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
— Berufs- und Handelsregister (A-05)
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
— Berufsgenossenschaft (A-12)
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossen-schaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft ).
— Neutralität und Freiheit von Interessenkonflikten (A-09)
Erklärung zur Neutralität und Freiheit von Interessenkonflikten des Bieters ge-genüber gegenüber den zu kontrollierenden und zu steuernden Providern, die Leistungen im Rahmen der im Formblatt bzw. im Kapitel 1.8 genannten Projekte für die MPG erbringen.
Erklärung zur Neutralität und Freiheit von Interessenkonflikten des Bieters ge-genüber gegenüber den zu kontrollierenden und zu steuernden Providern, die Leistungen im Rahmen der im Formblatt bzw. im Kapitel 1.8 genannten Projekte für die MPG erbringen.
(siehe Formblatt Neutralitätserklärung in Anlage 8).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Ggf. Erklärungen der Bietergemeinschaft (F-01)
Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft Anlage 1 der Vergabeunterlage) darzustellen, welches Mitglied der BG im Einzelnen für die Erbringung welcher Leistungen verantwortlich ist.
— Ggf. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen (F-02)
Der Bieter hat in seinem Angebot zu erklären, ob die Vergabe von Teileistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich handeln wird (siehe Formblatt Verzeichnis über Teilleistungen in Anlage 2 der Vergabeunterlage).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat in seinem Angebot zu erklären, ob die Vergabe von Teileistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich handeln wird (siehe Formblatt Verzeichnis über Teilleistungen in Anlage 2 der Vergabeunterlage).
— Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen (F-03)
Ferner ist in diesem Fall mit dem Angebot der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen in Anlage 3 der Vergabeunterlage).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ferner ist in diesem Fall mit dem Angebot der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen in Anlage 3 der Vergabeunterlage).
— Umsatzdarstellung (F-13 und F-14)
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung in Anlage 9 der Vergabeunterlagen)
i. des Gesamtumsatzes des Unternehmens;
ii. des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz);
Achtung:
Bietergemeinschaften haben die unter i und ii geforderten Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die unter i und ii geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Mindeststandards:
Folgende Angaben, Erklärungen sowie Nachweise / Bescheinigungen sind zwingend von jedem Unternehmen vorzulegen:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (A-06)
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG Abs. 6 VOL/A in Anlage 4 der Vergabeunterlage).
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (A-10 und A-11)
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 4 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht in Anlage 7).
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 4 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht in Anlage 7).
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss mindestens zwei (2) Mio. Euro (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens eine (1) Million Euro (2-fach maximiert) betragen.
— Unterlagen zum Datenschutz und Datenverarbeitung (A-07 und A-08)
Mit dem Angebot ist die Erklärung zum Abschluss einer Vereinbarung über Datenverarbeitung im Auftrag gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (A-07) (siehe Formblatt Erklärung zum Abschluss einer Vereinbarung über Datenverarbeitung im Auftrag in Anlage 5) vorzulegen.
Mit dem Angebot ist die Erklärung zum Abschluss einer Vereinbarung über Datenverarbeitung im Auftrag gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (A-07) (siehe Formblatt Erklärung zum Abschluss einer Vereinbarung über Datenverarbeitung im Auftrag in Anlage 5) vorzulegen.
Mit dem Angebot ist bezüglich des Datenschutzes die Erklärung, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (A-08) zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG in Anlage 6 vorzulegen.
Mit dem Angebot ist bezüglich des Datenschutzes die Erklärung, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (A-08) zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG in Anlage 6 vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die geforderten Qualifikationen pro Rolle sind durch geeignete Mitarbeiterprofile nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. (F-15)
Für die Mitarbeiterprofile ist die Gliederung gemäß dem Muster Mitarbeiterprofil in Anlage 12 zu verwenden. Diese beinhaltet neben den Angaben zur Person und Qualifikation insbesondere die ausführliche Angabe der geforderten Referenzen, welche nach Art und Umfang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Für die Mitarbeiterprofile ist die Gliederung gemäß dem Muster Mitarbeiterprofil in Anlage 12 zu verwenden. Diese beinhaltet neben den Angaben zur Person und Qualifikation insbesondere die ausführliche Angabe der geforderten Referenzen, welche nach Art und Umfang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die geforderten Qualifikationen müssen jeweils bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung erbracht worden sein.
Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen wird anhand Art und Umfang geprüft und beurteilt. Aus Gründen der Nachprüfbarkeit ist grundsätzlich die namentliche Benennung der Mitarbeiter gefordert.
Sollten aber datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, können die Namen (personenbezogene Daten) der vorgesehenen Mitarbeiter in der Anlage 12 ge-schwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen. In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Angebot eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das Angebot des betreffenden Bieters für die Zuschlagserteilung in Frage kommt. Sollte das Angebot für eine Zuschlagserteilung nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
Sollten aber datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, können die Namen (personenbezogene Daten) der vorgesehenen Mitarbeiter in der Anlage 12 ge-schwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen. In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Angebot eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das Angebot des betreffenden Bieters für die Zuschlagserteilung in Frage kommt. Sollte das Angebot für eine Zuschlagserteilung nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
Die MPG behält sich das Recht vor, die Angaben im Mitarbeiterprofil stichprobenartig bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen. Mit Abgabe des Angebots garantiert der Bieter, dass sich der jeweilige externe Mitarbeiter, der zur Verifizierung der Angaben benannt wurde, mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.
Die MPG behält sich das Recht vor, die Angaben im Mitarbeiterprofil stichprobenartig bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen. Mit Abgabe des Angebots garantiert der Bieter, dass sich der jeweilige externe Mitarbeiter, der zur Verifizierung der Angaben benannt wurde, mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.
Für jede Rolle muss in den geforderten Mitarbeiterprofilen für jeden Mitarbeiter die einschlägige Qualifikation, Kompetenz und Erfahrung dargestellt und nachgewiesen werden.
Mindeststandards:
Der Bieter hat für die Leistungserbringung nur fachkundige und qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen. Die Leistung ist dabei von Mitarbeitern der jeweiligen Qualifikationsstufen Senior Consultant IT Services, Senior Consultant Betriebssteuerung, Senior Consultant Web/CMS und Senior Consultant SharePoint zu erbringen. Der Bieter hat die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter in den Anforderungen an die fachliche Qualifikation in Anlage 13 einzutragen.
Der Bieter hat für die Leistungserbringung nur fachkundige und qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen. Die Leistung ist dabei von Mitarbeitern der jeweiligen Qualifikationsstufen Senior Consultant IT Services, Senior Consultant Betriebssteuerung, Senior Consultant Web/CMS und Senior Consultant SharePoint zu erbringen. Der Bieter hat die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter in den Anforderungen an die fachliche Qualifikation in Anlage 13 einzutragen.
Zum Nachweis der Fachkunde der vom Bieter vorgesehenen und für die Leistungserbringung einzusetzenden Mitarbeiter hat der Bieter mit dem Angebot genau 3 Mitarbeiterprofile für Senior Consultant IT Services und jeweils genau 1 Mitarbeiterprofil für den Senior Consultant Betriebssteuerung, Senior Consultant Web/CMS und Senior Consultant SharePoint vorzulegen, anhand derer die MPG die hinreichende Fachkunde der Mitarbeiter und deren Referenzen beurteilen kann. Für die Beurteilung ist pro Referenz die Angabe eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten erforderlich, welche es der MPG ermöglicht, die Angaben des Bieters zu prüfen.
Zum Nachweis der Fachkunde der vom Bieter vorgesehenen und für die Leistungserbringung einzusetzenden Mitarbeiter hat der Bieter mit dem Angebot genau 3 Mitarbeiterprofile für Senior Consultant IT Services und jeweils genau 1 Mitarbeiterprofil für den Senior Consultant Betriebssteuerung, Senior Consultant Web/CMS und Senior Consultant SharePoint vorzulegen, anhand derer die MPG die hinreichende Fachkunde der Mitarbeiter und deren Referenzen beurteilen kann. Für die Beurteilung ist pro Referenz die Angabe eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten erforderlich, welche es der MPG ermöglicht, die Angaben des Bieters zu prüfen.
Sämtliche Anforderungen sind von den insgesamt 6 unterschiedlichen Mitarbeiterprofilen zu erfüllen. Sollten weniger Mitarbeiterprofile dem Angebot beigefügt werden, so führt das zum Ausschluss des Angebots.
Inhaltliche Anforderungen an die Mitarbeiterprofile
Hinweis: Bereits die Nichterfüllung einer Qualifikationsanforderung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren. (A-16)
Die durch den Auftragnehmer und damit seine Mitarbeiter wahrzunehmenden Aufgaben sind in Kapitel 2.2 der Vergabeunterlage beschrieben.
Die Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter werden in diesem Kapitel festgelegt. Jede Qualifikation muss durch die geforderte Anzahl an Mitarbeiterprofilen erfüllt sein. Die Qualifikation jedes Mitarbeiters für den jeweiligen Aufgabenbereich muss durch geeignete Nachweise belegt werden (Vgl. "Anforderung an Mitarbeiterprofile").
Die Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter werden in diesem Kapitel festgelegt. Jede Qualifikation muss durch die geforderte Anzahl an Mitarbeiterprofilen erfüllt sein. Die Qualifikation jedes Mitarbeiters für den jeweiligen Aufgabenbereich muss durch geeignete Nachweise belegt werden (Vgl. "Anforderung an Mitarbeiterprofile").
Für die angegebenen Zertifikate kann auch ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis erbracht werden. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation; vom jeweiligen geforderten methodischen Inhalt (z.B. ITIL v3, Prince2) darf nicht abgewichen werden. Die geforderten Qualifikationen müssen bis zu der in der Vergabeunterlage genannten Frist für die Angebotsabgabe erfüllt sein. Alle Zertifikate müssen zum Zeitpunkt des beabsichtigten allgemeinen Leistungsbeginn (01.11.2014) gültig sein. Sollte dies nicht der Fall sein, muss nachgewiesen werden, dass eine Verlängerung durchgeführt wird.
Für die angegebenen Zertifikate kann auch ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis erbracht werden. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation; vom jeweiligen geforderten methodischen Inhalt (z.B. ITIL v3, Prince2) darf nicht abgewichen werden. Die geforderten Qualifikationen müssen bis zu der in der Vergabeunterlage genannten Frist für die Angebotsabgabe erfüllt sein. Alle Zertifikate müssen zum Zeitpunkt des beabsichtigten allgemeinen Leistungsbeginn (01.11.2014) gültig sein. Sollte dies nicht der Fall sein, muss nachgewiesen werden, dass eine Verlängerung durchgeführt wird.
Senior Consultant IT Services
1.1 Sprachliche Anforderungen Alle Mitarbeiter müssen folgendes Kriterium erfüllen:
— Deutsch (verhandlungssicher in Wort und Schrift)
1.2 Projektmanagement Grundwissen Alle Mitarbeiter müssen folgendes Kriterium erfüllen:
— Mindestens 5 Jahre einschlägige Projekterfahrung aus vergleichbaren Beratungsaufträgen im Bereich ITSM in den letzten 7 Jahren. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen. Mind. eine Referenz muss aus der öffentlichen Verwaltung stammen.
1.4 Erfahrung Service Level Management / Providersteuerung Mindestens ein Mitarbeiter muss folgende Kriterien vollständig erfüllen:
— eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der…
… Providersteuerung und der Abstimmung von Service Levels und Messergebnissen in den letzten 5 Jahren. Dieses ist mit maximal 2 Referenzen zu belegen.
… Entwicklung von Berichten und Messung von Service Levels in den letzten 5 Jahren. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
1.5 Projektmanagement Expertise Mindestens ein Mitarbeiter muss folgende Kriterien vollständig erfüllen:
— Prince2:2009 Practitioner Zertifikat
— eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Prince2-konformen Abwicklung von Projekten. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
— Mitarbeit in mind. zwei Kundenprojekten zur Prince2-konformen Abwicklung von Projekten in den letzten 5 Jahren. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
1.6 Weiterentwicklung ITSM Prozesse:
ITSM Prozessspezifikation Mindestens zwei Mitarbeiter müssen jeweils folgendes Kriterium erfüllen:
— Mitarbeit in mind. zwei Kundenprojekten zur Spezifikation von ITSM Prozessen in den letzten 5 Jahren. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
1.7 Weiterentwicklung ITSM Prozesse:
Kostentransparenz von IT Services basierend auf einem Service Katalog Mindestens ein Mitarbeiter muss folgendes Kriterium erfüllen:
— IT Controlling Expert Zertifikat (TÜV)
1.8 Erfahrung bei der Erstellung von IT-Leistungsbeschreibungen von öffentlichen Ausschreibungen in Verbindung mit der Begleitung von Überlei-tungsphasen Mindestens ein Mitarbeiter muss folgende Kriterien vollständig erfüllen:
— Mitarbeit in mind. einem Kundenprojekten zur…
… Erstellung von IT-Leistungsbeschreibungen als Grundlage von Ausschreibungen im öffentlichen Dienst in den letzten 3 Jahren. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
… Begleitung einer Transition und Transformation im öffentlichen Dienst in den letzten 6 Jahren mit einem Umfang von mindestens 100 selbsterbrachten Personentagen. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
1.9 Erfahrung Servicebezogene Toolintegration Mindestens zwei Mitarbeiter müssen jeweils folgendes Kriterium erfüllen:
— Mitarbeit in mind. einem Kundenprojekt zur ITSM Tooleinführung in den letzten 3 Jahren. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
Hinweis Aufgabenbereich : Ein Senior Consultant IT Services muss für die MPG in allen Themenstellungen des Projekts zur Verfügungs stehen (SPOC). Siehe Kapitel 2.3 der Vergabeunterlage.
Senior Consultant Betriebssteuerung
1.1 Sprachliche Anforderungen - Deutsch (verhandlungssicher in Wort und Schrift)
1.2 I TSM Grundlagenwissen - ITIL v3 Foundation Zertifikat
1.3 Projektmanagement Grundwissen - Prince 2 Foundation Zertifikat
1.4 Servicebezogene Betriebsunterstützung (Projektleitung, Umsetzung der ITSM-Ausrichtung des Betriebs inkl. des Helpdesks nach ITILv3)
Ein Mitarbeiter muss folgende Kriterien vollständig erfüllen:
— eine mind. fünfjährige Berufserfahrung bei der Leitung von Projekten im IT-Betriebs-Umfeld in den letzten 7 Jahren. Insbesondere Softwareauswahl und Software-Einführung sowie Erfahrung in der Erweiterung/Ergänzung eines IT-Services inklusive Anforderungsanalyse, Spezifikation, Erstellung von IT-Konzepten, Tests, Abnahme und Produktivsetzung Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
— eine mind. fünfjährige Berufserfahrung bei der Leitung von Projekten im IT-Betriebs-Umfeld in den letzten 7 Jahren. Insbesondere Softwareauswahl und Software-Einführung sowie Erfahrung in der Erweiterung/Ergänzung eines IT-Services inklusive Anforderungsanalyse, Spezifikation, Erstellung von IT-Konzepten, Tests, Abnahme und Produktivsetzung Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
— eine mind. fünfjährige Erfahrung in leitender Position mit Personalführung von mindestens 5 Personen. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
— eine mind. fünfjährige Berufserfahrung…
… im Bereich Helpdesk. Neben Monitoring, Kapazitätsplanung und Reporting muss die konzeptionelle Be-arbeitung des Incident-, Change- und Service-Request-Prozesses Bestandteil der Tätigkeit gewesen sein. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
… in den letzten 7 Jahren im Bereich Server- und Filecluster, Microsoft Windows Client-Betriebssystemen, Client-/Serverapplikationen auf Datenbankbasis, Softwareverteilung in einem komplexen Umfeld mit mehreren Standorten. Dieses ist mit entspre-chenden Referenzen zu belegen.
Senior Consultant Web/CMS
1.2 ITSM Grundlagenwissen - ITIL v3 Foundation Zertifikat
1.4 Erfahrung im Bereich Web / CMS unter besonderer Be-rücksichtigung von Security Aspekten Ein Mitarbeiter muss folgende Kriterien vollständig erfüllen:
— eine mind. dreijährige Berufserfahrung in…
… der Durchführung von Projekten zum Bereich Web/CMS in den letzten 5 Jahren. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
… den letzten 5 Jahren in den Bereichen Linux / Apache / mySQL, insb. Datenbankreplikation, F5 LoadBa-lancer, insb. Entwicklung von iRules und Failover-Konzepten. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
— T.I.S.P. Zertifikat (TeleTrusT Information Security Professional)
Senior Consultant SharePoint
1.4 Informationsmanagement und Collaboration Services auf SharePoint-Basis Ein Mitarbeiter muss folgende Kriterien vollständig erfüllen:
— Mindestens 5 Jahre einschlägige Projekterfahrung aus vergleichbaren Beratungsaufträgen im Be-reich ITSM in den letzten 7 Jahren. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen. Mind. eine Referenz muss aus der öffentlichen Verwaltung stammen.
— eine mind. dreijährige Berufserfahrung in der Entwicklung im Bereich SharePoint in den letzten 5 Jahren. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
— Mitarbeit in mind. zwei Kundenprojekten in der Projektleitung und Durchführung von Projekten im Bereich SharePoint in den letzten 5 Jahren mit jeweils mindestens 100 selbsterbrachten Personentagen. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
— Mitarbeit in mind. zwei Kundenprojekten in der Projektleitung und Durchführung von Projekten im Bereich SharePoint in den letzten 5 Jahren mit jeweils mindestens 100 selbsterbrachten Personentagen. Dieses ist mit entsprechenden Referenzen zu belegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vergütung:
(1) Die Vergütung für die jeweiligen Einzelaufträge erfolgt unter Zugrundelegung des vereinbarten Tagessatzes des abgegebenen Angebotes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für Einzelaufträge, die im Rahmen dieses Rahmenvertrages zum Abschluss kommen, wird der im Angebot des Auftragnehmers vom [Datum], dort im Preisblatt, angegebene Tagessatz vereinbart: Dieser Tagessatz gilt für die gesamte Laufzeit inkl. evtl. optionaler Verlängerung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle vom Auftragnehmer auf Grund des Vertrages zu erbringenden Leistungen und sämtliche entstandenen Aufwendungen sind mit dem vorgenannten Tagessatz abgegolten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
(2) Für Einzelaufträge, die im Rahmen dieses Rahmenvertrages zum Abschluss kommen, wird der im Angebot des Auftragnehmers vom [Datum], dort im Preisblatt, angegebene Tagessatz vereinbart: Dieser Tagessatz gilt für die gesamte Laufzeit inkl. evtl. optionaler Verlängerung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle vom Auftragnehmer auf Grund des Vertrages zu erbringenden Leistungen und sämtliche entstandenen Aufwendungen sind mit dem vorgenannten Tagessatz abgegolten.
(3) Reisen nach München, Martinsried und Garching sind mit dem Tagessatz abgegolten. Reisen an andere Orte bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Auftraggeber. Die Aufwendungen werden unter dieser Voraussetzung bis zur Höhe des nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) Möglichen erstattet. Flüge müssen daher stets in der Economy-Class erfolgen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
(3) Reisen nach München, Martinsried und Garching sind mit dem Tagessatz abgegolten. Reisen an andere Orte bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Auftraggeber. Die Aufwendungen werden unter dieser Voraussetzung bis zur Höhe des nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) Möglichen erstattet. Flüge müssen daher stets in der Economy-Class erfolgen.
(4) Die Abrechnung der Einzelaufträge erfolgt anhand nachvollziehbarer und nachprüfbarer Leistungsnachweise. Die Berater des Auftragnehmers führen einen Tätigkeitsnachweis über die durchgeführten Tätigkeiten und geleisteten Stunden. Dafür verwenden sie verbindlich das Muster „Leistungsnachweis“ (Anlage 2 der Vergabeunterlage). Vorbehaltlich gesonderter Regelungen in den Einzelaufträgen wird der Tätigkeitsnachweis am Monatsende vom Auftraggeber per Unterschrift bestätigt und bildet die Grundlage für die Rechnungsstellung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
(4) Die Abrechnung der Einzelaufträge erfolgt anhand nachvollziehbarer und nachprüfbarer Leistungsnachweise. Die Berater des Auftragnehmers führen einen Tätigkeitsnachweis über die durchgeführten Tätigkeiten und geleisteten Stunden. Dafür verwenden sie verbindlich das Muster „Leistungsnachweis“ (Anlage 2 der Vergabeunterlage). Vorbehaltlich gesonderter Regelungen in den Einzelaufträgen wird der Tätigkeitsnachweis am Monatsende vom Auftraggeber per Unterschrift bestätigt und bildet die Grundlage für die Rechnungsstellung.
(5) Die Abrechnung erfolgt für den Einzelauftrag insgesamt; Teile der Leistung dürfen nur gesondert abgerechnet werden, wenn dies im Einzelauftrag vereinbart ist.
(6) Die Abrechnung erfolgt viertelstundengenau. Der Stundensatz beträgt ein Achtel des Tagessatzes; der Minutensatz ein Sechzigstel des Stundensatzes. Grundlage der Abrechnung bilden die ordnungsgemäß ausgefüllten Leistungsnachweise.
(7) Der Auftragnehmer hat nach Erteilung eines Einzelauftrages wöchentlich eine Aufstellung der von ihm erbrachten Leistungen beim Arbeitgeber zur Gegenzeichnung einzureichen. Aufwende sind viertelstundengenau darzustellen. Die Gegenzeichnung erfolgt monatlich mit Prüfung der jeweiligen Rechnung (§ 13 des Vertrages ). Die gegengezeichneten Leistungsnachweise sind Grundlage für spätere Vergütungsansprüche.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
(7) Der Auftragnehmer hat nach Erteilung eines Einzelauftrages wöchentlich eine Aufstellung der von ihm erbrachten Leistungen beim Arbeitgeber zur Gegenzeichnung einzureichen. Aufwende sind viertelstundengenau darzustellen. Die Gegenzeichnung erfolgt monatlich mit Prüfung der jeweiligen Rechnung (§ 13 des Vertrages ). Die gegengezeichneten Leistungsnachweise sind Grundlage für spätere Vergütungsansprüche.
(8) Vor jedem Einzelauftrag wird vom Auftragnehmer eine aussagekräftige Aufwandskalkulation erstellt. Aus der Aufwandskalkulation muss für den Auftraggeber erkennbar sein, welche Aufwendungen kalkuliert werden. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, während der Projektdurchführung den Auftraggeber regelmäßig über die Ausschöpfung des kalkulierten Aufwandes zu informieren und insbesondere dann den Auftraggeber zu informieren, wenn der kalkulierte Aufwand erkennbar überschritten werden wird. Im Falle von Aufwandsüberschreitungen gilt § 5 Abs. 1 des Vetrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
(8) Vor jedem Einzelauftrag wird vom Auftragnehmer eine aussagekräftige Aufwandskalkulation erstellt. Aus der Aufwandskalkulation muss für den Auftraggeber erkennbar sein, welche Aufwendungen kalkuliert werden. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, während der Projektdurchführung den Auftraggeber regelmäßig über die Ausschöpfung des kalkulierten Aufwandes zu informieren und insbesondere dann den Auftraggeber zu informieren, wenn der kalkulierte Aufwand erkennbar überschritten werden wird. Im Falle von Aufwandsüberschreitungen gilt § 5 Abs. 1 des Vetrages.
Rechnungsstellung und Zahlung:
(1) Soweit im Einzelauftrag nicht andere Zahlungstermine vereinbart werden, sind die Rechnungen monatlich auf die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Generalverwaltung auszustellen und dort in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Rechnungsvorgaben des UStG sind einzuhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
(1) Soweit im Einzelauftrag nicht andere Zahlungstermine vereinbart werden, sind die Rechnungen monatlich auf die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Generalverwaltung auszustellen und dort in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Rechnungsvorgaben des UStG sind einzuhalten.
(2) Für alle Einzelaufträge sind unter Angabe der jeweiligen Vertragsnummer gesonderte Rechnungen zu erstellen.
(3) Die Zahlung erfolgt mit Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechnungseingang auf ein von dem Auftragnehmer in der Rechnung zu benennendes Bankkonto (IBAN und BIC).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (im Folgenden „BG“) sind zugelassen. Der Bieter hat zu erklären, ob er sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft in Anlage 2).
Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (im Folgenden „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der Bieterge-meinschaft/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeits-gemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
(siehe Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft in Anlage 2).
Grundsätzlich schließt eine BG die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, was grundsätzlich den Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB erfüllt. Ein Ausschluss von Angeboten ist geboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Grundsätzlich schließt eine BG die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, was grundsätzlich den Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB erfüllt. Ein Ausschluss von Angeboten ist geboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt.
Um diesem Vorwurf der Wettbewerbsbeschränkung entgegenzutreten, hat die BG mit dem Angebot aufzuklären, ob es sich bei den Mitgliedern der BG um gleichartige Unternehmen handelt, die sich auf dem gleichen Sektor gewerblich betätigen und zueinander jedenfalls in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen, und ob die Mitglieder mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer BG sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Um diesem Vorwurf der Wettbewerbsbeschränkung entgegenzutreten, hat die BG mit dem Angebot aufzuklären, ob es sich bei den Mitgliedern der BG um gleichartige Unternehmen handelt, die sich auf dem gleichen Sektor gewerblich betätigen und zueinander jedenfalls in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen, und ob die Mitglieder mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer BG sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 1.19 geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.19 geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als…
… Mitglied in einer weiteren BG, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
… Einzelbieter mit einem konkurrierenden Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Vertragsbedingungen bestimmen sich nach der Rahmenvereinbarung „IT-Dienstleistungen zur Prozess-, Projekt- und Betriebsunterstützung in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft (PPB 2014)“ in Anlage 1 der Vergabeunterlage.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 51
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der Zuschlag ist für den 1.8.2014 geplant
Die Leistung kann ab dem 1.11.2014 abgerufen werden.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei (2) Jahre (Basis-Vertragslaufzeit), zuzüglich einer vorgelagerten dreimonatigen Vorbereitungs-phase ab Zuschlagserteilung. Die Verträge enthalten eine Option für den Auftraggeber zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher ab Zuschlag 51 Monate einschließlich der vorgelagerten Vorbereitungsphase. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor dem jeweils geplanten Vertragsende schriftlich mit, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei (2) Jahre (Basis-Vertragslaufzeit), zuzüglich einer vorgelagerten dreimonatigen Vorbereitungs-phase ab Zuschlagserteilung. Die Verträge enthalten eine Option für den Auftraggeber zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher ab Zuschlag 51 Monate einschließlich der vorgelagerten Vorbereitungsphase. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor dem jeweils geplanten Vertragsende schriftlich mit, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-08-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Sertac Sanver
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2016-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0804 0324
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren:
1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Angebots;
2. Eignungserklärungen:
a. ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Kapitel 1.17 und Formblatt in Anlage 2 der Vergabeunterlage ;
b. ggf. Verzeichnis über Teilleistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedient gemäß Kapitel 1.18 und Formblatt in Anlage 3 der Vergabeunterlage;
c. ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen gemäß Kapitel 1.18 und Formblatt in Anlage 4 der Vergabeunterlage;
d. Unternehmensdarstellung gemäß Kapitel 1.19.3.1;
e. Berufs- oder Handelsregisterauszug gemäß Kapitel 1.19.3.2;
f. Erklärung zu § 6 EG VOL/A gemäß Kapitel 1.19.3.3 und Formblatt in Anlage 5 der Vergabeunterlage;
g. Erklärung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben Kapitel 1.19.3.4 und Formblatt in Anlage 6 der Vergabeunterlage;
h. Verpflichtungserklärung, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 BDSG zugänglich gemacht werden gemäß Kapitel 1.19.3.4 und Formblatt in Anlage 7 der Vergabeunterlage;
i. Erklärung zur Neutralität und Freiheit von Interessenkonflikten gemäß Kapitel 1.19.3.5 und Anlage 8 der Vergabeunterlage
j. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Nachweis der Versicherungssumme oder Erklärung, dass eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 6 Wochen nach Vertragsschluss abgeschlossen wird und über die Vertragslaufzeit unterhalten wird, gemäß Kapitel 1.19.4.1 und Formblatt in Anlage 9 der Vergabeunterlage;
j. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Nachweis der Versicherungssumme oder Erklärung, dass eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 6 Wochen nach Vertragsschluss abgeschlossen wird und über die Vertragslaufzeit unterhalten wird, gemäß Kapitel 1.19.4.1 und Formblatt in Anlage 9 der Vergabeunterlage;
k. Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft gemäß Kapitel 1.19.4.2 und Formblatt in Anlage 10 der Vergabeunterlage;
l. Umsatzdarstellung gemäß Kapitel 1.19.4.3 und Formblatt in Anlage 11 der Vergabeunterlage;
m. Mitarbeiterprofile gemäß 1.19.6 und Muster in Anlage 12 der Vergabeunterlage;
n. Anforderungen an die fachliche Qualifikation gemäß Kapitel 1.19.5 und Anlage 13 der Vergabeunterlage;
3. Zur Angebotsbewertung:
a. die vom Bieter zu erstellenden Konzepte gemäß Kapitel 1.26.3;
b. Preisblatt gemäß Kapitel 1.26.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlage.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern; Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich - das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 (drei) bis spätestens 7 (sieben) Kalendertagen - gerügt hat (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 1 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich - das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 (drei) bis spätestens 7 (sieben) Kalendertagen - gerügt hat (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebnen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebnen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 4 GWB),
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Maximilanstraße 39
Quelle: OJS 2014/S 088-154071 (2014-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen; Sachgebiet VIIId 2
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-23 📅
Name: Optivation GmbH
Postanschrift: Mombacher Straße 48
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich – das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 bis spätestens 7 Kalendertagen – gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich – das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 bis spätestens 7 Kalendertagen – gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Quelle: OJS 2014/S 141-253568 (2014-07-23)