Rahmenvereinbarung – Lieferung von BOS-Digitalfunkgeräten (System TETRA) für die Ausrüstung der nichtpolizeilichen BOS-Funkberechtigten in dem Rettungsdienstbereich ZRF Passau (BOS-Digitalfunkgeräte 2015)

Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von BOS-Digitalfunkgeräten (System TETRA) inklusive Wartungs- und Supportleistungen und Zubehörteilen sowie weiteren Services in dem Rettungsdienstbereich Passau. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (nachfolgend auch „Auftragnehmer“) abgeschlossen werden.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden die Einzelaufträge durch die einzelnen Abrufberechtigten (siehe unten Ziffer VI.3) erteilt (durch entsprechende „Bestellungen“). Der Auftragnehmer hat zu diesem Zweck eine Bestell-Plattform zur Verfügung zu stellen, über die die jeweiligen Abrufberechtigten mittels eines passwortgeschützten Online-Zugangs Bestellungen aufgeben können.
Der Vergabegegenstand umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
1) Bestell-Plattform: Bereitstellung einer Bestell-Plattform (online) zur Bestellung der Lieferleistungen mittels eines mandantengeschützten IT-sicherheitsgeprüften Zugangs mit Verschlüsselung der Datenübertragung sowie Benutzername und Passwort für jeden Abrufberechtigten.
2) Lieferleistungen: Lieferung und Übereignung von Digitalfunk-Hard- und Softwarekomponenten (System TETRA), insbesondere von Gerätepaketen gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis, die auf der Basis des Sonderförderprogramms Digitalfunk des Freistaats Beyern aufgesetzt sind, sowie von weiteren Lieferleistungen in Form von einzeln bestellbaren Zubehörteilen.
Die Gerätepakete umfassen insbesondere:
— BOS-Fahrzeugfunkgeräte (MRT) inkl. festgelegter Zubehörteile
— BOS-Handsprechfunkgeräte (HRT) inkl. festgelegter Zubehörteile
3) Herstellung der Betriebsbereitschaft (bei jeder Auslieferung und Rücklieferung), insbesondere: Installation der aktuellen Firmware und Bayern CODE-Plug/n-pol bei Auslieferung und Ersteinweisungen der Abrufberechtigten und Multiplikatoren, insbesondere in die Bestell- und Service-Plattform als auch in die Inbetriebnahme der verschiedenen Geräte.
4) Wartungs- und Supportleistungen sowie weitere Services, insbesondere:
— Garantie- und Gewährleistung einschließlich Wartung, Support und weitere Services über sieben Jahre je Digitalfunkendgerät (beginnend mit dem Zeitpunkt der Lieferung) und damit über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinaus;
— Wartung, Support und Servicedienste für die Aufgaben und Funktionen der zentralen TTB des ZRF Passau.
— Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft;
— erforderliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen und an geänderte Systemanforderungen;
— Bereitstellung einer Service-Plattform (online) mit passwortgeschütztem Zugang für die Abrufberechtigten;
— eine werktags (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr verfügbare Telefon-Servicehotline (insbesondere für Serviceanfragen, Störungsmeldungen);
— Geräteauslieferung;
— Bereitstellung eines Austausch-Services;
5) Schulungsleistungen:
— Multiplikatorenschulung (Einführungsschulungen für die Gerätehandhabung und die Servicedienste nach Servicelevel 1);
— Schulungen für das TTB-Personal (erweiterte Schulung insbesondere in Aufbau, Funktion der Endgeräte, Einsatz von Ersatzteilen und Baugruppen sowie Reparaturarbeiten im Servicelevel 1 bis 3; Schulung zur Geräteprogrammierung, Audioparametrierung, Installation und Umgang der Software für den Einsatz am zentralen Server der AS-BY).
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungen ist in den Anlagen 13 „Leistungsbeschreibung“ und 14 „Leistungsverzeichnis“ der Vergabeunterlagen enthalten.
Der Auftragnehmer hat die angebotenen Digitalfunk-Hard- und Softwarekomponenten auf dem aktuellen Stand der Technik sowie dem Stand der Anforderungen der Autorisierten Stelle Bayern (im Folgenden: „AS-Bayern“) zu halten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-17 Auftragsbekanntmachung
2014-12-24 Ergänzende Angaben
2015-02-03 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Digitale Übertragungsgeräte
Menge oder Umfang:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit).1) Der Auftraggeber hat eine Bedarfsabfrage bei den Abrufberechtigten zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die maximale Gesamtvertragslaufzeit (48 Monate) vorgenommen. Hieraus hat sich folgender voraussichtlicher Bedarf sowie folgende Mindestabnahmemenge für die Gerätepakete und Zubehör ergeben:— HRT-TETRA-Handfunksprechgeräte insgesamt (d. h. alle Gerätepakete HRT zusammen): Voraussichtlicher Bedarf: 2.705 Gerätepakete; Mindestabnahmemenge: 2.431 Gerätepakete;— MRT-TETRA-Fahrzeugfunkgeräte insgesamt (d. h. alle Gerätepakete MRT zusammen): Voraussichtlicher Bedarf: 791 Gerätepakete; Mindestabnahmemenge: 710 Gerätepakete;— MRT-Bedienteile und Zubehör insgesamt: voraussichtlicher Bedarf: 307 Stück; Mindestabnahmemenge: 275 Stück.Ein Anspruch auf Abruf der voraussichtlichen Mengen besteht nicht. Der ZRF Passau verpflichtet sich jedoch, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens die jeweils genannten Mindestabnahmemengen durch die Abrufberechtigten während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.2) Die voraussichtliche Abnahmemenge von Schulungsleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.3) Wartungs-, Support sowie weitere Services teilen sich in zwei Bereiche:— Wartung, Support und Servicedienste für die zu liefernden Digitalfunkendgeräte. Diese Leistungen sind im Leistungsverzeichnis separat aufgeführt und als zusätzliche Leistung mit einem Pauschalbetrag je Gerätepaket (welches ein entsprechendes Endgerät enthält) über eine Laufzeit von 7 Jahren anzubieten. Sie sind jeweils gekoppelt an die unter Geltung der Rahmenvereinbarung bestellten Endgeräte und laufen über einen Zeitraum von 7 Jahren, gerechnet ab dem Gefahrübergang (Tag der Lieferung). Dies bedeutet, dass mit dem Abruf jedes Endgerätes gleichzeitig der Abruf dieser Wartungs- und Supportleistungen sowie der weiteren Services ausgelöst wird.— Wartung, Support und Servicedienste für die Aufgaben und Funktionen der zentralen TTB des ZRF Passau. Diese Leistungen sind im Leistungsverzeichnis separat aufgeführt und als zusätzliche Leistung für die TTB für die gesamte Laufzeit dieser Leistungen von 84 Monaten (7 Jahre ab Abschluss der Rahmenvereinbarung/Zuschlag) anzugeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Digitale Übertragungsgeräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau
Postanschrift: Am Fernsehturm 6
Postleitzahl: 94032
Postort: Passau
Kontakt
Internetadresse: http://www.ils-passau.de 🌏
E-Mail: werner.mayer@passau.de 📧
Telefon: +49 85198850-202/214 📞
Fax: +49 85198850152 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 246-433832
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
a) Das Angebot hat folgende Bestandteile zu enthalten und ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.14 der anzufordernden Vergabeunterlagen und der hier nachfolgend genannten Liste einzuhalten ist: 1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Angebots; 2. Erklärungen und Nachweise gemäß der untenstehenden Liste in Kapitel 1.14 (siehe Anlagen 5 bis 12 und 15 der Vergabeunterlagen); 3. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis inkl. geforderter Angaben zum Hersteller und Typ der Digitalfunkendgeräte (Ermittlung des preislich günstigsten Angebots anhand des Leistungsverzeichnisses gemäß Ziffer 1.22 der Vergabeunterlagen); 4. ggf. weitere Anlagen. b) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst: — Geforderte Angaben zur Leistung: 01. Eintragung von Fabrikats- und Typangaben im Leistungsverzeichnis (Kapitel 2 der Vergabeunterlagen i. V. m. Leistungsverzeichnis (Anlage 14 der Vergabeunterlagen)); 02. Datenblätter zu den angebotenen Geräten (Kapitel 2 der Vergabeunterlagen i. V.m. Leistungsverzeichnis (Anlage 14 der Vergabeunterlagen)); — Erklärungen und Nachweise zur Eignung: 03. Erklärungen zur Bietergemeinschaft (Kapitel 1.18 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 5 der Vergabeunterlagen); 04. Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.19 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 6 der Vergabeunterlagen); 05. Ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.19 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 7 der Vergabeunterlagen); 06. Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 1.20.3.1 der Vergabeunterlagen); 07. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 VOL/A-EG (Kapitel 1.20.3.2 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 8 der Vergabeunterlagen); 08. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Kapitel 1.20.4.1 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 9 der Vergabeunterlagen); 09. Angaben zur Leistungsfähigkeit des Bieters (Umsatz und Referenzen) (Kapitel 1.20.5.1 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 9a der Vergabeunterlagen); — Erklärungen und Nachweise zu den besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung: 10. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG (Kapitel 1.21.1 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 10 der Vergabeunterlagen); 11. Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Datenvereinbarung im Auftrag gemäß § 11 BDSG (Kapitel 1.21.2 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 11 der Vergabeunterlagen); 12. Erklärung zur BDBOS-Zertifizierung (Kapitel 1.21.3 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 12 der Vergabeunterlagen); 13. Nachweis von BDBOS-Zertifizierungen (Kapitel 1.21.3 der Vergabeunterlagen); 14. Darstellungen gemäß den Ziffern (B8), (B9) und (B 28) der Betrieblichen Anforderungen an die Programmier- und Update Software der AS-BY (Kapitel 1.21.4 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 15 der Vergabeunterlagen). Die vorstehend unter 02., 05.,13. und 14. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung einzureichen. Die anderen genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hat im Rahmen dieser Anforderungen Angaben zu machen bzw. Erklärungen oder Nachweise einzureichen, wobei diverse Mindestkriterien bzw. Mindestinhalte zwingend eingehalten werden müssen. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien bzw. der Mindestinhalte hat der Bieter mit dem Ausschluss des Angebots zu rechnen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die nach den Vorgaben des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert werden (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Die eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt. C) Abrufberechtigt und damit bestellberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind aus dem Rettungsdienstbereich Passau neben dem ZRF Passau, der kreisfreien Stadt Passau, dem Landkreis Passau, dem Landkreis Rottal-Inn und dem Landkreis Freyung-Grafenau die weiteren in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen genannten nicht polizeilichen BOS-Funkberechtigten. Sie gehören alle zu den Gebietskörperschaften: — Kreisfreie Stadt Passau; — Landkreis Passau; — Landkreis Rottal-Inn; — Landkreis Freyung-Grafenau. Diese in der Anlage 2der Vergabeunterlagen genannten nicht-polizeilichen BOS-Funkberechtigten werden als Abrufberechtigte (aus der Rahmenvereinbarung) bezeichnet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von BOS-Digitalfunkgeräten (System TETRA) inklusive Wartungs- und Supportleistungen und Zubehörteilen sowie weiteren Services in dem Rettungsdienstbereich Passau. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (nachfolgend auch „Auftragnehmer“) abgeschlossen werden.
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Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden die Einzelaufträge durch die einzelnen Abrufberechtigten (siehe unten Ziffer VI.3) erteilt (durch entsprechende „Bestellungen“). Der Auftragnehmer hat zu diesem Zweck eine Bestell-Plattform zur Verfügung zu stellen, über die die jeweiligen Abrufberechtigten mittels eines passwortgeschützten Online-Zugangs Bestellungen aufgeben können.
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Der Vergabegegenstand umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
1) Bestell-Plattform: Bereitstellung einer Bestell-Plattform (online) zur Bestellung der Lieferleistungen mittels eines mandantengeschützten IT-sicherheitsgeprüften Zugangs mit Verschlüsselung der Datenübertragung sowie Benutzername und Passwort für jeden Abrufberechtigten.
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2) Lieferleistungen: Lieferung und Übereignung von Digitalfunk-Hard- und Softwarekomponenten (System TETRA), insbesondere von Gerätepaketen gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis, die auf der Basis des Sonderförderprogramms Digitalfunk des Freistaats Beyern aufgesetzt sind, sowie von weiteren Lieferleistungen in Form von einzeln bestellbaren Zubehörteilen.
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Die Gerätepakete umfassen insbesondere:
— BOS-Fahrzeugfunkgeräte (MRT) inkl. festgelegter Zubehörteile
— BOS-Handsprechfunkgeräte (HRT) inkl. festgelegter Zubehörteile
3) Herstellung der Betriebsbereitschaft (bei jeder Auslieferung und Rücklieferung), insbesondere: Installation der aktuellen Firmware und Bayern CODE-Plug/n-pol bei Auslieferung und Ersteinweisungen der Abrufberechtigten und Multiplikatoren, insbesondere in die Bestell- und Service-Plattform als auch in die Inbetriebnahme der verschiedenen Geräte.
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4) Wartungs- und Supportleistungen sowie weitere Services, insbesondere:
— Garantie- und Gewährleistung einschließlich Wartung, Support und weitere Services über sieben Jahre je Digitalfunkendgerät (beginnend mit dem Zeitpunkt der Lieferung) und damit über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinaus;
— Wartung, Support und Servicedienste für die Aufgaben und Funktionen der zentralen TTB des ZRF Passau.
— Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft;
— erforderliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen und an geänderte Systemanforderungen;
— Bereitstellung einer Service-Plattform (online) mit passwortgeschütztem Zugang für die Abrufberechtigten;
— eine werktags (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr verfügbare Telefon-Servicehotline (insbesondere für Serviceanfragen, Störungsmeldungen);
— Geräteauslieferung;
— Bereitstellung eines Austausch-Services;
5) Schulungsleistungen:
— Multiplikatorenschulung (Einführungsschulungen für die Gerätehandhabung und die Servicedienste nach Servicelevel 1);
— Schulungen für das TTB-Personal (erweiterte Schulung insbesondere in Aufbau, Funktion der Endgeräte, Einsatz von Ersatzteilen und Baugruppen sowie Reparaturarbeiten im Servicelevel 1 bis 3; Schulung zur Geräteprogrammierung, Audioparametrierung, Installation und Umgang der Software für den Einsatz am zentralen Server der AS-BY).
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Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungen ist in den Anlagen 13 „Leistungsbeschreibung“ und 14 „Leistungsverzeichnis“ der Vergabeunterlagen enthalten.
Der Auftragnehmer hat die angebotenen Digitalfunk-Hard- und Softwarekomponenten auf dem aktuellen Stand der Technik sowie dem Stand der Anforderungen der Autorisierten Stelle Bayern (im Folgenden: „AS-Bayern“) zu halten.
Menge oder Umfang:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit).
1) Der Auftraggeber hat eine Bedarfsabfrage bei den Abrufberechtigten zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die maximale Gesamtvertragslaufzeit (48 Monate) vorgenommen. Hieraus hat sich folgender voraussichtlicher Bedarf sowie folgende Mindestabnahmemenge für die Gerätepakete und Zubehör ergeben:
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— HRT-TETRA-Handfunksprechgeräte insgesamt (d. h. alle Gerätepakete HRT zusammen): Voraussichtlicher Bedarf: 2.705 Gerätepakete; Mindestabnahmemenge: 2.431 Gerätepakete;
— MRT-TETRA-Fahrzeugfunkgeräte insgesamt (d. h. alle Gerätepakete MRT zusammen): Voraussichtlicher Bedarf: 791 Gerätepakete; Mindestabnahmemenge: 710 Gerätepakete;
— MRT-Bedienteile und Zubehör insgesamt: voraussichtlicher Bedarf: 307 Stück; Mindestabnahmemenge: 275 Stück.
Ein Anspruch auf Abruf der voraussichtlichen Mengen besteht nicht. Der ZRF Passau verpflichtet sich jedoch, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens die jeweils genannten Mindestabnahmemengen durch die Abrufberechtigten während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
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2) Die voraussichtliche Abnahmemenge von Schulungsleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.
3) Wartungs-, Support sowie weitere Services teilen sich in zwei Bereiche:
— Wartung, Support und Servicedienste für die
zu liefernden Digitalfunkendgeräte. Diese Leistungen sind im Leistungsverzeichnis separat aufgeführt und als zusätzliche Leistung mit einem Pauschalbetrag je Gerätepaket (welches ein entsprechendes Endgerät enthält) über eine Laufzeit von 7 Jahren anzubieten. Sie sind jeweils gekoppelt an die unter Geltung der Rahmenvereinbarung bestellten Endgeräte und laufen über einen Zeitraum von 7 Jahren, gerechnet ab dem Gefahrübergang (Tag der Lieferung). Dies bedeutet, dass mit dem Abruf jedes Endgerätes gleichzeitig der Abruf dieser Wartungs- und Supportleistungen sowie der weiteren Services ausgelöst wird.
Aufgaben und Funktionen der zentralen TTB des ZRF Passau. Diese Leistungen sind im Leistungsverzeichnis separat aufgeführt und als zusätzliche Leistung für die TTB für die gesamte Laufzeit dieser Leistungen von 84 Monaten (7 Jahre ab Abschluss der Rahmenvereinbarung/Zuschlag) anzugeben.
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung enthält eine zweimalige Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um jeweils zwölf weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 48 Monate. Falls der Auftraggeber die Option ziehen möchte, wird er gegenüber dem Auftraggeber jeweils schriftlich (in Textform) bis spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. Optionslaufzeit verbindlich erklären, dass er die Option zieht. Mit dieser Erklärung wird der Auftraggeber eine Liste (vergleichbar der Anlage 2 der Vergabeunterlagen) beifügen, in der die Abrufberechtigten aufgelistet sind, die für den Zeitraum der Optionslaufzeit weiterhin abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sein werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig (sechs Monate) vor Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit bzw. der Optionslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) auf den bevorstehenden Fristablauf hinzuweisen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Rv-Df-2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rettungsdienstbereich Passau, bestehend aus den Gebieten der Kreisfreien Stadt Passau sowie der Landkreise Passau, Rottal-Inn und Freyung-Grafenau, vgl. auch Anlage 2 der anzufordernden Vergabeunterlagen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Vorgaben für Ziffer III.2.1) bis III.2.3) (siehe hierzu auch sonstige Informationen unter VI.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweis hierfür hat der Bieter die in Ziffer III.2.1) bis 2.3) sowie in Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
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Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht zugelassen (vgl. § 7 EG Abs. 4 VOL/A).
Hinweise für Bieter aus EU-Mitgliedsstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
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Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung in Ziffer VI.3 in der abschließenden Liste zusammengefasst.
— Bietergemeinschaften („BG”):
Eine BG hat die nachfolgend und unter Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen.
Hinsichtlich der Beurteilung der nachfolgend unter Ziffer III.2.2) und 2.3) sowie unter Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbieter mit einem konkurrierenden Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
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Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft, Anlage 5 der Vergabeunterlagen) darzustellen, welches Mitglied der BG im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich sein wird.
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— Einsatz anderer Unternehmen:
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich auch zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmen, Sub-Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. „Eignungsleihe“).
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Als anderes Unternehmen ist nicht der Hersteller oder Vorlieferant der Digitalfunk-Komponenten und -Systeme anzusehen, solange sich dessen Leistung auf die Herstellung oder Lieferung der zu liefernden Komponenten an den Auftragnehmer beschränkt.
Der Bieter hat in seinem Angebot zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen, Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
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Sofern sich ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und/oder fachlichen Leistungsfähigkeit (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, kann er/sie bereits mit dem Angebot die unter Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise, die für die Eignungsleihe relevant sind, für das jeweilige andere Unternehmen vorlegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens nachzuweisen durch Einreichung der unter Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise. Werden die Eignungsnachweise der anderen Unternehmen nicht bereits mit Angebotsabgabe eingereicht, sind diese auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (fristgerecht) einzureichen.
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Ferner ist im Falle der Eignungsleihe auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen des/der anderen Unternehmen, Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bieter und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Sofern ein Bieter die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen (sog. „bloßer Nachunternehmereinsatz“), behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die in Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, aber vor Zuschlagserteilung, zu fordern.
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Der Bewerber allein hat dafür Sorge zu tragen, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu beschaffen und dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen. Seine Pflicht erschöpft sich nicht darin, das/die andere/n Unternehmen aufzufordern, die geforderten Eignungsnachweise einzureichen.
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B. Eignungsanforderungen zur Persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit:
Folgende Angaben, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind zwingend von jedem Unternehmen vorzulegen:
— Berufs- und Handelsregisterauszug:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser – unabhängig vom Datum der Erstellung – die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.
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— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 VOL/A-EG (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 VOL/A-EG – Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von demjenigen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, mit denen der Bieter seine Eignung nachweisen will:
— Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bieters, dass er
— über eine Betriebshaftpflichtversicherung (mit mindestens der unten aufgeführten Versicherungssummen) verfügt, mit Angabe und Nachweis der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden,
bzw.
— eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 4 Wochen nach Zuschlagserteilung abschließen
und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhalten wird (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht, Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Achtung:
Bietergemeinschaften haben die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der BG getrennt abzugeben.
— Umsatzdarstellung:
Angabe
i. des Gesamtumsatzes des Unternehmens;
ii. des Umsatzes des Unternehmens bezogen auf die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Leitstellentechnik oder EDV-Technik) gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz);
jeweils bezogen auf die letzten drei (3) Geschäftsjahre (2011–2013).
Für die Angaben ist das Formblatt Angaben zur Leistungsfähigkeit (vgl. Anlage 9a'der Vergabeunterlagen) zu verwenden.
Bietergemeinschaften haben die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die Umsatzangaben getrennt zu nennen.
Mindeststandards:
— Zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Versicherungssumme muss dabei für
— Personen- und Sachschäden mindestens drei Mio. Euro (2-fach maximiert pro Jahr), für Schäden durch Umwelteinwirkung drei Mio. Euro (1-fach maximiert pro Jahr)
sowie für
— Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100 000) EUR (2-fach maximiert pro Jahr) je Schadensereignis betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht, Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von demjenigen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, mit denen der Bieter seine Eignung nachweisen will:
— Projektreferenzen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot aussagekräftige Referenzen vorzulegen, anhand derer der ZRF Passau die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilen kann.Es sind Referenzprojekte vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Zeitraum: 2011–2013) abgewickelt worden sind oder noch andauern. Noch andauernde Projekte müssen spätestens im Januar 2013 begonnen worden sein. Die Darstellung der Projektreferenzen muss Folgendes umfassen:
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(1) Referenzen Ausführung von Digitalfunkleistungen oder Lieferung von Digitalfunkgeräten für BOS-Berechtigte oder gleichwertig Berechtigte (z. B. Werkfeuerwehren, Werkschutzdienste, Digitale Betriebsfunksysteme):
Auftragsvolumen, Anzahl der gelieferten Digitalfunkendgeräte, Abwicklungszeit, Kurzbeschreibung der Maßnahme, Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Telefonnummer.
(2) Referenzen Serviceleistungen oder Serviceunterstützung für die Ausführung von Digitalfunksystemen oder ausgelieferten Digitalfunkgeräten für BOS-Berechtigte oder gleichwertig Berechtigte (z. B. Werkfeuerwehren, Werkschutzdienste, Digitale Betriebsfunksysteme):
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Auftragsvolumen, Service; Geräteumfang; Abwicklungszeit; Kurzbeschreibung der Service-Maßnahme; Besetzung der Hotline; Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Telefonnummer.
Für die Darstellung der Projektreferenzen ist das Muster gemäß Formblatt Angaben zur Leistungsfähigkeit (Anlage 9a der Vergabeunterlagen) zu verwenden.
Mindeststandards:
— Mindestanforderungen an Projektreferenzen:
(1) Es sind mindestens zwei (2) positive Projektreferenzen für die Ausführung von Digitalfunkleistungen oder Lieferung von Digitalfunkgeräten für BOS-Berechtigte oder gleichwertig Berechtigte (z. B. Werkfeuerwehren, Werkschutzdienste, Digitale Betriebsfunksysteme) vorzulegen.
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(2) Zudem sind mindestens zwei (2) positive Projektreferenzen für Serviceleistungen oder Serviceunterstützungen für die Ausführung von Digitalfunksystemen oder ausgelieferten Digitalfunkgeräten für BOS-Berechtigte oder gleichwertig Berechtigte (z. B. Werkfeuerwehren, Werkschutzdienste, Digitale Betriebsfunksysteme) vorzulegen; diese Referenzen müssen ein Servicekonzept mit Telefon-Hotline zum Gegenstand haben.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen werden grundsätzlich nach erfolgter Leistungserbringung erbracht. Die Auftragserteilung und Durchführung erfolgt auf Grundlage der „Rahmenvereinbarung – Lieferung von BOS-Digitalfunkgeräten (System TETRA) für die Ausrüstung der nichtpolizeilichen BOS-Funkberechtigten in dem Rettungsdienstbereich ZRF Passau (BOS-Digitalfunkgeräte 2015)”, Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
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Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Gleiches gilt für sonstige Aktivitäten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen.
Der Bieter hat zu erklären, ob er sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft, Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Eine BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften
(siehe Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft, Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Grundsätzlich schließt eine BG die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen, die sich in irgendeiner Weise an der Ausschreibung beteiligen (Bieter, Nachunternehmer etc.), nicht zusammenzuarbeiten, was in aller Regel den Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB erfüllen würde. Ein Ausschluss von Angeboten ist geboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt.
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Um diesem Vorwurf der Wettbewerbsbeschränkung entgegenzutreten, hat die BG mit dem Angebot aufzuklären, ob
— es sich bei den Mitgliedern der BG um gleichartige Unternehmen handelt, die sich auf dem gleichen Sektor gewerblich betätigen und zueinander jedenfalls in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen; und
— die Mitglieder mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer BG sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Auftragserteilung erfolgt aus Basis der „Rahmenvereinbarung – Lieferung von BOS-Digitalfunkgeräten (System TETRA) für die Ausrüstung der nichtpolizeilichen BOS-Funkberechtigten in dem Rettungsdienstbereich ZRF Passau (BOS-Digitalfunkgeräte 2015)”, Anlage 1 der Vergabeunterlagen, der insbesondere die für die Auftragsdurchführung notwendigen einschlägigen EVB-IT Systemlieferung zugrunde liegen.
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Mit Angebotsabgabe werden folgende Erklärungen verlangt:
— Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz),
— Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Datenvereinbarung im Auftrag gemäß § 11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und
— Erklärung zur BDBOS-Zertifizierung.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ferner einzureichen:
— Nachweis von BDBOS-Zertifizierungen und
— Darstellungen gemäß den Ziffern (B 8), (B9) und (B 28) der Betrieblichen Anforderungen an die Programmier- und Update Software der Autorisierten Stelle Bayern (Anforderung (B8):
Darstellung der Mindest- & Optimalanforderungen an Server und Client; Anforderung (B 9):
Darstellung der verwendeten Übertragungsprotokolle und verwendeten Ports;
Anforderung (B 28):
Darstellung der Anzahl von möglichen gleichzeitigen Anfragen von Clients einschließlich der Voraussetzungen der auftraggeberseitig bereitzustellenden Infrastruktur).
Im Übrigen gilt Deutsches Recht.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau
Herrn Werner Mayer, Herrn Dieter Schlegl
E-Mail: dieter.schlegl@passau.de 📧
Name: Bergmann Engineering
Postanschrift: Messingweg 13
Postort: Senden
Postleitzahl: 48308
Kontaktperson: Bergmann Engineering
Herbert Bergmann
Telefon: +49 2597960212 📞
E-Mail: info@bergmann-engineering.de 📧
Fax: +49 2597960230 📠
URL für weitere Informationen: www.bergmann-engineering.de 🌏
Kontaktperson: Herrn Herbert Bergmann
Telefon: +49 259796020 📞
URL der Dokumente: http://www.bergmann-engineering.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Rv-Df-2014
Zusätzliche Informationen
a) Das Angebot hat folgende Bestandteile zu enthalten und ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.14 der anzufordernden Vergabeunterlagen und der hier nachfolgend genannten Liste einzuhalten ist:
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1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Angebots;
2. Erklärungen und Nachweise gemäß der untenstehenden Liste in Kapitel 1.14 (siehe Anlagen 5 bis 12 und 15 der Vergabeunterlagen);
3. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis inkl. geforderter Angaben zum Hersteller und Typ der Digitalfunkendgeräte (Ermittlung des preislich günstigsten Angebots anhand des Leistungsverzeichnisses gemäß Ziffer 1.22 der Vergabeunterlagen);
4. ggf. weitere Anlagen.
b) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst:
— Geforderte Angaben zur Leistung:
01. Eintragung von Fabrikats- und Typangaben im Leistungsverzeichnis (Kapitel 2 der Vergabeunterlagen i. V. m. Leistungsverzeichnis (Anlage 14 der Vergabeunterlagen));
02. Datenblätter zu den angebotenen Geräten (Kapitel 2 der Vergabeunterlagen i. V.m. Leistungsverzeichnis (Anlage 14 der Vergabeunterlagen));
— Erklärungen und Nachweise zur Eignung:
03. Erklärungen zur Bietergemeinschaft (Kapitel 1.18 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 5 der Vergabeunterlagen);
04. Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.19 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 6 der Vergabeunterlagen);
05. Ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.19 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 7 der Vergabeunterlagen);
06. Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 1.20.3.1 der Vergabeunterlagen);
07. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 VOL/A-EG (Kapitel 1.20.3.2 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 8 der Vergabeunterlagen);
08. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Kapitel 1.20.4.1 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 9 der Vergabeunterlagen);
09. Angaben zur Leistungsfähigkeit des Bieters (Umsatz und Referenzen) (Kapitel 1.20.5.1 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 9a der Vergabeunterlagen);
— Erklärungen und Nachweise zu den besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung:
10. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG (Kapitel 1.21.1 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 10 der Vergabeunterlagen);
11. Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Datenvereinbarung im Auftrag gemäß § 11 BDSG (Kapitel 1.21.2 der Vergabeunterlagen i.V.m.
Anlage 11 der Vergabeunterlagen);
12. Erklärung zur BDBOS-Zertifizierung (Kapitel 1.21.3 der Vergabeunterlagen i.V.m. Anlage 12 der Vergabeunterlagen);
13. Nachweis von BDBOS-Zertifizierungen (Kapitel 1.21.3 der Vergabeunterlagen);
14. Darstellungen gemäß den Ziffern (B8), (B9) und (B 28) der Betrieblichen Anforderungen an die Programmier- und Update Software der AS-BY (Kapitel 1.21.4 der Vergabeunterlagen i.V.m.
Anlage 15 der Vergabeunterlagen).
Die vorstehend unter 02., 05.,13. und 14. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung einzureichen. Die anderen genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
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Der Bieter hat im Rahmen dieser Anforderungen Angaben zu machen bzw. Erklärungen oder Nachweise einzureichen, wobei diverse Mindestkriterien bzw. Mindestinhalte zwingend eingehalten werden müssen. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien bzw. der Mindestinhalte hat der Bieter mit dem Ausschluss des Angebots zu rechnen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die nach den Vorgaben des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert werden (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
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Die eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt.
C) Abrufberechtigt und damit bestellberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind aus dem Rettungsdienstbereich Passau neben dem ZRF Passau, der kreisfreien Stadt Passau, dem Landkreis Passau, dem Landkreis Rottal-Inn und dem Landkreis Freyung-Grafenau die weiteren in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen genannten nicht polizeilichen BOS-Funkberechtigten. Sie gehören alle zu den Gebietskörperschaften:
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— Kreisfreie Stadt Passau;
— Landkreis Passau;
— Landkreis Rottal-Inn;
— Landkreis Freyung-Grafenau.
Diese in der Anlage 2der Vergabeunterlagen genannten nicht-polizeilichen BOS-Funkberechtigten werden als Abrufberechtigte (aus der Rahmenvereinbarung) bezeichnet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solang ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 246-433832 (2014-12-17)
Ergänzende Angaben (2014-12-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 249-440947
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 246-433832
ABl. S-Ausgabe: 249
Quelle: OJS 2014/S 249-440947 (2014-12-24)
Ergänzende Angaben (2015-02-03)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 027-044642
ABl. S-Ausgabe: 27
Quelle: OJS 2015/S 027-044642 (2015-02-03)